Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06   

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https://dejure.org/2006,8198
OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06 (https://dejure.org/2006,8198)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.10.2006 - 8 U 639/06 (https://dejure.org/2006,8198)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 8 U 639/06 (https://dejure.org/2006,8198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Darlehensvertrag; Anforderungen an die Sicherung einer Darlehenssumme durch ein Grundpfandrecht; Anforderungen an eine Schuldübernahme; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; ...

  • Judicialis

    BGB §§ 491 ff.; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Grundstückskäufers aus übernommenem Finanzierungsdarlehen des Verkäufers - formnichtige Schuldübernahme; Anwendbarkeit der Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufung auf Formmangel verstößt gegen Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Zwar sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl auf den Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme) eines Verbrauchers zu einem Kreditvertrag (zuletzt BGHZ 165, 43 m.w.N.) als auch auf die Übernahme des Kreditvertrages durch einen Verbraucher im Wege dreiseitiger Vereinbarung (BGHZ 129, 371; 142, 23) die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. nunmehr die §§ 491 ff. BGB entsprechend anwendbar.

    Anderes gilt jedoch nach ganz überwiegender und zutreffender Auffassung im Schrifttum, wenn die Übernahme durch zweiseitigen Vertrag zwischen dem ausscheidenden und dem eintretenden Verbraucher unter nachträglicher Zustimmung des verbleibenden Kreditgebers erfolgt; denn dann fehlt es an einem Vertrag i.S.v. § 1 Abs. 2 VerbrKrG a.F. (jetzt § 491 Abs. 1 BGB) zwischen einem Kreditgeber und einem Verbraucher (Nachweise in BGHZ 142, 23).

    Für den Fall der hier gegebenen Vertragsübernahme gilt nichts anderes (vgl. BGH a.a.O.; ferner BGHZ 142, 23, 28 ff.).

    Ein solcher Ausnahmefall ist aber dann zu bejahen, wenn eine Partei sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer Verpflichtung entziehen will, obwohl sie längere Zeit aus dem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (BGHZ 121, 224, 233; 142, 23, 33).

  • BGH, 15.01.1970 - III ZR 212/66

    Vorzeitige Kündigung eines Darlehensvertrages - Folgen einer vorzeitigen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Beide Darlehensverträge enthielten ursprünglich, anders als der Beklagte meint, keine Regelung (auch nicht im Wege der Auslegung; vgl. insoweit BGH WM 1970, 402 = NJW 1970, 603), die eine Zeit für die Rückerstattung des Darlehens bestimmte (§ 609 Abs. 1 BGB a.F.; vgl. nunmehr § 488 Abs. 3 Satz 1 BGB).

    Eine solche, im Allgemeinen eher fernliegende Auslegung setzt aber nach der vorgenannten, im nachgereichten Schriftsatz auch vom Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15.01.1970 (WM 1970, 402) voraus, dass die wohlverstandenen Interessen beider Vertragsparteien und der mit dem Darlehen erkennbar verfolgte Zweck eindeutig in diese Richtung weisen.

  • OLG Frankfurt, 23.01.1990 - 5 U 61/89
    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Ihr Wille, die beiden Darlehensverträge in jedem Falle - wenn nicht zum 30.04.2003, dann zum 30.07.2004 - zu beenden, ging aus dem Kündigungsschreiben in Anbetracht des weiteren, den Parteien seinerzeit bekannten Lebenssachverhaltes eindeutig hervor (vgl. zu dieser Voraussetzung einer Umdeutung der außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung entsprechend § 140 BGB: BGH WM 1981, 253; OLG Köln OLGR 2005, 55; OLG Düsseldorf DWW 1990, 304; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 337, jeweils für Pacht bzw. Miete).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 322/98

    Schriftform des Beitritts zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Wie der Bundesgerichtshof für den Fall des Schuldbeitritts zutreffend entschieden hat (WM 2000, 1799), spricht nichts dagegen, dass diese Informations- und Warnfunktionen der Effektivzinsangabe auch den Beitretenden von übereilten und unüberlegten Willenserklärungen abhalten können.
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Ein solcher Ausnahmefall ist aber dann zu bejahen, wenn eine Partei sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer Verpflichtung entziehen will, obwohl sie längere Zeit aus dem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (BGHZ 121, 224, 233; 142, 23, 33).
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 163/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Beweisantritten

