Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06   

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https://dejure.org/2007,11458
OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06 (https://dejure.org/2007,11458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2007 - 12 U 56/06 (https://dejure.org/2007,11458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2007 - 12 U 56/06 (https://dejure.org/2007,11458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zusatzversorgungsrecht: Berechnung einer Betriebsrente im Rahmen einer Übergangsregelung; Inhaltskontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlage der Rentenmitteilung für Rentenberechtigte; Verwendung eines Modells mit Verzinsung von Beiträgen; Bewertung nach entsprechendem Punktemodell; Summierung der erworbenen Versorgungspunkte

  • Judicialis

    BGB § 242; ; VBLS § 75 Abs. 3 d

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; VBLS § 75 Abs. 3 d
    Inhaltskontrolle des § 75 Abs. 3 d VBLS: Berechnung der Versorgungsrente im Rahmen des Übergangsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    b) Bei den Satzungsnormen der Beklagten handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).

    Darauf kann sich auch die Klägerin als aus der Satzung unmittelbar Berechtigte berufen (vgl. BGHZ 142, 103, 107).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Bei der gebotenen umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen sind auch die objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die Grundrechte zu berücksichtigen (BGHZ 103, 370, 383; BVerfG aaO unter II 2 c).

    Grundsätzlich hinzunehmen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings Grundentscheidungen der beteiligten Sozialpartner, weil die Ausgestaltung der Zusatzversorgung vor allem deren Konsens vorbehalten ist (vgl. BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Weiter sind die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft zu beachten (BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    b) Bei den Satzungsnormen der Beklagten handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 199/04

    Amtshaftung: Haftung der VBL bei vorzeitigem Ausscheiden eines Versicherten aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Die Beklagte muss den Versicherten Auskünfte erteilen, die nach dem Stand ihrer Erkenntnismöglichkeiten zutreffend sind (vgl. das Senatsurteil VersR 2005, 1272 unter II 1 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Grundsätzlich hinzunehmen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings Grundentscheidungen der beteiligten Sozialpartner, weil die Ausgestaltung der Zusatzversorgung vor allem deren Konsens vorbehalten ist (vgl. BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Die insoweit im ATV vereinbarte und in die neue Satzung der Beklagten umgesetzte Lösung ist, wie der Senat mit Urteil vom 07.12.2006 (12 U 91/05 - veröffentlicht im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de) festgestellt hat, grundsätzlich mit höherrangigem Recht vereinbar.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06   

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https://dejure.org/2007,6247
OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06 (https://dejure.org/2007,6247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 (https://dejure.org/2007,6247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 12 U 121/06 (https://dejure.org/2007,6247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Voraussetzung der weiteren Anwendbarkeit des § 56 Abs. 1 S. 4 VBLS a.F. trotz zwischenzeitlicher Satzungsänderung wegen eines aus der Rechtsänderung folgenden unverhältnismäßigen Nachteils für den Versorgungsempfänger

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Betriebsrente gegenüber einer Zusatzversorgungsanstalt; Berücksichtigung des Umstandes der Wiederverheiratung nach Eintritt des Versorgungsfalles; Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Satzungsbestimmungen einer ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; VBLSa § 41 Abs. 2c; ; VBLSa § 56 Abs. 1 S. 4

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    a) Wie im Senatsurteil vom 24.11.2005 (12 U 102/04 - veröffentlicht unter den Pressemitteilungen des OLG Karlsruhe, unter B IV 6) näher ausgeführt, haben die Pflichtversicherten in der Situation des Klägers im Zusatzversorgungssystem der Beklagten eine als Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) sowie nach den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergebenden Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit geschützte Rechtsposition erlangt.

    Je stärker in eine bestehende Versorgungszusage eingegriffen wird, desto schwerwiegender müssen die Eingriffsgründe sein (Senatsurteil vom 24.11.2005 aaO unter B IV 2 m.w.N.).

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Soweit die Satzungsänderungen danach einer Kontrolle standhalten, kann die Beklagte wegen besonderer Härte im Einzelfall gehalten sein, sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hierauf nicht (vollumfänglich) zu berufen (vgl. BGH VersR 2000, 1530 unter II; BGHZ 94, 334 unter II; BAG DB 2002, 1459 unter III; BAGE 84, 38 unter V; BAGE 54, 261 unter III).

    Es genügt bereits, wenn sich beim Vergleich der tatsächlichen Betriebsrente mit der Leistung, die ohne den Eingriff zu erwarten wäre, ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt (vgl. auch BGH VersR 2000, 1530 unter II).

