Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 05.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - I-20 U 95/07   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine (Störer-) Haftung des Usenet-Providers - Aufgrund der besonderen Konstellation des Usenet ist dem Usenet-Provider eine ständige Überprüfung künftiger Postings (Einträge) auf Rechtsverletzungen - auch nach Kenntnis konkreter Fälle - nicht zuzumuten.

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Haftung des USENET-Providers

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Kurzfassungen/Presse (18)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Betreiber des Usenet haftet nicht als Störer für die bei der Verbreitung von Postings begangenen Urheberrechtsverletzungen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung des Usenet-Providers [Störer, Störerhaftung, Usenet]

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Usenet - Provider haftet als Cache-Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen der User

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  • 123recht.net (Kurzinformation, 24.1.2008)

    Usenet-Provider haften nicht

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Urheberrechtsverletzungen im Usenet sind dem Provider nicht immer zuzurechnen

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2008)

    OLG Düsseldorf verneint Störerhaftung von Usenet-Anbietern

  • heise.de (Pressebericht, 21.03.2008)

    Usenet-Provider unterliegen gegen Google

  • heuking.de , S. 30 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Urheberechtsverletzung im Usenet sind dem Provider nicht immer zuzurechnen

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung gegen Usenet-Provider aufgehoben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung für Usenet-Provider bei rechtswidrigen Inhalten

  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Usenet-Provider haften nicht für Kunden

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Urheberrechtsverletzungen im Usenet sind dem Provider nicht immer zuzurechnen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung von »Usenet«-Provider für rechtswidrige Inhalte

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung des Usenet-Providers

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung gegen Usenet-Provider aufgehoben

  • compliancemagazin.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Urheberrechts im Usenet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Cache-Provider haftet nicht als Störer für illegale Downloads

Besprechungen u.ä. (3)

  • heuking.de , S. 30 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Urheberechtsverletzung im Usenet sind dem Provider nicht immer zuzurechnen

  • mikap.de , S. 3 (Kurzanmerkung)

    Keine Verantwortlichkeit des Access-Providers

  • jan-froehlich.de (Kurzanmerkung)

    Haftung für Usenet Betreiber

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2008, 254
  • MIR 2008, Dok. 031
  • K&R 2008, 183
  • ZUM 2008, 332



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 U 255/07  

    Alphaload

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (MMR 2008, 254, 255) soll die Antragsgegnerin auch im Übrigen als Cache-Provider zu behandeln sein, weil sie zunächst nur den "Header" der (potentiell rechtsverletzenden) Dateien speichert und den "Body" nur auf Anforderung nachlädt.
  • OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07  

    Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (MMR 08, 254, 255) soll die Antragsgegnerin auch im Übrigen als Cache-Provider zu behandeln sein, weil sie zunächst nur den "Header" der ( potentiell rechtsverletzenden) Dateien und den "Body" nur auf Anforderung nachlädt.
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 20 U 196/07  

    EDonkey-Server - keine Haftung des Betreibers

    Wie der Senat bereits entschieden hat (OLG Düsseldorf, MMR 2008, 254 - 256), muss der Aufwand für eine Prüfung verhältnismäßig sein.
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  • OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - 20 U 196/07  

    Missbräuchlich spätes Vorbringen muss unberücksichtigt bleiben - Zu den

    Wie der Senat bereits entschieden hat (OLG Düsseldorf, MMR 2008, 254 - 256), muss der Aufwand für eine Prüfung verhältnismäßig sein.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 20 W 146/08  

    Störerhaftung des Inhabers eines ungesicherten WLAN-Anschlusses

    Dabei muss die Einhaltung der Prüfungspflichten im Einzelfall möglich und zumutbar (z. B. Senat, Urteil vom 15.1.2008 - I-20 U 95/07, veröffentlicht etwa in MMR 2008, 254 = OLGR 2008, 427), der Aufwand hierfür muss verhältnismäßig sein (z. B. Senat, Urteil vom 15.10.2008 - I-20 U 196/07, veröffentlicht in MMR 2008, 675).

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.07.2007 - 5 W 91/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Belehrung über das Rückgaberecht nach BGB-InfoV - Rückerstattung der Versandkosten nur nach dem niedrigsten Satz

  • Judicialis

    Kostenerstattung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

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