Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 01.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05   

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https://dejure.org/2006,3157
OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05 (https://dejure.org/2006,3157)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2006 - 16 U 70/05 (https://dejure.org/2006,3157)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2006 - 16 U 70/05 (https://dejure.org/2006,3157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 670 BGB, § 676f BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Missbrauch einer gestohlenen Eurocard-Gold-Kreditkarte unter Verwendung der PIN: Anscheinsbeweis für einen sorgfaltswidrigen Umgang des Kreditkarteninhabers mit der Geheimzahl; Nichtberücksichtigung allgemeiner Behauptungen zur möglichen PIN-Entschlüsselung; ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 812; ; BGB pVV

  • beesch.de PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 254 § 280 Abs. 1 § 812 Abs. 1 Satz 1
    Rechte und Pflichten des Inhabers einer Kreditkarte bei deren Verlust bzw. Entwendung im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Kreditkartenbenutzers nach den Eurocard-Kundenbedingungen im Hinblick auf die Verwahrung der Kreditkarte und der Pin-Nummer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kreditkarte gestohlen und Geld abgehoben - Alles spricht dafür, dass die Karteninhaberin ihre PIN bei der Karte aufbewahrte

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Ersatz bei gestohlener EC-Card trotz Verzögerung der Sperre

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Kartensperrung: Keine Haftung, wenn PIN bei der Karte war

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 198
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 19 U 71/03

    Rechtsfolgen der Aufbewahrung der PIN mit der Kreditkarte; Obliegenheiten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05
    Der Beweis des ersten Anscheins kann auch nicht bereits durch die theoretisch denkbare Möglichkeit einer PIN-Ermittlung erschüttert werden (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 206 ff.).

    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).

    Nicht zuletzt hat auch die Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206 ff.) darauf hingewiesen, dass es für einen signifikanten Anstieg von PIN-Entschlüsselungen keinen greifbaren Anhaltspunkt gibt, und auch von keinem Experten bestritten sei, das alle Kreditkartengeschäftsaktionen an Geldausgabeautomaten stets online geprüft werden.

  • OLG Zweibrücken, 24.09.1990 - 4 U 31/90

    Anspruch auf Ausgleich des Sollsaldos eines unterhaltenen Girokontos aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05
    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2002 - 8 U 268/01

    Anscheinsbeweis bei Scheckkartenmissbrauch unter Benutzung der PIN-Nummer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05
    Hierbei ist nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins davon auszugehen, dass mittels gestohlener und sonst abhanden gekommener Kreditkarten am Geldautomaten nur deshalb Auszahlungen vorgenommen werden konnten, weil der Karteninhaber mit seiner Geheimzahl nicht sorgfältig umgegangen ist bzw. diese pflichtwidrig bei sich getragen hat (vgl. OLG Frankfurt WM 2002, 2101; Palandt-Sprau, 65 Aufl., § 676 h Rn 13 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 14.10.1988 - 6 U 1230/88

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages zwischen Kontoinhaber und Bankinstitut

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05
    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10

    Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten

    aa) Die Ansicht des Berufungsgerichts, die Haftungsbeschränkung beziehe sich nicht auf eine Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2007, 198, 199; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880), findet im Wortlaut der Klausel keine Stütze.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Im Einklang mit fachprozessualen Grundsätzen und der fachgerichtlichen Rechtsprechung steht auch, dass die - insoweit beweisbelastete - Bank sich zum Nachweis eines derartigen Verhaltens in bestimmten Fällen auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann (vgl. BGHZ 160, 308 [312]; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 30. März 2006 - 16 U 70/05 -, NJW-RR 2007, S. 198; Casper, in: MünchKomm BGB, 5. Aufl., § 676h Rn. 34).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 23 U 22/06

    Missbrauch von Kreditkarten bei Bargeldabhebung an Geldautomaten: Anscheinsbeweis

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main zu Kreditkarten (Az. 8 U 268/01, Urteil vom 7.5.2002; 19 U 71/03, Urteil vom 15.7.2003; zuletzt 16 U 70/05, Urteil vom 30.3.2006), der zufolge nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen sei, dass mittels gestohlener oder sonst abhanden gekommener Kreditkarten am Geldautomaten nur deshalb Auszahlungen vorgenommen werden konnten, weil der Karteninhaber mit seiner Geheimzahl nicht sorgfältig umgegangen sei bzw. diese pflichtwidrig bei sich getragen habe.

