Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.12.2006 - Not 115/06 (Ba)   

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https://dejure.org/2006,5051
OLG Stuttgart, 08.12.2006 - Not 115/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,5051)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.12.2006 - Not 115/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,5051)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - Not 115/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,5051)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Notarbestellungsverfahren in Baden-Württemberg: Notwendige Befähigung im badischen Rechtsgebiet zu bestellender Notare zum Richteramt; Ausschluss eines allein die Voraussetzungen für einen Bezirksnotar besitzenden Bewerbers von der Ernennung zum Bezirksnotar in Baden und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung des Status eines württembergischen Bezirksnotars; Begriff "Notar im Landesdienst" ; Abgrenzung eines Amtsnotars von einem Bezirksnotar in Baden-Württemberg; Grund für die Unterscheidung; Voraussetzungen für die Befähigung als Notar im Landesdienst ; ...

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 63 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    BNotO § 115
    Bezirksnotare können wegen fehlender Befähigung zum Richteramt nicht nach § 115 BNotO zu Notaren im badischen Rechtsgebiet bestellt werden

  • Judicialis

    BNotO § 115 Abs. 1; ; BNotO § 115 Abs. 2; ; BNotO § 114 Abs. 3; ; BNotO § 3 Abs. 1; ; BNotO § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 3 Abs. 1
    Voraussetzungen für Bestellung zum hauptberuflich tätigen Notar im badischen Rechtsgebiet - Bezirksnotar; "Notar im Landesdienst"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Badischer Notar muss weiterhin Befähigung zum Richteramt haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 63 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    BNotO § 115
    Bezirksnotare können wegen fehlender Befähigung zum Richteramt nicht nach § 115 BNotO zu Notaren im badischen Rechtsgebiet bestellt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.08.2005 - NotZ 11/05

    Besetzung von Notarstellen bei Bewerbung landesfremder Notarassessoren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2006 - Not 115/06
    Nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 01.08.2005 (NotZ 11/05 = ZNotP 2006, 37) entschieden habe, dass die Befähigung zum Richteramt nicht mehr juristisches Wissen vermittele, als jede andere juristisch orientierte Ausbildung dies könne, rechtfertige allein sein anderweitiger juristischer Berufsabschluss eine Ungleichbehandlung nicht.

    Dies beruht auf der historischen Entwicklung des Notarwesens im württembergischen Rechtsgebiet und auf einer Verknüpfung des hauptberuflichen Notaramtes mit der beamtenrechtlichen Laufbahn der Bezirksnotare, die das Berufsbild der öffentlichen Notare im württembergischen Rechtsgebiet wesentlich geprägt und dazu geführt hat, dass die Bestellung zum öffentlichen Notar eine weitere (die höchste) Beförderungsstufe in der beamtenrechtlichen Laufbahn darstellt (BGH, Beschluss vom 01.08.2005 - NotZ 11/05).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 01.08.2005 - NotZ 11/05) bei der Überprüfung eines Besetzungsverfahrens für eine Nur-Notarstelle im württembergischen Rechtsgebiet ausgeführt hat, es sei nicht davon auszugehen, dass die zweistufige Assessorenausbildung zwingend der Ausbildung zum Bezirksnotar überlegen sei.

  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98

    Diplom-Juristen können auch in West-Berlin Notare werden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2006 - Not 115/06
    a) Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (DNotZ 2002, 231) ist die Verfassungsmäßigkeit von § 5 BNotO nicht zweifelhaft.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2006 - Not 115/06
    Zwar weist der Antragsteller zu Recht darauf hin, dass auch die Berufsausübung der Notare unter dem Grundrechtsschutz des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz steht (BVerfGE 73, 280, 292).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 54/06

    Bestellung württembergischer Bezirksnotare zu hauptberuflichen Notaren;

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. November 2006 - Not 115/06 (Ba) - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 24.09.2007 - 1 BvR 2319/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Bewerbung eines württembergischen

    b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart - Notarsenat - vom 17. November 2006 - Not 115/06 (Ba) -,.
  • OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06

