Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - 4 U 166/08 - 55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9143
OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - 4 U 166/08 - 55 (https://dejure.org/2008,9143)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.07.2008 - 4 U 166/08 - 55 (https://dejure.org/2008,9143)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 4 U 166/08 - 55 (https://dejure.org/2008,9143)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision beim Wechsel eines Fahrzeugführers auf die Verteilerfahrbahn im Bereich einer Autobahnverzweigung mit einem von einer Autobahnausfahrt auf die Verteilerfahrbahn gelangen Fahrzeug

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall auf einer Bundesautobahn (BAB); Wechsel auf die Verteilerfahrbahn im Bereich einer Autobahnverzweigung als Fahrstreifenwechsel; Anscheinsbeweis für ein Alleinverschulden des auf die Verteilerfahrbahn wechselnden ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verteilerfahrbahn - Autobahnverzweigung

  • Judicialis

    StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 7 Abs. 5; ; StVO § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines von der Bundesautobahn auf eine rechts neben der Fahrbahn verlaufende Verteilerfahrbahn in Richtung einer anderen Autobahn wechselnden Lkw mit einem auf einer Autobahnauffahrt geradeaus weiter auf die Verteilerfahrbahn fahrenden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Kollision auf Verteilerfahrbahn im Autobahnkreuz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wechsel auf Verteilerfahrbahn ist kein Fahrstreifenwechsel

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Haftungsverteilung bei Unfall auf Verteilerbahn

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 30.11.2006 - 14 U 10/06

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf Verteilerfahrbahnen in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - 4 U 166/08
    5 bezieht sich nach dem Regelungszusammenhang mit den übrigen Absätzen des § 7 StVO, die auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung abstellen, nach richtiger Ansicht (OLG Köln NZV 2007, 141, 142; OLG Düsseldorf NZV 1989, 404,405) jedoch ausschließlich auf den gleichgerichteten Verkehr.

    Das Gebot des Fahrstreifenwechsels ohne Gefährdung und der hieran anknüpfende Anscheinsbeweis findet indes keine Anwendung, wo Fahrstreifenwechsel "typisch" und "gewollt" sind, was bei Verteilerfahrbahnen nach deren Zweckbestimmung der Fall ist ( OLG Köln NZV 2007, 141, 142 ).

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - 4 U 166/08
    Hierbei sind nach ständiger Rechtsprechung nur unstreitige, zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen, die sich unfallursächlich ausgewirkt haben ( BGH NJW 2000, 3069).
  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - 4 U 166/08
    Bei Unfällen mit bestehender Wartepflicht hat der Wartepflichtige den Anschein schuldhafter Vorfahrtsverletzung gegen sich ( BGH NJW 76, 1317), sofern er nicht seinerseits Tatsachen beweist, aus denen sich die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs ergibt (Hentschel a.a.O. Rn. 68 zu § 8 StVO).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1989 - 5 Ss OWi 256/89

    Eine besondere Vorschrift, die Fahrstreifenwechsel auf einer Verteilerfahrbahn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - 4 U 166/08
    5 bezieht sich nach dem Regelungszusammenhang mit den übrigen Absätzen des § 7 StVO, die auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung abstellen, nach richtiger Ansicht (OLG Köln NZV 2007, 141, 142; OLG Düsseldorf NZV 1989, 404,405) jedoch ausschließlich auf den gleichgerichteten Verkehr.
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

    Soweit § 7 Abs. 5 StVO bei sog. Verteilerfahrbahnen im Bereich von Autobahnkreuzen mit der Begründung nicht angewandt wird, dass diese Norm nur für den gleichgerichteten Verkehr gelte und keine Anwendung finde, wo Fahrstreifenwechsel "typisch" und "gewollt" sind (OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 962; OLG Köln NZV 2007, 141; OLG Düsseldorf, NZV 1989, 404), ist zumindest zweifelhaft, ob dies auf den vorliegenden Fall, der einen Fahrstreifenwechsel im Bereich einer Autobahnabfahrt vor einer Kreuzung betrifft, übertragbar ist.
  • LG Saarbrücken, 26.09.2014 - 13 S 57/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Wechsel einer Fahrspur auf einer

    Die Vorschrift bezieht sich nach ihrem Regelungszusammenhang mit den übrigen Absätzen, die auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung abstellen (§ 7 Abs. 1 StVO), auf das Nebeneinanderfahren im gleichgerichteten Verkehr (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, OLG-Report 2008, 962; OLG Düsseldorf, NZV 1989, 404 zu § 7 Abs. 4 StVO a.F.; OLG Köln, NZV 2007, 141; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 7 StVO Rn. 1, 21; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 7 StVO Rn. 1, 6; Haarmann, DAR 1987, 139, 140; ders., VersR 1986, 667).
  • LG Saarbrücken, 27.06.2019 - 3 O 193/17

    Verkehrsunfall - Verletzung Rücksichtspflicht beim Anfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung sind dabei nur unstreitige, zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen, die sich unfallursächlich ausgewirkt haben (BGH, NJW 2000, 3069; Saarländisches OLG, Urt. v. 29.7.2008 - 4 U 166/08, juris Rn. 29).
  • LG Duisburg, 18.01.2023 - 8 O 118/22
    Nach ständiger Rechtsprechung sind dabei nur unstreitige, zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen, die sich unfallursächlich ausgewirkt haben (vgl. BGH, NJW 2000, 3069; Saarländisches OLG, Urt. v. 29.7.2008 - 4 U 166/08).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11852
OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08 (https://dejure.org/2008,11852)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.09.2008 - 3 W 117/08 (https://dejure.org/2008,11852)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. September 2008 - 3 W 117/08 (https://dejure.org/2008,11852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsweg: zuständiges Gericht bei der Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Einigung im Zusammenhang mit der Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit i.F.e. ausschließlich unter Beteiligung von Trägern der öffentlichen Verwaltung zustande gekommmenen Einigungsprotokolls i.R.e. Vermögenszuordnung

  • Judicialis

    GVG § 17; ; GVG § 17 a... ; ; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 17 a Abs. 4; ; GVG § 17 a Abs. 4 Satz 3; ; GVG § 17 b; ; GVG § 17 b Abs. 2; ; GVG § 17 b Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 74 Abs. 1; ; ZPO § 67; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 6; ; VZOG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; KonzentrationsVO § 13 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Keine Beschränkung der Sonderzuweisung auf Verfahren bei welchen es um die Zuordnung eines Vermögensgegenstandes geht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Schleswig, 28.02.2008 - 16 W 122/07

    Rechtsweg bei Anspruch aus Erschließungsvertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08
    Den Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren setzt der Senat gem. § 3 ZPO unter Heranziehung der Leitentscheidung in § 6 Abs. 3 Satz 2 VZOG auf 5.000,00 EUR fest und nicht auf 1/3 bis auf 1/5 des geltend gemachten Zahlungsanspruchs, wie es die Rechtsprechung grundsätzlich im Rahmen von Beschwerdeentscheidungen gem. § 17 a Abs. 4 GVG macht (vgl. zu dieser Streitwertfestsetzung u.a. BGH, Beschl. v. 19.12.1996, III ZB 105/96, MDR 1997, 386, 387: 1/5 bis 1/3 des Hauptsachestreitwertes; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2008, 16 W 122/07, OLGR 2008, 623, 625: 1/3 des Hauptsachestreitwertes).
  • OLG Köln, 25.01.1999 - 5 W 132/98

    Kostenentscheidung bei Beschwerde im Zuständigkeitsstreit

    Auszug aus OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08
    Insoweit ist zu unterscheiden zwischen den Kosten des Hauptsacheverfahrens, die Gegenstand der Regelung des § 17 b Abs. 2 GVG sind und den Kosten eines in einem Verweisungsstreit erhobenen Rechtsmittels (entsprechend OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.07.2007, 12 W 25/07, Juris Rn. 20; OLG Köln, Beschl. v. 25.01.1999, 5 W 132/98, OLGR 1999, 145; BayVGH, Beschl. v. 27.06.2007, 24 C 07.1315, Juris Rn. 10; anderer Ansicht OLG Köln, Beschl. v. 08.12.1992, 2 W 160/92, NJW-RR 1993, 639, 640; Thomas-Putzo-Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., § 17 a GVG Rn. 19; Kissel-Mayer, GVG, 5. Aufl., § 17 Rn. 27).
  • VG Gera, 20.09.2001 - 5 K 1238/98

    Rückübertragungsanspruch aus dem Einigungsvertrag; Voraussetzungen von Rücknahme

    Auszug aus OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08
    Für diese Qualifizierung des Einigungsprotokolls in Verbindung mit der Nachtragsvereinbarung spricht des Weiteren, dass auf beiden Seiten Träger der öffentlichen Verwaltung beteiligt sind, die sich auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vorschriften über das Eigentum an Gegenständen des öffentlichen Vermögens und damit zusammenhängende Fragen geeinigt haben, und dass eine Einigung gem. § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG auch der Vorbereitung eines den Inhalt der Einigung nachvollziehenden Bescheides dient (vgl. hierzu auch VG Gera, Urt. v. 20.09.2001, 5 K 1238/98; VG Berlin, Beschl. v. 25.03.2004, 27 A 32.04 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07

    Selbständiger Versicherungsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer; Auswirkung

    Auszug aus OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08
    Insoweit ist zu unterscheiden zwischen den Kosten des Hauptsacheverfahrens, die Gegenstand der Regelung des § 17 b Abs. 2 GVG sind und den Kosten eines in einem Verweisungsstreit erhobenen Rechtsmittels (entsprechend OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.07.2007, 12 W 25/07, Juris Rn. 20; OLG Köln, Beschl. v. 25.01.1999, 5 W 132/98, OLGR 1999, 145; BayVGH, Beschl. v. 27.06.2007, 24 C 07.1315, Juris Rn. 10; anderer Ansicht OLG Köln, Beschl. v. 08.12.1992, 2 W 160/92, NJW-RR 1993, 639, 640; Thomas-Putzo-Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., § 17 a GVG Rn. 19; Kissel-Mayer, GVG, 5. Aufl., § 17 Rn. 27).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08
    Den Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren setzt der Senat gem. § 3 ZPO unter Heranziehung der Leitentscheidung in § 6 Abs. 3 Satz 2 VZOG auf 5.000,00 EUR fest und nicht auf 1/3 bis auf 1/5 des geltend gemachten Zahlungsanspruchs, wie es die Rechtsprechung grundsätzlich im Rahmen von Beschwerdeentscheidungen gem. § 17 a Abs. 4 GVG macht (vgl. zu dieser Streitwertfestsetzung u.a. BGH, Beschl. v. 19.12.1996, III ZB 105/96, MDR 1997, 386, 387: 1/5 bis 1/3 des Hauptsachestreitwertes; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2008, 16 W 122/07, OLGR 2008, 623, 625: 1/3 des Hauptsachestreitwertes).
  • OLG Köln, 12.12.1992 - 2 W 160/92

    Streit über die Zugehörigkeit einer Streitigkeit zur ordentlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08
    Insoweit ist zu unterscheiden zwischen den Kosten des Hauptsacheverfahrens, die Gegenstand der Regelung des § 17 b Abs. 2 GVG sind und den Kosten eines in einem Verweisungsstreit erhobenen Rechtsmittels (entsprechend OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.07.2007, 12 W 25/07, Juris Rn. 20; OLG Köln, Beschl. v. 25.01.1999, 5 W 132/98, OLGR 1999, 145; BayVGH, Beschl. v. 27.06.2007, 24 C 07.1315, Juris Rn. 10; anderer Ansicht OLG Köln, Beschl. v. 08.12.1992, 2 W 160/92, NJW-RR 1993, 639, 640; Thomas-Putzo-Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., § 17 a GVG Rn. 19; Kissel-Mayer, GVG, 5. Aufl., § 17 Rn. 27).
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist über die Kosten eines Rechtsmittels im Vorabverfahren über die Zulässigkeit des Rechtsweges nach den §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden (BGH, Beschl. v. 17.06.1993, V ZB 31/92, NJW 1993, 2541, 2542).
  • BSG, 09.07.1997 - 3 BS 3/96

