Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - I-24 U 111/06   

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https://dejure.org/2007,2295
OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - I-24 U 111/06 (https://dejure.org/2007,2295)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2007 - I-24 U 111/06 (https://dejure.org/2007,2295)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - I-24 U 111/06 (https://dejure.org/2007,2295)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der grundsätzlichen Veränderung der Besitzverhältnisse zu Gunsten des Vermieters durch vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters als Voraussetzung für die Rückgabe der Mietsache; Beginn der Verjährungsfrist der noch entstehenden Ersatzansprüche ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kurze Verjährung auch bei Schlüsselrückgabe an Mieter für Renovierungsarbeiten; Schlüsselrückgabe nur bei unzweideutiger Besitzaufgabe; Verjährungsbeginn für noch entstehende Ansprüche

  • Judicialis

    BGB § 202; ; BGB § 205; ; BGB § 535; ; BGB § 548 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen - Anforderungen an "Rückgabe" der Mietsache im Sinne von § 548 Abs. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verjährungshemmung bei Schlüsselübergabe zur Renovierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • frenzl-voigt.de (Auszüge)

    Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Verschlechterung der Mietsache wird durch Schlüsselüberlassung für Renovierung nicht gehemmt

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Verjährung nach Mietende ohne alle Schlüssel

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kurze Verjährung beginnt mit der Rückgabe der Schlüssel und der Besitzaufgabe des Mieters (IMR 2007, 252)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
    Hierzu gehören neben Schadensersatzansprüchen wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen auch die hier noch in Rede stehenden Ansprüche wegen der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen (vgl. auch BGH NJW 2006, 1588 (1589); BGHZ 104, 6 (12)).

    Diesen macht die Klägerin hier geltend, doch auch er ist verjährt (vgl. auch BGHZ 104, 6 (12); BGH NJW 2006, 1588 f.).

    Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall (NJW 2005, 739 (740 f.), siehe auch NJW 2005, 2004 ff. und NJW 2006, 1588 f.) entschieden, dass aufgrund der Änderung des § 200 S. 1 BGB (gegenüber § 198 BGB a.F) auch die Verjährung von sekundären Schadensersatzansprüchen mit dem Zeitpunkt beginnt, in welchem der Vermieter die Mietsache gemäß § 548 Abs. 1 S. 2 BGB zurückerhält.

  • BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00

    Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH erfordert die "Rückgabe" der Mietsache i.S. § 548 Abs. 1 BGB (§ 558 Abs. 2 BGB a.F.) grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zu Gunsten des Vermieters (vgl. nur BGH NJW 2004, 774 (775 m.w.N.); NJW 2000, 3202).

    Zum anderen ist eine vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters erforderlich (BGH NJW 2004, 774 (775); NJ 2001, 535), wobei der Vermieter hiervon Kenntnis erlangen muss.

    Andernfalls hat das Mietverhältnis sein tatsächliches Ende nicht gefunden (BGH NJW 2004, 774 (775); Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, VI Rn. 40).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06

    Verjährungsbeginn von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
    Entscheidend für die Rückgabe im Sinne von § 548 BGB ist, dass der Mieter den Besitz an den gemieteten Räumen aufgegeben hat (BGH, NJW 1991, 2416, 2418; Bub/Treier/Gramlich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, VI Rn. 40), mithin - wie hier - eine Änderung der Besitzlage eingetreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, ZMR 1993, 519; 2006, 925; Senat, Grundeigentum 2002, 1196; Bub/Treier/Gramlich, a.a.O.).

    Im übrigen hätte die Klägerin für den Fall der hier vereinbarten Renovierung auf einen Verzicht der Beklagten auf die Einrede der Verjährung drängen und, falls dieser nicht zu erreichen war, Feststellungsklage zur Herbeiführung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB erklären können (vgl. OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, ZMR 2006, 925, 926).

  • BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88

    Verjährung von Ansprüchen des Verpächters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
    Nach der früheren Rechtsprechung zu § 558 Abs. 2 BGB a.F. (jetzt: § 548 Abs. 1 S. 2 BGB) begann allerdings die Verjährung der sekundären Ersatzansprüche des Vermieters erst mit dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung zu laufen, wenn dieser dem Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache nachfolgte (BGHZ 107, 179 (184); 138, 49 (51); BGH NZM 1999, 478; KG NJW-RR 1997, 392).