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Denn eine Verletzung vorvertraglicher Pflichten der Klägerin durch schuldhaften Abbruch von Vertragsverhandlungen trotz der Ehefrau des Beklagten in Aussicht gestellten Kredits (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 14.09.2005 - IV ZR 163/04 und Urteil vom 24.01.2006 - XI ZR 405/04, jeweils www.bundesgerichtshof.de) ist zu verneinen.
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 405/04

    Haftung einer Bank wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs- und

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Denn eine Verletzung vorvertraglicher Pflichten der Klägerin durch schuldhaften Abbruch von Vertragsverhandlungen trotz der Ehefrau des Beklagten in Aussicht gestellten Kredits (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 14.09.2005 - IV ZR 163/04 und Urteil vom 24.01.2006 - XI ZR 405/04, jeweils www.bundesgerichtshof.de) ist zu verneinen.
  • OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00

    Verbraucherkreditvertrag - Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Klage auf

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Zwar könnte der Beklagte grundsätzlich gem. § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG a.F. unter Berücksichtigung der verminderten Zinsen eine Neuberechnung der monatlichen Leistungsraten und gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Rückzahlung überzahlter Zinsen verlangen (vgl. BGHZ 149, 302, 310 zu Senatsurteil WM 2001, 1854; zur näheren Ausgestaltung des Neuberechnungsanspruchs jüngst BGH WM 2006, 1243).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Zwar könnte der Beklagte grundsätzlich gem. § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG a.F. unter Berücksichtigung der verminderten Zinsen eine Neuberechnung der monatlichen Leistungsraten und gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Rückzahlung überzahlter Zinsen verlangen (vgl. BGHZ 149, 302, 310 zu Senatsurteil WM 2001, 1854; zur näheren Ausgestaltung des Neuberechnungsanspruchs jüngst BGH WM 2006, 1243).
  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05

    Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06
    Zwar sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl auf den Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme) eines Verbrauchers zu einem Kreditvertrag (zuletzt BGHZ 165, 43 m.w.N.) als auch auf die Übernahme des Kreditvertrages durch einen Verbraucher im Wege dreiseitiger Vereinbarung (BGHZ 129, 371; 142, 23) die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. nunmehr die §§ 491 ff. BGB entsprechend anwendbar.
  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

  • BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01

    Kündigung eines Darlehensvertrages mit mehreren Darlehensnehmern

  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

  • OLG Köln, 23.11.2004 - 22 U 77/04

    Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrages in einer

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07

    Wirksamkeit der Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen

    Das Berufungsgericht führt in den Entscheidungsgründen aus, die Revision sei "schon" mit Rücksicht auf die abweichende Rechtsauffassung des OLG Dresden (OLGR 2007, 192, Tz. 45) zuzulassen.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.01.2007 - 6 U 65/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3368
OLG Schleswig, 23.01.2007 - 6 U 65/06 (https://dejure.org/2007,3368)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.01.2007 - 6 U 65/06 (https://dejure.org/2007,3368)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 6 U 65/06 (https://dejure.org/2007,3368)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Neuwagenwerbung im Internet

    Eine gesonderte, nicht im Endpreis enthaltene Ausweisung von Überführungskosten stellt einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 PAngV dar und ist wettbewerbswidrig.

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Zur Pflicht, im Autohandel auch die Überführungskosten in den Endpreis einzubeziehen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geeignetheit einer Internet-Werbung für die Vermittlung von Neuwagen mit Endpreisen ohne Überführungskosten zur Wettbewerbsbeeinträchtigung; Einstufung einer Preisangabenverordnung als Marktverhaltensregelung zum Schutze der Verbraucher ; Wettbewerbswidrigkeit von ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; PAngV § 1 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 11; PAngV § 1 Abs. 1
    Preiswahrheit bei Neuwagenvermittlung im Internet - Pflicht zur Angabe anfallender Überführungskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine Internet-Werbung für die Vermittlung von Neuwagen mit Endpreisen, in denen Überführungskosten nicht enthalten sind, ist wettbewerbswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    Preisangaben in Internetbörsen - Überführungskosten auch bei Möglichkeit der Selbstabholung anzugeben

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Überführungskosten zählen auch bei Werbung zum Endpreis

