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Rechtsprechung
   OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2095
OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07 (https://dejure.org/2007,2095)
OLG München, Entscheidung vom 10.04.2007 - 32 Wx 58/07 (https://dejure.org/2007,2095)
OLG München, Entscheidung vom 10. April 2007 - 32 Wx 58/07 (https://dejure.org/2007,2095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 54 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 883 BGB
    Vormerkbarkeit des Rückforderungsanspruchs wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883, 421, 490
    Rückforderungsanspruch bei "wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse" ist vormerkbar

  • Judicialis

    BGB § 883

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883
    Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts des Schenkers aufgrund wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 883, 421, 490
    Rückforderungsanspruch bei "wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse" ist vormerkbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherung des Rückforderungsrecht eines Schenkers wegen Vermögensverschlechterung durch eine Vormerkung; Wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eines Erwerbers

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 54 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 883 BGB
    Vormerkbarkeit des Rückforderungsanspruchs wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1314
  • MDR 2007, 1011
  • DNotZ 2007, 948
  • FGPrax 2007, 159
  • Rpfleger 2007, 540
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07
    c) Zwar genießen bedingte und künftige Ansprüche nur dann Vormerkungsschutz, wenn für die künftige Gestaltung des Anspruchs nicht lediglich eine bloße mehr oder weniger aussichtsreiche tatsächliche Möglichkeit besteht, sondern bereits eine feste, die Gestaltung des Anspruchs bestimmende Grundlage vorhanden ist (BGH NJW 2002, 2461/2462 m.w.N.).

    d) Beim gesetzlichen Rückforderungsrecht des groben Undanks in § 530 BGB ist die Rechtsprechung mittlerweile der Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DNotZ 2001, 803, bestätigt durch BGHZ 151, 116, gegen OLG Hamm RPfleger 2000, 449) gefolgt, dass dieses Recht vormerkbar ist.

  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01

    Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07
    d) Beim gesetzlichen Rückforderungsrecht des groben Undanks in § 530 BGB ist die Rechtsprechung mittlerweile der Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DNotZ 2001, 803, bestätigt durch BGHZ 151, 116, gegen OLG Hamm RPfleger 2000, 449) gefolgt, dass dieses Recht vormerkbar ist.
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Auszug aus OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07
    d) Beim gesetzlichen Rückforderungsrecht des groben Undanks in § 530 BGB ist die Rechtsprechung mittlerweile der Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DNotZ 2001, 803, bestätigt durch BGHZ 151, 116, gegen OLG Hamm RPfleger 2000, 449) gefolgt, dass dieses Recht vormerkbar ist.
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01

    Der bei einer Eigentumsübertragung an einem Grundstück vorbehaltene

    Auszug aus OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07
    Das OLG Düsseldorf (FGPrax 2002, 203) erstreckte diese Ansicht auf die Verarmung des Schenkers.
  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 270/13

    Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung: Sicherung eines

    Auch im Fall der Rückauflassungsvormerkung wegen groben Undanks (BGH NJW 2002, 2461), wegen drohender Zwangsvollstreckung (Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464) oder wegen wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Erwerbers (OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50) steht das Grundbuchamt vor dem Problem, nicht nur einen behaupteten Sachverhalt unter das Gesetz zu subsumieren, sondern auch die jeweilige Bedingung als eingetreten festzustellen.

    In diesen Fällen wird die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 2461/2463; OLG München MittBayNot 2008, 50; BayObLGZ 1997, 246/247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169/1170).

    Sollten im Einzelfall Unsicherheiten verbleiben, so können diese Zweifel durch eine richterliche Entscheidung ausgeräumt werden, ohne dass hierdurch die objektive Bestimmbarkeit der vorgemerkten Ansprüche in Frage gestellt wird (OLG München MittBayNot 2008, 50; 2009, 464).

  • OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09

    Grundbucheintragung: Vormerkung eines Rückübertragungsanspruches bei drohender

    Soweit in deren Zusammenhang die alternative Bedingung einer "wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen" formuliert ist, hat das Grundbuchamt diese nach Maßgabe der Entscheidung des 32. Zivilsenats vom 10.4.2007 (32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenberger) hingenommen.

    Eine inhaltliche Bestimmung ist meist dann gewährleistet, wenn die Vertragsklausel auf Begrifflichkeiten im Gesetz zurückgreift, für die es eine gefestigte Rechtsprechung gibt (BGHZ 151, 116: grober Undank; OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse; OLG Zweibrücken MittBayNot 2005, 146: Erfüllung bestimmter grundstücksbezogener Verkehrssicherungspflichten; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 203: Verarmung des Schenkers).

  • OLG München, 09.12.2016 - 34 Wx 417/16

    Eintragungsfähigkeit eines bedingt bestellten Nießbrauchs

    Die Bestimmtheit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z. B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).
  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11

    Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des

    Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.04.2007 - 24 W 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5572
OLG Köln, 02.04.2007 - 24 W 13/07 (https://dejure.org/2007,5572)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2007 - 24 W 13/07 (https://dejure.org/2007,5572)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2007 - 24 W 13/07 (https://dejure.org/2007,5572)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Geltendmachung materieller und immaterieller Schäden nach einem Straßenverkehrsunfall mit einem Kind; Berücksichtigung von Mitverschulden eines Kindes bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug; Einstehen des Minderjährigen für ein Mitverschulden seines ...

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 9; ; PflVG § 1; ; PflVG § 3; ; BGB § 254; ; BGB § 828 Abs. 2 S. 1; ; HPflG § 4

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Haftungsrecht: 9-jähriger trägt bei Fahrradunfall kein Mitverschulden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    SCHADENSERSATZANSPRUCH BEI VERKEHRSUNFÄLLEN VON KINDERN

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2007 - 24 W 13/07
    Diese Vorschrift findet auch im Rahmen der Prüfung nach §§ 9 StVG, 4 HPflG, 254 BGB Anwendung (BGH NJW 2005, 354 ff).

    § 828 Abs. 2 S. 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2000 greift nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat (BGH NJW 2005, 354; BGH NJW-RR 2005, 327 ff).

    Für die Einführung einer solchen Begrenzung sprach, dass sich Kinder im motorisierten Verkehr durch die Schnelligkeit, die Komplexität und die Unübersichtlichkeit der Abläufe in einer besonderen Überforderungssituation befinden (BGH NJW 2005, 354 ff).

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2007 - 24 W 13/07
    § 828 Abs. 2 S. 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2000 greift nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat (BGH NJW 2005, 354; BGH NJW-RR 2005, 327 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.05.2007 - 8 U 328/06 - 85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9459
OLG Saarbrücken, 24.05.2007 - 8 U 328/06 - 85 (https://dejure.org/2007,9459)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.05.2007 - 8 U 328/06 - 85 (https://dejure.org/2007,9459)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 8 U 328/06 - 85 (https://dejure.org/2007,9459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sachmängelhaftung beim Tierkauf: Rücktritt eines 67 Jahre alten Hobbyfahrers wegen Mangelhaftigkeit eines Kutschpferdegespanns; Alter eines Pferdes als Gegenstand von Vertragsverhandlungen; Beschaffenheitsvereinbarung aus stillschweigender Bezugnahme auf eine Anzeige; ...

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über zwei mangelhafte Pferde; Abweichung der in einer konkreten Beschaffenheitsvereinbarung erklärten Eigenschaften der Pferde im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs; Erfahrungswidrigkeit des Erwerbs von Pferden unbekannten Alters; ...

  • Judicialis

    BGB § 446; ; BGB § 447; ; BGB § 476; ; BGB § 434 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 446; BGB § 447; BGB § 476; BGB § 434 Abs. 1
    Kaufrechtliche Gewährleistung beim Pferdekauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rücktritt eines Hobbyfahrers wegen Mangelhaftigkeit eines Kutschpferdegespanns

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferd

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2007 - 8 U 328/06
    Den Käufer, der Sachmängelrechte geltend macht, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (vgl. BGH BGHReport 2005, 1571, 1572).

    Es bedarf auch nicht der Beantwortung der Frage, ob die Vermutung mit der Art des Mangels unvereinbar ist (vgl. hierzu: BGH BGHReport 2005, 1571, 1573).

    Es steht nämlich aufgrund des unstreitigen Sachvortrags der Parteien und der von dem Landgericht getroffenen Feststellungen bereits nicht fest, ob das von den Pferden nach deren Übergabe an den Kläger nach dessen Behauptung gezeigte Verhalten auf deren fehlende Eignung als Kutschpferde - einen Sachmangel - oder aber einen fehlerhaften Umgang des Klägers mit den Pferden zurückzuführen ist (vgl. hierzu: BGHZ 159, 215 ff. Rdnr. 12 ff., zit. nach juris einerseits und BGH BGHReport 2005, 1571, 1572 andererseits).

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2007 - 8 U 328/06
    Es steht nämlich aufgrund des unstreitigen Sachvortrags der Parteien und der von dem Landgericht getroffenen Feststellungen bereits nicht fest, ob das von den Pferden nach deren Übergabe an den Kläger nach dessen Behauptung gezeigte Verhalten auf deren fehlende Eignung als Kutschpferde - einen Sachmangel - oder aber einen fehlerhaften Umgang des Klägers mit den Pferden zurückzuführen ist (vgl. hierzu: BGHZ 159, 215 ff. Rdnr. 12 ff., zit. nach juris einerseits und BGH BGHReport 2005, 1571, 1572 andererseits).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 19 U 123/04

    Beweislastumkehr, Tierkauf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2007 - 8 U 328/06
    Allerdings findet § 476 BGB auf den hier zu beurteilenden Tierkauf durch den Kläger als Verbraucher (§ 13 BGB) und den Beklagten, der als Pferdehändler Unternehmer (§ 14 BGB) ist, grundsätzlich Anwendung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2005, 1369; Palandt/Putzo, § 476 Rdnr. 3).
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