Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.01.2007 - 4 U 52/06   

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https://dejure.org/2007,12267
OLG Oldenburg, 10.01.2007 - 4 U 52/06 (https://dejure.org/2007,12267)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.01.2007 - 4 U 52/06 (https://dejure.org/2007,12267)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 4 U 52/06 (https://dejure.org/2007,12267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    BGB-Gesellschaft: Anwachsung von Gesellschaftsvermögen beim Ausscheiden eines Gesellschafters auf Grund gesellschaftsvertraglicher Regelungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 736 BGB; § 738 BGB
    Vorrang einer speziellen Norm vor einer allgemeinen vertraglichen Norm; Möglichkeit des Schutzes eines ausscheidenden Gesellschafters vor übereilten Entscheidungen im Insolvenzverfahren durch gesellschaftsvertragliche Regelungen; Möglichkeit eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang einer speziellen Norm vor einer allgemeinen vertraglichen Norm; Möglichkeit des Schutzes eines ausscheidenden Gesellschafters vor übereilten Entscheidungen im Insolvenzverfahren durch gesellschaftsvertragliche Regelungen; Möglichkeit eines ...

  • Judicialis

    BGB § 738

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 738
    Anwachsung des Gesellschaftsvermögen durch Regelungen im Gesellschaftsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 05.05.2004 - 14 U 54/03

    Berufungsverfahren im Streit über Ansprüche des ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.01.2007 - 4 U 52/06
    Die §§ 16 und 17 des Gesellschaftsvertrages seien inhaltlich identisch mit denjenigen, die einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NZG 2004, 766 ff) zugrunde gelegen hätten.

    Mit dem Kläger und in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. Mai 2004 (NZG 2004, 766 ff) ist der Senat der Überzeugung, dass dem Gesellschafter H... L... das Gesellschaftsvermögen aufgrund des § 17 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages angewachsen ist.

    § 17 Nr. 4 Satz 3 des Gesellschaftsvertrags bestätigt, wie der Kläger zu Recht geltend macht, die Unmittelbarkeit dieser Rechtsfolge mit dem Hinweis darauf, dass innerhalb von sechs Monaten keine Veränderungen im Gesellschaftsverhältnis erfolgen dürfen, da der Gesellschafter in dieser Zeit nicht als ausgeschieden gelte, soweit ein Wiedereintrittsgrund verwirklicht werde (vgl. OLG Stuttgart DB 2004, 1307 ff).

    Dagegen wird dadurch, dass keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, gesichert, dass der Gesellschafter der Gesellschaft in unveränderter Form wieder beitreten kann (so auch OLG Stuttgart NZG 2004, 766 - 769).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.02.2008 - I-33 W 18/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3354
OLG Hamm, 13.02.2008 - I-33 W 18/07 (https://dejure.org/2008,3354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2008 - I-33 W 18/07 (https://dejure.org/2008,3354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - I-33 W 18/07 (https://dejure.org/2008,3354)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 67, 68 GKG - 9 ZPO - 745 II BGB

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf monatliche Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung von Wohneigentum; Bestimmung des festzusetzenden Streitwerts für den Fall der Geltendmachung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

  • Judicialis

    BGB § 745 Abs. 2; ; BGB § ... 1361b; ; BGB § 1361b Abs. 3 S. 2; ; GKG § 12; ; GKG § 12 Abs. 1 S. 1; ; GKG §§ 39 ff; ; GKG § 41; ; GKG § 42; ; GKG § 48; ; GKG § 48 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 67 Abs. 1; ; GKG § 68 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 9; ; ZPO § 9 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 745 Abs. 2; BGB § 1361b; GKG § 41; ZPO § 9
    Nutzungsentschädigung bezüglich der Alleinnutzung der Ehewohnung nach der Scheidung: Anwendbarkeit des § 9 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung: Gebührenstreitwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage auf Zahlung einer laufenden Nutzungsentschädigung: Streitwert? (IMR 2010, 208)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 6 O 348/07
  • OLG Hamm, 13.02.2008 - I-33 W 18/07

