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   OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06   

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OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06 (https://dejure.org/2006,2911)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.2006 - 27 U 98/06 (https://dejure.org/2006,2911)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 27 U 98/06 (https://dejure.org/2006,2911)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (GSB) im eröffneten Insolvenzverfahren; Baugläubiger als einfacher Insolvenzgläubiger; Durchsetzung eines Vollstreckungsbescheids gegen die Insolvenzschuldnerin; Zahlung von ...

  • Judicialis

    GSB § 1; ; InsO § 35; ; InsO § 129

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GSB § 1 Abs. 1
    Benachteiligung der Insolvenzgläubiger durch Zahlung von Baugeld an einen Baugläubiger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung gegenüber Baugeldgläubiger?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzanfechtung gegen Baugeldgläubiger? (IBR 2007, 195)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 240
  • BauR 2007, 762
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 21 U 9/03

    Insolvenzanfechtung: Inhalt des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs bei

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06
    Das OLG Karlsruhe (ZIP 2004, 2064ff.) hat zu diesem Problem ausgeführt: "Der Anspruch auf Zahlung von Rechtshängigkeitszinsen beruht ebenso wie die Ansprüche auf Herausgabe gezogener Nutzungen und auf Ersatz für schuldhaft nicht gezogene Nutzungen auf § 143 I S. 2 InsO, welcher auf die §§ 819 I, 818 IV, 291 bzw. 292, 987 BGB verweist.

    Dies gilt aber nach zutreffender Ansicht (Palandt/Sprau, § 819 Rn. 6) nur, wenn der Bereicherungsanspruch schon ab Empfang besteht; andernfalls tritt die verschärfe Haftung erst mit Entstehen des Bereicherungsanspruchs ein." Dem schließt sich der Senat an (zustimmend auch Müller-Feyen, EWiR 2005, 33f.).

  • LG Dresden, 08.10.2001 - 14 O 5828/00
    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06
    Anders als noch die KO und die GesO kennt die InsO keine vielfältige Rangordnung verschiedener Forderungen mit einer Vielzahl vorweg zu befriedigender Gläubiger (mit dieser Begründung hat das LG Dresden, ZIP 2002, 91, 93f., ausdrücklich für die GesO angenommen, dass die Verwendungspflicht weiter bestehe; a.A. von Gleichenstein, EWiR 2002, 717f.).
  • OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05

    Verzinsung des Rückgewähranspruchs aufgrund einer Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 16.5.2006 - 27 U 190/05 - NZI 2006, 642 (die im Urteil zugelassene Revision wird beim BGH unter dem Az. IX ZR 116/06 geführt) entschieden, dass aus § 291 BGB folge, dass die Verzinsung mit der Fälligkeit des Anfechtungsanspruchs beginne.
  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 311/88

    Umfang der Verwendungspflicht; Begriff des wesentlichen Bestandteils eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06
    Der Baugeldempfänger ist frei darin, welchen Baugläubiger er in welcher Höhe und in welcher Reihenfolge er mehrere Baugläubiger befriedigt (Drasdo, NJW-Spezial 2006, 97; BGH NJW-RR 1989, 1045, 1046; 1990, 914; NJW 2001, 2484, 2485).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88

    Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06
    Der Baugeldempfänger ist frei darin, welchen Baugläubiger er in welcher Höhe und in welcher Reihenfolge er mehrere Baugläubiger befriedigt (Drasdo, NJW-Spezial 2006, 97; BGH NJW-RR 1989, 1045, 1046; 1990, 914; NJW 2001, 2484, 2485).
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00

    Unterlassungsvorsatz (Bewußtsein möglichen Handels); Pflichtwidrige Verwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06
    Der Baugeldempfänger ist frei darin, welchen Baugläubiger er in welcher Höhe und in welcher Reihenfolge er mehrere Baugläubiger befriedigt (Drasdo, NJW-Spezial 2006, 97; BGH NJW-RR 1989, 1045, 1046; 1990, 914; NJW 2001, 2484, 2485).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 270/86

    Begriff der Kosten eines Baues; Begriff des Baugeldes; Behandlung von Baugeld

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06
    Ist das Baugeld ausgezahlt und nicht auf einem besonderen Treuhandkonto verbucht, ist es deshalb der Pfändung durch andere Gläubiger ausgesetzt (BGH NJW 1988, 263, 265; Stammkötter, Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen, 2. A., Rn. 262).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 116/06

