Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 05.02.2008 | KG, 22.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.04.2008 - 8 W 43/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13236
OLG Hamburg, 23.04.2008 - 8 W 43/08 (https://dejure.org/2008,13236)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2008 - 8 W 43/08 (https://dejure.org/2008,13236)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2008 - 8 W 43/08 (https://dejure.org/2008,13236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Falle einer Einbeziehung von Flugkosten des Prozessbevollmächtigten bei möglichem Rückgriff auf andere Verkehrsmittel; Erstattungsfähigkeit von Kosten für Flüge in der Businessclass i.R.e. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 7004 VV RVG, § 91 ZPO
    Die Flugkosten in der Business-Class sind erstattungsfähig, wenn sie im Verhältnis zum Streitwert stehen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1428
  • Rpfleger 2008, 445
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Stuttgart, 10.03.2010 - 8 W 121/10

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem

    Soweit sich die Verfügungsbeklagte auf die Entscheidungen des OLG Hamburg vom 23. April 2008, Az. 8 W 43/08, MDR 2008, 1428, und des OLG Saarbrücken vom 2. April 2009, Az. 5 W 58/09, beruft, schließt sich der Senat den dortigen Auffassungen zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der "Business Class" nicht an.

    Allerdings ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, einen Billigflug zu benutzen, bei dem er nicht umbuchen kann (N. Schneider, a. a. O., Rdnr. 27; Madert/Müller-Rabe, a. a. O., Rdnr. 32a; OLG Stuttgart/Senat JurBüro 2005, 367; OLG Hamburg MDR 2008, 1428; je m. w. N.).

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2009 - 5 W 284/08

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Unter dem Gesichtspunkt der Zeitersparnis sollen Flugreisekosten grundsätzlich zu erstatten sein, wenn sich durch den Flug der Zeitaufwand für die Anreise gegenüber einer Fahrt mit der Bahn um drei Stunden verkürzt (OLG Hamburg, Rpfleger 2008, 445).

    Umstritten ist, ob die Flugkosten nur bis zur Höhe des Betrages erstattungsfähig sind, der bei der Benutzung der Economy-Class angefallen wäre (so OLG Frankfurt, MDR 2008, 1005), oder ob auch die Kosten der Business-Class erstattungsfähig sind (so OLG Hamburg, Rpfleger 2008, 445).

  • OLG Hamburg, 03.03.2010 - 4 W 249/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Flugreise- und

    An seiner davon abweichenden Auffassung (vgl. die von der Rechtspflegerin angeführte Entscheidung des Senats vom 23.04.2008 - 8 W 43/08) hält der Senat nach Beratung nicht fest (unten 1.).
  • OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten eines Prozessbevollmächtigten

    Letzteres übersieht das OLG Hamburg (AGS 2009, 102 = MDR 2008, 1428 =Rpfleger 2008, 445), das dem Rechtsanwalt einen Anspruch auf die Benutzung der Business-Class bei entsprechender Kostenerstattung uneingeschränkt zubilligt, da dieser nur dort während des Fluges uneinsehbar arbeiten könne (zutreffenderweise a. A.: LG Freiburg NJW 2003, 3359; Madert/Müller-Rabe, a. a. O., Rn. 31; Schnapp, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 7003 - 7006 VV RVG Rn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09

    Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines

    Unter dem Gesichtspunkt der Zeitersparnis sollen Flugreisekosten grundsätzlich zu erstatten sein, wenn sich durch den Flug der Zeitaufwand für die Anreise gegenüber einer Fahrt mit der Bahn um drei Stunden verkürzt (OLG Hamburg, Rpfleger 2008, 445).

    Der Senat schließt sich in dieser Frage der Rechtsprechung des OLG Hamburg an (MDR 2008, 1428; a. A. OLG Frankfurt, MDR 2008, 1005; OLG Düsseldorf, AGS 2009, 141).