    Das Bestehen eines solchen Anscheinsbeweises wird von der ständigen Rechtsprechung (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt OLGR 2007, 294) anerkannt, abgesehen von hier nicht einschlägigen, da nicht in concreto behaupteten und belegten Ausnahmefällen wie dem vorherigen Ausspähen der Karte.

    Diese Beurteilung des Senats deckt sich ferner mit der des 16. Zivilsenats des OLG Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 30.3.2006 (NJW-RR 2007, 198) ebenfalls zur Eurocard in einem vergleichbaren Sachverhalt, wonach Behauptungen allgemeiner Natur zur angeblichen Möglichkeit einer PIN-Ermittlung nicht berücksichtigungsfähig und eher spekulativ sind sowie ohne konkrete Anknüpfungstatsachen auf eine unzulässige Ausforschung hinauslaufen.

  • OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05

    Abhebung von Bargeld mit gestohlener EC-Karte: Widerlegung des Anscheinsbeweises

    Das Bestehen eines solchen Anscheinsbeweises wird von der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2007, 294ff) von hier nicht einschlägigen, da nicht konkret behaupteten Ausnahmefällen wie dem vorherigen Ausspähen der Karte abgesehen anerkannt.
  • OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13

    Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten - Widerlegung des Anscheinsbeweises für

    Das Bestehen eines solchen Anscheinsbeweises wird von der ständigen Rechtsprechung (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt OLGR 2007, 294) anerkannt.
  • AG München, 28.09.2011 - 233 C 3757/11

    Die gestohlene EC-Karte...

    Solch allgemeine Behauptungen sind nicht berücksichtigungsfähig und eher spekulativ; ohne konkrete Anknüpfungstatsachen laufen sie auf eine unzulässige Ausforschung hinaus (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2006, Az.: 16 U 70/05).
  • AG Hamburg, 28.09.2010 - 4 C 178/10

    PIN-Nummer, richtige Eingabe durch unbekannten Dritten - Aufbewahrung PIN bei

    (BVerfG, NJW 2010, 1129, 130; BGH, Urt. v. 06.07.2010, XI ZR 224/09, Rn. 10; BGHZ 160, 308, 312; OLG Karlsruhe, WM 2009, 1549, 1550; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2007, 198; AG Frankfurt, GWR 2009 203).
  • LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10

    Anforderungen an den Beweis des ersten Anscheins im Falle einer nicht zu

    Zu der nicht eingreifenden Haftungsbegrenzung auf 50 EUR verweist das Amtsgericht zutreffend auf die Entscheidung des OLG Frankfurt in NJW-RR 2007, 198.
  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 21 S 81/10

    Der Inhaber einer gestohlenen EC-Karte hat bei unbefugter Geldabhebung mittels

    (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 198 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.08.2006 - II-10 WF 11/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10395
OLG Düsseldorf, 01.08.2006 - II-10 WF 11/06 (https://dejure.org/2006,10395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.2006 - II-10 WF 11/06 (https://dejure.org/2006,10395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 2006 - II-10 WF 11/06 (https://dejure.org/2006,10395)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anfallen einer Gebühr gemäß Nr. 2200 Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG VV)a.F. im Falle der Beurteilung von Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels durch einen bisherigen Prozessbevollmächtigten; Gebundenheit eines Urkundsbeamten an den Inhalt ...

  • Judicialis

    RVG VV-Nr. 2200 a.F. seit 01.07.2006 RVG VV-Nr. 2100

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 2200
    Anfall der Gebühr nach RVG VV-Nr. 2200 a.F. - Bindung des Urkundsbeamten an Inhalt und Umfang der richterlichen Prozesskostenhilfebewilligung und Beiordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 182/05

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages mangels Bedürftigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2006 - 10 WF 11/06
    Für die hier fragliche Festsetzung der Beratungsgebühr nach RVG VV-Nr. 2200 a.F. nebst Auslagen und Mehrwertsteuer kommt es nicht auf die dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorliegende Rechtsfrage (Az: XII ZB 182/05) an, ob schon zu Beginn eines Verfahrens und vor Verkündung einer Entscheidung zur Hauptsache eine Prozesskostenhilfebewilligung und Beiordnung des Prozessbevollmächtigen für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zulässig ist.
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