Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 29.11.2007 | KG, 04.03.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5388
OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07 (https://dejure.org/2007,5388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2007 - 15 W 290/07 (https://dejure.org/2007,5388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 15 W 290/07 (https://dejure.org/2007,5388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen der Vertretung der Grundstücksangelegenheiten und im Restitutionsverfahren für einen Minderbegabten; Nachholung der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung im Vergütungsfestsetzungsverfahren; Korrektur ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versehentlich unterbliebene Feststellung der Berufsmäßigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; VBVG § 1; ; ZPO § 319

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836; VBVG § 1; ZPO § 319
    Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung bei versehentlich unterbliebener Feststellung der Berufsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 106
  • FamRZ 2008, 1115 (Ls.)
  • Rpfleger 2008, 304
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Davon abgesehen gilt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 319 ZPO entsprechend (BGHZ 106, 370ff).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01

    Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Allerdings besteht auch seitens eines (vermögenden) Betreuten grundsätzlich ein Interesse, im Vorhinein abschätzen zu können, ob Zahlungsverpflichtungen auf ihn zukommen (BayObLG FGPrax 2001, 79, 80).
  • OLG Dresden, 28.06.2002 - 10 WF 269/02

    Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Verfahrenspflegschaft; Vergütung für

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Die veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FGPrax 2003, 176; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 1403; OLG Dresden FamRZ 2003, 935; OLG Karlsruhe NJWE-FER 2001, 312) befasst sich in dem vorliegenden Sachzusammenhang in erster Linie mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Feststellungsentscheidung.
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Die Rechtsauffassung des Landgerichts widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa OLGR 2004, 189), der den Standpunkt eingenommen hat, die Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung könne auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren nachgeholt werden.
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Die veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FGPrax 2003, 176; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 1403; OLG Dresden FamRZ 2003, 935; OLG Karlsruhe NJWE-FER 2001, 312) befasst sich in dem vorliegenden Sachzusammenhang in erster Linie mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Feststellungsentscheidung.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Durch die Klarstellung der Berufsmäßigkeit wollte der Gesetzgeber nämlich in erster Linie den Betreuer schützen, der bei einer berufsmäßigen Betreuertätigkeit auf die Kalkulierbarkeit seiner Vergütung angewiesen ist (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 1241, 1242).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung gilt jedoch, dass auch bei gerichtlichen Entscheidungen in Zweifelsfällen eine Auslegung möglich und geboten (BGH WRP 2004, 235ff; BayObLG BtPrax 2002, 39f) ist.
  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung gilt jedoch, dass auch bei gerichtlichen Entscheidungen in Zweifelsfällen eine Auslegung möglich und geboten (BGH WRP 2004, 235ff; BayObLG BtPrax 2002, 39f) ist.
  • OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 251/03

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde des Bezirksrevisors

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Die veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FGPrax 2003, 176; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 1403; OLG Dresden FamRZ 2003, 935; OLG Karlsruhe NJWE-FER 2001, 312) befasst sich in dem vorliegenden Sachzusammenhang in erster Linie mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Feststellungsentscheidung.
  • BGH, 08.01.2014 - XII ZB 354/13

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    a) Allerdings ist die nachträgliche rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit - von den Fällen einer Beschlussberichtigung gemäß § 42 FamFG abgesehen (vgl. dazu OLG Hamm BtPrax 2008, 136, 137; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1836 BGB Rn. 17) - unzulässig.
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13

    Vergütung für den Ergänzungsbetreuer: Nachträgliche rückwirkende Feststellung

    aa) Zwar kann grundsätzlich auch ein Beschluss, der eine Betreuerbestellung zum Inhalt hat, im Verfahren nach § 42 FamFG berichtigt werden (Senatsbeschluss vom 8. Januar 2014 - XII ZB 354/13 - juris, vgl. dazu auch OLG Hamm BtPrax 2008, 136, 137; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1836 BGB Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Indes ist auch eine Bestellungsentscheidung der hier vorliegenden Art nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Auslegung zugänglich; ergibt diese die Bestellung zum berufsmäßig tätigen Pfleger, stellen sich die weiteren Fragen, in welchen Fällen eine unterbliebene Feststellung der Berufsmäßigkeit nachholbar ist sowie ob und wann einer solchen Nachholung eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt beizumessen ist, nicht mehr (eingehend: OLG Hamm FGPrax 2008, S. 106 f.; zur Nachholung sogar noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren: OLG Hamm OLGR 2004, S. 189 ff.; OLG Naumburg FamRZ 2009, S. 370).
  • OLG Schleswig, 26.11.2020 - 15 WF 142/20

