Rechtsprechung
   KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06   

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https://dejure.org/2007,4485
KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06 (https://dejure.org/2007,4485)
KG, Entscheidung vom 14.06.2007 - 12 U 98/06 (https://dejure.org/2007,4485)
KG, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 12 U 98/06 (https://dejure.org/2007,4485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einem Unfall beim Einfahren in die Autobahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverursachung eines Verkehrsunfallschadens durch einen auf eine Autobahn einfahrenden Verkehrsteilnehmer; Umfang der Sorgfaltspflichten eines auf eine Autobahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers; Anscheinsbeweis einer schuldhaften Vorfahrtsrechtsverletzung durch den ...

  • Judicialis

    ZPO § 373; ; ZPO § ... 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; StVG § 7 Abs. 2 Satz 1 a. F.; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 18 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 18 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Unfall unter Verletzung der Vorfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 81
  • NZV 2008, 244
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06
    Die Voraussetzungen dieser Norm - der Unfall hätte trotz äußerster Sorgfalt nicht vermieden werden können (vgl. BGH, NJW 2004, 772) - lassen sich nicht feststellen.
  • OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08

    Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf Überholspur führt zur Alleinhaftung

    Die Klägerin müsste davon ausgehen, dass der auf der Autobahn von hinten nahende Beklagte zu 1. auf die Beachtung seiner Vorfahrt gegenüber den Einfahrenden vertraute (so auch KG Berlin, Urteil vom 14.06.2007 zu Az. 12 U 98/06, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 04.09.2009 - 10 U 3291/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Verfahrensverstoß wegen der

    In diesem Fall wäre wohl der Schaden zu teilen, da bei Einfädelmanövern im "Stop-and-go"-Verkehr eine Vermeidbarkeit durch den Bevorrechtigten nahe liegt (siehe auch KG NZV 2008, 244 [Ls. 4]).
  • KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung bei Einfahren in die

    Eine solche liegt vor, wenn der durchgehende Verkehr abbremsen muss und es ihm nicht gefahrlos möglich ist, auf den Überholstreifen auszuweichen (vgl. Senat, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 12 U 98/06 -).
  • LG Essen, 08.04.2013 - 15 S 48/13

    Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf vollen Schadensersatz nach einem

    Nur wenn der Einfahrende nachweisen kann, dass der Vorfahrtsberechtigte die Möglichkeit gehabt hätte, unfallverhindernd abzubremsen, trifft diesen eine Mitschuld (vgl. auch Hentschel/König 41.Aufl. 2011, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 18 StVO, Rdnr. 17 m.w. Nachw. zu den Pflichten beim Einfädeln oder KG NZV 2008, 244).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07   

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https://dejure.org/2007,3413
OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07 (https://dejure.org/2007,3413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2007 - 27 U 28/07 (https://dejure.org/2007,3413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2007 - 27 U 28/07 (https://dejure.org/2007,3413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 398 BGB

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit einer Globalzession im Falle der monatlichen Übergabe so genannter OPOS-Listen zur Information des Sicherungsgebers über die aktuell von der Zession erfassten Forderungen; Absonderungsrechte bei Sicherungszessionen; Abtretung von Forderungsmehrheiten bis zu ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1110
  • NZI 2008, 43
  • NZI 2008, 638
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 10.12.2002 - 8 U 70/02

    Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
    Dabei muss nicht nur für die Vertragsparteien, sondern für jeden, der die Parteiabsprachen kennt, ohne weiteres ersichtlich sein, ob und ggf. in welcher Höhe die Forderung übergehen soll (OLG Saarbrücken ZinsO 2003, 36).

    Die Abtretung von Forderungsmehrheiten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, insbesondere die Globalzession aller künftigen Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb bis zur Höhe der zu sichernden Forderung, genügt dem Bestimmtheitserfordernis daher nicht, wenn ein ständiger Wechsel im abgetretenen Forderungsbestand eintritt und die Modalitäten des Nachrückens neuer Forderungen nicht eindeutig festgelegt ist (BGHZ 71, 75, 78 = NJW 1978, 1050; OLG Saarbrücken ZinsO 2003, 36; Müko/Roth, BGB, 5. Aufl., § 398, Rn. 75; BeckOK/Rohe, a.a.O., § 398, Rn. 34; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 398, Rn. 15).

  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
    Im Falle der Abtretung künftiger Forderungen ist erforderlich, dass die einzelne Forderung spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist (vgl. etwa BGHZ 7, 365, 368f. BGH NJW 1995, 1668; BGH NJW 2000, 276, 277; Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 398, Rn. 14; BeckOK/Rohe, BGB, Stand 01.02.2007, § 398, Rn. 32).

    Die Genehmigung der Verfügungen liegt spätestens in der Klageerhebung (vgl. BGH NJW 1995, 1668, 1670; BGH NJW 1986, 2430; Palandt/Sprau, a.a.O., § 816, Rn. 9 und 21).

  • BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 180/76

    Globalzession

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
    Die Abtretung von Forderungsmehrheiten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, insbesondere die Globalzession aller künftigen Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb bis zur Höhe der zu sichernden Forderung, genügt dem Bestimmtheitserfordernis daher nicht, wenn ein ständiger Wechsel im abgetretenen Forderungsbestand eintritt und die Modalitäten des Nachrückens neuer Forderungen nicht eindeutig festgelegt ist (BGHZ 71, 75, 78 = NJW 1978, 1050; OLG Saarbrücken ZinsO 2003, 36; Müko/Roth, BGB, 5. Aufl., § 398, Rn. 75; BeckOK/Rohe, a.a.O., § 398, Rn. 34; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 398, Rn. 15).

    Zu den Modalitäten des "Nachrückens" findet sich keine Regelung im Darlehensvertrag (zu den Anforderungen an eine solche Regelung vgl. BGHZ 71, 75, 78).

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
    Im Falle der Abtretung künftiger Forderungen ist erforderlich, dass die einzelne Forderung spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist (vgl. etwa BGHZ 7, 365, 368f. BGH NJW 1995, 1668; BGH NJW 2000, 276, 277; Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 398, Rn. 14; BeckOK/Rohe, BGB, Stand 01.02.2007, § 398, Rn. 32).

    Denn der Schuldner muss sich in zumutbarer Weise darüber Gewissheit verschaffen können, an wen er zu leisten hat (BGH NJW 2000, 276, 277; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 398, Rn. 16).

  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
    Im Falle der Abtretung künftiger Forderungen ist erforderlich, dass die einzelne Forderung spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist (vgl. etwa BGHZ 7, 365, 368f. BGH NJW 1995, 1668; BGH NJW 2000, 276, 277; Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 398, Rn. 14; BeckOK/Rohe, BGB, Stand 01.02.2007, § 398, Rn. 32).
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 211/85

    Ansprüche des Kontoinhabers nach Auszahlung des Guthabens aufgrund eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
    Die Genehmigung der Verfügungen liegt spätestens in der Klageerhebung (vgl. BGH NJW 1995, 1668, 1670; BGH NJW 1986, 2430; Palandt/Sprau, a.a.O., § 816, Rn. 9 und 21).
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 2 U 13/13

    Abtretung von Mietforderungen: Anforderung an die Bestimmtheit oder

    An diesem Erfordernis der Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit fehlt es, wenn von mehreren selbständigen Forderungen ein Teil abgetreten wird, ohne dass erkennbar ist, von welcher oder von welchen Forderungen ein Teil abgetreten werden soll (BGH, Urt. v. 7.6.2011, VI ZR 260/10, MDR 2011, 845, m.z.w.N.; OLG Hamm, OLGR 2008, 284; Busche in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2012, § 398 Rz. 60 ff/61; Roth in: Münchener Kommentar BGB, 6. Aufl., § 398, Rz. 67 ff, m.w.N.; Rosch in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 398, Rz. 10 ff, j.m.z.w.N.).

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich die Abtretung auf Ansprüche des Zedenten aus einer definierten Gesamtheit "bis zur Höhe der gesamten Forderung" des Zessionars gegen den Zedenten bzw. "bis zu einem bestimmten Höchstbetrag " bezieht und (wegen Wechsels im Forderungsbestand) unbestimmt ist, welche Forderung jeweils nachrücken soll (BGH, NJW 1978, 1050; OLG Rostock, OLG-NL 2000, 177, m.w.N.; OLG Hamm, OLGR 2008, 284; Rosch, aaO, Rz. 17; Roth, aaO, Rz. 71; Busche, aaO, Rz. 61; Schreiber in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 398, Rz. 5; Rohe in: Beckscher Online-Kommentar BGB, Stand 1.8.2013, § 398, Rz. 34, j.m.w.N.).

  • OLG Köln, 06.10.2010 - 2 U 27/08

    Auskunftserteilung über den erzielten Erlös aus der Verwertung von Neufahrzeugen

    Auch die weiter vom Kläger vorgelegte Entscheidung des OLG Hamm vom 6. November 2007 - 27 U 28/07, Bl. 434 ff. d.A., betrifft einen anders gelagerten Fall.
  • LG Darmstadt, 19.08.2021 - 19 O 379/20
    An diesem Erfordernis der Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit fehlt es, wenn von mehreren selbständigen Forderungen ein Teil abgetreten wird, ohne dass erkennbar ist, von welcher oder von welchen Forderungen ein Teil abgetreten werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10; OLG Hamm, Urteil vom 06.11.2007 - 27 U 28/07 -, juris; BeckOGK/ Lieder , 1.1.2021, BGB § 398 Rn. 113-115.2; MüKoBGB/ Roth/Kieninger , 8. Aufl. 2019, BGB § 398, Rn. 66-77).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07   

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https://dejure.org/2007,12621
OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07 (https://dejure.org/2007,12621)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.08.2007 - 14 W 578/07 (https://dejure.org/2007,12621)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. August 2007 - 14 W 578/07 (https://dejure.org/2007,12621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Entstehung einer Rechtsanwaltsgebühr im Berufungsverfahren bei kurzfristiger Rücknahme der Berufung durch die Gegenpartei; Verdienst der Verfahrensgebühr durch Entgegennahme der Berufungsschrift, Prüfung von deren Zulässigkeit und Information des ...