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Autopreis beinhaltet Überführungskosten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Im Endpreis sind auch die Überführungskosten drin!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    KfZ-Online-Preisangabe ohne Überführungskosten wettbewerbswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Internetwerbung: Endpreis für Neuwagen muss Überführungskosten enthalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    KfZ-Online-Preisangabe ohne Überführungskosten wettbewerbswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autopreis muss Überführungskosten enthalten - Preiswahrheit bei Neuwagenvermittlung im Internet

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.2007 - 6 U 65/06
    Kosten für Fracht, Umrüstung und TÜV-Vorführung sind bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise keine zusätzlichen Kosten, wenn sie in der Regel anfallen (vgl. BGH GRUR 1983, 443; Urteil vom 16.12.1982 - I ZR 155/80 - Rn. 28, 31 bei JURIS).
  • LG Krefeld, 04.09.2007 - 12 O 12/07

    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

    Zu den "sonstigen Preisbestandteilen" gehören im Kfz-Handel nach ganz überwiegender Meinung die Überführungskosten für Kraftfahrzeuge zumindest dann, wenn sie auf jeden Fall, also obligatorisch anfallen, weil der Händler dem Kunden nicht anbietet, das Fahrzeug selbst beim Hersteller abzuholen (vgl. nur OLG Celle, Urteil vom 14.10.2004 - 13 U 187/04 - Rn. 8 bei juris ; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2004 - 4 U 137/04 - Rn. 8 bei juris ; OLG Schleswig, Urteil vom 23.01.2007 - 6 U 65/06 - Rn. 4 bei juris ).

    Zu der Frage, ob in Fällen einer nur fakultativen Überführung durch den Händler die Einberechnung der Frachtkosten in den Endpreis erforderlich ist, hat sich - soweit ersichtlich - bislang noch keine gefestigte Rechtsprechung gebildet (offen gelassen: BGH NJW 1983, 1558, 1559; OLG Celle, Urteil vom 14.10.2004 - 13 U 187/04 - Rn. 19 bei juris ; verneinend [ohne Begründung]: OLG Schleswig, Urteil vom 23.01.2007 - 6 U 65/06 - Rn. 5f. bei juris ).

    Nur ihr Anfall, nicht aber ihre Höhe hängen vom Kundenverhalten ab (vgl. zu diesem Prüfungsansatz: OLG Schleswig, Urteil vom 23.01.2007 - 6 U 65/06 - Rn. 6 bei juris ).

  • KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11

    Pkw-Werbung mit Preis zzgl. - bezifferten - Überführungskosten

    Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 ?" ist nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV unlauter, sondern auch (wegen spürbarer Beeinträchtigung) gemäß § 3 UWG unzulässig (Anschluss an bzw. Fortführung von OLG Bremen, 29. August 2008, 2 U 48/08 und OLG Schleswig, 23. Januar 2007, 6 U 65/06, Magazindienst 2007, 505; Abgrenzung zu BGH, 5. Juli 2001, I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise; BGH, 15. Januar 2004, I ZR 180/01, GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge; OLG Hamm, 25. November 2004, 4 U 137/04, DAR 2005, 157 und OLG Celle, 14. Oktober 2004, 13 U 187/04, OLGR Celle 2005, 208).(Rn.16).
  • OLG Bremen, 29.08.2008 - 2 U 48/08

    Gesonderte Angabe der Überführungskosten im Handel mit Kraftfahrzeugen

    Eine andere Bewertung ist nicht etwa deshalb geboten, weil Überführungskosten generell in dem Sinne fakultativ wären, dass der Händler deren Anfall und Höhe aufgrund des Kundenverhaltens nicht vorhersagen könnte (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 23.01.07 - 6 U 65/06 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.2006 - 27 U 22/06   

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https://dejure.org/2006,11593
OLG Hamm, 20.06.2006 - 27 U 22/06 (https://dejure.org/2006,11593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2006 - 27 U 22/06 (https://dejure.org/2006,11593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 27 U 22/06 (https://dejure.org/2006,11593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Auswahlverschulden, Organisationsverschulden und Überwachungsverschulden eines Insolvenzverwalters bei ungenügender Überwachung des zur Veräußerung eines Warenlagers eingesetzten Prokuristen; Abfeiern von Resturlaub in der Zeit der vorgesehenen Verwertung eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2006 - 27 U 22/06
    Unter diesen Voraussetzungen kann der eingetretene Schaden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 159, 104, 111 f.) als Einzelschaden geltend gemacht werden.