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Das gilt auch, soweit die Satzung auf Tarifrecht beruht (vgl. BGH VersR 2006, 1630 unter II 1 b; Senatsurteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05, veröffentlicht bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf der Webseite www.olgkarlsruhe.de, unter B IV 1 und ständig).

    Auch hat der Senat in dem bereits genannten Urteil vom 07.12.2006 (aaO unter B IV 4 g aa) entschieden, die rentennahen Versicherten würden nicht dadurch gleichheitswidrig benachteiligt, dass bei Ermittlung ihrer Anwartschaft nach § 79 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 78 Abs. 2 Satz 1 VBLS n.F. auf die Steuertabelle, die Sozialversicherungsbeiträge und den Familienstand am Stichtag 31.12.2001 abgestellt werde.

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Für die gerichtliche Überprüfung von Tarifrecht und darauf beruhendem Satzungsrecht ist wegen des überindividuellen Regelungsgehalts ein generalisierender Maßstab anzulegen (vgl. BGHZ 110, 241 unter II 2 b; BGH VersR 1994, 549 unter 1 d; BAGE 84, 38 unter IV 2 a m.w.N.; Höfer , Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung, ART Rn. 627 ff m.w.N.).

    Soweit die Satzungsänderungen danach einer Kontrolle standhalten, kann die Beklagte wegen besonderer Härte im Einzelfall gehalten sein, sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hierauf nicht (vollumfänglich) zu berufen (vgl. BGH VersR 2000, 1530 unter II; BGHZ 94, 334 unter II; BAG DB 2002, 1459 unter III; BAGE 84, 38 unter V; BAGE 54, 261 unter III).

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Das gilt auch, soweit die Satzung auf Tarifrecht beruht (vgl. BGH VersR 2006, 1630 unter II 1 b; Senatsurteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05, veröffentlicht bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf der Webseite www.olgkarlsruhe.de, unter B IV 1 und ständig).

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind Entgelt für die vom Arbeitnehmer geleistete Betriebstreue (BGH, Urteil vom 20.09.2006 - IV ZR 304/04 - unter II 3 b).

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Soweit die Satzungsänderungen danach einer Kontrolle standhalten, kann die Beklagte wegen besonderer Härte im Einzelfall gehalten sein, sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hierauf nicht (vollumfänglich) zu berufen (vgl. BGH VersR 2000, 1530 unter II; BGHZ 94, 334 unter II; BAG DB 2002, 1459 unter III; BAGE 84, 38 unter V; BAGE 54, 261 unter III).

    Gegebenenfalls bedarf es einer ungeschriebenen, am Sinn und Zweck der Versorgungsordnung selbst orientierten Reduktion von einschränkenden Anspruchsvoraussetzungen (vgl. BAG DB 2002, 1459 unter III; BAG BB 1995, 1593 unter II 4 m.w.N.).

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Eingriffe in die erdiente Rechtsposition kommen jedoch nur unter Wahrung der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit in Betracht (BAG DB 2007, 118 unter B II 2 a m.w.N.).
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94

    Getrenntlebendklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung - Anwendung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Gegebenenfalls bedarf es einer ungeschriebenen, am Sinn und Zweck der Versorgungsordnung selbst orientierten Reduktion von einschränkenden Anspruchsvoraussetzungen (vgl. BAG DB 2002, 1459 unter III; BAG BB 1995, 1593 unter II 4 m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Für die gerichtliche Überprüfung von Tarifrecht und darauf beruhendem Satzungsrecht ist wegen des überindividuellen Regelungsgehalts ein generalisierender Maßstab anzulegen (vgl. BGHZ 110, 241 unter II 2 b; BGH VersR 1994, 549 unter 1 d; BAGE 84, 38 unter IV 2 a m.w.N.; Höfer , Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung, ART Rn. 627 ff m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen sind, ist daher nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), zumindest darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; VersR 2000, 835, 836).
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

  • OLG Karlsruhe, 30.07.2019 - 12 U 418/14

    Abweichen von einer betriebsrentenrechtlichen Stichtagsregelung aus

    Voraussetzung ist allerdings, dass sich - wie hier - die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind (vgl. BVerfGE 117, 272 Tz. 73; 101, 239, 270 Tz. 113; st. Rspr.; BGH, Urteil vom 02. Dezember 2009 - IV ZR 279/07 -, Rn. 18, juris; Senat, Urteil vom 05. Juni 2007 - 12 U 121/06 -, Rn. 34, juris).

    Bei der Prüfung des Vorliegens einer unangemessenen Härte ist zunächst festzustellen, ob sich bei dem Vergleich der tatsächlichen Betriebsrente mit der Rente, die ohne den Eingriff zu erwarten wäre, ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt (Senat, Urteil vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 -, unter 2 d).

    Im Hinblick auf den Entgeltcharakter der Betriebsrente ist eine existentielle Gefährdung jedoch nicht unabdingbare Voraussetzung der Annahme eines Härtefalls (OLG Karlsruhe, Urteil vom 05. Juni 2007 - 12 U 121/06 -, Rn. 34, juris).

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06

    Systemwechsel in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Berechnung der

    Es genügt daher bereits, wenn sich beim Vergleich der tatsächlichen Betriebsrente mit der Leistung, die ohne den Eingriff zu erwarten wäre, ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt (Senatsurteile vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 - unter II 2 d und vom 20.09.2007 - 12 U 39/06 - unter B 7 b; vgl. auch BGH VersR 2000, 1530 unter II).
  • OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09

    Wirksamkeit der Umstellung der Zusatzversorgungskasse der Kirchen von der

    Auch wenn der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 - im Ansatz darin zu folgen sein mag, dass in besonders gelagerten Einzelfällen eine Korrektur der allgemein getroffenen Satzungsregelungen über den individuellen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) erforderlich werden kann, liegen die Voraussetzungen in dem hier zu entscheidenden Fall jedenfalls nicht vor.
  • OLG Hamm, 02.06.2010 - 20 U 5/10

    Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von der

    Selbst wenn der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des OLG Karlsruhe vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 - im Ansatz darin zu folgen sein mag, dass in besonders gelagerten Einzelfällen eine Korrektur der durch die Tarifparteien allgemein getroffenen Satzungsregelungen über den individuellen Grundsatz Treu und Glauben (§ 242 BGB) erfordert , liegen die Voraussetzungen in dem hier zu entscheidenden Fall jedenfalls nicht vor.
  • LG Münster, 04.12.2009 - 4 O 38/09

    Verbindlichkeit einer Startgutschrift wegen einer Steuerklassenfestsetzung I/0;

    (vgl. auch Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.06.2007 - 12 U 121/06, S. 9 folgende, vorgelegt als Anlage K 8 zur Klageschrift).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9795
OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06 (https://dejure.org/2007,9795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2007 - 27 W 86/06 (https://dejure.org/2007,9795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 27 W 86/06 (https://dejure.org/2007,9795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

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Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06
    Sein prozessuales Verhalten bezieht sich auf denselben Streitgegenstand wie dasjenige der Parteien selbst (so schon mit Recht BGHZ 31, 144, 146f; ihm folgend etwa aus neuerer Zeit OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1007, 1008).

    Anders ist es nur in einem Zwischenstreit über die Zulässigkeit der Nebenintervention; in diesem Zwischenstreit ist gerade die Nebenintervention selbst Streitgegenstand und der Streitwert für dieses Verfahren deshalb am Interesse des Nebenintervenienten zu bemessen (BGHZ 31, 144, 145).

    Zudem würde ein Abstellen auf die wirtschaftlichen Belange des Nebenintervenienten, die hinter seinem Beitritt stehen, erhebliche Unsicherheiten in das Wertfestsetzungsverfahren hineintragen, und hätte das Gericht zur Ermittlung des Interesses des Nebenintervenienten für die Streitwertfestsetzung Rechtsbeziehungen zu untersuchen, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind (BGHZ 31, 144, 147; aus neuerer Zeit etwa OLG München, NJW-RR 1998, 420, 421).

  • OLG Karlsruhe, 07.10.2002 - 9 W 38/02

    Streitwert einer Nebenintervention

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06
    Sein prozessuales Verhalten bezieht sich auf denselben Streitgegenstand wie dasjenige der Parteien selbst (so schon mit Recht BGHZ 31, 144, 146f; ihm folgend etwa aus neuerer Zeit OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1007, 1008).
  • OLG München, 27.03.1997 - 28 U 2631/96

    Rücktritt von einem Kaufvertragüber Miteigentum an Wohngebäuden ; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06
    Zudem würde ein Abstellen auf die wirtschaftlichen Belange des Nebenintervenienten, die hinter seinem Beitritt stehen, erhebliche Unsicherheiten in das Wertfestsetzungsverfahren hineintragen, und hätte das Gericht zur Ermittlung des Interesses des Nebenintervenienten für die Streitwertfestsetzung Rechtsbeziehungen zu untersuchen, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind (BGHZ 31, 144, 147; aus neuerer Zeit etwa OLG München, NJW-RR 1998, 420, 421).
  • OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11

    Verfahrensrecht - Nebenintervention und Hauptsache: Der Streitwert ist gleich!

    Nach anderer Ansicht deckt sich der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer - wie hier - deren Anträgen angeschlossen hat (so u. a. BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris; OLG München, Beschluss v. 29.01.2010, 13 W 634/10, Zitat nach juris = BauR 2010, 942; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., Anh § 3 Rn 106 "Streithilfe"; zahlreiche weitere Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 4115).

    Deshalb kann für ihn auch der Streitwert kein anderer sein, als er im Verhältnis der Parteien zueinander festgesetzt wird (so schon BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42 (43); vgl. a. OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 8 = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris Tz 11).

    Der Wert der für das Rechtsmittel erforderlichen Beschwer richtet sich ebenfalls nicht nach dem eigenen (möglicherweise geringeren) Interesse des Nebenintervenienten, sondern nach der von der Hauptpartei erlittenen Beschwer (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1997, I ZR 208/94, Zitat nach juris = VersR 1997, 1020; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 7 = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris Tz 11).

    Im Übrigen bezieht sich auch der Auftrag des Rechtsanwalts des Nebenintervenienten auf denselben Gegenstand wie derjenige des Rechtsanwalts der Hauptpartei; er muss denselben Streitstoff mit demselben Ziel bearbeiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 8 = OLGR Hamm 2007, 607).

    Zudem würde ein Abstellen auf die wirtschaftlichen Belange des Nebenintervenienten, die hinter seinem Beitritt stehen, erhebliche Unsicherheiten in das Wertfestsetzungsverfahren hineintragen, und das Gericht hätte zur Ermittlung des Interesses des Nebenintervenienten für die Streitwertfestsetzung Rechtsbeziehungen zu untersuchen, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind (so schon BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42 (43); OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 9 = OLGR Hamm 2007, 607).

  • OLG Schleswig, 28.08.2008 - 14 W 51/08

    Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten

    So wird verbreitet auch die vom Landgericht geteilte Auffassung vertreten, der Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention stimme insbesondere dann, wenn der Streithelfer oder Nebenintervenient denselben Antrag stellt wie die von ihm unterstützte Partei - wie der Streithelfer zu 1) -, mit dem Streitwert der Hauptsache überein (BGH NJW 1960, 42; OLG München, 28 W 1334/07, zitiert nach juris; OLG Hamm, 27 W 86/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf 24 W 64/05, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007).
  • OLG Rostock, 23.10.2007 - 7 W 75/07

    Streitwert: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag

    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob der Streitwert für eine Nebenintervention jedenfalls dann, wenn - wie hier - sich der Nebenintervenient den Anträgen der von ihm unterstützten Partei anschließt, derselbe wie der des Rechtsstreits ist, oder ob dafür stets das - ggf. geringere - Interesse des Nebenintervenienten maßgebend ist (vgl. zum Streitstand: OLG Hamm, Beschl. v. 16.01.2007, 27 W 86/06, OLGR 2007, 607; Zöller/Herget, a.a.O. Rn. 16 "Nebenintervention").
  • OLG Frankfurt, 07.10.2016 - 13 W 47/16

    Streitwert des Zwischenstreits über Zulässigkeit der Nebenintervention?

    Dieser Ansicht steht ein beachtlicher Teil der Oberlandesgerichte und der Literatur kritisch gegenüber, die der Ansicht ist, dass sich der Streitwert einer Nebenintervention nach dem wirtschaftlichen Interesse des Nebenintervenienten richtet und nach oben durch den Streitwert des Rechtsstreits begrenzt wird (vgl. zum Meinungsstreit Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 12. Aufl. Rz. 4115 - 4126; OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2007 in OLGR Hamm 2007, 607).