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1208
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07
    (2) § 41 GKG - auf den sich der Kläger ausdrücklich beruft - ist nicht einschlägig, da Gegenstand der Klage nicht das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses ist, sondern der Kläger auf Zahlung einer laufenden Nutzungsentschädigung als Folge einer von ihm begehrten Neuregelung der Verwaltung und Nutzung gem. § 745 II BGB klagt (vgl. BGH FamRZ 1982, 355; NJW 1994, 1721; NJW 1998, 372 [373]).
  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93

    Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07
    (2) § 41 GKG - auf den sich der Kläger ausdrücklich beruft - ist nicht einschlägig, da Gegenstand der Klage nicht das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses ist, sondern der Kläger auf Zahlung einer laufenden Nutzungsentschädigung als Folge einer von ihm begehrten Neuregelung der Verwaltung und Nutzung gem. § 745 II BGB klagt (vgl. BGH FamRZ 1982, 355; NJW 1994, 1721; NJW 1998, 372 [373]).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07
    Damit ist die vorliegende Klage mit einer Klage auf zukünftige Mieten vergleichbar, deren Gebührenstreitwert sich ebenfalls nicht nach § 41 GKG sondern nach § 9 ZPO bemisst (vgl. BGH NJW-RR 2005, 938; NZM 2004, 824; NZM 2004, 423).
  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96

    Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07
    (2) § 41 GKG - auf den sich der Kläger ausdrücklich beruft - ist nicht einschlägig, da Gegenstand der Klage nicht das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses ist, sondern der Kläger auf Zahlung einer laufenden Nutzungsentschädigung als Folge einer von ihm begehrten Neuregelung der Verwaltung und Nutzung gem. § 745 II BGB klagt (vgl. BGH FamRZ 1982, 355; NJW 1994, 1721; NJW 1998, 372 [373]).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 2 WF 49/05

    Zum Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen vorläufige Streitwertfestsetzung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07
    Als "Streitwertbeschwerde" wäre das Rechtsmittel des Klägers unzulässig, weil eine Streitwertbeschwerde gem. § 68 I 1 GKG nur gegen die abschließende Festsetzung des Streitwerts (§ 63 II GKG), nicht aber - wie hier - gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwerts (§ 63 I GKG) statthaft ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1767; OLG Stuttgart MDR 2007, 422; Hartmann, Kostengesetzte, 37. Aufl., § 63 Rn. 14, § 68 Rn. 4).
  • BGH, 11.08.2004 - XII ZR 101/01

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren betreffend

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07
    Damit ist die vorliegende Klage mit einer Klage auf zukünftige Mieten vergleichbar, deren Gebührenstreitwert sich ebenfalls nicht nach § 41 GKG sondern nach § 9 ZPO bemisst (vgl. BGH NJW-RR 2005, 938; NZM 2004, 824; NZM 2004, 423).
  • BGH, 17.03.2004 - XII ZR 162/00

    Streitwert für Klage auf Zahlung künftiger Miete; Gebührenstreitwert einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07
    Damit ist die vorliegende Klage mit einer Klage auf zukünftige Mieten vergleichbar, deren Gebührenstreitwert sich ebenfalls nicht nach § 41 GKG sondern nach § 9 ZPO bemisst (vgl. BGH NJW-RR 2005, 938; NZM 2004, 824; NZM 2004, 423).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 1 W 49/06

    Streitwertfestsetzung: Anfechtbarkeit der gesonderten Festsetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07
    Als "Streitwertbeschwerde" wäre das Rechtsmittel des Klägers unzulässig, weil eine Streitwertbeschwerde gem. § 68 I 1 GKG nur gegen die abschließende Festsetzung des Streitwerts (§ 63 II GKG), nicht aber - wie hier - gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwerts (§ 63 I GKG) statthaft ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1767; OLG Stuttgart MDR 2007, 422; Hartmann, Kostengesetzte, 37. Aufl., § 63 Rn. 14, § 68 Rn. 4).
  • KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05

    Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07
    Es ist auch nicht hinreichend sicher feststellbar, dass der Anspruch weniger als 3 1/2 Jahre Bestand haben wird (vgl. Hartmann, aaO, Anh I § 48 GKG [§ 9 ZPO] Rn. 9; KG MDR 2006, 957).
  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 76/16