    Voraussetzungen der Festsetzung der Vergütung eines Ergänzungspflegers gegen den

    Der Senat folgt insoweit nicht der - vor dem Erlass der Entscheidung des BGH vom 29. Januar 2014 (BGH, FamRZ 2014, 468) - vereinzelt vertretenen abweichenden Auffassung (OLG Hamm, FamRZ 2008, 1115; OLG Schleswig, FamRZ 2001, 1480).

    dd) In Betracht kommt damit allenfalls eine entsprechende Berichtigung der Beschlüsse vom 23. März 2018 und 12. Mai 2018 unter den Voraussetzungen des § 42 FamFG (vgl. BGH, FamRZ 2018, 1006; FamRZ 2014, 1283; FamRZ 2014, 653; FamRZ 2014, 468; OLG Hamm, FamRZ 2017, 238; OLG Hamm, Rpfl 2008, 304), welche vorliegend allerdings durch das Amtsgericht - Familiengericht - Niebüll (bislang) nicht erfolgt ist.

  • OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07

    Vergütung des Gegenbetreuers: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichs

    Eine bestimmte Form ist für diese Feststellung nicht vorgeschrieben; die Frage, ob eine rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit z.B. noch im Vergütungsbeschluss zulässig ist, wird davon nicht berührt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2008, 1115 [Leitsatz]; juris Rn. 12 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.08.2016 - 6 WF 157/16

    Umgangspfleger: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Amtsführung

    Dazu gehört auch die Feststellung der Berufsmäßigkeit einer Pflegschaft (BGH FamRZ 2014, 653; OLG Hamm FGPrax 2008, 106).
  • LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13

    Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Durchführung einer

    Einer Auslegung des § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien lässt sich nicht entnehmen, dass ein Vergütungsanspruch des Betreuers bei Unterbleiben einer ausdrücklichen Feststellung bei seiner Bestellung schlechthin ausgeschlossen sein sollte (vgl. OLG Hamm BtPrax 2008, 136 f.).
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2011 - 6 UF 132/11

    Umgangspflegschaft: Entstehungszeitpunkt einer Pflegervergütung; Umstände für

    Die insoweit erforderliche Feststellung, dass der Umgangspfleger seine Pflegschaft berufsmäßig führt, ist ebenso wie die Erstreckung seines Aufgabenkreises auch auf die Begleitung des Umgangs selbst mit - den Beschluss des Familiengerichts vom 4. Dezember 2009 rückwirkend berichtigenden (vgl. dazu OLG Hamm, OLGR 2008, 449) - Beschlüssen vom 14. Dezember 2010 und 26. Januar 2010 nachgeholt worden.
  • OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 20 W 271/18

    Zur Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen

    Überwiegend war zur Korrektur eines solchen Versäumnisses die spätere rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit im Vergütungsverfahren als zulässig angesehen worden (vgl. jeweils zur Verfahrenspflegschaft z. B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.12.2000, Az. 2 WF 47/00, Tz. 8 und OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2002, Tz. 5; zur Nachlasspflegschaft z. B.: Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 18.12.2009, Az. 3 Wx 24/08, Tz. 26 und OLG Naumburg, Beschluss 26.01.2011, Az. 2 Wx 17/10, Tz. 11; jeweils zitiert nach juris); teilweise war auch eine (ergänzende) Auslegung des Bestellungsbeschlusses vorgenommen worden (so OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2007; Az. 15 W 290/07, zitiert nach juris Tz. 10 und 12).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 20 W 53/13

