Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07   

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https://dejure.org/2008,3943
OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07 (https://dejure.org/2008,3943)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.2008 - 4 UF 119/07 (https://dejure.org/2008,3943)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 2008 - 4 UF 119/07 (https://dejure.org/2008,3943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der Personensorge zur Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen i.R.d. sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) und der psychotherapeutischen Gesundheitsfürsorge; Zerstrittenheit der Eltern als Anlass der Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1319
  • FamRZ 2009, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 28.05.2004 - 11 UF 73/04

    Voraussetzungen für Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs.

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07
    Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. u.a. BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f.; OLG Köln FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07
    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfG NJW 1982, 1375).
  • OLG Köln, 29.03.2005 - 4 UF 25/05

    Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07
    Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. u.a. BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f.; OLG Köln FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07
    Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. u.a. BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f.; OLG Köln FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.).
  • OLG Köln, 22.03.1999 - 27 WF 36/99

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07
    Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. u.a. BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f.; OLG Köln FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07
    Diese Verpflichtung des Staates ergibt sich in erster Linie daraus, dass das Kind als Grundrechtsträger Anspruch auf den Schutz des Staates hat (vgl. BverfGE 24, 119, 144 = NJW 1968, 2233 ff.).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Allein die Verweigerungshaltung eines Elternteils ist kein entscheidender Gesichtspunkt dafür, dass die Beibehaltung oder Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl widerspricht (vgl. OLG Köln NJW-RR 2008, 1319, 1320).

    Die gemeinsame elterliche Sorge ist daher nicht anzuordnen, wenn eine schwerwiegende und nachhaltige Störung auf der Kommunikationsebene der Eltern vorliegt, die befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht möglich sein wird und das Kind folglich erheblich belastet würde, würde man die Eltern zwingen, die Sorge gemeinsam zu tragen (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1374, 1375; KG FamRZ 2014, 1375; OLG Koblenz FamRZ 2014, 319; BT-Drucks. 17/11048 S. 17; vgl. auch OLG Stuttgart [11. ZS] FamRZ 2015, 674; OLG Brandenburg [2. FamS] FamRZ 2014, 1856; OLG Köln NJW-RR 2008, 1319, 1320; Schilling NJW 2007, 3233, 3238).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Maßgeblich für die Sorgerechtszuweisung ist in diesem Fall also das Kindeswohl, nicht dagegen die fehlende Willensübereinstimmung der Eltern, die erst im Rahmen der Würdigung des Einzelfalls Berücksichtigung findet, wenn zu klären ist, ob sie auf einer Unfähigkeit der Eltern zur Kooperation beruht, die negative Auswirkungen auf das Kind befürchten lässt (so z.B. auch OLG Köln, FamRZ 2009, S. 62 ; OLG Hamm, FamRZ 2006, S. 1058 ).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2015 - 13 UF 50/15

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für die gemeinsame Sorge nicht miteinander

    Vielmehr setzt dieses Verfahrensergebnis voraus, dass der Elternstreit sich zum einen ungünstig auf das Kindeswohl auswirkt (vgl. zur Übertragung der Alleinsorge OLG Köln, NJW-RR 2008, 1319, 1320) und dass zum anderen allein durch das Vermeiden der gemeinsamen Sorge Abhilfe zu erwarten ist (vgl. ebenfalls zur Übertragung der Alleinsorge BGH, NJW 2005, 2080).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 13 UF 185/15

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts

    Vielmehr setzt dieses Verfahrensergebnis voraus, dass der Elternstreit sich zum einen ungünstig auf das Kindeswohl auswirkt (vgl. zur Übertragung der Alleinsorge OLG Köln, NJW-RR 2008, 1319, 1320) und dass zum anderen allein durch das Vermeiden der gemeinsamen Sorge Abhilfe zu erwarten ist (vgl. ebenfalls zur Übertragung der Alleinsorge BGH, NJW 2005, 2080).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2015 - 13 UF 95/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes: Begriff des Kindeswohl;

    Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, muss diese Gefahr abgewendet werden (OLG Köln, NJW-RR 2011, 729, 730; 2008, 1319, 1321 f.; Staudinger- Coester, § 1666 Rdnr. 169).
  • OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19

    Zulässigkeit der Abweichung von einem grundsätzlich nachvollziehbaren

    Fehlende Kooperation der Eltern kann nur dann zum Anlass der Aufhebung eines gemeinsamen Sorgerechts gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können; eine (selbst heillose) Zerstrittenheit der Eltern als solche allein genügt hierfür nicht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 11.03.2008 - 4 UF 119/07, NJW-RR 2008, 1319; Senat, Beschl. v. 06.01.2016 - 10 UF 162/15, zit. n. Juris).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2015 - 13 UF 190/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Übertragung der gemeinsamen elterlichen

    Vielmehr setzt dieses Verfahrensergebnis voraus, dass der Elternstreit sich zum einen ungünstig auf das Kindeswohl auswirkt (vgl. zur Übertragung der Alleinsorge OLG Köln, NJW-RR 2008, 1319, 1320) und dass zum anderen allein durch das Vermeiden der gemeinsamen Sorge Abhilfe zu erwarten ist (vgl. ebenfalls zur Übertragung der Alleinsorge BGH, NJW 2005, 2080).
  • AG Flensburg, 19.04.2017 - 90 F 7/17

    Kindschaftssache: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Allein die Verweigerungshaltung eines Elternteils ist kein entscheidender Gesichtspunkt dafür, dass die Beibehaltung oder Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl widerspricht (BGH aaO. m.V.a. OLG Köln NJW-RR 2008, 1319, 1320).

    Die gemeinsame elterliche Sorge ist daher nicht anzuordnen, wenn eine schwerwiegende und nachhaltige Störung auf der Kommunikationsebene der Eltern vorliegt, die zudem befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht möglich sein wird und das Kind folglich erheblich belastet würde, würde man die Eltern zwingen, die Sorge gemeinsam zu tragen (BGH aaO. - juris Rn. 24 m.V.a. OLG Schleswig FamRZ 2014, 1374, 1375; KG FamRZ 2014, 1375; OLG Koblenz FamRZ 2014, 319; BT-Drucks. 17/11048 S. 17; vgl. auch OLG Stuttgart [11. ZS] FamRZ 2015, 674; OLG Brandenburg [2. FamS] FamRZ 2014, 1856; OLG Köln NJW-RR 2008, 1319, 1320; Schilling NJW 2007, 3233, 3238).

  • OLG Brandenburg, 28.09.2015 - 13 UF 96/15

    Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Kindeswohlprüfung bei Übertragung

    Vielmehr setzt dieses Verfahrensergebnis voraus, dass der Elternstreit sich zum einen ungünstig auf das Kindeswohl auswirkt (vgl. zur Übertragung der Alleinsorge OLG Köln, NJW-RR 2008, 1319, 1320) und dass zum anderen allein durch das Vermeiden der gemeinsamen Sorge Abhilfe zu erwarten ist (vgl. ebenfalls zur Übertragung der Alleinsorge BGH, NJW 2005, 2080).
  • OLG Brandenburg, 22.10.2014 - 13 UF 206/13

    Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern: Gesetzliche Vermutung und

    Vielmehr setzt dieses Verfahrensergebnis voraus, dass der Elternstreit sich zum einen ungünstig auf das Kindeswohl auswirkt (vgl. zur Übertragung der Alleinsorge OLG Köln, NJW-RR 2008, 1319, 1320) und dass zum anderen allein durch das Vermeiden der gemeinsamen Sorge Abhilfe zu erwarten ist (vgl. ebenfalls zur Übertragung der Alleinsorge BGH, NJW 2005, 2080).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2014 - 13 UF 175/13

    Aufhebung einer gemeinsamen Sorge; Ungünstige Auswirkung eines Elternstreits auf

  • OLG Köln, 06.01.2016 - 10 UF 162/15

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen Zerstrittenheit der Eltern

  • OLG Brandenburg, 23.03.2015 - 13 UF 240/14

    Zulässigkeit der Abänderung der Sorgerechtsentscheidung wegen Änderung des §

  • OLG Köln, 11.10.2010 - 4 UF 130/10

    Gemeinsame elterliche Sorge zerstrittener Eltern

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 2 UF 272/12

    Gemeinsames Sorgerecht bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern: Übertragung des

  • AG Ingolstadt, 30.03.2023 - 6 F 1266/21

    Übertragung der Alleinsorge bei getrennt lebenden Eltern

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.05.2008 - 13 WF 391/08   

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https://dejure.org/2008,3567
OLG Koblenz, 21.05.2008 - 13 WF 391/08 (https://dejure.org/2008,3567)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.05.2008 - 13 WF 391/08 (https://dejure.org/2008,3567)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 13 WF 391/08 (https://dejure.org/2008,3567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung einer Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 3104
    Erfallen der Terminsgebühr in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1005
  • FGPrax 2008, 178
  • FamRZ 2008, 1971
  • Rpfleger 2008, 599
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 14.07.2006 - 8 WF 96/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Sorgerechtsverfahren: Terminsgebühr bei Teilnahme an

