Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 106/07   

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https://dejure.org/2007,6780
OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 106/07 (https://dejure.org/2007,6780)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.2007 - 14 U 106/07 (https://dejure.org/2007,6780)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 14 U 106/07 (https://dejure.org/2007,6780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Fahrstreifenwechsel zum Zweck des Überholens einer Fahrzeugschlange

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Sorgfaltspflichten beim Fahrstreifenwechsel im öffentlichen Straßenverkehr; Bestimmung der Haftungsquote bei einem unvermeidbaren Verkehrsunfall

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten beim Fahrstreifenwechsel im öffentlichen Straßenverkehr; Bestimmung der Haftungsquote bei einem unvermeidbaren Verkehrsunfall

  • Judicialis

    StVO § 7 Abs. 1; ; StVO § 7 Abs. 5

  • RA Kotz

    Fahrstreifenwechsel - Verkehrsunfall - Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 7 Abs. 1; StVO § 7 Abs. 5
    Sorgfaltspflicht beim Fahrstreifenwechsel - Anscheinsbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Zu schnell an Fahrzeugschlange vorbei

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abrupter Fahrstreifenwechsel - volle Verantwortlichkeit für Unfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 02.10.2003 - 12 U 53/02

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 106/07
    b) Jeder Fahrstreifenwechsel verlangt die Einhaltung äußerster Sorgfalt, sodass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, § 7 Abs. 5 StVO (vgl. nur KG, KGR 2004, 106 = VRS 106, 23).
  • OLG Celle, 30.07.2008 - 14 U 74/08

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Vorbeifahren eines Linksabbiegers auf der

    Eine andere Wertung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senates vom 19. Dezember 2007 (OLGR 2008, 146 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.09.2007 - 9 Sch 2/07   

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https://dejure.org/2007,13854
OLG Karlsruhe, 14.09.2007 - 9 Sch 2/07 (https://dejure.org/2007,13854)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.2007 - 9 Sch 2/07 (https://dejure.org/2007,13854)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 2007 - 9 Sch 2/07 (https://dejure.org/2007,13854)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Präklusion von Anerkennungsverweigerungsgründen wegen Verfristung einer Aufhebungsklage gegen einen nationalchinesischen Schiedsspruch; Fehler bei der Bildung des Schiedsgerichts

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines deutschen, aus einem ausländischen Schiedsspruch hervorgehenden Schuldners aus einem Vollstreckbarerklärungsverfahren mit im Ausland versäumten Anerkennungsversagungsgründen; Geltung von Fehlern bei der Bildung eines Schiedsgerichts als ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 139 Abs. 2 ZPO, § 1059 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 1061 Abs. 1 ZPO; Art. III UNÜ, Art. IV UNÜ, Art. V Abs. 1 c UNÜ, Art. V Abs. 1 d UNÜ, Art. VII Abs. 1 UNÜ
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, ausländisch; - Vollstreckbarerklärung; - Präklusion; - FristversäumnisAufhebungsgründe Versagungsgründe: - ultra petita; - nicht ordnungsgemäßes Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 1061 Abs. 1
    Berücksichtigung von Einwendungen im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2008, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 14.10.2003 - 1 Sch 16/02

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Präklusionswirkung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2007 - 9 Sch 2/07
    Die teleologische Reduktion nationalen Rechts steht den Gerichten also nach wie vor frei, sodass alle Gründe auch unter der neuen Regelung fortbestehen, die eine Präklusion unter altem Recht gerechtfertigt haben (so insbesondere MünchKomm/ Münch , ZPO, 2. Aufl. 2001, § 1061 Rn. 7; Thomas/Putzo/Reichold , 28. Aufl. 2007, § 1061 Rn. 6; Musielak/Voigt , ZPO, 5.Aufl. 2007, § 1061 Rn. 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2003 - 1 Sch 16/02 und 6/03; OLG Hamm SchiedsVZ 2006, 107, 108).
  • BGH, 15.07.1999 - III ZB 21/98

    Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2007 - 9 Sch 2/07
    Nachdem die Schuldnerin mit ihren Anfechtungsgründen präkludiert war, bedurfte es keiner mündlichen Verhandlung (dazu BGHZ 142, 204, 207).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2006 - 9 Sch 1/06

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche: Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2007 - 9 Sch 2/07
    Denn die Schuldnerin ist nach der Rechtsprechung des Senats mit ihrer Berufung auf Anerkennungsverweigerungsgründe präkludiert, weil sie die fristgemäße Geltendmachung nach Maßgabe des nationalchinesischen Aufhebungsverfahrens versäumt hat (Beschlüsse vom 27.03.06 - 9 Sch 2/05 und vom 28.06.06 - 9 Sch 1/06 = SchiedsVZ 06, 282 mAnm Gruber ).
  • BayObLG, 16.03.2000 - 4Z Sch 50/99

    Zur Frage des Rügeverlustes im Anerkennungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2007 - 9 Sch 2/07
    Zwar ist unter Geltung des neuen § 1061 ZPO die Fortgeltung dieser Rechtsprechung bestritten ( Zöller/Geimer , ZPO, 25. Aufl. 2005, § 1061 Rn. 29; BayObLG NJW-RR 2001, 431; Schleswig RIW 2000, 706), weil Art. V UNÜ keine Regelung eines Rügeverlustes enthalte.
  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 332/99

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Befangenheit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2007 - 9 Sch 2/07
    a) Nach überkommener Rechtsprechung können Anerkennungsverweigerungsgründe im Vollstreckbarerklärungsverfahren nur berücksichtigt werden, wenn eine zulässige und inhaltlich einschlägige Aufhebungsklage im Herkunftsstaat des Schiedsspruches nicht verfristet ist (wohl zuletzt BGH NJW-RR 2001, 1059 f.).
  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 68/02

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Anwendung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2007 - 9 Sch 2/07
    Nach § 1061 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. VII Abs. 1 UNÜ gehen die günstigeren nationalen Vorschriften dem strengeren Konventionsrecht vor, sodass entgegen Art. IV UNÜ die Vorlage der Schiedsvereinbarung im Original oder in beglaubigter Form ebenso wenig nötig ist wie eine Übersetzung (BGH NJW-RR 2004, 1504, 1505 I. Sp.).
  • OLG Schleswig, 30.03.2000 - 16 SchH 5/99

    Anforderungen an ein Urteil des Schiedsgerichts; Widerklage auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2007 - 9 Sch 2/07
    Zwar ist unter Geltung des neuen § 1061 ZPO die Fortgeltung dieser Rechtsprechung bestritten ( Zöller/Geimer , ZPO, 25. Aufl. 2005, § 1061 Rn. 29; BayObLG NJW-RR 2001, 431; Schleswig RIW 2000, 706), weil Art. V UNÜ keine Regelung eines Rügeverlustes enthalte.
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2006 - 9 Sch 2/05

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Ausschluss von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2007 - 9 Sch 2/07
    Denn die Schuldnerin ist nach der Rechtsprechung des Senats mit ihrer Berufung auf Anerkennungsverweigerungsgründe präkludiert, weil sie die fristgemäße Geltendmachung nach Maßgabe des nationalchinesischen Aufhebungsverfahrens versäumt hat (Beschlüsse vom 27.03.06 - 9 Sch 2/05 und vom 28.06.06 - 9 Sch 1/06 = SchiedsVZ 06, 282 mAnm Gruber ).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2012 - 9 Sch 2/09

    Zuständigkeit des Gerichtes des Erlassstaates im Schiedswesen hinsichtlich der

    Zwar ist unter Geltung des neuen § 1061 ZPO die Fortgeltung dieser Rechtsprechung bestritten, weil Art. V UNÜ keine Regelung eines Rügeverlustes enthalte (Fortgeltung ablehnend u.a. OLG Schleswig, RIW 2000, 706, 708; BayObLG, NJW-RR 2001, 431, 432; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtsbarkeit, 3. Aufl., 2008, Rdnr. 1323; Mallmann, SchiedsVZ 2004, 152, 157; Raeschke-Kessler, in: Prütting/Gehrlein (Hrsg.), ZPO , 2. Aufl., 2010, § 1061 Rdnrn. 29ff.; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit - Kommentar, 7. Aufl., 2005, Kapitel 30 Rdnr. 19; Schlosser, in: Stein/Jonas, ZPO , 22. Aufl., 2002, Anh. § 1061 Rdnr. 76; Fortgeltung bejahend etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.10.2003 - 1 Sch 16/02, 1 Sch 6/03; OLG Karlsruhe, SchiedsVZ 2006, 281 f.; SchiedsVZ 2006, 335, 336; SchiedsVZ 2008, 47, 48; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 18.10.2007 - 26 Sch 1/07; Münch, in: Münchener Kommentar zur ZPO , 3. Aufl., 2008, § 1061 Rdnr. 12; v. Adolphsen, ebda., § 1061 Anh. 1 UNÜ Art. V Rdnrn. 11 f.; Voit, in: Musielak (Hrsg.), ZPO , 7. Aufl., 2009, § 1061 Rdnr. 20; unklar Geimer, in: Zöller, ZPO , 29. Aufl., 2012, § 1061 Rdnr. 22 einerseits, Rdnr. 29 anderseits; offengelassen in OLG Rostock, IPRax 2002, 401, 405; KG, SchiedsVZ2007, 108, 112).
  • BGH, 19.03.2009 - III ZB 71/07

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen

    Die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 9. Zivilsenat in Freiburg - vom 14. September 2007 - 9 Sch 2/07 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (§ 574 Abs. 2 ZPO); vgl. im Übrigen Senatsbeschluss vom 15. Januar 2009 - III ZB 83/07 - Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2018 - 10 Sch 2/18

    Kaufvertrag: Wirksamkeit einer Schiedsklausel

    Im Zweifel umfasst eine Schiedsvereinbarung auch spätere Nachträge oder Konkretisierungen (OLGR Stuttgart 2002, 57; OLG Karlsruhe SchiedsVZ 2008, 47; OLG München, Beschl. v. 30.08.2011 - 34 SchH 8/11; Zöller/Geimer, a.a.O. Rn. 81 m.w.N.; einschränkend MüKo-ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1029 Rn. 112), unter Umständen sogar Streitigkeiten aus anderen, zusammenhängenden Verträgen (Stein/Jonas/Schlosser aaO. Rn. 36 m.w.N.).
  • OLG München, 19.01.2009 - 34 Sch 4/08

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs, Beweislast für das

    Soweit in Teilen der Rechtsprechung (Kammergericht KG-Report 2008, 839; OLG Karlsruhe OLG-Report 2008, 146) auch nach neuem Schiedsverfahrensrecht von einer Präklusion ausgegangen wird, falls Anerkennungsversagungsgründe geltend gemacht werden, die wie hier gemäß Art. 34 Ziff. 3 des ukrainischen Gesetzes über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit Im Herkunftsland des Schiedsspruchs Gegenstand einer fristgebundenen Aufhebungsklage hätten sein können, liegen dem Sachverhalte zugrunde, die nicht vergleichbar sind.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110 - 111/07, 4 UF 110/07, 4 UF 111/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5506
OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110 - 111/07, 4 UF 110/07, 4 UF 111/07 (https://dejure.org/2007,5506)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.11.2007 - 4 UF 110 - 111/07, 4 UF 110/07, 4 UF 111/07 (https://dejure.org/2007,5506)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. November 2007 - 4 UF 110 - 111/07, 4 UF 110/07, 4 UF 111/07 (https://dejure.org/2007,5506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Entziehung des Sorgerechts durch das Familiengericht; Notwendigkeit der mündlichen Verhandlung in einem Sorgerechtsverfahren; Zwingende Erforderlichkeit einer Sorgerechtsentziehung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 128 Abs. 1; ; ZPO § 620 c; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 a Abs. 1; ; ZPO § 621 e; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 53 a; ; FGG § 53 b; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 a; ; SGB XIII § 42; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1666 § 1666 a
    Voraussetzungen der umfassenden Sorgerechtsentziehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1553 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05

    Zur Frage der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Sorgerechtsentzuges

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07
    Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung und ohne erneute Anhörung der Beteiligten und der betroffenen Kinder im schriftlichen Verfahren entscheiden, nachdem der Sachverhalt in erster Instanz umfänglich aufgeklärt worden ist, dem Senat dieser darüber hinaus aufgrund des Vorverfahrens 4 UF 129/05 umfänglich bekannt ist und zudem dem Senat die häusliche familiäre Situation der Antragsgegner aufgrund zweier Fernsehberichte des WDR, welche die Senatsmitglieder gesehen haben, vor Augen steht.

    Dieser ist dem Senat insbesondere auch aus dem Verfahren 4 UF 129/05 OLG Köln bekannt.

    Dabei verkennt der Senat nicht, wie er bereits in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln - deutlich und ausführlich hervorgehoben hat, dass eine Entscheidung des Familiengerichts, nach der die Trennung der Kinder von ihren Eltern vollzogen wird, mit dem in Artikel 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG gewährleisteten Elternrecht nur dann vereinbar ist, wenn ein schwerwiegendes - auch unverschuldetes - Fehlverhalten der Eltern und entsprechend eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohles vorliegt, denen nicht anders als durch Entzug der elterlichen Sorge zu begegnen ist.

    Bezüglich L war der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln- zu der Überzeugung gelangt, dass die Entziehung des Personensorgerechts notwendig war, um eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden.

    Schon in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln - hatte der Senat auf die schweren Entwicklungsstörungen von E hingewiesen.

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07
    Die strikte Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Trennung des Kindes von der Familie ist somit oberstes Verfassungsgebot, nach dem sich die Familiengerichte bei der Auswahl der zu treffenden sorgerechtlichen Entscheidung zu richten haben (vgl. zu Vorstehendem: BverfG NJW 1982, 1379, 1380).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07
    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BverfG NJW 1982, 1375).
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07
    Dabei hat die grundsätzlich freigestellte mündliche Verhandlung der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht die Funktion und Bedeutung des § 128 Abs. 1 ZPO, wie das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohnehin nicht den strengen Regeln des zivilprozessualen Verfahrens folgt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 877 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07
    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat, diese von der Pflege und Erziehung ihrer Kinder auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 f. = NJW 1968, 2233).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 9 UF 51/07

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug wegen erheblicher unterschiedlicher

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Eltern gemessen an den Fähigkeiten des Kindes in der Lage sind, eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, da die Eltern und deren sozioökonomisches Verhältnis grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines jeden Kindes zählen (OLG Köln, JAmt 2008, 45; Schulz/Hauß, a.a.O., Rz. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 03.12.2007 - 10 UF 136/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9465
OLG Rostock, 03.12.2007 - 10 UF 136/07 (https://dejure.org/2007,9465)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.12.2007 - 10 UF 136/07 (https://dejure.org/2007,9465)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - 10 UF 136/07 (https://dejure.org/2007,9465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ehescheidungsverbundverfahren: Beschwerde gegen einen noch nicht wirksamen Beschluss zum Sorge- und Umgangsrecht

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen einen noch nicht wirksam gewordenen Beschluss zum Umgangs- und Sorgerecht ; Wirksamkeit von Entscheidungen in Folgesachen vor Rechtskraft des Scheidungsausspruchs; Bestehen eines Rechtsscheins über das Vorliegen einer bereits wirksamen Entscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 189; ; ZPO § ... 301; ; ZPO § 318; ; ZPO § 329; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 a; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 623 Abs. 1; ; ZPO § 623 Abs. 2; ; ZPO § 623 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 623 Abs. 3; ; ZPO § 623 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 627; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; ZPO § 629 d; ; BGB § 1696; ; FGG § 16 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen einen noch nicht wirksam gewordenen Beschluss zum Umgangs- und Sorgerecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 465
  • FamRZ 2008, 793
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.11.2007 - 4 WF 187/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10456
OLG Köln, 05.11.2007 - 4 WF 187/07 (https://dejure.org/2007,10456)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.11.2007 - 4 WF 187/07 (https://dejure.org/2007,10456)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. November 2007 - 4 WF 187/07 (https://dejure.org/2007,10456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Satz 1; BGB § 1361
    Fehlende Erfolgsaussicht einer Klage auf Absenkung des Ehegattenunterhalts - keine Berücksichtigung der Kosten eines Anschaffungskredits bei Fahrtkostenerstattung durch Arbeitgeber

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