    Vergütung der Nachlasspflegschaft

    Unabhängig davon ist der Bestellungsbeschluss der Berichtigung oder Auslegung zugänglich (vgl. BGH a. a. O., Rn. 10, OLG Hamm Beschluss vom 11.12.2007, Az. 15 W 290/07, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119.1/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 1 U 126/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6944
OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 1 U 126/05 (https://dejure.org/2007,6944)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.2007 - 1 U 126/05 (https://dejure.org/2007,6944)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 2007 - 1 U 126/05 (https://dejure.org/2007,6944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 157 BGB, § 242 BGB, § 305 BGB, § 328 BGB, Art 229 § 5 S 1 BGBEG
    Finanzierung eines gemeinsamen Projekts in der Vorlaufphase: Selbstständiges Garantieversprechen im Zusammenhang mit einer Scheckhingabe; Wirkung eines pactum denon petendo in einem Teilvergleich mit einem Streitgenossen

  • Judicialis

    BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 305; ; BGB § 328

  • rechtsportal.de

    BGB § 157; BGB § 242; BGB § 305; BGB § 328
    Selbständiges Garantieversprechen in Zusammenhang mit Scheckhingabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an ein selbstständiges Garantieversprechen zur Schadloshaltung im Falle des Nichteintritts eines garantierten Erfolges; Wirkung eines Teilvergleichs des Klägers mit einem Streitgenossen im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter im Sinne eines pactum de non ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.06.2001 - II ZR 248/99

    Garantieversprechen des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 1 U 126/05
    a) Das selbständige Garantieversprechen ist als Vertrag eigener Art i.S.d. gem. Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB noch anwendbaren § 305 BGB dadurch gekennzeichnet, dass sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (BGH NJW-RR 2001, 1611, 1612; NJW 1996, 2569, 2570).

    Das selbständige Garantieversprechen hat also die Übernahme der Verpflichtung zur Schadloshaltung für den Fall des Nichteintritts des garantierten Erfolgs zum Inhalt (BGH NJW 1999, 1542, 1543; NJW-RR 2001, 1611, 1612), wobei eine Garantie für Unsicherheiten verschiedenster Art übernommen werden kann (MünchKomm-BGB-Habersack, 4. Aufl. 2004, vor § 765 Rn. 41).

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 1 U 126/05
    Soweit sich der Beklagte zu 2) für eine nachträgliche Reduzierung der Garantie auf die Entscheidung BGH WM 1984, 625, 631 beruft, ist diese sachlich nicht einschlägig.
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 1 U 126/05
    Das selbständige Garantieversprechen hat also die Übernahme der Verpflichtung zur Schadloshaltung für den Fall des Nichteintritts des garantierten Erfolgs zum Inhalt (BGH NJW 1999, 1542, 1543; NJW-RR 2001, 1611, 1612), wobei eine Garantie für Unsicherheiten verschiedenster Art übernommen werden kann (MünchKomm-BGB-Habersack, 4. Aufl. 2004, vor § 765 Rn. 41).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 1 U 126/05
    Die Zinspflicht ergibt sich wie beantragt ab Rechtshängigkeit (§§ 291 Satz 1 und 2, 288 Abs. 1 BGB); die Klage ist dem Beklagten zu 2) am 28.02.2003 zugestellt worden, so dass die Zinspflicht gem. § 187 Abs. 1 BGB am Tag danach beginnt (BGH NJW-RR 1990, 519; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 187 Rn. 1 a.E. m.w.N.).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 172/95

    Anwendbares Recht auf die Garantie einer Mindestausschüttung aus einer erworbenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 1 U 126/05
    a) Das selbständige Garantieversprechen ist als Vertrag eigener Art i.S.d. gem. Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB noch anwendbaren § 305 BGB dadurch gekennzeichnet, dass sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (BGH NJW-RR 2001, 1611, 1612; NJW 1996, 2569, 2570).
  • BGH, 21.06.1994 - XI ZR 183/93

    Verzicht auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen aus einem Wechsel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 1 U 126/05
    Zum einen wäre ein Verzicht im Sinne eines Erlassvertrages zugunsten Dritter rechtlich nicht möglich, da es sich um einen schuldrechtlichen Verfügungsvertrag handeln würde, auf den die §§ 328 ff BGB weder direkt noch analog Anwendung finden (BGHZ 126, 261 [juris Rn. 18]; Palandt-Grüneberg, a.a.O., vor § 327 Rn. 8; Staudinger-Jagmann, BGB, 2004, § 328 Rn. 4 und 177).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 180/88