    Haftung wegen Existenzvernichtung - Zahlung von Verzugszinsen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 16.5.2006 - 27 U 190/05 - NZI 2006, 642 (die im Urteil zugelassene Revision wird beim BGH unter dem Az. IX ZR 116/06 geführt) entschieden, dass aus § 291 BGB folge, dass die Verzinsung mit der Fälligkeit des Anfechtungsanspruchs beginne.
  • BGH, 26.06.2001 - IX ZR 209/98

    Pflichten des Konkursverwalters bei Führung eines Aktivprozesses

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06
    Ob davon eine Ausnahme zu machen ist, wenn der Insolvenzverwalter die Erfüllung der Verträge mit den Baugeldgläubigern nach § 103 Abs. 1 InsO wählt, kann dabei offen bleiben (zu dieser Differenzierung scheint BGH NZI 2001, 533, 536 im Anschluss an Hagenloch, Handbuch zum Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen, Rn. 84f., zu neigen).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06
    Da der Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters frühestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehe (vgl. BGHZ 130, 38 = NJW 1995, 2783, für das Konkursverfahren) und erst dann auch fällig werden könne, sei die nach § 143 Abs. 1 InsO zurückzugewährende Geldleistung ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen.
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZR 116/03

    Anfechtbarkeit einer einer Vorpfändung nachfolgenden Hauptpfändung

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 271/01

    Umfang des Rückgewähranspruchs nach Konkursanfechtung

  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners

  • OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 9/17

    Schadensersatzanspruch wegen behaupteter zweckwidriger Verwendung von Baugeld im

    Denn die Verwendungspflicht des § 1 BauFordSG gilt nicht im eröffneten Insolvenzverfahren; vielmehr endet oder ruht sie mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, 27 U 98/06, juris).

    Der Baugläubiger ist einfacher Insolvenzgläubiger (OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, a.a.O.).

    Rechtshandlungen, die Baugeld betreffen, können die Gesamtheit der Insolvenzgläubiger benachteiligen (OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, a.a.O.).

    Solches folgt auch nicht aus dem erkennbaren Sinn und Zweck der Regelungen, vielmehr liegt der Insolvenzordnung der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung zugrunde (vgl. hierzu: OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, a.a.O.).

    Die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 BauFordSG begründet - anders als bei echten Treuhandverhältnissen oder sonstigen Aus- oder Absonderungsrechten - keine rechtliche Zuordnung eines bestimmten Vermögensbestandteils zu einer anderen Person / einem bestimmten Gläubiger (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, a.a.O.).

    Die Vorschriften der Insolvenzordnung genießen insgesamt Vorrang vor § 1 Abs. 1 BauFordSG (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, a.a.O., Rn. 19 bei juris).

    Diese Strafdrohung macht indes die Erfüllung der betroffenen Ansprüche nicht anfechtungsfest; der Insolvenzverwalter selbst unterliegt nicht mehr der Abführungspflicht, sondern kann entsprechende Beträge selbst in der Masse behalten oder sie zur Masse ziehen (OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, a.a.O., Rn. 20 bei juris).

    Schließlich liegt auch in der Tatsache, dass § 5 BauFordSG im Gegensatz zu § 266a StGB gerade auf den Fall einer Insolvenz zugeschnitten ist, kein Unterschied, der zu einem anderen Ergebnis führen würde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, a.a.O., Rn. 21 bei juris).

    Denn die Vorschrift läuft bei der hier vorgenommenen Auslegung nicht leer, da in der Regel eine Zuwiderhandlung nicht ohne Weiteres anfechtbar sein wird (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, a.a.O., Rn. 21 bei juris).