    Baulärm kann zur Mietminderung berechtigen

    Die derzeit noch überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zur Bemessung des Gebührenstreitwertes bei Klagen auf künftige Nutzungsentschädigung (vgl. dazu KG, a.a.O. Tz. 13 m.w.N.), die im Hinblick auf die bloße Heranziehung des Jahreswertes allerdings nicht unbestritten ist (vgl. nur OLG Hamm, Beschl. v. 13. Februar 2008 - I-33 W 18/07, AGS 2008, 358) und davon abgesehen einen nicht verallgemeinerungsfähigen Sonderfall betrifft, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Einlegung der Beschwerde gegen eine überhöhte

    Zwar eröffnet § 68 GKG ein Beschwerderecht erst bei endgültiger Streitwertfestsetzung (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 33 W 18/07, BeckRS 2008, 05858; OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 499; Kroiß, NJW 2011, 498, 499).

    Es kann daher dahinstehen, ob gemäß § 67 Abs. 1 GKG auch eine Beschwerde gegen die Höhe der Vorschussanforderung geboten gewesen wäre (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2008, aaO).

  • OLG Hamm, 20.02.2019 - 30 W 5/19

    Nutzungsentschädigung; Klage auf künftige Leistung; Gebührenstreitwert;

    Zum Teil wird § 9 ZPO für anwendbar gehalten (OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2008 -33 W 18/07, FamRZ 2008, 1208; LG Berlin, Beschluss vom 08.11.2016 - 67 S 285/16, AGS 2017, 126).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 5 U 158/10

    Gewerberaummiete: Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung für

    Mit der ganz herrschenden Meinung geht der Senat davon aus, dass die Bestimmung des Streitwerts - anders als für künftige Miete, für die überwiegend § 9 ZPO angewandt wird - gem. § 3 ZPO zu erfolgen hat (KG Berlin NJW-RR 2007, 1579; OLG Frankfurt OLGR 2004, 201; KG Berlin KGR 2000, 234; OLG Bamberg JurBüro 1981, 1047; OLG Frankfurt MDR 1980, 761; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 3713; Meyer, Kommentar zum GKG und FamGKG, 11. Aufl. 2009, § 3 Rn. 22 "Nutzungsentschädigung"; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, GKG Anh I § 48 (§ 3 ZPO); Henssler, Die Klage auf künftige Leistung im Wohnraummietrecht in: NJW 1989, 138 (142); a.A. OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; LG Berlin ZMR 2003, 264; Zöller, aaO, § 3 Rn.16, dort unter "Mietstreitigkeiten", dort unter "Klage auf künftige Leistung").
  • OLG Celle, 17.02.2014 - 2 W 32/14

    Streitwert der Klage des Vermieters auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung

    Mit der ganz herrschenden Meinung geht der Senat davon aus, dass die Bestimmung des Streitwerts einer zu zahlenden künftigen Nutzungsentschädigung - anders als für künftige Miete, für die überwiegend § 9 ZPO angewandt wird - gemäß § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO zu erfolgen hat (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2012, 1214; OLG Stuttgart MDR 2011, 513; KG Berlin NJW-RR 2007, 1579; OLG Nürnberg NZM 2006, 540; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 517; OLG Frankfurt OLGR 2004, 201; OLG Bamberg JurBüro 1981, 1047; OLG Frankfurt MDR 1980, 761; Senat, Beschluss vom 20. August 2013, Az. 2 U 98/13; Bub/Treier/Fischer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., IX Rn. 400; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl. 2007, Rn. 3721; Meyer, Kommentar zum GKG und FamGKG, 13. Aufl. 2012, § 3 ZPO Rn. 22 "Nutzungsentschädigung"; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, GKG Anh I § 48 (§ 3 ZPO) Rn. 83; Henssler, Die Klage auf künftige Leistung im Wohnraummietrecht in: NJW 1989, 138 (142); a.A. OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; LG Berlin ZMR 2003, 264).
  • OLG Dresden, 02.08.2012 - 5 W 745/12

    Streitwert; künftige Nutzungsentschädigung

    Zunächst geht der Senat mit dem Landgericht und den Beschwerdeführern davon aus, dass sich der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bis zum -unbekannten- Zeitpunkt der Räumung nicht nach § 9 ZPO sondern nach § 3 ZPO richtet (ebenso OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.01.2006, 2 W 94/06, NZM 2006, 540; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.01.2006, 24 W 65/05, ZMR 2006, 517; KG, Beschl. v. 20.12.2006, 12 W 66/06, NZM 2007, 600; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.01.2011, 5 U 158/10, MDR 2011, 513; a. A. OLG Hamm, Beschl. v. 13.02.2008, 33 W 18/07, FamRZ 2008, 1208).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung für das ehemalige

    Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG, 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q; Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 24 W 40/08

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen vorläufige Streitwertfestsetzung

    Als "Streitwertbeschwerde" ist das Rechtsmittel unzulässig, weil eine solche gemäß § 68 Abs. 1 S. 1 GKG nur gegen die abschließende Festsetzung des Streitwerts zulässig ist (§ 63 Abs. 2 GKG), nicht indes gegen die - wie hier (wenn auch nicht ausdrücklich so bezeichnet) - vorläufige Festsetzung des Streitwerts gemäß § 63 Abs. 1 GKG (OLG Hamm FamRZ 2005, 1767; OLG Stuttgart MDR 2007, 422; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2008, Az. 33 W 18/07, veröffentlicht in jurisweb; siehe auch Senat, Beschluss vom 24. April 2008, Az. I-24 W 16/08 z. V. bestimmt; Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 3 Rn. 9; Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage, § 63 Rn. 14; § 68 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 08.01.2013 - 6 UF 96/12

    Verfahrenswert des Antrages auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die

    Soweit Teile der Rechtsprechung und Literatur (OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; Johannsen/Henricht- Götz, 5. Aufl., § 200 FamFG Rdnr. 11), im Fall der Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung gemäß § 745 II BGB den Verfahrenswert nicht nach § 48 I FamGKG festsetzen, sondern § 9 ZPO zur Anwendung kommen lassen, führt dies nach Ansicht des Senats zu unsachgemäßen Ergebnissen , weil sich abhängig von der Anspruchsgrundlage unterschiedliche Verfahrenswerte ergaben, obwohl der Verfahrensgegenstand -Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die ehemalige Ehewohnungnicht differiert.
  • OLG Brandenburg, 15.10.2015 - 9 UF 94/14

    Neuregelung der Benutzung eines gemeinsamen Hausgrundstücks nach Scheidung

    Die Festsetzung des Gegenstandswertes des (Beschwerde-)Verfahrens unter gleichzeitiger Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung in dem angefochtenen Beschluss folgt aus §§ 55 Abs. 3 Nr. 2, 42 Abs. 1 FamGKG in Verbindung mit §§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, 9 Satz 1 ZPO (vgl. dazu erkennender Senat, Beschluss vom 20. März 2015, Az. 9 WF 2/15 - streitig; wie hier im Grundsatz OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732 - Rdnr. 4 am Ende bei juris; OLGR Hamm 2008, 366 - Rdnr. 15 f. bei juris), also 42 Monate x 462 EUR = 19.404 EUR bis zur Teilrücknahme auf monatlich 327, 50 EUR.
  • OLG Braunschweig, 21.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert des Anspruchs des geschiedenen Ehegatten auf

  • OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19

    Streitwertfestsetzung: Feststellung eines drohenden Pachtausfallschadens

  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 1 WF 104/14

    Verfahrenswert eines Antrags auf Nutzungsentschädigung hinsichtlich des

  • AG Bad Segeberg, 29.08.2013 - 17 C 262/12

    Leasingvertrag: Streitwert einer Klage auf Nutzungsentschädigung nach

  • AG Meldorf, 12.04.2011 - 81 C 1534/10

    Bei teilweisem Übergang von einer Feststellungsklage zu einer Leistungsklage sind

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2009 - 24 W 34/09

    Verfahrensrecht - Zur vorläufigen Wertfestsetzung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - I-10 W 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3847
OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - I-10 W 6/08 (https://dejure.org/2008,3847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2008 - I-10 W 6/08 (https://dejure.org/2008,3847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - I-10 W 6/08 (https://dejure.org/2008,3847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GKG § 41 Abs. 1; ; GKG § 41 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 41 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 68 Abs. 1; ; ZPO § 6; ; ZPO § 8; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; RVG § 32 Abs. 1; ; RVG § 32 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Miet- und Pachtverhältnis: Gebührenvorschrift des § 41 GKG lex specialis gegenüber § 8 ZPO

