Weitere Entscheidungen unten: KG, 16.11.2007 | OLG Hamburg, 07.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3125
OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07 (https://dejure.org/2007,3125)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.10.2007 - 1 U 100/07 (https://dejure.org/2007,3125)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 1 U 100/07 (https://dejure.org/2007,3125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 41 Abs 3 Nr 6 StVO
    Verkehrssicherungspflicht: Sturz wegen eines unter dem Fahrbahnniveau befindlichen Kanaldeckels im Bereich einer Sperrfläche für den Straßenverkehr

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 6
    Abhängigkeit der Verkehrssicherungspflicht für eine öffentliche Verkehrsfläche primär von deren Widmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht, daß Fahrbahn für Fußgänger gefahrlos ist!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abhängigkeit des Umfangs einer Verkehrssicherungspflicht für eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche von der Art des Verkehrs; Schutz der Fußgänger vor Gefahren durch ein Verbot des Überfahrens von Sperrflächen für den Straßenverkehr; Verpflichtung des ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Tiefer gelegter Gullydeckel als Gefahrenquelle für Fußgänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 441
  • NZV 2008, 159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 26.10.1989 - 7 U 13/89

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Soweit die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 15.10.2007 auf drei Urteile (BGH NJW 1992, 1227 [juris Rnr. 23]; OLG Köln NZV 1990, 72; OLG Zweibrücken MDR 1966, 438) hinweist, aus denen sich der Schutz von Fußgängern auf derartigen Sperrflächen ergebe, sind diese rechtlich nicht einschlägig.
  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 10/91

    Haftung des Dienstherrn für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Beamten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Soweit die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 15.10.2007 auf drei Urteile (BGH NJW 1992, 1227 [juris Rnr. 23]; OLG Köln NZV 1990, 72; OLG Zweibrücken MDR 1966, 438) hinweist, aus denen sich der Schutz von Fußgängern auf derartigen Sperrflächen ergebe, sind diese rechtlich nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 27.03.1992 - 9 U 204/91

    Verkehrssicherungspflicht für Gehwege

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Deshalb sind die Anforderungen der Rechtsprechung an die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege oder der Fußgängerzonen, auf welche die Klägerin sich in der Berufungsbegründung erneut bezieht (etwa OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1442, und insbesondere diejenige des erkennenden Senats im Urteil vom 28.07.2003 - 1 U 45/01 -, OLGR 2004, 5 f) auf die hier in Rede stehende Situation nicht übertragbar.
  • OLG Celle, 15.06.1988 - 9 U 165/87

    Gefährlichkeit einer Unebenheit einer Straße; Verletzung eines Fußgängers durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Dass die Fahrbahn einer Straße neben ihrem eigentlichen Zweck, dem Fahrzeugverkehr zu dienen, selbstverständlich auch von Fußgängern überquert werden darf, zwingt den Verkehrssicherungspflichtigen nicht dazu, das gesamte Straßennetz in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger, der die Straße überquert und dabei durch die Rücksicht auf den Autoverkehr abgelenkt ist, völlig gefahrlos ist (OLG Celle, NJW-RR 1989, 159 [juris Rn. 3]; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 332; OLG Hamm, VersR 2006, 425 [juris Rn. 6]).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Pflichten im Bereich von Straßen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Deshalb sind die Anforderungen der Rechtsprechung an die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege oder der Fußgängerzonen, auf welche die Klägerin sich in der Berufungsbegründung erneut bezieht (etwa OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1442, und insbesondere diejenige des erkennenden Senats im Urteil vom 28.07.2003 - 1 U 45/01 -, OLGR 2004, 5 f) auf die hier in Rede stehende Situation nicht übertragbar.
  • OLG Karlsruhe, 17.06.1992 - 7 U 56/91