  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes

    Abgesehen davon, dass die von den Beschwerdeführern beschriebene Spannungslage zwischen den tendenziell gegenläufigen Regelungszielen von Bauforderungssicherungsgesetz und Insolvenzordnung nur bei einer bestimmten Auslegung von § 1 BauFordSiG auftritt, zeigen die Beschwerdeführer nicht auf, dass der von ihnen behauptete Widerspruch sich nicht mit Hilfe anerkannter Auslegungsmethoden und Kollisionsregeln bewältigen ließe (vgl. dazu beispielsweise OLG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 27 U 98/06 -, OLGR 2007, S. 159; Vogel, in: Ganten/Groß/Englert, Festschrift für Gerd Motzke zum 65. Geburtstag, 2006, S. 409 ).
  • BGH, 26.04.2013 - IX ZR 220/11

    Zweckwidrige Verwendung von Baugeld: Wegfall eines ersatzfähigen Schadens bei

    In dieser Gestaltung sieht das Gesetz keinen weiteren Schutz vor (OLGR Hamm 2007, 159 f; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl., § 129 Rn. 106; HmbKomm-InsO/Lüdtke, 4. Aufl., § 36 Rn. 17; Heidland, ZInsO 2010, 737, 743).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 202/10

    Bauforderungssicherung: Haftung des Generalunternehmers gegenüber dem

    Damit steht in Einklang, dass die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung Vergütungsforderungen von Baugeldgläubigern insolvenzrechtlich zu Recht lediglich als einfache Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einordnet (vgl. dazu Ingenstau/Korbion, in: Vygen/Kratzenberg, VOB Teil A und B, 17.Aufl. 2010, Anh. 1, Rn. 299; OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, 27 U 98/06, Rz. 11/12).
  • LG Magdeburg, 22.07.2010 - 5 O 549/10

    Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz zur Sicherung von

    Dem Wortlaut der InsO als auch dem BauFordSiG kann an keiner Stelle entnommen werden, dass Baugeld in der Insolvenz des Baugeldempfängers entweder nicht zur Insolvenzmasse gehöre oder hieraus zu befriedigende Ansprüche irgendeinen Vorrang vor anderen Insolvenzforderungen haben sollten (vgl. OLG Hamm, ZIP 2007, 240 - 243).

    Es ordnet gerade keine echte Treuhand an (vgl. OLG Hamm, ZIP 2007, 240 - 243).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06   

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OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06 (https://dejure.org/2006,2877)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.2006 - 2 Wx 2/06 (https://dejure.org/2006,2877)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2006 - 2 Wx 2/06 (https://dejure.org/2006,2877)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 17; 39; 53; 129
    Zur zeitlichen Reihenfolge der Vornahme von Grundbucheintragungen

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des in Nordrhein-Westfalen für Buchungen im Grundbuch eingesetzten Programms "SolumSTAR" mit der gesetzlichen Bestimmung in § 129 Grundbuchordnung (GBO); Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs ins Grundbuch; Rechtsnatur zivilrechtlicher ...

  • Judicialis

    GBO § 17; ; GBO § 39; ; GBO § 53; ; GBO § 129

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GBO § 17 § 39 § 53 § 129
    Technische Rückdatierung von Grundbucheintragungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 646
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 3 Wx 79/86
    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06
    Ein unrechtmäßiges Verhalten des Grundbuchamtes kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass es den Antrag auf Eintragung der Beteiligten zu 2) als Eigentümerin nicht alsbald unter Hinweis auf die fehlende Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgewiesen oder zumindest unter Fristsetzung eine entsprechende Zwischenverfügung nach § 18 GBO (zu dieser Möglichkeit bei dem Fehlen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung s. BayObLG, FGPrax 1995, 95; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1819) erlassen hat.
  • OLG Dresden, 23.09.1999 - 3 W 1572/99

    Voreintragung bei Widerspruch gegen Volkseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06
    Sie trägt gemeinsam mit § 45 GBO dem Prioritätsgrundsatz Rechnung (OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 1999, 3 W 1572/99, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 24/95

    Unzulässigkeit mehrerer Zwischenverfügungen hintereinander, die denselben Antrag

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06
    Ein unrechtmäßiges Verhalten des Grundbuchamtes kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass es den Antrag auf Eintragung der Beteiligten zu 2) als Eigentümerin nicht alsbald unter Hinweis auf die fehlende Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgewiesen oder zumindest unter Fristsetzung eine entsprechende Zwischenverfügung nach § 18 GBO (zu dieser Möglichkeit bei dem Fehlen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung s. BayObLG, FGPrax 1995, 95; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1819) erlassen hat.
  • OLG Jena, 03.05.2002 - 6 W 682/01

