Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 21.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06   

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https://dejure.org/2007,14182
OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06 (https://dejure.org/2007,14182)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.05.2007 - 3 U 205/06 (https://dejure.org/2007,14182)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 3 U 205/06 (https://dejure.org/2007,14182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfahrensrecht; Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Gläubiger des späteren Insolvenzschuldners bei Hingabe einer Bankbürgschaft zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ursprünglichen Beklagten; Selbstständige Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung; Einordnung eines durch die ...

  • Judicialis

    InsO § 86; ; InsO §§ 179 ff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 85 Abs. 2 § 86 §§ 179 ff
    Zur Aufnahme eines Rechtsstreits nach § 85 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06
    Danach ist ein Aktivprozess zu bejahen, wenn die (spätere) Insolvenzschuldnerin zur Abwehr der Zwangsvollstreckung aus einer für vorläufig vollstreckbar erklärten, nicht rechtskräftig gewordenen Entscheidung gezahlt hat (BGH, Urt. v. 27.03.1995 II ZR 140/93; NJW 1995, 1750).

    Wird - wie hier - der Schuldner wegen eines Zahlungs- und eines Feststellungsbegehrens in Anspruch genommen, so können die Zahlungsklage ein Aktivprozess und die Feststellungsklage ein Passivprozess sein (BGH, Urt. v. 27.03.1995, II ZR 140/93, NJW 1995, 1759).

    a) Hinsichtlich des titulierten Feststellungsanspruchs (Ziff. 2 des Versäumnisurteils) liegt unabhängig von der Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft weiterhin ein Passivprozess vor, der nur nach Anmeldung des Begehrens mit einem gem. § 45 InsO geschätzten Wert unter den Voraussetzungen der §§ 179 f InsO aufgenommen werden kann (BGH, Urt. v. 27.03.1995 a. a. O.).

  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 288/03

    Begriff des Aktivprozesses im Sinne von § 85 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06
    Die Frage, ob es sich bei einem durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei unterbrochenen Rechtsstreit um einen Aktiv- oder Passivprozess handelt, ist grundsätzlich nicht danach zu beantworten, ob der Insolvenzschuldner Kläger oder Beklagter ist, sondern danach, ob in dem anhängigen Rechtsstreit über die Pflicht zu einer Leistung gestritten wird, die in die Masse zu gelangen hat (BGH, Beschl. v. 12.02.2004, V ZR 288/03, NJW-RR 2004, 925 m. w. N.).

    Die Zahlung auf die Bürgschaft führte nur dazu, dass die im Umfang ihrer Leistung auf die Bürgin übergegangene Forderung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin von der Bürgin geltend gemacht werden könnte, § 774 Abs. 1 BGB (BGH, Beschl. v. 12.02.2004, V ZR 288/03, NJW-RR 2004, 925).

  • BGH, 19.03.1975 - VIII ZR 250/73

    Kauf von Straßendeckenfertigern - Übergang vom Urkundenprozess zum ordentlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06
    Sie hat damit auch auf alle Einreden und Einwendungen verzichtet, mit denen die beklagte Schuldnerin durch einen rechtskräftigen Titel in diesem Rechtsstreit oder durch einen Prozessvergleich ausgeschlossen wäre (BGH, Urt. v. 18.03.1975, VIII ZR 250/73, NJW 1975, 1119, 1121).
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 240/04

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06
    Zwischenurteile im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung sind selbstständig anfechtbar, und zwar gleichgültig, ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht (BGH, Beschl. v. 09.03.2006, IX ZB 161/05, NJW-RR 2006, 913 = MDR 2006, 1007) oder - wie hier - verneint wird (BGH, Beschl. v. 08.06.2004, IX ZR 281/03, NJW 2004, 2983 = MDR 2004, 1312; Beschl. v. 21.10.2004, IX ZB 205/03, NJW 2005, 290 = MDR 2005, 345; Beschl. v. 10.11.2005, IX ZB 240/04, NJW-RR 2006, 288 = MDR 2006 529).
  • BGH, 09.03.2006 - IX ZB 161/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein die Zulässigkeit der Klage insgesamt

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06
    Zwischenurteile im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung sind selbstständig anfechtbar, und zwar gleichgültig, ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht (BGH, Beschl. v. 09.03.2006, IX ZB 161/05, NJW-RR 2006, 913 = MDR 2006, 1007) oder - wie hier - verneint wird (BGH, Beschl. v. 08.06.2004, IX ZR 281/03, NJW 2004, 2983 = MDR 2004, 1312; Beschl. v. 21.10.2004, IX ZB 205/03, NJW 2005, 290 = MDR 2005, 345; Beschl. v. 10.11.2005, IX ZB 240/04, NJW-RR 2006, 288 = MDR 2006 529).
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03

    Anfechtung der Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenz einer Partei durch

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06
    Zwischenurteile im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung sind selbstständig anfechtbar, und zwar gleichgültig, ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht (BGH, Beschl. v. 09.03.2006, IX ZB 161/05, NJW-RR 2006, 913 = MDR 2006, 1007) oder - wie hier - verneint wird (BGH, Beschl. v. 08.06.2004, IX ZR 281/03, NJW 2004, 2983 = MDR 2004, 1312; Beschl. v. 21.10.2004, IX ZB 205/03, NJW 2005, 290 = MDR 2005, 345; Beschl. v. 10.11.2005, IX ZB 240/04, NJW-RR 2006, 288 = MDR 2006 529).
  • OLG Köln, 19.08.1994 - 2 W 128/94

    Herausgabeanspruch bei Eigentumsvermutung; Warenzeichenrechtlicher Schutz bei

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06
    Wird - wie hier - der Schuldner wegen eines Zahlungs- und eines Feststellungsbegehrens in Anspruch genommen, so können die Zahlungsklage ein Aktivprozess und die Feststellungsklage ein Passivprozess sein (BGH, Urt. v. 27.03.1995, II ZR 140/93, NJW 1995, 1759).
  • BGH, 08.06.2004 - IX ZR 281/03

    Anfechtung eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06
    Zwischenurteile im Zusammenhang mit insolvenzbedingter Verfahrensunterbrechung sind selbstständig anfechtbar, und zwar gleichgültig, ob die Zulässigkeit der Verfahrensfortsetzung bejaht (BGH, Beschl. v. 09.03.2006, IX ZB 161/05, NJW-RR 2006, 913 = MDR 2006, 1007) oder - wie hier - verneint wird (BGH, Beschl. v. 08.06.2004, IX ZR 281/03, NJW 2004, 2983 = MDR 2004, 1312; Beschl. v. 21.10.2004, IX ZB 205/03, NJW 2005, 290 = MDR 2005, 345; Beschl. v. 10.11.2005, IX ZB 240/04, NJW-RR 2006, 288 = MDR 2006 529).
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 221/04

    Wann liegt Aktivprozeß der Masse vor?

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06
    Entgegen der Ansicht der Klägerin ließ die Sicherung der Ansprüche durch eine Bürgschaft den Rechtsstreit nicht zu einem für die Masse geführten Aktivprozess werden (BGH, Beschl. v. 14.04.2005, IX ZR 221/04, NJW-RR 2005, 989).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

    Auszug aus OLG Rostock, 21.05.2007 - 3 U 205/06
    Diese von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung (BGH. Urt. v. 21.02.2000, II ZR 231/98, ZIP 2000, 705) liegt unstreitig nicht vor.
  • RG, 03.07.1914 - III 41/14

    Konkurs. Leistung aus vorläufig vollstreckb. Urteil. Teilurteil.

  • RG, 03.05.1915 - VI 665/14

    Zu §§ 139, 141, 144, 146 KO

  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen

    Demgegenüber wäre ein Zwischenurteil, welches über die Aufhebung eines trotz Unterbrechung ergangenen Versäumnisurteils befindet, dauerhaft der Überprüfung durch die nächste Instanz entzogen, wenn man eine selbstständige Anfechtung nicht zuließe (vgl. zu diesem Aspekt OLG Rostock Urteil vom 21. Mai 2007 - 3 U 205/06 - [...] - insoweit in OLGR 2007, 843 nicht abgedruckt).
  • LSG Hessen, 15.01.2019 - L 3 U 191/18

    Keine Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 2108 - Bandscheibenbedingte

    Die anschließende Klage wurde durch des Sozialgericht Fulda (S 8 U 27/05) mit Urteil vom 21. August 2006 abgewiesen, die hiergegen eingelegte Berufung durch das Hessische Landessozialgericht (L 3 U 205/06) mit Beschluss vom 30. Juni 2011 zurückgewiesen und die anschließende Nichtzulassungsbeschwerde vom BSG mit Beschluss vom 15. September 2011 als unzulässig verworfen.

    Vor diesem Hintergrund nimmt der Senat im Übrigen auch Bezug auf seine Ausführungen zum Fehlen der maßgeblichen Kriterien einer bandscheibenbedingten LWS-Erkrankung bei dem Kläger in seinem Beschluss vom 30. Juni 2011 (L 3 U 205/06) und sieht vorliegend von wiederholenden Darlegungen ab.

  • LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 248/07

    Feststellung eines Bandscheibenvorfalls als Folge einer Berufskrankheit -

    Der Senat hat sich in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Konstellation B2, wo sich berufliche Belastungen hauptsächlich aus wiederholten Spitzenbelastungen ergeben und das Fehlen einer Begleitspondylose keine negative Indizwirkung hat, im Wesentlichen zu Belastungen für den Pflegebereich geäußert (Urteile vom 30. Juni 2011, L 3 U 205/06, vom 18. August 2009, L 3 U 202/04, vom 20. April 2010, L 3 U 212/06 sowie vom 13. März 2007, L 3 U 889/03), wobei diese Entscheidungen allerdings maßgeblich auf die dabei konkret verrichteten Tätigkeiten abstellen.
  • SG Fulda, 15.10.2018 - S 8 U 60/17
    Mit Beschluss vom 30.06.2011 wies das Hessische Landessozialgericht die Berufung des Klägers mangels Vorliegens der arbeitsmedizinischen Voraussetzungen zurück, Az. L 3 U 205/06.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30027
OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06 (https://dejure.org/2006,30027)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.12.2006 - 5 W 9/06 (https://dejure.org/2006,30027)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 5 W 9/06 (https://dejure.org/2006,30027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 306
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06
    Insofern gilt - worauf der Beteiligte zu 6) zutreffend hingewiesen hat - dass die Gerichte nicht ohne zwingende Notwendigkeit in eine solche Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen sollten (OLG Frankfurt NJOZ 2005, 3946, 3949).
  • OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04

    Abänderung eines Beschlusses

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 5 April 2005 (AZ.: 5 W 194/04,5 W 4/05 ) unter Bezugnahme auf Rau ( ZMR 1998, 1, 2f) darauf hingewiesen, dass eine professionelle Verwalterin wie die Beteiligte zu 10) insbesondere bei einer weitreichenden und komplexen Änderung des Kostenverteilungsschlüssels in einer Mehrhausanlage der Eigentümerversammlung hinreichend bestimmte Beschlussvorlagen zu unterbreiten hat.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2002 - 3 Wx 8/02

    Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund trotz Billigung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung vorliegt ( OLG Düsseldorf NZM 2002, 487, 488 [OLG Düsseldorf 17.04.2002 - 3 Wx 8/02] ; Bärmann/Pick/Merle-Merle, WEG, 9. Aufl. § 26 Rz. 204; vgl. auch OLG Celle a.a.O.; OLG Frankfurt NJOZ 2005, 3936, 3949; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl. § 26 Rz. 76).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06
    Wird aber wie hier in der Eigentümerversammlung vom 17. Juli 2004 der Antrag auf Abberufung des Verwalters von der Mehrheit der Wohnungseigentümer abgelehnt, so kann jeder Wohnungseigentümer gemäß §§ 21 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG beantragen, die Zustimmung der Wohnungseigentümer durch einen Beschluss des Gerichts zu ersetzen ( BayObLG ZMR 2002, 946; OLG Celle Nds. Rpflege 1999, 316; Weitnauer-Lüke, WEG, 9. Aufl. § 26 Rz. 29; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl. Rz. 971).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 54/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06
    Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann und deshalb das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayOb WuM 1993, 762, 763).
  • OLG Koblenz, 14.07.2005 - 5 U 267/05

    Bauhandwerkersicherheit: Erlöschen bzw. Verlängerung einer Zeitbürgschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung vorliegt ( OLG Düsseldorf NZM 2002, 487, 488 [OLG Düsseldorf 17.04.2002 - 3 Wx 8/02] ; Bärmann/Pick/Merle-Merle, WEG, 9. Aufl. § 26 Rz. 204; vgl. auch OLG Celle a.a.O.; OLG Frankfurt NJOZ 2005, 3936, 3949; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl. § 26 Rz. 76).
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