Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07   

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OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07 (https://dejure.org/2007,4541)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.09.2007 - 9 U 89/07 (https://dejure.org/2007,4541)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. September 2007 - 9 U 89/07 (https://dejure.org/2007,4541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    I.R. des Schriftformerfordernisses gestellte Anforderungen an einen einem Mietvertrag beigefügten und weder maßstabsgerechten noch die Größe eines Objekts zutreffend bezeichnenden Grundrissplan; Änderung eines schriftlich fixierten Vertragstextes durch schlüssiges ...

  • Judicialis

    BGB § 14; ; BGB § 147; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 149; ; BGB § 162; ; BGB § 162 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 273; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 535; ; BGB § 550; ; BGB § 566

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 550
    Anforderungen an das Schriftformerfordernis eines Mietvertrages in Bezug auf Grundrissplan und abweichende Nebenkostenberechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftformerfordernis: Anforderungen an Grundrissplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geringfügige Abänderung des Mietvertrages und Schriftformerfordernis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftform: Bestimmbarkeit der Mietsache und Abänderung von Nebenkostenregelungen (IMR 2008, 49)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 371
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03

    Einhaltung der Schriftform bei Mietvertrag mit einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
    Wenn die Vertragschließenden wesentliche Bestandteile des Mietvertrages - dazu gehört die genaue Bezeichnung des Mietgegenstandes (BGH, NJW 2006, 140, 141) - nicht in die Vertragsurkunde selbst aufnehmen, sondern in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, muss zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht werden (BGH, NJW-RR 2002, 8, 9; BGH NJW 2007, 288,290).

    Wenn nicht das gesamte im Mietvertrag bezeichnete Objekt an den Mieter vermietet wird, sondern nur nicht näher beschriebene Teile eines konkret bezeichneten Objekts, dessen andere, ebenfalls nicht konkret bezeichnete Teile an andere Mieter vermietet werden, ist der Mietgegenstand nicht hinreichend bezeichnet (in diesem Sinne BGH, NJW 2006, 140, 141).

    Bei einer Vermietung "vom Reißbrett" muss die Beschreibung des Mietobjektes besonders genau sein, weil die tatsächliche Ausgestaltung der Räume in diesem Falle bei der Auslegung des Mietvertrages nicht herangezogen werden kann (BGH, NJW 2006, 140,141).

    Dadurch, insbesondere dadurch, dass ein Lageplan Vertragsbestandteil ist, unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, über den der BGH im Urteil vom 02.11.2005 (BGH, NJW 2006, 140 ff. BGH, ZMR 2007, 611, 612) entschieden hat; im dortigen Fall befanden sich in einem Gebäude mehrere Einheiten, die von verschiedenen Mietern genutzt werden sollten.

    Wenn Mietvertragsparteien sich darauf geeinigt haben, dass das Mietverhältnis "mit der Übergabe der Mieträume" beginnen soll, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2006, 139 f. BGH, ZMR 2007, 611, 612) hinreichend bestimmt; ansonsten würde die Vermietung noch nicht fertig gestellter Räume über Gebühr erschwert.

  • OLG Hamm, 26.10.2005 - 30 U 121/05

    Gesetzliche Schriftform für langfristige Zeitmietverträge

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
    Selbst wenn der Mietvertrag durch schlüssiges Handeln dadurch abgeändert wird, dass der Vermieter über Jahre hinweg eine im Mietvertrag nicht genannte Nebenkostenart in die Betriebskostenabrechnung aufnimmt und die Abrechnung vom Mieter beanstandungslos ausgeglichen wurde, entfällt die Schriftform jedenfalls dann nicht, wenn sich die Kosten im Verhältnis zur Gesamtmiete (vorliegend 2 % - 4 %) nur unwesentlich verändern (im Anschluss an OLG Hamm OLGR 2006, 138 ff.).

    Wenn von den Nebenkosten jedoch nur ein geringer Anteil aufgrund einer stillschweigend getroffenen Vereinbarung umgelegt worden ist und diese Vertragsänderung nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung wie auch nach vernünftiger Beurteilung unwesentlich ist, unterfällt die Vertragsänderung nicht dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB (OLG Hamm, OLGR 2006, 138, 140).

    Die Situation ist vergleichbar mit derjenigen, die in dem vom OLG Hamm mit Urteil vom 26.10.2005 (OLGR 2006, 138 ff.) entschiedenen Fall bestanden hat.