    Anmeldezeitraum von Ansprüchen zur Invaliditätsentschädigung - Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 1 U 126/05
    Sie ist als pactum de non petendo zu verstehen mit der Verpflichtung, von einem Anspruch prozessual keinen Gebrauch machen zu wollen; eine solche Vereinbarung ist rechtlich zulässig, und zwar auch zugunsten eines Dritten (s. RGZ 127, 126, 129; BGH LM Nr. 5 zu § 328 BGB; BGH NJW-RR 1989, 1048 [juris Rn. 10]).
  • RG, 27.01.1930 - VI 267/29

    Ist eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und einem Dritten, wonach der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 1 U 126/05
    Sie ist als pactum de non petendo zu verstehen mit der Verpflichtung, von einem Anspruch prozessual keinen Gebrauch machen zu wollen; eine solche Vereinbarung ist rechtlich zulässig, und zwar auch zugunsten eines Dritten (s. RGZ 127, 126, 129; BGH LM Nr. 5 zu § 328 BGB; BGH NJW-RR 1989, 1048 [juris Rn. 10]).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2015 - 6 U 204/14

    Schadensersatz für die vorübergehende Nichtbenutzbarkeit einer Marke

    Bei der nach §§ 92 1, 97 I ZPO vorzunehmenden Kostenquotelung war zugleich die Kostenregelung aus dem Teilvergleich zwischen der Klägerin und den Beklagten zu 2) und 3) zu berücksichtigen (vgl. Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rdz. 2 zu § 98; OLG Frankfurt a. M. OLGR 2008, 449, juris-Tz. 55).
  • LG Bonn, 03.06.2008 - 10 O 396/07

    Öffentlich-rechtliche Überlagerung zivilrechtlicher Ansprüche im Eisenbahnrecht

    Denn der Inhalt der Vereinbarung lässt den betreffenden materiell-rechtlichen Anspruch unberührt (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1048, juris-Rz. 10; BGH, NJW-RR 1995, 290, juris-Rz. 6, 37; OLG Frankfurt, Urt. vom 29.11.2007 - 1 U 126/05 - juris-Rz. 44; OLG Hamm, RdL 2008, 37, juris-Rz. 31).
  • LG Bonn, 03.06.2008 - 10 O 400/07

    Öffentlich-rechtliche Überlagerung zivilrechtlicher Ansprüche im Eisenbahnrecht

    Denn der Inhalt der Vereinbarung lässt den betreffenden materiell-rechtlichen Anspruch unberührt (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1048, juris-Rz. 10; BGH, NJW-RR 1995, 290, juris-Rz. 6, 37; OLG Frankfurt, Urt. vom 29.11.2007 - 1 U 126/05 - juris-Rz. 44; OLG Hamm, RdL 2008, 37, juris-Rz. 31).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08

    Schadensersatzanspruch eines Gesamtvollstreckungsverwalters: Anspruch im

    Das selbständige Garantieversprechen ist als Vertrag eigener Art dadurch gekennzeichnet, dass sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (vgl. BGH NJW 1996, 2569, 2570; BGH NJW-RR 2001, 1611, 1612), und hat die Übernahme der Verpflichtung zur Schadloshaltung für den Fall des Nichteintritts des garantierten Erfolgs zum Inhalt (vgl. BGH NJW 1999, 1542, 1543; OLG Frankfurt OLGR 2008, 449 - zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14007
KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07 (https://dejure.org/2008,14007)
KG, Entscheidung vom 04.03.2008 - 2 W 226/07 (https://dejure.org/2008,14007)
KG, Entscheidung vom 04. März 2008 - 2 W 226/07 (https://dejure.org/2008,14007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,14007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Auswechselung des Berichterstatters einer originären Kammersache durch einen einzelrichterfähigen Kollegen; Eindeutigkeit einer Leistungsaufforderung (Mahnung); Verhältnis der Leistungsklage zur Feststellungsklage nach vollständigem Eintritt einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BGB a.F. § 284 Abs. 1; ; BGB n.F. § 286 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Beschlusserfordernis bei nachträglicher Einzelrichterzuständigkeit - Eindeutigkeit einer Mahnung - Entschuldigender Rechtsirrtum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 4 W 10/07

