Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3481
OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06 (https://dejure.org/2006,3481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2006 - 11 UF 25/06 (https://dejure.org/2006,3481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2006 - 11 UF 25/06 (https://dejure.org/2006,3481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines volljährigen Kindes zur Verwertung eines Vermögensstammes vor Inanspruchnahme der Eltern; Abänderungsklage eines Kindes auf Erhöhung eines titulierten Unterhalts bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen; Erreichen der Wesentlichkeitsgrenze

  • Judicialis

    BGB § 1577 Abs. 3; ; BGB § 1602 Abs. 2; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1612 a; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 Satz 3 § 1612a § 1612b Abs. 5
    Zur Bemessung des Kindesunterhaltsanspruchs bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen - Einbeziehung eigenen Vermögens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhalt für Volljährige - erst sind die Ersparnisse dran!

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 1602 Abs. 2 Satz 3; ZPO § 323
    Verwertung von Sparguthaben durch volljähriges Kind

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sohn fordert mehr Unterhalt vom Vater - Volljähriger muss einen Teil seines Sparguthabens dafür verwenden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1217
  • FamRZ 2007, 929 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1997 - XII ZR 20/96

    Berücksichtigung von Vermögenswerten des volljährigen Kindes im Rahmen des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06
    Im übrigen ergibt sich nach einhelliger Meinung im Umkehrschluss aus § 1602 Abs. 2 BGB, dass ein volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet ist, vorrangig seinen Vermögensstamm zu verwerten, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt (Wendl/Staudigl, 6. Auflage, § 2, Rdnr. 107; BGH FamRZ 1998, S. 367 ff.).

    Die Grenze der Unzumutbarkeit, die vom BGH (FamRZ 1998, S. 367 ff.) entsprechend dem Begriff der groben Unbilligkeit enger als bei § 1577 Abs. 3 BGB gezogen wird, ist hier aber nicht erreicht.

  • OLG Stuttgart, 17.06.1999 - 18 WF 214/99

    Bestimmung der Höhe des Kindesunterhalts unter Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06
    Dieser Grenzwert kann keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben und insbesondere dann nicht gelten, wenn beengte wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, weil das Kind weniger als das Existenzminimum von 135 % des Regelbetrages beanspruchen kann, wie es hier der Fall ist (Wendl/Staudigl/Thalmann, a. a. O.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1103 f.; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 377; OLG Hamm (Senat), FamRZ 2004, 1885).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1993 - 3 WF 210/92

    Opfergrenze; Unterhaltsleistungen; Nachehelicher Unterhalt; Abänderungsklage;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06
    Dieser Grenzwert kann keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben und insbesondere dann nicht gelten, wenn beengte wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, weil das Kind weniger als das Existenzminimum von 135 % des Regelbetrages beanspruchen kann, wie es hier der Fall ist (Wendl/Staudigl/Thalmann, a. a. O.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1103 f.; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 377; OLG Hamm (Senat), FamRZ 2004, 1885).
  • OLG Hamm, 30.04.2004 - 11 WF 76/04

    Schlüssige Darlegung der Änderung der Verhältnisse im Rahmen einer den

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06
    Dieser Grenzwert kann keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben und insbesondere dann nicht gelten, wenn beengte wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, weil das Kind weniger als das Existenzminimum von 135 % des Regelbetrages beanspruchen kann, wie es hier der Fall ist (Wendl/Staudigl/Thalmann, a. a. O.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1103 f.; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 377; OLG Hamm (Senat), FamRZ 2004, 1885).
  • BFH, 11.02.2010 - VI R 61/08

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für behindertes Kind bei Unzumutbarkeit des

    Inwieweit das Vermögen einzusetzen ist, muss daher jeweils aufgrund einer Zumutbarkeitsabwägung unter Berücksichtigung aller bedeutsamen Umstände und insbesondere auch der Lage der Unterhaltsverpflichteten entschieden werden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. November 1997 XII ZR 20/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 978; Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Hamm vom 11. August 2006  11 UF 25/06, NJW 2007, 1217; BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 728; MünchKommBGB/ Born, 5. Aufl., § 1602 Rz 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 18 W 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4392
OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 18 W 24/06 (https://dejure.org/2006,4392)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2006 - 18 W 24/06 (https://dejure.org/2006,4392)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 18 W 24/06 (https://dejure.org/2006,4392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 Abs 1 ZPO
    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Einsatz einer Bahncard 100

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Bahncard 100 für eine konkrete Reise zur Terminswahrnehmung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2337
  • NZV 2006, 663
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2009 - 10 W 32/09