    Prüfungspflicht bei Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06
    Das Fehlen einer entsprechenden steuerlichen Bescheinigung kann mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung geheilt werden (OLG Jena, OLGR 2003, 79).
  • OLG Hamburg, 13.02.2001 - 2 Wx 45/99

    Durchgehende Verlegung von Terrassenplatten aus Marmor

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06
    Die Beteiligte zu 1) ist zur Einlegung des Rechtsmittels berechtigt, weil ihre Erstbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH, NJW 1994, 1158; Senat, Beschluss vom 18. Februar 2000, 2 Wx 45/99; BGH, NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; Demharter, GBO, 25. Auflage 2005, § 78 Rn. 2).
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 214/04

    Wirksamkeit der Auflassungserklärung des nicht im Grundbuch eingetragenen wahren

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06
    Er bezweckt nicht nur die klare und verständliche Wiedergabe des aktuellen Grundbuchstandes, sondern auch die Möglichkeit, seine Entwicklung nachzuvollziehen; demnach muss das betreffende Recht eingetragen sein, wie es der materiellen Rechtslage und der sich anschließenden neuen Eintragung entspricht (zuletzt BGH, Urteil vom 20. Januar 2006, V ZR 214/04, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BayObLG, 05.09.2002 - 2Z BR 71/02

    Voreintragung von Bruchteilseigentum bei Anteilsübertragung des Ehegatten und

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06
    Die Vorschrift des § 39 Abs. 1 GBO bezweckt unter anderem, dass der Rechtsstand des Grundbuches nicht bloß im Endziel richtig, sondern in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiedergegeben wird (BayObLG, NJW-RR 2003, 12 [13]).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06
    Die Beteiligte zu 1) ist zur Einlegung des Rechtsmittels berechtigt, weil ihre Erstbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH, NJW 1994, 1158; Senat, Beschluss vom 18. Februar 2000, 2 Wx 45/99; BGH, NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; Demharter, GBO, 25. Auflage 2005, § 78 Rn. 2).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 7/02

    Grundbuchfähigkeit einer in EG-Staat rechtswirksam gegründeten

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06
    Die Beteiligte zu 1) ist zur Einlegung des Rechtsmittels berechtigt, weil ihre Erstbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH, NJW 1994, 1158; Senat, Beschluss vom 18. Februar 2000, 2 Wx 45/99; BGH, NJW 1994, 1158; BayObLG FGPrax 2003, 59; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; Demharter, GBO, 25. Auflage 2005, § 78 Rn. 2).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06
    Nicht nur zivilgerichtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder - wie hier - Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVerfG, NJW 1985, 788; BGH, Rpfleger 1998, 123; Senat, NJW 1988, 2805; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, Vorb §§ 8-18 Rn. 19; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage 2005, § 329 Rn. 36).
  • BayObLG, 12.06.2003 - 2Z BR 116/03

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung einer einstweiligen Anordnung in WEG -Sachen

  • BVerfG, 17.01.1985 - 2 BvR 498/84

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Beschluß -

  • OLG Köln, 09.05.1988 - 2 W 65/88

    Möglichkeit einer Nachholung der Unterschrift unter einen Gerichtsbeschluss mit

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 252/16

    Erfolglose Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    aa) Der Beschluss ist nicht wegen eines Unterschriftsmangels ein unverbindlicher Entwurf geblieben (vgl. BGH Rpfleger 1998, 123; OLG Köln Rpfleger 2006, 646), denn er trägt in dem der Grundakte einliegenden Original die Unterschrift des Rechtspflegers (§ 38 Abs. 3 Satz 2 FamFG; zur Anwendbarkeit im Grundbuchverfahren Demharter § 1 Rn. 75).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 20 W 67/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Buchgrundschuld

    Neben der Erleichterung der Legitimationsprüfung für das Grundbuchamt und dem Schutz des eingetragenen Berechtigten soll durch den Voreintragungsgrundsatz auch erreicht werden, dass der Rechtsstand des Grundbuchs und seiner Änderungen nicht bloß im Endziel richtig, sondern in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiedergegeben wird (BGH Rpfleger 2006, 316, 317; Oberlandesgericht Köln Rpfleger 2006, 646, 647; KG Rpfleger 1992, 430; BayObLG Rpfleger 2003, 25; Oberlandesgericht München MittBayNot 2006, 496; Demharter, aaO., § 39, Rdnr. 1).
  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 327/16

    Grundbuchbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Löschung des

    aa) Der Beschluss des Insolvenzgerichts vom 28.9.2012 ist nicht mangels einer Unterschrift des Richters nur ein unverbindlicher Entwurf geblieben (vgl. BGH Rpfleger 1998, 123; OLG Köln Rpfleger 2006, 646).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2009 - 20 W 363/05

    Umwandlung Eigentümergrundschuld zur Fremdgrundschuld nach Eigentumsübertragung

    Da durch diese Eintragung das Grundbuch nicht unrichtig geworden ist, scheidet die Eintragung eines Amtswiderspruchs aus (BayObLG Rpfleger 1995, 16 und Rpfleger 1998, 334; Senat FGPrax 1995, 17; Oberlandesgericht Köln Rpfleger 2006, 646, 647; Bauer/von Oefele: GBO, 2. Aufl., § 17, Rdnr. 27; Demharter: GBO, 26. Aufl., § 17, Rdnr. 17; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 91, Fußn. 19; Hügel: Grundbuchordnung, § 17, Rdnr. 30).Durch die unstreitige Gläubigerbefriedigung in 1998 ist die zunächst als Sicherungshypothek eingetragene Belastung Abt. III, lfde.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.02.2006 - 10 U 664/05   

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OLG Koblenz, 17.02.2006 - 10 U 664/05 (https://dejure.org/2006,6703)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.02.2006 - 10 U 664/05 (https://dejure.org/2006,6703)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Kosten der Behandlung einer mulitplen Sklerose mit der sog. Fratzer-Diät; Abgrenzung eines erstattungsfähigen Arzneimittels von einem nicht erstattungsfähigen Nahrungsergänzungsmittel; Geltendmachung von Ansprüchen aus einem ...

  • Judicialis

    MB-KK 94 § 1 (2); ; MB-KK 94 § 1 (2) Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1 Abs. 2; MBKK 94 § 4 Abs. 6
    Alternativmedizinische Behandlung der multiplen Sklerose ist nicht medizinisch notwendig

  • rechtsportal.de

    MB-KK 94 § 1 (2) Satz 1
    Krankheitskostenversicherung: Kostenübernahme durch Krankenversicherung für sogenannte Fratzer-Diät zugunsten eines an Multipler Sklerose Erkrankten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Fratzer-Diät nicht zur Behandlung von Multipler Sklerose notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 680
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2006 - 10 U 664/05
    Steht es - wie hier - außer Streit, dass die ärztliche Behandlung wegen einer Krankheit im Sinne dieser Klausel durchgeführt worden ist, muss der Versicherungsnehmer darlegen und im Bestreitensfall beweisen, dass es sich bei der Behandlung um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung gehandelt hat (BGH VersR 1996, 1224).

    Demgemäß stellt sich die Sachlage im vorliegenden Fall anders dar als in dem von dem BGH in VersR 1996, 1224 entschiedenen Fall.

  • OLG Koblenz, 09.02.2001 - 10 U 604/99

    Zeitliche Zurechnung posttraumatischer Kopfschmerzen zu einem Unfallereignis;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2006 - 10 U 664/05
    Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung wird im Allgemeinen dann auszugehen sein, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegen zu wirken (BGH a.a.0.; Senatsurteil vom 9. Februar 2001 - 10 U 604/99 -, VersR 2001, 1417).
  • OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 1437/07

    Leistungen der privaten Krankenversicherung - Erstattungspflicht auch für neue

    Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung wird im Allgemeinen dann auszugehen sein, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegen zu wirken (BGH a.a.o.; Senatsurteile vom 9. Februar - 10 U 604/99-, VersR 2001, 1417 und vom 17. Februar - 10 U 664/05 -, VersR 2007, 680).
  • OLG Koblenz, 19.03.2010 - 10 U 1328/03

    Private Krankenversicherung: Eignung einer mittels Osteopathie und manueller

    Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung wird im Allgemeinen dann auszugehen sein, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (BGH a. a. 0.; Senatsurteil vom 17. Februar 2006 - 10 U 664/05 -, VersR 2007, 680 = OLGReport 2007, 159; Senatsurteil vom 9. Februar 2001 - 10 U 604/99 -, VersR 2001, 1417).
  • OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 269/12