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde, wenn der

    Auszug aus KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07
    Die Vorschrift will nämlich der Gefahr begegnen, dass die rechtsmittelgerichtliche Entscheidung mit weniger Gewicht und Akzeptanz als die angefochtenen Entscheidung ausgestattet ist, weil erstere, im Gegensatz zu letzterer, durch den Einzelrichter, nicht aber durch einen Kollegialspruchkörper erlassen wurde (Gesetzentwurfsbegründung der Bundesregierung, BT-Drucks. 14/4722, Seite 111; OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 372 [372]).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07
    Es ist jedoch anerkannt, dass selbst schwierige Prognosen der Bemessung eines tatsächlich bereits entstandenen Schadens den Vorrang der Leistungsklage nicht entfallen lassen (BGH NJW 1996, 2097 [2098]; Greger in Zöller, a.a.O.).
  • RG, 11.10.1921 - VII 63/21

    Verzug. Berechnung nach dem Kalender

    Auszug aus KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07
    Jedoch stellt eine bloße Leistungsaufforderung keine "Kündigung" dar und § 284 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. lässt sich nicht analog auf Leistungsaufforderungen anwenden (ebenso RGZ 103, 33 [34f.]; Heinrichs in Palandt, 61. Aufl. 2002, § 284 Rdnr. 22).
  • BGH, 16.09.2003 - X ARZ 175/03

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage; Kompetenzkonflikt innerhalb eines Senats

    Auszug aus KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07
    Die Sache war auch nicht analog § 348 Abs. 2 ZPO vorab dem vollständig besetzten Beschwerdesenat vorzulegen, damit er in dieser Besetzung über Zuständigkeit des Einzelrichters im Beschwerdeverfahren entscheide (für die analoge Anwendung von § 348 Abs. 2 ZPO im Beschwerdeverfahren: BGH NJW 2003, 3636 [3637]; Gummer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 568 Rdnr. 5a).
  • OLG Bremen, 04.12.2003 - 2 U 37/03

    Verjährung einer Abrede für garantierten Umsatz eines Spediteurs

    Auszug aus KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07
    Denn das Schreiben ist - wie der Senat bereits in seinem, den Parteien bekannten Urteil vom 7. Juni 2004 (Geschz. 2 U 37/03) ausgeführt hat - im Kern eine Bitte um ein persönliches Gespräch ohne rechtsgestaltende Wirkung; wegen der Begründung im Einzelnen wird auf den Abschnitt B.3.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Nach § 568 Satz 1 ZPO kommt es nicht darauf an, durch wen der angefochtene Beschluss hätte erlassen werden müssen, sondern allein darauf, durch wen der Beschluss tatsächlich erlassen wurde (KG, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.04.2004 - 1 W 26/04; OLG Köln, Beschluss vom 14.02.2003 - 2 W 17/03, jeweils zitiert nach juris).

    Für eine einmal bei der Kammer angefallene Sache kann ein Einzelrichter nur durch einen Übertragungsbeschluss - ggf. erneut - zuständig werden (KG, Urteil vom 02.12.2008 - 7 U 46/08 und Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07, jeweils zitiert nach juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 348 Rn. 6a; Wittschier, in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 348 Rn. 5a; Bartels, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 348 Rn. 15; Pukall, in: Saenger, ZPO, 5. Aufl., § 348 Rn. 4; Tombrink, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 7. Aufl., § 348 Rn. 4; Fischer, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, Stand: 01.12.2015, § 348 Rn. 12).

    Hiergegen kann nicht überzeugend eingewandt werden, dass kein Grund ersichtlich sei, warum eine Aufhebung im Beschwerdeverfahren weitergehender zulässig sein sollte als im Berufungsverfahren (so aber KG, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07, zitiert nach juris).

    Die Annahme, dass dies im Beschwerdeverfahren nicht gilt, wenn erstinstanzlich ein unzuständiger Einzelrichter anstelle der Kammer entschieden hat (so KG, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07, zitiert nach juris), trifft nicht zu.

