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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.01.2007 - 19 U 217/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2748
OLG Frankfurt, 12.01.2007 - 19 U 217/06 (https://dejure.org/2007,2748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2007 - 19 U 217/06 (https://dejure.org/2007,2748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 19 U 217/06 (https://dejure.org/2007,2748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 253 Abs 2 BGB, § 426 Abs 1 S 1 BGB, § 833 BGB
    Tierhalterhaftung: Verletzung eines der Tierhalter beim herumtollenden mehrerer Hunde verschiedener Tierhalter; Gesamtschuldnerausgleich unter Berücksichtigung der mitwirkenden Tiergefahr des eigenen Hundes und der anderen Hunde

  • rabüro.de

    Zur Tierhalterhaftung wegen Verletzung eines der Tierhalter beim herumtollenden mehrerer Hunde verschiedener Tierhalter

  • Judicialis

    BGB § 253; ; BGB § 833

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 § 833
    Berücksichtigung der mitwirkenden Tiergefahr im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs bei Verletzung eines Tierhalters durch einen von mehreren spielenden Hunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Tiergefahr des eigenen Hundes beim Spielen mehrerer Hunde miteinander und Verletzung eines Tierhalters durch einen fremden Hund; Entfallen einer gleich hohen Quote auf jeden Tierhalter im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen mehreren Tierhaltern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundehalter-Treffen - Tierhalterin wird von einem fremden Hund umgerannt

  • goettinger-pferderechtsforum.de (Kurzinformation)

    Verletzen spielende Hunde einen Dritten oder auch einen der Halter, so haften alle Halter der beteiligten Tiere gesamtschuldnerisch für alle Schäden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 748
  • MDR 2007, 1257
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 24.11.1994 - 6 U 236/93

    Verletzung eines Hundehalters durch spielenden fremden Hund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2007 - 19 U 217/06
    Dies rechtfertigt es, den Beklagten mit einer höheren Quote zu belasten als die beiden anderen Hundehalter (vgl. auch OLG Hamm VersR 1996, 115, 116).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 22 U 26/92

    Hund; Hundehalter; Tierhalterhaftung; Haftungsquote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2007 - 19 U 217/06
    Mit OLG Düsseldorf (VersR 1993, 1496) ist der Senat der Auffassung, dass in einem solchen Falle alle beteiligten Hundehalter nach § 833 Satz 1 BGB für Schäden ersatzpflichtig sind, die einer der Hunde einem Dritten oder einem beteiligten Hundehalter zufügen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7710
OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,7710)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,7710)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,7710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Arzneimittelwerbung für eine nicht zugelassene Indikation; Beschreibung bloß zusätzlicher Wirkungen eines Arzneimittels durch eine Werbung; Einschränkungslose Bewerbung eines Arzneimittels zur "Therapie der postmenopausalen Osteoporose"; Beanstandung ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    HWG § 3 a Satz 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8

  • rechtsportal.de

    HWG § 3a Satz 2
    Wettbewerbswidrigkeit von Arzneimittelwerbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 127/16

    Extraportion Vitamin C - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein

    Sowohl der ursächliche Zusammenhang dieser zusätzlichen Wirkungen mit der zugelassenen Indikation als auch das Fehlen einer eigenständigen Indikation müssen verdeutlicht werden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteile vom 26. September 2002 - 3 U 69/02, juris Rn. 13 und vom 27. Januar 2005 - 3 U 145/03, juris Rn. 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 24. August 2006 - 3 U 22/06, juris Rn. 21; Brixius in Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, 5. Aufl. (2016), § 3a HWG Rn. 34).
  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    Anwendungsgebiet im Sinne der Vorschrift ist demnach nicht nur ein bestimmter Krankheitszustand, sondern etwa auch eine in der Zulassung vorgesehene Anwendungseinschränkung, so etwa die Zulassung eines Antimycoticums als sog. Second-Line-Präparat, dessen Anwendung also nur nach Fehlschlagen einer anderweitigen (First-Line-) Therapie vorgesehen ist (vgl. Senat, Beschluss v. 6.7.2009, Az. 3 W 65/09; Beschluss v. 9.6.2010, Az. 3 W 60/10) oder die Zulassung eines Osteoporose-Präparats mit Nennung der örtlichen Zweckbestimmung (Senat PharmR 2007, 127 ["zur Reduktion des Risikos von vertebralen Frakturen"]).
  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 261/06

    Heilmittelwerbung: Zulässigkeit der einschränkungslosen Werbung mit einem

    Auf die dagegen gerichtete Berufung der Antragstellerin hatte der Senat mit Urteil vom 24. August 2006 (HansOLG Hamburg 3 U 22/06 - PharmR 2007, 127) das landgerichtliche Urteil abgeändert und die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 11. Oktober 2005 mit der Maßgabe erneut erlassen, .
  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 256/06

    Heilmittelwerbung; Zulässigkeit der einschränkungslosen Werbung mit einem

    6.) Die bei der Änderung der Fachinformation geltenden EMEA-Leitlinien im Bereich der Osteoporose-Therapie ("Note for Guidance on postmenopausal osteoporosis in women") hatte der Senat schon in seinem Urteil vom 24. August 2006 (HansOLG 3 U 22/06 - Beiakte) herangezogen, aus ihnen ergibt sich in der Zusammenschau mit der geänderten Fachinformation ebenfalls kein in sich geschlossenes Bild.
  • LG Bielefeld, 28.01.2015 - 16 O 2/15