  • SG Hamburg, 11.04.2012 - S 27 SF 46/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzung - Erstattungsfähigkeit von

    Soweit sich der Erinnerungsgegner auf die Entscheidungen des OLG Hamburg vom 23. April 2008 (8 W 43/08) beruft, schließt sich die Kammer den dortigen Auffassungen zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der "Business Class" nicht an.
  • LAG Hamburg, 09.10.2009 - 1 Ta 10/09

    Erstattung von Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts in Höhe der ersparten

    Die Auffassung, dass für einen Rechtsanwalt ein Platz in der Business Class erstattungsfähig ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 23. April 2008, 8 W 43/08), wird nicht geteilt, ist vorliegend aber auch ohne Bedeutung, da es um die hypothetischen Reisekosten der Partei, nicht um die des Rechtsanwalts geht.
  • OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09

    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Flugreisekosten eines

    Allerdings sind die Kosten für eine Flugreise des Prozessbevollmächtigten nur bis zur Höhe des Betrages erstattungsfähig, der bei Benutzung der Economy Class anfällt bzw. angefallen wäre (so auch OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 199; a.A. OLG Hamburg, JurBüro 2008, 432).
  • OLG Zweibrücken, 06.05.2014 - 6 W 20/14

    Erstattungsfähigkeit von Flugkosten des Prozessbevollmächtigten zur Wahrnehmung

    Der gegenteiligen Auffassung, wonach auch die Kosten für einen Flug in der Business-Class uneingeschränkt erstattungsfähig sind (vgl. OLG Hamburg JurBüro 2008, 432 KG RVG -Report 2006, 113; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. April 2009 - 5 W 58/09, jew. zitiert nach [...]), vermag sich der Senat aus den vorstehenden Gründen daher nicht anzuschließen.
  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 6 W 77/13
    Der gegenteiligen Auffassung, wonach auch die Kosten für einen Flug in der Business-Class uneingeschränkt erstattungsfähig sind (vgl. OLG Hamburg JurBüro 2008, 432; KG RVG-Report 2006, 113; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2.4.2009 - 5 W 58/09, jew. zitiert nach Juris), vermag sich der Senat aus den vorstehenden Gründen daher nicht anzuschließen.
  • OLG Celle, 13.08.2013 - 2 W 176/13

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des Rechtsanwalts

  • OLG Koblenz, 09.11.2012 - 14 W 616/12

    Flugreisekosten, Erstattungsfähigkeit

  • OLG Hamburg, 03.03.2010 - 4 Ws 249/09

    Flugreisekosten, Übernachtungskosten, Erstattungsfähigkeit

  • OLG Brandenburg, 06.10.2008 - 6 W 42/08

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Detektivkosten im

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 3 UF 307/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4303
OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 3 UF 307/07 (https://dejure.org/2008,4303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.02.2008 - 3 UF 307/07 (https://dejure.org/2008,4303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 3 UF 307/07 (https://dejure.org/2008,4303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Umgangszeiten müssen exakt festgelegt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684
    Pflicht des Familiengerichts zur konkreten Regelung des Umgangsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Kindesvaters auf Wiederherstellung des Umgangs mit dessen beiden minderjährigen Kindern nach Abbruch von in der Vergangenheit stattgefundenen Umgangskontakten; Pflicht eines Familiengerichts zur konkreten Ausgestaltung eines Umgangsrechts mit ...

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Familiengericht darf Vater nicht pauschales Umgangsrecht einräumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.01.1999 - 3 UF 309/98