    Kanaldeckel in Sackgasse - § 59 StrG, §§ 823, 839 BGB, Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Dass die Fahrbahn einer Straße neben ihrem eigentlichen Zweck, dem Fahrzeugverkehr zu dienen, selbstverständlich auch von Fußgängern überquert werden darf, zwingt den Verkehrssicherungspflichtigen nicht dazu, das gesamte Straßennetz in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger, der die Straße überquert und dabei durch die Rücksicht auf den Autoverkehr abgelenkt ist, völlig gefahrlos ist (OLG Celle, NJW-RR 1989, 159 [juris Rn. 3]; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 332; OLG Hamm, VersR 2006, 425 [juris Rn. 6]).
  • OLG Hamm, 25.05.2004 - 9 U 208/03

    Kommunen haften gegenüber Fußgängern nicht für Schlaglöcher in der Straße

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07
    Dass die Fahrbahn einer Straße neben ihrem eigentlichen Zweck, dem Fahrzeugverkehr zu dienen, selbstverständlich auch von Fußgängern überquert werden darf, zwingt den Verkehrssicherungspflichtigen nicht dazu, das gesamte Straßennetz in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger, der die Straße überquert und dabei durch die Rücksicht auf den Autoverkehr abgelenkt ist, völlig gefahrlos ist (OLG Celle, NJW-RR 1989, 159 [juris Rn. 3]; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 332; OLG Hamm, VersR 2006, 425 [juris Rn. 6]).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2013 - 1 U 140/13

    Verkehrssicherungspflicht für Gemeindestraßen: Keine Pflicht zur besonderen

    Deswegen folgt aus einer späteren Vorsichtsmaßnahme nichts für den Umfang einer insoweit bestehenden Verkehrssicherungspflicht (vgl. Senat, Urt. v. 18.10.2007 - 1 U 100/07, NZV 2008, 159 [juris Rn. 8]).
  • AG Hanau, 18.12.2019 - 39 C 110/19

    Zur Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines

    Aus der Tatsache, dass ein Verkehrssicherungspflichtiger eine mögliche Gefahrenquelle beseitigt hat, ist nicht der Schluss zu ziehen, dass er hierzu im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht auch verpflichtet gewesen wäre ( OLG Frankfurt, Urteil v. 18.10.2007, Az. 1 U 100/07 , juris).
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Rechtsprechung
   KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3338
KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07 (https://dejure.org/2007,3338)
KG, Entscheidung vom 16.11.2007 - 5 W 341/07 (https://dejure.org/2007,3338)
KG, Entscheidung vom 16. November 2007 - 5 W 341/07 (https://dejure.org/2007,3338)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • LawCommunity.de

    Fehlender Hinweis auf Pflicht zur Gefahrtragung in Widerrufsbelehrung

  • aufrecht.de

    Hinweis darüber, wer die Gefahr der Rücksendung zu tragen hat, muss nicht in die AGB

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidriges Verhalten eines Wettbewerbers im Handel mit Computerkomponenten über das Internet aufgrund einer unvollständigen Widerrufsbelehrung; Anforderungen an Fernabsatzverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher; Gefahrtragungspflicht des ...

  • kanzlei.biz

    Fehlender Hinweis auf die Gefahrtragung des Rückversands unerheblich

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; BGB § 312c Abs. 1; ; BGB § 312c Abs. 2; ; BGB § 750 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Unterlassener Hinweis auf Rücksenderecht auf Gefahr des Verkäufers bei Fernabsatz von Waren im Internet als wettbewerbswidriges Handeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fehlender Hinweis auf das Transportrisiko des Unternehmers ist kein Wettbewerbsverstoß

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Fehlender Hinweis zur Gefahrtragung in der alten Muster-Widerrufsbelehrung nicht abmahnbar

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Widerrufsfolgenbelehrung und Fernabsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 134
  • MMR 2008, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07
    ( BGH NJW 2002, 3396, 3397; BGH NJW 2007, 1946 ).

