Weitere Entscheidungen unten: KG, 18.12.2006 | OLG Hamm, 07.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2749
OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06 (https://dejure.org/2006,2749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2006 - 11 U 9/06 (https://dejure.org/2006,2749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 11 U 9/06 (https://dejure.org/2006,2749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 649 Abs 2 BGB, § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 31 Abs 5 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrecht des Architekten: Schadensersatzanspruch des Architekten für die Verwendung der von ihm erstellten Genehmigungsplanung bei der Fertigstellung des Bauwerks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung des Urheberrechts durch einen Architekten; Schutz von Bauwerken durch das Urhebergesetz; Nutzungsrecht des Auftraggebers an Entwürfen eines Architekten; Übertragung von Nachbaurechten an den Auftraggeber des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Mehrfamilienhaus

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Bauherrn wegen Urheberrechtsverletzung bei späterer Errichtung des Bauwerks unter Verwendung der Genehmigungsplanung des Architekten

  • Judicialis

    BGB § 649 Abs. 2; ; UrhG § 2 Abs. 1; ; UrhG § 31; ; UrhG § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649 Abs. 2; UrhG § 2 Abs. 1 § 31 § 97
    Keine konkludente Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts bei Beauftragung des Architekten zur Genehmigungsplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Ausschließliche Beauftragung der Lph 1 bis 4: Übergang der Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Bauherrn?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftrag nur bis Genehmigungsplanung: Darf Bauherr die Planung verwerten? (IBR 2007, 82)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 487
  • GRUR-RR 2007, 307
  • NZBau 2007, 322
  • ZUM 2007, 306
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71

    Wählamt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Verletzt der Auftraggeber das Nachbaurecht, indem er das Bauvorhaben auf der Grundlage der Planungen durch einen anderen Architekten fertig stellt, so kann der Architektenurheber seinen Schaden im Wege der Lizenzanalogie auf der Grundlage der HOAI berechnen, weil er die Vergütung nicht nur für die in der HOAI aufgeführten Tätigkeiten des Architekten, sondern auch für die Ausübung des vom Bauherrn benötigten Nutzungsrechts erhalten hätte (BGH GRUR 73, 663 - Wählamt).
  • OLG Jena, 23.12.1998 - 2 U 799/96

    Verletzung des Urheberrechts des Architekten: Welche Rechtsfolgen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Nach anderer Auffassung bezieht sich die erwähnte Rechtsprechung des Bundesgerichthofs aber nur auf vertragliche Honoraransprüche eines Architekten, während im Bereich der Schadensberechnung nach Lizenzanalogie nach wie vor ein pauschaler Abzug von 40 % wegen ersparter Aufwendungen für zulässig gehalten wird (Löwenheim/Schulze, Urheberrecht, § 71 Rn. 54; Dreier/Schulze, UrhG, vor § 31 Rn. 266; OLG Jena BauR 99, 672).
  • BGH, 08.02.1996 - VII ZR 219/94

    Berechnung der ersparten Aufwendungen bei einem vorzeitig beendeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Es hat gemeint, die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 649 Abs. 2 BGB, wonach die Berechnung des Schadens bei vorzeitiger Vertragsbeendigung unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 40 % nicht mehr zuzulassen sei (NJW 96, 1751), sei auch bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen eines Architektenurhebers anwendbar.
  • BGH, 20.03.1975 - VII ZR 91/74

    Honorarforderungen des Architekten für die Verwendung im Auftrag des Bauherrn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Dem Architekten ist dann zuzumuten, sich seine Rechte vorzubehalten, wenn er nicht will, dass der genehmigte Plan ohne seine weitere Mitwirkung genutzt wird ( BGH GRUR 75, 445 - Wohnhausneubau).
  • OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94

    Architektenhonorar: Zusatzvergütung wegen Schaffung eines urheberechtsgeschützten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Dabei wird für ausreichend erachtet, dass der Architekt eindeutig nur mit den Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt worden ist, um von einer stillschweigenden Übertragung seiner Nutzungsrechte am Plan auf den Auftraggeber auszugehen, so dass dieser das Bauwerk unter Verwendung der Planungsleistungen von einem anderen Architekten ausführen lassen kann (Locher, Das private Baurecht, Rn. 550; Locher/Koeble/Frik, HOAI, Einleitung Rn. 201; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rn. 899; OLG München NJW-RR 95, 474; Dreier/Schulze a.a.O. vor § 31 Rn. 264; Binder /Kosterhon a.a.O. Rn. 346 ).
  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 U 72/97