    Reisekosten eines Sachverständigen; Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für die

    Grundvoraussetzung dafür, dass anteilige Kosten einer Bahncard 100 überhaupt anteilig angesetzt werden könnten, wäre in jedem Fall eine lückenlose Aufschlüsselung und Dokumentation aller im Gültigkeitszeitraum unternommenen Fahrten (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 2006, 429; OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2007 - 18 W 283/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Teilweise Anrechnung der anwaltlichen

    Denn sie lässt sich mit dem oben genannten Grundsatz des § 91 ZPO, dass durch die unterlegene Partei nur tatsächlich entstandene prozessbedingte Kosten zu erstatten sind, nicht in Einklang bringen (BGH, Entscheidung vom 14.3.2007, a.a.O.: "Diese Anrechnung ist....erst im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu berücksichtigen"; siehe auch VGH München, AGS 2007, 155 und Ostermeier, NJW-aktuell 34/2007, S. XVI: "..Demnach kann die Höhe der Kosten des Rechtsstreits im Erstattungsverhältnis aber nicht über diejenigen des Vergütungsverhältnisses hinausgehen. Der Unterlegene darf nicht mehr an Kosten des Rechtsstreits erstatten müssen, als dem Obsiegenden ....angefallen sind...").
  • LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines an einem dritten

    Die Nichtverfügbarkeit eines auf Luftverkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts im näheren Umkreis der Beklagten stellt hingegen einen solchen besonderen Umstand dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.09.2007 - I-10 W 121/07, OLGR Düsseldorf 2008, 233, 234; LG Berlin, Beschl. v. 09.12.2002 - 82 AR 168/05, JurBüro 2006, 429).
  • VG Berlin, 10.06.2009 - 14 KE 183.06

    Rechtsanwaltsgebühren - Erstattung der Kosten für Bahnreise zu

    Selbst wenn - was erst nach Ablauf der Gültigkeit der Bahncard 100 möglich wäre - ein Nachweis aller mit der Bahncard absolvierten geschäftlichen und privaten Reisen erbracht würde, könnte aus der insgesamt erreichten Kilometerleistung nicht verlässlich auf die Kosten einer bestimmten Bahnfahrt geschlossen werden, denn das derzeitige, im Grundsatz im Dezember 2002 eingeführte Tarifsystem der Deutschen Bahn AG koppelt die Preise nicht ausschließlich an die Streckenlänge, sondern lässt daneben noch andere Faktoren, wie etwa die benutzte "Produktklasse", den Komfort und die Nachfrage bestimmter Relationen sowie den Zeitpunkt der Buchung einfließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. April 2009 - I-10 W 32/09 -, OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 E 1123/05 -, VG Köln, Beschluss vom 9. August 2005 - 6 K 2566/02 -, alle bei juris; zur Berechnung der Bahnpreise vgl. auch den Wikipedia-Artikel "Preissystem der Deutschen Bahn", Stand: 10. Juni 2009; im Ergebnis ebenso Madert, in Gerold/Schmidt/v. Eicken, RVG, 17. Aufl. 2006, Rn. 20 zu Nrn. 7003, 7004 VV RVG; a.A., aber ohne Berücksichtigung der Einwendungen gegen eine Zurechnung der Kosten der Bahncard zu einer bestimmten Fahrt, OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 18 W 24/06 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.12.2006 - 10 WF 1526/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5311
OLG Nürnberg, 28.12.2006 - 10 WF 1526/06 (https://dejure.org/2006,5311)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.12.2006 - 10 WF 1526/06 (https://dejure.org/2006,5311)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - 10 WF 1526/06 (https://dejure.org/2006,5311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verkürzung der Trennungzeit vor einer Scheidung wegen der Offenbarung der Homosexualität des Ehepartners nach langjähriger Ehe; Mögliche Benachteiligungen durch die Homosexualität des Ehepartners

  • Judicialis

    BGB § 1565 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1565 Abs. 2
    Während der Ehe offen zu Tage getretene Homosexualität als unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch bei Homosexualität keine vorzeitige Scheidung!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Coming-out" eines Ehemannes rechtfertigt keine Härtefall-Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Homosexuelle Neigung des Ehemanns: Keine sofortige Scheidung - Homosexualität keine "unzumutbare Härte" iSd. § 1565 Abs. 2 BGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2052
  • MDR 2007, 662
  • FamRZ 2007, 1885
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 13.03.1996 - 27 WF 17/96