    Dies könnte den Schluss zulassen, dass die Frage, wer die Gefahr der Rücksendung der Ware trägt, zu den wesentlichen Rechtsfolgen des Widerrufs gehört, über die eine Belehrung erforderlich ist ( vgl. BGH NJW 2007, 1946 ).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07
    Letzteres hängt auch von der Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs ab (vgl. - zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. - BGH GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben, m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07
    Es reicht nicht aus, dass der Verstoß lediglich geeignet ist, irgendeinen geringfügigen Wettbewerbsvorsprung zu begründen (vgl. - zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. - BGH GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise).
  • KG, 18.07.2006 - 5 W 156/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07
    Auch wenn man trotz der oben dargestellten Bedenken annimmt, dass die Antragsgegnerin ihre Verpflichtung, gemäß § 312 c Abs. 1 BGB über die Widerrufsfolgen klar und verständlich zu informieren, nicht erfüllt und damit gegen eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG verstoßen hat ( vgl. KG NJW 2006, 3215, 3217; OLG Köln, Urteil vom 3. August 2007, 6 U 60/07, Rn 13; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4, Rn 11.170 ), folgt daraus im vorliegenden Fall kein Unterlassungsanspruch des Antragstellers.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07
    ( BGH NJW 2002, 3396, 3397; BGH NJW 2007, 1946 ).
  • KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07

    Impressumspflicht bei Ebay

    Auszug aus KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07
    Zur Frage der Erheblichkeit eines Wettbewerbsverstoßes hat der Senat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2007 - 5 W 116/07 - ( GRUR-RR 2007, 326 ) ausgeführt:.
  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

    Auszug aus KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07
    Die Feststellung, ob ein Wettbewerbsverstoß geeignet ist, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu verfälschen, setzt eine nach objektiven und subjektiven Momenten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu treffende Wertung voraus (OLG Koblenz GRUR-RR 2007, 23 f.).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    Auszug aus KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07
    Auch wenn man trotz der oben dargestellten Bedenken annimmt, dass die Antragsgegnerin ihre Verpflichtung, gemäß § 312 c Abs. 1 BGB über die Widerrufsfolgen klar und verständlich zu informieren, nicht erfüllt und damit gegen eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG verstoßen hat ( vgl. KG NJW 2006, 3215, 3217; OLG Köln, Urteil vom 3. August 2007, 6 U 60/07, Rn 13; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4, Rn 11.170 ), folgt daraus im vorliegenden Fall kein Unterlassungsanspruch des Antragstellers.
  • KG, 15.04.2005 - 5 W 48/05

    Wettbewerbsverstoß: Bagatellverstoß eines Imbissstandbetreibers bei Verstoß gegen

    Auszug aus KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07
    Bei der Prüfung, ob die beanstandete Wettbewerbshandlung zu einer nicht unerheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung geeignet ist, ist dementsprechend eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller vom Schutzzweck der Norm erfasster Umstände vorzunehmen (vgl. Senat GRUR-RR 2005, 357, 358, m.w.N.).
  • KG, 08.09.2009 - 5 W 105/09

    "Widerrufsbelehrung" ohne Information über die Rückzahlungsfrist des Unternehmers

    Insoweit kann nunmehr auch nicht mehr von einem Bagatellverstoß i.S. des § 3 Abs. 1 UWG ausgegangen werden (überholt insoweit die Entscheidung des Senats vom 16. November 2007, 5 W 341/07).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 16. November 2007 (5 W 341/07) im Hinblick auf den Inhalt der Musterbelehrung alter Fassung noch von einem nicht erheblichen Verstoß ausgegangen ist, wird daran nach Ablauf der genannten Umstellungsfrist und im Hinblick auf die Neufassung der Musterbelehrung nicht mehr festgehalten.

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2010 - 4 W 19/10

    Streitwert für fehlerhafte Widerrufsbelehrung und unzureichende Garantieangaben

    Die veröffentlichten Streitwertfestsetzungen liegen allerdings in der Mehrzahl nicht über 5.000,00 EUR pro Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. - 900, 00 EUR - OLG Frankfurt, OLGR 2008, 782 - 1.000,00 EUR - KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2008 - 5 W 58/08 -, zitiert nach Juris - 1.250,00 EUR - OLG Stuttgart, OLGR 2008, 377 - 2.500,00 EUR - KG Berlin, KGR 2008, 351; - 3.400,00 EUR - OLG Hamm, NJW-RR 2010, 253 [OLG Hamm 02.07.2009 - 4 U 43/09] - 4.000,00 EUR - OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007 - 10 U 30/07 -, zitiert nach Juris - 5.000,00 EUR - KG Berlin, GRUR-RR 2008, 134 - 5.000,00 EUR - bei diesen Entscheidungen hat eine Herabsetzung gemäß § 12 Abs. 4 UWG - anders als vorliegend - keine Rolle gespielt).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 4 W 19/10

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen beim

    Die veröffentlichten Streitwertfestsetzungen liegen allerdings in der Mehrzahl nicht über 5.000,00 EUR pro Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf aaO. - 900, 00 EUR - OLG Frankfurt, OLGR 2008, 782 - 1.000,00 EUR - KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2008 - 5 W 58/08 -, zitiert nach Juris - 1.250,00 EUR - OLG Stuttgart, OLGR 2008, 377 - 2.500,00 EUR - KG Berlin, KGR 2008, 351; - 3.400,00 EUR - OLG Hamm, NJW-RR 2010, 253 - 4.000,00 EUR - OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007 - 10 U 30/07 -, zitiert nach Juris - 5.000,00 EUR - KG Berlin, GRUR-RR 2008, 134 - 5.000,00 EUR - bei diesen Entscheidungen hat eine Herabsetzung gemäß § 12 Abs. 4 UWG - anders als vorliegend - keine Rolle gespielt).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.11.2006 - 5 W 156/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10483
OLG Hamburg, 07.11.2006 - 5 W 156/06 (https://dejure.org/2006,10483)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.11.2006 - 5 W 156/06 (https://dejure.org/2006,10483)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. November 2006 - 5 W 156/06 (https://dejure.org/2006,10483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer zögerlichen vorprozessualen Anspruchsdurchsetzung durch den Wunsch der Vermeidung einer unnötigen Belastung einer wertvollen Geschäftsbeziehung durch den Vorwurf einer Rechtsverletzung; Berücksichtigung eines Verhaltens innerhalb bestimmter ...

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 935 § 940
    Dringlichkeitsgebot als Voraussetzung für Eilverfahren zur Rechtsverfolgung gefährdeter Urheberrechte - Schutz einer wertvollen Geschäftsbeziehung als Rechtfertigung für zögerliche Anspruchsdurchsetzung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 11.08.2005 - 5 U 19/05

    Wettbewerbsverstoß: Dringlichkeitsvermutung bei Kenntnis über einen Zeitraum von

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2006 - 5 W 156/06
    Dementsprechend kann es insoweit auch nicht auf den Aspekt einer Intensivierung/Erneuerung der (späteren) Verletzungshandlung ankommen, auf die die Antragstellerin abstellt unter dem Gesichtspunkt eines Wiederauflebens der Dringlichkeit (siehe dazu Senat, Urt. vom 11.08.05, 5 U 19/05) abstellt.
  • LG Berlin, 17.09.2009 - 27 O 530/09

    Homepage von Rechtsanwälten darf fremde Schriftsätze enthalten

    Dieses dreimonatige Zuwarten ist unter Gesamtbetrachtung des vorprozessualen und prozessualen Verhaltens der Antragsteller (vgl. Hanseatisches OLG, OLGR 2008, 298-299, zit. nach juris Rdnr, 4) zu lang, um noch von einer besonderen Dringlichkeit ausgehen zu können.

    Ein derartiges Vorgehen hat aber den Preis, dass es nach dem Scheitern von Vergleichsverhandlungen unter Umständen die Möglichkeit ausschließt, einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. Hanseatisches OLG, OLGR 2008, 298-299 zit. nach juris Rdnr. 5 ausdrücklich für den Fall von Vergleichsverhandlungen).

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