    Persönliche Anhörung im Verfahren betreffen das Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 3 UF 307/07
    Sofern ein begleiteter Umgang im Sinne des § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB bestimmt wird, muss sich das Familiengericht zunächst vor seiner Entscheidung davon überzeugen, dass ein zur Mitwirkung bereiter Dritter vorhanden ist, und dann auch in diesem Punkt eine verbindliche und durchsetzungsfähige Regelung treffen (vgl. u.a. die Beschlüsse des Senats vom 14.1.1999, AZ: 3 UF 309/98, FamRZ 1999, 617, v. 27.8.2001, AZ: 3 UF 127/01 und v. 30.5.2006, AZ: 3 UF 172/06; so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 10.1.2007, AZ: 17 UF 190/06, FamRZ 2007, 1682).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 3 UF 307/07
    Sofern ein begleiteter Umgang im Sinne des § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB bestimmt wird, muss sich das Familiengericht zunächst vor seiner Entscheidung davon überzeugen, dass ein zur Mitwirkung bereiter Dritter vorhanden ist, und dann auch in diesem Punkt eine verbindliche und durchsetzungsfähige Regelung treffen (vgl. u.a. die Beschlüsse des Senats vom 14.1.1999, AZ: 3 UF 309/98, FamRZ 1999, 617, v. 27.8.2001, AZ: 3 UF 127/01 und v. 30.5.2006, AZ: 3 UF 172/06; so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 10.1.2007, AZ: 17 UF 190/06, FamRZ 2007, 1682).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Eine Vollstreckbarkeit des Umgangstitels entfällt nach dem hier anwendbaren neuen Recht deswegen erst dann, wenn der Umgang nicht hinreichend nach Art, Ort und Zeit konkretisiert worden ist (vgl. zum alten Recht schon OLG Frankfurt OLGR 2008, 841).
  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    Das Jugendamt hat schließlich im Senatstermin ausdrücklich erklärt, dass es den begleiteten Umgang als Jugendhilfeleistung gewähren wird (§ 18 Abs. 3 S. 4 SGB VIII; siehe dazu OVG Saarland, Beschluss vom 4. August 2014 - 1 B 283/14 -, juris), so dass die notwendige Mitwirkungsbereitschaft eines Dritten (§ 1684 Abs. 4 S. 3 BGB; siehe dazu OLG Frankfurt OLGR 2008, 841; FamRZ 1999, 617; Bamberger/Roth/Veit, BGB, 3. Aufl., § 1684, Rz. 47; Johannsen/Henrich/Jaeger, FamR, 5. Aufl., § 1684, Rz. 32; Müko-BGB/Hennemann, a.a.O., Rz. 58; Wiesner/Struck, a.a.O. Rz. 33; BT-Drucks. 13/4899, S. 106) vorliegt.
  • OLG Brandenburg, 15.10.2009 - 9 UF 61/09

    Umgang: Regelung des Umgangs durch das Gericht bei bestehender Gefahr einer

    In derartigen Fällen ist dann - im Zusammenwirken mit dem mitwirkungsbereiten Dritten - ein konkretes Konzept für die Umgangsgestaltung auszuarbeiten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Februar 2008, Az. 3 UF 307/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Januar 2007, Az. 17 UF 190/06).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 1 WF 294/12

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen das Jugendamt

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Umgangstitel detailliert bezeichnete Verpflichtungen enthält (BGH, a.a.O.; vgl. zum alten Recht schon OLG Frankfurt, OLGR 2008, 841).
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Rechtsprechung
   KG, 22.07.2008 - 7 W 42/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7541
KG, 22.07.2008 - 7 W 42/08 (https://dejure.org/2008,7541)
KG, Entscheidung vom 22.07.2008 - 7 W 42/08 (https://dejure.org/2008,7541)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 7 W 42/08 (https://dejure.org/2008,7541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter bei fehlender detaillierter Darlegung der Unzumutbarkeit einer Kostenaufbringung durch den wirtschaftlich beteiligten Großgläubiger; Berücksichtigungsfähigkeit des Koordinationsaufwands eines Insolvenzverwalters i.R.d. ...

  • zvi-online.de

    ZPO § 116 Abs. 1
    Keine Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei Fehlen einer detaillierten Darlegung der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung durch einen beteiligten Großgläubiger

  • Judicialis

    ZPO § 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 Abs. 1
    Zur Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei fehlender detaillierter Darlegung, warum dem wirtschaftlich beteiligten Großgläubiger die Kostenaufbringung unzumutbar ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 883
  • NJ 2008, 514
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger

    Auszug aus KG, 22.07.2008 - 7 W 42/08
    Zur Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei fehlender detaillierter Darlegung, warum den wirtschaftlich beteiligten Großgläubiger (hier mindestens 10.000,-Euro Insolvenzforderung) die Kostenaufbringung im Sinne des § 116 Abs. 1 ZPO unzumutbar ist (Abgrenzung zum Beschluss des BGH vom 6. März 2006, II ZB 11/05-).

    Zumutbar ist denjenigen Gläubigern die Kostenbeteiligung, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird (BGH, Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05 - m.w.N.).

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