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungbeklagten bei alsbaldiger Rechtsmittelrücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1018
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07
    Die streitigen Gebühren entstanden grundsätzlich bereits dadurch, dass die Anwälte, wie dies unwidersprochen geschehen ist, die Berufungsschrift entgegennahmen, die Zulässigkeit des Rechtsmittels prüften und die Beklagten dann davon unterrichteten (BGH NJW 2005, 2233 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 17. Aufl., Nr. 3200 VV Rndr. 21).

    Er wird vermutet, weil die Anwälte bereits erstinstanzlich mit der Prozessvertretung der Beklagten beauftragt waren (vgl. BGH NJW 2005, 2233, 2234) und das Berufungsverfahren eine erneute anwaltliche Vertretung gebot.

  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90

    Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07
    Anders lägen die Dinge nur, wenn die Anwälte jetzt lediglich als Verkehrsanwälte agiert hätten, deren Einschaltung nicht im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig gewesen wäre (BGH NJW 1991, 2084, 2086).
  • KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08

    Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der

    Auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung diskutierte Frage, ob im Falle bestrittener Auftragserteilung vermutet wird, dass der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte ab Zustellung der Berufungsschrift mit der Interessenwahrnehmung in zweiter Instanz beauftragt wurde (so OLG Koblenz, Beschl. v. 6.8.2007 - 14 W 578/07, OLGR 2008, 284, Rdnr. 4 zit. nach Juris), oder der Berufungsbeklagte dies gesondert glaubhaft zu machen hat (so vormals, aber nunmehr offenbar überholt OLG Koblenz, Beschl. v. 7.11.2006 - 14 W 626/06, OLGR 2007, 146, Rdnr. 10 zit. nach Juris; hierzu wohl ebenfalls neigend KG, 27. Zivilsenat, Beschl. v. 22.9.2005 - 27 W 180/05, OLGR 2006, 413 [413]), kommt es daher vorliegend nicht an.

    Da § 37 Nr. 7 1. Alt. BRAGO einen mit § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 1. Alt. RVG identischen Wortlaut hat, muss diese Rechtsprechung für § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 1. Alt. RVG gleichermaßen gelten (im Ergebnis ebenso OLG Koblenz, Beschl. v. 6.8.2007, a.a.O., jedoch ohne nähere Erörterung; im Ergebnis ebenso KG, 1. Zivilsenat, a.a.O., wonach die Gebühr nach Nr. 3201 VV-RVG offenbar ungeachtet des Eingreifens von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG entstehen soll; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.1.2007 - 15 W 87/06, OLGR 2007, 543, jedoch ohne Erwähnung von BGHR 2003, 412, und ohne nachvollziehbare Begründung die Heranziehung von BGHR 2005, 1150 ablehnend).

  • OLG Koblenz, 26.08.2009 - 14 W 538/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsbeklagten bei fristwahrender

    War dem Berufungskläger in erster Instanz ratenfreie PKH bewilligt worden und verbindet er die zur Fristwahrung eingelegte Berufung mit einem erneuten PKH - Antrag, kann nicht davon ausgegangen werden, dem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten sei auch für die zweite Instanz konkludent ein Auftrag erteilt (Abgrenzung zum Senatsbeschluss OLG Koblenz - 14 W 578/07 - 06.08.2007).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats streite aber eine Vermutung dafür, dass der erstinstanzliche Bevollmächtigte auch für die zweite Instanz beauftragt sei (Senatsbeschluss vom 6. August 2007 - 14 W 578/07 - in OLGR 2008, 284).