    Der noch bestehende Anspruch der Klägerin gegen die Masse mindert den Schaden nicht, da Masseunzulänglichkeit angezeigt und eine Zahlung nicht absehbar ist (vgl. BGH, NJW 2004, 3334).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21003
OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06 (https://dejure.org/2006,21003)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06 (https://dejure.org/2006,21003)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2006 - 5 W (Lw) 4/06 (https://dejure.org/2006,21003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Umwandlung einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) ; Grundsatz der Meistbegünstigung bei Wechsel der Verfahrensform; Feststellungsklage hinsichtlich des Bestehens eines Rechtsverhältnisses zwischen der beklagten Partei und einem ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    FGG § 127; ; FGG § 22;... ; LwAnpG § 23 Abs. 1; ; LwAnpG § 25; ; LwAnpG § 34 Abs. 2; ; LwAnpG § 34 Abs. 3; ; LwAnpG § 42; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 65 Abs. 2; ; LwAnpG § 65 Abs. 2, 2. Halbs.; ; LwAnpG § 69 Abs. 3; ; LwVG § 9; ; LwVG § 22; ; ZPO § 256

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95

    Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die konstitutive Wirkung der Eintragung aber voraus, dass ein Umwandlungsbeschluss überhaupt vorliegt, die Umwandlung in eine nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zulässig Rechtsform beschlossen worden ist, und schließlich durch die Umwandlung die Kontinuität gewahrt bleibt (BGH VIZ 1995, 298 ff.; VIZ 1996, 580 ff.; 1997, 653 ff.; 1998, 466 ff.).

    Durch die Eintragung in das Register wäre die Umwandlung unabhängig von der möglichen Nichtigkeit des Umwandlungsbeschlusses wirksam (BGH VIZ 1996, 580).

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06
    In der Begründung des Antrages heißt es, gestützt auf den Beschluss des Senates vom 28. Juni 2001 Aktenzeichen 5 W (Lw) 9/01 (BGH Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 32/01), dass die Umstrukturierung der LPG in die Klägerin gescheitert sei, weil ihre Identität und Kontinuität nicht gewahrt sei.
  • BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95

    Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06
    Eine Klage nach § 256 ZPO kann nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (BGH WM 1996, 1004) auch auf Feststellung gehen, dass zwischen der beklagten Partei und einem Dritten ein Rechtsverhältnis bestehe bzw. nicht bestehe, wenn dies zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist, die Klägerin an einer alsbaldigen Klärung dieser Frage ein rechtliches Interesse hat und - was hier hinzu kommen muss - das Umwandlungs- oder Gesellschaftsrecht für die Austragung eines solchen Streits keine abschließende Regelung trifft (BGH AgrarR 1998, 21, 22).
  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98

    Frist für die Klage eines LPG -Mitglieds wegen der Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06
    Der BGH (Urteil vom 17. Mai 1999 II ZR 293/98 = WM 1999, 1508) hat in einem Fall, in dem, wie vorliegend, die gewählte Rechtsform der KG von dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz bereits ermöglicht war und in dem einige LPG Mitglieder die GmbH gegründet hatten, die als Vorgesellschaft mit einem LPG Mitglied als alleinigem Kommanditisten die KG gründete, entschieden, dass die Mitgliederidentität nicht gewahrt ist, wenn die Zielrechtsform eine MassenKG in der Form der Treuhandgesellschaft ist, weil ihr einziger Kommanditist für eine Vielzahl der beitrittswilligen Mitglieder die Anteile treuhänderisch hält und die LPG ihr Vermögen zur Einbringung der Treuhandeinlage auf die KG überträgt.
  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94

    Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die konstitutive Wirkung der Eintragung aber voraus, dass ein Umwandlungsbeschluss überhaupt vorliegt, die Umwandlung in eine nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zulässig Rechtsform beschlossen worden ist, und schließlich durch die Umwandlung die Kontinuität gewahrt bleibt (BGH VIZ 1995, 298 ff.; VIZ 1996, 580 ff.; 1997, 653 ff.; 1998, 466 ff.).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2001 - 5 W (Lw) 9/01

    Identitätswahrenden Umwandlung i. S. d. § 23 Abs. 1 , § 24 LwAnpG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06
    In der Begründung des Antrages heißt es, gestützt auf den Beschluss des Senates vom 28. Juni 2001 Aktenzeichen 5 W (Lw) 9/01 (BGH Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 32/01), dass die Umstrukturierung der LPG in die Klägerin gescheitert sei, weil ihre Identität und Kontinuität nicht gewahrt sei.
  • OLG Hamm, 05.06.2012 - 10 U 109/11