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Streitwert einer Räumungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert einer Räumungsklage (IMR 2008, 434)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1115
  • NZM 2008, 542
  • ZMR 2008, 364
  • WM 2008, 160
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 134/03

    Gebührenstreitwert von Mietstreitigkeiten bei Streit über das Bestehen oder die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08
    Die Vorschrift gilt nur für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelwert sowie den Wert der Beschwer, nicht aber für den Gebührenstreitwert, bei dem § 41 GKG vorgeht (BGH, NZM 2006, 378).
  • BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66

    Gebührenwert bei Räumungsklagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08
    Im Hinblick auf ihren sozialen Schutzgedanken, Mietstreitigkeiten zu verbilligen, ist diese Vorschrift weit auszulegen und auch auf den Fall anzuwenden, dass sich der Beklagte - wie hier der Beklagte zu 2) - gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Mietverhältnis beruft; denn auch in diesem Fall muss das Gericht über das Bestehen eines Mietverhältnisses entscheiden (vgl. BGHZ 48, 177 zu § 12 GKG a.F.; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 625 zu § 16 GKG a.F.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, § 41 RdNr. 13 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 41 GKG, RdNr. 28; Meyer GKG, 9. Aufl., § 41, Rdnr. 11).
  • OLG Bamberg, 09.03.1992 - 3 W 18/92

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Herausgabe eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08
    Im Hinblick auf ihren sozialen Schutzgedanken, Mietstreitigkeiten zu verbilligen, ist diese Vorschrift weit auszulegen und auch auf den Fall anzuwenden, dass sich der Beklagte - wie hier der Beklagte zu 2) - gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Mietverhältnis beruft; denn auch in diesem Fall muss das Gericht über das Bestehen eines Mietverhältnisses entscheiden (vgl. BGHZ 48, 177 zu § 12 GKG a.F.; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 625 zu § 16 GKG a.F.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, § 41 RdNr. 13 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 41 GKG, RdNr. 28; Meyer GKG, 9. Aufl., § 41, Rdnr. 11).
  • OLG Koblenz, 01.07.2013 - 3 W 316/13

    Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert einer auf Eigentum gestützten

    Bei einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung richtet sich der Gebührenstreitwert auch dann nach § 41 GKG, wenn der Kläger Ansprüche aus Eigentum geltend macht, der Beklagte sich auf eine Miet- oder Nutzungsverhältnis beruft (in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Februar 2009, 10 U 160/08, OLGR 2009.341 ff., Beschluss vom 24. Januar 2008, I-10 W 6/08, WM 2008, 160 = NJW-RR 2008, 1115 = ZMR 2008, 364 = NZM 2008, 542 f.; Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 06. Dezember 2002, 11 W 80/02; in Abgrenzung zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2010, 13 W 67/09).

    Es ist unerheblich, ob der Kläger seine Klage auf sein Eigentum oder eine andere Anspruchsgrundlage stützt, sofern sich der Beklagte auf das Bestehen eines Miet-, Pacht oder Nutzungsverhältnisses beruft (Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, § 41GKG Rn. 5 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2009 - 10 U 160/08 - OLGR 2009.341 ff., Beschluss vom 24.01.2008 - I-10 W 6/08, 10 W 6/08 - WM 2008, 160 = NJW-RR 2008, 1115 = ZMR 2008, 364 = NZM 2008, 542 f.; OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2002 - 11 W 80/02 zu § 16 KGK a.F. m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11

    Verfahrensrecht - Mietrecht: Welcher Streitwert bei Räumungsklage?

    Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und dieser Anspruch auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (Senat, BeckRS 2011, 01435; BeckRS 2010, 23600; vgl. ferner OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw.
  • VGH Bayern, 17.09.2021 - 15 C 21.1901

    Gegenstandswert des Antrags auf Vollstreckung einer vergleichsweise übernommenen

    Damit ging es ihr im Rahmen dieses Prozesses, in dem der aus ihrer Sicht zu vollstreckende Vergleich zustande kam, nicht ausschließlich um ihre Rechtspositionen aus einem abzuwickelnden Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses i.S. von § 41 Abs. 2 Satz 1 GKG, vielmehr hat sie auf die Räumung des Dükers auch aus einem anderen Rechtsgrund (Eigentum, ergänzend auch Beeinträchtigung ihrer Verwaltungsaufgaben) Wert gelegt, § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG (vgl. Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl. 2021, zu § 25 RVG Rn. 16, 17; Hoppe in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, zu § 25 RVG Rn.16, 17; OLG Düsseldorf, B.v. 24.1.2008 - I-10 W 6/08 u.a. - NJW-RR 2008, 1115 = juris Rn. 3; KG Berlin, B.v. 13.10.2010 - 12 W 28/10 - juris Rn. 1; vgl. auch KG Berlin, B.v. 19.11.2012 - 8 W 80/12 - juris Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08

