Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06   

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https://dejure.org/2007,4719
OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06 (https://dejure.org/2007,4719)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.05.2007 - 2 U 176/06 (https://dejure.org/2007,4719)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 2 U 176/06 (https://dejure.org/2007,4719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an einer Labormedizin-GmbH haltenden GbR; unzulässige Vorteilsgewährung bei Gewinnausschüttung nach dem jeweils geleisteten Festkapitalanteil; marktverhaltensregulierender Charakter der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung eines Arztes an einer Gesellschaft mit Geschäftsanteilen an einer Labormedizin-Gesellschaft als Verstoß gegen das berufsrechtliche Verbot der Vorteilnahme; Verbot der Vorteilnahme durch entgeltliche Zuweisung von Patienten als Vorschrift mit ...

  • kkh.de PDF

    Unzulässige Zusammenarbeit durch Beteiligung an einer GmbH

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 11; ; BO der Landesärztekammer B-W § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; BO der Landesärztekammer B-W § 31
    Verbot der Vorteilsannahme bei Beteiligung eines Artzes an einer GbR, die ihrerseits einen Geschäftsfanteil an einer Labormedizin-GmbH hält

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung eines Arztes an einer GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Arzt- und Berufsrecht - Beteiligung von Ärzten an Gewinnen einer Labormedizin-GmbH kann berufswidrig sein

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 04.11.2005 - 6 U 46/05

    "Verkürzter Versorgungsweg und Beteiligung des HNO-Arztes an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06
    Das OLG Köln GRUR 2006, 600 sah das Geschäftsmodell eines Hörgeräteakustikbetriebes, wonach dem HNO-Arzt einerseits eine Beteiligung an seinem Unternehmen im Wege des Aktien-erwerbs angetragen und andererseits eine Einbindung in die Hörgeräteakustikabgabe im verkürzten Versorgungsweg in der Weise angeboten wurde, dass der Arzt seinen finanziellen Aufwand kompensieren oder Gewinn erwirtschaftet kann, indem er die vom Akustiker angebotene Möglichkeit, im Rahmen der Hörgeräteversorgung bestimmte Leistungen gegen Entgelt (initiale Beratung des Patienten und Ohrdruckprüfung gegen 100, 00 EUR) zu erbringen, nutzt, nicht als Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften an, wenn dem Arzt für die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen keine unangemessen hohe Vergütung zugesagt wird.

    Das OLG Köln GRUR 2006, 600 [juris Tz. 32] stellte fest, dass ein Arzt durch berufsrechtliche Vorschriften nicht gehindert sein kann, sich an einer Aktiengesellschaft zu beteiligen, was auch dann gelte, wenn es sich bei Aktiengesellschaften um einen Hersteller von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten handele.

    aa) Zudem handelt es sich bei den Vorschriften der BerufsO für Ärzte auch um Normen, die im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (OLG Düsseldorf MedR 2005, 169 [juris Tz. 4, 6]; OLG Köln GRUR 2006, 600 [II. 1 c) aa) = juris Tz. 27]; Koblenz OLGReport 2004, 94 [noch zu § 1 UWG]; v. Jagow in Harte/Henning, UWG [2004], § 4 Nr. 11, 70; so auch Piper in Piper/Ohly, UWG [2006], § 4.11/164 [zu § 34 MBO-Ä]).

  • BGH, 20.03.2003 - III ZR 135/02

    Fordern eines pauschalierten Kostenbeitrags von dem Anästhesisten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06
    Ihre Nachfrageentscheidung darf nicht aus eigenen Interessen des Arztes als Nachfrager oder Nachfragedisponent des Patienten getroffen werden, insbesondere darf der Arzt die Entscheidung, an welchen Facharzt er einen Patienten überweist, nicht davon abhängig machen, ob ihm für die Überweisung eine Gegenleistung zufließt oder nicht (BGH GRUR 2005, 1059 [juris Tz. 22] - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften; BGH NJW-RR 2003, 1175 [II 2.]; Koblenz OLGReport 2004, 94, 95; Ratzel in Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte [MBO], 4. Aufl. [2006] § 31, 1; vgl. auch Köhler GRUR-RR 2006, 113, 114).

    cc) § 31 BerufsO ist nicht nur ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB (BGH NJW-RR 2003, 1175 [II 1.]; Ratzel a.a.O. 1 und 20; Armbrüster in MünchKomm, BGB, 5. Aufl. [2006], § 134, 30), sondern die Regelung ist auch dazu bestimmt, ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile von Ärzten untereinander zu verhindern (BGH a.a.O. [II 2.]; Ratzel a.a.O. 1).

    bb) In der Entscheidung NJW-RR 2003, 1175 [II 2. a)] hat der III. Zivilsenat des BGH im Hinblick auf die nur auf Grund hinreichender Sachgründe einschränkbare, verfassungsrechtlich gewährleistete freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) Zahlungen von Fachärzten für Anästhesie an den beklagten Frauenarzt, der ambulante Operationen durchführte, bei denen die klagenden Anästhesisten die Narkoseleistungen übernahmen und ein Entgelt für die Benutzung des Operationsraums an den Beklagten zu leisten hatten, für nicht unzulässig angesehen, da es dabei um einen pauschalen Aufwendungsersatz für Kostenentlastungen eines Kooperationspartners gehe; ein solcher Kostenausgleich sei sachlich gerechtfertigt.

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2004 - 20 U 30/04

    Zur Frage, ob ein Kooperationsvertrag zur Versorgung mit ambulanten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06
    aa) Zudem handelt es sich bei den Vorschriften der BerufsO für Ärzte auch um Normen, die im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (OLG Düsseldorf MedR 2005, 169 [juris Tz. 4, 6]; OLG Köln GRUR 2006, 600 [II. 1 c) aa) = juris Tz. 27]; Koblenz OLGReport 2004, 94 [noch zu § 1 UWG]; v. Jagow in Harte/Henning, UWG [2004], § 4 Nr. 11, 70; so auch Piper in Piper/Ohly, UWG [2006], § 4.11/164 [zu § 34 MBO-Ä]).

    bb) Die Beklagte Ziff. 2, die nicht selbst Adressatin der BerufsO ("Ärztinnen und Ärzten ...") ist, haftet jedoch als Anstifterin zum Rechtsbruch, bzw. als Störerin, weil durch ihr Handeln Ärzte zu einem Verstoß gegen die berufsrechtlichen Vorschriften verleitet werden (OLG Düsseldorf MedR 2005, 169 [juris Tz. 4]; OLG Köln a.a.O. [Tz. 29]; vgl. auch Piper a.a.O. § 4.11/183).

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06
    Ihre Nachfrageentscheidung darf nicht aus eigenen Interessen des Arztes als Nachfrager oder Nachfragedisponent des Patienten getroffen werden, insbesondere darf der Arzt die Entscheidung, an welchen Facharzt er einen Patienten überweist, nicht davon abhängig machen, ob ihm für die Überweisung eine Gegenleistung zufließt oder nicht (BGH GRUR 2005, 1059 [juris Tz. 22] - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften; BGH NJW-RR 2003, 1175 [II 2.]; Koblenz OLGReport 2004, 94, 95; Ratzel in Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte [MBO], 4. Aufl. [2006] § 31, 1; vgl. auch Köhler GRUR-RR 2006, 113, 114).

    aa) Der BGH hat in seiner Entscheidung GRUR 2005, 1059 [juris Tz. 18.] - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften es für wettbewerbswidrig erachtet, wenn die beklagten Laborärzte die labortechnischen Untersuchungen, welche niedergelassene Ärzte - wie häufig in einer eigenen Laborgemeinschaft - selbst durchführen dürfen, dieser Laborgemeinschaft unter Selbstkostenpreis anbieten und dadurch die niedergelassenen Ärzte veranlassen, den Beklagten Patienten für labortechnische Untersuchungen zu überweisen, welche nur Laborärzten vorbehalten sind (zust. Ratzel in Ratzel/Lippert [2006] § 31, 5).

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 234/03

    Warnhinweis II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06
    Dies gilt schon deshalb, da vorliegend das wichtige Rechtsgut der Gesundheit betroffen ist (BGH GRUR 2006, 953 [Tz. 21] - Warnhinweis II).
  • OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05

    Unternehmen untersagt, in eine Software für Arztpraxen ein Modul zum Drucken von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06
    Das OLG Koblenz (OLGReport 2006, 516) hat einen Verstoß gegen § 34 Abs. 5 der Hessischen BerufsO für Ärzte, wonach es diesen nicht gestattet ist, ihre Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen zu verweisen, bejaht, als die dortige Verfügungsbeklagte in von ihr entwickelte Software für Arztpraxen ein Modul zum Druck von V. für eine bestimmte Versand-Apotheke integrierte, mit der die Bestellung von Medikamenten dieser Apotheke ausgedruckt werden kann.
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05

    Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06
    Danach ist unwirksam auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von der Verbotsnorm erfasst werden (BGH NJW 2006, 1066, 1067 [Tz. 13]; Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl. [2007] § 134, 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 6t A 1816/09

    Rechtsmittel gegen einen "Freispruch" nach § 92 Abs. 2a) HeilBerG NRW bei Fehlen

    Unter dem 15. Juli 2008 teilte die Antragstellerin den Beschuldigten mit, nach nochmaliger juristischer Prüfung, insbesondere auch unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung (Urteil des OLG Stuttgart vom 10. Mai 2007 - 2 U 176/06), sei sie nunmehr unter ausdrücklicher Abkehr von ihrer früheren Rechtsauffassung zu der Auffassung gelangt, dass deren Beteiligung an der n. gegen §§ 31 und 34 Abs. 1 BO verstoße.

    OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007 - 2 U 176/06 -, GesR 2007, 320 = juris Rn. 51. Vgl. auch BGH, Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02 -, NJW 2005, 3718 = juris Rn. 23 zu § 4 Nr. 1 UWG: "Ein unangemessener unsachlicher Einfluss kann vielmehr schon dann zu bejahen sein, wenn die niedergelassenen Ärzte... sich auch ohne rechtliche Koppelung veranlasst sehen, dieser Laborpraxis Patienten zu überweisen..." Vertiefend zum Unterschied zur bloßen aktienrechtlichen Beteiligung vgl. OLG Köln, Urteil vom 4. November 2005 - 6 U 46/05 -, GRUR 2006, 600.

    vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007 - 2 U 176/06 -, a. a. O.

    vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007 - 2 U 176/06 -, a. a. O.

    Zwar ist eine berufspflichtwidrige Beteiligung grundsätzlich auch geeignet, ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB zu begründen, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007 - 2 U 176/06 -, a. a. O.; Ratzel/Lippert, (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte, 5. Aufl. 2010, § 31 Rn. 1; Ratzel, Zivilrechtliche Konsequenzen von Verstößen gegen die ärztliche Berufsordnung, MedR 2002, 492, 496, sodass es nicht einmal einer Kündigungserklärung bedurft hätte.

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 20 U 121/08

    Wettbewerbswidrigkeit einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Ärzten und

    Es ist ohne weiteres damit zu rechnen, dass zumindest ein erheblicher Teil der Ärzte bei mehreren in Betracht kommenden, qualitativ gleichwertigen Alternativen seinem Patienten diejenige empfehlen wird, von der er selbst einen wirtschaftlichen Vorteil hat (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007, Az. 2 U 176/06, BeckRS 2007 08769).

    Danach ist unwirksam auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von der Verbotsnorm erfasst werden (BGH, NJW 2006, 1066, 1067; Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl., § 134, Rn. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007, Az. 2 U 176/06, BeckRS 2007 08769).

  • VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19

    Unerlaubte Zuwendung im Sinne der Berufsordnung der Ärztekammer -hier im Falle

    Danach ist unwirksam auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von der Verbotsnorm erfasst werden (BGH, NJW 2006, 1066, 1067; Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl., § 134, Rn. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007, Az. 2 U 176/06, BeckRS 2007 08769).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08

    Wettbewerbswidrige Anstiftung zu standeswidrigem Verhalten: Verkürzter

    Zum einen ist er vorliegend - wie dargelegt - zu der zu treffenden Entscheidung sachfremd, zum anderen beschwört er die Gefahr einer erheblichen wirtschaftlichen Fehlentscheidung herauf (vgl. fortführend auch Senatsurteil vom 10. Mai 2007 - 2 U 176/06, OLGR Stuttgart 2007, 769, bei Juris Rz. 45 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 66/09

    Feststellung des Anspruchs eines Dentallabors gegenüber einer zahnärztlichen

    Dass das Koppelgeschäft nicht unmittelbar aus dem Kooperationsvertrag hervorgehe, sondern sich erst aus der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung der Beklagten an der Klägerin erschließe, könne daran unter Berücksichtigung der Urteils des OLG Stuttgart vom 10.05.2007 (2 U 176/06, 518 ff. GA), wonach berufsrechtliche Verbotsgesetze nicht einfach durch möglichst komplizierte Beteiligungsmodelle umgangen werden könnten, nichts ändern.

    Soweit die Beklagten einwenden, an der berufsrechtlichen Unzulässigkeit des "Koppelgeschäft" könne nichts ändern, dass es nicht unmittelbar aus dem Kooperationsvertrag hervorgehe, sondern sich erst aus der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung der Beklagten an der Klägerin erschließe, denn entsprechend der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 10.05.2007 (2 U 176/06, OLGR 2007, 769 , vgl. 518 ff. GA) könnten berufsrechtliche Verbotsgesetze nicht einfach durch möglichst komplizierte Beteiligungsmodelle umgangen werden, verkennt dieser Einwand, dass sie dieses - ggf. möglichst komplizierte - "Beteiligungsmodell" selbst konzipiert und konstruiert haben und dementsprechend auch dafür selbst berufsrechtlich verantwortlich sind.

  • OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07

    Vorliegen eines hinreichenden Grundes als Voraussetzung einer Verweisung an einen

    Bereits aus diesem Grund ist die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 10. Mai 2007 - 2 U 176/06, die eine Beteiligung an einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in Form einer GbR betrifft, deren Gewinn nach dem zunächst angedachten Konzept entsprechend dem Umfang der vermittelten Laboraufträge verteilt werden sollte, auf den vorstehenden Sachverhalt nicht übertragbar.
  • VG Köln, 05.06.2009 - 35 K 563/09

    Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten durch die Beteiligung eines Arztes an

    - 2 U 176/06 - berief, das hier entsprechend gelte.
  • BerG Heilberufe Köln, 05.06.2009 - 35 K 563/09
    - 2 U 176/06 - berief, das hier entsprechend gelte.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.11.2005 - 8 U 86/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18957
OLG Oldenburg, 10.11.2005 - 8 U 86/95 (https://dejure.org/2005,18957)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.11.2005 - 8 U 86/95 (https://dejure.org/2005,18957)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. November 2005 - 8 U 86/95 (https://dejure.org/2005,18957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unerlaubte Handlung: Gesundheitsbeeinträchtigung durch nicht toxische Mercaptane aus einer Lackieranlage; multiple Chemikaliensensitivität als anerkanntes Krankheitskonzept; Toxizität von Mercaptanen; Inanspruchnahme von Beweiserleichterungen bei Verweigerung zumutbarer ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 6 Abs. 1 UmweltHG
    Schadensersatz wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen mehrerer Lackieranlagen; Annahme einer durch klassische toxische Mechanismen vermittelten Lösungsmittelvergiftung; Wissenschaftliche Anerkennung des Konzepts der multiplen ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen mehrerer Lackieranlagen; Annahme einer durch klassische toxische Mechanismen vermittelten Lösungsmittelvergiftung; Wissenschaftliche Anerkennung des Konzepts der multiplen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage wegen Geruchsbelästigungen endgültig abgewiesen - Schlussstrich unter Peguform-Prozess

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 20.11.1997)

    Schadensersatzklage gegen die Peguform-Werke

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 372/95

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen gesundheitlicher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.2005 - 8 U 86/95
    Diese Entscheidung ist auf die Revision der Klägerin durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 1997 (Az.: VI ZR 372/95, NJW 1997, 2748 ff) aufgehoben worden; die Sache ist zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen worden.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6957
OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,6957)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,6957)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - 12 U 127/06 (https://dejure.org/2007,6957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Honorarforderungen aufgrund einer Steuerberatungstätigkeit; Unterbrechung der Verjährung eines gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner durch eine Klage gegen den Bürgen; Möglichkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptforderung auch ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 195 n.F.; ; BGB § 611; ; BGB § 612; ; BGB § 675; ; BGB § 765; ; BGB § 767; ; BGB § 768; ; BGB § 768 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 771; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 776

  • rechtsportal.de

    Verjährungseinrede des Bürgen - Keine Verjährungsunterbrechung durch Klage gegen Bürgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Getrennte Verjährung von Haupt- und Bürgschaftsforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsfalle: Bürgschaftsforderung und Hauptforderung verjähren selbstständig! (IBR 2008, 26)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Dieser Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass der Gläubiger von dem Bürgen nicht mehr und nichts anderes erhalten soll, als er vom Hauptschuldner hätte fordern können (vgl. BGHZ 76, 222, 226; 153, 337, 341).

    Gemäß §§ 767, 768 BGB bestimmen sich aber auch ihr Inhalt und Umfang sowie ihre Durchsetzbarkeit nach der Hauptschuld (BGHZ 153, 337, 340); das schließt die Anspruchsverjährung ein.

    Selbst der Untergang der Hauptschuldnerin, die sich im Liquidationsstadium befindet, stünde gegebenenfalls der Einrede nicht entgegen (BGHZ 153, 337, 339 ff.).

    Dem § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt der Gedanke zugrunde, der Gläubiger solle vom Bürgen nicht mehr und nichts anderes erhalten, als er vom Hauptschuldner hätte fordern können (BGHZ 153, 337, 341).

  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Dieser Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass der Gläubiger von dem Bürgen nicht mehr und nichts anderes erhalten soll, als er vom Hauptschuldner hätte fordern können (vgl. BGHZ 76, 222, 226; 153, 337, 341).

    Maßnahmen des Klägers gegenüber der Beklagten, die auf Unterbrechung der Verjährung gerichtet waren, wirken wegen der Selbständigkeit der Bürgschaft nur dieser gegenüber (vgl. BGHZ 76, 222, 225).

    Die Notwendigkeit der Klageerhebung gegen den Hauptschuldner zwecks Unterbrechung der Verjährung greift in ihren Auswirkungen nicht so tief in das Institut der selbstschuldnerischen Bürgschaft ein, dass schon deshalb dem Interesse des Gläubigers an der einfacheren Durchsetzung des Bürgschaftsanspruchs nachgegeben werden und das Akzessorietätsprinzip eingeschränkt werden müsste (vgl. BGHZ 76, 222, 226).

  • OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05

    Bürgschaft: Einrede der Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Diese Erwägung vermag aber nicht zu überzeugen (vgl. OLG Karlsruhe Urt. vom 8. September 2006 - 17 U 311/05).
  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Wird ein Steuerberater im Rahmen eines Dauermandates mit der Wahrnehmung aller steuerlichen Belange beauftragt, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter vor (BGHZ 115, 382, 386), aus dem sich nach Maßgabe der §§ 675, 611, 612 BGB Gebührenansprüche für den Steuerberater ergeben.
  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96

    Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Abweichendes haben die Parteien nicht vereinbart (vgl. zu dieser Gestaltungsmöglichkeit BGHZ 138, 49, 52 f.).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Nach der Rechtsprechung unterbricht auch eine Klage gegen den Bürgen die Verjährung des gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner nicht (BGHZ 139, 214, 216).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83

    Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Bestimmungen, die diesen in § 768 BGB verankerten Akzessorietätsgrundsatz aushebeln, verändern die Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses (BGHZ 95, 350, 356 f.; 147, 99, 104) und unterliegen deshalb generellen Bedenken.
  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Sie könnte diese Einrede schließlich sogar noch dann, wenn bereits eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt wäre, mit einer Vollstreckungsgegenklage erfolgreich geltend machen (BGH NJW 1999, 278, 279).
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06
    Bestimmungen, die diesen in § 768 BGB verankerten Akzessorietätsgrundsatz aushebeln, verändern die Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses (BGHZ 95, 350, 356 f.; 147, 99, 104) und unterliegen deshalb generellen Bedenken.
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Rechtsprechung
   KG, 16.04.2007 - 8 U 199/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2885
KG, 16.04.2007 - 8 U 199/06 (https://dejure.org/2007,2885)
KG, Entscheidung vom 16.04.2007 - 8 U 199/06 (https://dejure.org/2007,2885)
KG, Entscheidung vom 16. April 2007 - 8 U 199/06 (https://dejure.org/2007,2885)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Minderung des Mietzinses bei Entstehung einer vertragswidrigen Konkurrenzsituation durch Betreiben eines Gewerbebetriebs in 5 Metern Abstand durch den Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages über Gewerberäume; Konkurrenzschutzverstoß als Sachmangel; Zahlung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietminderung bei vertragswidrigem Konkurrenzbetrieb; Konkurrenzschutz gegenüber Vermietergewerbebetrieb

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 536 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1; ; ZPO § 287 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 536 Abs. 1 § 812 Abs. 1
    Anspruch des Mieters auf Mietminderung bei Eröffnung eines Konkurrenzbetriebs durch Vermieter in unmittelbarer Nähe des Mietobjekts?

  • ibr-online

    Mietminderung wegen vertragswidriger Konkurrenzsituation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vertragswidrige Konkurrenzsituation bei Gewerbemietvertrag

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fehlender Konkurrenzschutz berechtigt zur Mietminderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung wegen vertragswidriger Konkurrenzsituation (IMR 2007, 217)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1250
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2000 - 10 U 115/98

    Umfang des Konkurrenzschutzes bei Überlassung gewerblicher Räume aneinen

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 8 U 199/06
    Es ist sowohl in der Literatur (Schmitt-Futterer, Mietrecht, 8. Auflage, 536, Rdnr.172; Ermann, BGB, 11. Auflage, 535, Rdnr.45; Dr. Joachim, BB Beilage 6/1986 zu Heft 19/1986; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.B Rdnr.1250; Staudinger, BGB, 2003, 535, Rdnr.23; Soergel, BGB, 12. Auflage, 535, 536, Rdnr.175; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Auflage, 536, Rdnr.11; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, II, 518; Dr. Gather, GE 2000, 1450; Kulik, NZM 1999, 546), als auch in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1033; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 583; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 451; RGZ 119, 353; OLG Karlsruhe; NJW-RR 1990, 1234 herrschende Meinung, dass eine vertragswidrige Konkurrenzsituation einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache darstellt.

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Konkurrenzschutzverstoß zu einem Mangel der Mietsache führt, ist es ohne Belang, ob dieser nachweisbar mit Umsatzeinbußen des Mieters einhergeht (OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 451; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 583; OLG Düsseldorf, Kulik, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 01.07.1985 - 4 U 167/84

    Mietminderung wegen Duldung eines Konkurrenzbetriebes

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 8 U 199/06
    Zwar hat das OLG Frankfurt in einer Entscheidung vom 1. Juli 1985 - 4 U 167/84 - (EWIR 1985, 555) ausgeführt, dass die Duldung eines Konkurrenzbetriebes durch den Vermieter in demjenigen Bereich, in dem er dem Beklagte Räume zum Betrieb des Teppichgeschäfts vermietet hat, keinen Fehler der Mietsache darstelle.

    Sie ist auch nicht etwa im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 1. Juli 1985 - 4 U 167/84 - (EWiR 1985, 555) zuzulassen, denn dieses hat in seiner Entscheidung ausdrücklich dahin stehen lassen, ob ein Mietmangel vorliegt, wenn der Vermieter dem Konkurrenten vertraglich gestattet, ein gleichartiges Geschäft zu vertreiben.

  • OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 10 U 4/96

    Verletzung des Konkurrenzschutzes und Mietminderung

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 8 U 199/06
    Es ist sowohl in der Literatur (Schmitt-Futterer, Mietrecht, 8. Auflage, 536, Rdnr.172; Ermann, BGB, 11. Auflage, 535, Rdnr.45; Dr. Joachim, BB Beilage 6/1986 zu Heft 19/1986; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.B Rdnr.1250; Staudinger, BGB, 2003, 535, Rdnr.23; Soergel, BGB, 12. Auflage, 535, 536, Rdnr.175; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Auflage, 536, Rdnr.11; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, II, 518; Dr. Gather, GE 2000, 1450; Kulik, NZM 1999, 546), als auch in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1033; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 583; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 451; RGZ 119, 353; OLG Karlsruhe; NJW-RR 1990, 1234 herrschende Meinung, dass eine vertragswidrige Konkurrenzsituation einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache darstellt.

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Konkurrenzschutzverstoß zu einem Mangel der Mietsache führt, ist es ohne Belang, ob dieser nachweisbar mit Umsatzeinbußen des Mieters einhergeht (OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 451; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 583; OLG Düsseldorf, Kulik, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 07.04.1989 - 14 U 16/86

    Wettbewerb; Gewerbe; Gewerberaummiete

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 8 U 199/06
    Es ist sowohl in der Literatur (Schmitt-Futterer, Mietrecht, 8. Auflage, 536, Rdnr.172; Ermann, BGB, 11. Auflage, 535, Rdnr.45; Dr. Joachim, BB Beilage 6/1986 zu Heft 19/1986; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.B Rdnr.1250; Staudinger, BGB, 2003, 535, Rdnr.23; Soergel, BGB, 12. Auflage, 535, 536, Rdnr.175; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Auflage, 536, Rdnr.11; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, II, 518; Dr. Gather, GE 2000, 1450; Kulik, NZM 1999, 546), als auch in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1033; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 583; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 451; RGZ 119, 353; OLG Karlsruhe; NJW-RR 1990, 1234 herrschende Meinung, dass eine vertragswidrige Konkurrenzsituation einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache darstellt.
  • KG, 21.10.2004 - 8 U 51/04

    Gewerberaummiete: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz trotz vorhandener

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 8 U 199/06
    Wie der Senat bereits mit Teilurteil vom 21. Oktober 2004 - 8 U 51/04 - ausgeführt hat, haben die Beklagten gegen den vertragsimmanenten Konkurrenzschutz verstoßen, in dem der Beklagte zu 2), der bis kurz vor Eröffnung des Konkurrenzbetriebes mit dem Kläger ein gemeinsames Geschäft betrieben hat, in nur 5 Metern Entfernung auf dem selben Gelände unter Mitnahme zumindest eines Teils der ehemaligen Kunden ein Konkurrenzunternehmen eröffnet hat.
  • RG, 03.01.1928 - III 152/27

    Mietvertrag

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 8 U 199/06
    Es ist sowohl in der Literatur (Schmitt-Futterer, Mietrecht, 8. Auflage, 536, Rdnr.172; Ermann, BGB, 11. Auflage, 535, Rdnr.45; Dr. Joachim, BB Beilage 6/1986 zu Heft 19/1986; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.B Rdnr.1250; Staudinger, BGB, 2003, 535, Rdnr.23; Soergel, BGB, 12. Auflage, 535, 536, Rdnr.175; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Auflage, 536, Rdnr.11; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, II, 518; Dr. Gather, GE 2000, 1450; Kulik, NZM 1999, 546), als auch in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1033; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 583; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 451; RGZ 119, 353; OLG Karlsruhe; NJW-RR 1990, 1234 herrschende Meinung, dass eine vertragswidrige Konkurrenzsituation einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache darstellt.
  • BGH, 23.12.1953 - VI ZR 244/52
    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 8 U 199/06
    Entgegen den Ausführungen des Landgerichts in der angefochtenen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23. Dezember 1953 (ZMR 1954, 78 = BB 1954, 177 = LM Nr. 3 zu § 537 BGB) nicht ausgeführt, dass ein Konkurrenzschutzverstoß nicht zu einem Sachmangel im Sinne des 536 Abs. 1 BGB führe.
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 174/00

    Konkurrenzschutz im Rahmen eines gewerblichen Mietvertrages

    Auszug aus KG, 16.04.2007 - 8 U 199/06
    Es ist sowohl in der Literatur (Schmitt-Futterer, Mietrecht, 8. Auflage, 536, Rdnr.172; Ermann, BGB, 11. Auflage, 535, Rdnr.45; Dr. Joachim, BB Beilage 6/1986 zu Heft 19/1986; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.B Rdnr.1250; Staudinger, BGB, 2003, 535, Rdnr.23; Soergel, BGB, 12. Auflage, 535, 536, Rdnr.175; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Auflage, 536, Rdnr.11; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, II, 518; Dr. Gather, GE 2000, 1450; Kulik, NZM 1999, 546), als auch in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1033; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 583; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 451; RGZ 119, 353; OLG Karlsruhe; NJW-RR 1990, 1234 herrschende Meinung, dass eine vertragswidrige Konkurrenzsituation einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache darstellt.
  • LG Dortmund, 25.11.2014 - 3 O 492/13

    Zahlungsanspruch des Mietzinses in Höhe der einbehaltenen Minderungsbeträge;

    Ohne Belang ist, ob der Mieter nachweisbar Umsatzeinbußen zu verzeichnen hat (OLG Düsseldorf, NZM 1998, 307; KG Berlin, NJOZ 2007, 3410, 3411).

    Dass eine Situation, bei der ein Konkurrenzschutzverstoß vorliegt, für den Mieter nachteilig ist, wird schon aufgrund des Umstands belegt, dass die Miete bei fehlender Konkurrenzsituation höher ausfällt (KG Berlin, NJOZ 2007, 3410, 3411).

    Als Vorbehalt genügt regelmäßig die Mitteilung, der Anspruch sei nicht berechtigt (KG Berlin, NJOZ 2007, 3410, 3412; Palandt, 73. Aufl. 2012, § 814 Rn. 5).

    Bei der Festsetzung der Höhe hat das Gericht sowohl die räumliche Nähe der Konkurrenzbetriebe zu der Beklagten berücksichtigt, als auch den Umstand, dass es sich um gleich zwei Betriebe handelt, von denen die Beklagte Umsatzeinbußen erwarten kann (vgl. auch KG Berlin, NJOZ 2007, 3410, 3412).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 24 U 157/12

    Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages über Gewerberäume wegen Verstoßes

    Der Senat schätzt die Höhe der eingetretenen Minderung vielmehr nach freier Überzeugung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO auf 25 % (vgl. auch KG v. 16.04.2007, 8 U 199/06 Rn. 24).

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Konkurrenzschutzverstoß zu einem Mangel der Mietsache führt, ist es ohne Belang, ob dieser nachweisbar mit Umsatzeinbußen des Mieters einhergeht (KG v. 16.04.2007, 8 U 199/06 Rn. 21).

  • OLG Hamm, 17.09.2015 - 18 U 19/15

    Minderung der Miete über Gewerberäume wegen Verstoßes gegen einen

    Zur Feststellung und Bemessung dieser Beeinträchtigung im Rahmen der Minderung bedarf es auch nach Auffassung des Senats - anders als bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - nicht der Auswertung der Umsatzentwicklung des betroffenen Mieters (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 514, Az. 10 U 4/96; s.a. KG, Urt. vom 16.4.2007, Az. 8 U 199/06; Schmidt-Futterer/Eisenschmidt, Mietrecht, 12. Aufl., § 536 Rn. 206).
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