    Homosexueller Partner im Trennungsjahr - § 1565 Abs. 2 BGB, keine Unzumutbarkeit,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.12.2006 - 10 WF 1526/06
    Das Oberlandesgericht Köln hat schon mit Beschluss vom 13.3.1996 (FamRZ 1997, Seite 24) dargelegt, dass eine gleichgeschlechtliche Beziehung (dort: zwischen zwei Frauen) allein nicht ausreicht, eine unzumutbare Härte im Sinn des § 1565 Abs. 2 BGB zu bejahen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8097
OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06 (https://dejure.org/2006,8097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 (https://dejure.org/2006,8097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 (https://dejure.org/2006,8097)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufsbetreuers gegen die Landeskasse auf Vergütung von Betreuerleistungen im Fall der Mittellosigkeit des Betreuten; Vergütungsbemessung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG); Rechtfertigung eines erhöhtes Stundensazes; Erwerb eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Studium der Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Erhöhter Stundensatz des Berufsbetreuers bei abgeschlossenem Volkswirtschaftsstudium

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1043 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (Senat, Beschl. v. 6.2.2003, 15 W 140/02; BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; KG a. a. O.).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Betreuungsrelevant sind im Allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, FGPrax 2003, 126; KG, BtPrax 2002, 167).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (Senat, Beschl. v. 6.2.2003, 15 W 140/02; BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; KG a. a. O.).
  • LG Hamburg, 03.05.2000 - 326 T 31/00
    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemeinsam ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuungen nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Besondere Kenntnisse i. S. von § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (vgl. BayObLGZ 1999, 339 ff. = FamRZ 2000, 844).
  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Betreuungsrelevant sind im Allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, FGPrax 2003, 126; KG, BtPrax 2002, 167).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf Vermittlung solcher Fachkenntnisse ausgerichtet war, wie das etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaften, Rechtspflege, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Soziologie und Betriebswirtschaft regelmäßig der Fall ist (Senat, a.a.O.; BayObLG a.a.O.; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Mit Blick auf den zeitlichen Umfang der insbesondere in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Diagnostik der Schülerpersönlichkeit absolvierten Ausbildung sowie darauf, dass das dabei vermittelte Wissen selbständiger und maßgeblicher Bestandteil der Abschlussprüfung war, ist das nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 - juris Rn. 11; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188; OLG Köln FamRZ 2000, 1303, 1304; OLG Schleswig FamRZ 2000, 846, 847).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 1043; KG FGPrax 2008, 60, 61).
  • LG Stendal, 08.10.2009 - 25 T 81/09

    Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung

    Besondere Kenntnisse i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG sind Fachkenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Grundwissen deutlich hinausgehen (vgl. nur Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., Anh. zu § 1836, § 4 VBVG Rn. 7; BayObLG Beschluss vom 27.10.1999 - 3 ZBR 282/99 - und OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - jeweils zitiert nach Juris).

    Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemein ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuung nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris und Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61).

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61; Kammergericht Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und zuletzt Beschluss vom 4.5.2009 - 25 T 112/09 ).

  • LG Stendal, 02.09.2009 - 25 T 111/09
    Besondere Kenntnisse, die über ein Grundwissen deutlich hinaus gehen müssen (vgl. Palandt- Diederichsen , BGB, 67. Auflage, § 4 VBVG Rn 7; BayObLG, FamRZ 2000, 844, 845; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/2006 - zitiert nach Juris; KG, FGPrax 2008, 60; OLG Rostock, OLG-Report 2008,.

    Es handelt sich dabei um Disziplinen, denen im weitesten Sinn gemein ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuung nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61; Kammergericht, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 - und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und Beschluss vom 13.2.2009 - 25 T 282/08 -).

  • LG Münster, 01.03.2011 - 5 T 328/10

    Ein durch ein nicht betreuungsspezifisches Studium qualifizierter Berufsbetreuer

    Das Fach Soziologie ist ebenfalls für die Betreuung nützlich (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 15.08.2006, Az. 15 W 139/06), weil es in diesem Fach um den Umgang mit Menschen, bezogen auf das Studium des Beteiligten zu 1) insbesondere mit Arbeitnehmern, geht.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbstständiger Teil der Prüfung war (OLG Hamm Beschluss vom 15.08.2006, 15 W 139/06).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 61; OLG Hamm FamRZ 2007, 1043).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 1043; KG FGPrax 2008, 60, 61).
  • LG Würzburg, 26.07.2010 - 3 T 272/10