    Räumungsanspruch des Insolvenzverwalters hinsichtlich eines Grundstücks nach

    Der Gebührenstreitwert ist auch dann nach § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG festzusetzen, wenn sich der Beklagte gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Miet- oder Pachtverhältnis beruft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.1.2008, WM 2008, 160 = ZMR 2008, 364 - I-10 W 6/08).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10

    Streitwert einer Räumungsklage

    Wird nämlich die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und wird dieser Anspruch nicht nur auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses, sondern auch auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (vgl. OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw.
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5839
OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07 (https://dejure.org/2008,5839)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2008 - 34 Wx 65/07 (https://dejure.org/2008,5839)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 34 Wx 65/07 (https://dejure.org/2008,5839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumssache: Maßstab für die Abgrenzung zwischen vollständiger und teilweiser Ungültigerklärung von Jahresabrechnungen

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 28 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 4 § 28 Abs. 3, 5
    Abgrenzung zwischen vollständiger und teilweiser Ungültigerklärung von Jahresabrechnungen aufgrund Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Rechenwerks

  • ibr-online

    Vollständige/teilweise Ungültigerklärung der Jahresabrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung auf einzelne selbstständige Rechnungsposten; Maßstab für die Abgrenzung zwischen vollständiger und teilweiser Ungültigerklärung von Jahresabrechnungen; Anforderungen an eine ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vollständige oder nur teilweise Ungültigerklärung der Jahresabrechnung? (IMR 2008, 129)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 492
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

    Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07
    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. nur jüngst BGH NZM 2007, 358/359 f.; NZM 2007, 886; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769; ZWE 2006, 194).

    Eine bloße Teilungültigerklärung ist sogar dann zwingend geboten, wenn ein die Festlegung der Gesamtkosten beeinflussender Mangel nicht vorliegt (vgl. KG ZWE 2001, 334; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769).

    Nach anderer Ansicht sind die Schwere des Fehlers und die hieraus resultierenden Rechtsfolgen wie ein unbestimmter Rechtsbegriff zu behandeln, so dass die Subsumierung des Sachverhalts im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich vollständig nachprüfbar ist (vgl. Abramenko ZMR 2003, 769/770).

  • KG, 17.06.1998 - 24 W 9047/97
    Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07
    Eine bloße Teilungültigerklärung ist sogar dann zwingend geboten, wenn ein die Festlegung der Gesamtkosten beeinflussender Mangel nicht vorliegt (vgl. KG ZWE 2001, 334; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769).

    Dennoch hält der Senat trotz der namentlich in der Literatur geäußerten Bedenken an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Hamm ZMR 1998, 715; KG ZWE 2001, 334), die im Wesentlichen auf Schwere und Vielzahl der Fehler abstellt, schon aus verfahrensökonomischen Gründen fest.

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92

    Ausweisung von Wohngeldvorauszahlungen in der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07
    (4) Soweit das bezeichnete Hausgeld unter Missachtung des Zu- und Abflussprinzips fehlerhaft dargestellt wurde, so ist dies ein Mangel, der sich auf die Übersichtlichkeit und Nachprüfbarkeit des Rechnungswesens des Verwalters (siehe schon BayObLG WE 1993, 114) auswirkt.

    In diesem Fall heben sich die auf gleicher Ursache beruhenden Abrechnungsmängel bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf (vgl. BayObLG WE 1993, 114).

