Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4456
OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07 (https://dejure.org/2008,4456)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2008 - 19 Wx 44/07 (https://dejure.org/2008,4456)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 19 Wx 44/07 (https://dejure.org/2008,4456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmaßnahme zur Verabreichung einer "3-Monatsspritze" zur Schwangerschaftsverhütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsfähigkeit der Fixierung eines Betroffenen zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft; Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers zur Wahrung der Interessen des Betroffenen; Umfang der gerichtlichen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigungsunfähigkeit einer Fixierung zur Verabreichung einer Depotspritze

  • Judicialis

    BGB § 1905; ; BGB § 1906

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1905; BGB § 1906
    Fixierung einer Betroffenen zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 70 Abs. 1 Satz 2, 70b Abs. 1 und Abs. 2, 70e Abs. 1 Satz 2 FGG
    Fixierung zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft ist nicht genehmigungsfähig [Schwangerschaftsverhütung, Behinderte, Betreuung, Depotspritze, Fixierung, Zwangs- medikation, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 813
  • FGPrax 2008, 133
  • FamRZ 2008, 1211
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07
    Die kurzfristige Freiheitsentziehung allein zu dem Zweck, der Betroffenen zwangsweise eine Depotspritze zu verabreichen, ist nicht genehmigungsfähig (BGHZ 145, 297ff.; OLG Bremen, NJW-RR 2006, 75ff.).

    Insbesondere kann eine ambulante Zwangsbehandlung nicht auf § 1906 BGB gestützt werden (BGHZ 145, 297ff.; Staudinger/Bienwald, BGB 13. Bearb. 2006, § 1906 Rn. 32a).

    § 1906 Abs. 1 BGB ermöglicht lediglich die Unterbringung der Betroffenen, also eine nicht nur kurzfristige Beschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit auf einen bestimmten Lebensraum (BGHZ 145, 297ff. m.w.N.).

    Solche nur kurzfristigen und nicht die gesamte Lebensführung erfassenden Zwangsmaßnahmen werden von § 1906 Abs. 1 BGB nicht erlaubt (BGHZ 145, 297ff.).

    Entscheidend ist auch insoweit, ob die Maßnahme in ihren Auswirkungen der Unterbringung vergleichbar ist (BGHZ 145, 297ff.; BT-Drs. 11/6949, S. 76).

    Daran fehlt es, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Betroffene lediglich gegen ihren Willen für kurze Zeit gezwungen wird, sich für einen ärztlichen Eingriff an einem bestimmten Ort aufzuhalten (vgl. BGHZ 145, 297ff.).

  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 50/00

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in die Sterilisation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07
    Gegenüber einer Sterilisation werden empfängnisverhütende Maßnahmen dann als unzumutbar angesehen, wenn dies wegen des Widerstandes der Betroffenen zu regelmäßig wiederkehrenden ärztlichen Zwangsmaßnahmen führen würde (vgl. OLG Hamm, NJW 2001, 1800 Rz. 22).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 281/96

    Sterilisation der Betreuten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07
    Ähnlich wird allgemein das Unterbinden sexueller Kontakte der Betreuten gegen ihren natürlichen Willen als unzumutbare Alternative zur Sterilisation angesehen (BayObLG NJW-RR 1997, 578, 580).
  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07
    Schon dieses Versäumnis führt dazu, dass der angefochtene Beschluss keinen Bestand haben kann (vgl. auch OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.12.2007 - 15 UF 142/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8696
OLG Schleswig, 19.12.2007 - 15 UF 142/07 (https://dejure.org/2007,8696)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.12.2007 - 15 UF 142/07 (https://dejure.org/2007,8696)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 15 UF 142/07 (https://dejure.org/2007,8696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verwirkung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes und seiner Mutter; Feststellung der Vaterschaft als Voraussetzung zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ; Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs bei relgelmäßiger Unterhaltszahlung seitens des ...

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1615 l

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2057
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 03.10.1988 - 6 UF 107/88

    Unterhaltsanspruch; Keine Erwerbstätigkeit der Mutter

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 15 UF 142/07
    Es reicht aus, wenn der als Erzeuger des Kindes in Betracht kommende Mann die Vaterschaft nicht bestreitet (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 554; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 690; Palandt-Diederichsen a.a.O., Rn. 3 zu § 1615 l BGB; Viefhues, jurisPK-BGB, 3.Aufl., Rn. 17 zu § 1615 l BGB; anderer Ansicht z.B. OLG Hamm FamRZ 1989, 619).
  • OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96

    Unterhaltsanspruch einer Ehefrau gegen den Ehemann bei Betreuung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 15 UF 142/07
    Es reicht aus, wenn der als Erzeuger des Kindes in Betracht kommende Mann die Vaterschaft nicht bestreitet (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 554; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 690; Palandt-Diederichsen a.a.O., Rn. 3 zu § 1615 l BGB; Viefhues, jurisPK-BGB, 3.Aufl., Rn. 17 zu § 1615 l BGB; anderer Ansicht z.B. OLG Hamm FamRZ 1989, 619).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 15 UF 142/07
    Diesem Rechtsgedanken kann im Rahmen der Bemessung des Zeitmoments in der Weise Rechnung getragen werden, dass das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr ausreichen kann (z.B. BGH FamRZ 2002, 1698 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1994 - 3 UF 41/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 15 UF 142/07
    Es reicht aus, wenn der als Erzeuger des Kindes in Betracht kommende Mann die Vaterschaft nicht bestreitet (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 554; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 690; Palandt-Diederichsen a.a.O., Rn. 3 zu § 1615 l BGB; Viefhues, jurisPK-BGB, 3.Aufl., Rn. 17 zu § 1615 l BGB; anderer Ansicht z.B. OLG Hamm FamRZ 1989, 619).
  • OLG Oldenburg, 27.06.2018 - 11 WF 110/18

    Geltendmachung von Elternunterhalt vor Anerkennung oder rechtskräftiger

    Zwar hält eine Gegenmeinung die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 1615l BGB auch für bereits dann - ggf. mittels einer inzidenten Feststellung- möglich, wenn die Vaterschaft nicht bestritten wird (Born in: MüKo BGB, 7. Auflage 2017, § 1615l Rn 3; Viefhus in: jurisPK-BGB, Stand: 19.03.2018, § 1615l Rn 9; OLG Schleswig vom 19.12.2007, 15 UF 142/07, FamRZ 2008, 2057f, auch Palandt in den Vorauflagen, jedenfalls etwa Diederichsen in: Palandt BGB, 66. Auflage 2007, § 1615l BGB Rn. 3, der aktuelle Palandt (Brudermüller in Palandt/BGB, 77. Auflage 2018, § 1615l Rn 2) weist lediglich darauf hin, dass diese Frage streitig ist).

    Die Entscheidung des Oberlandesgericht Schleswig (OLG Schleswig vom 19.12.2007, 15 UF 142/07, FamRZ 2008, 2057f), die tatsächlich einen mit der hier vorliegenden Konstellation vergleichbaren Fall behandelt, stützt sich zur Begründung ebenfalls auf die oben genannte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Zweibrücken und Düsseldorf sowie die darauf fußenden Kommentierungen aus dem Palandt der 66. Auflage (2007) und dem jurisPK-BGB.

  • OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09

    Außerordentlicher Rechtsbehelf: Untätigkeitsbeschwerde bei unzumutbarer

    Durch rechtskräftiges Urteil des Senats vom 19. Dezember 2007 (15 UF 142/07) ist der Antragsgegner im Hinblick auf Unterhaltsansprüche der Antragstellerin im Einzelnen zur Auskunft über sein Einkommen für die Jahre 2003 bis 2005 verurteilt worden; auf den Tenor und die Gründe der Entscheidung wird verwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.06.2007 - 27 U 213/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13059
OLG Hamm, 14.06.2007 - 27 U 213/04 (https://dejure.org/2007,13059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2007 - 27 U 213/04 (https://dejure.org/2007,13059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 27 U 213/04 (https://dejure.org/2007,13059)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.08.2007 - 14 W 605/07   

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https://dejure.org/2007,19871
OLG Koblenz, 20.08.2007 - 14 W 605/07 (https://dejure.org/2007,19871)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.08.2007 - 14 W 605/07 (https://dejure.org/2007,19871)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. August 2007 - 14 W 605/07 (https://dejure.org/2007,19871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Gerichtsgebühren wegen des Abschlusses eines Prozessvergleichs

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der in einem Prozessvergleich vereinbarten Aufhebung bei Gerichtskostenbefreiung einer Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Mannheim, 04.03.2016 - 10 C 238/15

    Gerichtskosten: Kostenfestsetzung gegen gebührenbefreite Partei auf Grundlage

    Gegen eine gebührenbefreite Partei können Gerichtskosten auch dann nicht festgesetzt werden, wenn bei einer im Wege des Vergleichs geschlossenen Parteivereinbarung die kostenbefreite Partei (teilweise) Kosten des Verfahrens übernimmt, weil die Parteivereinbarung im Vergleich die gesetzliche Kostenfreiheit nicht beseitigt oder modifiziert (im Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2007, Az. 14 W 605/07; BeckRS 2008, 03960).

    Gemäß § 2 Abs. 1, Abs. 5 GKG können gegen eine gebührenbefreite Partei Gerichtskosten auch dann nicht festgesetzt werden, wenn bei einer im Wege des Vergleichs geschlossenen Parteivereinbarung die kostenbefreite Partei (teilweise) Kosten des Verfahrens übernimmt, weil die Parteivereinbarung im Vergleich die gesetzliche Kostenfreiheit nicht beseitigt oder modifiziert (vergleiche OLG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2007, Az. 14 W 605/07; BeckRS 2008, 03960).

  • OLG Zweibrücken, 16.03.2010 - 4 W 48/09

    Justizgebührenbefreiung: Überlassung der Auskiesung eines Gewässers als Akt der

    Dieser Wertung steht die Entscheidung des Oberlandesgericht Koblenz (Beschluss vom 20. August 2007 - 14 W 605/07 -) nicht entgegen, zumal dort die Voraussetzungen der Gebührenbefreiung ohne weiteres gegeben waren und (lediglich) in einem obiter dictum ausgeführt wurde, dass jeder greifbare Anhalt dafür fehle, dass mit dem dort gegenständlichen Grundstücksvertrag wirtschaftliche Zwecke im Sinne der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen verfolgt wurden.
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