    Vergütung des Betreuers: Nutzbare Fachkenntnisse eines Diplom-Musiktherapeuten

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen neben juristischen Kenntnissen Kenntnisse in dem Bereich Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (BayObLG, Beschluss vom 27.10.1999, Az: 3 ZBR 282/99, OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006, Az: 15 W 139/06, OLG Dresden, Beschluss vom 14.3.2000, Az: 15 W 2381/99).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    Besondere Kenntnisse, die über ein Grundwissen deutlich hinaus gehen müssen (vgl. Palandt- Diederichsen , BGB, 67. Auflage, § 4 VBVG Rn 7; BayObLG, FamRZ 2000, 844 845; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/2006 - zitiert nach Juris; KG, FGPrax 2008, 60; OLG Rostock, OLG-Report 2008, 464), sind nur dann nutzbar, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betroffenen besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ).

  • OLG Naumburg, 27.09.2007 - 8 Wx 28/07

    Keine Erhöhung der Betreuervergütung wegen Hochschulstudium ohne

    Schon die Vielzahl der im Abschlusszeugnis des ehemaligen Betreuers unter Ziffer II. "Hauptprüfung" und Ziffer III. "Abschlussprüfungen und Belege" aufgeführten Fächer verdeutlicht, dass das Studium des ehemaligen Betreuers jedenfalls in seinem Kernbereich nicht auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse, die für Betreuungen allgemein nutzbar sind, ausgerichtet war (vgl. auch OLGR Frankfurt 2005, 714 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 - ).
  • OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07

    Betreuervergütung für Diplom-Agraringenieur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6815
OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06 (https://dejure.org/2007,6815)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.02.2007 - 8 U 2197/06 (https://dejure.org/2007,6815)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 8 U 2197/06 (https://dejure.org/2007,6815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Allgmeinen Geschäftsbedingungen eines Leasinggebers in einem Kilometerabrechnungsvertrag mit der Gestattung einer Abrechnung nach Restwertgrundsätzen für den Fall vorzeitiger Vertragsbeendigung wegen Zahlungsverzuges; Vorliegen einer unangemessenen ...

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Abwicklung eines wegen Zahlungsverzuges vorzeitig gekündigten Pkw-Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung - Abrechnung nach Restwertgrundsätzen; Mehrkilometerausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leasingvertrag und Mehrkilometerausgleich bei Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1069
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 367/03

    Berechnung des Kündigungsschadens bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06
    Selbst wenn das auf die Ermittlung des zu ersetzenden Kündigungsschadens bezogene Klauselwerk der Klägerin - um solches handelt es sich auch bei den zuletzt zitierten Regelungen - insgesamt weder überraschend noch intransparent sein sollte (vgl. hierzu etwa BGH NJW 2004, 2823 unter II 2 a aa; BGH WM 1995, 438 unter II 1), hält es jedenfalls einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG a.F.) nicht stand.

    b) Die Klägerin ist deshalb gehalten, ihren ersatzfähigen Nichterfüllungsschaden nach den vom Landgericht zutreffend dargestellten Grundsätzen, die nach höchstrichterlicher, vom Senat in ständiger Praxis geteilter Rechtsprechung für die Abrechnung vorzeitig beendeter Kilometerabrechnungsverträge gelten (grundlegend OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744, gebilligt in BGH WM 1995, 438 unter II 2; BGH NJW 2004, 2823 unter II 2 a bb m.w.N.), konkret darzulegen und ggf. zu beweisen.

  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 61/94

    Schadensberechnung nach fristloser Kündigung des Leasingvertrages; Behandlung der

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06
    Selbst wenn das auf die Ermittlung des zu ersetzenden Kündigungsschadens bezogene Klauselwerk der Klägerin - um solches handelt es sich auch bei den zuletzt zitierten Regelungen - insgesamt weder überraschend noch intransparent sein sollte (vgl. hierzu etwa BGH NJW 2004, 2823 unter II 2 a aa; BGH WM 1995, 438 unter II 1), hält es jedenfalls einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG a.F.) nicht stand.

    b) Die Klägerin ist deshalb gehalten, ihren ersatzfähigen Nichterfüllungsschaden nach den vom Landgericht zutreffend dargestellten Grundsätzen, die nach höchstrichterlicher, vom Senat in ständiger Praxis geteilter Rechtsprechung für die Abrechnung vorzeitig beendeter Kilometerabrechnungsverträge gelten (grundlegend OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744, gebilligt in BGH WM 1995, 438 unter II 2; BGH NJW 2004, 2823 unter II 2 a bb m.w.N.), konkret darzulegen und ggf. zu beweisen.