  • OLG München, 29.01.2008 - 34 Wx 89/07

    Anhörungsrüge und Erledigung der Hauptsache in einer Wohnungseigentumssache: Tod

    Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07
    Dieses sieht für die Rechtsbeschwerde eine mündliche Verhandlung (siehe § 44 Abs. 1 WEG a.F.), um die die anwaltlich vertretene Antragstellerin ausdrücklich gebeten hat, nicht vor (BayObLGZ 1977, 44/49; auch Senat vom 29.1.2008, 34 Wx 089/07).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07
    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. nur jüngst BGH NZM 2007, 358/359 f.; NZM 2007, 886; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769; ZWE 2006, 194).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07
    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. nur jüngst BGH NZM 2007, 358/359 f.; NZM 2007, 886; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769; ZWE 2006, 194).
  • OLG Hamm, 25.04.1998 - 15 W 13/98

    Unvollständige Jahresabrechnung in der Wohnungseigentumssache; Wahrung der

    Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07
    Dennoch hält der Senat trotz der namentlich in der Literatur geäußerten Bedenken an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Hamm ZMR 1998, 715; KG ZWE 2001, 334), die im Wesentlichen auf Schwere und Vielzahl der Fehler abstellt, schon aus verfahrensökonomischen Gründen fest.
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
    Auszug aus OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07
    Dieses sieht für die Rechtsbeschwerde eine mündliche Verhandlung (siehe § 44 Abs. 1 WEG a.F.), um die die anwaltlich vertretene Antragstellerin ausdrücklich gebeten hat, nicht vor (BayObLGZ 1977, 44/49; auch Senat vom 29.1.2008, 34 Wx 089/07).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    b) Zu Recht hat das Berufungsgericht bei der Beantwortung der Frage, ob die fehlerhaft umgelegten Verwalterkosten insgesamt zur Unwirksamkeit sämtlicher Einzelabrechnungen und Einzelwirtschaftspläne führen, kein Ermessen für sich in Anspruch genommen (zur streitigen Frage des Ermessens vgl. etwa OLG München, OLGR 2008, 366 mwN).

    Dabei wird es - sollte es auf die Nachvollziehbarkeit des Rechenwerks insgesamt ankommen - auf das Verständnis eines durchschnittlichen Wohnungseigentümers abzustellen haben (OLG München, OLGR 2008, 366, LS).

  • LG München I, 10.11.2008 - 1 T 4472/08

    Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Berufung auf einen vom

    60Das Rechenwerk ist insgesamt für ungültig zu erklären, wenn es für einen durchschnittlichen Eigentümer nicht mehr vollständig und nachvollziehbar ist (OLG München NZM 2008, 492 Ls.; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 58).
  • LG München I, 30.11.2009 - 1 S 23229/08

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer nicht nachvollziehbaren

    27 Das Rechenwerk ist insgesamt für ungültig zu erklären, wenn es für einen durchschnittlichen Eigentümer nicht mehr vollständig und nachvollziehbar ist (OLG München NZM 2008, 492; LG München I ZMR 2009, 398, 400; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 58).
  • LG München I, 22.09.2016 - 36 S 22442/15

    Zur Gesamtnichtigkeit führender Vorbehalt bei der Genehmigung der

    Für die Abgrenzung kommt es dagegen nicht entscheidend darauf an, ob ein quantitativ erheblicher Teil der Gesamt- bzw. Einzeljahresabrechnungen fehlerhaft ist (vgl. OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07, juris Rn. 38).
  • LG München I, 18.08.2010 - 1 S 1874/10

    Wohnungseigentum: Anfechtbarkeit des Beschlusses über die

    Fehlt es daran, ist die Abrechnung - unabhängig davon, dass sie im Ergebnis rechnerisch richtig sein mag - allein schon deswegen insgesamt für ungültig zu erklären (OLG München NZM 2008, 492; LG München I ZWE 2010, 138, 140; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 58).

    Fehlt es daran, ist die Abrechnung - unabhängig davon, dass sie im Ergebnis rechnerisch richtig sein mag - allein schon deswegen insgesamt für ungültig zu erklären (OLG München NZM 2008, 492; LG München I ZWE 2010, 138, 140; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 58).

