Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 22.03.2007 - 8 U 1994/06   

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https://dejure.org/2007,7887
OLG Dresden, 22.03.2007 - 8 U 1994/06 (https://dejure.org/2007,7887)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.03.2007 - 8 U 1994/06 (https://dejure.org/2007,7887)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. März 2007 - 8 U 1994/06 (https://dejure.org/2007,7887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpruch auf Maklerprovision nach einer Verletzung von Aufklärungspflichten; Pflicht zur Aufklärung über gravierende finanzielle Schwierigkeiten eines nachgewiesenen Grundstückskäufers; Überlegene Kenntnis des Maklers von einer schlechten Vermögenslage des ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch unter Berücksichtigung einer Offenbarungspflichtverletzung des Maklers

  • Judicialis

    BGB § 652 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 Satz 1 § 652 Abs. 1 Satz 1
    Aufklärungspflicht des Maklers über ihm bekannte finanzielle Schwierigkeiten des nachgewiesenen Grundstückskäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1251
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2005 - III ZR 45/05

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung des nachgewiesenen Hauptvertrages für die

    Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2007 - 8 U 1994/06
    Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht kann einen u.a. auf Abwehr des Provisionsanspruchs oder auf Rückzahlung bereits geleisteter Provision gerichteten Schadensersatzanspruch des Maklerkunden begründen (vgl. auch BGH WM 2005, 2146, 2148).
  • BGH, 14.05.1969 - IV ZR 792/68

    Absehen von der Vertragsvermittlung durch einen Makler - Leistungspflicht des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.03.2007 - 8 U 1994/06
    Das gilt namentlich für die überlegene Kenntnis von einer schlechten Vermögenslage des Hauptvertragspartners (BGH WM 1969, 880 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.01.2007 - 5 U 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11617
OLG Köln, 24.01.2007 - 5 U 6/04 (https://dejure.org/2007,11617)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2007 - 5 U 6/04 (https://dejure.org/2007,11617)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 5 U 6/04 (https://dejure.org/2007,11617)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 23.02.1989 - 14 U 19/86

    Hersteller eines Arzneimittels; Hinweispflicht; Unverträglichkeiten; Risiken;

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2007 - 5 U 6/04
    Der Kläger kann gegen die Beklagte weder aus § 84 AMG (alter Fassung - darüber, dass das neue AMG hier, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht einschlägig ist, herrscht zwischen den Parteien kein Streit mehr) noch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 5 AMG (zum Schutzgesetzcharakter: BGH, NJW 1991, 2351, 2352; OLG Stuttgart, VersR 1990, 631, 633) Ansprüche geltend machen, denn er hat nach dem Ergebnis der vom Senat veranlassten Beweisaufnahme nicht den ihm obliegenden Beweis geführt, dass die Einnahme des Medikamentes Lipobay ursächlich oder zumindest mitursächlich für die im Mai 1998 aufgetretene Rhabdomyolyse war.
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 248/90

    Verjährung - Beginn der Frist - Beginn der Verjährung - Kenntnis der

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2007 - 5 U 6/04
    Der Kläger kann gegen die Beklagte weder aus § 84 AMG (alter Fassung - darüber, dass das neue AMG hier, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht einschlägig ist, herrscht zwischen den Parteien kein Streit mehr) noch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 5 AMG (zum Schutzgesetzcharakter: BGH, NJW 1991, 2351, 2352; OLG Stuttgart, VersR 1990, 631, 633) Ansprüche geltend machen, denn er hat nach dem Ergebnis der vom Senat veranlassten Beweisaufnahme nicht den ihm obliegenden Beweis geführt, dass die Einnahme des Medikamentes Lipobay ursächlich oder zumindest mitursächlich für die im Mai 1998 aufgetretene Rhabdomyolyse war.
  • BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12

    Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung

    Als andere Umstände im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 3 AMG kommen etwa der Gesundheitszustand des Geschädigten (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 2 AMG; Kullmann, in Festschrift Gerda Müller, 2009, S. 253, 258; Ufer/Metzmacher, JR 2009, 95, 96), insbesondere eine sich schicksalhaft verschlechternde Grunderkrankung oder eine hinzutretende Erkrankung (vgl. Voit in Dieners/Reese, Handbuch des Pharmarechts, 2010, § 13 Rn. 38; siehe auch OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1382; LG Hagen, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 6 O 7/06, juris Rn. 23; für die Rechtslage vor Anwendbarkeit des § 84 Abs. 2 AMG: OLG Celle, VersR 1983, 1143, 1144; OLG Köln, OLGR 2007, 518; OLG Koblenz, OLGR 2009, 399, 400; siehe auch Melber/Moelle, aaO S. 79), oder besondere Lebensgewohnheiten des Geschädigten wie starker Alkohol- oder Zigarettenkonsum (vgl. Prütting/Guttmann, aaO; Ufer/Metzmacher, aaO) in Betracht.
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2021 - 4 U 19/19

    Ausschluss der Vermutung der Schadenseignung des Verhütungsmittels "Yasminelle"

    Ein Arzneimittel ist nur dann im konkreten Einzelfall als Schadensursache gemäß § 84 Abs. 1 AMG anzusehen, wenn andere Schadensursachen zuverlässig ausgeschlossen werden können (Brock/Stoll in: Kügel/Müller/Hofmann, AMG, 2. Auflage 2016, § 84 Rn. 47 unter Hinweis auf OLG Saarbrücken, Urteil vom 09. April 2014 - 2 U 40/13 -, BeckRS 2015, 2303 und OLG Köln, Urteil vom 24. Januar 2007 - 5 U 6/04 -, juris Rn. 15).

    Auch insoweit besteht eine Haftung aber - ungeachtet der weiteren Voraussetzungen dieser Anspruchsgrundlage - nur, wenn die Einnahme des Medikamentes ursächlich oder zumindest mitursächlich für die Gesundheitsbeeinträchtigung war (OLG Köln, Urteil vom 24. Januar 2007 - 5 U 6/04 -, juris Rn. 15).

  • LG Köln, 05.03.2008 - 25 O 165/07

    Schadensersatzanspruch wegen fehlender Gebrauchsinformationen eines

    Ohne dass es einer Vertiefung der Frage bedürfte, ob und in welchem Umfang die geminderten Anforderungen an den Vortrag im Arzthaftungsprozess auf die Klage gegen den Arzneimittelhersteller übertragen werden können (vgl. etwa BGH, Urt. v. 19.3.1991 - VI ZR 248/90, NJW 1991, 2351 zu § 84 S. 2 Nr. 1 AMG a.F. und §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.M. § 5 AMG; s.a. OLG Köln, Urt. v. 24.1.2007 - 5 U 6/04, OLGReport Köln 2007, 518; LG Berlin, Urteile v. 18.10.2006 - 22 O 102/06 und 22 O 75/06, NJW 2007, 3582 und 3584 mit krit. Anm. Deutsch), fehlt es im vorliegenden Fall bereits an einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Gebrauchsinformation, in deren Folge ein Schaden eingetreten ist.
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