    Notarbestellung: Auswahlentscheidung bei Besetzung von Notarstellen im badischen

    Diese Gleichstellungsnorm findet nur zu Gunsten der im badischen Rechtsgebiet bestellten Notare im Landesdienst Anwendung (vgl. Senat, Beschluss vom 17.11.2006 - Not 115/06).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2204
OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06 (https://dejure.org/2007,2204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.05.2007 - 5 U 116/06 (https://dejure.org/2007,2204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 5 U 116/06 (https://dejure.org/2007,2204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen eine Bank wegen des Verlustes von Forderungen aus einem Scheck; Verletzung bestehender Prüfungspflichten und Hinweispflichten aus einem Girovertragsverhältnis ; Pflichten einer Inkassobank beim Scheckinkasso; Verstoß ...

  • Judicialis

    ScheckG Art. 29; ; ScheckG Art. 31

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Prüfungspflicht der Hausbank bezüglich Vorlagefrist bei Scheckeinreichung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ScheckG Art. 29, 31
    Prüfungs- und Hinweispflichten der Bank bei Scheckeinreichung am Bankschalter

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht der Bank auf verzögerte Scheckbearbeitung durch Osterwochenende

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2066
  • MDR 2007, 1271
  • WM 2007, 1410
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bremen, 18.09.1990 - 3 U 43/90

    Rückzahlung eines Saldos; Schadensersatz auf Grund der Verletzung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Es steht heute außer Streit, dass jedenfalls dann, wenn, wie hier, das Kreditinstitut kontoführende Bank für den Scheckeinreicher ist, die Verpflichtung zum Scheckinkasso bereits eine Nebenabrede des Girovertrages darstellt (OLG Bremen WM 1991, 1252, 1254).
  • OLG Hamm, 13.11.1992 - 7 U 81/92

    Versäumung der Vorlegungsfrist wegen Einschaltung des Clearing-Zentrums des

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Sie darf sich dabei allerdings grundsätzlich der banküblichen Einzugswege bedienen (BGH WM 1985, 1391 ff bei juris Rn. 21; WM 1988, 246 ff. bei juris Rn. 10; siehe auch OLG Hamm NJW-RR 1993, 427).
  • BGH, 06.12.1956 - II ZR 345/55

    Scheckeinlösung vor Zusammenbruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Unter besonderen Umständen muss die Bank vielmehr auch einen ungewöhnlichen Weg auf seine Zweckmäßigkeit prüfen und diesen gehen, oder dem Scheckkunden entsprechende Hinweise geben (BGHZ 22, 304 ff bei juris Rn. 12, 14; BGHZ 6, 55 ff und BGHZ 13, 127 ff).
  • BGH, 23.09.1985 - II ZR 172/84

    Vorlegung eines Schecks durch Einreichung bei der Deutschen Bundesbank

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Sie darf sich dabei allerdings grundsätzlich der banküblichen Einzugswege bedienen (BGH WM 1985, 1391 ff bei juris Rn. 21; WM 1988, 246 ff. bei juris Rn. 10; siehe auch OLG Hamm NJW-RR 1993, 427).
  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 143/51

    Kaufmannseigenschaft einer kommunalen Sparkasse

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Unter besonderen Umständen muss die Bank vielmehr auch einen ungewöhnlichen Weg auf seine Zweckmäßigkeit prüfen und diesen gehen, oder dem Scheckkunden entsprechende Hinweise geben (BGHZ 22, 304 ff bei juris Rn. 12, 14; BGHZ 6, 55 ff und BGHZ 13, 127 ff).
  • BGH, 24.04.1954 - II ZR 178/53

    Scheckeinlösung vor dem Zusammenbruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Unter besonderen Umständen muss die Bank vielmehr auch einen ungewöhnlichen Weg auf seine Zweckmäßigkeit prüfen und diesen gehen, oder dem Scheckkunden entsprechende Hinweise geben (BGHZ 22, 304 ff bei juris Rn. 12, 14; BGHZ 6, 55 ff und BGHZ 13, 127 ff).
  • BGH, 21.12.1987 - II ZR 177/87

    Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Haftung der Deutschen Bundesbank

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 116/06
    Sie darf sich dabei allerdings grundsätzlich der banküblichen Einzugswege bedienen (BGH WM 1985, 1391 ff bei juris Rn. 21; WM 1988, 246 ff. bei juris Rn. 10; siehe auch OLG Hamm NJW-RR 1993, 427).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 UF 84/06   

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https://dejure.org/2007,2868
OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 UF 84/06 (https://dejure.org/2007,2868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2007 - 11 UF 84/06 (https://dejure.org/2007,2868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 11 UF 84/06 (https://dejure.org/2007,2868)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsrechtliche Behandlung einer aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung; Verteilung auf einen angemessenen Zeitraum; Ermöglichung einer geleitenden Umstellung auf die durch Beendigung eines Arbeitsverhältnisses veränderten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abfindungszahlung aus Arbeitsverhältnis - unterhaltsrechtliche Berücksichtigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abfindungszahlung aus Arbeitsverhältnis - unterhaltsrechtliche Berücksichtigung

  • Judicialis

    BGB § 1572; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1579 Ziff. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1572 § 1573 Abs. 2 § 1579 Ziff. 7
    Zur Berücksichtigung einer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts - Zurechnung fiktiver Einkünfte der Unterhaltsberechtigten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abfindung und Sicherung des geschuldeten Unterhalts

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geschiedenenunterhalt: Berücksichtigung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Sicherung des geschuldeten Unterhalts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch des Ehegatten kann bei Verschwendung des Vermögens entfallen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt - Einkommensermittlung und Abfindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1218
  • FamRZ 2007, 1818 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 26.02.2004 - 4 WF 20/04

    Anrechnung von Abfindungen beim Ehegattenunterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 UF 84/06
    Der Beklagte beruft sich demgegenüber auf eine Entscheidung des OLG Köln, wonach der bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle nicht verbrauchte Teil einer Abfindung unterhaltsrechtlich wie sonstiges Vermögen zu betrachten sei (OLG Köln, FamRZ 2005, S. 211; zustimmend Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Auflage, Rdnr. 794; anders: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Auflage, § 1, Rdnr. 16).
  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 604/80

    Umfang des unterhaltsrechtlich anzurechnenden Einkommens

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 UF 84/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH dient eine aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung dem Unterhalt der Familie und ist im Rahmen der bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen gebotenen sparsamen Wirtschaftsführung für die Zwecke der Unterhaltsbemessung als Einkommen auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen; sie dient dazu, trotz der Verlustes des bisherigen Arbeitsplatzes eine gewisse Zeit lang die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse aufrecht zu erhalten (BGH, FamRZ 1982, S. 250, 252 und FamRZ 87, S. 359, 360).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 89/85

    Unterhaltsberechnung bei Hinterlegung einer Abfindung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 UF 84/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH dient eine aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung dem Unterhalt der Familie und ist im Rahmen der bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen gebotenen sparsamen Wirtschaftsführung für die Zwecke der Unterhaltsbemessung als Einkommen auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen; sie dient dazu, trotz der Verlustes des bisherigen Arbeitsplatzes eine gewisse Zeit lang die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse aufrecht zu erhalten (BGH, FamRZ 1982, S. 250, 252 und FamRZ 87, S. 359, 360).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 4 W 93/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5018
OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 4 W 93/06 (https://dejure.org/2007,5018)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2007 - 4 W 93/06 (https://dejure.org/2007,5018)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 4 W 93/06 (https://dejure.org/2007,5018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 § 139
    Zur Frage der Befangenheit des Richters

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Richter befangen, wenn er einer Partei Abtretung vorschlägt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Befangenheitsvorwurf gegen einen Richter; Berufsbedingter Bedarf eines Telefonanschlusses; Vertragswidriges Verändern des Telefonanschlusses durch die Telefongesellschaft; Voraussetzungen für die Durchsetzung von Schadensersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 674
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05