    Auslegung eines Stiftungsgeschäfts hinsichtlich der Personen der

    Soweit es sich um Drittrechtsverhältnisse handelt, kann eine Klage nach § 256 ZPO nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (BGH v. 18.3.1996 - II ZR 10/95, WM 1996, 1004) zwar auch auf Feststellung gehen, dass zwischen der beklagten Partei und einem Dritten ein Rechtsverhältnis bestehe bzw. nicht bestehe; das erfordert indessen eine Bedeutsamkeit der Feststellung zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander (BGH, AgrarR 1998, 21 f.; OLG Brandenburg, OLGR 2007, 192 f.).
  • OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08

    LPG-Umwandlung: Bestellung eines Nachtragsliquidators bei Umwandlung in eine GmbH

    Den von den Beschwerdeführern im Schriftsatz vom 18.06.2008 zur Stützung ihrer Ansicht angeführten Urteilen des OLG Brandenburg vom 23.11.2006 (OLGR 2007, 192; bestätigt durch Urteile des BGH vom 23.11.2007, NL-BzAR 2008, 79, jeweils zitiert nach juris) schließlich lag zugrunde, dass nach dem Umwandlungsbeschluss Kommanditisten der umgewandelten LPG nicht deren Mitglieder wurden, sondern - zunächst - allein die LPG selbst.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.10.2006 - 8 UH 363/06 - 94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7657
OLG Saarbrücken, 12.10.2006 - 8 UH 363/06 - 94 (https://dejure.org/2006,7657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.10.2006 - 8 UH 363/06 - 94 (https://dejure.org/2006,7657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 8 UH 363/06 - 94 (https://dejure.org/2006,7657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Produkthaftung: Voraussetzungen einer Haftung des Lieferanten bei anonymem Produkt

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des § 4 Abs. 3 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) auf Fälle einer Unkenntnis des Geschädigten von der Person des Herstellers aufgrund eines mangelnden Hinweises zur Zeit des Inverkehrbringens; Besonderheiten beim Kauf von Importprodukten; Gewährleistungsrechte ...

  • Judicialis

    ProdHaftG § 4 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ProdHaftG § 1 Abs. 1 § 4 Abs. 2, Abs. 3
    Zum Anspruch auf Schadenersatz aus Produkthaftung gegen Importeur eines Fahrzeugs bei Nichtbenennung des Herstellers - Schädigung durch "anonymes" Produkt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 9 O 348/05
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2006 - 8 UH 363/06 - 94

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 768
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 14 U 293/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Herstellers eines Produkts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2006 - 8 UH 363/06
    Sie ist mithin auf solche Fälle beschränkt, in denen die Unkenntnis des Geschädigten von der Person des Herstellers gerade darauf beruht, dass das Produkt bereits zur Zeit seines Inverkehrbringens keinen Hinweis auf den Hersteller aufwies, andernfalls der Geschädigte schon nicht schutzbedürftig ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2000, 1075; Soergel-Krause, BGB, 13. Aufl., Rn. 8 f. zu § 4 ProdHaftG; Staudinger-Oechsler, BGB, 2002, Rn. 99 f. zu § 4 ProdHaftG; Münch.-Komm.-Wagner, BGB, 4. Aufl., Rn. 34 zu § 4 ProdHaftG).
  • BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93

    Begriff der Eigentumsverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.2006 - 8 UH 363/06
    Für die Annahme einer solchen Haftung bestehen bei einem Importeur ausländischer Kraftfahrzeuge auch "hohe Hürden" (vgl. BGH NJW 1994, 517).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 11 Wx 155/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10918
OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 11 Wx 155/05 (https://dejure.org/2006,10918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.08.2006 - 11 Wx 155/05 (https://dejure.org/2006,10918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. August 2006 - 11 Wx 155/05 (https://dejure.org/2006,10918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Notargebühren für die Beurkundung des Vertrages über die Einbringung eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft: Vereinbarkeit mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Kostenansatzes zur Beurkundung eines Einbringungsvertrages; Verstoß des Kostenansatzes gegen die sog. Gesellschaftssteuerrichtlinie; Bestimmung der von der europarechtlichen Gesellschaftssteuerrichtlinie betroffenen Gesellschaften; Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    EWGRL 335/69 Art. 10; ; EWGRL 335/69 Art. 12 Abs. 1 lit. b; ; EWGRL 335/69 Art. 12 Abs. 2 Satz 2; ; KostO § 36 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kein Verstoss gegen die Gesellschaftssteuerrichtlinie durch Erhebung von Notargebühren bei Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.12.1997 - C-42/96