    Denn sie beruht auf § 198 S. 1 BGB a.F., wonach die Verjährung mit der Entstehung des Anspruchs beginnt (vgl. nur BGHZ 107, 179 (184)).

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
    Hierzu gehören neben Schadensersatzansprüchen wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen auch die hier noch in Rede stehenden Ansprüche wegen der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen (vgl. auch BGH NJW 2006, 1588 (1589); BGHZ 104, 6 (12)).

    Diesen macht die Klägerin hier geltend, doch auch er ist verjährt (vgl. auch BGHZ 104, 6 (12); BGH NJW 2006, 1588 f.).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 24 U 140/99

    Verjährung der Ansprüche des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
    Abzustellen ist allein auf die mit der unmittelbaren Besitzverschaffung verbundene Möglichkeit des Vermieters zur Prüfung der Mieträume (vgl. auch Senat in ZMR 2001, 267 zu § 558 BGB a.F. und GuT 2006, 243 f.).

    Die Verjährungsfrist kann somit auch vor Beendigung des Mietverhältnisses ablaufen (BGH NJW 1981, 2406; 1987, 2072; 1994, 1858; 1994, 1788; Senat ZMR 2001, 267 und GuT 2006, 243 f.; OLG Düsseldorf ZMR 1989, 463; DWW 1993, 139; OLG Hamm ZMR 1996, 372; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 1111).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
    Entscheidend ist, dass dem Vermieter die unmittelbare Sachherrschaft (§ 854 BGB) vom Mieter übertragen wird (BGH NJW 2005, 2004; 2000, 3203; 1992, 687; siehe auch Senat, Urteil vom 30. April 2001, Grundeigentum 2002, 2296, ebenso veröffentlicht in Jurisweb; Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Auflage, § 548 Rn. 11 m.w.N.).

    Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall (NJW 2005, 739 (740 f.), siehe auch NJW 2005, 2004 ff. und NJW 2006, 1588 f.) entschieden, dass aufgrund der Änderung des § 200 S. 1 BGB (gegenüber § 198 BGB a.F) auch die Verjährung von sekundären Schadensersatzansprüchen mit dem Zeitpunkt beginnt, in welchem der Vermieter die Mietsache gemäß § 548 Abs. 1 S. 2 BGB zurückerhält.

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93

    Ansprüche aus einem Pachtvertrag im Vergleich des Pächters; Verjährung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
    Die Verjährungsfrist kann somit auch vor Beendigung des Mietverhältnisses ablaufen (BGH NJW 1981, 2406; 1987, 2072; 1994, 1858; 1994, 1788; Senat ZMR 2001, 267 und GuT 2006, 243 f.; OLG Düsseldorf ZMR 1989, 463; DWW 1993, 139; OLG Hamm ZMR 1996, 372; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 1111).
  • BGH, 16.03.1994 - XII ZR 245/92

    Formularmäßige Hinausschiebung der Fälligkeit und Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
    Die Verjährungsfrist kann somit auch vor Beendigung des Mietverhältnisses ablaufen (BGH NJW 1981, 2406; 1987, 2072; 1994, 1858; 1994, 1788; Senat ZMR 2001, 267 und GuT 2006, 243 f.; OLG Düsseldorf ZMR 1989, 463; DWW 1993, 139; OLG Hamm ZMR 1996, 372; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 1111).
  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96

    Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
    Nach der früheren Rechtsprechung zu § 558 Abs. 2 BGB a.F. (jetzt: § 548 Abs. 1 S. 2 BGB) begann allerdings die Verjährung der sekundären Ersatzansprüche des Vermieters erst mit dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung zu laufen, wenn dieser dem Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache nachfolgte (BGHZ 107, 179 (184); 138, 49 (51); BGH NZM 1999, 478; KG NJW-RR 1997, 392).
  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 216/90

