Rechtsprechung
   OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06   

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https://dejure.org/2007,4291
OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06 (https://dejure.org/2007,4291)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.09.2007 - 7 U 96/06 (https://dejure.org/2007,4291)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. September 2007 - 7 U 96/06 (https://dejure.org/2007,4291)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verwendungsersatz: Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung des Käufers; Annahme eines Wegnahmerechts bei einer sachändernden Verwendung; Schadensersatz bei Vereitelung eines Wegnahmerechts; Billigkeitsausgleich

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 997, 994; BGB a. F. §§ 242, 346, 347
    Verwendungsersatzanspruch, Bereicherung und Wegnahmerecht bei Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung des Käufers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen notwendiger Verwendungen als Voraussetzung für einen Verwendungsersatzanspruch eines Käufers nach Rücktritt des Verkäufers vom Kaufvertrag; Sachändernde Aufwendungen als zu ersetzende Verwendungen; Möglichkeit einer bereicherungsrechtlichen Geltendmachung von ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 280; ; BGB § 346; ; BGB § 347 a.F.; ; BGB § 994; ; BGB § 997

  • ra.de
  • Deutsches Notarinstitut PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendungsersatzanspruch, Bereicherungsanspruch oder Wegnahmerecht des Käufers bei Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages, der eine Bauverpflichtung des Käufers beinhaltet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags mit Bauverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauverpflichtung und Rückabwicklung des Kaufvertrags (IMR 2007, 1139)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.06.2001 - V ZR 128/00

    Bereicherungsansprüche des Mieters aufgrund Bebauung des gemieteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06
    Wenn der rückabzuwickelnde Grundstückskaufvertrag eine Bauverpflichtung des Käufers beinhaltet, steht dem Käufer wegen sog. sachändernder Verwendungen weder ein Verwendungsersatzanspruch gemäß §§ 346, 347 BGB a.F., § 994 BGB zu noch ein Bereicherungsanspruch (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 27.06.2001, V ZR 128/00, NJW 2001, 3118).

    Es sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Parteien neben dem Grundstückkaufvertrag vom 24.05.1994 ein gesondertes Rechtsverhältnis eingegangen sind, aus dem sich ein Besitzrecht des Klägers herleiten ließe (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 15.11.1967, VIII ZR 150/65, WM 1967, 1250; Urt. v. 22.06.2001, V ZR 128/00, NJW 2001, 3118).

    und sich dabei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 22.06.2001, a.a.O. berufen.

    In dem vom Landgericht in Bezug genommenen Fall hat der BGH auf eine "außerhalb und unabhängig von den Notarverträgen durchgeführte Nutzung" als Zweckvereinbarung abgestellt (BGH, Urt. v. 22.06.2001, a.a.O. unter II. 2. b).

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Auszug aus OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06
    Dass eine sog. sachändernde Verwendung nicht als Verwendung gemäß § 994 BGB zu qualifizieren ist, hindert die Annahme eines Wegnahmerechts gemäß § 997 BGB nicht (Fortführung von BGH, Urt. v. 26.02.1994, V ZR 105/61, BGHZ 41, 157).

    Verdrängt würde auch ein Anspruch nach §§ 951 Abs. 1, 812 BGB, der im vorliegenden Fall grundsätzlich in Betracht zu ziehen wäre, und zwar selbst dann, wenn die Aufwendungen, deren Ersatz begehrt wird, keine Verwendungen im Rechtssinne darstellen (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 26.02.1964, V ZR 105/61, BGHZ 41, 157).

    Sie geben vielmehr dem unberechtigten Besitzer, der mit der herauszugebenden Sache eine andere als wesentlichen Bestandteil verbunden hat, unter gewissen Voraussetzungen als weiteres Recht das Wegnahmerecht gemäß § 997 BGB, kraft dessen der Besitzer die verbundene Sache abtrennen und sich aneignen kann (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 26.02.1964, V ZR 105/61, BGHZ 41, 157ff m. w. N.).

  • BGH, 29.09.1995 - V ZR 130/94

    Ausschluß des allgemeinen Bereicherungsrechts hinsichtlich des Ersatzes von

    Auszug aus OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06
    Das zwischen den Parteien infolge der Ausübung des vereinbarten Rücktrittsrechts seitens der beklagten Gemeinde für die Abwicklung des Kaufvertrages maßgebliche Recht der §§ 346 ff BGB a.F. i.V.m. § 997 BGB steht einem Rückgriff auf das Bereicherungsrecht entgegen (so die ganz h. M.: vgl. u.a. BGH, Urt. v. 02.11.1995, X ZR 135/93, NJW 1996, 52; Staudinger/Gursky (2006), Vorbem. 43 zu §§ 994-1003 jeweils m. w. N.).

    Damit beurteilt sich die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dem Kläger als Besitzer wegen der von ihm getätigten Aufwendungen ein Anspruch zusteht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die das Landgericht allerdings nicht verkannt hat, allein nach den Vorschriften der §§ 994 ff BGB (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 29.09.1995, V ZR 130/94, NJW 1996, 52 m.w.N.).

    Eine solche bereicherungsrechtliche Haftung des Eigentümers, die zum Teil auf § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB, zum Teil auf §§ 951 Abs. 1, 812 Abs. 1 Satz 1 BGB gestützt wird (vgl. BGH, Urt. v. 29.09.1995 a.a.O. m.w.N. zur Rspr.), betrifft nämlich ausschließlich Aufwendungen, die ein berechtigter Besitzer durch Vornahme von Baumaßnahmen getätigt hat, so dass die Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses nicht eingreifen und die allgemeinen Normen anwendbar bleiben (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 4.10.1967, VIII ZR 105/66, WM 1967, 1250).

  • BGH, 04.10.1967 - VIII ZR 105/66

    Vereinbarung der schriftlichen Niederlegung eines Vertrages - Voraussetzungen des

    Auszug aus OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06
    Eine solche bereicherungsrechtliche Haftung des Eigentümers, die zum Teil auf § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB, zum Teil auf §§ 951 Abs. 1, 812 Abs. 1 Satz 1 BGB gestützt wird (vgl. BGH, Urt. v. 29.09.1995 a.a.O. m.w.N. zur Rspr.), betrifft nämlich ausschließlich Aufwendungen, die ein berechtigter Besitzer durch Vornahme von Baumaßnahmen getätigt hat, so dass die Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses nicht eingreifen und die allgemeinen Normen anwendbar bleiben (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 4.10.1967, VIII ZR 105/66, WM 1967, 1250).

    Es sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Parteien neben dem Grundstückkaufvertrag vom 24.05.1994 ein gesondertes Rechtsverhältnis eingegangen sind, aus dem sich ein Besitzrecht des Klägers herleiten ließe (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 15.11.1967, VIII ZR 150/65, WM 1967, 1250; Urt. v. 22.06.2001, V ZR 128/00, NJW 2001, 3118).

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06
    Für die Auslegung sind nur solche Umstände heranzuziehen, die dem Erklärungsempfänger bekannt oder erkennbar waren (vgl. BGH, Urt. v. 05.10.2006, III ZR 166/05, BGHR 2006, 1509).

    Eine - der Interessenlage entsprechende - Erwartung der einen Seite, die für die andere Seite bei objektiver Betrachtung erkennbar gewesen ist, ist unbedingt zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 05.10.2006, a.a.O.).

  • OLG Oldenburg, 16.02.1994 - 3 U 14/93

    Verwendungen, notwendige, Wegnahmerecht, Grundstückskauf, Baumaßnahmen,

    Auszug aus OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06
    Die Vereitelung eines Wegnahmerechts gemäß § 997 BGB kann einen Schadensersatz gemäß § 280 BGB a.F begründen (Anschluss an OLG Oldenburg, Urt. v. 16.02.1994, 3 U 14/93, NJW-RR 1995, 150).

    Dabei unterstellt der Senat, dass ein Wegnahmerecht mit der Eigentumsübertragung entfällt und sich nicht gegenüber dem neuen Eigentümer fortsetzt, es sei denn, der Besitzer ist noch bis zum Zeitpunkt dieses Eigentumsübergangs Besitzer geblieben (so auch OLG Oldenburg, Urt. v. 16.02.1994, 3 U 14793, NJW-RR 1995, 150; Soergel/Stadler, BGB, 13. Aufl. (2007), § 997 Rz. 4; a.A. aber Staudinger/Gursky (2006), § 997 Rdn. 14 mit ausführlicher Begründung: Nach dieser Ansicht könnte der Kläger darauf zu verweisen sein, seinen Anspruch aus § 997 Abs. 1 BGB i.V.m. § 280 BGB a.F. gegenüber der ... zu verfolgen).

  • BGH, 14.06.2002 - V ZR 79/01

    Bindung des Revisionsgerichts an ein sowohl dem Haupt- als auch dem Hilfsantrag

    Auszug aus OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 14.06.2002, V ZR 79/01, NJW 2002, 3478 m.w.N.) steht einem Käufer ein Anspruch auf Ersatz von Verwendungen nach § 347 Satz 2 BGB a.F. in Verbindung mit § 994 Abs. 2 BGB nur insoweit zu, als die Verwendungen notwendig sind und im Falle der Geschäftsführung ohne Auftrag vom Geschäftsführer gefordert werden könnten.

    Handelt es sich vorliegend um sachändernde Verwendungen, kommt es auf die Frage ihrer Notwendigkeit ebensowenig an wie auf die Frage, ob schon deshalb von einer Notwendigkeit auszugehen ist, weil die Errichtung der Tennishallen grundsätzlich dem vertraglich Gewollten entsprochen hat (vgl. zur Frage, ob ein objektiver oder subjektiver Maßstab entscheidend ist u.a. BGH, Urt. v. 20.06.1975, V ZR 206/74, BGHZ 64, 333, 339; Urt. v. 09.11.1995, IX ZR 19/95, NJW-RR 1996, 336 f.; Urt. v. 14.06.2002, V ZR 79/01, NJW 2002, 3478; MünchKommBGB/Medicus, 4. Auflage § 994 Rn.16; Staudinger/Kaiser (2004), § 347 Rn. 31 f. jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 26.10.1976 - 7 U 56/76
    Auszug aus OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06
    Der Eigentümer soll möglichst rasch seine Dispositionsbefugnis wiedererlangen und nicht mit der Ungewissheit belastet werden, ob der Besitzer Ansprüche geltend macht und ggf. welche (vgl. u.a. OLG Hamm, Urt. v. 26.10.1976, 7 U 56/76, BB 1977, 418; Soergel/Stadler, a.a.O., § 997 Rz. 4, § 1002 Rz. 1; StaudingerGursky (2006), § 997 Rdn. 18; Erman/Ebbing, BGB, 11. Aufl., § 997 Rz. 19 jeweils m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65

    Schönheitsreparaturen an Mieträumen

    Auszug aus OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06
    Es sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Parteien neben dem Grundstückkaufvertrag vom 24.05.1994 ein gesondertes Rechtsverhältnis eingegangen sind, aus dem sich ein Besitzrecht des Klägers herleiten ließe (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 15.11.1967, VIII ZR 150/65, WM 1967, 1250; Urt. v. 22.06.2001, V ZR 128/00, NJW 2001, 3118).
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

    Auszug aus OLG Rostock, 13.09.2007 - 7 U 96/06
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 18.5. 1998, II ZR 19/97, WM 1998, 1535 unter B I 2).
  • BGH, 16.09.1998 - XII ZR 136/96

    Rechte des Mieters bei vorzeitiger Vertragsauflösung

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98

    Auslegung eines Objektnachweises

  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 266/01

    Anforderungen an die Erteilung einer Genehmigung

  • BGH, 09.11.1995 - IX ZR 19/95

    Rückabwicklung eines aufgehobenen Grundstückskaufvertrag und Ersatz notwendiger

  • BGH, 02.11.1995 - X ZR 135/93

    Rechtsnatur eines freibleibenden Angebots; Voraussetzungen der Annahme durch

  • OLG Köln, 17.03.2005 - 7 U 126/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2013 - 24 U 62/13

    Rücktritt vom Kaufvertrag kann auch den Bauwerkvertrag erfassen!

    Werde aber ein bisher unbebautes Grundstück bebaut, soll es sich nicht um eine Verwendung handeln, weil das Grundstück durch den Bau nicht in seinem Bestand verbessert, sondern verändert werde, indem es fortan für einen Zweck benutzt werde, dem es bisher nicht gedient habe (vgl. BGH, aaO; BGHZ 10, 161, 176; offen gelassen in BGH, NJW 2002, 3478; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1997, 847; OLG Rostock, Urteil vom 13.09.2007, 7 U 96/06, bei Juris; a.A. die h.M. in der Literatur, etwa MüKo/Baldus, BGB, 6. Auflage, § 994 Rn. 13 ff., m.w.N. zum Meinungsstand).
  • LG Köln, 19.08.2014 - 15 O 315/13

    Schadenersatzbegehren eines Mandanten gegen seinen Anwalt aufgrund einer

    d) Ein Anspruch des Klägers aus §§ 946, 951 BGB iVm §§ 812ff. BGB hätte - unabhängig von der Frage der Anwendbarkeit (dagegen OLG Rostock, Urt. vom 13.09.2007, 7 U 96/06) - jedenfalls nicht in einer die Gegenansprüche der Frau X übersteigenden Höhe bestanden.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.11.2007 - 5 U 42/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2193
OLG Bremen, 16.11.2007 - 5 U 42/06 (https://dejure.org/2007,2193)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.11.2007 - 5 U 42/06 (https://dejure.org/2007,2193)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. November 2007 - 5 U 42/06 (https://dejure.org/2007,2193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bremen.de PDF

    Gaspreisverfahren - swb

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Preisänderungsbestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gasversorgungsunternehmen; Unwirksamkeit einer allgemeinen Geschäftsbedingung als Folge einer nicht transparenten Preisänderungsbestimmung durch ein Energieversorgungsunternehmen; ...

  • Bund der Energieverbraucher

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Gaspreisverfahren - swb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    AGB-Klauseln über Gaspreiserhöhung der Stadtwerke Bremen sind unwirksam - Preisanpassungsklauseln sind unklar und nicht nachvollziehbar

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.11.2007)

    Gaspreiserhöhungen für unwirksam erklärt // Anpassungsklausel für Kunden nicht transparent

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gaspreisverfahren - swb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1301
  • ZIP 2008, 28
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 320/07

    Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

    Das Landgericht (LG Bremen, ZIP 2006, 1301) hat festgestellt, dass die genannten Erhöhungen des Arbeitspreises Erdgas unwirksam seien.

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht (OLG Bremen, ZIP 2008, 28) zurückgewiesen.

  • OLG Oldenburg, 05.09.2008 - 12 U 49/07

    Gangbarkeit der Begründung des Rechts zur einseitigen Preiserhöhung in

    Auf Sonderkunden findet die AVBGasV keine unmittelbare Anwendung (BGH, Urteil vom 29. April 2008 - KZR 2/07 S. 13, 15. OLG Bremen vom 16.11.2007 - 5 U 42/06 = Bd. III Bl. 68, 83 d.A.. LG Hanau vom 28.02.2008 - 6 O 50/07 = Bd. IV Bl. 142, 150 d.A.. LG Essen vom 17. April 2007 - 19 O 520/06 = Anlage K 35. Arzt/Fitzner ZNER 2005, 306, 307. Danner/Theobald-Danner, Energierecht, 54. Ergänzungslieferung, § 1 VersorgBdg IV Seite 88 a = Anlage K 33 zur AVBEltV).

    Ein Ausweichen auf einen anderen Energieträger ist in aller Regel nur mit erheblichem Kostenaufwand durchführbar bzw. für Mieter ohnehin unmöglich (ebenso OLG Hamm vom 6. März 2008 - 2 U 114/07. vgl. auch OLG Dresden vom 11. Dezember 2006 - U 1426/06Kart, S. 19ff. OLG Bremen vom 16. November 2007 - 5 U 42/06).

    Im Übrigen scheitert eine ergänzende Vertragsauslegung auch daran, dass verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung der vertraglichen Regelungslücke in Betracht kommen und kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche Regelung die Parteien getroffen hätten (OLG Bremen vom 16. November 2007 - 5 U 42/06).

  • KG, 28.10.2008 - 21 U 160/06

    Erdgas-Versorgungsunternehmen: Abgrenzung von Tarifkunden und

    Auch im Fall des OLG Bremen BeckRS 2007 19172 = RdE 2008, 53 vom 16.11.2007 - 5 U 42/06 ging es nicht um Industriekunden o.ä., sondern um Haushaltskunden, die einen günstigeren, als Sondervertrag bezeichneten Tarif vereinbart hatten.

    Denn die Beklagte kann die Verträge kündigen und auf eine neue Grundlage stellen (BGH aaO; OLG Bremen BeckRS 2007 19172 = ZIP 2008, 28 = OLGR 2008, 1).

    Sie hat zudem die Möglichkeit, die Verträge - und sei es im Wege einer vorhergehenden Kündigung (§ 32 Abs. 1 AVBGasV mit § 1 Ziff. 2 Satz 2 AGB) - künftig anzupassen und eine den Anforderungen des Bundesgerichtshofs genügende Erhöhungsklausel vorzusehen (OLG Bremen BeckRS 2007 19172 = ZIP 2008, 28 = OLGR 2008, 1).

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 U 114/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel im Gaslieferungsvertrag - Lückenschließung

    Damit steht fest, dass die Regelungen der AVBGasV zu diesem Punkt nicht zum Zuge kommen sollten (so auch Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 16.11.2007 - 5 U 42/06) .

    Die Inhaltskontrolle der AGB ist dabei jedoch insoweit zu berücksichtigen, dass der in der für unwirksam befundenen Klausel manifestierte Wille des Verwenders für die Vertragsdurchführung keine Bedeutung mehr erlangen darf (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 16.11.2007 - 5 U 42/06).

  • OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07

    Wirksame Bindung des Erdgaspreises an Heizölpreis - unwirksame

    Wann und aus welchem Grund der Beklagten eine Preisänderung möglich sein soll, lässt die Klausel völlig offen; insbesondere fehlt es (noch weitgehender als im Fall des OLG Bremen, OLGR 2008, 1 = ZIP 2008, 28) an der Angabe jeglicher Anhaltspunkte, aus denen der Verbraucher bei Vertragsabschluss die Voraussetzungen der auf ihn zukommenden Preissteigerungen erkennen und die Berechtigung einer vom Verwender sodann vorgenommenen Erhöhung überprüfen kann.
  • OLG Frankfurt, 04.11.2008 - 11 U 60/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens:

    Es bedarf daher einer möglichst konkreten Festlegung der Voraussetzungen, unter denen das Preisänderungsrecht entsteht (OLG Bremen, Urteil vom 16.11.2007 - 5 U 42/06, ZIP 2008, 28).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 11 U 61/07

    Gasbezugspreis: Abgrenzung von Tarif- und Sondervertragskunden; (In-)Transparenz

    Es bedarf daher einer möglichst konkreten Festlegung der Voraussetzungen, unter denen das Preisänderungsrecht entsteht (OLG Bremen, Urteil vom 16.11.2007 - 5 U 42/06, ZIP 2008, 28; OLG Oldenburg a.a.O.).
  • LG Hamburg, 27.10.2009 - 301 O 32/05

    Unwirksame Preiserhöhungen bei Erdgaslieferungsverträgen - Landgericht Hamburg

    Hinzu kommt, dass sich eine ergänzende Heranziehung von § 4 AVBGasV als Umgehung des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion von vorformulierten Vertragsbedingungen darstellen würde, wenn diese Vorschrift oder deren Regelungsgehalt an die Stelle von Ziffer 4 treten würde (dazu: Hans. OLG in Bremen, Urteil vom 16. November 2007, 5 U 42/06, Seite 15).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09

    Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in einem Mietvertrag über eine

    Es bedarf daher einer möglichst konkreten Festlegung der Voraussetzungen, unter denen das Preisänderungsrecht entsteht (Oberlandesgericht Frankfurt, 1. Kartellsenat, Urteil vom 5.5.2009, 11 U 61/07, OLGR Frankfurt 2009, 765-768; Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 16.11.2007 - 5 U 42/06, ZIP 2008, 28).".
  • OLG Oldenburg, 12.02.2010 - 6 U 164/09

    Abgrenzung von Tarif und sog. Normsonderkunden beim Bezug von Gas

    Hanseatisches OLG Bremen, 5 U 42/06, Urteil vom 16.11.2007 in juris Rn 52, bestätigt durch den BGH, VIII ZR 320/07 - Urteil vom 28.10.2009).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.07.2007 - 4 U 156/06   

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https://dejure.org/2007,2707
OLG Zweibrücken, 12.07.2007 - 4 U 156/06 (https://dejure.org/2007,2707)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.07.2007 - 4 U 156/06 (https://dejure.org/2007,2707)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 4 U 156/06 (https://dejure.org/2007,2707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Bestellers zur Tragung von Verladekosten und Transportkosten für die Aufstellung eines Küchenkorpusses; Bewertung einer Zug-um-Zug-Verurteilung als Teilunterliegen einer Partei

  • Judicialis

    BGB § 632

  • rechtsportal.de

    BGB § 269 Abs. 1; BGB § 631 Abs. 1
    Anreisekosten des Werkunternehmers zur Baustelle - Leistungsort

  • ibr-online

    Wer trägt Verlade- und Transportkosten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verlade- und Transportkosten bei Küchenlieferung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Möbellieferant montiert Einbauküche - Ist nichts anderes vereinbart, sind Transportkosten im Montagepreis "inklusive"

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verlade- und Transportkosten bei Küchenlieferung inbegriffen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Werkvertrag: Wer trägt Verlade- und Transportkosten? (IBR 2008, 139)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 138
  • MDR 2008, 256
  • BauR 2007, 2115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.1995 - 5 U 233/94

    Pauschalvertrag - können Fahrtkosten neben der vereinbarten Vergütung verlangt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.07.2007 - 4 U 156/06
    Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Auftraggeber zur Tragung solcherer Kosten nur verpflichtet, wenn ihre Entstehung auf seiner Anweisung beruhte oder durch von ihm verursachte Umstände von ihm zu verantworten sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. November 1995 - 5 U 233/94 - bei juris).
  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.07.2007 - 4 U 156/06
    Auszugehen ist davon, dass Leistungsort (§ 269 BGB) der von der Klägerin zu erbringenden Werkleistung die Wohnung der Beklagten war, weil dort der bestellte Küchenkorpus aufzustellen war (vgl. dazu auch BGH Beschluss vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85 - OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 22 AR 56/05 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. September 2002 - 21 AR 106/03 bei juris -).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 21 AR 106/03

    Örtliche Zuständigkeit: Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einer Klage aus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.07.2007 - 4 U 156/06
    Auszugehen ist davon, dass Leistungsort (§ 269 BGB) der von der Klägerin zu erbringenden Werkleistung die Wohnung der Beklagten war, weil dort der bestellte Küchenkorpus aufzustellen war (vgl. dazu auch BGH Beschluss vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85 - OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 22 AR 56/05 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. September 2002 - 21 AR 106/03 bei juris -).
  • OLG München, 22.06.2005 - 22 AR 56/05

    Werkstattrecht - Reparaturkostenklage bei Wohnsitzwechsel des Kunden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.07.2007 - 4 U 156/06
    Auszugehen ist davon, dass Leistungsort (§ 269 BGB) der von der Klägerin zu erbringenden Werkleistung die Wohnung der Beklagten war, weil dort der bestellte Küchenkorpus aufzustellen war (vgl. dazu auch BGH Beschluss vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85 - OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 22 AR 56/05 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. September 2002 - 21 AR 106/03 bei juris -).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.2015 - 7 U 20/15

    Lieferung einer Einbauküche zu einem Sonderpreis: Wirksamkeit einer Klausel über

    Dabei war bezüglich des ersten Rechtszugs zu berücksichtigen, dass der Kläger hinsichtlich seines wertmäßig mit 3.571,00 EUR anzusetzenden Herausgabeanspruchs wegen der Verurteilung Zug um Zug in Höhe von 892, 75 EUR unterliegt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2008, 138 f. juris Tz. 6; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 92 Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 19.06.2015 - 8 U 1368/14
    Richtigerweise hat der Kläger auch hinsichtlich des Zahlungsantrags in 1. Instanz bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Zöller/Herget, a.a.O., § 92 Rn. 3 m.N.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.07.2007 - 4 U 156/06 -, Rn. 6, juris m.N.) voll obsiegt, so dass die Beklagte die Kosten 1. Instanz insgesamt zu 100 % zu tragen hat.
  • OLG Köln, 17.05.2013 - 19 U 194/11

    TGA-Auftragnehmer darf sich auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen!

    Bei wirtschaftlicher Betrachtung, auf die bei Bewertung des Teilunterliegens abzustellen ist (vgl. Zöller-Herget, a. a. O., § 92 Rz. 3; OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.07.2007, 4 U 156/06, Rz. 6 zitiert nach juris), ist der Kostenaufwand entscheidend, welcher der Klägerin zur Mängelbeseitigung voraussichtlich entstehen wird.
  • LG Düsseldorf, 31.08.2017 - 9 O 404/16
    Erreicht dieser Wert - ohne einen Druckzuschlag (aA OLG Köln NZBau 2008, 320 (321): 1½ - facher Wert) - den der Klageforderung, kann es gerechtfertigt sein, dass der Kläger die gesamten Kosten zu tragen hat (ähnlich OLG Zweibrücken BauR 2007, 2115; aA OLG Celle BauR 2003, 1762: Aufhebung der Kosten).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5667
OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06 (https://dejure.org/2007,5667)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 (https://dejure.org/2007,5667)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 (https://dejure.org/2007,5667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sammlung und Verwertung lizensierten Verpackungsmaterials als berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA); Umfassende Entscheidung eines Rechtsstreits durch ein Gericht als Folge einer Rechtswegzulässigkeit bezüglich mindestens eines Klagegrundes; Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    BGB § 679

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 677 § 679 § 683; VerpackV § 6 Abs. 3
    Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen Betreiber des Dualen-System bei Vereitelung der eigener Auftragvergabe des Betreiber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich um ein gleichzeitig fremdes Geschäft handelt (BGH NJW 1987, 188; 1999, 860; 2000, 72, 423; NJW-RR 2004, 81).

    Eine Geschäftsbesorgung für einen anderen kann auch dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer zur Besorgung des Geschäfts einem Dritten gegenüber verpflichtet ist (BGH NJW 2000, 423; NJW-RR 2004, 81).

    In solchen Fällen kommt eine Inanspruchnahme des Geschäftsherrn zwar nicht in Betracht, sofern die Verpflichtung auf einem mit dem Dritten wirksam geschlossenen Vertrag beruht, der Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt; denn eine solche umfassende Regelung der Entgeltfrage innerhalb der wirksamen Vertragsbeziehung ist hinsichtlich des Ausgleichs für die jeweils erbrachten Leistungen auch im Verhältnis zu Dritten grundsätzlich abschließender Natur (BGH NJW-RR 2004, 81).

    Das gleiche gilt, wenn der Handelnde vom Gesetz zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet wird, er die Aufwendungen also kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (BGH NJW 1987, 189; 1999, 860; NJW-RR 2004, 81) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die auftragslose Geschäftsführung nicht erlaubt (BGH NJW 1999, 860; NJW-RR 2004, 81).

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Dies bedeutet, dass das angerufene Gericht den Rechtsstreit grundsätzlich umfassend entscheidet, sofern der zu ihm beschrittene Rechtsweg für einen Klagegrund zulässig ist (BGH NJW 1991, 1686; 1993; 1800).

    Die einheitliche Gesamtzuständigkeit ist nur gegeben, soweit es sich um denselben Streitgegenstand handelt (BGH NJW 1991, 1686; 1998, 828; 2003, 282, 829; Wolf in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 17 GVG Rn. 13).

    Wenn das Gericht des ersten Rechtszuges ausdrücklich oder konkludent die Zulässigkeit des Rechtsweges bejaht, muss das mit der Hauptsache befasste Rechtsmittelgericht dies hinnehmen (BGH NJW 1991, 1686; 1998, 232; Wolf a. a. O. § 17 a GVG Rn. 29; Musielak/Wittschier, ZPO, 5. Aufl., § 17 a GVG Rn. 19; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 17 a GVG Rn. 19).

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Erbringt der Geschäftsführer eine nach dem Gesetz verbotene Leistung, so darf er diese nicht "den Umständen nach für erforderlich halten" (BGH NJW 1990, 2542; 1992, 2022; NJW-RR 1997, 564).

    Ein solcher Fall liegt etwa bei einer nach dem Rechtsberatungsgesetz (BGH NJW-RR 1997, 564) oder nach dem Schwarzarbeitsgesetz verbotenen Tätigkeit vor (BGH NJW 1990, 2542).

  • BGH, 19.12.1996 - III ZR 9/95

    Anspruch einer Wohnungsbaugesellschaft gegen einen Diplom-Juristen und einen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Erbringt der Geschäftsführer eine nach dem Gesetz verbotene Leistung, so darf er diese nicht "den Umständen nach für erforderlich halten" (BGH NJW 1990, 2542; 1992, 2022; NJW-RR 1997, 564).

    Ein solcher Fall liegt etwa bei einer nach dem Rechtsberatungsgesetz (BGH NJW-RR 1997, 564) oder nach dem Schwarzarbeitsgesetz verbotenen Tätigkeit vor (BGH NJW 1990, 2542).

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich um ein gleichzeitig fremdes Geschäft handelt (BGH NJW 1987, 188; 1999, 860; 2000, 72, 423; NJW-RR 2004, 81).

    Die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag sind zwar nicht anwendbar, sofern dadurch die in anderen Vorschriften vorgesehene Risikoverteilung unterlaufen würde (BGH NJW 2000, 72; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 677 Rn. 7 a).

  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich um ein gleichzeitig fremdes Geschäft handelt (BGH NJW 1987, 188; 1999, 860; 2000, 72, 423; NJW-RR 2004, 81).

    Das gleiche gilt, wenn der Handelnde vom Gesetz zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet wird, er die Aufwendungen also kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (BGH NJW 1987, 189; 1999, 860; NJW-RR 2004, 81) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die auftragslose Geschäftsführung nicht erlaubt (BGH NJW 1999, 860; NJW-RR 2004, 81).

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Da - abgesehen von den Sonderfällen der §§ 678, 679 BGB - niemandem etwas gegen seinen Willen aufgezwungen werden soll, ist der geäußerte Wille selbst dann maßgeblich, wenn er unvernünftig oder interessewidrig erscheint (BGHZ 138, 281, 287; Palandt/Sprau § 683 Rn. 6; Jauernig/Mansel § 683 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 13 U 66/99
    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Gemäß § 91 GWB ist, auch wenn es um eine kartellrechtliche Vorfrage geht, der Kartellsenat für eine Entscheidung über die Berufung zuständig (OLG Köln - 3. Zivilsenat - NJWE-WettbR 2000, 224; OLG Hamm NJWE-WettbR 2000, 198).
  • VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98

    Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen - duales System - Schutz gegen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Der unmittelbare Regelungsgehalt der behördlichen Entscheidung gemäß § 6 Abs. 3 S. 11 VerpackV ist die (allgemein-) verbindliche Feststellung der obersten Landesbehörde, dass das von einem privatwirtschaftlichen Betreiber flächendeckend in dem Gebiet des jeweiligen Bundeslandes (§ 3 Abs. 9 VerpackV) nach Abstimmung mit allen entsorgungspflichtigen Körperschaften dieses Landes eingerichtete Erfassungs- und Verwertungssystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen die in § 6 Abs. 3 VerpackV sowie die im Anhang I zu dieser Verordnung genannten Anforderungen erfüllt (Hess.VGH NVwZ 2000, 92; GewArch 2004, 37).
  • OLG Köln, 30.01.1996 - 9 U 30/95

    Erstattungsbegehren bzgl. Aufwendungen für die Sammlung und Entsorgung von

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    In seinem von der Beklagten vorgelegten Urteil vom 30. Januar 1996 - 9 U 30/95 - hatte der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln die Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag für den Systembetreiber verneint, weil es an dem erforderlichen Fremdgeschäftsführungswillen gefehlt habe.
  • OLG Rostock, 08.09.2005 - 7 U 2/05

    Zur Frage der Rechtswegeröffnung bei einer Streitigkeit über Erschließungskosten

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04

    Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für

  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 262/85

    Treuepflicht der Gesellschafter einer personalistisch ausgestalteten GmbH;

  • BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 2/01

    Ermöglichung des unbeschränkten Zugangs zu dem Dienstzimmer eines Richters

  • VG Würzburg, 25.10.2005 - W 4 K 05.411
  • VG Gießen, 02.04.1998 - 6 G 1980/97
  • LG Köln, 15.12.2005 - 22 O 134/05

    Duales System

  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 240/14

    Übereignungsofferte "an den, den es angeht" im Zusammenhang mit der Erfassung von

    Richtig ist, dass der Verordnungsgeber die Aufgabe, gebrauchte Verkaufsverpackungen zu entsorgen, aus dem Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung herausgenommen und auf die beteiligten Hersteller und Vertreiber übertragen hat (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06, juris Rn. 56; VGH Mannheim, Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10, juris Rn. 85 mwN [insoweit in ZUR 2012, 685 nicht abgedruckt]).
  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 1221/10

    Kostentragungspflicht für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus

    Dabei kann dahinstehen, ob für eine isolierte Geltendmachung von Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüchen der ordentliche Rechtsweg gegeben wäre, so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, Juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 23 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 23 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 34 ff.; LG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 7 O 146/11 -, Juris, Rn. 18.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 37 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 49 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 55 ff.

  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 3234/11

    Ableitung eines Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf

    Dabei kann dahinstehen, ob für eine isolierte Geltendmachung von Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüchen der ordentliche Rechtsweg gegeben wäre, so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, Juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 23 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 23 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 34 ff.; LG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 7 O 146/11 -, Juris, Rn. 18.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 37 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 49 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 55 ff.

  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17

    Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Auskunft über

    Das in diesem Zusammenhang in dem Schreiben angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Juni 2007 (24 U 4/06, juris) betrifft gerade einen PPK-Fall und einen nach den Grundsätzen des sogenannten auch-fremden-Geschäfts bejahten Fremdgeschäftsführungswillen (aaO Rn. 34 f).
  • LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf Aufwendungsersatz

    Insofern bezieht sich die Beklagte auf die Gründe des Urteils des OLG Köln vom 12.06.2007 (Az. 24 U 4/06).

    Die Klägerin ist nicht im öffentlich-rechtlichen Pflichtenkreis der Beklagten tätig geworden, so dass es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche, sondern um eine privatrechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag handelt (so auch BayVGH, Beschluss vom 24.08.2006 - 23 C 06.1986 -, Juris, Rn. 4; OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 22).

    Der Umstand, dass die Klägerin sich zuvor bemüht hatte, mit der Beklagten eine Vereinbarung über die Entsorgung der PPK-Verpackungen zu treffen, zeigt, dass sie auch mit Fremdgeschäftsführungswille gehandelt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 34 ff.).

    Dem Regelungszusammenhang des § 6 Abs. 4 VerpackV lässt sich aber nicht entnehmen, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in diesem Fall die Kosten der Entsorgung zu tragen hätten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 37 ff.).

    Die Klägerin hat zwar nicht im Interesse der Beklagten gehandelt, doch ist der entgegenstehende Wille nach § 679 BGB unbeachtlich, da die Erfüllung der Entsorgungsverpflichtung im öffentlichen Interesse lag (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 49 ff.).

    Die Treuwidrigkeit lag in den Entscheidungen des OLG Köln und des LG Köln nicht darin begründet, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger von dem Systembetreiber verlangte, die Kosten der Entsorgung der PPK-Verpackungen zu übernehmen, sondern in der Berufung auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag, obwohl der Systembetreiber bewusst daran gehindert wurde, seine Entsorgungsverpflichtungen selbst zu erfüllen, sondern dazu gezwungen wurde, die Einrichtungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mitzubenutzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 53 ff.; LG Köln, Urteil vom 23.04.2008 - 20 O 377/06 -, Juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 45.15

    Rechtsweg; Rechtswegbeschwerde; Streitgegenstand; Rechtsfolge; Lebenssachverhalt;

    Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag stellt gegenüber der Regelung des § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 nicht lediglich einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt dar, sondern betrifft einen davon verschiedenen Klagegrund (so auch OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

    Namentlich ging es nicht nur um die Geltendmachung von Drittkosten, sondern um die Erstattung der Kosten, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für das von ihm bzw. durch die von ihm beauftragten Subunternehmer durchgeführte Sammeln und Entsorgen von Verpackungsabfällen entstanden sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

  • OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14

    Eigentumserwerb eines Betreibers eines dualen Entsorgungssystems an gebrauchten

    Die entsprechende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts ist für das Berufungsgericht gemäß § 17 a Abs. 5 GVG bindend (s. auch OLG Köln v. 12.06.2007, 24 U 4/06, JURIS Rz. 25 m.w.N.).

    Daraus wird geschlossen, dass der öffentlich-rechtliche Entsorger gegen die Verpackungsverordnung verstößt, wenn er seine Entsorgungstätigkeit eigenmächtig auf den PPK-Verpackungsabfall ausdehnen will und restentleerte Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gezielt und unter Verdrängung der Privatwirtschaft erfasst (OLG Köln v. 12.06.2007, 24 U 4/06, JURIS Rz. 56).

  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 46.15

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für den Anspruch auf Aufwendungsersatz aus

    Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag stellt gegenüber der Regelung des § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 nicht lediglich einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt dar, sondern betrifft einen davon verschiedenen Klagegrund (so auch OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

    Namentlich ging es nicht nur um die Geltendmachung von Drittkosten, sondern um die Erstattung der Kosten, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für das von ihm bzw. durch die von ihm beauftragten Subunternehmer durchgeführte Sammeln und Entsorgen von Verpackungsabfällen entstanden sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2105/12

    Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren;

    Ob der Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wäre er isoliert für sich Gegenstand des Verfahrens, dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre mit der Folge, dass es sich insoweit deshalb um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO handeln würde, vgl. (verneinend) hierzu Bay.VGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, juris, kann dahingestellt bleiben.

    Aus den vorstehenden Gründen ist der zuvor zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, a. a. O. -, die von anderen Lebenssachverhalten und damit von anderen Streitgegenständen ausgeht, wenn einerseits ein Aufwendungsersatzanspruch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag und andererseits ein Anspruch aus § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 in Rede steht, nicht zu folgen.

  • VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09

    Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton - PPK

    Zwar kann er mangels derzeit existierender entsprechender Absprachen zwischen den Beteiligten seine Ansprüche auf Kostenersatz zivilrechtlich geltend machen (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 - zu einem möglichen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag), das bedeutet jedoch nicht, dass wegen dieser Möglichkeit die Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Pflicht aus § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV ausgeschlossen wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2106/12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R.e. Zahlungsanspruchs aus Geschäftsführung

  • BGH, 27.11.2008 - III ZR 196/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine Abstimmung- und

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 83/21

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen wegen der Erfassung sogenannter

  • LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11

    Verantwortlichkeit für Altlasten: Haftung des Grundstückserwerbers für die

  • OLG Köln, 23.03.2021 - 3 U 96/20

    Kosten von Absteuerungen von Leichtverpackungen Erfüllung von Abholaufträgen

  • LG Köln, 23.04.2008 - 20 O 377/06
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07   

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https://dejure.org/2007,2567
OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07 (https://dejure.org/2007,2567)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2007 - 32 Wx 146/07 (https://dejure.org/2007,2567)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2007 - 32 Wx 146/07 (https://dejure.org/2007,2567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einbeziehung der Religionsausübungsfreiheit eines ausländischen Wohnungseigentümers im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs gegen die übrigen Eigentümer auf Duldung einer Parabolantenne

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gottesdienstempfang; Anspruch ausländischer Miteigentümer auf Duldung einer Parabolantenne trotz vorhandenem Kabelanschluss, Grundrecht auf Information; Freiheit der Religionsausübung; ästhetischer Eindruck; Schüsselwald; Satellitenantenne

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 14 Nr. 3; ; WEG § 15; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

  • ibr-online

    Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anbringung von Parabolantenne und die Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Religionsfreiheit kann Anspruch auf Parabolantenne geben! (IMR 2008, 7)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 235
  • NZM 2008, 91
  • FGPrax 2008, 16
  • ZMR 2008, 659
  • BauR 2008, 143
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings der Ausgangspunkt der landgerichtlichen Entscheidung, dass aufgrund der besonderen Interessenlage der Antragssteller als Aleviten die Miteigentümer verpflichtet sein können, der Aufstellung an einem möglichst wenig oder geringfügig beeinträchtigenden Ort z.B. auf dem Balkon ihrer Wohnung zuzustimmen und die Grundrechte der Antragsteller auf Informations- und Religionsausübungsfreiheit gegenüber den Eigentumsrechten der Miteigentümer nach Treu und Glauben abzuwägen seien (BGHZ 157, 322 ff.; OLG München ZMR 2006, 309; OLG Zweibrücken ZMR 2007, 143 ff.; vgl. auch BGH WuM 2007, 381).

    Ist dies nicht der Fall, dann haben die übrigen Wohnungseigentümer die Aufstellung einer Parabolantenne auch dann zu dulden (§ 14 Nr. 3 WEG, § 1004 Abs. 2 BGB), wenn sie als bauliche Veränderung zu qualifizieren ist (BGHZ 157, 322/326).

    Aber selbst wenn die Parabolantenne den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nicht nur unerheblich beeinträchtigen sollte, kann der darin liegende Nachteil von den übrigen Wohnungseigentümern hinzunehmen sein, sofern auf Grund einer fallbezogenen Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen das Interesse des Antragstellers überwiegt (vgl. hierzu BGHZ 157, 322/326 f.).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95

    Beseitigungsanspruch der Miteigentümergemeinschaft bei eigenmächtig

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    - die Parabolantenne an einem von ihnen bestimmten unauffälligen, aber technisch geeigneten Ort installiert wird (BGH7 157, 322 ff.; OLG Celle WE 2002, 8; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 141; OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.); bei der Auswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Standorten steht den Wohnungseigentümern ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Bestimmungsrecht zu, das aber nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es tatsächlich ausgeübt wurde.

    - die Installation auf Kosten des betreffenden Wohnungseigentümers durch einen Fachmann erfolgt, um eine Beschädigung oder eine erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums zu vermeiden (BGH aaO.; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 228 f.).

  • OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03

    Wohnungseigentum: Beseitigungspflicht für eine Satellitenanlage in Ansehung eines

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    - die Parabolantenne an einem von ihnen bestimmten unauffälligen, aber technisch geeigneten Ort installiert wird (BGH7 157, 322 ff.; OLG Celle WE 2002, 8; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 141; OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.); bei der Auswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Standorten steht den Wohnungseigentümern ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Bestimmungsrecht zu, das aber nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es tatsächlich ausgeübt wurde.

    Die Aufstellung darf erhebliche, aber keine unzumutbaren Kosten verursachen, da das Recht auf Information nicht den kostengünstigsten Zugang umfasst (OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 392/00

    Kostenverteilung in Eigentumswohnanlage - einstimmige Änderung durch

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    - die Parabolantenne an einem von ihnen bestimmten unauffälligen, aber technisch geeigneten Ort installiert wird (BGH7 157, 322 ff.; OLG Celle WE 2002, 8; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 141; OLG Frankfurt NZM 2005, 427 f.); bei der Auswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Standorten steht den Wohnungseigentümern ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Bestimmungsrecht zu, das aber nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es tatsächlich ausgeübt wurde.

    - der begünstigte Wohnungseigentümer ein etwaiges Haftungsrisiko durch den Nachweis des Abschlusses einer Versicherung abdeckt und Sicherheit für die voraussichtlichen Kosten des Rückbaus der Anlage erbringt (OLG Celle WE 2002, 8).

  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    - die Installation auf Kosten des betreffenden Wohnungseigentümers durch einen Fachmann erfolgt, um eine Beschädigung oder eine erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums zu vermeiden (BGH aaO.; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 228 f.).
  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage genügen (BayObLG, WuM 2002, 443; OLG Hamm, ZWE 2002, 280/281; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 14 Rn. 33/34).
  • BGH, 16.05.2007 - VIII ZR 207/04

    Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings der Ausgangspunkt der landgerichtlichen Entscheidung, dass aufgrund der besonderen Interessenlage der Antragssteller als Aleviten die Miteigentümer verpflichtet sein können, der Aufstellung an einem möglichst wenig oder geringfügig beeinträchtigenden Ort z.B. auf dem Balkon ihrer Wohnung zuzustimmen und die Grundrechte der Antragsteller auf Informations- und Religionsausübungsfreiheit gegenüber den Eigentumsrechten der Miteigentümer nach Treu und Glauben abzuwägen seien (BGHZ 157, 322 ff.; OLG München ZMR 2006, 309; OLG Zweibrücken ZMR 2007, 143 ff.; vgl. auch BGH WuM 2007, 381).
  • OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings der Ausgangspunkt der landgerichtlichen Entscheidung, dass aufgrund der besonderen Interessenlage der Antragssteller als Aleviten die Miteigentümer verpflichtet sein können, der Aufstellung an einem möglichst wenig oder geringfügig beeinträchtigenden Ort z.B. auf dem Balkon ihrer Wohnung zuzustimmen und die Grundrechte der Antragsteller auf Informations- und Religionsausübungsfreiheit gegenüber den Eigentumsrechten der Miteigentümer nach Treu und Glauben abzuwägen seien (BGHZ 157, 322 ff.; OLG München ZMR 2006, 309; OLG Zweibrücken ZMR 2007, 143 ff.; vgl. auch BGH WuM 2007, 381).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    Ein Nachteil ist im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmen, wenn er eine nicht ganz unerhebliche, konkrete und objektive Beeinträchtigung darstellt (BGHZ 116, 392/396; 146, 241/246).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02

    Parabolantenne an gemeinschaftlichem Eigentum - tatrichterliche Feststellungen

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07
    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage genügen (BayObLG, WuM 2002, 443; OLG Hamm, ZWE 2002, 280/281; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 14 Rn. 33/34).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05

    Parabolantenne an Eigentumswohnung - Abwägung der verfassungsrechtlich

  • LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12

    Pflichten der Wohnungseigentümer: Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne;

    Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass zentrales Element der Ausübung der Religion die Teilnahme an Gottesdiensten oder vergleichbaren Handlungen ist (vgl. OLG München, NJW 2008, 235; BeckOK GG/Germann Art. 4 Rn. 24 ff).

    Dies gilt allerdings nur dann, wenn eine persönliche Teilnahme an religiösen Veranstaltungen unter zumutbaren Voraussetzungen nicht möglich ist und die Möglichkeit der Teilnahme an derartigen Handlungen lediglich durch einen Fernsehempfang mittels einer Parabolantenne gegeben ist (OLG München, NJW 2008, 235).

  • LG München I, 15.02.2010 - 1 S 15854/09

    Wohnungseigentum: Genehmigung der Errichtung einer Parabolantenne auf dem Dach

    Sie sind gegen die aus Art. 14 GG folgende Grundrechtsposition der übrigen Eigentümer unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls abzuwägen (BGH NJW 2008, 216, 217; OLG München NJW 2008, 235).

    Aus der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG München (NJW 2008, 235) ergibt sich keine andere Bewertung.

    Das OLG führt hier nur aus, dass ein Anspruch auf bestimmte religiöse Fernsehprogramme dann besteht, wenn ohne sie eine persönliche Teilnahme an Gottesdiensten der betreffenden Religion, etwa wegen länger dauernder Gebrechlichkeit, nicht unter zumutbaren Voraussetzungen möglich wäre (OLG München NJW 2008, 235).

  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13

    Wohnungseigentumssache: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Beseitigung

    Denn jedenfalls fehlt es an jedem Vortrag der Beklagten dazu, dass ihnen die persönliche Teilnahme an den von ihnen genannten Gottesdiensten oder religiösen Ritualen etwa in einer Moschee oder einem Gebetshaus nicht in zumutbarer Weise möglich ist, so dass sie darauf angewiesen sind, den Gottesdiensten und rituellen religiösen Handlungen durch moderne Kommunikationsmittel zu folgen (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.11.2007 - 32 Wx 146/07, NJW 2008, 235, Rn. 10, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 22 Rdnr. 111 a.E.).
  • LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08

    Wohnungseigentum: Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Duldung

    Dafür kann auch eine ästhetische Beeinträchtigung des Gesamtbildes der Wohnungseigentumsanlage genügen (OLG München, NZM 2008, 91; Bärmann-Merle, § 22 Rdnr. 249).
  • LG Hamburg, 15.07.2009 - 318 S 151/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschlusses über die Beseitigung von

    Dafür kann auch eine ästhetische Beeinträchtigung des Gesamtbildes der Wohnungseigentumsanlage genügen (OLG München, NZM 2008, 91; Bärmann-Merle a.a.O., § 22 WEG, Rz. 249).
  • LG Hamburg, 24.06.2009 - 318 S 150/08
    Dafür kann auch eine ästhetische Beeinträchtigung des Gesamtbildes der Wohnungseigentumsanlage genügen (OLG München, NZM 2008, 91; Bärmann-Merle a.a.O., § 22 WEG, Rz. 249).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - I-24 U 174/06   

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OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - I-24 U 174/06 (https://dejure.org/2007,7915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2007 - I-24 U 174/06 (https://dejure.org/2007,7915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - I-24 U 174/06 (https://dejure.org/2007,7915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Handeln im Namen der Gesellschaft bei nicht ausdrücklicher Vertretung; Ermittlung des Vertretungswillens aus den Umständen unter Berücksichtigung des Verständnisses der Gegenpartei über das Verhalten des Handelnden nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung eine Auslegungsregel postuliert, wonach bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, dass Vertragspartner der Inhaber des Unternehmens und nicht der für das Unternehmen Handelnde werden soll (BGHZ 62, 217 [219 ff.]; BGH NJW 1990, 2678 (mit zahlreichen Nachweisen)).

    Die Grundsätze des unternehmensbezogenen Geschäfts sind nämlich auch dann anwendbar, wenn der Inhaber falsch bezeichnet wird oder über ihn sonst Fehlvorstellungen bestehen (BGH NJW 1990, 2678).

  • BGH, 01.10.1987 - III ZR 134/86

    Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenprozeß; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    So ist ein Geschäft des Namensträgers, hier des Unternehmens, dann anzunehmen, wenn das Auftreten des Handelnden auf eine bestimmte andere Person hinweist und die Gegenpartei der Ansicht sein durfte, der Vertrag komme mit dieser Person zustande (BGH NJW-RR 1988, 815; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 164 Rn. 11).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 268/96

    Haftung des Vertretenen für das Verhalten des Vertreters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Schon die Tatsache, dass ein Geschäft unternehmensbezogen ist, spricht mithin dafür, dass es nicht mit dem Erklärenden, sondern mit dem Unternehmen abgeschlossen werden soll (BGH NJW-RR 1998, 1342 f.; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 345).
  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 293/90

    Rechtsscheinhaftung bei Fortlassung des Formzusatzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Eine Rechtsscheinhaftung kommt zwar dann in Betracht, wenn jemand für eine GmbH mit seinem Namen ohne GmbH-Zusatz zeichnet (BGHZ 64, 17; BGH NJW 1991, 2627; OLG Karlsruhe MDR 2004, 1106; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 164 Rn. 3).
  • BGH, 05.11.1962 - II ZR 161/61

    Genehmigung gefälschter Wechselunterschriften - Beendigung des Betrugs bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Entscheidend ist, wie die Gegenpartei das Verhalten des Handelnden auffassen durfte (BGH NJW 1963, 148; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 164 Rn. 11).
  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Ergibt sich aus den Umständen die Unternehmensbezogenheit des Geschäfts, so wird nicht der Handelnde, sondern der Inhaber des Unternehmens aus der Erklärung berechtigt und verpflichtet (BGH NJW 2000, 2984; MDR 1999, 799; Senat, GuT 2003, 7; ZMR 2003, 568; siehe auch Urteil vom 13. Februar 2007, Az. I-24 U 82/06 betreffend das Handeln eines Geschäftsführers einer GmbH; zur Veröfftl. bestimmt, vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 164 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 24 U 145/02

    Zur Anwendung der Grundsätze über unternehmensbezogenes Handeln im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Ergibt sich aus den Umständen die Unternehmensbezogenheit des Geschäfts, so wird nicht der Handelnde, sondern der Inhaber des Unternehmens aus der Erklärung berechtigt und verpflichtet (BGH NJW 2000, 2984; MDR 1999, 799; Senat, GuT 2003, 7; ZMR 2003, 568; siehe auch Urteil vom 13. Februar 2007, Az. I-24 U 82/06 betreffend das Handeln eines Geschäftsführers einer GmbH; zur Veröfftl. bestimmt, vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 164 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.10.2003 - 12 U 1119/02

    Auslegung bezüglich der Bestimmung der Vertragspartei bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Schon die Tatsache, dass ein Geschäft unternehmensbezogen ist, spricht mithin dafür, dass es nicht mit dem Erklärenden, sondern mit dem Unternehmen abgeschlossen werden soll (BGH NJW-RR 1998, 1342 f.; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 345).
  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 258/95

    Rechtsscheinhaftung wegen Handelns für eine juristische Person

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Vielmehr ist die "Zeichnung" des Vertreters ohne Formzusatz oder die ausdrückliche mündliche Verneinung des Handelns für eine GmbH erforderlich (BGH NJW 1996, 2645).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 32/02

    Zur Frage der persönlichen Haftung aus einem Mietvertrag, den der Vertreter einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 24 U 174/06
    Ergibt sich aus den Umständen die Unternehmensbezogenheit des Geschäfts, so wird nicht der Handelnde, sondern der Inhaber des Unternehmens aus der Erklärung berechtigt und verpflichtet (BGH NJW 2000, 2984; MDR 1999, 799; Senat, GuT 2003, 7; ZMR 2003, 568; siehe auch Urteil vom 13. Februar 2007, Az. I-24 U 82/06 betreffend das Handeln eines Geschäftsführers einer GmbH; zur Veröfftl. bestimmt, vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 164 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 189/03

    Stellvertretung: Voraussetzung für eine unbeschränkte persönliche

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.03.2007 - 1 U 133/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12794
OLG Frankfurt, 22.03.2007 - 1 U 133/06 (https://dejure.org/2007,12794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2007 - 1 U 133/06 (https://dejure.org/2007,12794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2007 - 1 U 133/06 (https://dejure.org/2007,12794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 AVBWasserV, § 18 AVBWasserV
    Wasserlieferungsvertrag: Zustandekommen des Versorgungsvertrags

  • Judicialis

    AVBWasserV § 18

  • rechtsportal.de

    AVBWasserV § 18
    Zustandekommen eines Versorgungsvertrages mit einem Versorgungsunternehmen über die Lieferung von Wasser

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5544
KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07 (https://dejure.org/2007,5544)
KG, Entscheidung vom 27.08.2007 - 24 W 88/07 (https://dejure.org/2007,5544)
KG, Entscheidung vom 27. August 2007 - 24 W 88/07 (https://dejure.org/2007,5544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ungültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Missachtung des Erfordernisses einer ordnungsmäßigen Verwaltung; Berücksichtigung des Interesses der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen; Anforderungen für das Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 4; WEG § 23 Abs. 4 Satz 1; WEG § 28
    Eigentümerbeschluss über die Zahlung von Werklohnforderungen

  • ibr-online

    Anfechtung eines Beschlusses über Bezahlung von Baumaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalter darf bei Baumängeln nicht Zahlung auf die Schlussrechnung vorschlagen! (IMR 2007, 359)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 247
  • ZMR 2008, 474
  • BauR 2007, 1942
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07
    Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht zwar nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, auch wenn damit regelmäßig die Folge eines negativen Schuldanerkenntnisses im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB verbunden wird, was bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ansprüche gegen den Verwalter aus nicht ordnungsmäßiger Verwaltung verzichtet (BGH NZM 2003, 764 Rdnr. 18 nach juris; BayObLG ZMR 2006, 137 Rdnr. 17 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., 2004, § 28 Rdnr. 159; BGH NJW 1997, 2106 Rdnr. 27 nach juris).

    An einer Vereinbarkeit eines Entlastungsbeschlusses mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung fehlt es jedoch, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (BayObLG ZMR 2004, 211 Rdnr. 34 nach juris; BGH NZM 2003, 764 Rdnr. 23 nach juris; Gottschalg in Weitnauer, WEG, 9. Aufl., 2005, § 28 Rdnr. 31).

  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03

    Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs-

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07
    An einer Vereinbarkeit eines Entlastungsbeschlusses mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung fehlt es jedoch, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (BayObLG ZMR 2004, 211 Rdnr. 34 nach juris; BGH NZM 2003, 764 Rdnr. 23 nach juris; Gottschalg in Weitnauer, WEG, 9. Aufl., 2005, § 28 Rdnr. 31).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07
    Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht zwar nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, auch wenn damit regelmäßig die Folge eines negativen Schuldanerkenntnisses im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB verbunden wird, was bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ansprüche gegen den Verwalter aus nicht ordnungsmäßiger Verwaltung verzichtet (BGH NZM 2003, 764 Rdnr. 18 nach juris; BayObLG ZMR 2006, 137 Rdnr. 17 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., 2004, § 28 Rdnr. 159; BGH NJW 1997, 2106 Rdnr. 27 nach juris).
  • BayObLG, 07.03.2005 - 2Z BR 182/04

    Eigentümerbeschluss zur Entlastung des Verwalters und ehrenamtlichen

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07
    Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht zwar nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, auch wenn damit regelmäßig die Folge eines negativen Schuldanerkenntnisses im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB verbunden wird, was bedeutet, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ansprüche gegen den Verwalter aus nicht ordnungsmäßiger Verwaltung verzichtet (BGH NZM 2003, 764 Rdnr. 18 nach juris; BayObLG ZMR 2006, 137 Rdnr. 17 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., 2004, § 28 Rdnr. 159; BGH NJW 1997, 2106 Rdnr. 27 nach juris).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07
    Die entsprechende Heranziehung dieser Rechtsgedanken auf die vorliegende Fallsgestaltung erscheint deswegen angebracht, weil ein Eigentümerbeschluss, durch den - trotz innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft bestehender Meinungsverschiedenheiten über die Begründetheit der Werklohnforderung - die nicht unter einen Vorbehalt gestellte Bezahlung der Werklohnforderung bestimmt wird, für die Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn schon kein Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB), so doch bei einer - vorliegend erfolgten - Durchführung zumindest Beweislastnachteile (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1214, Rdnrn. 2, 21 nach juris) für den Fall einer Rückforderung zur Folge hat.
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