Rechtsprechung
OLG Schleswig, 28.02.2007 - 12 UF 50/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1408 Abs. 2; BGB § 138; BGB § 242
Trotz berufsbedingter früher Pensionierung des Ehemannes (Pilot) keine Berufung auf Ausschluss des Versorgungsanspruchs, wenn Ehefrau sich (auch ehebedingt) keine eigene Altersversorung aufbauen konnte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Durchführung des Versorgungsausgleiches; Wirksamkeit eines vertraglich vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleiches; Sittenwidrigkeit eines Ausschlusses des Versorgungsausgleiches aufgrund einer ungleichen Lastenverteilung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 § 242; BGB § 1408 Abs. 2
Unwirksamkeit des ehevertraglichen Ausschlusses vom Versorgungsausgleich nach § 242 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Husum, 09.02.2006 - 22 F 95/05
- OLG Schleswig, 28.02.2007 - 12 UF 50/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1012
- FamRZ 2007, 1891
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.05.2005 - XII ZR 296/01
Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts bei Schwangerschaft der …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2007 - 12 UF 50/06
Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung, die vom BGH in einer weiteren Entscheidung vom 25. Mai 2005 (FamRZ 2005, 1444 ff.) bestätigt und fortgesetzt worden ist, spricht hier in der Tat etliches dafür, dass mit dem Amtsgericht eine Unwirksamkeit der vertraglichen Regelung gemäß § 138 BGB zu verneinen ist.So geht die Rechtsprechung zwar in der Regel davon aus, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches bei Schwangerschaft der Frau regelmäßig ein Unwirksamkeitskriterium sein kann, das von vornherein eine ungleiche Verhandlungsposition und damit eine Disparität bei Vertragsabschluss indiziert (vgl. BGH FamRZ 2005, 1444 ff.).
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2007 - 12 UF 50/06
Denn die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen darf nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann, was dann der Fall wäre, wenn dadurch eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung entstünde, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten - bei angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltung der getroffenen Abrede - bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheint (BGH FamRZ 2004, 601 ff.). - BGH, 06.10.2004 - XII ZB 57/03
Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs
Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2007 - 12 UF 50/06
Ein derartiger Fall ist nach der Rechtsprechung beispielsweise dann gegeben, wenn - wie hier - ein Ehegatte sich einvernehmlich der Betreuung der gemeinsamen Kinder gewidmet und deshalb auf eine versorgungsbegründende Erwerbstätigkeit in der Ehe verzichtet hat und sich das in diesem Verzicht liegende Risiko dann zu einem Nachteil verdichtet, den der Versorgungsausgleich gerade auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilen will und der ohne Kompensation nicht einem Ehegatten allein angelastet werden kann, wenn die Ehe scheitert (vgl. BGH FamRZ 2005, 185).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.08.2006 - 6 WF 237/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht niedergelassenen Anwalts im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe; Notwendigkeit der Beiordnung eines zusätzlichen Rechtsanwalts in Ehesachen; Möglichkeit der Erstattung von Reisekosten
- Judicialis
ZPO § 121 Abs. 1; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 121 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
- rewis.io
- rechtsportal.de
ZPO § 121 Abs. 4
PKH: Erstattung der Reisekosten eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts in Ehesachen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 14.07.2006 - 8 F 803/06
- OLG Hamm, 21.08.2006 - 6 WF 237/06
Papierfundstellen
- Rpfleger 2007, 33
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04
Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 6 WF 237/06
2.) Wenn einer - wie hier - auswärts wohnenden Partei aber dementsprechend ein Rechtsanwalt am Ort des Prozessgerichts beigeordnet wird, kann es in Einzelfällen erforderlich sein, ihr einen zusätzlichen Rechtsanwalt, etwa zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Hauptbevollmächtigten, beizuordnen (BGH NJW 2004, 2749, 2750). - OLG Brandenburg, 15.07.1998 - 10 WF 80/98
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 6 WF 237/06
Von einer derartigen Notwendigkeit ist in Ehesachen wegen deren existenzieller Bedeutung für die Parteien auszugehen (OLG Brandenburg, FamRZ 1999, 1357 mwN). - OLG Bamberg, 08.01.1990 - 7 WF 140/89
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 6 WF 237/06
Der mittellosen Partei muss, selbst wenn sie geschäfts- und schreibgewandt ist, die Möglichkeit zugestanden werden, die mit der Scheidung und den Scheidungsfolgen zusammenhängenden vielfältigen und manchmal auch schwierigen Fragen persönlich mit dem Anwalt zu erörtern, und zwar nicht nur einmal, sondern mehrfach (OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644;… OLG Brandenburg, aaO).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 12 U 91/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 12 U 91/06
- OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 12 U 91/06
Wird zitiert von ... (2)
- AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
Schnäppchen-Markisen im Internet: Händler muss nicht liefern!
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte ihre Willenserklärung wirksam gem. § 123 BGB angefochten hat oder ob in der Verweigerung der Lieferung nicht eine konkludente Anfechtungserklärung zu sehen ist (OLG Stuttgart Urt. v. 10.8.2006 - 12 U 91/06 (juris)). - OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09
Klage auf Schadensersatz wegen der Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro bei …
Zu dem gleichen Ergebnis führt auch eine andere Überlegung: Hätte der Beklagte für den Kaufgegenstand im Wert von rund 75.000 EUR einen Preis von 5, 50 EUR in einem Internetportal angegeben, wäre nicht ernsthaft in Zweifel zu ziehen, dass er diese Erklärung wegen eines Erklärungsirrtums hätte anfechten können, ein Erklärungsirrtum, der ohne Zweifel auf der Hand gelegen hätte (vgl., zu einem ähnlichen Fall OLG Stuttgart v. 10.08.2006 - 12 U 91/06 = OLGR 2007, 360) Die zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 08.12.2006 steht der vorstehenden Wertung nicht entgegen.