Rechtsprechung
   OLG München, 02.04.2008 - 7 U 3028/07   

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https://dejure.org/2008,8918
OLG München, 02.04.2008 - 7 U 3028/07 (https://dejure.org/2008,8918)
OLG München, Entscheidung vom 02.04.2008 - 7 U 3028/07 (https://dejure.org/2008,8918)
OLG München, Entscheidung vom 02. April 2008 - 7 U 3028/07 (https://dejure.org/2008,8918)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kfz-Inspektionsvertrag: Fehleintragung im Serviceheft als Nebenpflichtverletzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Kfz-Inspektionsvertrages; Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation bei Motorschaden infolge der aufgrund einer Fehleintragung unterbliebenen Auswechslung des Zahnriemens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeuginspektion - Schadensersatz bei Motorschaden

  • Judicialis

    BGB § 634 Nr. 4; ; BGB § 634 a; ; BGB § 634 a Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 634 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlechterfüllung eines Kfz-Inspektionsvertrages: Fehlerhafter Eintrag in das Inspektionsheft; Verkürzung der Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 29.07.2009)

    Werkstatt haftet für fehlerhafte Angaben im Serviceheft

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Serviceheft mit fehlerhafter Eintragung - Mangel?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorschaden nach falschem Eintrag ins Inspektionsheft - Mangelhafte Nebenleistung einer Kfz-Werkstatt ist nach einem Jahr nicht verjährt

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kfz-Werkstatt haftet für Eintragungen im Serviceheft

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Folgen eines falschen Eintrags ins Inspektionsheft - Werkstatt haftet bei Verletzung der Nebenpflichten drei Jahre

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für falsche Eintragung im Serviceheft - Keine Verkürzung der Verjährungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 242
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2016 - 22 U 24/16

    Mehrere Mangelursachen möglich: Unternehmer muss für alle Ursachen verantwortlich

    Ob es sich bei dieser Dokumentationspflicht um eine Nebenpflicht oder um eine Hauptpflicht des Wartungsvertrages handelt, wird - einschließlich der Frage der diesbezüglichen Darlegungs- bzw. Beweislast (insbesondere bei Dokumentationsmängeln) und den Folgen bei Verletzung dieser Pflicht - vom LG noch zu bedenken sein (vgl. dazu, auch zur Beweislast: BGH, Urteil vom 15.11.1984, IX ZR 157/83, NJW 1986, 59; BGH, Urteil vom 27.06.1978, VI ZR 183/76, BGHZ 72, 132; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.-, 12 U 121/12, VersR -, 885; OLG München, Urteil vom 02.04.2008, 7 U 3028/07, NJW-RR 2009, 242; LG Heidelberg, Urteil vom 14.02.1992, 5 S 257/90, NJW-RR 1992, 668; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 16 mwN in Fn 46; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 242, Rn 29).
  • AG Ingolstadt, 31.08.2010 - 11 C 1203/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einer Parkbucht

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des OLG München sowie des Landgerichts Ingolstadt sind als Kostenpauschale 25,- Euro ausreichend und angemessen, § 287 ZPO (OLG München NJW-RR 2009, 242; OLG München NJW 2010, 1462).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1989
OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07 (https://dejure.org/2007,1989)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.09.2007 - 5 U 44/07 (https://dejure.org/2007,1989)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. September 2007 - 5 U 44/07 (https://dejure.org/2007,1989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Pflichten eines Anlageberaters beim Erwerb von Auslandsanleihen; Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Auslandsanleihen; Verpflichtung eines Anlageberaters zur Aufklärung über die bestehenden besonderen Risiken auch bei ...

  • Judicialis

    BGB § 252; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; WpHG § 37 a

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Griechenland-Anleihen: Schadensersatz bei Falschberatung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 23 U 287/05

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen falscher

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Erfasst werden nicht nur Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung, sondern auch solche aus einer Informationspflichtverletzung (BGH WM 2007, 487, Rn. 13 und 15 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 502 f; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101 f).

    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Erwerb des jeweiligen Finanzinstrumentes; dann ist der für die Anspruchsentstehung im Sinne des § 37 a WpHG maßgeblich Schaden bereits angelegt und lässt die Verjährung beginnen (BGH WM 2007, 487, Rn. 9 und 13 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101).

    Die für die Haftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern entwickelten Grundsätze zur sog. Sekundärverjährung sind, gerade wegen des gesetzgeberischen Willens, eine kurze Verjährungsfrist einzuführen, nicht auf Haftungsansprüche nach dem WpHG bzw. die Frist des § 37a WpHG anzuwenden (BGH NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 503; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101, 4106).

  • OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Kauf von Wertpapieren

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Erfasst werden nicht nur Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung, sondern auch solche aus einer Informationspflichtverletzung (BGH WM 2007, 487, Rn. 13 und 15 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 502 f; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101 f).

    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Erwerb des jeweiligen Finanzinstrumentes; dann ist der für die Anspruchsentstehung im Sinne des § 37 a WpHG maßgeblich Schaden bereits angelegt und lässt die Verjährung beginnen (BGH WM 2007, 487, Rn. 9 und 13 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101).

    Die für die Haftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern entwickelten Grundsätze zur sog. Sekundärverjährung sind, gerade wegen des gesetzgeberischen Willens, eine kurze Verjährungsfrist einzuführen, nicht auf Haftungsansprüche nach dem WpHG bzw. die Frist des § 37a WpHG anzuwenden (BGH NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 503; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101, 4106).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 123, 126, Rn. 11 bei juris m. w. N.).

    Nach der Grundlagenentscheidung des BGH vom 6. Juli 1993 (BGHZ 123, 126) hat eine Bank bei der Anlageberatung den - ggf. zu erfragenden - Wissenstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen ("anlegergerechte" Beratung); das von ihr danach empfohlene Anlageobjekt muss diesen Kriterien Rechnung tragen ("objektgerechte" Beratung) (BGH a.a.O. Rn. 15 - 17 bei juris).

    Für den Umfang der Beratung ist nach dem BGH insbesondere von Bedeutung, ob die beratende Bank das Anlageobjekt in ein von ihr zusammengestelltes Anlageprogramm aufgenommen hat und sie dieses Anlageprogramm zur Grundlage ihrer Beratung macht (BGHZ 123, 126, Rn. 18 bei juris).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Das gilt auch für den Bereich der Anlageberatung (BGHZ 166, 56, Rn. 15 bei juris m.w.N.) und erfasst insbesondere den Teilbereich des behaupteten Anlegerstatus (OLG Hamm vom 9.1.2004, 25 O 117/03, Rn 6 bei juris).

    Dies ergibt sich weder aus dem Beratungsvertrag noch aus dem WpHG oder den Richtlinien des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel gem. § 35 Abs. 2 WpHG vom 26. Mai 1997 (BGHZ 166, 56, insbesondere Rn. 17 ff bei juris).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Erfasst werden nicht nur Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung, sondern auch solche aus einer Informationspflichtverletzung (BGH WM 2007, 487, Rn. 13 und 15 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 502 f; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101 f).

    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Erwerb des jeweiligen Finanzinstrumentes; dann ist der für die Anspruchsentstehung im Sinne des § 37 a WpHG maßgeblich Schaden bereits angelegt und lässt die Verjährung beginnen (BGH WM 2007, 487, Rn. 9 und 13 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101).

  • OLG Hamm, 09.01.2004 - 25 U 117/03
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Das entsprechende Urteil des Landgerichts Münster sei im Berufungsrechtszug vom OLG Hamm aufgehoben worden (25 U 117/03).

    Auch nach der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 9.1.2004 (25 U 117/03), die als Berufungsentscheidung zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Landgerichts Münster vom 1.7.2003 (14 O 17/03, BKR 2003, 762) ergangen ist, war ein Hinweis auf das bankenübliche Rating zur Kennzeichnung des Bonitätsrisikos ausreichend.

