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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2269
OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06 (https://dejure.org/2006,2269)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.11.2006 - 16 WF 108/06 (https://dejure.org/2006,2269)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. November 2006 - 16 WF 108/06 (https://dejure.org/2006,2269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Vereinbarung der Parteien über den Versorgungsausgleich ; Wechselseitige Erklärung des Verzichts; Besonderheiten beim Scheidungsantrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versorgungsausgleich - Verzicht - Einigungsgebühr

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 1000; ; BGB § 1587 o

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587o; RVG -VV Nr. 1000
    Keine Einigungsgebühr bei Verzicht auf Versorgungsausglich wegen Geringfügigkeit aufgrund kurzer Ehedauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1072
  • MDR 2007, 409
  • FamRZ 2007, 843
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06
    Für eine Einigungsgebühr ist daher nach dem Wortlaut der Regelung der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV kein Raum (ebenso OLG Stuttgart, Beschl. vom 15.08.2006 - 8 WF 104/06 - zitiert nach JURIS).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 16 WF 133/09

    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung

    Steht zum Zeitpunkt des Abschlusses einer gerichtlichen Vereinbarung nach § 1587o BGB, mit der die Parteien wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, die Person des Ausgleichsberechtigten noch nicht fest, fällt eine Einigungsgebühr gem. RVG - VV Nr. 1000 an ( Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 20.11.2006, 16 WF 108/06).

    Das Amtsgericht hat darauf hingewiesen, dass eine Einigungsgebühr im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 20.11.2006 (16 WF 108/06) nicht verlangt werden könne.

    Soweit der Senat bisher auch zu Nr. 1000 RVG VV für die Festsetzung einer Einigungsgebühr auf ein gegenseitiges Nachgeben abgestellt hat (OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 843), wird hieran nicht festgehalten.

  • OLG Oldenburg, 06.04.2011 - 13 WF 42/11

    Einigungsgebühren für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs sind auch bei

    Durch Beschluss vom 01 Juli 2010 (- 13 WF 90/10 - ) hat der Senat unter Hinweis auf die überwiegende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009, 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314; OLG Celle FamRZ 2007, 201; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Nr. 1000 VVRVG Rdnr. 5 und 26, jeweils m.w.N.; a.A. noch OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232) ausgeführt, dass bei einer Vereinbarung über den wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs die Einigungsgebühr jedenfalls dann anfällt, wenn Auskünfte der Versorgungsträger nicht eingeholt worden sind und die Person des Ausgleichspflichtigen nicht feststeht.
  • OLG Köln, 14.05.2008 - 10 WF 90/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs über den

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 2007, 843 f.; ebenso wohl das Oberlandesgericht Stuttgart FamRZ 2007, 232 f.) vertritt die Ansicht, dass in einem solchen Fall die Einigungsgebühr generell nicht ausgelöst wird.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07

    Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich im

    Teilweise wird in der Rechtssprechung die Auffassung vertreten, die Erklärung der Parteien, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten zu wollen, beschränke sich inhaltlich darauf, dass letztlich nur eine der Prozessparteien vollständig auf den ihr allein zustehen Ausgleichsanspruch verzichte (vgl. § 1587 a Abs. 1 Satz 1 BGB); da der Versorgungsausgleich nur einem der Ehepartner zustehen könne, sei ein gleichzeitig erklärter Verzicht der anderen Partei von vornherein inhaltsleer (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 409f).
  • OLG Dresden, 10.02.2009 - 20 WF 80/09

    Einigungsgebühr; Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Gerade dies setzt die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung (OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, OLGReport 2007, 72; OLG Hamm, OLGReport 2007, 230, 231, wo auch der hiesigen vergleichbare andere Konstellationen erörtert werden) indessen voraus.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer

    Unter diesen Umständen bedarf es keiner Entscheidung zu der in der Rechtssprechung unterschiedlich beantworteten Frage, ob hier die amtliche Anmerkung zu RVG VV-Nr. 1000 I Satz 1 2. Halbsatz eingreift, wonach keine Einigungsgebühr entsteht, wenn sich der Vertrag "ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht" beschränkt (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 409f; OLG Nürnberg JurBüro 2007, 27).
  • OLG Köln, 29.02.2008 - 4 WF 5/08

    Entstehung einer Einigungsgebühr im Fall eines vereinbarten Unterhaltsverzichts

    Allerdings sollte mit der Einschränkung bzgl. des Verzichts und des Anerkenntnisses verhindert werden, dass von vornherein aussichtslose Fälle rechtshängig und dann durch Vergleich/Verzicht beendet werden (vgl. z. B. BGH, FamRZ 2007, 1096; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1832; OLG Nürnberg NJW 2007, 1071; OLG Hamm OLG-R 2007, 230; OLG Karlsruhe NJW 2007, 1072; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 219, 231 und 2006, 637; OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1473).
  • OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07

    Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

    Im Hinblick auf den Wortlaut jener Vorschrift geht die Rechtsprechung teilweise davon aus, dass in den Fällen, in denen die Parteien eines Scheidungsverbundverfahrens wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, keine Einigungsgebühr anfalle (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 1072 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843 ).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2009 - 5 WF 247/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des

    Soweit allerdings - wie im vorliegenden Fall - der Verzicht im Hinblick darauf vereinbart wird, dass sich nach erteilten Auskünften nur ein geringer Ausgleichsbetrag ergeben hat, geht die überwiegende Meinung dahin, eine Einigungsgebühr entstehe nicht, zumal beim bisherigen "Einmalausgleich" nach § 1587b BGB a. F. letztlich immer nur eine Partei verzichtet (OLG Hamm, Beschlüsse vom 29.03.2007, 6 WF 91/07, vom 08.01.2007, 6 WF 171/06, und vom 25.01.2007, 6 WF 360/06, OLGR 2007, 230 f.; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, 8 WF 104/06, FamRZ 2007, 232; OLG Karlsruhe, 16 WF 108/06, FamRZ 2007, 843.
  • OLG Oldenburg, 01.07.2010 - 13 WF 90/10

    Enfallen der Einigungsgebühr bei Vereinbarung des wechselseitigen Verzichts auf

    Der Senat folgt dabei der nunmehr überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009, 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314; OLG Celle FamRZ 2007, 201; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Nr. 1000 VVRVG Rdnr. 5 und 26, jeweils m.w.N.; a.A. noch OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232).
  • KG, 12.10.2009 - 19 WF 90/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Einigungsgebühr bei Verzicht auf die

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 187/10

    Erfallen der Einigungsgebühr

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des

  • AG Emmerich, 04.10.2007 - 11 F 67/07

    Anfallen einer Einigungsgebühr bei einer Vereinbarung der Parteien zum Ausschluss

  • AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06

    Rechtsanwaltskosten im Ehescheidungsverfahren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.03.2010 - 143 F 13719/08

    Ehescheidungsverbundverfahren: Einigungsgebühr für den Prozesskostenhilfeanwalt

  • AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06

    Einigungsgebühr bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7907
OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06 (https://dejure.org/2006,7907)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.09.2006 - 3 W 173/06 (https://dejure.org/2006,7907)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. September 2006 - 3 W 173/06 (https://dejure.org/2006,7907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Begutachtung durch einen Sachverständigen in einem öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren; Pflicht des Gerichts zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung (Amtsermittlungsgrundsatz); Geltung der durch Art. 6 Abs. 2 EMRK garantierten Unschuldsvermutung; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsmaßnahmen im öffentlich-rechtlichen Unterbringungsvefahren

  • Judicialis

    EMRK Art. 6 Abs. 2; ; FGG § 12; ; FGG § 68 b Abs. 3; ; FGG § 68 b Abs. 4; ; FGG § 70

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung einer psychisch kranken Person gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um mobile Satellitenantenne auf Balkon

  • stern.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.06.2005)

    "Kannibalismus"-Prozess: Leichenteile mit Reisbeilage

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 49
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12. November 2004 (veröffentlicht in JR 2005, 213) auf die (alleinige) Revision des Betroffenen aufgehoben und das Verfahren an eine andere Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz zurückverwiesen.

    Vielmehr haben die zuständigen Strafgerichte nach Durchführung von zwei Hauptverhandlungen den Betroffenen jeweils als Täter überführt angesehen, wobei die im (ersten) Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 1. Dezember 2003 dazu getroffenen Feststellungen, ungeachtet ihrer aus anderen Gründen erfolgten Aufhebung in der Revisionsinstanz, vom Bundesgerichtshof als "rechtsfehlerfrei" beurteilt worden sind (vgl. BGH JR 2005, 213, 216).

  • OLG Köln, 16.09.1998 - 16 Wx 121/98

    Ordnungsgemäße Begutachtung; Betreuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Vielmehr gibt das Gesetz dem Tatrichter mit § 68 b Abs. 3 und 4 FGG auch für diesen Fall Möglichkeiten zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und vor allem auf eine hinreichend sichere Tatsachenbasis gestützte Begutachtung an die Hand (vgl. OLG Köln FamRZ 1999, 873 und 2001, 310).
  • EGMR, 16.06.2005 - 61603/00

    Konventionskonforme Auslegung des deutschen (Zivil-)Rechts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Zwar sind - wie das Landgericht ausgeführt hat - Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung auf der Grundlage des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. etwa Senat OLGR Zweibrücken 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; Senat OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221 und Beschluss vom 1. April 2005 - 3 W 72/05 - zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und NJW-RR 2006, 308).
  • OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03

    Personenstandsrecht: Anforderungen an den Nachweis einer ausländischen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Allerdings verbietet es die Unschuldsvermutung, ebenso wie im Zivilprozess, auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Beweisüberlegungen zum Nachteil eines Beteiligten die bloße Tatsache ausschlagen zu lassen, dass gegen ihn ein Strafverfahren ohne rechtskräftigen Schuldnachweis geführt worden ist (Senat, Beschluss vom 12. September 2003 - 3 W 177/03 - OLGR 2004, 87 = FamRZ 2004, 892); das betrifft indes namentlich Fälle, in denen ein Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO oder aus Opportunitätsgründen (§§ 153 ff StPO) vor "Schuldspruchreife" eingestellt worden ist.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Die Annahme eines bis dahin bestehenden umfassenden Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbotes wäre vielmehr eine Überdehnung des Anwendungsbereiches der Vorschrift (BGH NJW 1987, 660 = JR 1988, 340, 341 mit Anm. Gollwitzer; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer aaO Rdnr. 157).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Zwar sind - wie das Landgericht ausgeführt hat - Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung auf der Grundlage des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. etwa Senat OLGR Zweibrücken 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; Senat OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221 und Beschluss vom 1. April 2005 - 3 W 72/05 - zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und NJW-RR 2006, 308).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    etwa dadurch zugänglich zu machen, dass sie diesen im Rahmen eines Anhörungstermines als sachverständigen Zeugen in Anwesenheit des neuen Gutachters vernommen hätte (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH NJW 1998, 2458, 2460 f und NStZ 1993, 397).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Zwar sind - wie das Landgericht ausgeführt hat - Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung auf der Grundlage des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. etwa Senat OLGR Zweibrücken 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; Senat OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221 und Beschluss vom 1. April 2005 - 3 W 72/05 - zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und NJW-RR 2006, 308).
  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    Zwar sind - wie das Landgericht ausgeführt hat - Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden; namentlich muss die Einschränkung der persönlichen Freiheit auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und im Übrigen einer strengen Prüfung auf der Grundlage des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. etwa Senat OLGR Zweibrücken 2003, 230 mit Hinweis auf BVerfG FamRZ 1998, 895, 896; Senat OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221 und Beschluss vom 1. April 2005 - 3 W 72/05 - zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und NJW-RR 2006, 308).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 829/92

    Einführen eines Behördengutachtens als Urkundenbeweis in die Hauptverhandlung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
    etwa dadurch zugänglich zu machen, dass sie diesen im Rahmen eines Anhörungstermines als sachverständigen Zeugen in Anwesenheit des neuen Gutachters vernommen hätte (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH NJW 1998, 2458, 2460 f und NStZ 1993, 397).
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 33/00

    Pflicht zur persönlichen Untersuchung im Rahmen der Begutachtung vor Anordnung

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Rechtsprechung
   KG, 07.09.2006 - 8 U 107/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4875
KG, 07.09.2006 - 8 U 107/06 (https://dejure.org/2006,4875)
KG, Entscheidung vom 07.09.2006 - 8 U 107/06 (https://dejure.org/2006,4875)
KG, Entscheidung vom 07. September 2006 - 8 U 107/06 (https://dejure.org/2006,4875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines sogenannten Überraschungsurteils; Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Vortrag von Entscheidungserheblichen Tatsachen

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 3 Ziff. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 3 Ziff. 2
    Anforderungen an die Berufungsbegründung - Bloße Behauptung des Vorliegens eines Überraschungsurteils genügt nicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - "Überraschungsurteil" reicht als Berufungsbegründung nicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 677
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 20.12.2012 - 12 U 139/11

    Wer ist Vertragspartei: Vertragsrubrum ist vorrangig zu beachten!

    Die Behauptung, es handele sich um ein Überraschungsurteil, reicht jedenfalls nicht aus (Kammergericht, MDR 2007, 677).
  • KG, 05.06.2008 - 8 U 213/07

    Anspruchsverjährung: Wirkung des Verjährungsverzichts; Hemmung der Verjährung bei

    Sie muss klar erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art und warum das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und welche Gründe er dem entgegensetzt (BGH NJW-RR 2007, 415; KG MDR 2007, 677; Köln MDR 2007, 1095).
  • KG, 18.02.2010 - 12 U 107/09

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei der Kollision zwischen

    Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts, muss er mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei erteiltem Hinweis geltend gemacht hätte, damit die Ursächlichkeit des Verfahrensfehlers (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO) geprüft werden kann (vgl. Senat, KGR 2009, 938 = VRS 117, 282 = MDR 2010, 105 L; KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 139 Rn 20).
  • KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09

    Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch einen Mitarbeiter einer

    Damit das Rechtsmittelgericht die Kausalität einer Verletzung der Hinweispflicht prüfen kann, muss in der Rechtsmittelbegründung angegeben werden, was auf den entsprechenden Hinweis hin vorgetragen worden wäre (KG, Beschluss vom 7. September 2006 - 8 U 107/06 - KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677; Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 139 Rn 20).
  • OLG Köln, 29.06.2010 - 9 U 136/08

    Anforderungen an die Verwendungssicherstellung i.S. von § 15 Nr. 4 H.A. VGB 2000

    Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts, muss er spätestens mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei einem erteilten Hinweis vorgebracht hätte (Senatsbeschluss vom 20.5.2010 - 9 U 22/10; KG, MDR 2007, 677 und Beschluss vom 27.7.2009 - 12 U 200/08 - juris, Rn. 8).
  • KG, 12.11.2009 - 12 U 9/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Vorschäden

    Die Behauptung, es handele sich um ein Überraschungsurteil, reicht jedenfalls nicht aus (Kammergericht, MDR 2007, 677 ).
  • KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08

    Verkehrsunfallprozess: Beweisanzeichen für einen provozierten Unfall; notwendige

    8 Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts muss er jedoch spätestens mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei erteiltem Hinweis vorgetragen hätte (vgl. KG, KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677; Zöller, 27. Auf., § 139 ZPO, Rn. 20 ).
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