    Krankheitskostenversicherung: Anerkennung einer "retrobulbären

    Das Erfordernis eines wissenschaftlichen Ansatzes als Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit der Heilbehandlungskosten besteht jedoch auch dann, wenn es für eine schwere, lebensbedrohende oder gar lebenszerstörende Krankheit keine unbestritten wirksame und lebensverlängernde Therapie gibt und es selbst für eine auf Verhinderung einer Verschlimmerung der Krankheit abzielende Heilbehandlung keine in der Praxis angewandte Behandlungsmethode gibt, bei der nach medizinischen Erkenntnissen davon ausgegangen werden kann, dass sie zur Herbeiführung wenigstens dieses Behandlungsziels geeignet ist (BGH VersR 1996, 1224; Senatsurteil vom 17. Februar 2006 - 10 U 664/05 - in VersR 2007, 680).
  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 14 ZB 13.1022

    Beihilfe

    Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung davon ausgegangen wird, dass es wirksame schulmedizinisch wissenschaftlich belegte Therapien zur Behandlung (nicht Heilung) der Multiplen Sklerose gibt (vgl. OLG Koblenz, U.v. 17.2.2006 - 10 U 664/05 - VersR 2007, 680 unter Bezugnahme auf ärztliche Stellungnahmen).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.12.2006 - 15 WF 355/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5036
OLG Schleswig, 07.12.2006 - 15 WF 355/06 (https://dejure.org/2006,5036)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.12.2006 - 15 WF 355/06 (https://dejure.org/2006,5036)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 15 WF 355/06 (https://dejure.org/2006,5036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gebührenermäßigung im Falle des Fehlens von Tatbestand und Entscheidungsgründen hinsichtlich des Scheidungsausspruchs bei einem als Folgesache allein den Versorgungsausgleich durchführenden Verbundurteils; Reduzierung der Verfahrensgebühr im Falle der Beendigung des ...

  • Judicialis

    KV-KG Nr. 1311

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    KV-KG Nr. 1311
    Keine Teilermäßigung der Gerichtsgebühren bei Verbundurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe hinsichtlich des Scheidungsausspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 01.08.2006 - 19 WF 63/06

    Ehescheidungsverbundurteil mit Versorgungsausgleichsregelung:

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 15 WF 355/06
    Eine entsprechende Anwendung des Ermäßigungstatbestandes auch für den Fall, dass zwar hinsichtlich des Scheidungsausspruchs auf eine Begründung verzichtet wird, aber die Entscheidung in einer Folgesache zu begründen ist, scheidet demnach aus (so auch KG Berlin, Beschluss vom 1.8.2006, 19 WF 63/06, zitiert nach Juris).
  • OLG Nürnberg, 27.10.2005 - 7 WF 1307/05

    Kostenberechnung bei abgekürztem Scheidungsurteil gemäß § 313a ZPO

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 15 WF 355/06
    Wie das Kammergericht in seinem Beschluss ausgeführt hat, besteht nach den Gesetzesmaterialien kein Raum für die Annahme, bei der Regelung zum Ermäßigungstatbestand der Nr. 1311 Nr. 2 KV GKG handele es sich in Bezug auf Scheidungsurteile mit gleichzeitig von Amts wegen zu begründender Entscheidung zu einer Folgesache um ein bloßes Redaktionsversehen (so OLG Nürnberg, FamRZ 2006, 634; Keske in: Handbuch des Fachanwalts/Familienrecht, 5. Aufl., 17. Kapitel, Rn. 168).
  • OLG Zweibrücken, 17.10.2005 - 6 WF 178/05

    Gerichtskosten: Gebührenermäßigung bei Verbundurteil in Ehesachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 15 WF 355/06
    Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat in seinem Beschluss vom 17.10.2005 (6 WF 178/05, zitiert nach Juris) zutreffend ausgeführt, dass der Wortlaut des Ermäßigungstatbestandes entweder eine Gesamterledigung oder die Beendigung einer Folgesache voraussetzt.
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 16 WF 106/07

    Gerichtskosten im Ehescheidungsverbundverfahren: Gebührenermäßigung bei Verzicht

    Somit seien zwei Gebühren festzusetzen, entsprechend Nr. 1310 KV (KG FamRZ 2007, S. 300; OLG Stuttgart FamRZ 2006, S. 719; OLG Zweibrücken, NJW 2006, S. 2564, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 07.12.2006, Az. 15 WF 355/06, OLGR Schleswig 2007, S. 159; Meyer, GKG, 8. Auflage, 2006, KV 1311, Rn. 93).
  • OLG Koblenz, 08.01.2008 - 13 WF 2/08

    Gebührenermäßigung nach Nr. 1311 Nr. 2 und Nr. 3 des Kostenverzeichnisses zum GKG

    Zumindest besteht nach den Gesetzesmaterialien (vgl. dazu KG, FamRZ 07, 119, 120; OLG Schleswig, OLG-R 2007, 159 f.) kein Raum für die Annahme, bei der Regelung zum Ermäßigungstatbestand der Nr. 1311 Nr. 2 KV- GKG handele es sich in Bezug auf die Nichtnennung von Scheidungsurteilen mit einer gleichzeitig von Amts herbei zu führenden Entscheidung zu einer Folgesache um ein bloßes Redaktionsversehen.
  • OLG Köln, 12.12.2007 - 27 WF 213/07

    Erweiterung von Nr. 1311 Kostenverzeichnis für das Gerichtskostengesetz ( KV-GKG

    Der Senat schließt sich insoweit der vom KG (Beschluss vom 01.08.2006 - 19 WF 63/06 - in: NJW 2007, 90, 91) und von den Oberlandesgerichten Zweibrücken (Beschluss vom 17.10.2005 (6 WF 178/05 - in: NJW 2006, 2564 f.), Düsseldorf (Beschluss vom 17.11.2005 - zitiert nach juris), Stuttgart (Beschluss vom 03.02.2006 - 8 WF 7/06 - in: FamRZ 2006, 719, 720) und Schleswig (Beschluss vom 07.12.2006 - in: OLGR 2007, 159, 160) vertretenen Auffassung, wonach einer solchen Erweiterung der Ermäßigungstatbestände der klare und eindeutige Wortlaut der Kostenbestimmung entgegen steht, an und nimmt darauf Bezug.
  • OLG München, 02.04.2008 - 11 WF 658/08

    Gerichtsgebühr: Ansatz der Verfahrensgebühr bei Weglassen von Tatbestand und

    Der Senat folgt der herrschenden Meinung (OLG Köln AGS 08, 140; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2005, Az. II-10 WF 31/05; OLG Stuttgart, FamRZ 06, 719; OLG Zweibrücken, NJW 06, 2564; Kammergericht Berlin, NJW 07, 90; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2007, 159; OLG Bamberg, Beschluss vom 01.09.2006, Az. 2 WF 91/06; anderer Ansicht OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1231 = FamRZ 2006, 1560; OLG Nürnberg, FamRZ 06, 634, Keske in FA FamR, 6. Aufl., 17. Kapitel, Rn. 168), wonach KVGKG 1311 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1, eine Gebührenermäßigung hinsichtlich Folgesachen, nicht aber für die Scheidungssache eingreift, wenn hinsichtlich einer Folgesache das Urteil begründet wird.
  • OLG Koblenz, 24.11.2008 - 11 WF 945/08

    Gerichtsgebühren bei Genehmigung des Verzichts auf die Durchführung des

    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegenden in der Rechtsprechung (OLG Koblenz - 1. Senat für Familiensachen - FamRZ 2008, 1873 ; OLG Köln OLGR 2008, 155, 156; KG NJW 2007, 90, 91; OLG Schleswig OLGR 2007, 159, 160; OLG Zweibrücken NJW 2006, 2564 ; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 719, 720; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2005 - II 10 WF 31/05 -, in juris dokumentiert) und im Schrifttum (Meyer, Gerichtskostengesetz , 10. Aufl., KV 1311 Rdn. 93) vertretenen Auffassung an, wonach eine solche Erweiterung des Ermäßigungstatbestandes der klare und eindeutige Wortlaut der Kostenbestimmung entgegen steht.
  • AG Westerstede, 20.07.2009 - 81 F 1160/08

    Erinnerung gegen die Kostenentscheidung nach Abschluss des Scheidungsverfahrens;

    Die eine Auffassung beruft sich auf den Wortlaut der Bestimmung, wonach eine Gebührenermäßigung auf 0, 5 Gebühren nur möglich ist bei Beendigung des gesamten Verfahrens, welches nach § 313 a Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält (OLG Köln, OLGR Köln 2008, 576; KG Berlin FamRZ 2007, 300 ; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 719 ; OLG Zweibrücken NJW 2006, 2564 [OLG Zweibrücken 17.10.2005 - 6 WF 178/05] ; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2007, 159; OLG Düsseldorf Beschluss vom 17.11.2005 II - 10 WF 31/05, Meyer, GKG, 8. Aufl. 2006, KV 1311 Rn. 93; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, KV 1311 Rn.1).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 12.10.2006 - 8 W 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9854
OLG Rostock, 12.10.2006 - 8 W 27/06 (https://dejure.org/2006,9854)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.10.2006 - 8 W 27/06 (https://dejure.org/2006,9854)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 8 W 27/06 (https://dejure.org/2006,9854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Frage der rechtlichen Einordnung einer gerichtlichen Mediation; Bedeutung des verfassungsrechtlichen Begriffs der Rechtsprechung in Art. 92 GG; Formelle und materielle Interpretation des Rechtsprechungsbegriffs; Voraussetzungen für die Erstattungfähigkeit der im Rahmen ...

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § ... 273 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 278 Abs. 1; ; ZPO § 278 Abs. 2; ; ZPO § 278 Abs. 5; ; ZPO § 278 Abs. 5 Satz 1; ; ZPO § 362; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; BRAGO § 11; ; BRAGO § 13 Abs. 2; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 118; ; RVG § 4; ; RVG § 15 Abs. 1; ; RVG § 15 Abs. 2; ; RVG § 17 Nr. 7; ; RVG § 17 Nr. 7 a; ; RVG § 17 Nr. 7 d; ; RVG § 19 Abs. 1 Nr. 2; ; RVG § 34; ; RVG § 46; ; BGB § 612; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; DRiG § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    RVG § 15 Abs. 1; RVG § 17 Nr. 7d; ZPO § 91 Abs. 1
    Kein weiterer Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes bei gerichtlichem Mediationsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 76
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2006 - 1 O 51/06
    Auszug aus OLG Rostock, 12.10.2006 - 8 W 27/06
    Der Senat tritt daher der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung bei, wonach es sich auch bei der richterlichen Mediation um eine originäre Rechtsprechungsaufgabe handelt (ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 06.06.2006, Az.: 1 O 51/06, NordÖR 2006, 299-300; Greger in: ZKM 2003, 240, 244; v. Bargen in: DVBl 2004, 468, 474 f.; Greger in: Zöller, ZPO, § 278 Rdn. 11; a. A. Ortloff in: Haft/v. Schlieffen, Handburch Mediation, S. 762, 788; Volkmann, Mediation im Zivilprozess, S. 26, 27).
  • OLG Rostock, 05.01.2007 - 8 W 67/06

    Kostenerstattung: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten für die Teilnahme an

    Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an (Anschluss an OLG Rostock 8. Zivilsenat, Beschluss vom 12.10.2006, Az.: 8 W 27/06).
  • KG, 31.03.2009 - 1 W 176/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an einer vom

    Unabhängig davon, ob der ersuchte Richter bereits in der vorgeschalteten Mediationsverhandlung eine Aufgabe der Rechtsprechung wahrnimmt (vgl. OLG Rostock, AGS 2007, 124 ff.; 126 f.), ist jedenfalls die Teilnahme des Prozessbevollmächtigten gebührenrechtlich Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2499; OLG Braunschweig, MDR 2007, 684 f.).
  • KG, 25.11.2009 - 14 W 56/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgespräch im Rahmen eines gerichtlichen

    Und die Teilnahme am Mediationsgespräch war nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RGV auch "Termin", wobei offen bleiben kann, ob man das gerichtliche Mediationsverfahren gebührenrechtlich als Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens ansieht (vgl. OLG Celle v. 5.12.2008 - 2 W 261/08, NJW 2009, 1219; OLG Rostock v. 12.10.2006 - 8 W 27/06, OLGReport Rostock 2007, 159 [161]; OVG Greifswald v. 6.6.2006 - 1 O 51/06, NordÖR 2006, 299; Greger, ZKM 2003, 240 [244]) oder als Tätigkeit im Rahmen der Justizverwaltung.
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