    Verjährung von Vermieterersatzansprüchen bei Auswechslung des untervermietenden

  • BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85

    Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder

  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 101/97

    Beseitigung von baulichen Veränderungen durch den Mieter oder Pächter auf dem

  • BGH, 15.06.1981 - VIII ZR 129/80

    Kurze Verjährung - Ersatzansprüche des Vermieters - Brand - Vernichtung der

  • KG, 02.12.1996 - 8 REMiet 3802/96

    Anspruch gegen den Mieter auf Durchführung von Schönheitsreparaturen ; Beginn der

  • BGH, 04.02.1987 - VIII ZR 355/85

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1993 - 10 U 132/92
  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

    Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis

  • BGH, 07.02.2001 - XII ZR 118/98

    Verjährung von Ersatzansprüchen des Eigentümers eines nach dem VermG

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2009 - 24 U 6/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter

    Ohne Belang ist auch, ob der Vertrag im Zeitpunkt der Rückgabe rechtlich beendet ist oder noch andauert (vgl. BGH NJW 2006, 1588 und 2399; NJW 1986, 2103 und 1981, 2106; Senat OLGR Düsseldorf 2007, 465; Grundeigentum 2002, 1196).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 166/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20377
OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 166/06 (https://dejure.org/2007,20377)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.05.2007 - 14 U 166/06 (https://dejure.org/2007,20377)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 14 U 166/06 (https://dejure.org/2007,20377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Haushaltsführungs- und Unterhaltsschadens; Schmerzensgeld für die Verursachung eines - tödlichen - Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00

    Sterbegeld als Beerdigungskosten; Ermittlung der fixen Kosten im Rahmen der

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 166/06
    Zu diesen fixen Kosten rechnen alle nicht teilbaren und nicht personengebundenen Kosten der Haushaltsführung und Haushaltsorganisation, die - ggf. verringert oder erhöht - nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen weiterlaufen, die wirtschaftliche Basis des Familienlebens bilden und deren Finanzierung die Verstorbene familienrechtlich geschuldet hätte (aaO. m. w. N. - so auch Senat, 14 U 69/00, OLGR 2001, 227).

    Bei der Unfallversicherung, die vom Senat nicht bei den fixen Kosten berücksichtigt wurde, beziehen sich die Kläger auf ein Urteil des Senats vom 8. März 2001 (14 U 69/00, OLGR Celle 2001, 227), in dem der Senat zu den fixen Kosten auch die Prämien für solche Versicherungen, die den Schutz der Familie sicherstellen - nicht hingegen personengebundene Versicherungen - gezählt und deshalb bei der anschließenden Aufzählung auch Unfallversicherungen eingerechnet hat (vgl. Senat aaO., juris-Rn. 17).

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 166/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 138, 388 ) erfordert die Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Körperverletzung, an deren Folgen der Verletzte alsbald verstirbt, eine Gesamtbetrachtung der immateriellen Beeinträchtigung unter besonderer Berücksichtigung von Art und Schwere der Verletzungen, des hierdurch bewirkten Leidens und dessen Wahrnehmung durch den Verletzten wie auch des Zeitraums zwischen Verletzung und Eintritt des Todes.

    Andererseits berücksichtigt der BGH den Umstand, dass ein Geschädigter die Verletzungen nur kurze Zeit überlebt hat, selbst dann schmerzensgeldmindernd, wenn der Tod - wie hier - gerade durch das Schadensereignis verursacht worden ist (vgl. BGHZ 138, 388 , juris-Rn. 14).

  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88

    Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 166/06
    Anstelle des Landgerichts (LGU 8), das für den hier betroffenen (reduzierten) 3-Personen-Haushalt einen Stundenbedarf von 39, 5 Stunden angesetzt hat, geht der Senat zunächst etwas pauschaler von 40 Wochenstunden aus (so auch Pardey, Berechnung von Personenschäden, 3. Aufl., Rn. 1152 unter Bezug auf BGH NJW-RR 1990, 34 [vgl. juris-Rn. 6 f.]).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 166/06
    Es soll auch nicht als Ausgleich dafür, dass das unfallbedingte Leiden nur relativ kurze Zeit dauerte, der frühzeitige Tod des Verletzten schmerzensgelderhöhend berücksichtigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1999, 210 ).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 U 142/18