  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 212/03

    Formularmäßige Vereinbarung des Beginns eines Mietverhältnisses mit Übergabe der

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
    Insoweit darf auch auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückgegriffen werden, die aber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits vorliegen müssen (BGH, NJW 2006, 139, 140).

    Wenn Mietvertragsparteien sich darauf geeinigt haben, dass das Mietverhältnis "mit der Übergabe der Mieträume" beginnen soll, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2006, 139 f. BGH, ZMR 2007, 611, 612) hinreichend bestimmt; ansonsten würde die Vermietung noch nicht fertig gestellter Räume über Gebühr erschwert.

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
    Eine körperliche Verbindung aller Teile des Mietvertrages ist nicht erforderlich (BGH, NJW 1999, 2591).

    Von dem Formerfordernis ausgenommen werden Abreden, die für den Inhalt des Vertrages von nur nebensächlicher Bedeutung sind (BGH, NJW 1999, 2591,2592).

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
    Die Beklagte hat gemäß § 273 BGB seit Ablauf des Jahres 2006 bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Klägerin ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen (vgl. BGH, NJW 2006, 2552 f.; OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 37 f.); zu diesen gehören auch die geltend gemachten Beträge für Juli bis November 2006.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 24 U 168/00

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
    Die Beklagte hat gemäß § 273 BGB seit Ablauf des Jahres 2006 bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Klägerin ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen (vgl. BGH, NJW 2006, 2552 f.; OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 37 f.); zu diesen gehören auch die geltend gemachten Beträge für Juli bis November 2006.
  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
    Das bloße Entstehen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts lässt einen bereits eingetretenen Verzug nicht entfallen; dies ist nur der Fall, wenn der Schuldner seine eigene Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Leistung des anderen Teils anbietet (BGH, NJW 1971, 421).
  • KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Inanspruchnahme von Darlehen durch einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
    Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, liegt eine gewerbliche Betätigung vor (KG, KGR 2003, 193,194).
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 92/04

    Umfang des Auskunftsrechts des gewerblichen Vermieters bei Untervermietung

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
    Wenn die Vertragschließenden wesentliche Bestandteile des Mietvertrages - dazu gehört die genaue Bezeichnung des Mietgegenstandes (BGH, NJW 2006, 140, 141) - nicht in die Vertragsurkunde selbst aufnehmen, sondern in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, muss zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht werden (BGH, NJW-RR 2002, 8, 9; BGH NJW 2007, 288,290).
  • BGH, 10.10.2001 - XII ZR 93/99

    Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
    Wenn die Vertragschließenden wesentliche Bestandteile des Mietvertrages - dazu gehört die genaue Bezeichnung des Mietgegenstandes (BGH, NJW 2006, 140, 141) - nicht in die Vertragsurkunde selbst aufnehmen, sondern in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, muss zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht werden (BGH, NJW-RR 2002, 8, 9; BGH NJW 2007, 288,290).
  • OLG Dresden, 31.08.2004 - 5 U 946/04

    Formwirksamkeit eines befristeten Gewerbemietvertrages

  • BGH, 22.02.1994 - LwZR 4/93

    Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung zu einem Landpachtvertrag durch den

  • BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung

    Die wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht dahin, dass nur unerhebliche Mietänderungen nicht dem Formzwang des § 550 BGB unterfallen, wobei die (regelmäßig in Prozentwerten angegebene) Grenze der Erheblichkeit nicht einheitlich festgelegt wird (vgl. etwa OLG Jena NZM 2008, 572, 575 f.; OLG Naumburg OLGR 2008, 225, 227 f.; OLG Hamm OLGR 2006, 138, 140; BeckOK BGB/Herrmann [Stand: 1. Mai 2015] § 550 Rn. 20; Erman/Lützenkirchen BGB 14. Aufl. § 550 Rn. 17; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Schweitzer Gewerberaummiete § 550 BGB Rn. 61; Heile/Landwehr in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. Rn. 2508; Leo NZM 2006, 452, 453; Neuhaus Handbuch der Geschäftsraummiete 5. Aufl. Kap. 5 Rn. 104 f.; Staudinger/Emmerich BGB [2014; Updatestand: 22. September 2015] § 550 Rn. 29 a; Sternel Mietrecht aktuell 4. Aufl. Rn. I 131; Timme/Hülk NJW 2007, 3313, 3316).
  • OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10

    Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von

    Die Weitervermietung ab Mai 2006 kann unabhängig vom Erklärungswert nicht mehr als Annahmeerklärung angesehen werden, da nach rund vier Monaten nicht mehr nach den regelmäßigen Umständen i.S.d. § 147 Abs. 2 BGB mit einer Annahme gerechnet werden konnte (OLG Naumburg, Urt. v. 25.09.2007 - 9 U 89/07, OLGR 2008, 225: ein Monat).
  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 30 U 82/12

    Anforderungen an die Form eines langfristigen Mietvertrages; Heilung von

    Die Übernahme von Kosten in einer hier allenfalls in Betracht kommenden Größenordnung ist bei den übrigen Kostengrößen nahezu völlig zu vernachlässigen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.10.2005, 30 U 121/05, juris Rn. 63, OLGR 2006, 138; siehe auch OLG Naumburg, Urt. v. 25.09.2007, 9 U 89/07, juris Rn. 53, ZMR 2008, 371; ebenso im Ansatz, wenn auch wegen der Höhe im konkreten Fall verneinend OLG Brandenburg, Urt. v. 17.10.2012, 3 U 75/11, juris Rn. 63) .
  • OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11

    Pachtvertrag über eine zwangsverwaltete Immobilie: Aktivlegitimation des

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht unter Beachtung der Entscheidung des OLG Naumburg vom 25.9.2007 (ZMR 2008, 371).
  • OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 U 137/08

    Gewerberaummiete: Hinreichende Bestimmbarkeit des Mietgegenstands; Wahrung der

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Ansicht vertreten, dass die Annahmefrist bei Mietverträgen 2 bis 3 Wochen beträgt (OLG Dresden, Urt. v. 31.08.2004, 5 U 946/04 - 5 U 0946/04, NZG 2005, 72; OLG Naumburg, Urt. v. 25.09.2007, 9 U 89/07, ZMR 2008, 371; a.A. KG, Urt. v. 22.03.1999, 23 U 8203/98, WuM 1999, 323: 5 Tage).
  • OLG Stuttgart, 22.09.2014 - 5 U 70/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei einer

    Demgegenüber vertreten andere Oberlandesgerichte die Auffassung, dass eine wesentliche Änderung der Mietzinshöhe erst bei Erreichen der Wesentlichkeitsgrenze von 10 % anzunehmen sei (OLG Jena, Urteil v. 13.03.2008, 1 U 130/07, Rz. 100; OLG Naumburg, Urteil v. 25.09.2007, 9 U 89/07, Rz. 53; OLG Hamm, Urteil v. 26.10.2005, 30 U 121/05, Rz. 63; offengelassen: OLG Brandenburg, Urteil v. 17.10.2005, 3 U 75/11, Rz. 63 sowie KG Berlin, Urteil v. 28.02.2005, 12 U 74/03, Rz. 33 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 103/12

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Mieterhöhungen im Rahmen eines langfristigen

    Die Frage, ob zeitlich nicht beschränkte Änderungen der Mietzinshöhe stets wesentlich sind (so: OLG Karlsruhe v. 22.03.2001, 9 U 174/00, Rn. 20f und v. 10.12.2002, 17 U 97/02 Rn. 48; OLG Rostock v. 25.06.2001, 3 U 162/00, Rn. 52f) oder nur dann, wenn sie eine Wesentlichkeitsgrenze von etwa 10% oder mehr überschreiten, wobei es verlässliche und berechenbare Maßstäbe für die Unterscheidung nicht gibt (so: OLG Jena v. 13.03.2008, 1 U 130/07 Rn. 100ff mwN; OLG Naumburg v. 25.09.2007, 9 U 89/07 Rn. 53; OLG Hamm v. 26.10.2005, 30 U 121/05, Rn. 63; offengelassen in:.
  • LG Münster, 29.06.2010 - 25 O 173/09

    Zur Formbedürftigkeit des Mietvertrags

    Die Kammer schließt sich jedoch der Auffassung an, dass eine nicht ins Gewicht fallende Erhöhung der Nebenkosten eine unwesentliche Änderung des Mietvertrages ist und nicht der Schriftform unterliegt (OLG Hamm, BeckRS 2006, 00676; OLG Naumburg, ZMR 2008, 371).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.01.2008 - 5 U 1508/07   

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https://dejure.org/2008,5388
OLG Koblenz, 10.01.2008 - 5 U 1508/07 (https://dejure.org/2008,5388)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.01.2008 - 5 U 1508/07 (https://dejure.org/2008,5388)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 5 U 1508/07 (https://dejure.org/2008,5388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Erben des Verstorbenen auf Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaft unterlassenen Befunderhebung; Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den Gesundheitsschaden; Berücksichtigung der seelischen Beeinträchtigung, der Not und ...

