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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.09.2007 - 1 W 37/07   

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https://dejure.org/2007,6926
OLG Schleswig, 03.09.2007 - 1 W 37/07 (https://dejure.org/2007,6926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.09.2007 - 1 W 37/07 (https://dejure.org/2007,6926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. September 2007 - 1 W 37/07 (https://dejure.org/2007,6926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenberechnung im Wege der Mehrkostenmethode bei einer Klagerücknahme; Quotelung der Kosten bei teilweiser Klagerücknahme

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3
    Kostenentscheidung nach Teilklagerücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Teilweise Klagerücknahme: Kosten nach der Mehrkostenmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 18 O 156/07
  • OLG Schleswig, 03.09.2007 - 1 W 37/07

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 353
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Frankfurt, 28.09.2016 - 18 U 5/14

    Jörg Kachelmann wurde vorsätzlich wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigt

    Danach waren dem obsiegenden Kläger nach teilweiser Klagerücknahme unter Anwendung der sog. Mehrkostenmethode (vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 3.9.2007 - 1 W 37/07, MDR 2008, 353) die Kosten des zurückgenommenen Teils im Rahmen der einheitlichen Kostenentscheidung aufzuerlegen.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11

    Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche

    Zum selben Ergebnis gelangt man, wenn man bei einer Teilklagerücknahme die Kostenquote dadurch ermittelt, dass die Mehrkosten, die auf den zurückgenommenen Teil entfallen, errechnet und diese in das Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten gesetzt werden (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 03.09.2007 - 1 W 37/07, OLGR 2008, 89).
  • OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12

    Ansprüche des Teilnehmers einer Lehranalyse im Rahmen einer psychotherapeutischen

    Insoweit ergibt sich die Kostenquote aus dem Verhältnis der Mehrkosten, die auf den zurück genommenen Betrag entfallen, zu den tatsächlich entstandenen Kosten (ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 3. September 2007 - 1 W 37/07, zitiert nach juris m.w.N.).
  • OLG München, 03.03.2023 - 6 W 1491/22

    Werkqualität von Datenschutzerklärungen

    In einem solchen Fall, der hier vorliegt, ist es vorzugswürdig, zunächst zu errechnen, welche Kosten - fiktiv - entstanden wären, wenn der Kläger von vornherein nur einen beschränkten Antrag gestellt hätte, und den sich so ergebenden Betrag mit den tatsächlich entstandenen Kosten zu vergleichen (sogenannte Mehrkostenmethode, vgl. OLG Hamm, NJOZ 2014, 1076; OLG Schleswig BeckRS 2008, 02363; Jaspersen, in: BeckOK ZPO, 46.
  • LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16

    Alleinhaftung des Vordermanns bei starkem Abbremsen

    Bei teilweiser Klagrücknahme wird die Kostenquote nach der sog. Mehrkostenmethode ermittelt (vgl. OLG Schleswig, MDR 2008, 353).
  • OLG Naumburg, 26.06.2014 - 1 U 110/13

    Gehörsrüge im Zivilprozess: Fehlendes rechtliches Gehör vor der

    Der Senat folgt im Grundsatz der sogenannten Mehrkostenmethode (dazu OLG Schleswig Beschluss vom 3.9.2007 - 1 W 37/07 - [OLGR 2008, 89]; hier: zitiert nach juris - allerdings für eine teilweise Klagerücknahme in erster Instanz), wonach die Mehrkosten betragsmäßig zu ermitteln sind und in das Verhältnis zu den tatsächlich angefallenen Kosten gesetzt werden (vgl. dazu das Rechenbeispiel bei Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 10. Aufl., S. 94).
  • VG München, 17.02.2015 - M 24 K 14.2259

    Asylfolgeantrag, zielstaatsbezogene Gründe, Aufenthaltserlaubnis, syrischer

    Zwar kann dies nicht sachgerecht sein, wenn sich eine anwaltlich Terminsgebühr aus einem anderen Streitwert berechnet als die anwaltliche Verfahrensgebühr und die Gerichtskosten (vgl. OLG Schleswig B. v. 3.9.2007 - 1 W 37/07, juris m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 04.04.2022 - 7 W 10/22

    Quotenberechnung nach teilweiser Klagerücknahme und Teilunterliegen

    Die Kostenquote ist vielmehr dadurch zu ermitteln, dass die Mehrkosten, die auf den zurückgenommenen Teil entfallen, errechnet und diese in das Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten gesetzt werden (sog. Mehrkostenmethode, vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 03.09.2007, 1 W 37/07, MDR 2008, 353).
  • VG München, 09.12.2013 - M 24 K 13.1725

    Androhung der Rückführung heraus aus der Europäischen Union (nach Nigeria), nicht

    Zwar kann dies nicht sachgerecht sein, wenn sich eine anwaltlich Terminsgebühr aus einem anderen Streitwert berechnet als die anwaltliche Verfahrensgebühr und die Gerichtskosten (vgl. OLG Schleswig B.v. 3.9.2007 - 1 W 37/07, juris m.w.N.).
  • LG Ravensburg, 07.08.2023 - 5 T 22/23

    Statthaftes Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung in einem Ergänzungsurteil

    Zu § 269 Abs. 3 ZPO: AG Düsseldorf, Urteil vom 4. Mai 2023 - 37 C 209/22 -, Rn. 7, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. September 2007 - 1 W 37/07 -, Rn. 6, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 10 WF 125/08 -, Rn. 14, juris ; AG Köln, Urteil vom 25. August 2022 - 120 C 30/22 -, Rn. 11, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. April 2022 - 7 W 10/22 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Urteil vom 10. März 2020 - I-4 U 219/19 -, Rn. 167, juris.
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 30.03.2010 - 4 Ca 4165/09
  • AG Königs Wusterhausen, 13.04.2023 - 4 C 4468/22

    Kostenverteilung bei Rücknahme einer Nebenforderung

  • VG Magdeburg, 13.11.2020 - 8 A 299/19

    Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen der Landesbeamten;

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07   

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https://dejure.org/2007,3986
OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07 (https://dejure.org/2007,3986)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.06.2007 - 5 U 37/07 (https://dejure.org/2007,3986)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 5 U 37/07 (https://dejure.org/2007,3986)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Gewährleistungsansprüche gegen den Grundstücksverkäufer wegen eines auf das Grundstück ragenden Nachbargebäudes

  • ibr-online

    Überbau ist Rechtsmangel!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Überbaurente als Rechtsmangel (IMR 2008, 30)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 69
  • DNotZ 2008, 279
  • NZM 2008, 224
  • BauR 2008, 145
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 126/84

    Berücksichtigung von Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Auslegung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07
    Dass dieser die Vertragsverhandlungen mit den Klägern führte, begründet noch keine entsprechende Zurechnung, weil der Kaufvertrag der Parteien beurkundungsbedürftig war (BGH NJW-RR 1986, 1019, 1020; Schramm in Münchener Kommentar, BGB , 5. Aufl., § 166 Rn.41; vgl. auch BGH NJW 1965, 1174, 1175).
  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 313/86

    Anforderungen an einen hinreichend sunstantiierten Vortrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07
    Obgleich es im Allgemeinen nicht notwendig ist, Angaben darüber zu machen, wie ein Zeuge eine unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat, ist das jedoch dann geboten, wenn ein Zeuge mit Blickrichtung auf einen Dritten eine innere Tatsache wie insbesondere dessen Kenntnis bekunden soll (BGH NJW-RR 1988, 1087).
  • BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 62/63

    Zurechnung der Kenntnis eines Dritten bei der Vermögensübernahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07
    Dass dieser die Vertragsverhandlungen mit den Klägern führte, begründet noch keine entsprechende Zurechnung, weil der Kaufvertrag der Parteien beurkundungsbedürftig war (BGH NJW-RR 1986, 1019, 1020; Schramm in Münchener Kommentar, BGB , 5. Aufl., § 166 Rn.41; vgl. auch BGH NJW 1965, 1174, 1175).
  • OLG Hamm, 17.08.2000 - 22 U 199/99

    Rechtsmangel bei Grundstücksbelastung - Überbaurente

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07
    In der Belastung der Kläger mit der Überbau-Rente liegt nämlich ein Rechtsmangel (OLG-R Hamm 2001, 135; zur Abgrenzung von einem Sachmangel vgl. BGH MDR 1981, 659).
  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03

    Haftung des Käufers für unvollständige Unterrichtung des mit dem Verkauf eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07
    Anders verhielten sich die Dinge lediglich dann, wenn die Beklagte ihren Sohn mit einer Generalvollmacht ausgestattet und ihm die Erledigung aller sie betreffenden Aufgaben als Repräsentant überlassen hätte (BGH NJW-RR 2004, 1196, 1197).
  • BGH, 13.02.1981 - V ZR 25/80

    Entschuldigter Überbau als Sachmangel

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07
    In der Belastung der Kläger mit der Überbau-Rente liegt nämlich ein Rechtsmangel (OLG-R Hamm 2001, 135; zur Abgrenzung von einem Sachmangel vgl. BGH MDR 1981, 659).
  • OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16

    Rechte des Käufers eines ungenehmigten Hotelbetriebes

    Ragt ein auf dem verkauften Grundstück stehendes Gebäude auf das Nachbargrundstück, liegt darin ein Rechtsmangel (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2007 - 5 U 37/07 und Beschluss vom 12.11.2014 - 1 W 517/14; vgl. Matusche-Beckmann in Staudinger, Kommentar zum BGB, 2013, § 435 Rn. 23).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11