  • OLG Celle, 05.01.1994 - 2 U 177/91

    Kfz-Leasingvertrag; Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Schaden des Leasinggebers;

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06
    b) Die Klägerin ist deshalb gehalten, ihren ersatzfähigen Nichterfüllungsschaden nach den vom Landgericht zutreffend dargestellten Grundsätzen, die nach höchstrichterlicher, vom Senat in ständiger Praxis geteilter Rechtsprechung für die Abrechnung vorzeitig beendeter Kilometerabrechnungsverträge gelten (grundlegend OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744, gebilligt in BGH WM 1995, 438 unter II 2; BGH NJW 2004, 2823 unter II 2 a bb m.w.N.), konkret darzulegen und ggf. zu beweisen.
  • BGH, 22.03.1989 - VIII ZR 155/88

    Anspruch des Leasinggebers auf Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe des

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06
    Der Beklagte schuldet diesen Betrag unmittelbar vertraglich in Gestalt rückständiger Leasingraten (Juni 2004 und 01.-13.01.2005); für die ein oder zwei Tage zwischen Zugang des Kündigungsschreibens vom 10.01.2005 und Rückgabe des Fahrzeuges am 13.01.2005 ergibt sich der anteilige Anspruch dabei aus § 546a Abs. 1 BGB (ebenfalls brutto; vgl. BGHZ 107, 123 zu § 557 Abs. 1 BGB a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 24 U 208/08

    Kündigung und Abrechnung eines Leasingvertrages über einen Pkw

    auch auf die nach § 546 a BGB geschuldete Entschädigung zu entrichten (vgl. BGHZ 104, 285; OLG Dresden MDR 2007, 1069; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 546 a Rdnr. 11).

    Die Vereinbarung des Übergangs von der Kilometer-Abrechnung zur Restwert-Abrechnung für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung in AGB kann als überraschende Klausel im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB, wegen Verstoßes gegen die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB oder wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sein (vgl. BGH NJW 2004, 2823; NJW 2001, 2165; NJW 1995, 954; OLG Celle NJW-RR 1994, 743; Senat ZMR 2006, 363; OLG Dresden MDR 2007, 1069; OLG Oldenburg DAR 2003, 460).

    Dann ist darüber hinaus der Zinsvorteil abzuziehen, der dem Leasinggeber durch die vorzeitige Möglichkeit zur Verwertung des Leasingfahrzeugs entsteht (vgl. zur Schadensberechnung insgesamt BGH NJW 2004, 2823; NJW 1995, 954; Senat ZMR 2006, 363; OLG Dresden MDR 2007, 1069; OLG Oldenburg DAR 2003, 460).

  • OLG Brandenburg, 28.05.2014 - 4 U 114/13

    Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung: Wirksamkeit einer Regelung über eine

    Eine solche formularmäßige Umstellung von einem Vertrag mit Kilometerabrechnung auf einen Restwertabrechnungsvertrag wird von namhafter Stimme in der Literatur als überraschend i.S.d. § 305 c BGB angesehen (Münchner Kommentar zum BGB bei beck.online, 6. Aufl. 2012, Finanzierungsleasing Rdnr. 136), die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung hat sich insoweit noch nicht positioniert (offen gelassen von BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 367/03 - Rdnr. 18, und von OLG Dresden, Urteil vom 9. Februar 2007 - 8 U 2197/06 - Rdnr. 16).

    Sich dieses, von ihr selbst "heraufbeschworenen", risikoverteilungstypischen Nachteils für den Fall zu befreien, dass es zur vorzeitigen Vertragsbeendigung kommt, benachteiligt den Leasingnehmer unangemessen (ebenso: OLG Dresden, Urteil vom 9. Februar 2007 - 8 U 2197/06 - ).

  • OLG Dresden, 08.10.2008 - 8 U 1232/08

    Ansprüche des Leasinggebers nach Kündigung des Verbraucherleasingvertrages wegen

    Den erstinstanzlich zuerkannten Mehrkilometerausgleich (479,74 EUR) schuldet der Beklagte, weil ein Leasinggeber auf unmittelbar vertraglicher Grundlage auch im Falle vorzeitiger Beendigung des Kilometerabrechnungsvertrages Ausgleich jedenfalls in dem Umfang gesondert verlangen kann, in dem die vereinbarte Gesamtlaufleistung für die reguläre Vertragsdauer bereits überschritten ist (Senat, Urteil vom 09.02.2007 - 8 U 2197/06, OLGR 2007, 344).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5787
OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05 (https://dejure.org/2006,5787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2006 - 11 UF 184/05 (https://dejure.org/2006,5787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2006 - 11 UF 184/05 (https://dejure.org/2006,5787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung eines auf einer Wiederheirat beruhenden Mehrbetrags der Betriebsrente in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich; Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf schuldrechtliche monatliche Rente zur Komplettierung des Ausgleichs der Versorgungsanwartschaften; ...