    Der Hinweis auf den vermeintlich entgegenstehenden Senatsbeschluss vom 6. August 2007 (14 W 578/07) ist nicht stichhaltig.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 2 O 150/11

    Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen im Berufungsverfahren

    Er wird vermutet, weil der Anwalt bereits erstinstanzlich mit der Prozessvertretung der Beigeladenen beauftragt war und das Berufungsverfahren eine erneute anwaltliche Vertretung gebot (so auch OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 -, m.w.N., nach juris).
  • OLG Koblenz, 14.04.2015 - 14 W 233/15

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren der

    Nicht erforderlich ist die Einreichung eines Schriftsatzes (Senat v. 06.11.2012, 14 W 582/12 = AGS 2013, 166 = JurBüro 2013, 306; Senat v. 06.08.2007, 14 W 578/07 = AGS 2008, 435 ; Gerold/Schmidt, RVG , 19. Auf. 2010, Nr. 3500 VV RVG Rn. 9 und VV 3200 Rn. 20).
  • OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

    Eine entsprechende Auftragserteilung wird teilweise in der Rechtsprechung (OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 - = JurBüro 2008, 196, 197) bei der Entgegennahme und Prüfung der Berufungsschrift unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.04.2005 - V ZB 25/04 - (= NJW 2005, 2233, 2234) zwar vermutet.
  • OLG Koblenz, 06.11.2012 - 14 W 582/12

    Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren der Richterablehnung

    Nicht erforderlich ist die Einreichung eines Schriftsatzes (Senat v. 06.08.2007, 14 W 578/07 = AGS 2008, 435 ; Gerold/Schmidt, RVG , 19. Auf. 2010, Nr. 3500 VV RVG Rn. 9 und VV 3200 Rn. 20).
  • OLG Koblenz, 04.04.2012 - 14 W 171/12

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelrücknahme vor Begründung: Wer trägt welche Kosten?

    Der Senat hat bereits entschieden (v. 06.08.2007, 14 W 578/07), dass die streitige Gebühr grundsätzlich bereits dadurch entsteht, dass der Bevollmächtigte, wie dies unwidersprochen und durch den Aktenverlauf dokumentiert geschehen ist, die Berufungsschrift entgegennimmt, die Zulässigkeit des Rechtsmittels prüft und die Beklagten dann davon unterrichtet (vgl. BGH v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, MDR 2005, 1016 = BGHReport 2005, 1150 = NJW 2005, 2233 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 19. Aufl., Nr. 3200 VV Rz. 21).
  • OLG Köln, 30.12.2013 - 17 W 179/13

    Vergütung eines nicht am BGH (BGH) zugelassenen Rechtsanwalts für eine sinnvolle

    Eine entsprechende Auftragserteilung wird teilweise in der Rechtsprechung (OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 - = JurBüro 2008, 196, 197) bei der Entgegennahme und Prüfung der Berufungsschrift unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.04.2005 - V ZB 25/04 - (= NJW 2005, 2233, 2234) zwar vermutet.
  • VG Frankfurt/Oder, 12.12.2018 - 5 KE 10/18

    Festsetzung einer Verfahrensgebühr

    Dies ist auch deshalb naheliegend, weil der Prozessbevollmächtigte - wie vorliegend - für seine Mandantschaft einen positiven Prozessausgang gegen ihre Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag durch den Beklagten erstritten hat (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 O 150/11 -, Rn. 9, juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 -, m.w.N., juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 01.11.2007 - 1 U 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7640
OLG Naumburg, 01.11.2007 - 1 U 13/07 (https://dejure.org/2007,7640)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.11.2007 - 1 U 13/07 (https://dejure.org/2007,7640)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. November 2007 - 1 U 13/07 (https://dejure.org/2007,7640)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Schaffung eines bildgebenden Nachweises oder einer sonstigen Behandlungsdokumentation durch einen Arzt als Behandlungsfehler

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; SGB X § 116 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1
    Keine Nachweispflicht des Behandlungserfolges durch bildgebenden Nachweis ohne dessen medizinische Notwendigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kiefergelenk eingerenkt - Krankenkasse bestreitet Behandlungserfolg und fordert Schadenersatz für spätere Operation

Besprechungen u.ä.

  • arzthaftung-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Dokumentation einer Behandlung beweist nicht deren Erfolglosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 408
  • MDR 2008, 746
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 08.08.2019 - 4 U 506/19

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 506/19 v. 04.06.2019

    Was die "Nichtaufklärung" über die Möglichkeit einer Überweisung zum Augenarzt betrifft, so gilt, dass den Allgemeinarzt zwar generell die Pflicht trifft, den Patienten, soweit erforderlich, einer fachärztlichen Behandlung zuzuführen (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 04.02.1992, 3 U 117/91, Rz. 6; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2002, 1 U 13/07, Titelzeile - jeweils nach juris).
  • OLG Dresden, 04.06.2019 - 4 U 506/19

    Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers

    Was die "Nichtaufklärung" über die Möglichkeit einer Überweisung zum Augenarzt betrifft, so gilt, dass den Allgemeinarzt zwar generell die Pflicht trifft, den Patienten, soweit erforderlich, einer fachärztlichen Behandlung zuzuführen (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 04.02.1992, 3 U 117/91, Rz. 6; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2002, 1 U 13/07, Titelzeile - jeweils nach juris).
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