    Streitwert im Beschwerdeverfahren der Richterablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 4 W 93/06
    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach für das Ablehnungsverfahren der Wert der Hauptsache zugrunde zu legen ist (BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt MDR 2006, 1079; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 "Ablehnung").
  • BGH, 19.12.2002 - V ZB 61/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 4 W 93/06
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. etwa BGH MDR 2003, 592 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 4 W 93/06
    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach für das Ablehnungsverfahren der Wert der Hauptsache zugrunde zu legen ist (BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt MDR 2006, 1079; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 "Ablehnung").
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2017 - 6 WF 6/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Der Verfahrenswert für ein Ablehnungsgesuch gegen Richter bemisst sich nach dem Wert des zu Grunde liegenden Rechtsstreits (BGH MDR 2007, 669; OLG Naumburg, Az. 8 WF 201/12; OLG Rostock Az. 3 W 160/11; OLG Bremen MDR 2011, 1134; OLG Düsseldorf, MDR 2008, 1067; OLG Frankfurt, MDR 2007, 674; OLG Bamberg, BauR 2000, 773; OLG Brandenburg, Az. 1 W 9/99; OLG Hamm, Az. 32 W 9A/15; Wöstmann in: Münchener Kommentar, ZPO, 4. Auflage, § 3 Rn. 110; Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage, Anh I § 48 GKG).
  • OLG Jena, 20.02.2017 - 6 W 52/17

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit aufgrund richterlicher Hinweise

    Vor dem oben dargestellten Hintergrund der großen bzw. größeren Reichweite des § 139 ZPO im Zuge des 2002 in Kraft getretenen Zivilprozess-ReformG vom 27.07.2001 (BGBl I, S. 1887) wird nämlich in Rechtsprechung und Literatur nunmehr streitig diskutiert, ob es nicht nur geboten ist, die Parteien darauf hinzuweisen, warum Zweifel an der Aktivlegitimation bestehen, sondern ob der Richter darüber hinaus - anders als vor dem Zivilprozess-ReformG - auch berechtigt und verpflichtet ist, die klagende Partei - insbesondere auch die anwaltlich vertretene Partei wie hier - darüber zu unterrichten, dass sie dieses Hindernis z.B. durch eine nachträgliche Abtretung vom Berechtigten im laufenden Prozess beheben kann (Vollkommer a.a.O., Rn. 26 zu § 42 und OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.02.2007, Az.. 4 W 93/06, zitiert nach juris, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 32 W 9/15

    Streitwert des Ablehnungsverfahrens gegen einen Richter

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, IX ZB 60/06, MDR 2007, 669; BGH, IV ZB 3/68, NJW 1968, 796) und dem überwiegenden Teil der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Naumburg, 8 WF 201/12 , BeckRS 2012, 24101; OLG Rostock, 3 W 160/11, BeckRS 2012, 16267; OLG Bremen, 4 WF 156/10, MDR 2011, 1134; OLG Düsseldorf, 10 W 190/07, MDR 2008, 1067; OLG Frankfurt, 4 W 93/06, MDR 2007, 674; OLG Bamberg, 8 W 79/99, BauR 2000, 773; OLG Brandenburg, 1 W 9/99, OLGR 1999, 469; Münchener Kommentar- Wöstmann, ZPO, 4. Auflage, § 3 Rn. 110; Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage, Anh I § 48 GKG (§ 3 ZPO) "Ablehnung des Richters").
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5972
OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06 (https://dejure.org/2007,5972)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.04.2007 - 8 U 1939/06 (https://dejure.org/2007,5972)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. April 2007 - 8 U 1939/06 (https://dejure.org/2007,5972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Zeitlicher Anwendungsbereich der Zuständigkeitsregelungen der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) in Bezug auf die am 01.05.2004 beigetretenen EU-Staaten; ...

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 66 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    EuGVVO Art. 66 Abs. 1
    Gültigkeit der EuGVVO für die am 1.5.2004 beigetretenen EU-Staaten nur für ab diesem Zeitpunkt erhobene Klagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1145
  • NJ 2007, 367
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
    Die Regelung ermöglicht die Rechtsverfolgung im Inland durch Begründung - auch - der internationalen Zuständigkeit (vgl. BGHZ 94, 156, 157 f.; 120, 334, 346).