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2008 - 13 WF 391/08
    Eine analoge Anwendung der VV 3104 auf Sorgerechtsverfahren kommt nach Auffassung des Senats nicht in Betracht, da das RVG sehr präzise Voraussetzungen für den Ausnahmefall einer Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung geschaffen hat und jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, dass das Gesetz die Verfahren im FGG , in denen eine mündliche Verhandlung stattfinden soll, aber nicht muss, übersehen und deshalb in die Ausnahmevorschrift der VV 3104 nicht aufgenommen hat (vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 233, 234; Hartmann, Kostengesetze 2008, 3104 VV, Rn. 18; Hartung/Schons, RVG , 2. Aufl., 3104 VV, Rn. 12; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG , 17. Aufl., VV 3104, Rn. 29 und 30; Schneider/Wolf, RVG , 3. Aufl., VV 3104, Rn. 19).
  • OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr bei einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2008 - 13 WF 391/08
    Diese grundsätzliche Verpflichtung zur mündlichen Anhörung der Parteien ist jedenfalls für die Kostenfestsetzung nicht mit einem Verfahren gleichzusetzen, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (so aber Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.3.2007 - Az. 15 WF 41/07 - recherchiert unter juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - 10 WF 31/08

    Erfallen der Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Wird eine mündliche Verhandlung nicht durchgeführt, entsteht auch keine Terminsgebühr (ebenso: OLG Koblenz 21.05.2008, 13 WF 391/08, MDR 2008, 1005; OLG Köln 24.04.2008, 21 WF 103/08, AGS 2008, 593; OLG Köln 21.06.2007, 4 WF 82/07 (JURIS); OLG Stuttgart 14.07.2006, 8 WF 96/06, AGS 2007, 503).
  • OLG Oldenburg, 31.03.2009 - 13 WF 63/09

    Festsetzung einer Terminsgebühr in Sorgerechtsverfahren ohne mündliche

    Denn es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber die Verfahren im FGG, auf die sich die Regelungen im Teil 3 des VV-RVG erstrecken, an dieser Stelle übersehen und deshalb nicht in die Ausnahmevorschrift des Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV-RVG nicht aufgenommen hat (ebenso OLG Düsseldorf, NJW-Spezial 2009, 156. OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1971. OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 233, 234. Gerold/Schmidt/MüllerRabe, RVG, 17. Aufl., VV 3104, Rn. 29 und 30. a.A. OLG Schleswig, OLGR 2007, 475).
  • OLG Braunschweig, 27.01.2009 - 3 WF 4/09

    Erfordernis einer mündlichen Anhörung von Eltern i.R.e. Sorgerechtsverfahrens im

    Zu folgen ist vielmehr der ganz herrschenden Meinung, wonach die Regelung in Ziff. 3104 Abs. 1 Nr. 1 des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum RVG in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über die elterliche Sorge nicht zur Anwendung gelangt (so OLG Köln, Beschl. v. 21.06.2007 4 WF 32/07, zitiert nach [...], Rn. 5 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 24 04.2008 21 WF 103/08, zitiert nach [...], dort Rn. 3; OLG Koblenz, Beschl. v. 21.05.2008 13 WF 391/08 , zitiert nach [...], Rn. 6 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.07.2006 8 WF 96/06 zitiert nach [...], Rn. 3, 4; Gerold/Schmid/Müller-Rabe, RVG, 32. Aufl., Rn. 32 zu VV Nr. 3104; Hartmann, Kostengesetze 2008, Rn. 18 zu § 3104 VV; Schneider/Wolf RVG 3. Aufl. Rn. 19 zu § 3104 VV).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.05.2008 - 4 W 71/08 - 13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10468
OLG Saarbrücken, 09.05.2008 - 4 W 71/08 - 13 (https://dejure.org/2008,10468)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.05.2008 - 4 W 71/08 - 13 (https://dejure.org/2008,10468)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 4 W 71/08 - 13 (https://dejure.org/2008,10468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert einer Klage auf Feststellung eines Schadensersatzanspruchs wegen eines verletzungsbedingten Verdienstausfalls

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts einer positiven isolierten Feststellungsklage unter Berücksichtigung konkreter wirtschaftlicher Interessen einer Klagepartei

