Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 10.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07   

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https://dejure.org/2007,2756
OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07 (https://dejure.org/2007,2756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.2007 - 15 W 145/07 (https://dejure.org/2007,2756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 15 W 145/07 (https://dejure.org/2007,2756)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung im Grundbuch; Notwendigkeit der Berichtigung des Grundbuches aufgrund des wirksamen Ausschlusses eines Gesellschafters; Erforderlichkeit des Nachweises eines wichtigen Grundes für ...

  • Judicialis

    GBO § 22; ; GBO § 29; ; BGB § 709; ; BGB § 714; ; BGB § 737

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22 § 29; BGB § 709 § 714 § 737
    Grundbuchberichtigung bei Ausschluss eines GbR-Gesellschafters aus wichtigem Grund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchberichtigung bei GbR als Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 258
  • Rpfleger 2007, 601
  • NZG 2008, 21
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Fehl geht schließlich auch die Rüge der weiteren Beschwerde, die Vorinstanzen hätten die Bedeutung der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 2001, 1056) zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts verkannt.

    Die Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGH NJW 2001, 1056) bleibt entgegen dem Standpunkt der weiteren Beschwerde ohne Bedeutung für die Beurteilung der gesellschaftsvertraglichen Grundlagen für die Erteilung einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung zur Verfügung über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens.

  • OLG Karlsruhe, 14.05.1996 - 11 Wx 86/95
    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    § 737 S.3 BGB legt allein den Wirksamkeitszeitpunkt des (begründeten) Gesellschafterausschlusses fest, führt aber zu keiner von der Begründetheit unabhängigen, vorläufigen oder schwebenden Wirksamkeit, gegen die der ausgeschlossene Gesellschafter nur im Klagewege vorgehen könnte (Abweichung von OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 169).

    Allerdings hat das OLG Karlsruhe, auf dessen Entscheidung (NJW-RR 1997, 169) die weitere Beschwerde zutreffend hinweist, in einer Handelsregistersache einen gegenteiligen Standpunkt vertreten.

  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 306/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    In einem solchen Fall muss sich die gesellschaftsvertragliche Mehrheitsklausel auf das zum Kernbereich gehörende Recht beziehen und Ausmaß und Umfang des zulässigen Eingriffs erkennen lassen (vgl. BGHZ 132, 263 = NJW 1996, 1678; NJW-RR 2006, 827).
  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 263/94

    Aufstellung der Jahresbilanz in einer KG; Abgrenzung der Verantwortlichkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    In einem solchen Fall muss sich die gesellschaftsvertragliche Mehrheitsklausel auf das zum Kernbereich gehörende Recht beziehen und Ausmaß und Umfang des zulässigen Eingriffs erkennen lassen (vgl. BGHZ 132, 263 = NJW 1996, 1678; NJW-RR 2006, 827).
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 211/90

    Beschluss in Gesellschafterversammlung über Ausschluss eines Gesellschafters -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Dem hier vertretenen Standpunkt entspricht es im Übrigen, dass einem ausgeschlossenen Gesellschafter nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW-RR 1992, 227) Rechtsschutz in Form der Feststellungsklage zu gewähren ist.
  • OLG Stuttgart, 14.05.2003 - 20 U 31/02

    Kommanditgesellschaft auf Aktien: Zustimmungspflicht der Hauptversammlung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Ein Grundlagengeschäft ist danach etwa dann anzunehmen, wenn das gesamte Gesellschaftsvermögen übertragen werden soll (Sprau, a.a.O., § 705, Rdn. 16), aber auch bereits dann, wenn ein wesentlicher Unternehmensteil veräußert wird und dies zu einer erheblichen Änderung der Geschäftsstruktur führt (OLG Stuttgart DStR 2004, 469f).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2007 - 8 W 223/06

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit einer BGB-Gesellschaft als

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Zusammenhang mit der hier beantragten Grundbuchberichtigung ebenso unerheblich wie die Frage der Grundbuchfähigkeit dieser Gesellschaftsform (vgl. etwa OLG Stuttgart FGPrax 2007, 66 mit krit. Anm. Demharter).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist das Landgericht zutreffend von einer gem. § 71 Abs. 1 GBO zulässigen Erstbeschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes ausgegangen, deren Rechtsmittelfähigkeit allgemein anerkannt ist (BGH, NJW 1994, 1158).
  • OLG München, 16.06.2004 - 7 U 5669/03

    Nachschusspflicht des Kommanditisten aufgrund mehrheitlich gefassten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Dies würde dem Grundsatz widersprechen, dass sich im Personengesellschaftsrecht - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung durch den Gesellschaftsvertrag - jeder Gesellschafter ohne weiteres, d.h. außergerichtlich und in jedem gerichtlichen Verfahren, auf die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses berufen kann (vgl. OLG München NZG 2004, 807, m.w.N.; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., Rdn. 16 vor § 709).
  • BGH, 17.12.1959 - II ZR 32/59

    Ausschluß eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 1) lässt sich aus der Begründung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.12.1959 (BGHZ 31, 295 = NJW 1960, 625) ein gegenteiliges Ergebnis nicht ableiten.
  • OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15

    Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Sonstige grundbuchtaugliche Nachweise für das Vorliegen eines Ausschließungsgrundes (§ 737 Satz 1, § 723 Abs. 1 BGB) lagen nicht vor (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 258); denn aus dem Protokoll über die Gesellschafterversammlung betreffend den Ausschluss des Beteiligten zu 3 ergibt sich lediglich, dass nach kontroverser Diskussion über das Vorliegen eines wichtigen Grundes und über die Berechtigung der gegenüber dem Beteiligten zu 3 erhobenen Vorwürfe der Ausschluss in Anwesenheit des Beteiligten zu 3 beschlossen wurde, nicht aber - was erforderlich wäre - dass ein Ausschließungsgrund tatsächlich vorgelegen hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 1990, 2757; OLG Hamm FGPrax 2007, 258).

    Vielmehr legt die Bestimmung in § 737 Satz 3 BGB, wonach die Ausschließung durch rechtsgestaltende Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter erfolgt, auch den materiell-rechtlichen Wirksamkeitszeitpunkt fest (BGHZ 31, 295/299; OLG Hamm FGPrax 2007, 258; Matz/Müllner WM 2009, 683).

  • AG Euskirchen, 18.12.2009 - KO-3162

    Anforderungen an die Führung des Nachweises des aktuellen Gesellschafterbestandes

    Der Grundsatz, dass es im Grundbuchverfahren des Nachweises der Vertretungsmacht im Zeitpunkt des jeweiligen Vertreterhandelns in der Form des § 29 GBO bedarf, steht nicht zur Disposition (OLG Hamm Rpfleger 2007, 601; OLG München, Beschluss vom 18.08.2009, Az. 34 Wx 47/09).
  • OLG Köln, 04.09.2012 - 15 U 27/12

    Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei Beschlussfassung einer

    Der Beschluss des OLG Hamm vom 24.5.2007 (15 W 145/07, in: OLGR 2008, 18 ff.) beruht auf der nicht mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 15.1.2007 - II ZR 245/05, in: BGHZ 170, 283 ff.) in Einklang stehenden Prämisse, dass für sog. Grundlagengeschäfte grundsätzlich eine Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich sei (juris-Rn 24).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 10.10.2007 - 7 U 137/07   

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https://dejure.org/2007,9926
OLG Jena, 10.10.2007 - 7 U 137/07 (https://dejure.org/2007,9926)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.10.2007 - 7 U 137/07 (https://dejure.org/2007,9926)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 7 U 137/07 (https://dejure.org/2007,9926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 354a S. 1 HGB
    Abtretung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Schuldners zum Abschluss eines Vergleiches mit dem bisherigen Gläubiger bei Kenntnis einer Abtretung; Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen Schuldner und neuem Gläubiger bzgl. der Zahlung nur noch an den neuen Gläubiger; Wirksamkeit einer erfolgten ...

  • Judicialis

    HGB § 354a S. 1

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für Vergleichsabschluss bei Kenntnis von Forderungsabtretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.2007 - 7 U 137/07
    Eine solche ist dann gegeben, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (BGH, NJW 2002, 2957, NJW 2004, 2222, 2223).

    Die Rechtsfragen sind auch entscheidungserheblich und einschlägige höchstrichterliche Entscheidungen in diesen Rechtsfragen sind nicht ersichtlich (BGH, NJW 2002, 2957).

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.2007 - 7 U 137/07
    Eine solche ist dann gegeben, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (BGH, NJW 2002, 2957, NJW 2004, 2222, 2223).
  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 358/02

    Zum Anspruch einer Automobilherstellerin auf Rückzahlung der an einen insolventen

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.2007 - 7 U 137/07
    Nach der Teleologie von § 354a S. 2 HGB sollte § 354a S. 2 HGB dem Schuldner die Rechtsposition erhalten, die er dem Zedenten gegenüber inne hatte (BGH, WM 2003, 2338, 2340; WM 2005, 429, 431).
  • OLG München, 26.10.2004 - 9 U 1957/04

    Teilabtretung einer Werklohnforderung und § 354a HGB

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.2007 - 7 U 137/07
    Auch ein Vergleich ist eine Zahlungsvereinbarung im weiteren Sinne, so dass daraus geschlussfolgert werden kann, dass in Abweichung von § 407 Abs. 1 BGB dieser mit dem alten Gläubiger auch in Kenntnis der Abtretung zulässig sein soll (so wohl auch OLG München, IBR 2006, 82).
  • BGH, 14.10.1963 - VII ZR 33/62

    Vertragliches Abtretungsverbot

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.2007 - 7 U 137/07
    Dies hat zur Folge, dass eine dem Vereinbarungsverbot zuwiderlaufende Abtretungsvereinbarung schlechthin gegenüber jedem Dritten unwirksam ist und nicht zu einer Übertragung von Gläubigerrechten führt (BGHZ 40, 156, 159; Thür.OLG, OLGR 2003, 346, 347 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 275/03

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zustimmungsvorbehalts für die Abtretung einer

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.2007 - 7 U 137/07
    Nach der Teleologie von § 354a S. 2 HGB sollte § 354a S. 2 HGB dem Schuldner die Rechtsposition erhalten, die er dem Zedenten gegenüber inne hatte (BGH, WM 2003, 2338, 2340; WM 2005, 429, 431).
  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 102/93

    Mitwirkungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.2007 - 7 U 137/07
    Die Vorschrift hindere jedoch nicht Absprachen zwischen dem Schuldner und neuem Gläubiger dahin, dass der Schuldner nur noch an den neuen Gläubiger leisten dürfe (Schmidt in Ensthaler, a.a.O., Rn. 15; Saar, a.a.O., 993; Henseler, BB 1995, 5, 9; Lange in Pfeiffer, Handbuch der Handelsgeschäfte, § 6, Rn. 102).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.2007 - 7 U 137/07
    Damit ist auch der Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gegeben (BGH, NJW 2002, 3029).
  • BGH, 13.11.2008 - VII ZR 188/07

    Kein Vergleich nach Abtretung trotz Abtretungsverbot

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLGR Jena 2008, 18 veröffentlicht ist, ist der Auffassung, dass die zwischen der Zedentin und der Klägerin erfolgte Abtretung eines Teils der Werklohnforderung trotz des bestehenden Abtretungsverbotes nach § 354 a Satz 1 HGB wirksam sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 11 R 2662/12

    Sozialversicherungspflicht - Betreiber einer Postagentur - Partnervertrag mit

    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit der zivil- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, die - soweit ersichtlich - einhellig die Betreiber von Postagenturen als selbstständige Handelsvertreter iSv § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB (vgl Oberlandesgericht Karlsruhe 22.07.1998, 19 W 55/98; OLG Koblenz 30.01.2006, 12 U 127/01; OLG Stuttgart 01.02.2006, 4 U 182/05 und 22.11.2007, 7 U 137/07; OLG Köln 17.10.2008, 19 U 72/08; OLG Nürnberg 29.10.2008, 8 U 2003/06; ebenso in einem obiter dictum: Bundesgerichtshof 19.10.2000, IX ZB 69/00, NJW 2001, 832) und nicht als Arbeitnehmer der D. Post AG ansieht (Arbeitsgericht Cottbus 16.12.1999, 3 Ca 1401/99; ArbG München 12.03.2007, 8 Ca 15566/05; ArbG Stuttgart 19.08.2010, 1 Ca 7305/09).
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