  • LG Münster, 01.07.2003 - 14 O 17/03

    Pflicht zur Weitergabe von der Bank bekannten Informationen über den Schuldner

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Insoweit verweist der Kläger auf die Entscheidung des Landgerichts Münster (14 O 17/03) und des OLG Koblenz vom 22. April 2004 (NJW-RR 2004, 1689, 1690), in denen entsprechende Verpflichtungen gerade in Bezug auf Argentinienanleihen statuiert worden seien.

    Auch nach der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 9.1.2004 (25 U 117/03), die als Berufungsentscheidung zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Landgerichts Münster vom 1.7.2003 (14 O 17/03, BKR 2003, 762) ergangen ist, war ein Hinweis auf das bankenübliche Rating zur Kennzeichnung des Bonitätsrisikos ausreichend.

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann der Informationspflichtige dem Geschädigten nach dem Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht nicht entgegenhalten, dieser habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich (BGH NJW-RR 1998, 16; WM 2004, 422, 425).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Nur unter besonderen Umständen kann der Einwand des Mitverschuldens begründet sein, wenn etwa Warnungen Dritter oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden (BGH WM 1982, 90; 1993, 1238).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07
    Die für die Haftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern entwickelten Grundsätze zur sog. Sekundärverjährung sind, gerade wegen des gesetzgeberischen Willens, eine kurze Verjährungsfrist einzuführen, nicht auf Haftungsansprüche nach dem WpHG bzw. die Frist des § 37a WpHG anzuwenden (BGH NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 503; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101, 4106).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 16 U 196/98

    Haftung der Bank für Verluste bei Optionsscheingeschäften; Voraussetzungen der

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 237/01

    Aufklärungspflicht des Vermögensverwalters über das Risiko von marktengen, an der

  • BFH, 13.11.1991 - I R 78/89

    Keine Rückstellungen für künftige Beiträge an Einlagensicherungseinrichtungen der

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

  • OLG Koblenz, 22.04.2004 - 5 U 1384/03

    Bankenhaftung bei Kauf einer Argentinien-Anleihe

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 28.11.1983 - II ZR 72/83

    Beweislast für den Abschluss von Geschäften mit Warenterminoptionen - Umfang der

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

  • OLG München, 08.07.2010 - 17 U 5267/09

    Kapitalanlage durch finanzierte Kommanditbeteiligung an einer Medienfonds-GmbH &

    An die Darlegung entgangenen Gewinns im Sinne von § 252 BGB sind keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2002, 2553 ff.; OLG Schleswig OLGR 2008, 783).
  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 2893/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur

    An die Darlegung entgangenen Gewinns im Sinne von § 252 BGB sind keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2002, 2553 ff.; OLG Schleswig OLGR 2008, 783).
  • OLG München, 27.02.2012 - 17 U 1924/11

    Bankenhaftung: Kenntnis des Firmenkundenbetreuers von kriminellen Handlungen des

    An die Darlegung sind keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2002, 2553 ff.; OLG Schleswig OLGR 2008, 783).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 Sbd 11/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8432
OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 Sbd 11/08 (https://dejure.org/2008,8432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2008 - 15 Sbd 11/08 (https://dejure.org/2008,8432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 15 Sbd 11/08 (https://dejure.org/2008,8432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RVG § 44; ; BerHG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; BerHG § 5; ; FGG § 5 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BerHG § 4 Abs. 1 Satz 1
    Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe: Zur Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 278
  • FamRZ 2008, 2294
  • Rpfleger 2009, 36
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.01.1995 - 15 Sbd 5-7/94
    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 Sbd 11/08
    Das Amtsgericht V hat seinerseits mit Beschluss vom 16.04.2008 die Übernahme der Sache abgelehnt und die Sache dem Senat zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt, weil es der bisherigen Rechtsprechung des Senats folgend (Beschluss vom 10.01.1995 - 15 Sbd 57/94 veröffentlicht Rpfleger 1995, 365; Beschluss vom 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 veröffentlicht AnwBl 2000, 58) für die Frage der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz der Beteiligten im Zeitpunkt des Auftretens des Bedürfnisses für die Beratungshilfe abstellen will und damit das Amtsgericht N als örtlich zuständig ansieht.