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Zum Streitwert einer isolierten Feststellungsklage wegen verletzungsbedinger Unfähigkeit der selbständigen Berufsausübung durch einen Arzt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwert einer Feststellungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2008 - 4 W 71/08
    Bei Feststellungsklagen der vorliegenden Art bemisst sich dieses konkrete wirtschaftliche Interesse der Klagepartei nicht allein nach der Höhe des drohenden Schadens, sondern naturgemäß auch danach, wie hoch das Risiko eines Schadenseintrittes und einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist (BGH, Beschluss vom 28.11.1990 - VIII ZB 27/90 [juris Rn 11-12 m.w.Nachw.]).
  • LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09

    Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Sparkasse hinsichtlich Gewährung von

    Wenn teilweise eine Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die aufgrund der fehlenden Haftungsregelung im Sparkassengesetz unter Rückgriff auf die Regelungen für kommunale Wahlbeamte angenommen wird (vgl. Kiethe BKR 2005, 177, 181; OLG Nürnberg - 4 W 71/08 - Beschluss vom 5. März 2008 = WM 2009, 68 ff.) ist zum einen nicht verallgemeinerungsfähig, zum anderen ist es von der Regelung des Sparkassengesetzes in den Ländern abhängig (vgl. Kiethe a.a.O.; OLG Rostock, Urteil - 1 W 3/10 - Beschluss vom 15. März 2010 = NJW 2011, 55).
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2009 - 4 W 54/09

    Prozesskostenhilfeantrag: Berücksichtigung des Inhalts eines Strafurteils bei der

    Der streitige Sachverhalt ist mithin bereits schon einmal im vollen Strengbeweisverfahren (§ 244 Abs. 2 StPO) aufgearbeitet worden, so dass der Ausgang des vorangegangenen Strafverfahrens eine erhöhte Richtigkeitsgewähr bietet (zur Zulässigkeit der Berücksichtigung des Ergebnisses eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens bei der Prüfung des Prozesskostenhilfegesuchs eines deliktisch in Anspruch genommenen Beklagten (vgl. insbesondere OLG Bamberg, VersR 2008, 986 = ZfS 2008, 84 mit Anmerkung von Diehl, ZfS 2008, 86; ebenso: Senat, Beschluss vom 7. August 2008 - 4 W 71/08).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.12.2007 - 6 W 196/07   

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https://dejure.org/2007,14946
OLG Brandenburg, 10.12.2007 - 6 W 196/07 (https://dejure.org/2007,14946)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2007 - 6 W 196/07 (https://dejure.org/2007,14946)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 6 W 196/07 (https://dejure.org/2007,14946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen einen Anbieter von kostenpflichtigen Verkaufsplätzen im Internet; Garantenstellung eines Anbieters kostenpflichtiger Verkaufsplätze im Internet für wettbewerbswidrige Handlungen seiner Kunden; Störerhaftung eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2007 - 6 W 196/07
    Denn jedenfalls können nach der Rechtsprechung des BGH, die eine derartige Störerhaftung im Grundsatz noch anzunehmen scheint, Dritte, die ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt sind, nur dann als Störer in Anspruch genommen werden, wenn - was aus den aufgeführten Gründen vorliegend nicht der Fall ist - ihnen eine Überprüfung etwaiger Wettbewerbsverstöße ihrer Kunden obliegt und sie ihrer Prüfungspflicht nicht nachkommen (BGH, GRUR 2004, 860; GRUR 2003, 969).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2007 - 6 W 196/07
    Denn jedenfalls können nach der Rechtsprechung des BGH, die eine derartige Störerhaftung im Grundsatz noch anzunehmen scheint, Dritte, die ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt sind, nur dann als Störer in Anspruch genommen werden, wenn - was aus den aufgeführten Gründen vorliegend nicht der Fall ist - ihnen eine Überprüfung etwaiger Wettbewerbsverstöße ihrer Kunden obliegt und sie ihrer Prüfungspflicht nicht nachkommen (BGH, GRUR 2004, 860; GRUR 2003, 969).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.11.2007 - 18 WF 289/07   

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https://dejure.org/2007,31569
OLG Karlsruhe, 28.11.2007 - 18 WF 289/07 (https://dejure.org/2007,31569)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.11.2007 - 18 WF 289/07 (https://dejure.org/2007,31569)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. November 2007 - 18 WF 289/07 (https://dejure.org/2007,31569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung im Prozesskostenhilfeverfahren zur Ermöglichung effektiver Wahrnehmung des Rechts auf Gehör

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1354
 
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