Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.06.2007 - 7 U 248/06   

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https://dejure.org/2007,3360
OLG Karlsruhe, 27.06.2007 - 7 U 248/06 (https://dejure.org/2007,3360)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2007 - 7 U 248/06 (https://dejure.org/2007,3360)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 7 U 248/06 (https://dejure.org/2007,3360)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Nachlasspflegschaft: Herausgabeanspruch des Nachlasspflegers; Anordnung der Befreiung von einer Genehmigungspflicht in der Bestallungsurkunde; Inbesitznahme der Erbschaft durch Nachlasspfleger als Rechtsgeschäft

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen einen aus dem Vereinsregister gelöschten Verein; Geltendmachung eines Anspruchs auf Rechnungslegung und Auszahlung an einen Betreuten durch den Nachlasspfleger; Geltendmachung eines Anspruches als Verfügung i.S.d. § 1812 BGB; Schadensersatzanspruch gegen einen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachlasspfleger - Erbenermittlung und Nachlasssicherung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überweisung des betreuten Vermögens durch den Betreuer auf das Konto des Nachlasspflegers, Nachlasspflegschaft, Erbenermittlung und Nachlasssicherung

  • Judicialis

    BGB § 1812 Abs. 1; ; BGB § 1915 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1960

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch des Erben auf Rückzahlung des verwalteten Vermögens eines Betreuten nach erfolgter Auszahlung an Nachlasspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachlassverwalter kann Herausgabe von Nachlassgegenständen verlangen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nachlasspflegschaft - Nachlasspfleger kann Vermögen der Betreuten ohne Genehmigung annehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 313
  • FamRZ 2007, 2109
  • Rpfleger 2007, 606
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2007 - 7 U 248/06
    Es ist umstritten, ob dem Nachlasspfleger das Besitzrecht und der Herausgabeanspruch aus § 2018 BGB zusteht (vgl. die Nachweise in Münchener Kommentar/Leipold, a. a. O., § 1960 Rn. 47 Fn. 134), oder aus eigenem Recht (BGH a.a.O. m. w. N.; NJW 1983, 226; BGHZ 94, 312, 314 und weitere Nachweise in Münchener Kommentar/Leipold, a.a.O. Rn. 47 Fußnoten 136 f.).

    Zu Recht weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass dieser Anspruch notwendige Voraussetzung für den Nachlasspfleger ist, die ihm übertragenen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen und sich daher unmittelbar aus dem Recht des Nachlasspflegers ergebe (vgl. BGH NJW 1981, 2299 Textziff. 9 m. w. N.; NJW 1983, 226).

  • BGH, 22.01.1981 - IVa ZR 97/80

    Setzt Rücktritt vom Erbvertrag Abmahnung voraus?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2007 - 7 U 248/06
    Er ist Vertreter der unbekannten Erben und hat die Aufgabe, neben der Ermittlung der Erben den Nachlass zu sichern und zu erhalten (vgl. nur BGH NJW 1981, 2299 Textziff. 9).

    Zu Recht weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass dieser Anspruch notwendige Voraussetzung für den Nachlasspfleger ist, die ihm übertragenen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen und sich daher unmittelbar aus dem Recht des Nachlasspflegers ergebe (vgl. BGH NJW 1981, 2299 Textziff. 9 m. w. N.; NJW 1983, 226).

  • LG Berlin, 21.10.1987 - 18 O 186/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2007 - 7 U 248/06
    Dementsprechend ist die Annahme einer dem Mündel (Nachlass) geschuldeten Leistung gem. § 1812 BGB grundsätzlich genehmigungsbedürftig, da sie die Forderung zum Erlöschen bringt, soweit nicht die Ausnahmevorschrift des § 1813 BGB eingreift (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 411 = VersR 1999, 1529: Entgegennahme einer Versicherungsleistung; LG Berlin, Rpfleger 1988, 186: Auszahlung von Beträgen vom Sparbuch; Münchener Kommentar/Wagenitz, a. a. O., § 1812 Rn. 27: Überweisung; weitere Beispiele bei Palandt/Diederichsen, a. a. O. § 1812 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 14.05.1985 - IX ZR 142/84

    Rückforderung einer den Erben nicht zustehenden Leistung im Nachlaßkonkurs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2007 - 7 U 248/06
    Es ist umstritten, ob dem Nachlasspfleger das Besitzrecht und der Herausgabeanspruch aus § 2018 BGB zusteht (vgl. die Nachweise in Münchener Kommentar/Leipold, a. a. O., § 1960 Rn. 47 Fn. 134), oder aus eigenem Recht (BGH a.a.O. m. w. N.; NJW 1983, 226; BGHZ 94, 312, 314 und weitere Nachweise in Münchener Kommentar/Leipold, a.a.O. Rn. 47 Fußnoten 136 f.).
  • BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50

    Begriff der Verfügung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2007 - 7 U 248/06
    Deshalb wird unter der Verfügung in § 1812 BGB jedes Rechtsgeschäft verstanden, durch das ein bestehendes, als bestehend gedachtes oder künftig entstehendes Recht übertragen, belastet, aufgehoben, inhaltlich oder in seinem Rang geändert werden soll (BGHZ 1, 294, 304).
  • OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97

    Haftung des Spediteurs für unzureichend organisiertes Umschlaglager

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2007 - 7 U 248/06
    Dementsprechend ist die Annahme einer dem Mündel (Nachlass) geschuldeten Leistung gem. § 1812 BGB grundsätzlich genehmigungsbedürftig, da sie die Forderung zum Erlöschen bringt, soweit nicht die Ausnahmevorschrift des § 1813 BGB eingreift (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 411 = VersR 1999, 1529: Entgegennahme einer Versicherungsleistung; LG Berlin, Rpfleger 1988, 186: Auszahlung von Beträgen vom Sparbuch; Münchener Kommentar/Wagenitz, a. a. O., § 1812 Rn. 27: Überweisung; weitere Beispiele bei Palandt/Diederichsen, a. a. O. § 1812 Rn. 11 ff.).
  • BFH, 19.04.2012 - V R 31/11

    Zur Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit als Nachlasspfleger

    Das gilt aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit zwischen Vormundschaft und Pflegschaft für alle BGB-Pflegschaften, auch für die hier vorliegende Nachlasspflegschaft (Oberlandesgericht --OLG-- Köln, Beschluss vom 6. August 2007  2 Wx 14/07, juris; Landgericht Hamburg, Urteil vom 16. Juli 2010  317 O 77/10, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2011, 513; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Juni 2007  7 U 248/06, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2007, 2109; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. April 2007  3 W 49/07, Der Deutsche Rechtspfleger 2007, 471; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., München 2012, § 1915 Rz 1; Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, Band 8, 6. Aufl., München 2012, § 1915 Rz 1).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - I-21 W 19/07   

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https://dejure.org/2007,3149
OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - I-21 W 19/07 (https://dejure.org/2007,3149)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.2007 - I-21 W 19/07 (https://dejure.org/2007,3149)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - I-21 W 19/07 (https://dejure.org/2007,3149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Untersachverständigen eines benachbarten Fachgebiets wegen der Besorgnis der Befangenheit; Verwertung der gutachterlichen Feststellungen; Zu-Eigen-Machen der gutachterlichen Feststellungen des Untersachverständigen durch den gerichtlich ...

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 406; ; ZPO § 407 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Ablehnung einer Hilfsperson des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt Befangenheit vor?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überreaktion des Sachverständigen auf unsachliche Angriffe: Befangenheit? (IBR 2007, 455)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 104
  • BauR 2007, 2108
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 26/01

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund von Äußerungen in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    seine neutrale Rolle als Gehilfe des gerichtlichen Sachverständigen und damit auch als Gehilfe des Gerichts verlassen hat (vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2004, 161f.; OLG Köln MDR 2002, 53; OLG Schleswig OLGR 2002, 463f.).
  • OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05

    Zur Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    mangels Übernahme der Verantwortung für das Gutachten seines Beirats keine Aussicht auf Erfolg hätte (OLG Jena BauR 2006, 1177f.), andererseits eine unmittelbare Ablehnung des hinzugezogenen Bodenfachmanns mangels gerichtlicher Bestellung zum Sachverständigen nicht in Betracht kommt, erscheint es aber ausnahmsweise zulässig, in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 406 ZPO ein Verwertungsverbot der Feststellungen des Dipl.-Geophysikers B.
  • OLG Frankfurt, 01.10.2003 - 25 W 58/03

    Ablehnung des Sachverständigen wegen sprachlicher Entgleisung in seinem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    seine neutrale Rolle als Gehilfe des gerichtlichen Sachverständigen und damit auch als Gehilfe des Gerichts verlassen hat (vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2004, 161f.; OLG Köln MDR 2002, 53; OLG Schleswig OLGR 2002, 463f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 10 W 48/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    Zwar kann ein Ablehnungsantrag als unbegründet zurückzuweisen sein, wenn der Sachverständige auf heftige Angriffe scharf reagiert, da ein Ablehnungsgrund nicht provoziert werden darf (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; BB 1975, 627f).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.1986 - 2 WF 179/85

    Ablehnungsrecht ; Hilfskräfte; Sachverständiger; Delegierungsbefugnis;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    Die Ablehnung von Hilfspersonen i.S.v. § 407 a ZPO wird aber überwiegend als unzulässig angesehen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1986, 417, Zöller- Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406 RN 2, Musielak- Huber, ZPO, 5. Aufl., § 407 a RN 3).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 9 W 57/00

    Nachschieben von Gründen bei Sachverständigenablehnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Kosten eines erfolgreichen Ablehnungsgesuchs zu den Kosten der Hauptsache zählen und der dortigen Kostenentscheidung folgen (OLG Schleswig OLGR 2002, 463f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 455, 456).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 5 W 255/07

    Keine Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei

    B. ausgesprochen werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, IBR 2007, 455).
  • LG Aachen, 27.06.2017 - 7 O 372/14
    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügende objektive Gründe vorliegen, die auch nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit und Objektivität des Sachverständigen zu zweifeln (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2007, 2108 f.; OLG Köln, MDR 2002, 53 f.) Fehlverhaltensweisen des Sachverständigen bei der Vorbereitung der Begutachtung oder der Begutachtung selbst sind ebenfalls geeignet, seine Ablehnung zu rechtfertigen (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 851 f.; Zöller/Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 406, Rn. 8 f.; Werner/Pastor/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage 2013, Rn. 3119 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.07.2006 - 7 W 57/06   

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https://dejure.org/2006,14210
OLG Celle, 06.07.2006 - 7 W 57/06 (https://dejure.org/2006,14210)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.07.2006 - 7 W 57/06 (https://dejure.org/2006,14210)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 7 W 57/06 (https://dejure.org/2006,14210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zivilprozeßrecht: Zulässigkeit der nachträglichen Vervollständigung eines Versäumnisurteils zur Auslandsvollstreckung durch Beschluss des erkennenden Gerichts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 313a Abs. 4 Nr. 5 ZPO; § 313b Abs. 3 ZPO
    Zulässigkeit der nachträglichen Vervollständigung eines ohne Tatbestand und Entscheidungsgründen ergangenen, sich gegen eine im Ausland ansässige Partei richtenden Versäumnisurteils

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der nachträglichen Vervollständigung eines ohne Tatbestand und Entscheidungsgründen ergangenen, sich gegen eine im Ausland ansässige Partei richtenden Versäumnisurteils

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18

    Beginn der Einspruchsfrist bei Zustellung eines nicht mit Tatbestand und

    Gegen eine Übertragbarkeit der aus §§ 517, 548 ZPO folgenden Rechtslage betreffend den Beginn der Berufungs- und Revisionsfrist spricht weiter die Möglichkeit der nachträglichen Vervollständigung des im Ausland geltend zu machenden Urteils gemäß § 30 AVAG in Fällen, in denen der Auslandsbezug zunächst übersehen wurde (dazu: OLG Celle, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 7 W 57/06).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das

    Da bei der Neuregelung des Gerichtskostengesetzes durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (so schon Senat, Beschlüsse vom 28. März 2006 und vom 13. September 2006, Az.: 7 W 12/09, 7 W 16/06 und 7 W 57/06; Pfälzisches OLG Zweibrücken - 4. Zivilsenat - Beschluss vom 11. November 2008, 4 W 88/08 - bei Juris; OLG Koblenz Juristisches Büro 2008, 254; OLG Düsseldorf MDR 2007, 605, 606; OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2009, Az.: 20 W 1804/09 - bei Juris; Deichfuß, MDR 2006, 1264, 1265; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdnr. 4955 und 4958; Meyer, GKG, 10. Aufl., § 68 Rdnr. 1).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.2008 - 4 W 88/08

    Streitwert: (Un-)Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des

    Da bei der Neuregelung des Gerichtskostengesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I, 718 ff) die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Kostenfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (ebenso: OLG Koblenz, OLGR 2008, 443, 444 = JurBüro 2008, 254; OLG Düsseldorf, aaO; PfälzOLG Zweibrücken, 7. Zivilsenat, Beschlüsse vom 28.03.2006 und vom 13.09.2006, Az.: 7 W 12/06, 7 W 16/06 und 7 W 57/06; OLG Rostock, JurBüro 2006, 645; OLG Celle, 3. Zivilsenat, aaO; OLG Jena, JurBüro 2005, 479, 480; Deichfuß, MDR 2006, 1264, 1265; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdnrn. 4955 und 4958; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: Ergänzungslieferung Oktober 2008, § 68 Rdnr. 6; Meyer, GKG, 10. Aufl., § 68 Rdnr. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.04.2007 - 3 U 143/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15930
OLG Rostock, 02.04.2007 - 3 U 143/06 (https://dejure.org/2007,15930)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.04.2007 - 3 U 143/06 (https://dejure.org/2007,15930)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. April 2007 - 3 U 143/06 (https://dejure.org/2007,15930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit von Leistungen im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Unentgeltlichkeit einer Leistung

  • Judicialis

    InsO § 133 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    InsO § 133 Abs. 2
    Zum Begriff der Unentgeltlichkeit von Leistungen im Rahmen insolvenzrechtlicher Anfechtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Insolvenzanfechtung bei Leistungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07

    Herausgabepflicht bezüglich der nach ehelicher Zusammenveranlagung hälftig

    Soweit im Rahmen einer arbeitsteiligen Ehe Vermögenszuwendungen des alleinverdienenden Teils durchaus als "entgeltliche Leistungen" im Hinblick auf die im Gegenzug erbrachte Arbeit des anderen Teils verstanden werden können, betrifft dies im wesentlichen die Kosten der gemeinsamen Haushaltsführung (vgl. etwa jüngst OLG Rostock, OLGR 2007, 702).
  • LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07

    Verbraucherinsolvenz: Nutzungsentgelt wegen Mitnutzung eines zur Insolvenzmasse

    Leistungen im Rahmen einer derartigen gemeinschaftlichen Lebensführung sind deshalb bei der angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht unentgeltlich (OLG Rostock, Urteil vom 2. April 2007 - 3 U 143/06).

    Soweit die Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Heirat in Streit steht, handelt es sich deshalb nicht um eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung, weil Leistungen im Rahmen einer gemeinschaftlichen Lebensführung, bei der Übereinstimmung zwischen den Lebenspartnern darüber besteht, dass die Kosten der Lebensführung gemeinsam bestritten werden sollen, bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht unentgeltlich sind (vgl. dazu OLG Rostock, Urteil vom 2. April 2007 - 3 U 143/06).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.10.2006 - 10 W 79/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12080
OLG Naumburg, 13.10.2006 - 10 W 79/06 (https://dejure.org/2006,12080)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.10.2006 - 10 W 79/06 (https://dejure.org/2006,12080)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 10 W 79/06 (https://dejure.org/2006,12080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen bei Eintritt des Ablehnungsgrundes nach der Bestellung; Bestimmung der angemessenen Überlegungsfrist hinsichtlich des Ablehnungsantrages

  • Judicialis

    StGB § 263; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 121 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 2; BGB § 121 Abs. 1 Satz 1
    Verspätete Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit nach ausführlicher schriftlicher Stellungnahme zu Gutachten

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - SV-Ablehnung nach ausführlicher Befassung mit Gutachten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 19.09.1994 - 13 W 2224/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 10 W 79/06
    Dies ist einhellige Auffassung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Frankfurt/Main, OLGR Frankfurt 1998, 181 sowie 95, 139 f.; OLG München, OLGR München 1994, 237 f. sowie 2000, 211 f.; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1998, 470 f.; OLG Köln, OLGR Köln 1995, 147; OLG Rostock, OLGR Rostock 1997, 42 f.; Thüringer OLG, OLGR Jena 2000, 113 ff.; Brandenburgisches OLG, OLGR Brandenburg 2000, 275 bis 278; ebenso Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 406 Rn. 11 m. w. N.).

    Als angemessene Überlegungsfrist ist grundsätzlich eine Zeit von wenigen Tagen ausreichend; jedenfalls entspricht diese Frist nicht der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme zum Inhalt des Gutachtens, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordert (OLGR München 1994, 237 f.; OLGR Jena 2000, 113, 115 f.).

  • OLG Brandenburg, 09.03.2000 - 12 W 8/00

    Ablehnung eines Sachverständigen; Zeitpunkt der Kenntniserlangung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 10 W 79/06
    Dies ist einhellige Auffassung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Frankfurt/Main, OLGR Frankfurt 1998, 181 sowie 95, 139 f.; OLG München, OLGR München 1994, 237 f. sowie 2000, 211 f.; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1998, 470 f.; OLG Köln, OLGR Köln 1995, 147; OLG Rostock, OLGR Rostock 1997, 42 f.; Thüringer OLG, OLGR Jena 2000, 113 ff.; Brandenburgisches OLG, OLGR Brandenburg 2000, 275 bis 278; ebenso Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 406 Rn. 11 m. w. N.).
  • OLG Köln, 07.08.1994 - 11 W 25/94

    2 Wochen Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen - Sachverständiger;

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 10 W 79/06
    Dies ist einhellige Auffassung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Frankfurt/Main, OLGR Frankfurt 1998, 181 sowie 95, 139 f.; OLG München, OLGR München 1994, 237 f. sowie 2000, 211 f.; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1998, 470 f.; OLG Köln, OLGR Köln 1995, 147; OLG Rostock, OLGR Rostock 1997, 42 f.; Thüringer OLG, OLGR Jena 2000, 113 ff.; Brandenburgisches OLG, OLGR Brandenburg 2000, 275 bis 278; ebenso Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 406 Rn. 11 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2014 - 5 W 65/14

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit bei Überschreitung

    In einem solchen Fall muss die Ablehnung gemäß § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO unverzüglich im Sinne von § 121 Abs. 1 S. 1 BGB, mithin ohne schuldhaftes Zögern nach Kenntniserlangung beantragt werden (Greger in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 406 Rdn. 11; OLG Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg 2007, 702).
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2015 - 5 W 9/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen für die Bewertung von

    Tritt der Grund für dessen Ablehnung erst nach der Bestellung zu Tage, so muss die Ablehnung gemäß § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO unverzüglich im Sinne von § 121 Abs. 1 S. 1 BGB beantragt werden, das heißt ohne schuldhaftes Zögern nach Kenntniserlangung vom Ablehnungsgrund (OLG Sachsen-Anhalt, OLGR Naumburg 2007, 702; Greger in Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 406 Rdn. 11, m.w.N.).
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