    Zum inländischen Vermögen rechnen die in Deutschland befindlichen Sachen des Beklagten (§ 90 BGB) und diejenigen Forderungen, die dieser gegen inlandsansässige Schuldner - ggf. auch den Kläger selbst (vgl. BGHZ 120, 334, 346) - hat, § 23 Satz 2 Alt. 1 ZPO.

  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
    Sie setzt im Erkenntnisverfahren neben der Vermögensbelegenheit als weiteres ungeschriebenes Merkmal einen hinreichenden Inlandsbezug der Streitsache voraus (grundlegend BGHZ 115, 90, 94 ff.).

    Welchen Umfang das inländische Vermögen haben, insbesondere ob es zur vollen oder "angemessenen" Befriedigung des Klageanspruchs ausreichen muss, ist noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHZ 115, 90, 93 m.w.N.).

  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 41/87

    Gerichtsstand - Vermögen - Bank - Überprüfung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
    Die Darlegungs- und Beweislast ist dabei im Erkenntnisverfahren nach allgemeinen Grundsätzen verteilt: Für das Vorhandensein inländischen Vermögens des Beklagten trägt sie der Kläger (vgl. BGH WM 1987, 1353, 1354; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 23 Rn. 6), für den Einwand rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme des besonderen Gerichtsstandes des § 23 ZPO wegen fehlender Befriedigungsaussicht des Gläubigers der Beklagte (vgl. BGH WM 1996, 2351, 2352 f.).

    Es kann dahinstehen, ob hierin die überhaupt nur erhebliche Behauptung steckt, das genannte Konto habe - bei Einreichung der Klageschrift oder zu einem späteren Zeitpunkt während des Prozesses - ein Guthaben ausgewiesen (vgl. BGH WM 1987, 1353, 1354; vgl. auch OLG Hamburg VersR 1994, 746, 748: bei Kontokorrentkonto Aktivsaldo erforderlich).

  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 359/83

    VOB-Vertrag: Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
    Die Regelung ermöglicht die Rechtsverfolgung im Inland durch Begründung - auch - der internationalen Zuständigkeit (vgl. BGHZ 94, 156, 157 f.; 120, 334, 346).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 1/05

    Gerichtsstand der belegenen Sache

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
    Ein Vermögen i.S.v. § 23 ZPO liegt immerhin dann nicht vor, wenn die Vollstreckung zu keinem Überschuss über die Vollstreckungskosten führen kann (BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZR 1/05 m.w.N., Volltext in juris).
  • OLG Hamburg, 09.07.1992 - 6 U 57/92

    Auslieferungsanspruch; Verfrachter; Seefrachtvertrag; Hafen; Schiffsfracht;

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
    Es kann dahinstehen, ob hierin die überhaupt nur erhebliche Behauptung steckt, das genannte Konto habe - bei Einreichung der Klageschrift oder zu einem späteren Zeitpunkt während des Prozesses - ein Guthaben ausgewiesen (vgl. BGH WM 1987, 1353, 1354; vgl. auch OLG Hamburg VersR 1994, 746, 748: bei Kontokorrentkonto Aktivsaldo erforderlich).
  • BGH, 28.10.1996 - X ARZ 1071/96

    Gerichtsstand des Vermögens im Verfahren auf Anerkennung der Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
    Die Darlegungs- und Beweislast ist dabei im Erkenntnisverfahren nach allgemeinen Grundsätzen verteilt: Für das Vorhandensein inländischen Vermögens des Beklagten trägt sie der Kläger (vgl. BGH WM 1987, 1353, 1354; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 23 Rn. 6), für den Einwand rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme des besonderen Gerichtsstandes des § 23 ZPO wegen fehlender Befriedigungsaussicht des Gläubigers der Beklagte (vgl. BGH WM 1996, 2351, 2352 f.).
  • BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils ins