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs einer nach einem ärztlichen

    Mann und Kinder waren selbständig und wirtschaftlich versorgt (vgl. etwa OLG Celle, Urteil vom 16. Mai 2007 - 14 U 166/06).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2013 - 12 U 157/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Unterhalts

    65 Von den Telefonkosten nur gehört nur die Grundgebühr zu den Fixkosten (OLGR Celle 2007, 465; OLG Brandenburg NZV 2001, 213), nicht die Verbindungskosten.
  • OLG Koblenz, 19.11.2007 - 12 U 1400/05

    Entgangener Unterhalt als Schaden bei der Tötung eines Familienvaters

    Ein höheres Schmerzensgeld von 25.000 Euro wurde etwa in einem anderen Fall deshalb zugebilligt, weil dort der nach rund zweieinhalb Monaten Verstorbene auch noch zahlreiche Folgeoperationen über sich ergehen lassen musste (OLG Celle OLG-Report Celle 2007, 465, 466 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 18 U 216/10

    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld aus einem Flugunfall hinsichtlich

    Diese sind, worauf der Beklagte zu Recht verweist, nur dann als monatliche Fixkosten anzuerkennen, wenn sie der Haushaltsführung und -organisation unabhängig vom Tod des Verstorbenen zuzurechnen sind (OLG Celle, Urteil vom 16.05.2007 - 14 U 166/06 - BeckRS 2007, 18333).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3712
OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06 (https://dejure.org/2007,3712)
OLG München, Entscheidung vom 12.03.2007 - 34 Wx 114/06 (https://dejure.org/2007,3712)
OLG München, Entscheidung vom 12. März 2007 - 34 Wx 114/06 (https://dejure.org/2007,3712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 3; ; ZVG § 152; ; ZVG § 155

  • rechtsportal.de

    Vorabbezahlung der Abrechnungsspitze durch Zwangsverwalter eines Wohnungs- oder Teileigentums

  • ibr-online

    Zwangsverwalter muss "Abrechnungsspitze" vorab bezahlen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abrechnungsspitze ist vorab vom Zwangsverwalter zu zahlen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einheitliche Behandlung mehrerer Sondereigentumseinheiten in den Abrechnungen und Wirtschaftsplänen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschluss einer Jahresabrechnung im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung; Anrechnung der vor Anordnung der Zwangsverwaltung ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsverwalter muss aus der Masse die "Jahresabrechnungsspitze" zahlen! (IMR 2007, 165)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1025
  • NZM 2007, 452
  • ZMR 2007, 721
  • Rpfleger 2007, 416
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06
    (4) Dies steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.4.2002 (ZIP 2002, 1043/1048).
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06
    Der entscheidende IX. Senat hat in seiner ein Insolvenzverfahren betreffenden Entscheidung ausdrücklich offen gelassen, ob er der Rechtsprechung des für Wohnungseigentumssachen zuständigen V. Senats (BGHZ 108, 44/49 f.) folgen würde.
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06
    Nur für den nach der Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrag, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, wird originär eine Schuld begründet (BGH NJW 1999, 3713).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 33/99

    Ungerechtfertigte Bereicherung bei Zahlung von vor der Anordnung der

    Auszug aus OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06
    Der Zwangsverwalter eines Wohnungs- oder Teileigentums ist verpflichtet, als Ausgabe der Verwaltung die so genannte Abrechnungsspitze der während seiner Verwaltung von den Wohnungseigentümern beschlossenen Jahreseinzelabrechnung vorab zu bezahlen; es kommt nicht darauf an, ob er für den Zeitraum, den die Einzelabrechnung umfasst, schon als Zwangsverwalter bestellt war (Anschluss an BayObLG, FGPrax 1999, 138 = BayObLGZ 1999, 99).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 21/07

    Umfang der Verantwortlichkeitung eines Zwangsverwalters

    Sonderumlagen, die während des Zwangsverwaltungsverfahrens beschlossen werden, stellen grundsätzlich ebenfalls "Ausgaben der Verwaltung" im Sinne von § 155 Abs. 1 ZVG dar; denn auch sie dienen dazu, das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten (z.B. KG WE 2001, 9, 10 = KG-Report 2001, 226; OLG München RPfleger 2007, 416, 417; Wenzel ZInsO 2005, 113, 116).
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Vielmehr muss für jede Einheit eine separate Einzelabrechnung erstellt werden ( OLG München NZM 2007, 452; LG Hamburg ZMR 2015, 47 ).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 15/08

    Einordnung eines für ein verwaltetes Grundstück Energie und Wasser lieferndes

    Hierzu gehören die verfahrensgegenständlichen Kosten für Strom, Wasser und Gas, die aufgrund der vom Beklagten mit der Klägerin fortgesetzten Lieferungsverträge entstanden sind (vgl. BGH, Beschl. v. 20. November 2008 - V ZB 81/08, NJW 2009, 598, 599 Rn. 12; OLG München NJW-RR 2007, 1025; LG Köln NJW 2009, 599; Stöber, ZVG 18. Aufl. § 155 Rn. 4; § 152 Rn. 8; Haarmeyer/ Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung 4. Aufl. § 9 ZwVwV Rn. 4; Depré/ Mayer, Die Praxis der Zwangsverwaltung 4. Aufl. Rn. 207).
  • OLG Rostock, 02.04.2020 - 3 U 1/19

    Umfang der Obliegenheiten eines Zwangsverwalters

    Dies erfasst aber nur Kosten der Zwangsverwaltung, die also grundstückbezogen sind, wie dies beispielsweise bei Kosten der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung sind, für welche der Verwalter die Versorgungsverträge geschlossen hat und die er über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weiter gibt (BGH, Urt. v. 05.03.2009, IX ZR 15/08, WuM 2009, 312 = NZM 2009, 372; BGH, Beschl. v. 20.11.2008, V ZB 81/08, NJW 2009, 598; OLG München, Beschl. v. 12.03.2007, 34 Wx 114/06, NJW-RR 2007, 1025; LG Köln, Beschl. v. 16.10.2008, 6 T 437/08, NJW 2009, 599).
  • OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07

    Haftung für Wohngeldforderungen

    Dieser Meinung ist auch nach Inkrafttreten der InsO zu folgen (AG Neukölln, ZMR 2005, 659; ebenso zur Zwangsverwaltung: OLG München, NZM 2007, 452).
  • LG Hamburg, 28.11.2013 - 318 T 30/13

    Wohnungseigentum: Pflicht des Verwalters zur Führung eines Kontos im Namen des

    Soweit in der Rechtsprechung vertreten worden ist, die unberechtigte Einforderung von Wohngeld auf ein Eigenkonto der Verwaltung berechtige einen Wohnungseigentümer nicht, sich seiner Zahlungsverpflichtung zu entziehen (HansOLG, ZMR 2007, 721), folgt dem die Kammer bei ihrer lediglich summarischen Prüfung und insbesondere unter den besonderen unstreitigen Umständen dieses Falles nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.12.2006 - 7 W 77/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4354
OLG Frankfurt, 22.12.2006 - 7 W 77/06 (https://dejure.org/2006,4354)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2006 - 7 W 77/06 (https://dejure.org/2006,4354)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 7 W 77/06 (https://dejure.org/2006,4354)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BRAK-Mitteilungen

    Befangenheit eines Richters nach dessen Äußerung über einen Rechtsanwalt in einem internen Votum

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2 § 299 Abs. 1, Abs. 4
    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Verwertbarkeit von Äußerungen in terminsvorbereitender Ausarbeitung ("Votum")?

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Vorprozessuale Äußerungen: Verwertung für Befangenheitsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Erwecken eines Eindrucks der Parteilichkeit durch telefonische Kontaktierung des Beklagtenvertreters ohne Beteiligung des Klägers; Anordnung des persönlichen Erscheinens des Geschäftsführers einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 928
  • MDR 2007, 544
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2006 - 7 W 77/06
    Es kann dahinstehen, ob die Bezeichnung des Prozessbevollmächtigten "als ziemlich wunderlich bekannt" schon für sich besorgen ließe, dass der Richter der Partei gegenüber befangen ist (vgl. BGH NJW 1980, 2530, 2531).
  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2006 - 7 W 77/06
    Zwar kann eine rechtswidrige Erlangung persönlicher Aufzeichnungen in Ansehung des verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts ein Verwertungsverbot begründen (BGH NJW 1964, 1139).
  • OLG Brandenburg, 07.09.2007 - 6 W 132/07

    Zwangsvollstreckung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten über

    Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde der Schuldnerin wies das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 10.11.2006 (7 W 77/06) zurück.
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.03.2007 - 32 Wx 22/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4304
OLG München, 20.03.2007 - 32 Wx 22/07 (https://dejure.org/2007,4304)
OLG München, Entscheidung vom 20.03.2007 - 32 Wx 22/07 (https://dejure.org/2007,4304)
OLG München, Entscheidung vom 20. März 2007 - 32 Wx 22/07 (https://dejure.org/2007,4304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 12c Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4
    Keine inhaltliche Überprüfung eines bestandskräftigen Veränderungsnachweises druch das Grundbuchamt

  • Judicialis

    GBO § 12c Abs. 2 Nr. 2; ; GBO § 12c Abs. 4

  • rechtsportal.de

    GBO § 12c Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4
    Keine Überprüfung der sachlichen Berechtigung des vom Vermessungsamt erstellten Veränderungsnachweises durch Grundbuchamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überprüfung der sachlichen Berechtigung eines vom Vermessungsamt erstellten Veränderungsnachweises; Übertragung von im Veränderungsnachweis enthaltenen Angaben in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs als Aufgabe des Urkundsbeamten

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Prüfungspflicht bei Veränderungsnachweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 848
  • FGPrax 2007, 105
  • Rpfleger 2007, 391
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86

    Darstellung einer Grenzveränderung infolge Überflutung nach Art. 7 Abs. 1 BayWG

    Auszug aus OLG München, 20.03.2007 - 32 Wx 22/07
    Zu diesen Angaben gehört auch das Flächenmaß des Grundstücks (vgl. BayObLGZ 1987, 410/412).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - I-24 U 89/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12058
OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - I-24 U 89/06 (https://dejure.org/2006,12058)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2006 - I-24 U 89/06 (https://dejure.org/2006,12058)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2006 - I-24 U 89/06 (https://dejure.org/2006,12058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Scheitern der Übernahme eines Leasingvertrags im Wege dreiseitiger Vereinbarung an der erforderlichen Zustimmung des Leasinggebers; Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten des Leasinggebers; Fernmündliche Unterbreitung eines umfassenden und verbindlichen ...

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 7 O 258/05
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - I-24 U 89/06
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03

    Zurückweisung der Berufung wegen Aussichtslosigkeit: Rüge der Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 24 U 89/06
    Nichts anderes gilt aber auch für die Widerklage (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167f) oder die Klageerweiterung (vgl. OLG Rostock NJW 2003, 3211), weil es sonst der Berufungsführer prozessual in der Hand hätte, mit den genannten Rechtsbehelfen und entgegen der Beschleunigungsintention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs 14/4722, S. 97) das Urteilsverfahren zu erzwingen und sich auf diesem Wege im Vergleich zum Prozessgegner, der in den Fällen der Rechtsschutzerweiterung auf das Instrument der Anschlussberufung verwiesen ist, Verfahrensvorteile zu verschaffen (so zutreffend Kammergericht KGR Berlin 2006, 915; vgl. auch Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 522 Rn 36 aE; Musilak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn 28a).
  • OLG Rostock, 12.06.2003 - 3 U 96/03

    Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 24 U 89/06
    Nichts anderes gilt aber auch für die Widerklage (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167f) oder die Klageerweiterung (vgl. OLG Rostock NJW 2003, 3211), weil es sonst der Berufungsführer prozessual in der Hand hätte, mit den genannten Rechtsbehelfen und entgegen der Beschleunigungsintention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs 14/4722, S. 97) das Urteilsverfahren zu erzwingen und sich auf diesem Wege im Vergleich zum Prozessgegner, der in den Fällen der Rechtsschutzerweiterung auf das Instrument der Anschlussberufung verwiesen ist, Verfahrensvorteile zu verschaffen (so zutreffend Kammergericht KGR Berlin 2006, 915; vgl. auch Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 522 Rn 36 aE; Musilak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn 28a).
  • KG, 21.07.2006 - 9 U 117/06

    Zurückweisung einer Berufung im Beschlussweg: Wirkungslosigkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 24 U 89/06
    Nichts anderes gilt aber auch für die Widerklage (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167f) oder die Klageerweiterung (vgl. OLG Rostock NJW 2003, 3211), weil es sonst der Berufungsführer prozessual in der Hand hätte, mit den genannten Rechtsbehelfen und entgegen der Beschleunigungsintention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs 14/4722, S. 97) das Urteilsverfahren zu erzwingen und sich auf diesem Wege im Vergleich zum Prozessgegner, der in den Fällen der Rechtsschutzerweiterung auf das Instrument der Anschlussberufung verwiesen ist, Verfahrensvorteile zu verschaffen (so zutreffend Kammergericht KGR Berlin 2006, 915; vgl. auch Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 522 Rn 36 aE; Musilak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn 28a).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage

    Ob ein erstmals in der Berufungsinstanz gestellter Hilfsantrag in diesem Fall seine Wirkung verliert (dafür etwa KG, NJW 2006, 3505; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465; Althammer in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 522 Rn. 64; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn. 104; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 522 Rn. 37), kann dahinstehen.
  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 403/12

    Berufungsverfahren: Schicksal einer Widerklage nach Berufungszurückweisung durch

    a) Nach der überwiegend vertretenen Auffassung, der das Berufungsgericht folgt, werden mit dem Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO eine zweitinstanzlich erhobene Widerklage, eine zweitinstanzliche Klageerweiterung und ein zweitinstanzlicher Hilfsantrag entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos (OLG Rostock, NJW 2003, 3211 [Klageerweiterung und Widerklage]; OLG Frankfurt am Main, NJW 2004, 165, 167 f [Widerklage] sowie OLGR 2004, 48 [Klageerweiterung]; KG, NJW 2006, 3505 [Hilfsantrag]; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465 [Hilfsantrag]; OLG Nürnberg [2.
  • KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06

    Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs

    Der Senat schließt sich der Auffassung des 13. Zivilsenats des Kammergerichts ( Urteil vom 12. Juni 2007, 13 U 33/06 ) und des 24. Zivilsenats des Kammergerichts (Urteil vom 14. November 2007, 24 U 89/06) an, dass dies voraussetzt, dass sich der Vermittler mit den "individuellen Verhältnissen des Klägers", d.h. den Besonderheiten seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse in irgendeiner Weise auseinander gesetzt und dabei auch eine Abgrenzung zu anderen denkbaren Finanzierungsformen vorgenommen hat, denn anderenfalls konnte der Kläger nicht davon ausgehen, dass ihm eine über reine Werbeaussagen hinausgehende seriöse Finanzierungsberatung durch den Vermittler zuteil werde.

    XXX hat sein schriftliches Gutachten vom 2. Juli 2007 im Verfahren des Kammergerichts 24 U 89/06 für eine vergleichbare Eigentumswohnung in XXX (also im gleichen Objekt), Wohnung Nr. 67, erstellt und dort bei einem Kaufpreis von 135.044,00 DM (69.046,90 EUR) einen Verkehrswert derselben in Höhe von 90.000,00 DM (46.016,27 EUR) ermittelt.

    Jedenfalls kann ein schwerwiegender Interessenkonflikt in Bezug auf die XXX, soweit sie hier nicht als Verkäuferin aufgetreten ist, mit der Folge einer entsprechenden Aufklärungspflicht für den hier maßgeblichen Zeitraum im Dezember 1998 nicht sicher festgestellt werden (so auch der 13. Zivilsenat, a.a.O. und der 24. Zivilsenat, Urteil vom 14. November 2007, 24 U 89/06 jeweils in einem Parallelfall).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08

    Bemessung der Frist für die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines

    Der Senat hat im Fall des beabsichtigten Abschlusses eines Untermietvertrages entschieden, dass die Annahme eines Angebots zwischen anwesenden Vertragsparteien, die den Vertrag aber noch schriftlich fixieren wollen, mangels besonderer Regelung mit Ablauf des vierten Tages nach Angebotsabgabe zu erfolgen gehabt hätte (OLGR Düsseldorf 2007, 465).
  • OLG Celle, 29.06.2009 - 2 U 43/09

    Rücktritt vom Mietvertrag wegen Scheitern des Projekts

    Hat eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg, werden im Falle der Zurückweisung des Rechtsmittels im Beschlussverfahren gem. § 522 ZPO sonstige mit ihm verbundene Rechtsbehelfe wirkungslos, weshalb über sie sachlich nicht zu entscheiden ist (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465ff.).

    §§ 263, 264, 533 ZPO (OLG Nürnberg, a. a. O.; OLG Rostock NJW 2003, 3211 ff.; Senat, Beschluss vom 27.04.2007, Az.: 2 U 55/07), erstmals in zweiter Instanz gestellte Hilfsanträge (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465 ff.) und auch für Widerklagen (OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167).

  • OLG Braunschweig, 11.03.2019 - 11 U 160/18

    Eintrittspflicht der privaten Krankenkostenversicherung für die Kosten einer

    Damit liefe das gesetzgeberische Anliegen, aussichtslose Berufungen im Beschlusswege zurückzuweisen, leer (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 9 U 117/06 -, juris, Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2006 - I-24 U 89/06 -, juris; Rn. 3; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 522 Rn. 37.).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 366/14

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auf den erst in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag der Klägerin kommt es entgegen der Rüge der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht an, weil die insoweit erfolgte Klageerweiterung aufgrund der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13, NJW 2015, 251 Rn. 2 m. w. N.; KG, NJW 2006, 3505 unter 2; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465 unter I).
  • OLG Köln, 01.07.2013 - 17 U 70/12

    Kündigung eines Mandatierungsvertrages aus wichtigem Grund

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (OLG Rostock, NJW 2003, 3211; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167; KG NJW 2006, 3505; OLG Düsseldorf OLGR 2007, 465; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 522 Rn. 37; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 33. Aufl., § 522 Rn. 14; Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 522 Rn. 28; Schellenberg MDR 2005, 610; Vossler MDR 2008, 722) die Auffassung, dass eine Klageerweiterung im Rahmen eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO weder auf ihre Zulässigkeit noch auf ihre Erfolgsaussicht in der Sache hin zu prüfen ist.
  • OLG Köln, 05.11.2012 - 17 U 5/12

    Umfang der Pflichten des Werkunternehmers bei einem Pauschalvertrag

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. u.a. OLG Rostock NJW 2003, 3211; OLG Frankfurt/M. NJW 2004, 165, 167; KG NJW 2006, 3505; OLG Düsseldorf OLG Report 2007, 465; Zöller/Heßler, ZPO, 29.Aufl., § 522 Rn 37; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 33.Aufl., § 522 Rn 14, Musielak/Ball, 8.Aufl., § 522 Rn 28; Schellenberg, MDR 2005, 610, Nr. 14; Vossler, MDR 2008, 722) die Auffassung, dass eine Klageerweiterung , eine neue Widerklage oder eine erstmalige Aufrechnung im Rahmen einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO weder auf ihre Zulässigkeit noch auf ihre Erfolgsaussicht in der Sache hin zu prüfen ist.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 11 U 8/10

    Servicevertrag: Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung bei einem

    Erweist sich der Versuch einer Beseitigung der in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer als erfolglos, so verlieren die neuen Ansprüche ihre Wirkung, ohne dass es einer Entscheidung hierüber bedarf (OLG Rostock, MDR 2003, 1195; OLG Köln, OLGR 2005, 730, OLG Nürnberg, MDR 2007, 171; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465).Das erscheint gerade für Hilfsanträge ohne Weiteres einsichtig, weil es der Berufungsführer andernfalls in der Hand hätte, durch Ankündigung eines Hilfsantrags die mündliche Verhandlung über eine Berufung entgegen § 522 Abs. 2 zu erzwingen, obwohl diese unbegründet ist.
  • OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08

    Kapitalanlage: Mietpoolrefinanzierter Immobilienkauf; Verschulden bei

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