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Der auf Wiederheirat beruhende Mehrbetrag der Betriebsrente ist nicht in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 870
  • FamRZ 2007, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 127/01

    Rechtsfolgen des teilweisen öffentlich-rechtlichen Ausgleichs eins

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05
    Die Entscheidung des BGH (NJW 2005, S. 2775), dass nach dem öffentlich-rechtlichen Teilausgleich einer Betriebsrente unter Geltung der alten Barwertverordnung zur Vermeidung von Verzerrungen bei der Rückdynamisierung die Ausgleichsrente nur um den aktuellen Wert der dem Berechtigten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgebrachten Anteile zu kürzen sei, gilt gemäß den Einschränkungen der Entscheidung nicht, wenn der Teilausgleich eine nicht volldynamische Rente betrifft und daher das Anrecht des Ausgleichspflichtigen um einen deutlich höheren Betrag gekürzt wird, als auf Seiten des Berechtigten anzurechnen wäre.

    Dann sei zur Vermeidung von Verzerrungen bei der Rückrechnung der bereits erfolgte Teilausgleich nur mit dem aktuellen Betrag des dem Ausgleichsberechtigten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgebrachten Anrechts zu berücksichtigen (BGH NJW 2005, S. 2775).

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 21/97

    Schuldrechtliche Ausgleichsrente aus betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05
    In diesen Fällen bleibt es bei der Rückdynamisierung und Aktualisierung des bereits öffentlich-rechtlich ausgeglichenen Teilbetrages (BGH FamRZ 2000, S. 89 ff.), jedoch sind der Rückdynamisierung die Werte der aktuellen Barwertverordnung zu Grunde zu legen.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2000, 89 ff, 90 f unter Hinweis auf Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 3. Aufl. § 1587g BGB Rz. 12 ff, 14) hat in diesen Fällen eine "Rückdynamisierung" und "Aktualisierung" des bereits im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ausgeglichenen Teilbetrages der auszugleichenden Betriebsrente zu erfolgen.

  • BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 876/81

    Ermittlung der ehezeitlich erlangten Versorgungsrente aus einer Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05
    In der Entscheidung des BGH, auf die sich das Amtsgericht berufen hat (FamRZ 1985, S. 797, 798), ging es um einen auf der (zu scheidenden) Ehe beruhenden Ortszuschlag für Verheiratete, der für die Höhe der Zusatzversorgung eine Rolle spielte und durch die bevorstehende Scheidung nicht mehr beeinflusst werden konnte.
  • BGH, 26.01.1994 - XII ZB 10/92

    Bemessung einer Ausgleichsrente

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05
    (BGH FamRZ 1994, S. 560 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich von

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05
    Die Gegenmeinung (OLG Oldenburg, NJW-RR. 2002, 151 f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235 ff mit zustimmender Anmerkung von Kemnade, FamRZ 2000, 827 f; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201 ff, 1203) hält dem entgegen, dass der Ausgleichberechtigte ohne den bereits durchgeführten öffentlich-rechtlichen Teilausgleich eine deutlich höhere Ausgleichsrente erhalten würde, weil in diesem Fall die Wertdifferenz insgesamt - und nun ohne Dynamisierung - ermittelt würde und damit deutlich höher ausfallen würde als bei Abzug eines "rückdynamisierten" und damit höher bewerteten Teilbetrags aus dem öffentlichrechtlichen Teilausgleich.
  • OLG Hamm, 08.07.2004 - 1 UF 44/04
    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05
    Ist das nicht der Fall, ist die Versorgung zu errechnen, die sich ohne die Veränderungen ergeben würde (Palandt, BGB, 65. Auflage, § 1587 c, Rdnr. 12; Hamm, FamRZ 2005, S. 810 für den Fall eines nachehelichen beruflichen Aufstiegs).
  • OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99