    Der Senat hat durch Beschlüsse vom 10.01.1995 (Rpfleger 1995, 365) sowie 07.12.1998 (AnwBl. 2000, 78) entschieden, dass bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz des Antragstellers bei Auftreten des Bedürfnisses der Beratungshilfe abzustellen ist.

  • OLG Hamm, 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98
    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 Sbd 11/08
    Das Amtsgericht V hat seinerseits mit Beschluss vom 16.04.2008 die Übernahme der Sache abgelehnt und die Sache dem Senat zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt, weil es der bisherigen Rechtsprechung des Senats folgend (Beschluss vom 10.01.1995 - 15 Sbd 57/94 veröffentlicht Rpfleger 1995, 365; Beschluss vom 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 veröffentlicht AnwBl 2000, 58) für die Frage der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz der Beteiligten im Zeitpunkt des Auftretens des Bedürfnisses für die Beratungshilfe abstellen will und damit das Amtsgericht N als örtlich zuständig ansieht.
  • OLG Zweibrücken, 02.05.1997 - 2 AR 14/97
    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 Sbd 11/08
    Der Senat hält an dieser Rechtsprechung hält nicht länger fest und schließt sich der in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (BayOblG JurBüro 1995, 366; OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 197) vertretenen gegenteiligen Auffassung an, die maßgeblich auf den Wohnsitz des Rechtssuchenden im Zeitpunkt des Eingangs seines Antrags bei Gericht abstellt.
  • BayObLG, 16.02.1995 - 3Z AR 9/95
    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 Sbd 11/08
    Der Senat hält an dieser Rechtsprechung hält nicht länger fest und schließt sich der in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (BayOblG JurBüro 1995, 366; OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 197) vertretenen gegenteiligen Auffassung an, die maßgeblich auf den Wohnsitz des Rechtssuchenden im Zeitpunkt des Eingangs seines Antrags bei Gericht abstellt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 248/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14451
OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 248/06 (https://dejure.org/2007,14451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.07.2007 - 8 U 248/06 (https://dejure.org/2007,14451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 8 U 248/06 (https://dejure.org/2007,14451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    IMFAbk, § 273 BGB, § 274 BGB, § 793 BGB, § 797 BGB
    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung unter Berufung auf einen Staatsnotstand

  • Judicialis

    IWF-Übereinkommen VIII

  • rechtsportal.de

    IWF-Übereinkommen VIII Allgeimein
    Kein Recht der Republik Argentinien zur Verweigerung der Rückzahlung von Staatsanleihen aus Staatsnotstand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechtigung Argentiniens zur Verweigerung der Rückzahlung von Staatsanleihen gegenüber Privatgläubigern mit der Berufung auf Staatsnotstand; Leistungsverweigerungsrecht wegen einer Aushändigungspflicht von Inhaberschuldverschreibungen ; Ausnahme von der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03

    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 248/06
    Im Übrigen ist das Landgericht der Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach die Voraussetzungen des Staatsnotstands von der Beklagten nicht mehr dargetan sind (Senatsurteil vom 13.6. 2006 - 8 U 107/03 = NJW 2006, 2931).

    Die weiteren Argumente der Beklagten zum zivilrechtlichen Notstand, zur Beachtlichkeit des Zahlungsmoratoriums etc. sind in den Entscheidungen des Senats vom 13.6.2006 (8 U 107/03) und vom 29.9.2006 (8 U 60/03 u. a.) bereits als unerheblich zurückgewiesen worden.

  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 248/06
    Im übrigen hat zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Mai 2007 festgestellt, dass es keine allgemeine Regel des Völkerrechts gibt, die einen Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand auch nur zeitweise zu verweigern (Az.: 2 BVM 1/03 u. a.).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 60/03

    Zahlungsanspruchs aus Inhaberschuldverschreibungen des Staates Argentinien:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 248/06
    Die weiteren Argumente der Beklagten zum zivilrechtlichen Notstand, zur Beachtlichkeit des Zahlungsmoratoriums etc. sind in den Entscheidungen des Senats vom 13.6.2006 (8 U 107/03) und vom 29.9.2006 (8 U 60/03 u. a.) bereits als unerheblich zurückgewiesen worden.
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