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
    Ein solcher formgerechter, vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterzeichnender (bloße Paraphe genügt nicht) und nicht vor, sondern erst nach Aufgabe zur Post - d.h. nach gerade zu dokumentierender Übergabe des Schriftstückes an das Postbeförderungsunternehmen bzw. in dessen Machtbereich, nicht dagegen in das Postausgangsfach oder die hausinterne "Poststelle" des Gerichts - zu fertigender Vermerk (vgl. BGH VersR 1965, 1104; BGH NJW 1979, 218; BGHZ 73, 388 jeweils zu §§ 175, 213 ZPO a.F.) befand sich bei Erlass des angegriffenen Urteils nicht bei den Akten.
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
    Diese Beschränkung der Nachprüfungsmöglichkeit gilt aber nur für die örtliche und sachliche Zuständigkeit, nicht hingegen für die Frage, ob das Erstgericht seine internationale Zuständigkeit zutreffend bejaht hat (grundlegend BGHZ 157, 224 in Fortführung der Rechtsprechung zum alten Prozessrecht).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
    Der Mangel der (Un-)Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach den Vorschriften der EuGVVO lässt sich nicht dadurch überwinden, dass es in anderen Konstellationen auf die Verhältnisse im Schluss der letzten mündlichen Verhandlung ankommt, es danach sogar genügen kann, dass die Voraussetzungen für die Bejahung der internationalen Zuständigkeit während des Revisionsverfahrens unstreitig oder offenkundig eingetreten sind (vgl. BGHZ 53, 128: Scheidungskläger hat internationale Zuständigkeit begründende deutsche Staatsangehörigkeit erst nach der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erworben).
  • BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86

    Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 40/04

    Vereinbarung des Verfrachters im Konnossement; Vorrang der Individualvereinbarung

  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 280/86

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Erstattung von Verlusten aus unverbindlichen

  • OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06

    Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei

  • BGH, 29.09.1965 - IV ZR 306/64

    Rechtzeitigkeit der Einlegung des Rechtsmittels der Berufung - Zustellung durch

  • OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06

    Wiederaufnahme bei einem Versäumnisurteil, das im schriftlichen Vorverfahren des

  • OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 U 132/07

    Schadensersatz wegen Beschädigung des vermieteten Fahrzeugkranes - Internationale

    Da Polen erst zum 01.05.2004 der Europäischen Union beigetreten ist, ist das EuGVVO in sinngemäßer Anwendung des Art. 66 Abs. 1 nur anzuwenden, wenn die Klage nach dem 01.05.2004 erhoben worden ist (vgl. OLG Dresden, OLGR 2007, 594, 595).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 W 17/07

    Anwendung der Regelungen zur internationalen Zuständigkeit nach EuGVVO auf neue

    Die Vorschriften der EuGGVO sind ab dem 01.05.2004 auch auf die neu beigetretenen Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen anwendbar, wobei in sinngemäßer Anwendung des Art. 66 Abs. 1 EuGGVO darauf abzustellen ist, dass die Klage nach dem 01.05.2004 erhoben worden ist (vgl. OLG Dresden OLGR 2007, 594, 595).
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06
    Dass die Beklagte im vorliegenden Rechtsstreit - ebenso wie in den beiden anderen beim Senat anhängigen Verfahren 8 U 1938/06 und 8 U 1939/06 - fristgerecht Berufung sowohl zum Landgericht als auch anschließend beim Oberlandesgericht eingelegt hat, sie aber nach wie vor Zweifel an der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts äußert und für den Fall der Unzuständigkeit Verweisung an das Landgericht beantragt, hindert die auf §§ 511 Abs. 2, 522 Abs. 1 ZPO gestützte Verwerfung des beim Oberlandesgericht eingelegten Rechtsmittels nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.03.2007 - 16 Wx 70/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11802
OLG Köln, 30.03.2007 - 16 Wx 70/07 (https://dejure.org/2007,11802)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2007 - 16 Wx 70/07 (https://dejure.org/2007,11802)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 2007 - 16 Wx 70/07 (https://dejure.org/2007,11802)
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