    Unzulässige Werbung für homöopathisches Mittel

    Der Begriff bezeichnet die dem Arzneimittel gegebene Zweckbestimmung, insbesondere die körperlichen und seelischen Zustände, die durch das betreffende Arzneimittel beeinflusst werden sollen (OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006 - Az.: 3 U 22/06 -).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13801
OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06 (https://dejure.org/2006,13801)
OLG München, Entscheidung vom 12.10.2006 - 6 U 1676/06 (https://dejure.org/2006,13801)
OLG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 6 U 1676/06 (https://dejure.org/2006,13801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufforderung zur Rücknahme eines Mahnbescheidsantrags in einem Anwaltsschreiben als Geschäft im Sinne des § 677 BGB; Anforderungen an den Fremdgeschäftsführungswillen im Sinne des § 677 BGB

  • Judicialis

    BGB § 677; ; BGB § 679; ; BGB § 683

  • rechtsportal.de

    BGB § 677 § 679 § 683
    Zu den Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag, insbesondere des Fremdgeschäftsführungswillens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.11.1976 - II ZR 201/74

    Aufwendungsersatz des Lebensretters auf See

    Auszug aus OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06
    Zwar ist der Begriff des "Geschäfts" in § 677 BGB weit auszulegen; ein rein tatsächliches Tätigwerden kann genügen (BGHZ 67, 368), und nach BGHZ 43, 188 (192) kann sich dieses sogar in einer bloßen Aufforderung an einen anderen erschöpfen.
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

    Auszug aus OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06
    Ergänzend verweist sie auf das Urteil des BGH in BGHZ 165, 311, aus dem sich ergebe, dass auch bei einem formal bestandskräftigen Patent der Patentinhaber schuldhaft handeln könne, wenn er aus diesem Patent gegen Konkurrenten vorgehe; es sei also keineswegs gewiss, dass hier eine negative Feststellungsklage der Klägerin begründet gewesen wäre.
  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Auszug aus OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06
    Es kann auch ausreichen, dass der Willen, im Interesse eines anderen zu handeln, neben den Willen zum Besorgen eines eigenen Geschäfts tritt (BGHZ 16, 18; 63, 167; 110, 313).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06
    Und das Interesse des Abgemahnten an der Vermeidung gerichtlicher Kosten (hierzu BGHZ 149, 371; Baumbach-Hefermehl/Bornkamm, UWG, 23. Aufl., § 12 Rn. 1.5) war vorliegend dadurch relativiert, dass der Beklagten durch die Einleitung des Mahnverfahrens bereits entsprechende Kosten entstanden waren.
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06
    Die Klägerin verweist hier auf die Entscheidung des BGH in WRP 2004, 1032 (1036).
  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06
    Es kann auch ausreichen, dass der Willen, im Interesse eines anderen zu handeln, neben den Willen zum Besorgen eines eigenen Geschäfts tritt (BGHZ 16, 18; 63, 167; 110, 313).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06
    Die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag stellen zwar in vielen Fällen einen "Auffangtatbestand" dar (Palandt-Sprau, aaO, vor § 677 Rn. 2); sie schaffen aber keine generelle Anspruchsgrundlage für den Ersatz eigener Aufwendungen, die sich in irgendeiner Form auch fremdnützig auswirken (hierzu BGH NJW 2000, 72).
  • BGH, 16.03.1965 - VI ZR 210/64

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines anhaltenden PKW-Fahrers, der ein

    Auszug aus OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06
    Zwar ist der Begriff des "Geschäfts" in § 677 BGB weit auszulegen; ein rein tatsächliches Tätigwerden kann genügen (BGHZ 67, 368), und nach BGHZ 43, 188 (192) kann sich dieses sogar in einer bloßen Aufforderung an einen anderen erschöpfen.
  • KG, 10.07.2009 - 9 W 119/08

    Haftung eines Foto-Portals

    Wer einen Wettbewerbsteilnehmer dazu anhält, ein wettbewerbswidriges Verhalten einzustellen, der weist den Adressaten auf eine Rechtspflicht hin, deren Erfüllung gemäß § 679 BGB im öffentlichen Interesse liegt; denn die Bestimmungen des UWG schützen gemäß § 1 S. 2 UWG auch die Interessen der Allgemeinheit an einem redlichen Wirtschaftsleben ( OLG München, OLGR 2007, 489, 490).

    Wer einen Wettbewerbsteilnehmer dazu anhält, ein wettbewerbswidriges Verhalten einzustellen, der weist den Adressaten auf eine Rechtspflicht hin, deren Erfüllung gemäß § 679 BGB im öffentlichen Interesse liegt; denn die Bestimmungen des UWG schützen gemäß § 1 S. 2 UWG auch die Interessen der Allgemeinheit an einem redlichen Wirtschaftsleben ( OLG München, OLGR 2007, 489, 490).

    Wer einen Wettbewerbsteilnehmer dazu anhält, ein wettbewerbswidriges Verhalten einzustellen, der weist den Adressaten auf eine Rechtspflicht hin, deren Erfüllung gemäß § 679 BGB im öffentlichen Interesse liegt; denn die Bestimmungen des UWG schützen gemäß § 1 S. 2 UWG auch die Interessen der Allgemeinheit an einem redlichen Wirtschaftsleben ( OLG München, OLGR 2007, 489, 490).

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