    § 568 Satz 2 ZPO ermöglicht es entgegen dieser Ansicht nicht, dass ein solcher Fehler der erstinstanzlichen Besetzung "sachentsprechend und ohne großen Aufwand "neutralisiert" werden" kann (so aber KG, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07, zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 11.08.2009 - 3 W 790/09

    Gerichtsgebühren für die neue Erteilung einer auf dem Postweg verloren gegangenen

    Soweit das Oberlandesgericht Celle in einem Beschwerdeverfahren für den Fall der Übernahme einer originären Einzelrichtersache durch die Kammer ohne wirksamen Übertragungsbeschluss ohne weiteres zurückverwiesen und eine eigene Sachentscheidung gemäß § 572 ZPO mit der Begründung abgelehnt hat, die Unzuständigkeit der Kammer habe zugleich Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Senats im Beschwerdeverfahren (OLGR 2003, 8), braucht nicht entschieden zu werden, ob dem für den Regelfall tatsächlich zu folgen ist (ablehnend etwa KG KGR 2008, 449).
  • OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    Dies ist indes nicht mehr der Fall, wenn das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 ZPO auf den Spruchkörper in voller Besetzung übertragen wurde (offengelassen von OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. März 2021 - 8 W 35/21, Rn. 4; s. a. in anderem Zusammenhang KG Berlin, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 W 226/07, Rn. 22).
  • KG, 02.12.2008 - 7 U 46/08

    Honoraranspruch bei außerordentlicher Kündigung

    Darin liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel (§ 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), weil der Rechtsstreit nicht durch den gesetzlichen Richter entschieden worden ist, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (so auch BGH NJW 2008, 1672; OLG Karlsruhe VersR 1986, 662; OLG Köln NJW-RR 1995, 512; OLG Frankfurt, MDR 2003, 1375; KG, Beschluss vom 4.3.2008, S. 7 f. — 2 W 226/07; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 538 Rn 14; Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 538 Rn 7; a.A. MK-ZPO/Rimmelspacher, § 538 Rn 27).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2021 - 7 W 100/20

    Voraussetzungen der Entscheidung eines nicht zum originären Einzelrichter

    Eine Berufung zur Entscheidung allein durch Ablauf des ersten Zivilrichterjahres unterliefe die Entscheidungsbefugnis und Entscheidungsverantwortung der vollbesetzten Kammer: Sie hätte dem Richter auf Probe die Sache schon während dessen ersten Zivilrichterjahres übertragen müssen, wenn die Übertragungsvoraussetzungen erfüllt gewesen wären, hat davon aber abgesehen (vgl. KG, Beschl. v. 4. März 2008 - 2 W 226/07 -, BeckRS 2008, 6998, Rdnr. 24).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2012 - 5 W 412/12

    Sachliche Zuständigkeit in selbstständigen Beweisverfahren

    Diese kann auch nicht durch Anwendung von § 568 S. 2 ZPO korrigiert werden (so KG Berlin, KGR Berlin 2008, 449), denn beide dort genannten Voraussetzungen liegen nicht vor.
  • OLG Oldenburg, 03.03.2021 - 8 W 35/21

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch;

    Es muss in dem vorliegenden Verfahren nicht entschieden werden, ob der sich auf die Besetzung des Beschwerdegerichts auswirkende Verfahrensmangel in Einzelfällen durch eine Übertragung der Beschwerdesache gemäß § 568 Satz 2 ZPO auf den gemäß § 122 Abs. 1 GVG besetzten Spruchkörper "neutralisiert" werden kann, wie das Kammergericht Berlin ( Beschluss vom 4. März 2008 - 2 W 226/07 , juris, Rn. 22) erwogen hat.
  • KG, 23.08.2011 - 19 U 13/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, da allein rechtliche, indes keine tatsächlichen Erwägungen, die eine - zudem aufwändige - Beweisaufnahme erfordern würden, entscheidungserheblich sind (vgl. KG, KGR 2008, 449) und der Rechtsstreit davon abgesehen ohnehin entscheidungsreif ist (vgl. Heßler, in: Zöller, ZPO , 28. Aufl. 2010, § 538 Rz. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht