Rechtsprechung
KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung bei einem Unfall beim Einfahren in die Autobahn
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitverursachung eines Verkehrsunfallschadens durch einen auf eine Autobahn einfahrenden Verkehrsteilnehmer; Umfang der Sorgfaltspflichten eines auf eine Autobahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers; Anscheinsbeweis einer schuldhaften Vorfahrtsrechtsverletzung durch den ...
- Judicialis
ZPO § 373; ; ZPO § ... 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; StVG § 7 Abs. 2 Satz 1 a. F.; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 18 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 18 Abs. 3
Haftungsverteilung bei Unfall unter Verletzung der Vorfahrt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kollision nach Einfahren in BAB
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.04.2006 - 24 O 549/04
- KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06
Papierfundstellen
- MDR 2008, 81
- NZV 2008, 244
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen …
Auszug aus KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06
Die Voraussetzungen dieser Norm - der Unfall hätte trotz äußerster Sorgfalt nicht vermieden werden können (vgl. BGH, NJW 2004, 772) - lassen sich nicht feststellen.
- OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer …
Der Einfahrende darf auf eine solche Fahrweise aber nicht vertrauen (…BGH a.a.O.; OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2004 - I - 1 U 135/04 [Juris] = VA 2005, 24 [nur red. Ls.]; KG VRS 113 [2008] 413 [417 für Einfädelnlassen];… Janiszewski/Heß a.a.O. Rz. 12), auch nicht, wenn der Bevorrechtigte den linken Blinker gesetzt hat (OLG Hamm VersR 1994, 952).- Gegen den Einfahrenden spricht der Beweis des ersten Anscheins (OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Hamm VersR 2001, 654 [655]; KG KGR 2001, 176 = MDR 2001, 986 = VerkMitt 2001, Nr. 88 = VersR 2002, 628 f.; VRS 113 [2008] 413 ff.; OLG Köln NZV 2006, 420 = DAR 2006, 324), nicht gegen den Bevorrechtigten (BGH NJW 1982, 1595; KG VersR 2002, 628).
- AG Essen, 20.03.2017 - 14 C 188/16
Auffahren auf die BAB, Stop-and-Go, Reißverschlussverfahren
Nur wenn der Einfahrende nachweisen kann, dass der Vorfahrtsberechtigte die Möglichkeit gehabt hätte, unfallverhindernd abzubremsen, trifft diesen eine Mitschuld (vgl. auch Hentschel/König 41.Aufl. 2011, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 18 StVO, Rdnr. 17 m.w. Nachw. zu den Pflichten beim Einfädeln oder KG NZV 2008, 244). - LG Saarbrücken, 26.02.2016 - 13 S 193/15
Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines im Verkehrsstau stehenden Fahrzeugs mit …
Diese Haftungsverteilung entspricht auch der ganz überwiegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Hamm NZV 2013, 247 und NJW-RR 2001, 165; KG NZV 2008, 244, jeweils m.w.N.).
- OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08
Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf Überholspur führt zur Alleinhaftung
Die Klägerin müsste davon ausgehen, dass der auf der Autobahn von hinten nahende Beklagte zu 1. auf die Beachtung seiner Vorfahrt gegenüber den Einfahrenden vertraute (so auch KG Berlin, Urteil vom 14.06.2007 zu Az. 12 U 98/06, zitiert nach Juris). - OLG München, 04.09.2009 - 10 U 3291/09
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Verfahrensverstoß wegen der …
In diesem Fall wäre wohl der Schaden zu teilen, da bei Einfädelmanövern im "Stop-and-go"-Verkehr eine Vermeidbarkeit durch den Bevorrechtigten nahe liegt (siehe auch KG NZV 2008, 244 [Ls. 4]). - KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung bei Einfahren in die …
Eine solche liegt vor, wenn der durchgehende Verkehr abbremsen muss und es ihm nicht gefahrlos möglich ist, auf den Überholstreifen auszuweichen (…vgl. Senat, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 12 U 98/06 -). - LG Essen, 08.04.2013 - 15 S 48/13
Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf vollen Schadensersatz nach einem …
Nur wenn der Einfahrende nachweisen kann, dass der Vorfahrtsberechtigte die Möglichkeit gehabt hätte, unfallverhindernd abzubremsen, trifft diesen eine Mitschuld (vgl. auch Hentschel/König 41.Aufl. 2011, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 18 StVO, Rdnr. 17 m.w. Nachw. zu den Pflichten beim Einfädeln oder KG NZV 2008, 244).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 398 BGB
- Wolters Kluwer
Bestimmtheit einer Globalzession im Falle der monatlichen Übergabe so genannter OPOS-Listen zur Information des Sicherungsgebers über die aktuell von der Zession erfassten Forderungen; Absonderungsrechte bei Sicherungszessionen; Abtretung von Forderungsmehrheiten bis zu ...