    Versorgungsausgleich; Umrechnung; BarwertVO; Scheidung; Zusatzversorgung;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05
    Die Gegenmeinung (OLG Oldenburg, NJW-RR. 2002, 151 f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235 ff mit zustimmender Anmerkung von Kemnade, FamRZ 2000, 827 f; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201 ff, 1203) hält dem entgegen, dass der Ausgleichberechtigte ohne den bereits durchgeführten öffentlich-rechtlichen Teilausgleich eine deutlich höhere Ausgleichsrente erhalten würde, weil in diesem Fall die Wertdifferenz insgesamt - und nun ohne Dynamisierung - ermittelt würde und damit deutlich höher ausfallen würde als bei Abzug eines "rückdynamisierten" und damit höher bewerteten Teilbetrags aus dem öffentlichrechtlichen Teilausgleich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9219
OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2006,9219)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.07.2006 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2006,9219)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 1 U 10/06 (https://dejure.org/2006,9219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Putenmastanlage; Notwendigkeit einer drittschützenden Wirkung der verletzten Amtspflicht; ...

  • Judicialis

    BauGB § 36

  • rechtsportal.de

    BauGB § 36; BGB § 839 Abs. 1
    Amtshaftung einer Gemeinde bei rechtwidriger Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 514
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Denn die Mitglieder des Gemeinderates der Beklagten haben mit ihrer Entscheidung über die Erteilung bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens eine hoheitliche Tätigkeit ausgeübt und sind damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne anzusehen (z. B. BGH, BGHZ 65, 182; NJW 1984, 2516).

    Denn die Versagung bindet die Genehmigungsbehörde im immissionsschutzrechtlichen Verfahren, da in diesen Fällen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ebenfalls zwingend zu versagen ist (vgl. zum Drittschutz BVerwG NJW 1966, 513; BVerwG NVwZ 1986, 556; BGHZ 65, 182; BGH NJW 1992, 2691; NJW 1993, 3065).

    Eine reine Verhinderungsplanung genügt nicht, d. h. die Gemeinde muss bei Einwendungen gegen den Standort einer Anlage entweder Vorstellungen über Maßnahmen haben, die zur Genehmigungsfähigkeit führen könnten, oder einen anderen geeigneten Standort im Gemeindegebiet ausweisen (z. B. BVerwG BauR 1997, 444; BGHZ 65, 182; BGH BauR 2003, 364; BGH ZfBR 2006, 181; vgl. auch Sötker, a. a. O., § 36 Rn. 30; Krautzberger, a.a.O. § 36 Rn. 12; Graupeter ZfBR 2005, 432, 434).

  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 234/04

    Haftung der Gemeinde wegen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Die Mitglieder von Gemeinderäten müssen sich auf ihre Entschließungen nach § 36 Abs. 1 BauGB 1997 sorgfältig vorbereiten und, soweit ihnen die Sach- und Rechtskenntnis fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder sonstiger Fachbehörden bzw. notfalls sogar von außerhalb der Verwaltung einholen (z. B. BGH BauR 1984, 498; BGH BauR 2003, 364; zuletzt BGH ZfBR 2006, 181).

    Eine reine Verhinderungsplanung genügt nicht, d. h. die Gemeinde muss bei Einwendungen gegen den Standort einer Anlage entweder Vorstellungen über Maßnahmen haben, die zur Genehmigungsfähigkeit führen könnten, oder einen anderen geeigneten Standort im Gemeindegebiet ausweisen (z. B. BVerwG BauR 1997, 444; BGHZ 65, 182; BGH BauR 2003, 364; BGH ZfBR 2006, 181; vgl. auch Sötker, a. a. O., § 36 Rn. 30; Krautzberger, a.a.O. § 36 Rn. 12; Graupeter ZfBR 2005, 432, 434).

  • BGH, 21.11.2002 - III ZR 278/01

    Rechtsfolgen rechtswidriger Versagung des objektiv nicht erforderlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Die Mitglieder von Gemeinderäten müssen sich auf ihre Entschließungen nach § 36 Abs. 1 BauGB 1997 sorgfältig vorbereiten und, soweit ihnen die Sach- und Rechtskenntnis fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder sonstiger Fachbehörden bzw. notfalls sogar von außerhalb der Verwaltung einholen (z. B. BGH BauR 1984, 498; BGH BauR 2003, 364; zuletzt BGH ZfBR 2006, 181).

    Eine reine Verhinderungsplanung genügt nicht, d. h. die Gemeinde muss bei Einwendungen gegen den Standort einer Anlage entweder Vorstellungen über Maßnahmen haben, die zur Genehmigungsfähigkeit führen könnten, oder einen anderen geeigneten Standort im Gemeindegebiet ausweisen (z. B. BVerwG BauR 1997, 444; BGHZ 65, 182; BGH BauR 2003, 364; BGH ZfBR 2006, 181; vgl. auch Sötker, a. a. O., § 36 Rn. 30; Krautzberger, a.a.O. § 36 Rn. 12; Graupeter ZfBR 2005, 432, 434).

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung sowie durch die Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen, zu erwägen, nicht jedoch von vornherein die vollständige Versagung der Genehmigungen (z. B. BVerwGE 68, 58; 52, 122).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.1998 - 7 L 2108/96

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohnbebauung; Baurecht; Landwirtschaft;

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Hinsichtlich der zu erwartenden Immissionen sprach zunächst für die Zulässigkeit der Vorhaben, dass sich die geplanten Putenmastanlagen jedenfalls weit außerhalb des räumlichen Bereiches befanden, in dem nach der TA Luft und der VDI 3472 Tierhaltung - Hühner mit unzumutbaren Geruchsimmissionen zu rechnen war (z. B. OVG Lüneburg NdsRPfl 1998, 252 ).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung sowie durch die Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen, zu erwägen, nicht jedoch von vornherein die vollständige Versagung der Genehmigungen (z. B. BVerwGE 68, 58; 52, 122).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Schließlich hätte es der Beklagten auch offen gestanden, ihr Einvernehmen zu erklären und anschließend eine den Vorhaben widersprechende Bauleitplanung zu betreiben und sie durch eine Veränderungssperre zu sichern (vgl. BVerwG ZfBR 2004, 460).
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Denn die Versagung bindet die Genehmigungsbehörde im immissionsschutzrechtlichen Verfahren, da in diesen Fällen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ebenfalls zwingend zu versagen ist (vgl. zum Drittschutz BVerwG NJW 1966, 513; BVerwG NVwZ 1986, 556; BGHZ 65, 182; BGH NJW 1992, 2691; NJW 1993, 3065).
  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 251/86

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Sie können sich insoweit nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg in den Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz von Nachbarn gegen die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung berufen, weil diese Entscheidungen auf einem anderen Grund beruhte, nämlich der fehlenden Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (z. B. BGH NJW 1982, 36 und Beschluss v. 29. Oktober 1987, III ZR 251/86).
  • BGH, 14.06.1984 - III ZR 68/83

    Amtspflichten einer Gemeinde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 10/06
    Die Mitglieder von Gemeinderäten müssen sich auf ihre Entschließungen nach § 36 Abs. 1 BauGB 1997 sorgfältig vorbereiten und, soweit ihnen die Sach- und Rechtskenntnis fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder sonstiger Fachbehörden bzw. notfalls sogar von außerhalb der Verwaltung einholen (z. B. BGH BauR 1984, 498; BGH BauR 2003, 364; zuletzt BGH ZfBR 2006, 181).
  • VGH Bayern, 19.01.1987 - 22 B 84 A.980

    Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Außenbereichsvorhaben

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

  • VGH Bayern, 24.05.1984 - 2 B 83 A.850
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 36/92

    Haftungsrechtliche Zuordnung bei rechtswidriger Ablehnung einer Bauvoranfrage

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80

    Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden

  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 118/87
  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91

    Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung

  • BVerwG, 13.11.1996 - 4 B 210.96

    Bauplanungsrecht - Entgegenstehende öffentliche Belage bei Bauvorhaben im

  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Dem kann sie sich nicht dadurch entziehen, dass sie einen oder einzelne Belange zur Begründung der versagenden Entscheidung herausgreift und sich - quasi zeitlich unbegrenzt - die Anforderung weiterer Bauvorlagen und/oder die weitergehende Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens vorbehält (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. August 2007 - 2 M 162/07 -, Jurisdokument, Rdnr. 13 und 14; OLG Naumburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 1 U 10/06 -, Jurisdokument, Rdnr. 32).
  • OLG Naumburg, 27.11.2008 - 1 U 43/08

    Rechtsfolgen der rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im

    Die verletzte Amtspflicht - Versagung statt gebotener Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens - hat eine Außenwirkung auf den durch sie geschützten Bauwilligen, hier die Klägerin (vgl. zu allem Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 2006, 1 U 10/06 "Putenmastanlage I" - OLGR Naumburg 2007, 344 ; nachgehend: BGH, Beschluss v. 28. November 2007, III ZR 266/06: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; auch OLG Naumburg, Urteil vom 14. September 2005, 6 U 130/03 - OLGR Naumburg 2007, 271 f., die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung einer Schweinemastanlage betreffend).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht