Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 23.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.11.2007 - 3 U 115/07   

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https://dejure.org/2007,11152
OLG Celle, 28.11.2007 - 3 U 115/07 (https://dejure.org/2007,11152)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2007 - 3 U 115/07 (https://dejure.org/2007,11152)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2007 - 3 U 115/07 (https://dejure.org/2007,11152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auslegung eines Rahmenvertrages zwischen einem Immobilienfondsbetreiber und der den Erwerb der Fondsanteile finanzierenden Bausparkasse hinsichtlich der Reichweite einer Regelung zur Behandlung notleidend werdender Kredite

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § 157 BGB
    Auslegung von Willenserklärungen und Einschränkungen hinsichtlich der Reichweite der Sicherheiten von Darlehen; Verkauf von Fondsanteilen an Anleger und deren Finanzierung durch die Anleger mit Bausparsofortdarlehen; Konzeption und Abwicklung des Vertriebs und der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Willenserklärungen und Einschränkungen hinsichtlich der Reichweite der Sicherheiten von Darlehen; Verkauf von Fondsanteilen an Anleger und deren Finanzierung durch die Anleger mit Bausparsofortdarlehen; Konzeption und Abwicklung des Vertriebs und der ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung von Rahmenverträgen zwischen Immobilienfondsbetreiber und Bausparkasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenvertrag zwischen Fondsbetreiber und Bausparkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Probleme der Vertragsauslegung bei wechselnden Bezeichnungen in Folgeverträgen (IMR 2008, 1017)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2007 - 3 U 115/07
    Er ist regelmäßig der Ausgangspunkt jeder Auslegung (vgl. nur BGH, WM 2005, 418, 419 m. w. N.).

    Die Auslegung hat darüber hinaus im Sinne einer nach allen Seiten interessengerechten Auslegung hinsichtlich aller beteiligten Vertragsparteien möglichst umfassend deren Interessen zu wahren (vgl. BGH, WM 2005, 418, 419 m. w. N.).

  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2007 - 3 U 115/07
    b) Dass es für die Auslegung auf den Wortlaut nicht allein ankommen kann (s. a. BGHZ 20, 109), ergibt sich bereits aus § 157 und insbesondere aus § 133 BGB.
  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 238/68

    Mithaftung für die Nichtabführung von Prämiengeldern

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2007 - 3 U 115/07
    Aber nur für Formularverträge und auch für typische Vertragsbedingungen gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Unklarheitenregel (VersR 1971, 172. WM 1969, 289).
  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Dies muss insbesondere vorliegend gelten, weil die Versicherungsbestätigung nicht von Laien verfasst wurde, sondern von solchen Personen, denen neben der Bedeutung des geänderten Wortlauts von Teilen der Versicherungsbestätigung insbesondere auch die wirtschaftliche Bedeutung der Änderungen klar gewesen sein muss (s. a. OLG Celle, OLGR 2008, 191).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.07.2007 - 7 VA 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9758
OLG Köln, 23.07.2007 - 7 VA 1/07 (https://dejure.org/2007,9758)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.2007 - 7 VA 1/07 (https://dejure.org/2007,9758)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 7 VA 1/07 (https://dejure.org/2007,9758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über Gewährung von Einsicht in eine Insolvenzakte; Vorliegen eines Justizverwaltungsaktes bei Gestattung von Einsicht in Verfahrensakten durch Dritte; Geltendmachung rechtlichen Interesses an der Akteneinsicht; Vorliegen rechtlichen ...

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § ... 208; ; InsO § 209; ; ZPO § 299 Abs. 2; ; EGGVG § 23; ; EGGVG § 24; ; EGGVG § 24 Abs. 1; ; EGGVG § 26; ; EGGVG § 29 Abs. 1 Satz 2; ; EGGVG § 29 Abs. 2; ; EGGVG § 30 Abs. 1; ; EGGVG § 30 Abs. 3; ; EGGVG § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; FGG § 13a Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 299; InsO § 4 § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Einsicht in Insolvenzakte durch Massegläubiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2007 - 7 VA 1/07
    Dabei muss sich das rechtliche Interesse aus der Rechtsordnung selbst ergeben und verlangt als Mindestbedingung ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gegenwärtiges Verhältnis einer Person zu einer Person oder zu einer Sache (BGH, Beschluss vom 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06 - veröffentlicht zum Beispiel in ZInsO 2006, 597 ff. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 28.08.1996 - 15 VA 5/96
    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2007 - 7 VA 1/07
    Das Interesse des Dritten, durch die Akteneinsicht Tatsachen zu erfahren, die es ihm erleichtern, einen Anspruch geltend zu machen, der in keinem rechtlichen Bezug zu dem Prozessgegenstand steht, genügt für § 299 Abs. 2 ZPO aber nicht (Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 299 Rdnr. 6a; für die Einsichtnahme in andere als Insolvenzakten vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 1489; KG NJW 1988, 1738).
  • KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87

    Rechtliches Interesse des Gläubigers an Akteneinsicht bei Hoffnung des Gläubigers

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2007 - 7 VA 1/07
    Das Interesse des Dritten, durch die Akteneinsicht Tatsachen zu erfahren, die es ihm erleichtern, einen Anspruch geltend zu machen, der in keinem rechtlichen Bezug zu dem Prozessgegenstand steht, genügt für § 299 Abs. 2 ZPO aber nicht (Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 299 Rdnr. 6a; für die Einsichtnahme in andere als Insolvenzakten vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 1489; KG NJW 1988, 1738).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2008 - 20 VA 3/08

    Akteneinsicht in die Insolvenzakte: Vorliegen eines rechtlichen Interesses

    Der Präsident des Amtsgerichts hat allerdings zutreffend darauf hingewiesen, dass das Interesse eines Dritten, durch die Akteneinsicht Tatsachen zu erfahren, die es ihm erleichtern, einen Anspruch geltend zu machen oder abzuwehren, der in keinem rechtlichen Bezug zu dem Verfahrensgegenstand steht, für das rechtliche Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht genügt (vgl. insofern weiter: OLG Köln OLGR 2008, 191, zitiert nach Juris, m. w. N.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 29.05.2008, 20 VA 5/08).

    Es dient der Befriedigung der Insolvenzgläubiger, zu denen - jedenfalls im Hinblick auf die im Zivilprozess streitgegenständliche Forderung - offensichtlich weder die Klägerin des Verfahrens vor dem Landgericht noch die Antragstellerin gehören (vgl. hierzu OLG Köln OLGR 2008, 191; Senat, Beschluss vom 29.05.2008, 20 VA 5/08).

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18

    Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften

    Das Interesse eines Dritten, durch die Akteneinsicht Tatsachen zu erfahren, die es ihm ermöglichen, einen Anspruch geltend zu machen, der in keinem rechtlichen Bezug zu dem Verfahrensgegenstand steht, genügt nach ständiger Rechtsprechung zu § 299 Abs. 2 ZPO nicht (OLG Köln, OLGR 2008, 191; OLG Frankfurt, NZI 2008, 618 [juris Rn. 14]).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 20 VA 5/08

    Akteneinsicht: Anspruch eines Unterhaltsgläubigers auf Einsicht in die

    Das Insolvenzverfahren dient aber der Befriedigung der Insolvenzgläubiger (vgl. OLG Köln OLGR 2008, 191, zitiert nach juris), zu denen die Antragstellerin gerade nicht gehört.

    Das Interesse eines Dritten, durch die Akteneinsicht Tatsachen zu erfahren, die es ihm erleichtern, einen Anspruch geltend zu machen, der in keinem rechtlichen Bezug zu dem Verfahrensgegenstand steht, genügt für § 299 Abs. 2 ZPO nicht (vgl. OLG Köln OLGR 2008, 191, zitiert nach juris, m. w. N.).

  • OLG Bremen, 05.04.2022 - 1 VA 4/21

    Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über ein

    Ein konkreter rechtlicher Bezug eines Interesses des Antragstellers zum Verfahrensgegenstand des betroffenen Rechtsstreits könnte sich insbesondere daraus ergeben, dass dieses Interesse denselben Lebenssachverhalt betrifft (siehe Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2021 - I-3 VA 14/19, juris Rn. 24 f., NZG 2021, 1410; Beschluss vom 18.05.2021 - 3 Va 16/19, BeckRS 2021, 15984 Rn. 11; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 14.07.1987 - 2 VA 1/87, juris Ls., OLGZ 1988, 51; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.06.2016 - 20 VA 20/15, juris Rn. 34, ZInsO 2016, 1698; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.01.2019 - 6 VA 89/18, juris Rn. 84, Justiz 2019, 132; OLG Köln, Beschluss vom 23.07.2007 - 7 VA 1/07, juris Rn. 23, OLGR 2008, 191; Beschluss vom 03.06.2019 - 7 VA 7/19, juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 VA 2218/13, juris Rn. 11, ZIP 2014, 700 (Ls.); OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.01.2015 - 4 AR 1/15, juris Rn. 9, NJW 2015, 1255; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2009 - 12 Va 11/08, juris Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 20 VA 6/09

    Insolvenzverfahren: Umstände für ein rechtliches Interesse eines Massegläubigers

    Die Antragstellerin ist als Massegläubigerin grundsätzlich Dritte im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO, da sich die Geltendmachung von Ansprüchen und Befriedigung der Massegläubiger außerhalb des Insolvenzverfahrens und unabhängig von ihm vollziehen (vgl. etwa OLG Köln OLGR 2008, 191; LG Düsseldorf ZIP 2007, 1388; a. A. Jaeger/Gerhardt, InsO, § 4 Rz. 21; Rüther in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl., § 4 Rz. 34, je m. w. N.).
  • BayObLG, 03.12.2019 - 1 VA 70/19

    Einsichtsrecht des Anfechtungsgegners in die Insolvenzakten

    Die Eigenschaft als Massegläubiger, die der Antragsteller daraus herleitet, dass er die Bestattungskosten getragen habe (vgl. § 324 Abs. 1 Nr. 2 InsO), begründet indes nicht die Stellung eines Beteiligten am Insolvenzverfahren, weil Massegläubiger ihre Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend zu machen haben und außerhalb dieses Verfahrens zu befriedigen sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2017, 7 VA 11/17, juris Rn. 7; Beschluss vom 23. Juli 2007, 7 VA 1/07, juris Rn. 18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Januar 2010, 20 VA 9/09, juris Rn. 13; Ganter/Bruns in Münchener Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2019, § 4 Rn. 61; Baumert in Braun, InsO, 7. Aufl. 2017, § 4 Rn. 41; unklar Pape in Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl. 2019, § 4 Rn. 29; a. A. Madaus in BeckOK InsO, 15. Ed. Stand 25. Juli 2019, § 4 Rn. 11.3; Stephan in Karsten Schmidt, InsO, 19. Aufl. 2016, § 4 Rn. 31).
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