    Urheberrecht beim Einfamilienhausbau?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
    Schadensersatzansprüche des Architektenurhebers setzen voraus, dass von den schutzfähigen Elementen der Planungsleistung Gebrauch gemacht wird, die urheberrechtsfähigen Teile der Planung betroffen sind und der Nachbau gerade in dieser Hinsicht mit der Planung übereinstimmt ( Dreier/Schulze a.a.O. Rn. 266; OLG Hamm, BauR 99, 1198).
  • LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08

    Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich

    Somit ist auch im Bereich der hier in Rede stehenden Verträge von Filmurhebern im Rahmen der den Gericht überlassenen "hoheitlichen Preiskontrolle" (LG Hamburg a. a. O.) mit zu berücksichtigen, dass eine Pauschalvergütung dem maßgeblichen Grundsatz, dass der Urheber nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BGH tunlichst an den wirtschaftlichen Nutzen einer jeder Werknutzung zu beteiligen ist, nur unzureichend oder nicht gerecht wird (so die Rspr. zu den Übersetzerfällen z. B. OLG München ZUM 2007, 306, 314; 317, 325; LG Hamburg a. a. O. S. 611).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2013 - 6 U 72/12

    Zwölffamilienhaus - Urheberrechtsschutz: Schutzfähige Gestaltung der Architektur

    Ist das auf den Plänen wiedergegebene und danach auszuführende Bauwerk schutzfähig, dann dürfen die Pläne nur mit Zustimmung des Urhebers ausgeführt werden (OLG Frankfurt ZUM 2007, 306, 307).
  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Änderungsanspruch des Übersetzers für einen

    Gerade dieser Umstand zwingt zu einer "generalisierenden und standardisierten" Betrachtungsweise (vgl. zu § 32 UrhG insoweit OLG München ZUM 2007, 306, 313).

    Weitergehende Kriterien, wie etwa ein Bedarf des Urhebers (im Sinne es Mindestlohnes), sind dem Prinzip einer marktwirtschaftlich organisierten Preisbildung fremd (so zutreffend OLG München, ZUM 2007, 306, 314).

    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des 6. Senats des OLG München in den genannten Urteilen vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 306, 314 und 317, 325) an.

  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Vertragsanpassungsanspruch des Übersetzers

    Gerade dieser Umstand zwingt neben der bereits vom OLG München herangezogenen systematischen Auslegung des § 32 UrhG zu einer "generalisierenden und standardisierten" Betrachtungsweise (vgl. OLG München ZUM 2007, 306, 313).

    Weitergehende Kriterien, wie etwa ein Bedarf des Urhebers (im Sinne eines Mindestlohnes), sind dem Prinzip einer marktwirtschaftlich organisierten Preisbildung fremd (so zutreffend OLG München, ZUM 2007, 306, 314).

    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des 6. Senats des OLG München in den Urteilen vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 306, 314 und 317, 325) an.

  • LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11

    Urheberrechtsverletzung: Ermittlung des Schadenersatzanspruchs des Planers eines

    Schadensersatzansprüche des Architektenurhebers setzen voraus, dass von den schutzfähigen Elementen der Planungsleistung Gebrauch gemacht wird, die urheberrechtsfähigen Teile der Planung betroffen sind und der Nachbau gerade in dieser Hinsicht mit der Planung übereinstimmt (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2006, Az. 11 U 9/06; OLG Hamm, BauR 99, 1198).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6308
KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06 (https://dejure.org/2006,6308)
KG, Entscheidung vom 18.12.2006 - 2 U 13/06 (https://dejure.org/2006,6308)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 2 U 13/06 (https://dejure.org/2006,6308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwendungsersatzanspruch des Käufers eines Kfz nach Rückabwicklung des Vertrages aufgrund Durchgreifens einer Arglistanfechtung; Vorliegen von Arglist bei unrichtiger Antwort auf die Frage nach Unfallfreiheit ohne tatsächliche Anhaltspunkte; Durchführung der Saldierung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugrückabwicklung - Saldierung der Bereicherungsposten

  • Judicialis

    BGB §§ 812 ff.