  • medizinrechtsiegen.de

    Arzthaftung: Umkehr der Beweislast nach fehlerhaft unterlassener Befunderhebung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 276; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 847; BGB 1922; ZPO § 286; ZPO § 287
    Schmerzensgeldanspruch eines als Simulant verdächtigten lebensbedrohlich Erkrankten

  • ratgeber-arzthaftung.de
  • rechtsportal.de

    Höhe des Schmerzensgeldes bei sechs Tage andauernder Luftnot, Erstickungsgefühlen und Todesangst vor dem Versterben; Umkehr der Beweislast im Arzthaftungsprozess bei Befunderhebungsfehlern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Tod eines angeblichen Simulanten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tödlich erkrankten Patienten als "Jammerlappen" hingestellt Frau und Sohn erhalten nach seinem Tod Schmerzensgeld vom Krankenhaus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umkehr der Beweislast nach fehlerhaft unterlassener Befunderhebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1055
  • VersR 2008, 923
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 05.11.2021 - 5 U 119/13

    Haftung einer Hebamme für Geburtsschäden wegen unterlassener Vorlagenkontrolle

    c) Im Ergebnis geht der Senat davon aus, dass sich die Nichtreaktion der Beklagten zu 2) auf die bei gebotener Befunderhebung festgestellte Blutung als grober Behandlungsfehler darstellt, sodass die Voraussetzungen Beweislastumkehr wegen unterlassener Befunderhebung vorliegen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10. Januar 2008 - 5 U 1508/07 -, juris).
  • OLG Koblenz, 30.10.2008 - 5 U 576/07

    Darlegungs- und Beweislast bei verzögerter notfallmäßiger Verlegung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt in NJW 2008, 3006 -3008 und in MedR 2008, 568-570 jeweils m.w.N) ist jedoch bei einer unterlassenen Befunderhebung darauf abzustellen, ob die gebotenen weiteren Maßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen reaktionspflichtigen Befund ergeben hätten und dies sodann bei pflichtgemäßem Handeln den weiteren Kausalverlauf zugunsten des Patienten beeinflusst hätte.
  • LG Bochum, 11.05.2011 - 6 O 163/09

    Anspruch auf Schadensersatz bei Geltendmachung einer fehlerhaften ärztlichen

    Liegt also, wie hier, eine fehlerhafte unterlassene Befunderhebung vor, auch wenn diese nur einen einfachen Fehler darstellt, führt dies gleichwohl zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den Gesundheitsschaden - hier die aufgetretene Nachblutung bei der Klägerin nach dem operativen Eingriff - , wenn sich bei rechtzeitiger und genügender Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung des Befundes als fundamental bzw. eine Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (vgl. dazu z. Bsp.: BGH NJW 1999, 862(863); BGH NJW 1999, 3408; BGH NJW-RR 2007, 744(746); OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1055).
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Rechtsprechung
   KG, 09.11.2007 - 7 U 75/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10780
KG, 09.11.2007 - 7 U 75/07 (https://dejure.org/2007,10780)
KG, Entscheidung vom 09.11.2007 - 7 U 75/07 (https://dejure.org/2007,10780)
KG, Entscheidung vom 09. November 2007 - 7 U 75/07 (https://dejure.org/2007,10780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag; Vorliegen einer Pauschalpreisvereinbarung inklusive Mehrwertsteuer; Darlegungslast und Beweislast des Auftragnehmers für die geltendgemachten Rechnungsposten

  • Judicialis

    BGB §§ 631 ff.

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 631 ff.
    Abgrenzung von werkvertraglichen und dienstvertraglichen Leistungen

  • ibr-online

    Abgrenzung zu dienstvertraglichen Leistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Stundenlohnarbeiten: Werk- oder Dienstvertrag? (IBR 2008, 138)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus KG, 09.11.2007 - 7 U 75/07
    Die vertragliche oder gesetzliche Festlegung einer Vergütungsleistung in einem bürgerlich-rechtlichen, gegenseitigen Vertrag (Werklohn, Dienstleistungsvergütung, Kaufpreis) umfasst grundsätzlich die auf die Gegenleistung zu entrichtende Umsatzsteuer, falls nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist (vergl. BGH NJW 1991, 2484; OLGR Köln 2001, 3; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 221/99

    Beschleunigungsprämie im Bauvertrag - Nettopreise - Umsatzsteuer

    Auszug aus KG, 09.11.2007 - 7 U 75/07
    Die vertragliche oder gesetzliche Festlegung einer Vergütungsleistung in einem bürgerlich-rechtlichen, gegenseitigen Vertrag (Werklohn, Dienstleistungsvergütung, Kaufpreis) umfasst grundsätzlich die auf die Gegenleistung zu entrichtende Umsatzsteuer, falls nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist (vergl. BGH NJW 1991, 2484; OLGR Köln 2001, 3; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.02.2013 - 24 U 75/12

    Ansprüche nach vorzeitiger Kündigung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem

    Für die Abgrenzung zwischen werkvertraglichen und dienstvertraglichen Leistungen ist allein maßgeblich, dass die Vergütung nicht nur für die Arbeitsleistung, sondern für den vertraglich geschuldeten Erfolg erfolgen soll (KG Berlin, Urteil vom 09. November 2007 - 7 U 75/07, KGR Berlin 2008, 225, juris. Tz. 4).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.11.2007 - 6 U 5117/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12069
OLG München, 08.11.2007 - 6 U 5117/06 (https://dejure.org/2007,12069)
OLG München, Entscheidung vom 08.11.2007 - 6 U 5117/06 (https://dejure.org/2007,12069)
OLG München, Entscheidung vom 08. November 2007 - 6 U 5117/06 (https://dejure.org/2007,12069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Zahlungsklage durch den Nichtgläubiger bei späterer Ermächtigung durch den tatsächlichen Gläubiger; Bedeutung des Zeitpunktes der Offenlegung der gewillkürten Prozessstandschaft für den Lauf der Verjährungsfrist bei ...

  • Judicialis

    GebrMG § 11; ; GebrMG § ... 24; ; GebrMG § 24 Abs. 2; ; GebrMG § 24c; ; GebrMG § 24c Satz 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 185 Abs. 1; ; BGB § 185 Abs. 2 Satz 1 Var. 2; ; BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB § 203; ; BGB § 204; ; BGB § 209 a.F.; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 185; BGB § 203; BGB § 204
    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Zahlungsklage durch den Nichtgläubiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten

    Auszug aus OLG München, 08.11.2007 - 6 U 5117/06
    Dass diese nachträgliche Ermächtigung nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurückwirkt, hat das Landgericht im Einklang mit gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH vom 30. Mai 1972, Az. I ZR 75/71 = NJW 1972, 1580, im Volltext nachgewiesen bei juris, dort Rdnr. 13 f. m.w.N.) ausgeführt (ebenso OLG Rostock, OLG-NL 2004, 209 ff.).

    Schließlich könnte auch die klägerseits vorgebrachte Erwägung, nach dem übereinstimmenden Willen der damals Beteiligten bereits in dem Vergleich vom 04. November 2004 (Anlage K 6) von Herrn Y. zur gerichtlichen Geltendmachung des (von T. an ihn, Y., abgetretenen) Schadenersatzanspruchs ermächtigt worden zu sein, die Erklärung vom 14. Juni 2005 (Anlage K 14) habe rein deklaratorischen Charakter, der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen: Unabhängig davon, dass der Vergleichstext keinerlei Passagen enthält, denen ein solcher objektiver Erklärungswert beizumessen wäre - solche zeigt auch die Klägerin nicht auf, vielmehr beschränkt sie sich darauf, die Rechtsansicht der damals Beteiligten dahingehend wiederzugeben, dass nach ihrer und Y. Auffassung alles Erforderliche getan gewesen sein, um ihr die Klagebefugnis zu verschaffen - hätte der Mahnbescheid selbst im Fall einer der Klägerin vor Klageerhebung erteilten Ermächtigung Y. zur gerichtlichen Verfolgung des Ersatzanspruchs die Verjährung nicht nach § 204 BGB gehemmt: Wie der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1972 zu § 209 BGB a.F. befunden hat (NJW 1972, 1580), genügt allein das Bestehen einer Befugnis, ein fremdes Recht in eigenem Namen geltend zu machen, zur Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung nicht.

  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 173/81

    Ärztliche Schieds- oder Gutachterstelle - Arzthaftungsprozeß - Verjährung -

    Auszug aus OLG München, 08.11.2007 - 6 U 5117/06
    Auch eine Hemmung des Fristenlaufs wegen Verhandlungen zwischen der Beklagten und den damaligen anwaltlichen Vertretern T. über den Schadenersatzanspruch, Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB i.V.m. § 203 BGB, hindert die Verjährung nicht: Zwar ist der Begriff der Verhandlungen i.S.d. § 203 BGB weit auszulegen (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 203 Rdnr. 2; BGH NJW 1983, 2075): wenn der Gläubiger klargestellt hat, dass er eine hinsichtlich des Anspruchsgrund im Kern umrissene Forderung geltend machen will, genügt grundsätzlich jeder anschließende Meinungsaustausch über die Forderung selbst oder ihre tatsächlichen Grundlagen, sofern der Schuldner nicht sofort Verhandlungen erkennbar ablehnt (BGH NJW 2004, 1654).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus OLG München, 08.11.2007 - 6 U 5117/06
    Auch eine Hemmung des Fristenlaufs wegen Verhandlungen zwischen der Beklagten und den damaligen anwaltlichen Vertretern T. über den Schadenersatzanspruch, Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB i.V.m. § 203 BGB, hindert die Verjährung nicht: Zwar ist der Begriff der Verhandlungen i.S.d. § 203 BGB weit auszulegen (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 203 Rdnr. 2; BGH NJW 1983, 2075): wenn der Gläubiger klargestellt hat, dass er eine hinsichtlich des Anspruchsgrund im Kern umrissene Forderung geltend machen will, genügt grundsätzlich jeder anschließende Meinungsaustausch über die Forderung selbst oder ihre tatsächlichen Grundlagen, sofern der Schuldner nicht sofort Verhandlungen erkennbar ablehnt (BGH NJW 2004, 1654).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 08.11.2007 - 6 U 5117/06
    Sie ist jedoch in der Folgezeit endgültig unwirksam geworden (BGH NJW 1989, 1673; BGH NJW 1999, 3704), insofern T. die Genehmigung - in zulässiger Weise (vgl. BGHZ 109, 177 Rnr. 3) - konkludent dadurch verweigert hat, dass er gegen die (sich zum Vertrieb gebrauchsmustergemäßer Fitnessgeräte berechtigt wähnende) Klägerin nach deren unbestrittenem Vorbringen vor dem Landgericht Nürnberg Ende November 2001 eine Unterlassungsverfügung erwirkt hat.
  • BGH, 22.03.1989 - VIII ZR 154/88

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts wegen Zahlungsverzugs in einem

    Auszug aus OLG München, 08.11.2007 - 6 U 5117/06
    Sie ist jedoch in der Folgezeit endgültig unwirksam geworden (BGH NJW 1989, 1673; BGH NJW 1999, 3704), insofern T. die Genehmigung - in zulässiger Weise (vgl. BGHZ 109, 177 Rnr. 3) - konkludent dadurch verweigert hat, dass er gegen die (sich zum Vertrieb gebrauchsmustergemäßer Fitnessgeräte berechtigt wähnende) Klägerin nach deren unbestrittenem Vorbringen vor dem Landgericht Nürnberg Ende November 2001 eine Unterlassungsverfügung erwirkt hat.
  • LG Düsseldorf, 20.01.2011 - 4b O 73/08

    Abwicklungsvereinbarung

    Die vom Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des OLG München (GRUR-RR 2008, 139) gibt keinen Anlass zu einer abweichenden rechtlichen Sichtweise: Anders als dort wurde die Ermächtigung gemäß Anlage K 18 nämlich weder vor Klageerhebung noch nach Ablauf der Verjährungsfrist erteilt, sondern nach Klageergebung, aber vor Ablauf der Verjährungsfrist.
  • OLG Frankfurt, 03.09.2020 - 6 U 94/19

    Markenmäßige Benutzung durch Verwendung des Kennzeichens auf sog. Hangtags für

    Macht der Kläger - wie hier - ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend, ohne dies in der Klage bzw. Klageerweiterung offen zu legen, entfaltet eine nachträgliche Einverständniserklärung keine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Klageerhebung (vgl. BGH, Urt. v. 30.5.1972 - I ZR 75/71 -, Rn. 15, juris; OLG München GRUR-RR 2008, 139; OLG Köln, Urt. v. 7.5.2014 - I-16 U 217/12, Rn. 40, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.07.2007 - 11 WF 134/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37010
OLG Oldenburg, 19.07.2007 - 11 WF 134/07 (https://dejure.org/2007,37010)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.07.2007 - 11 WF 134/07 (https://dejure.org/2007,37010)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 11 WF 134/07 (https://dejure.org/2007,37010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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