    Bauträgervertrag: Eigentumserwerb eines über die Grenze gebauten

    Die Verpflichtung, eine Überbaurente zahlen zu müssen, stellt einen Rechtsmangel nach § 435 BGB dar (vgl. OLG Koblenz MDR 2008, 69, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.12.2020 - 22 U 129/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung Rechtlich

    Ein Überbau stellt zudem keinen Sachmangel dar, sondern begründet die Annahme eines Rechtsmangels (Senat, Urteil vom 17. August 2000 - 22 U 199/99 -, Rn. 6, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2007 - 5 U 37/07 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Koblenz, 12.11.2014 - 1 W 517/14

    Nachbar verlangt Überbaubeseitigung: Bis wann haftet der Grundstücksverkäufer?

    Einer Auseinandersetzung mit diesen Erwägungen bedarf es indessen nicht; im Besonderen gewinnt auch die Frage nach dem Vorliegen eines Rechtsmangels i. S. d. § 435 Satz 1 BGB beim - gleichsam aktiv - "überbauenden" Kaufgrundstück (bejahend für den Fall der Belastung mit einer Überbaurente OLG Hamm OLGR 2001, 135 f.; OLG Koblenz MDR 2008, 69 Tz. 8; demgegenüber verneinend für den Fall des - gleichsam passiv - "überbauten" Kaufgrundstücks BGH NJW 1981, 1362 f.; Faust in: Bamberger/Roth, BGB, 3. Auflage 2012, § 435 Rn. 16; zur Abgrenzung Rechts-/Sachmangel vgl. BGH NJW 2000, 803 Tz. 6) vorliegend keine Entscheidungsrelevanz.
  • LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10

    Rückabwicklungsverlangen für einen komplexen Grundstückskaufvertrag betreffend

    Zum anderen ist den Klägerinnen zwar zuzugestehen, dass sie für die Überbauten, die unzutreffend nicht in Anlage 5.5 aufgeführt sind, Sondernutzungsgebühren zu zahlen haben und dass die Belastung mit Sondernutzungsgebühren einen Mangel darstellen kann (für eine Überbaurente OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2007, 5 U 37/07, Leitsatz - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.06.2007 - 18 U 117/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4786
OLG Köln, 14.06.2007 - 18 U 117/05 (https://dejure.org/2007,4786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fehlerhafte Gesellschaft; Verlustausgleichspflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 361a; HausTWG § 1; HGB § 161
    Fehlerhafte Gesellschaft; Verlustausgleichspflicht

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Kommanditisten zum Widerruf seiner Beitrittserklärung nach Auftreten wirtschaftlicher Schwierigkeiten bei der Kommanditgesellschaft (KG); Anspruch der KG gegen ihren Kommanditisten auf Zahlung eines Teilbetrages auf die noch ausstehende ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gefährlicher Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gefährlicher Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2212
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2007 - 18 U 117/05
    Die Frage, ob dies auch dann gilt, wenn ein Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz erfolgt, hat er allerdings zuletzt ausdrücklich offen gelassen (BGH NJW 2004, 2731, 2734).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2007 - 18 U 117/05
    Dies entspricht der Auffassung des Bundesgerichtshofs in anderen Fällen der fehlerhaften Gesellschaft, wonach der Beitritt bis zur Geltendmachung des Fehlers grundsätzlich voll wirksam ist (BGH NJW 2003, 1252, 1254), so dass der fehlerhaft beigetretene Gesellschafter an den bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft im Verhältnis seiner Beteiligung teilnimmt (BGH NJW 2003, 2821, 2823).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2007 - 18 U 117/05
    Dies entspricht der Auffassung des Bundesgerichtshofs in anderen Fällen der fehlerhaften Gesellschaft, wonach der Beitritt bis zur Geltendmachung des Fehlers grundsätzlich voll wirksam ist (BGH NJW 2003, 1252, 1254), so dass der fehlerhaft beigetretene Gesellschafter an den bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft im Verhältnis seiner Beteiligung teilnimmt (BGH NJW 2003, 2821, 2823).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2007 - 18 U 117/05
    Diese Konsequenz ergibt sich ebenfalls nicht zwingend aus der Entscheidung des EuGH vom 25.10.2005 - Rs. C - 350/03 - (Schulte).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2007 - 18 U 117/05
    Daraus folgt, dass der seinen Beitritt widerrufende Gesellschafter nicht seine Einlagen zurückverlangen kann, sondern nur einen Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens zum Stichtag des Wirksamwerdens seiner Widerrufserklärung hat (BGH NJW-RR 2005, 180f.).
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