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 812 ff.
    Zeitpunkt der bei Rückabwicklung eines Kfz-Kaufs durchzuführenden Saldierung der Bereicherungsposten im Prozess - Mangelnde Bestimmtheit des Urteils bei Nichtausweis des Saldobetrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, kann er daher hinsichtlich der Gebrauchsvorteile nicht so behandelt werden, als hätte er die Sache gemietet; vielmehr hat er nur den "Wertverzehr" herauszugeben, der durch seine Nutzung an der Sache entstanden ist und dessen Eintritt in seinem Vermögen er infolge der Rückabwicklung erspart hat (s. BGH NJW 2006, 1582, 1583 m.N.).

    Es muss dann auch dabei bleiben, dass er als Eigentümer für die Dauer seiner Nutzung die gewöhnlichen Erhaltungskosten und Lasten zu tragen hat (in diese Richtung Staudinger/Lorenz, BGB, Neub. 1999, § 818 Rn 37; s. nunmehr die Erwägungen in BGH NJW 2006, 1582, 1585, die -allerdings für den Fall der schadensersatzrechtlichen Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags- auf einen Gleichlauf von Investitionsentscheidung und Lastentragung hinaus laufen).

    d) Zugunsten der Beklagten ist ins Saldo die von der Klägerin durch Gebrauch gezogene Nutzung (§ 818 Abs. 1, 2 BGB) einzustellen, die nach dem sog. "Wertverzehr" zu berechnen ist (BGH NJW 1996, 250, 252; NJW 2006, 1582, 1583) und sich bei Kraftfahrzeugen nach der Kilometerleistung bemisst (BGH NJW 1995, 2159, 2161).

  • LG Berlin, 20.12.2005 - 3 O 52/05

    Tenorierung der Nutzungsentschädigung durch Vorgabe der Berechnung - "Karlsruher

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.12.2005 verkündete Urteil der Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin -3 O 52/05- teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.12.2005 -3 O 52/05- abzuändern und die Klage abzuweisen,.

  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 81/97

    Beschränkung des Entgelts für die Nutzung eines ehemals volkseigenen Grundstücks

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Teilweise wird angenommen, dass der Kraftfahrzeugkäufer gegenüber dem Nutzungsherausgabeanspruch des Verkäufers auch gewöhnliche Erhaltungskosten, die er vor Kenntnis des Anfechtungsgrunds aufgewendet hat, mindernd in Ansatz bringen könne (OLG Oldenburg DAR 1993, 467, 468; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 1722 -die dort in Bezug genommene Entscheidung BGH NJW 1998, 989, 991, in der "Aufwendungen auf die Sache" mindernd berücksichtigt wurden, betraf jedoch einen Immobilienkauf).
  • BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 40/71

    Ersatzaussonderung und Kontokorrent

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Das ist in Bezug auf die Hingabe der Leistung des Getäuschten (Kaufpreiszahlung des getäuschten Käufers, s. BGHZ 58, 257 ff = NJW 1972, 872) anzunehmen.
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Ausgleich für wertsteigernde

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    bb) Eine Berücksichtigung der Aufwendungen als Aktivposten im Rahmen eines Bereicherungssaldos ist nicht möglich, da es sich (im Wesentlichen) um gewöhnliche Erhaltungskosten in Form von Reparaturen etc. handelt, die den Wert des Fahrzeugs nicht gesteigert haben, so dass ein Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1999, 2890, 2892) nicht besteht.
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 314/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Anwendung der Saldotheorie