    Immobiliare SIF

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 11 Wx 155/05
    Als solche "Steuer" auf eine Einlage weist sie die gleichen Merkmale wie die Gesellschaftssteuer auf und ist daher nach Artikel 10 der Richtlinie im Grundsatz verboten (vgl. EuGH, Urteil vom 11.12.1997 - Rs. C-42/96 - "Immobiliare SIF", Tz. 30 f.).

    Sie ist vielmehr dahingehend auszulegen, dass sie die Mitgliedstaaten allgemein ermächtigt, neben der Gesellschaftssteuer, jedoch im Zusammenhang mit einer Einbringung in eine Gesellschaft, Steuern zu erheben, deren Entstehungstatbestand objektiv in Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an Grundstücken steht (EuGH, Urteil vom 11.12.1997, Rs. C- 42/96 - "Immobiliare SIF", Tz. 35; EuGH, Urteil vom 15.6.2006, Rs. C-264/04 - "Badischer Winzerkeller", Tz. 33).

    bb) Eine "Besitzwechselsteuer" im Sinne von Artikel 12 Abs. 1 lit. b. der Richtlinie ist somit eine Steuer, die aufgrund allgemeiner und objektiver Merkmale auf alle oder die meisten Veräußerungen von Grundstücken und nicht nur ausschließlich oder hauptsächlich auf die Einlage von Grundstücken in Gesellschaften zur Erhöhung des Gesellschaftskapitals erhoben werden (Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas vom 26.6.1997 in der Rechtssache C-42/96 - Tz. 33, 38).

    Dass sie nach nationalem Recht nicht als Steuer bezeichnet wird, steht dem nicht entgegen (Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas vom 26.6.1997 in der Rs. C-42/96, Tz. 36; vgl. auch EuGH, Urteil vom 15.6.2006, Rs. C-264/04, Tz. 35).

  • EuGH, 15.06.2006 - C-264/04

    Badischer Winzerkeller - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 11 Wx 155/05
    Sie ist vielmehr dahingehend auszulegen, dass sie die Mitgliedstaaten allgemein ermächtigt, neben der Gesellschaftssteuer, jedoch im Zusammenhang mit einer Einbringung in eine Gesellschaft, Steuern zu erheben, deren Entstehungstatbestand objektiv in Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an Grundstücken steht (EuGH, Urteil vom 11.12.1997, Rs. C- 42/96 - "Immobiliare SIF", Tz. 35; EuGH, Urteil vom 15.6.2006, Rs. C-264/04 - "Badischer Winzerkeller", Tz. 33).

    Ob die bei der Einbringung von Grundstücken in eine Erwerbsgesellschaft erhobenen Steuern höher sind als diejenigen, die auf alle anderen Eigentumsübertragungen von Privatpersonen oder Gesellschaften ohne Erwerbszweck erhoben werden, haben die nationalen Gerichte zu überprüfen (EuGH a.a.O. Tz. 37; EuGH, Urteil vom 15.6.2006, Rs. C-264/04, Tz. 43 f.).

    Dass sie nach nationalem Recht nicht als Steuer bezeichnet wird, steht dem nicht entgegen (Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas vom 26.6.1997 in der Rs. C-42/96, Tz. 36; vgl. auch EuGH, Urteil vom 15.6.2006, Rs. C-264/04, Tz. 35).

  • EuGH, 21.03.2002 - C-264/00

    Gründerzentrum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 11 Wx 155/05
    Mit Beschluss vom 21.3.2002 hat der EuGH entschieden, dass die zur Staatskasse erhobenen Gebühren für die notarielle Beurkundung eines unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallenden Vorgangs durch einen beamteten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe nicht als Abgabe mit Gebührencharakter, sondern als " Steuer " im Sinne der Richtlinie anzusehen sind (EuGH vom 21.3.2002 - Rs. C-264/00, ZIP 2002, 663 = GmbHR 2002, 486 - "Gründerzentrum").
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