- Judicialis
BGB § 398
- rewis.io
- rechtsportal.de
Zur Wirksamkeit einer für die Darlehensgewährung an Insolvenzschuldner vereinbarten Sicherungszession künftiger Forderungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unwirksame Globalabtretung
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 20.12.2006 - 2 O 86/06
- OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 1110
- NZI 2008, 43
- NZI 2008, 638
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Zweibrücken, 10.12.2002 - 8 U 70/02
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; …
Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
Dabei muss nicht nur für die Vertragsparteien, sondern für jeden, der die Parteiabsprachen kennt, ohne weiteres ersichtlich sein, ob und ggf. in welcher Höhe die Forderung übergehen soll (OLG Saarbrücken ZinsO 2003, 36).Die Abtretung von Forderungsmehrheiten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, insbesondere die Globalzession aller künftigen Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb bis zur Höhe der zu sichernden Forderung, genügt dem Bestimmtheitserfordernis daher nicht, wenn ein ständiger Wechsel im abgetretenen Forderungsbestand eintritt und die Modalitäten des Nachrückens neuer Forderungen nicht eindeutig festgelegt ist (BGHZ 71, 75, 78 = NJW 1978, 1050; OLG Saarbrücken ZinsO 2003, 36;… Müko/Roth, BGB, 5. Aufl., § 398, Rn. 75;… BeckOK/Rohe, a.a.O., § 398, Rn. 34;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 398, Rn. 15).
- BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94
Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem …
Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
Im Falle der Abtretung künftiger Forderungen ist erforderlich, dass die einzelne Forderung spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist (vgl. etwa BGHZ 7, 365, 368f. BGH NJW 1995, 1668; BGH NJW 2000, 276, 277;… Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 398, Rn. 14;… BeckOK/Rohe, BGB, Stand 01.02.2007, § 398, Rn. 32).Die Genehmigung der Verfügungen liegt spätestens in der Klageerhebung (vgl. BGH NJW 1995, 1668, 1670; BGH NJW 1986, 2430;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 816, Rn. 9 und 21).
- BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 180/76
Globalzession
Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
Die Abtretung von Forderungsmehrheiten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, insbesondere die Globalzession aller künftigen Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb bis zur Höhe der zu sichernden Forderung, genügt dem Bestimmtheitserfordernis daher nicht, wenn ein ständiger Wechsel im abgetretenen Forderungsbestand eintritt und die Modalitäten des Nachrückens neuer Forderungen nicht eindeutig festgelegt ist (BGHZ 71, 75, 78 = NJW 1978, 1050; OLG Saarbrücken ZinsO 2003, 36;… Müko/Roth, BGB, 5. Aufl., § 398, Rn. 75;… BeckOK/Rohe, a.a.O., § 398, Rn. 34;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 398, Rn. 15).Zu den Modalitäten des "Nachrückens" findet sich keine Regelung im Darlehensvertrag (zu den Anforderungen an eine solche Regelung vgl. BGHZ 71, 75, 78).
- BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
Im Falle der Abtretung künftiger Forderungen ist erforderlich, dass die einzelne Forderung spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist (vgl. etwa BGHZ 7, 365, 368f. BGH NJW 1995, 1668; BGH NJW 2000, 276, 277;… Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 398, Rn. 14;… BeckOK/Rohe, BGB, Stand 01.02.2007, § 398, Rn. 32).Denn der Schuldner muss sich in zumutbarer Weise darüber Gewissheit verschaffen können, an wen er zu leisten hat (BGH NJW 2000, 276, 277;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 398, Rn. 16).
- BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52
Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
Im Falle der Abtretung künftiger Forderungen ist erforderlich, dass die einzelne Forderung spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist (vgl. etwa BGHZ 7, 365, 368f. BGH NJW 1995, 1668; BGH NJW 2000, 276, 277;… Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 398, Rn. 14;… BeckOK/Rohe, BGB, Stand 01.02.2007, § 398, Rn. 32). - BGH, 15.05.1986 - VII ZR 211/85
Ansprüche des Kontoinhabers nach Auszahlung des Guthabens aufgrund eines …
Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07
Die Genehmigung der Verfügungen liegt spätestens in der Klageerhebung (vgl. BGH NJW 1995, 1668, 1670; BGH NJW 1986, 2430;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 816, Rn. 9 und 21).
- OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 2 U 13/13
Abtretung von Mietforderungen: Anforderung an die Bestimmtheit oder …
An diesem Erfordernis der Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit fehlt es, wenn von mehreren selbständigen Forderungen ein Teil abgetreten wird, ohne dass erkennbar ist, von welcher oder von welchen Forderungen ein Teil abgetreten werden soll (…BGH, Urt. v. 7.6.2011, VI ZR 260/10, MDR 2011, 845, m.z.w.N.; OLG Hamm, OLGR 2008, 284;… Busche in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2012, § 398 Rz. 60 ff/61;… Roth in: Münchener Kommentar BGB, 6. Aufl., § 398, Rz. 67 ff, m.w.N.;… Rosch in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 398, Rz. 10 ff, j.m.z.w.N.).Dies ist nicht der Fall, wenn sich die Abtretung auf Ansprüche des Zedenten aus einer definierten Gesamtheit "bis zur Höhe der gesamten Forderung" des Zessionars gegen den Zedenten bzw. "bis zu einem bestimmten Höchstbetrag " bezieht und (wegen Wechsels im Forderungsbestand) unbestimmt ist, welche Forderung jeweils nachrücken soll (BGH, NJW 1978, 1050; OLG Rostock, OLG-NL 2000, 177, m.w.N.; OLG Hamm, OLGR 2008, 284;… Rosch, aaO, Rz. 17;… Roth, aaO, Rz. 71;… Busche, aaO, Rz. 61;… Schreiber in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 398, Rz. 5;… Rohe in: Beckscher Online-Kommentar BGB, Stand 1.8.2013, § 398, Rz. 34, j.m.w.N.).
- OLG Köln, 06.10.2010 - 2 U 27/08
Auskunftserteilung über den erzielten Erlös aus der Verwertung von Neufahrzeugen …
Auch die weiter vom Kläger vorgelegte Entscheidung des OLG Hamm vom 6. November 2007 - 27 U 28/07, Bl. 434 ff. d.A., betrifft einen anders gelagerten Fall. - LG Darmstadt, 19.08.2021 - 19 O 379/20 An diesem Erfordernis der Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit fehlt es, wenn von mehreren selbständigen Forderungen ein Teil abgetreten wird, ohne dass erkennbar ist, von welcher oder von welchen Forderungen ein Teil abgetreten werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10; OLG Hamm, Urteil vom 06.11.2007 - 27 U 28/07 -, juris;… BeckOGK/ Lieder , 1.1.2021, BGB § 398 Rn. 113-115.2;… MüKoBGB/ Roth/Kieninger , 8. Aufl. 2019, BGB § 398, Rn. 66-77).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Entstehung einer Rechtsanwaltsgebühr im Berufungsverfahren bei kurzfristiger Rücknahme der Berufung durch die Gegenpartei; Verdienst der Verfahrensgebühr durch Entgegennahme der Berufungsschrift, Prüfung von deren Zulässigkeit und Information des ...
- rechtsportal.de
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungbeklagten bei alsbaldiger Rechtsmittelrücknahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 31.05.2007 - 4 O 170/05
- OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1018
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04
Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07
Die streitigen Gebühren entstanden grundsätzlich bereits dadurch, dass die Anwälte, wie dies unwidersprochen geschehen ist, die Berufungsschrift entgegennahmen, die Zulässigkeit des Rechtsmittels prüften und die Beklagten dann davon unterrichteten (BGH NJW 2005, 2233 ;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 17. Aufl., Nr. 3200 VV Rndr. 21).Er wird vermutet, weil die Anwälte bereits erstinstanzlich mit der Prozessvertretung der Beklagten beauftragt waren (vgl. BGH NJW 2005, 2233, 2234) und das Berufungsverfahren eine erneute anwaltliche Vertretung gebot.
- BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90
Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07
Anders lägen die Dinge nur, wenn die Anwälte jetzt lediglich als Verkehrsanwälte agiert hätten, deren Einschaltung nicht im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig gewesen wäre (BGH NJW 1991, 2084, 2086).
- KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08
Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der …
Auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung diskutierte Frage, ob im Falle bestrittener Auftragserteilung vermutet wird, dass der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte ab Zustellung der Berufungsschrift mit der Interessenwahrnehmung in zweiter Instanz beauftragt wurde (so OLG Koblenz, Beschl. v. 6.8.2007 - 14 W 578/07, OLGR 2008, 284, Rdnr. 4 zit. nach Juris), oder der Berufungsbeklagte dies gesondert glaubhaft zu machen hat (…so vormals, aber nunmehr offenbar überholt OLG Koblenz, Beschl. v. 7.11.2006 - 14 W 626/06, OLGR 2007, 146, Rdnr. 10 zit. nach Juris; hierzu wohl ebenfalls neigend KG, 27. Zivilsenat, Beschl. v. 22.9.2005 - 27 W 180/05, OLGR 2006, 413 [413]), kommt es daher vorliegend nicht an.Da § 37 Nr. 7 1. Alt. BRAGO einen mit § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 1. Alt. RVG identischen Wortlaut hat, muss diese Rechtsprechung für § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 1. Alt. RVG gleichermaßen gelten (im Ergebnis ebenso OLG Koblenz, Beschl. v. 6.8.2007, a.a.O., jedoch ohne nähere Erörterung;… im Ergebnis ebenso KG, 1. Zivilsenat, a.a.O., wonach die Gebühr nach Nr. 3201 VV-RVG offenbar ungeachtet des Eingreifens von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 RVG entstehen soll;… a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.1.2007 - 15 W 87/06, OLGR 2007, 543, jedoch ohne Erwähnung von BGHR 2003, 412, und ohne nachvollziehbare Begründung die Heranziehung von BGHR 2005, 1150 ablehnend).
- OLG Koblenz, 26.08.2009 - 14 W 538/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsbeklagten bei fristwahrender …
War dem Berufungskläger in erster Instanz ratenfreie PKH bewilligt worden und verbindet er die zur Fristwahrung eingelegte Berufung mit einem erneuten PKH - Antrag, kann nicht davon ausgegangen werden, dem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten sei auch für die zweite Instanz konkludent ein Auftrag erteilt (Abgrenzung zum Senatsbeschluss OLG Koblenz - 14 W 578/07 - 06.08.2007).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats streite aber eine Vermutung dafür, dass der erstinstanzliche Bevollmächtigte auch für die zweite Instanz beauftragt sei (Senatsbeschluss vom 6. August 2007 - 14 W 578/07 - in OLGR 2008, 284).
Der Hinweis auf den vermeintlich entgegenstehenden Senatsbeschluss vom 6. August 2007 (14 W 578/07) ist nicht stichhaltig.
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 2 O 150/11
Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen im Berufungsverfahren
Er wird vermutet, weil der Anwalt bereits erstinstanzlich mit der Prozessvertretung der Beigeladenen beauftragt war und das Berufungsverfahren eine erneute anwaltliche Vertretung gebot (so auch OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 -, m.w.N., nach juris).
- OLG Koblenz, 14.04.2015 - 14 W 233/15
Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren der …
Nicht erforderlich ist die Einreichung eines Schriftsatzes (Senat v. 06.11.2012, 14 W 582/12 = AGS 2013, 166 = JurBüro 2013, 306; Senat v. 06.08.2007, 14 W 578/07 = AGS 2008, 435 ;… Gerold/Schmidt, RVG , 19. Auf. 2010, Nr. 3500 VV RVG Rn. 9 und VV 3200 Rn. 20). - OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12
Erstattungsfähigkeit der Gebühren des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten …
Eine entsprechende Auftragserteilung wird teilweise in der Rechtsprechung (OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 - = JurBüro 2008, 196, 197) bei der Entgegennahme und Prüfung der Berufungsschrift unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.04.2005 - V ZB 25/04 - (= NJW 2005, 2233, 2234) zwar vermutet. - OLG Koblenz, 06.11.2012 - 14 W 582/12
Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren der Richterablehnung
Nicht erforderlich ist die Einreichung eines Schriftsatzes (Senat v. 06.08.2007, 14 W 578/07 = AGS 2008, 435 ;… Gerold/Schmidt, RVG , 19. Auf. 2010, Nr. 3500 VV RVG Rn. 9 und VV 3200 Rn. 20). - OLG Koblenz, 04.04.2012 - 14 W 171/12
Verfahrensrecht - Rechtsmittelrücknahme vor Begründung: Wer trägt welche Kosten?
Der Senat hat bereits entschieden (v. 06.08.2007, 14 W 578/07), dass die streitige Gebühr grundsätzlich bereits dadurch entsteht, dass der Bevollmächtigte, wie dies unwidersprochen und durch den Aktenverlauf dokumentiert geschehen ist, die Berufungsschrift entgegennimmt, die Zulässigkeit des Rechtsmittels prüft und die Beklagten dann davon unterrichtet (…vgl. BGH v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, MDR 2005, 1016 = BGHReport 2005, 1150 = NJW 2005, 2233 ;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 19. Aufl., Nr. 3200 VV Rz. 21). - OLG Köln, 30.12.2013 - 17 W 179/13
Vergütung eines nicht am BGH (BGH) zugelassenen Rechtsanwalts für eine sinnvolle …
Eine entsprechende Auftragserteilung wird teilweise in der Rechtsprechung (OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 - = JurBüro 2008, 196, 197) bei der Entgegennahme und Prüfung der Berufungsschrift unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.04.2005 - V ZB 25/04 - (= NJW 2005, 2233, 2234) zwar vermutet. - VG Frankfurt/Oder, 12.12.2018 - 5 KE 10/18
Festsetzung einer Verfahrensgebühr
Dies ist auch deshalb naheliegend, weil der Prozessbevollmächtigte - wie vorliegend - für seine Mandantschaft einen positiven Prozessausgang gegen ihre Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag durch den Beklagten erstritten hat (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 O 150/11 -, Rn. 9, juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 06.08.2007 - 14 W 578/07 -, m.w.N., juris).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 01.11.2007 - 1 U 13/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unterbliebene Schaffung eines bildgebenden Nachweises oder einer sonstigen Behandlungsdokumentation durch einen Arzt als Behandlungsfehler
- Judicialis
ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; SGB X § 116 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1
Keine Nachweispflicht des Behandlungserfolges durch bildgebenden Nachweis ohne dessen medizinische Notwendigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kiefergelenk eingerenkt - Krankenkasse bestreitet Behandlungserfolg und fordert Schadenersatz für spätere Operation
Besprechungen u.ä.
- arzthaftung-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
Fehlende Dokumentation einer Behandlung beweist nicht deren Erfolglosigkeit
Verfahrensgang
- LG Halle, 10.01.2007 - 3 O 262/04
- OLG Naumburg, 01.11.2007 - 1 U 13/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 408
- MDR 2008, 746
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 08.08.2019 - 4 U 506/19
Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 506/19 v. 04.06.2019
Was die "Nichtaufklärung" über die Möglichkeit einer Überweisung zum Augenarzt betrifft, so gilt, dass den Allgemeinarzt zwar generell die Pflicht trifft, den Patienten, soweit erforderlich, einer fachärztlichen Behandlung zuzuführen (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen…, Urteil vom 04.02.1992, 3 U 117/91, Rz. 6; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2002, 1 U 13/07, Titelzeile - jeweils nach juris). - OLG Dresden, 04.06.2019 - 4 U 506/19
Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers
Was die "Nichtaufklärung" über die Möglichkeit einer Überweisung zum Augenarzt betrifft, so gilt, dass den Allgemeinarzt zwar generell die Pflicht trifft, den Patienten, soweit erforderlich, einer fachärztlichen Behandlung zuzuführen (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen…, Urteil vom 04.02.1992, 3 U 117/91, Rz. 6; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2002, 1 U 13/07, Titelzeile - jeweils nach juris).