    Nachholung einer unterlassenen Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08
    Dem Verfahren über die Beschwerde nach § 17 a GVG kommt eine eigenständige Bedeutung zu, weshalb auch eine gesonderte Kostenentscheidung zu treffen ist (vgl. BSG, Beschl. v. 09.07.1997, 3 BS 3/96, MDR 1997, 1066).
  • VGH Bayern, 27.06.2007 - 24 C 07.1315
    Auszug aus OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08
    Insoweit ist zu unterscheiden zwischen den Kosten des Hauptsacheverfahrens, die Gegenstand der Regelung des § 17 b Abs. 2 GVG sind und den Kosten eines in einem Verweisungsstreit erhobenen Rechtsmittels (entsprechend OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.07.2007, 12 W 25/07, Juris Rn. 20; OLG Köln, Beschl. v. 25.01.1999, 5 W 132/98, OLGR 1999, 145; BayVGH, Beschl. v. 27.06.2007, 24 C 07.1315, Juris Rn. 10; anderer Ansicht OLG Köln, Beschl. v. 08.12.1992, 2 W 160/92, NJW-RR 1993, 639, 640; Thomas-Putzo-Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., § 17 a GVG Rn. 19; Kissel-Mayer, GVG, 5. Aufl., § 17 Rn. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.04.2008 - 4 W 216/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6167
OLG Celle, 21.04.2008 - 4 W 216/07 (https://dejure.org/2008,6167)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.04.2008 - 4 W 216/07 (https://dejure.org/2008,6167)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. April 2008 - 4 W 216/07 (https://dejure.org/2008,6167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Rückbau eines Wohnhauses unter Berücksichtigung des Kaufvertrags und der Teilungserklärung bei Nichtabweichung der Realität vom Aufteilungsplan

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 WoEigG; § 8 WoEigG; § 1004 BGB
    Aufteilungsplan; Bebaubarkeit; Bebaubarkeitsgrenzen; Einfamilienhaus; Gebäudeerrichtung; Grundbucheintragung; Grundfläche; Grundstückskäufer; Grundstücksverkäufer; Kaufvertrag; Lageplan; Rechtsverletzung; Rückbau; Sondereigentum; Störer; Teileigentum; Teilungserklärung; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verpflichtung zum Rückbau bei fehlender Abweichung vom der Teilungserklärung zugrunde liegenden Aufteilungsplan

  • Judicialis

    WEG § 3; ; WEG § 8

  • rechtsportal.de

    WEG § 3; WEG § 8
    Rechtsnatur des Vertrages über die Begründung des Wohnungseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Teilungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilungserklärung nicht wie Willenserklärung, sondern wie Grundbucheintragung auszulegen! (IMR 2009, 1026)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 214
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2008 - 4 W 216/07
    Eine Beeinträchtigung i. S. einer Störung (z. B. einer Abweichung der Bauausführung von der Bauplanung, vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955) liegt nicht vor.
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2008 - 4 W 216/07
    Zwar gewährt das Wohnungseigentumsrecht Ansprüche in den Fällen, in denen die Realität vom Aufteilungsplan abweicht, wobei dies sowohl bei dem durch einen Vertrag i. S. v. § 3 WEG als durch eine Teilungserklärung nach § 8 WEG begründetem Wohnungseigentum der Fall ist (vgl. Weitnauer-Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 3 Rn. 41 ff.. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 3 Rn 27. OLG Zweibrücken ZMR 2002, 469 - aus juris).
  • OLG Celle, 08.09.2005 - 4 W 160/05

    Streit der Mitglieder einer Wohnungseigentumsanlage über die Einordnung eines

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2008 - 4 W 216/07
    Der Vertrag über die Begründung des Wohnungseigentums gem. § 3 WEG - der grundlegenden Vorschrift über die vertragliche Begründung des Wohnungseigentums (Bärmann/Pick/Merle, a. a. O., § 3 Rn 1) - entfaltet dabei nach Auffassung des Senats denselben verbindlichen Charakter wie die Teilungserklärung nach § 8 WEG (vgl. hierzu Senat OLGR 2007, 756. Senat OLGR 2005, 706), so dass es hier keiner Entscheidung bedarf, wie die Begründung des Wohnungseigentums i. e. vorgenommen wurde.
  • OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07

    Untersagung der einer Teilungserklärung widersprechenden Nutzung eines

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2008 - 4 W 216/07
    Der Vertrag über die Begründung des Wohnungseigentums gem. § 3 WEG - der grundlegenden Vorschrift über die vertragliche Begründung des Wohnungseigentums (Bärmann/Pick/Merle, a. a. O., § 3 Rn 1) - entfaltet dabei nach Auffassung des Senats denselben verbindlichen Charakter wie die Teilungserklärung nach § 8 WEG (vgl. hierzu Senat OLGR 2007, 756. Senat OLGR 2005, 706), so dass es hier keiner Entscheidung bedarf, wie die Begründung des Wohnungseigentums i. e. vorgenommen wurde.
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Rechtsprechung
   KG, 21.08.2008 - 2 U 75/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13073
KG, 21.08.2008 - 2 U 75/07 (https://dejure.org/2008,13073)
KG, Entscheidung vom 21.08.2008 - 2 U 75/07 (https://dejure.org/2008,13073)
KG, Entscheidung vom 21. August 2008 - 2 U 75/07 (https://dejure.org/2008,13073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung bei einer Nachschusspflicht nach Insolvenzeröffnung; Analoge Anwendung des § 162 Abs. 1 BGB auf den Verjährungsfristanlauf bei einem Zuwarten mit der Fälligstellung eines Nachschussanspruches

  • Judicialis

    BGB § 162 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 162 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1
    Zur Frage der analogen Anwendbarkeit von § 162 Abs. 1 BGB auf den Verjährungsfristanlauf gemäß § 199 Abs. 1 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.1978 - II ZR 218/77

    Anforderungen an die Auslegung eines Gesellschaftsvertrages - Voraussetzungen für

    Auszug aus KG, 21.08.2008 - 2 U 75/07
    Zum Streitpunkt "Wirksamkeit der Geltendmachung der Nachschusspflicht nach Insolvenzeröffnung" dürfte - entgegen der Rechtsansicht des Klägers - die Entscheidung des BGH in NJW 1979, 419 nicht als überholt anzusehen sein (in der gängigen Kommentarliteratur wird sie weiterhin als maßgeblich zitiert: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 707 Rdnr. 3; Soergel, BGB, 2007, § 707 Rdnr. 3; Staudinger, BGB, 13. Bearb. 2003, § 707 Rdnr. 3; Juris-Prixiskommentar, BGB, 3. Aufl. 2006, § 707 Rdnr. 7).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

    Unabhängig davon, ob dieser in der zivilrechtlichen Rechtsprechung verschiedentlich erörterte Rechtsgedanke (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12. März 2008 - 1 U 1049/07 - juris Rn. 52, KG, Urteil vom 21. August 2008 - 2 U 75/07 - juris Rn. 15 f.) im öffentlichen Verjährungsrecht heranzuziehen ist, setzt seine Anwendung jedenfalls voraus, dass dem Beklagten, weil er den Schlussbescheid erst fünfzehn Jahre nach Vorlage der Verwendungsnachweise erlassen hat, der Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens gemacht werden kann.
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 6 ZB 21.1259

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Rücknahme eines

    Unabhängig davon, ob dieser u.a. in der zivilrechtlichen Rechtsprechung verschiedentlich erörterte Rechtsgedanke (vgl. OLG Koblenz, U.v. vom 12.3.2008 - 1 U 1049/07 - juris Rn. 52, KG, U.v. 21.8.2008 - 2 U 75/07 - juris Rn. 15 f.) im öffentlichen Verjährungsrecht überhaupt heranzuziehen ist, setzt seine Anwendung jedenfalls voraus, dass dem Beklagten, weil er den Rückforderungsbescheid erst ca. sechs Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises erlassen hat, der Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens gemacht werden kann.
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