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Es besteht kein Anlass, dem Bereicherungsschuldner die Beweislast für eine von ihm geltend gemachte Minderung des Saldos abzunehmen (BGH NJW 1999, 1181 f.).
  • BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    d) Zugunsten der Beklagten ist ins Saldo die von der Klägerin durch Gebrauch gezogene Nutzung (§ 818 Abs. 1, 2 BGB) einzustellen, die nach dem sog. "Wertverzehr" zu berechnen ist (BGH NJW 1996, 250, 252; NJW 2006, 1582, 1583) und sich bei Kraftfahrzeugen nach der Kilometerleistung bemisst (BGH NJW 1995, 2159, 2161).
  • BGH, 28.01.1994 - V ZR 90/92

    Klage auf Auflassung eines Anerbengutes

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Diese setzt voraus, dass Inhalt und Umfang der Leistungspflicht aus dem Titel selbst zu entnehmen sind (vgl. BGH a.a.O.; BGHZ 125, 41 ff = NJW 1994, 3221, 3222; NJW 1993, 324, 325).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Für die Einbeziehung der Rechtshängigkeitszinsen in die Saldierung kann nichts anderes gelten als bei einem zinsförmigen Nutzungsherausgabeanspruch nach § 818 Abs. 1 BGB, zumal zwischen beiden Zinsen eine Anrechnung zu erfolgen hätte (vgl. BGH NJW 1998, 2529, 2531).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Diese setzt voraus, dass Inhalt und Umfang der Leistungspflicht aus dem Titel selbst zu entnehmen sind (vgl. BGH a.a.O.; BGHZ 125, 41 ff = NJW 1994, 3221, 3222; NJW 1993, 324, 325).
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93

    Rückabwicklung eines wegen Falschbeurkundung des Kaufpreises unwirksamen

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99

    Bereicherungsausgleich durch Saldierung; Erstattung von Zinsen

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

  • BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81

    Vertragsauslegung - Gebrauchtwagenkauf - Kfz-Händler - Agenturvertrag - Kündigung

  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

  • BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94

    Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

  • BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 291/90

    Treuwidrigkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

  • BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 44/80

    'Nur kleine Blechschäden' - § 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Insoweit teilt er die Ansicht des Kammergerichts Berlin (Urt. v. 18.12.2006, 2 U 13/06; OLGR 2007, 346), wonach der Tenor nicht genügend bestimmt ist.
  • KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12

    Verbrauchsgüterkauf: Keine Verkürzung der Gewährleistungsfrist!

    Die Umformulierung der Anträge im Berufungstermin auf Hinweis des Senats erfolgte, weil entgegen der Auffassung der Vorinstanz ein Antrag auf Basis der sogenannten Karlsruher Formel nicht zulässig ist (vgl. KG, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 2 U 13/06) und das Fahrzeug bei Rückabwicklung des Kaufvertrages an den Beklagten als Rechtsnachfolger der Verkäuferin und nicht an die erloschene herauszugeben ist.
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 16 U 250/19
    Da der Tenor des angefochtenen Urteils in Bezug auf den Kaufpreis und die Nutzungsentschädigung aber nicht einen einheitlichen Saldobetrag aufweist, sondern die Beklagte für die Zukunft zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer weiteren, derzeit noch ungewissen Nutzungsentschädigung verpflichtet, weist das erstinstanzliche Urteil mangels hinreichender Bestimmtheit keinen vollstreckungsfähigen Inhalt auf (vgl. KG Berlin, Urteil vom 18.12.2006 - 2 U 13/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2008 - 1 U 152/07, NJW-RR 2008, 1199 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2009 - 6 U 574/08 -, NJW 2009, 3519 ff.).

    Das angefochtene Urteil ist daher insoweit nicht der Rechtskraft fähig und auch ohne entsprechende Anfechtung von Amts wegen zu korrigieren (vgl. KG Berlin, Urteil vom 18.12.2006 - 2 U 13/06, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 13.01.2021 - 13 U 905/19

    Dieselabgasskandal: Hinreichende Bestimmtheit einer Tenorierung nach der

    Da der Feststellungsausspruch den Zug-um-Zug-Ausspruch mit Blick auf § 756 ZPO unbedingt vollstreckbar mache, habe der Gerichtsvollzieher keinen Anlass, das Auto in Besitz oder Augenschein zu nehmen (KG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 2 U 13/06 -, Rn. 22, juris OLG Oldenburg, Urteil vom 02. Oktober 2019 - 5 U 47/19 -, Rn. 48, juris).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 13 U 546/20

    Dieselskandal: Zulässigkeit einer Tenorierung nach der sogenannten "Karlsruher

    Da der Feststellungsausspruch den Zug-um-Zug-Ausspruch mit Blick auf § 756 ZPO unbedingt vollstreckbar mache, habe der Gerichtsvollzieher keinen Anlass, das Auto in Besitz oder Augenschein zu nehmen (KG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 2 U 13/06, Juris Rn. 22; OLG Oldenburg, Urteil vom 02. Oktober 2019 - 5 U 47/19, Juris Rn. 48).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 13 U 905/19

    Tenorierung nach der so genannten "Karlsruher Formel" mangels nicht

    Da der Feststellungsausspruch den Zug-um-Zug-Ausspruch mit Blick auf § 756 ZPO unbedingt vollstreckbar mache, habe der Gerichtsvollzieher keinen Anlass, das Auto in Besitz oder Augenschein zu nehmen (KG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 2 U 13/06 -, Rn. 22, juris OLG Oldenburg, Urteil vom 02. Oktober 2019 - 5 U 47/19 -, Rn. 48, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4486
OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,4486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2006 - 11 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,4486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 11 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,4486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsrechtliche Vorwerfbarkeit eines geringen Verdienstes aus selbstständiger Arbeit; Wiederaufleben eines wegen Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft verwirkten Unterhaltsanspruchs; Zeitliche Begrenzung des wiederaufgelebten Unterhaltsanspruchs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1759 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 583
  • FamRZ 2007, 1106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Die Übergangsfrist der Dauer der Ehe anzunähern (so OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, S. 340, 342) oder auf die Hälfte der Ehezeit zu begrenzen (so BGH, FamRZ 1990, S. 857), erscheint angesichts der hier maßgeblichen besonderen Umstände als nicht gerechtfertigt.
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 6 UF 239/03

    Berufung mit Begehr der Abweisung einer Unterhaltsklage; Anspruch auf Zahlung von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Die Übergangsfrist der Dauer der Ehe anzunähern (so OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, S. 340, 342) oder auf die Hälfte der Ehezeit zu begrenzen (so BGH, FamRZ 1990, S. 857), erscheint angesichts der hier maßgeblichen besonderen Umstände als nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86

    Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Vielmehr ist bei einer Beendigung des Verhältnisses, auf Grund dessen der Anspruch verwirkt war, zu prüfen, ob die aus einer wieder auflebenden Unterhaltspflicht erwachsende Belastung für den Verpflichteten weiterhin die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet (BGH FamRZ 87, S. 689, 690).
  • OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Vielmehr hält der Senat unter besonderer Berücksichtigung der bereits einmal eingetretenen Verwirkung für angemessen, wenn der Antragsteller ab Rechtskraft der Scheidung nur noch bis Ende 2008 und damit für 2 Jahre und 9 Monate Unterhalt zahlt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, S. 1839: Begrenzung auf 3 Jahre bei einer Ehedauer von 7 Jahren und 8 Monaten).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 21/08

    Verfestigte Lebensgemeinschaft bedarf weder gemeinsamer Wohnung noch

    Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a. F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 219/06

    Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung einer neuen

    Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a.F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).
  • OLG Celle, 14.02.2008 - 17 UF 128/07

    Zahlung eines rückständigen Geschiedenenunterhalts; Ermittlung der für den

    Vielmehr ist die Frage, ob dem Unterhaltspflichtigen nach der Beendigung einer eheersetzenden Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten die Zahlung eines Ehegattenunterhaltes zugemutet werden kann, unter dem Gesichtspunkt des § 1579 Nr. 7 a.F. BGB in einen neuen und umfassenden Billigkeitsabwägung zu beurteilen (BGH Urteile vom 25. September 1985 - IVb ZR 49/84 - FamRZ 1986, 443, 444 und vom 6. Mai 1987 a.a.O.; OLG Hamm FamRZ 2007, 1106, 1107).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2010 - 16 UF 191/10

    Versagung des nachehelichen Unterhalts aus Billigkeitsgründen

    Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a. F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487, sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht