Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06   

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https://dejure.org/2006,1869
OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06 (https://dejure.org/2006,1869)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.11.2006 - 5 W 162/06 (https://dejure.org/2006,1869)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. November 2006 - 5 W 162/06 (https://dejure.org/2006,1869)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Wettbewerbsverstoß durch unzulässige AGB-Klauseln

    Nicht jede verbraucherschützende Norm ist zugleich eine solche, die auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln.

  • webshoprecht.de

    Nicht jede verbraucherschützende Norm regelt zugleich das Marktverhalten im Sinne des Wettbewerbsrechts

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksame AGB-Klausel nicht immer Wettbewerbsverstoß

  • JurPC

    UWG § 4 Nr. 11; BGB §§ 307 ff.
    Unwirksame AGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel beim Verkauf von Produkten über die Internetplattform "eBay"; Vorliegen von Wettbewerbsverstößen beim Vertrieb von Reitsportartikeln über das Internet; Voraussetzungen für das Vorliegen einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    AGB-Klausel unwirksam - Nicht jede unzulässige Klausel ist ein Wettbewerbsverstoß

  • kanzlei.biz

    Zur Zulässigkeit verschiedener AGB-Klauseln bei Auktionen über eBay

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    AGB-Unwirksamkeit - 14 Tage Geld zurück Garantie

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 11; ; BGB §§ 307 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; BGB §§ 307 ff.
    Wettbewerbswidrigkeit einer nach den §§ 307 ff. BGB unwirksamen AGB-Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nicht jede verbraucherschützende Norm regelt zugleich das Marktverhalten im Sinne des Wettbewerbsrechts

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Verwendung einer nach den §§ 307 ff. unwirksamen AGB- Klausel ist auch wettbewerbswidrig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Verwendung einer nach den §§ 307 ff. unwirksamen AGB- Klausel ist auch wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Nicht jede unwirksame AGB ist wettbewerbswidrig

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung)

    Nicht jede unwirksame AGB-Klausel ist abmahnfähig

  • beck.de (Leitsatz)

    Wettbewerbsneutrale Verwendung unzulässiger AGB-Klauseln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nicht jede unwirksame AGB ist wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Teillieferungs- und Vorkasseklauseln in AGB sowie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind falsche AGB abmahnfähig? (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2264
  • GRUR-RR 2007, 287
  • MMR 2007, 324
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 22.08.1997 - 2 U 121/97

    Unzulässige Telefonwerbung gegenüber Bankkunden L

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06
    Als gemäß § 307 BGB unzulässige Klausel, die sich auch am Markt , und zwar zu Lasten der Mitbewerber und Verbraucher - nämlich bei der Kundenakquise - auswirken könnte und daher möglicherweise über § 4 Nr. 11 UWG verboten werden könnte, sei beispielhaft auf den bei Ulmer/Brandner/Hensen (AGB-Recht, 10.Aufl., § 1 UKlaG Rn.2) genannten Fall hingewiesen, dass eine Bank sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sparkontovertrags das Einverständnis des Kunden geben lässt, ihn zwecks Verabredung von Besuchsterminen zum Abschluss von Versicherungsverträgen anrufen zu dürfen (nach OLG Stuttgart BB 97, 2181).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

    Aus ihm ergibt sich auch nichts dafür, dass Mitbewerber von der Bekämpfung von Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze, die im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen stehen, ausgeschlossen sein sollen (vgl. BGH, Urt. v. 31.3.2010 - I ZR 34/08 Tz. 31 - Gewährleistungsausschluss im Internet; OLG Jena GRUR-RR 2006, 283; KG GRUR-RR 2007, 291, 292; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 11.17; ders., NJW 2008, 177, 178; Fezer/Götting aaO § 4-11 Rdn. 159; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 30; Woitkewitsch, GRUR-RR 2007, 257, 258; a.A. OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 287, 288).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Für diese wird - jedenfalls unter Geltung des UWG 2004 - im Regelfall eine das Marktverhalten bestimmende Funktion verneint (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 287, 288; OLG Köln GRUR-RR 2007, 285; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4 Rdn. 11.78; zurückhaltend auch Harte/Henning/v. Jagow, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rdn. 82; Ullmann, GRUR 2003, 817, 823 Fn. 59; Sack, WRP 2004, 1307, 1314).

    Aus ihm ergibt sich auch nichts dafür, dass Mitbewerber von der Bekämpfung von Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze, die im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen stehen, ausgeschlossen sein sollen (vgl. OLG Jena GRUR-RR 2006, 283; KG GRUR-RR 2007, 291, 292; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 11.17; ders., NJW 2008, 177, 178; Fezer/Götting aaO § 4-11 Rdn. 159; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 30; Woitkewitsch, GRUR-RR 2007, 257, 258; a.A. OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 287, 288).

  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08

    Telefonwerbung: Verwendung vorformulierter Klauseln für die Einwilligung des

    Allerdings hat der Senat die Auffassung vertreten, dass nicht sämtliche Vorschriften des BGB über die Fassung von allgemeinen Geschäftsbedingungen solche sein müssen, die auch dazu bestimmt sind, das Marktverhalten zu regeln, sondern nur solche, die sich "am Markt", insbesondere in Zusammenhang bzw. im Vorfeld des Vertragsschlusses auswirken ( vgl. Senat NJW 07, 2264; zustimmend OLG Köln GRUR-RR 07, 285; a.A. KG NJW 07, 2266 ).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

    Aus dem dargestellten Wettbewerbsbezug des beanstandeten Verhaltens folgt weiter, dass die in Rede stehenden zivilrechtlichen Vorschriften als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einzustufen sind (ebenso Kammergericht MMR 05, 466 sowie - differenzierend - Beschluss vom 3.4.2007 - 5 W 73/07; a.A.: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06).
  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob Regelungen schon dann eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion haben, wenn sie "als Verbraucherschutzvorschrift" zu qualifizieren sind (vgl. BGH, GRUR 2007, 159, Tz./-Anbieterkennzeichnung im Internet; dahingehend Senat, a. a. O.; ablehnend in dieser Allgemeinheit: OLG Hamburg, OLGR 2007, 149, juris Rdn. 23).
  • OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07

    "Sofort kaufen"

    Dies sind jedenfalls solche Normen, deren Beachtung sich im Markt, d.h. zum Zeitpunkt der Nachfrageentscheidung des Verbrauchers auswirken ( Senat NJW 2007, 2264 ).
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 344/07

    Unwirksamkeit von Teillieferungs- und Teilabrechnungsklauseln;

    Dann können Teillieferungen und Teilabrechnungen die Verzugsfolgen zulasten des Käufers auslösen, ohne dass dieser sein Interesse an der Zurückhaltung des Kaufpreises bis zur Gesamtlieferung geltend machen kann, § 320 BGB (OLG Stuttgart, a.a.O., juris Rdnnr. 16, 18; Bedenken auch bei OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 287, juris Rdn. 20).

    Verbotsvorschriften des BGB zu Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch dann Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellen, wenn sich die AGB-Regelungen zulasten der Verbraucher erst nach Vertragsabschluss - bei der Durchführung des Vertrages - auswirken (Senat, MMR 2005, 466; Senat, NJW 2007, 2266; OLG Hamm, Urteil vom 30.3.2006, 4 U 3/06, juris Rdn. 13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.6.2007, I - 20 U 176/06, juris Rdnrn. 23 ff.; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 4 UWG Rdn. 11.56, 11.17, § 1 UklaG Rdn. 14; derselbe, GRUR-RR 2007, 337, 341; Woitkewitsch, GRUR-RR 2007, 257, 258; Mann, WRP 2007, 1035, 1042; a.A. OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 287, juris Rdnrn. 23 ff.; OLG Köln, WRP 2007, 1111).

  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 249/06

    Unbegründete Beanstandung der Geschäftsbedingungen eines Mitbewerbers - kein

    Ist somit nicht jede verbraucherschützende zivilrechtliche Norm zugleich dazu bestimmt, das Marktverhalten zu regeln (wie hier: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06 - OLGR 2007, 149), reicht es für den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG nicht aus, dass die Norm ausdrücklich oder erkennbar den Verbraucher schützt; vielmehr kommt es auf seinen Schutz als am Markt agierende Person an (Harte-Bavendamm / Henning-Bodewig / von Jagow, UWG, § 4, Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 108/07

    Zur Erfüllung des Tatbestands des wettbewerbswidrigen Handelns durch Rechtsbruch

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 5. Juni 2007, Az.: I-20 U 176/06, ausgeführt hat, folgt er nicht der vom Hanseatischen Oberlandesgericht in seinem zur Wettbewerbswidrigkeit gesetzeswidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen ergangenen Beschluss vom 13. November 2006 (5 W 162/06) vertretenen Auffassung, wonach Bestimmungen, die erst nach Vertragsschluss bei der Abwicklung des Vertrages zum Tragen kämen und die Einschränkung der Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen zum Gegenstand hätten, nicht bezwecken, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
  • LG Paderborn, 22.07.2010 - 6 O 43/10

    Falsch verlinkte Widerrufsbelehrung

    Nur dann kommt ihr eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zu Gunsten der Marktteilnehmer zu, wie sie der Rechtsbruchtatbestand voraussetzt (vgl. OLG Köln NJW 2007, 724; OLG Hamburg NJW 2007, 2264).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06

    Dringlichkeitsvermutung trotz Verzögerung durch das Gericht - Zur

  • OLG Celle, 28.02.2008 - 13 U 195/07

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

  • LG Wuppertal, 01.06.2007 - 1 O 379/06
  • LG Berlin, 05.06.2007 - 16 O 106/07

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage des Deutschen Journalistenverbandes:

  • LG Hannover, 23.10.2007 - 32 O 67/07
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 5 W 104/06 - 39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2095
OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 5 W 104/06 - 39 (https://dejure.org/2006,2095)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.11.2006 - 5 W 104/06 - 39 (https://dejure.org/2006,2095)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. November 2006 - 5 W 104/06 - 39 (https://dejure.org/2006,2095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft: Ablehnung der Instandsetzung eines Aufzuges

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3, 22 Abs. 1
    Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung zur Stillegung einer in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen gemeinschaftlichen Anlage (hier: Fahrstuhl)

  • Wolters Kluwer

    Mehrheitsfestigkeit des Wohnungseigentums ; Feststellung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses bei Antrag auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit von Mehrheitsbeschlüssen; Verwaltung des gemeinschaftlichen ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 22 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 15 Abs. 2 § 21 Abs. 1, Abs. 4
    Wohnungseigentum: Faktische Stilllegung eines Aufzugs und Verweigerung der Reparatur durch Mehrheitsbeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Faktische Stillegung des Fahrstuhls durch Mehrheitsbeschluss?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eigentümergesellschaft will Aufzug außer Betrieb setzen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Faktische Stillegung eines Aufzuges durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Defekter Fahrstuhl ist zu reparieren - Eigentümerversammlung hatte mit Mehrheit das Gegenteil beschlossen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Defekter Fahrstuhl muss instand gesetzt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentum: Defekter Fahrstuhl muss instand gesetzt werden - Instandsetzung gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stellt die abgelehnte Aufzugssanierung eine unzulässige bauliche Veränderung dar? (IMR 2007, 124)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 114
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 5 W 104/06
    Er ist folglich nichtig (BGHZ 145, 158).

    Jeder Wohnungseigentümer darf sich darauf verlassen, dass sein Eigentum mehrheitsfest ist, jeder seiner Rechtsnachfolger darf gewiss sein, den sachlichen und rechtlichen Kern seines Wohnungseigentums dem Grundbuch entnehmen zu können (BGHZ 145, 158).

  • OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 5 W 104/06
    Zugleich wird es sich der Frage widmen müssen, ob die Antragsgegnerin dem Verlangen der Antragsteller ausnahmsweise entgegenhalten darf, die von der Teilungserklärung gebotene Herstellung eines funktionsfähigen Fahrstuhls führe aufgrund besonderer Umstände unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten zu einer untragbaren Belastung der Wohnungseigentümergemeinschaft (zum Anspruch auf Abänderung einer Teilungserklärung vgl. Senat, Beschl.v. 28.9.2004 5 W 173/04).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 254/01

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss oder Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 5 W 104/06
    Das ist in der Regel der Fall, wenn in seine Substanz eingegriffen und eine auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung seiner realen Teile vorgenommen wird (OLG Frankfurt, Beschl.v. 30.6.2003 - 20 W 254/01).
  • BayObLG, 26.08.2004 - 2Z BR 88/04

    Nichtiger Eigentümerbeschluss bei genereller Regelung baulicher Veränderungen -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 5 W 104/06
    Das gilt auch für Beschlüsse, die bauliche Veränderungen betreffen (OLG Düsseldorf OLG R 2005, 146; BayObLG NJW-RR 2005, 311).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 5 W 104/06
    Dass der Antrag auf Ungültigkeitserklärung gerichtet ist, steht einer Feststellung der Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses nicht entgegen (vgl. BGH NJW 2003, 3550, 3554).
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

    Ob ein Beschluss über ein solches Nutzungsverbot nur anfechtbar oder wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig ist (jeweils für Nichtigkeit: BayObLG, NZM 2002, 447 zur Stilllegung eines Müllschluckers; OLG Saarbrücken, FGPrax 2007, 114, 115 zur Stilllegung eines Aufzugs; AG München, ZMR 2017, 601 f. zur Stilllegung eines Schwimmbads), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • AG Hamburg-Altona, 11.01.2022 - 303c C 10/21

    WEG fehlt Beschlusskompetenz für Stilllegung eines Schwimmbades im Keller!

    Bereits für den alten Rechtszustand ist entschieden worden, dass die Nichtinbetriebnahme einer in der Teilungserklärung als instandzuhalten genannten Einrichtung eine bauliche Veränderung darstellt, die nicht mehrheitlich beschlossen werden kann (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29. November 2006 - 5 W 104/06 - 39; vgl. auch AG München, Urteil vom 11. Januar 2017 - 485 C 12234/16).
  • AG Saarbrücken, 28.10.2021 - 36 C 117/21

    Ein Aufzug hat zu funktionieren!

    Vielmehr stellt sie den Entzug eines wesentlichen Bestandteils des Gemeinschaftseigentums dar und ist damit auf die Veränderung seiner sachlichen Substanz gerichtet (allgem.: OLG Saarbrücken, WuM 2007, 154).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.01.2006 - 2 WF 12/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6759
OLG Hamm, 31.01.2006 - 2 WF 12/06 (https://dejure.org/2006,6759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2006 - 2 WF 12/06 (https://dejure.org/2006,6759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 2 WF 12/06 (https://dejure.org/2006,6759)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis, Abänderungsklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 323 ZPO
    Rechtsschutzbedürfnis, Abänderungsklage

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Abänderungsklage unter dem Vorbehalt der Prozesskostenhilfebewilligung zur Beseitigung eines bestehenden Unterhalttitels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1855
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 03.12.1998 - 12 WF 1327/98

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2006 - 2 WF 12/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis für die beabsichtigte Abänderungsklage ist aber aufgrund der im Prozesskostenhilfeverfahren abgegebenen Verzichtserklärung der Beklagten entfallen: Zwar entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage grundsätzlich erst, wenn der Unterhaltsgläubiger den Vollstreckungstitel zurückgibt, da eine Abänderungsklage grundsätzlich möglich ist, solange der Titel der Vollstreckung zugänglich ist (KG, FamRZ 1988, 310; OLG München, FamRZ 1999, 942; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 905).

    Kann jedoch der Unterhaltsgläubiger bei Dauerleistungen bzw. wiederkehrenden Leistungen wie dem Unterhalt den Titel nicht zurückgeben, weil er zwar ab einem bestimmten Zeitpunkt auf die Rechte aus dem Titel und die diesbezügliche Zwangsvollstreckung verzichtet, den Titel aber noch zur Zwangsvollstreckung für frühere offene Unterhaltsrückstände benötigt, genügt statt der Rückgabe des Titels ausnahmsweise die Erklärung, ab einem bestimmten Zeitraum nicht mehr zu vollstrecken (BGH, FamRZ 1984, 770, 771; OLG München, FamRZ 1999, 942).

  • OLG Brandenburg, 02.08.2000 - 9 WF 90/00

    Zur Erledigungserklärung nach § 91a ZPO und der Kostenerstattung im

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2006 - 2 WF 12/06
    Eine Erledigungserklärung mit dem Ziel, der Gegenseite die Kosten auferlegen zu lassen, ist aber im Prozesskostenhilfeverfahren nicht möglich; erklären die (späteren) Prozessparteien im Prozesskostenhilfeverfahren die Hauptsache für erledigt, darf keine Entscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO ergehen (KG, MDR 1967, 133; OLG Brandenburg, MDR 2000, 1393; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 91 a Rn. 58 Stichwort "Prozesskostenhilfeverfahren"); jede Partei hat die ihr entstandenen Kosten nach § 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO selbst zu tragen.
  • KG, 11.11.1987 - 18 UF 2044/87
    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2006 - 2 WF 12/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis für die beabsichtigte Abänderungsklage ist aber aufgrund der im Prozesskostenhilfeverfahren abgegebenen Verzichtserklärung der Beklagten entfallen: Zwar entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage grundsätzlich erst, wenn der Unterhaltsgläubiger den Vollstreckungstitel zurückgibt, da eine Abänderungsklage grundsätzlich möglich ist, solange der Titel der Vollstreckung zugänglich ist (KG, FamRZ 1988, 310; OLG München, FamRZ 1999, 942; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 905).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1999 - 16 WF 131/99
    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2006 - 2 WF 12/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis für die beabsichtigte Abänderungsklage ist aber aufgrund der im Prozesskostenhilfeverfahren abgegebenen Verzichtserklärung der Beklagten entfallen: Zwar entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage grundsätzlich erst, wenn der Unterhaltsgläubiger den Vollstreckungstitel zurückgibt, da eine Abänderungsklage grundsätzlich möglich ist, solange der Titel der Vollstreckung zugänglich ist (KG, FamRZ 1988, 310; OLG München, FamRZ 1999, 942; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 905).
  • OLG Köln, 19.05.1995 - 25 WF 91/95

    Erledigtes Verfahren ; Prozeßkostenhilfe; Bewilligung durch das Gericht;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2006 - 2 WF 12/06
    Dies mag allenfalls bei einer pflichtwidrigen Verzögerung der Bewilligungsentscheidung durch das Familiengericht in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, JurBüro 1995, 535).
  • OLG Rostock, 18.10.2006 - 10 WF 103/06

    Zur Erwerbsobliegenheit eines minderjährigen Schülers während der schulfreien

    Das Rechtschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage entfällt erst dann, wenn der Unterhaltsgläubiger unwiderruflich auf die Vollstreckung aus dem Titel verzichtet (OLG Hamm, FuR 2006, 221, 222).
  • OLG Hamm, 19.07.2013 - 6 UF 46/13

    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Kosten eines Auslandsstudiums

    Zwar vertritt die überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung die Ansicht, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage ausnahmsweise bereits dann entfalle, sofern der Titel zur Zwangsvollstreckung für Unterhalts rückstände weiter benötigt werde und der Unterhaltsgläubiger die Erklärung abgebe, für die Zukunft auf Unterhalt zu verzichten (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 1855; OLG München FamRZ 1999, 942).
  • VGH Bayern, 25.06.2012 - 8 C 12.654

    Die (übereinstimmende) Erledigungserklärung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist in

    Eine Erledigungserklärung mit dem Ziel, der Gegenseite die Kosten auferlegen zu lassen, ist in Prozesskostenhilfeverfahren daher ausgeschlossen (vgl. BGH vom 15.7.2009 FamRZ 2009, 1663; OLG Hamm vom 31.1.2006 FamRZ 2006, 1855; Thüringer LAG vom 9.9.2011 Az. 6 Ta 155/11 jeweils zu § 91a ZPO; Hüßstege in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2012, RdNr. 7 zu § 91a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 70. Aufl. 2012, RdNr. 14 zu § 91a; Vollkommer in Zöller, Zivilprozessordnung, 28. Aufl. 2012, RdNr. 58 zu § 91a Stichwort "Prozesskostenhilfeverfahren" jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 19 C 21.1644

    PKH-Beschwerde: Umdeutung einer Erledigungserklärung in eine Beschwerderücknahme

    Eine Erledigungserklärung mit dem Ziel, der Gegenseite die Kosten auferlegen zu lassen, ist in Prozesskostenhilfeverfahren daher ausgeschlossen (BGH, B.v. 15.7.2009 - I ZB 118/08 - FamRZ 2009, 1663; OLG Hamm, B.v. 31.1.2006 - 2 WF 12/06 - FamRZ 2006, 1855; Thüringer LAG, B.v. 9.9.2011 - 6 Ta 155/11 - juris, jeweils zu § 91a ZPO; Hüßstege in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 41. Aufl. 2020, § 91a Rn. 7; Gehle in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO, 78. Aufl. 2020, § 91a Rn. 14; Althammer in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 91a Rn. 58.34 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.01.2007 - 3 W 217/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4618
OLG Zweibrücken, 12.01.2007 - 3 W 217/05 (https://dejure.org/2007,4618)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.01.2007 - 3 W 217/05 (https://dejure.org/2007,4618)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 3 W 217/05 (https://dejure.org/2007,4618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 23; WEG § 16 Abs. 2; WEG § 43; FGG § 22
    Ausgeschiedener Wohnungseigentümer kann Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr anfechten

  • Wolters Kluwer

    Beschlussanfechtungsbefugnis des aus einer Eigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Wohnungseigentümers; Haftung des Wohnungserwerbers für Wohngeldnachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen durch Alteigentümer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 416 (Ls.)
  • ZMR 2007, 398
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.01.2007 - 3 W 217/05
    In diesem Fall haftet auch für Wohngeldnachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre der Erwerber und nicht der ausgeschiedene Eigentümer (vgl. BGH NJW 1989, 714, 715; OLG Düsseldorf, WE 1997, 470).
  • OLG München, 24.05.2007 - 34 Wx 27/07

    Keine Ansprüche gegen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer bei unterbliebener

    Daraus folgt zugleich, dass ein solcher Beschluss Verbindlichkeiten nur für die zur Beschlussfassung berufenen Wohnungseigentümer, nicht aber für deren Rechtsvorgänger begründen kann, denn sonst läge insoweit ein - unzulässiger - Gesamtakt zu Lasten Dritter vor (BGHZ 104, 197/203; BGHZ 131, 228/232; vgl. auch OLG Zweibrücken ZMR 2007, 398).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.09.2006 - 6 W 2112/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14285
OLG München, 28.09.2006 - 6 W 2112/06 (https://dejure.org/2006,14285)
OLG München, Entscheidung vom 28.09.2006 - 6 W 2112/06 (https://dejure.org/2006,14285)
OLG München, Entscheidung vom 28. September 2006 - 6 W 2112/06 (https://dejure.org/2006,14285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Frage der Statthaftigkeit einer Untätgkeitsbeschwerde im Zivilverfahren; Frage der Zulassung durch das Gericht im Hinblick auf Art. 20 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG)

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    GG Art. 20 Abs. 2 S. 2
    Keine Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im Zivilverfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG München, 28.09.2006 - 6 W 2112/06
    Einer Kostenentscheidung bedarf es im Anschluss an BGH Beschluss vom 12.12.2005 - Az.: II ZB 30/04 - nicht.
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 2 WF 32/07

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit wegen faktischer Rechtsverweigerung durch

    Auch weitere Gerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, B. v. 26.07.2006 - 19 W 47/06; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732; OLG Düsseldorf, B. v. 24.07.2006 - I-23 W 35/06; Senat B. v. 04.07.2003 - 2 WF 88/03; OLG Zweibrücken, B. v. 10.09.2003 - 4 W 65/02; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003 - 16 WF 50/03; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2001 - 16 WF 78/01; für Sorgerechtsverfahren KG, B. v. 22.10.2004 - 18 WF 156/04; anders allerdings OLG München, B. v. 28.09.2006 - 6 W 2112/06).
  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde in selbstständigem Beweisverfahren

    Auch dann bestünde nämlich kein hinreichender Anlass, den Anwendungsbereich des § 567 ZPO zu erweitern (OLGR München 2007, 149 f.; ebenso für die entsprechenden Gesetzesregelungen in der Finanzgerichtsbarkeit BFH NV 2002, 364 und in der Sozialgerichtsbarkeit LSG Baden Württemberg Justiz 2004, 255; offengelassen von BGH NJW 1995, 887, 888).
  • LAG Sachsen, 14.03.2008 - 4 Ta 347/07

    Untätigkeitsbeschwerde bei ausstehender Rechtswegentscheidung

    Auch weitere Gerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, B. v. 26.07.2006 - 19 W 47/06; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732; OLG Düsseldorf, B. v. 24.07.2006 - I-23 W 35/06; Senat B. v. 04.07.2003 - 2 WF 88/03; OLG Zweibrücken, B. v. 10.09.2003 - 4 W 65/02; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003 - 16 WF 50/03; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2001 - 16 WF 78/01; für Sorgerechtsverfahren KG, B. v. 22.10.2003 - 18 WF 156/04; anders allerdings OLG München, B. v. 28.09.2006 - 6 W 2112/06).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10866
OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/05 (https://dejure.org/2006,10866)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2006 - 32 Wx 155/05 (https://dejure.org/2006,10866)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2006 - 32 Wx 155/05 (https://dejure.org/2006,10866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    WEG § 45 Abs. 1; FGG § 22 Abs. 2 § 29 Abs. 1, 4
    Persönliche Prüfung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels durch Rechtsanwalt

  • ibr-online

    Wahl des Rechtsmittels

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung der Bezahlung rückständigen Hausgeldes im Wege der Verfahrensstandschaft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Geschäftswertes im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit einer Korrektur der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 671
  • NZM 2007, 254
  • ZMR 2007, 560
  • AnwBl 2007, 237
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2001 - VI ZB 7/01

    Zurechnung des Versagens von Büroangestellten bei hinreichender Organisation der

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1072) kann ein Anwalt die Berechnung der allgemein anfallenden einfachen Fristen sowie die Führung des Fristenkalenders im Rahmen einer von ihm zu verantwortenden Büroorganisation auf sein geschultes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal zur selbständigen Erledigung übertragen.
  • KG, 15.09.2000 - 24 W 2090/00
    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/05
    Eine Korrektur der vorinstanzlichen Geschäftswertfestsetzungen, die die nachträglichen Antragserweiterungen bzw. -rücknahmen unberücksichtigt lassen, konnte auch nach § 31 Abs. 1 Satz 2 KostO nicht erfolgen, da es dazu eines zulässigen Rechtsmittels bedurft hätte (KG ZMR 2000, 860).
  • BayObLG, 02.06.1987 - BReg. 2 Z 29/87
    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 32 Wx 155/05
    aa) Die Einhaltung der Beschwerdefristen im Wohnungseigentumsverfahren muss von einem Rechtsanwalt mit der gleichen Sorgfalt überwacht werden wie die Einhaltung der Rechtsmittelfristen im Zivilprozess (BayObLG NJW-RR 1987, 1424/1425).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16252
OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06 (https://dejure.org/2006,16252)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.11.2006 - 2 U 564/06 (https://dejure.org/2006,16252)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. November 2006 - 2 U 564/06 (https://dejure.org/2006,16252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06
    Erforderlich ist aber ein unzweideutiges Verhalten, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (BGHZ FamRZ 1981, 763; Palandt-Grüneberg, § 397 Rn. 5) .
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06
    Das gilt aber nur dann, wenn er bei pflichtgemäßer Sorgfalt die mögliche Deutung seines Verhaltens als Erlass hätte erkennen können (BGH NJW 1990, 454; Palandt-Grüneberg, ebd.).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06
    Auch bei scheinbar eindeutigen Erklärungen darf ein Erlass erst angenommen werden, wenn sämtliche relevanten Begleitumstände berücksichtigt worden sind (BGH NJW 2002, 1044).
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