    In diesem Zwischenstreit ist gerade die Nebenintervention selbst Streitgegenstand und der Streitwert für dieses Verfahren deshalb am Interesse des Nebenintervenienten an der Teilhabe an dem Verfahren zu bemessen (BGH, Beschluss vom 24.02.1953 in NJW 1953, 745; BGHZ 31, 144; OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2007, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2009 - 10 W 4/09

    Werklohnprozess: Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten auf

    Nach Einschätzung des Senats stimmt dagegen jedenfalls dann, wenn der Streithelfer sich der Antragstellung der Hauptpartei uneingeschränkt angeschlossen hat, der Hauptsachestreitwert mit dem Wert der Streithilfe überein (BGH NJW 1960, 42; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007, 1008; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Hamm OLG Report 2007, 607; Baumbach/Lauterbach, 65. Aufl., Anh. § 3 Rd. 106).
  • OLG Hamm, 18.01.2007 - 27 W 32/06

    Entscheidung über die Kosten einer Nebenintervention nach einer Antragsrücknahme

    (Rechtsanwaltskosten der Nebenintervenientin im Antragsverfahren nach einem Streitwert von 500.000,00 EUR, vgl. Senatsbeschluss vom 16.1.2007 - 27 W 86/06 - im Rechtsstreit 15 O 154/05 LG Bielefeld).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.2006 - 5 W 122/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9765
OLG Köln, 11.12.2006 - 5 W 122/06 (https://dejure.org/2006,9765)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.2006 - 5 W 122/06 (https://dejure.org/2006,9765)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 5 W 122/06 (https://dejure.org/2006,9765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 21.08.1997 - 14 WF 77/97
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2006 - 5 W 122/06
    Daran fehlt es, wenn sich die Hauptsache bereits im PKH-Verfahren erledigt (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 1545), was auch der Fall ist, wenn die Parteien sich vergleichen.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2006 - 5 W 122/06
    ZPO), kann den Parteien zwar Prozesskostenhilfe für den Vergleichsabschluss bewilligt werden, nicht aber für das gesamte Verfahren (vgl. BGH NJW 2004, 2595) und auch nicht für eine nicht mehr beabsichtigte Hauptsacheklage.
  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2006 - 5 W 122/06
    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht kommt es auf den Erkenntnisstand des Gerichts zum Zeitpunkt der Entscheidung an, nicht auf den Zeitpunkt der Anbringung des PKH-Gesuchs (vgl. BGH NJW 1982, 1104).
  • LAG Hamm, 16.09.2015 - 6 Ta 419/15

    Anwaltsgebühren bei einem sog. Mehrvergleich

    Eine umfassende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei Abschluss eines Vergleichs würde somit zu einem Wertungswiderspruch führen, der mit dem Sinn und Zweck des Instituts der Prozesskostenhilfe nicht zu vereinbaren wäre (BGH 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03; ebenso: OLG Bamberg 7. November 2007 - 2 WF 54/07; OLG Bamberg 5. Mai 2009 - 2 WF 20/09; OLG München 18.3.2009 - 11 WF 812/09; OLG Köln 11. Dezember 2006 - 5 W 122/06; OLG Hamm3. Juli 2008 - 10 WF 77/08; OLG Nürnberg 19.10.2005 - 2 W 2190/05).
  • OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten

    Das entspricht auch der nach wie vor überwiegenden Ansicht (vgl. etwa OLG Bamberg FamRZ 2008, 2142 und 2010, 231 sowie JurBüro 2009, 592; OLG München NJW-RR 2009 a.a.O.; OLG Frankfurt NJOZ 2007, 2995; OLG Köln OLGR 2007, 607; OLG Hamm FamRZ 2009, 136 sowie Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.10.2005 - 2 W 2190/05 - ferner MK-Motzer, 3. Auflage, Rdn.32, 33 zu § 114 ZPO; Prütting/Völker/Zempel (2010), Rdn.8 zu § 114 ZPO bzw. Rdn. 11, 12 zu § 118 ZPO; differenzierend Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 69.Aufl., Rdn.35 und 43 zu § 114 ZPO).
  • LAG Hamm, 18.08.2015 - 6 Ta 277/15

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei einem sog. Mehrvergleich

    Eine umfassende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei Abschluss eines Vergleichs würde somit zu einem Wertungswiderspruch führen, der mit dem Sinn und Zweck des Instituts der Prozesskostenhilfe nicht zu vereinbaren wäre (BGH 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03; ebenso: OLG Bamberg 7. November 2007 - 2 WF 54/07; OLG Bamberg 5. Mai 2009 - 2 WF 20/09; OLG München 18.3.2009 - 11 WF 812/09; OLG Köln 11. Dezember 2006 - 5 W 122/06; OLG Hamm3. Juli 2008 - 10 WF 77/08; OLG Nürnberg 19.10.2005 - 2 W 2190/05).
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