  • LG München I, 08.08.2011 - 1 S 4470/11

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer gesonderten Heizkostenabrechnung

    Die gesamte Abrechnung ist deswegen für den Eigentümer auch nicht mehr, wie im Rahmen des § 28 V WEG erforderlich (BGH NJW 2010, 2127, 2128; OLG München NZM 2008, 492; LG München I ZWE 2010, 138; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 58; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 28 Rz. 67), ohne weiteres verständlich und nachvollziehbar.
  • LG München I, 19.04.2017 - 1 S 6728/16
    In dem Fall ist die Abrechnung insgesamt nichtig (Spielbauer/Then, 3. Aufl. 2017, WEG, § 28 Rn. 85, OLG München v. 20.02.2008 - 34 Wx 65/07).
  • AG Hamburg-St. Georg, 28.05.2021 - 980a C 37/20

    Unübersichtliche Jahresabrechnung widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung /

    Die Genehmigung der Abrechnung ist insgesamt für ungültig zu erklären, wenn sie rechnerisch unschlüssig, mit durchgehenden Mängeln behaftet oder hinsichtlich wesentlicher Bestandteile lückenhaft ist (OLG München, NZM 2008, 492, 493; Bärmann, WEG, 44. Aufl. 20'18, § 28, Rn. 177).".
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.11.2007 - 13 WF 955/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7484
OLG Koblenz, 27.11.2007 - 13 WF 955/07 (https://dejure.org/2007,7484)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.11.2007 - 13 WF 955/07 (https://dejure.org/2007,7484)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. November 2007 - 13 WF 955/07 (https://dejure.org/2007,7484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs der Staatskasse i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Raten gegenüber der unterlegenen Partei

  • rechtsportal.de

    Erstattungspflicht hinsichtlich Prozesskosten nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 59 RVG, § 123 ZPO
    Übergangsanspruch kann auch gegen den erstattungspflichtigen Gegner geltend gemacht werden, wenn diese volle PKH erhalten hat.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 172
  • FamRZ 2008, 805
  • Rpfleger 2008, 144
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2005 - 16 WF 171/04

    Prozesskostenhilfe: Geltendmachung eines übergangenen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2007 - 13 WF 955/07
    Es kann aber keinen Unterschied machen, ob dem Gegner seinerseits Prozesskostenhilfe bewilligt ist und der Erstattungsanspruch auf die Staatskasse übergegangen ist oder ob der Gegner den Erstattungsanspruch im eigenen Namen geltend machen kann (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2002, 2003; Hartmann, Kostengesetze, § 59 RVG , Rn. 6; BGH, MDR 1997, 887 ; OLG Köln, FamRZ 2004, 37 ; vgl. auch Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rn. 805).
  • BGH, 11.06.1997 - XII ZR 254/94

    Inanspruchnahme des Prozeßgegners

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2007 - 13 WF 955/07
    Es kann aber keinen Unterschied machen, ob dem Gegner seinerseits Prozesskostenhilfe bewilligt ist und der Erstattungsanspruch auf die Staatskasse übergegangen ist oder ob der Gegner den Erstattungsanspruch im eigenen Namen geltend machen kann (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2002, 2003; Hartmann, Kostengesetze, § 59 RVG , Rn. 6; BGH, MDR 1997, 887 ; OLG Köln, FamRZ 2004, 37 ; vgl. auch Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rn. 805).
  • OLG Köln, 05.05.2003 - 14 WF 64/03

    Aufrechnung und Einrede durch die Staatskasse bei beigeordnetem Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2007 - 13 WF 955/07
    Es kann aber keinen Unterschied machen, ob dem Gegner seinerseits Prozesskostenhilfe bewilligt ist und der Erstattungsanspruch auf die Staatskasse übergegangen ist oder ob der Gegner den Erstattungsanspruch im eigenen Namen geltend machen kann (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2002, 2003; Hartmann, Kostengesetze, § 59 RVG , Rn. 6; BGH, MDR 1997, 887 ; OLG Köln, FamRZ 2004, 37 ; vgl. auch Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rn. 805).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2007 - 13 WF 955/07
    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23. Juni 1999, Az.: 1 BvR 984/89) rechtfertigt ebenfalls keine abweichende Beurteilung.
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 20 WF 37/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2007 - 13 WF 955/07
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen der unterlegenen Partei Prozesskostenhilfe ohne Raten bewilligt wurde, die Staatskasse den auf sie übergegangenen Vergütungsanspruch nicht gegenüber dieser Partei geltend machen könne (vgl. Zöller/Philippi, ZPO , 26. Aufl., § 123 Rn. 5 sowie § 122 Rn. 6; OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 370 ; ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 7.11.83 - 13 WF 723/83, Kostenrechtsprechung, § 122 Nr. 21).
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