Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07 - 126   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4421
OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07 - 126 (https://dejure.org/2008,4421)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.11.2008 - 8 U 444/07 - 126 (https://dejure.org/2008,4421)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. November 2008 - 8 U 444/07 - 126 (https://dejure.org/2008,4421)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung von Vertretungsmängeln bei Gesamtvertretung; Fahrlässige Unkenntnis des Mangels der Vertretungsmacht

  • Judicialis

    HGB § 128; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 173; ; BGB § 179 Abs. 1; ; BGB § 179 Abs. 3; ; BGB § 179 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 265 Satz 1; ; BGB § 284

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung von Vertretungsmängeln bei Gesamtvertretung; Fahrlässige Unkenntnis des Mangels der Vertretungsmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter-GbR: Haftung für fehlende Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GbR als Vertragspartei: Haftung bei fehlender Vertretungsmacht (IMR 2009, 307)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1488
  • NZM 2009, 663
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 39/83

    Ansprüche aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung - Verweigerung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Bei dieser Sachlage schien es dem Senat sachgerecht, - wie angekündigt - hinsichtlich des gegen den Beklagten zu 1) gerichteten Klagebegehrens ein entsprechendes Grundurteil - dessen Voraussetzungen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1991, 599/600; VersR 1985, 154/155) hier ersichtlich gegeben sind, zumal der Umstand, dass der Klägerin vergebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anmietung des fraglichen Objekts entstanden sind, als solcher nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden und das Bestreiten der Beklagtenseite sich bei vernünftiger Würdigung deshalb nur auf die behauptete Höhe dieser Aufwendungen beziehen kann- zu erlassen und den Rechtsstreit auf den (Hilfs-) Antrag der Klägerin hin, der ausreicht (vgl. § 538 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Halbsatz BGB) und noch bis zur Schließung der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. Saarländ. OLG NJW-RR 2003, 573), zur Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzanspruches an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen.
  • BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1188/68

    Architekt - Vertragsabschluß - Risikoausschluß - Vertragspflichten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Denn dies würde voraussetzen, dass die Klägerin einen Erfüllungsanspruch (§ 179 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB) gegen den Beklagten zu 1) hätte, d. h. letzterer zwar nicht Vertragspartei wird, der Klägerin aber die Rechtsposition verschafft, die sie bei einem Vertragsabschluss mit der GbR gehabt hätte (vgl. BGH NJW 1971, 429/430).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts stellen schließlich auch Art und Bedeutung des fraglichen Rechtsgeschäfts für sich allein keine konkreten Umstände im Sinne der Rechtsprechung dar, die Anlass zu noch größerer Sorgfalt im Hinblick auf die Vertretungsverhältnisse des Vertragspartners gäben (vgl. BGH NJW-RR 2005, 269).
  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Er hält die Zurückverweisung der Sache hier jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen für sachdienlich und angebracht, da nicht ersichtlich ist, dass das Interesse an einer schnelleren Erledigung gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz überwiegt (vgl. BGH NJW 2000, 2024; OLG Karlsruhe MDR 2005, 1368; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., Rn. 7 zu § 538).
  • BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 14/90

    Schadensersatzpflicht einer Bauherrengemeinschaft gegenüber dem Treuhänder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Bei dieser Sachlage schien es dem Senat sachgerecht, - wie angekündigt - hinsichtlich des gegen den Beklagten zu 1) gerichteten Klagebegehrens ein entsprechendes Grundurteil - dessen Voraussetzungen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1991, 599/600; VersR 1985, 154/155) hier ersichtlich gegeben sind, zumal der Umstand, dass der Klägerin vergebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anmietung des fraglichen Objekts entstanden sind, als solcher nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden und das Bestreiten der Beklagtenseite sich bei vernünftiger Würdigung deshalb nur auf die behauptete Höhe dieser Aufwendungen beziehen kann- zu erlassen und den Rechtsstreit auf den (Hilfs-) Antrag der Klägerin hin, der ausreicht (vgl. § 538 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Halbsatz BGB) und noch bis zur Schließung der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. Saarländ. OLG NJW-RR 2003, 573), zur Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzanspruches an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen.
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 32/82

    Haftung des Vertreters bei Inanspruchnahme des Vertretenen aufgrund

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Der Senat ist darüber hinaus in Übereinstimmung mit dem Erstrichter der Ansicht, dass dieser Vertretungsmangel auch weder gemäß den Grundsätzen über die Anscheins- und/oder Duldungsvollmacht noch durch Genehmigung geheilt worden ist, was beides zugleich einem Anspruch aus § 179 Abs. 1 BGB entgegen stünde (vgl. BGHZ 86, 273 ff.).
  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 101/03

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertetungsmacht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Der Vorwurf fahrlässiger Unkenntnis des Mangels der Vertretungsmacht kommt deshalb nur in Betracht, wenn - was der Vertreter zu beweisen hat - der Vertragsgegner beim Vertragsschluss entweder tatsächlich Zweifel an dem Bestand der Vertretungsmacht hatte oder es jedenfalls erkennbare Umstände gab, die ihn insoweit hätten zweifeln lassen müssen (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt in NJW-RR 2005, 268 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05

    Prozessvergleich: Kein Anzeigeerfordernis bei außergerichtlicher Verlängerung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Er hält die Zurückverweisung der Sache hier jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen für sachdienlich und angebracht, da nicht ersichtlich ist, dass das Interesse an einer schnelleren Erledigung gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz überwiegt (vgl. BGH NJW 2000, 2024; OLG Karlsruhe MDR 2005, 1368; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., Rn. 7 zu § 538).
  • BGH, 10.03.1972 - V ZR 87/70

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichtes im schriftlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Wie bereits in der mündlichen Verhandlung im Einzelnen ausgeführt , ist hier nämlich von rechtlicher Unmöglichkeit auszugehen (vgl. BGHZ 85, 271; DNotZ 1972, 530), da der Beklagte zu 1) die in Rede stehende Vertragsstrafe selbst schon deshalb nicht verwirken konnte, weil er als Nichteigentümer und -besitzer des Mietobjekts nicht - allein - in der Lage war , dieses der Klägerin - zu den vereinbarten Daten und für die vereinbarten Zeiträume - zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2003 - 1 U 653/02

    Anspruch auf Restwerklohn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07
    Bei dieser Sachlage schien es dem Senat sachgerecht, - wie angekündigt - hinsichtlich des gegen den Beklagten zu 1) gerichteten Klagebegehrens ein entsprechendes Grundurteil - dessen Voraussetzungen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1991, 599/600; VersR 1985, 154/155) hier ersichtlich gegeben sind, zumal der Umstand, dass der Klägerin vergebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anmietung des fraglichen Objekts entstanden sind, als solcher nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden und das Bestreiten der Beklagtenseite sich bei vernünftiger Würdigung deshalb nur auf die behauptete Höhe dieser Aufwendungen beziehen kann- zu erlassen und den Rechtsstreit auf den (Hilfs-) Antrag der Klägerin hin, der ausreicht (vgl. § 538 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Halbsatz BGB) und noch bis zur Schließung der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. Saarländ. OLG NJW-RR 2003, 573), zur Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzanspruches an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen.
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 16/89

    Eigenhaftung des vollmachtlos auftretenden GmbH-Gesellschafters beim Abschluß

  • OLG Hamm, 28.06.2011 - 7 U 54/10

    Mietrechtsstreit des ehemaligen Notars Dr. N. entschieden

    Hierbei muss die Zustimmung nicht ausdrücklich erklärt werden, sie kann vielmehr auch durch schlüssiges Verhalten (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2005, II ZR 11/03, NZG 2005, 345) oder durch Duldung oder Setzen eines Rechtsscheins (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13. November 2008, 8 U 444/07) bewirkt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6329
OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08 (https://dejure.org/2008,6329)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.11.2008 - 12 U 101/08 (https://dejure.org/2008,6329)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. November 2008 - 12 U 101/08 (https://dejure.org/2008,6329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufrechnung gegen künftige Miet- und Pachtzinsforderungen: Rechtliche Einordnung der Forderungen; Aufrechnungslage bei bestimmter Mindestvertragslaufzeit

  • Wolters Kluwer

    Aufrechenbarkeit von abgetretenen und noch nicht fälligen Mietzinsforderungen und Pachtzinsforderungen als noch nicht entstandene betagte Forderungen; Bestehen einer Aufrechnungslage hinsichtlich einer Aufrechnung gegen periodisch entstehende Forderungen vor Beginn der ...

  • Judicialis

    BGB § 387

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Aufrechnung mit künftigen Pachtforderungen ist nicht möglich! (IMR 2009, 51)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.12.2007 - XII ZR 183/05

    Wirkung der nach der Zession eingetretenen eigenkapitalersetzenden Funktion der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08
    Forderungen auf Zahlung des Mietzinses sind deshalb regelmäßig keine betagten, sondern befristete Forderungen (BGH, Urteil vom 28.03.1990 - VIII ZR 17/89, BGHZ 111, 84; Urteil vom 30.01.1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513; Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388; Urteil vom 02.06.2005 - IX ZR 263/03, ZIP 2005, 1521; Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 7/06, ZIP 2007, 239; Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 183/05, ZIP 2008, 117).

    Die unterschiedliche Behandlung von Leasingraten gegenüber Mietzinsen wird durch die Besonderheit des Leasingvertrags gerechtfertigt, bei dem die Leasingraten - anders als beim Mietvertrag - nicht nur das Entgelt für einen bestimmten Zeitabschnitt der Gebrauchsüberlassung darstellen, sondern zugleich für die bereits geleistete Vorfinanzierung (BGH, Urteil vom 14.12.1989 - IX ZR 283/88, BGHZ 109, 368; Urteil vom 28.03.1990 a.a.O.; Urteil vom 03.06.1992 - VIII ZR 138/91, BGHZ 118, 282; Urteil vom 30.01.1997 a.a.O.; Urteil vom 05.12.2007 a.a.O.).

    Die Einordnung von Miet- und Pachtzinsforderungen als befristete Forderungen entspricht indes auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2007 a.a.O.).

    Der Umstand, dass für die Dauer einer bestimmten Grundmietzeit von einem feststehenden Vertragsverhältnis - und damit auch von insoweit sicher geschuldeten Raten - auszugehen ist, reicht dafür nicht aus (andernfalls hätte der BGH diesen Fall bereits auch bei seiner bisherigen Rechtsprechung zu Mietzinsforderungen berücksichtigen müssen und auch insoweit hinsichtlich der auf eine feste Vertragsdauer entfallenden, der Höhe nach feststehenden Mietzinsforderungen betagte Ansprüche annehmen müssen; das Urteil vom 05.12.2007 a.a.O. betraf einen solchen Fall eines befristeten Mietvertrags).

  • BGH, 03.06.1992 - VIII ZR 138/91

    Vermögensübernahme in zeitlich folgenden Einzelakten bei Leasing

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08
    Die unterschiedliche Behandlung von Leasingraten gegenüber Mietzinsen wird durch die Besonderheit des Leasingvertrags gerechtfertigt, bei dem die Leasingraten - anders als beim Mietvertrag - nicht nur das Entgelt für einen bestimmten Zeitabschnitt der Gebrauchsüberlassung darstellen, sondern zugleich für die bereits geleistete Vorfinanzierung (BGH, Urteil vom 14.12.1989 - IX ZR 283/88, BGHZ 109, 368; Urteil vom 28.03.1990 a.a.O.; Urteil vom 03.06.1992 - VIII ZR 138/91, BGHZ 118, 282; Urteil vom 30.01.1997 a.a.O.; Urteil vom 05.12.2007 a.a.O.).

    Der Entgeltanspruch des Leasinggebers entsteht deshalb bereits mit dem Vertragsschluss als betagte Forderung, "weil die Leasingraten nicht nur - wie dies beim reinen Mietvertrag grundsätzlich der Fall ist - die Gegenleistung für eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung, sondern zugleich das Entgelt für die vom Leasinggeber vorweg erbrachte Finanzierungsleistung darstellen und durch den - vor Ablauf der Grundmietzeit in der Regel nicht kündbaren - Leasing vertrag von vornherein rechtlich festgelegt sind, ihr Erwerbstatbestand also abgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 03.06.1992 a.a.O.).

  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96

    Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08
    Forderungen auf Zahlung des Mietzinses sind deshalb regelmäßig keine betagten, sondern befristete Forderungen (BGH, Urteil vom 28.03.1990 - VIII ZR 17/89, BGHZ 111, 84; Urteil vom 30.01.1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513; Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388; Urteil vom 02.06.2005 - IX ZR 263/03, ZIP 2005, 1521; Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 7/06, ZIP 2007, 239; Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 183/05, ZIP 2008, 117).

    Die unterschiedliche Behandlung von Leasingraten gegenüber Mietzinsen wird durch die Besonderheit des Leasingvertrags gerechtfertigt, bei dem die Leasingraten - anders als beim Mietvertrag - nicht nur das Entgelt für einen bestimmten Zeitabschnitt der Gebrauchsüberlassung darstellen, sondern zugleich für die bereits geleistete Vorfinanzierung (BGH, Urteil vom 14.12.1989 - IX ZR 283/88, BGHZ 109, 368; Urteil vom 28.03.1990 a.a.O.; Urteil vom 03.06.1992 - VIII ZR 138/91, BGHZ 118, 282; Urteil vom 30.01.1997 a.a.O.; Urteil vom 05.12.2007 a.a.O.).

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 17/89

    Vertragsaufhebung nach Abtretung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08
    Forderungen auf Zahlung des Mietzinses sind deshalb regelmäßig keine betagten, sondern befristete Forderungen (BGH, Urteil vom 28.03.1990 - VIII ZR 17/89, BGHZ 111, 84; Urteil vom 30.01.1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513; Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388; Urteil vom 02.06.2005 - IX ZR 263/03, ZIP 2005, 1521; Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 7/06, ZIP 2007, 239; Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 183/05, ZIP 2008, 117).

    Die unterschiedliche Behandlung von Leasingraten gegenüber Mietzinsen wird durch die Besonderheit des Leasingvertrags gerechtfertigt, bei dem die Leasingraten - anders als beim Mietvertrag - nicht nur das Entgelt für einen bestimmten Zeitabschnitt der Gebrauchsüberlassung darstellen, sondern zugleich für die bereits geleistete Vorfinanzierung (BGH, Urteil vom 14.12.1989 - IX ZR 283/88, BGHZ 109, 368; Urteil vom 28.03.1990 a.a.O.; Urteil vom 03.06.1992 - VIII ZR 138/91, BGHZ 118, 282; Urteil vom 30.01.1997 a.a.O.; Urteil vom 05.12.2007 a.a.O.).

  • BGH, 14.12.1989 - IX ZR 283/88

    Fälligkeit von Leasingraten; Vorausverfügung über den Erlös der Leasingsache

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08
    Aber auch eine noch nicht bestehende künftige Forderung kann wirksam abgetreten werden, wenn sie hinreichend bestimmbar ist (Palandt/Grüneberg, BGB 67. Aufl. § 398 Rn. 14); der Zessionar erwirbt in diesem Fall die künftigen Ansprüche mit ihrer Entstehung, auch wenn sie erst später fällig werden (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.1989 - IX ZR 283/88, BGHZ 109, 368).

    Die unterschiedliche Behandlung von Leasingraten gegenüber Mietzinsen wird durch die Besonderheit des Leasingvertrags gerechtfertigt, bei dem die Leasingraten - anders als beim Mietvertrag - nicht nur das Entgelt für einen bestimmten Zeitabschnitt der Gebrauchsüberlassung darstellen, sondern zugleich für die bereits geleistete Vorfinanzierung (BGH, Urteil vom 14.12.1989 - IX ZR 283/88, BGHZ 109, 368; Urteil vom 28.03.1990 a.a.O.; Urteil vom 03.06.1992 - VIII ZR 138/91, BGHZ 118, 282; Urteil vom 30.01.1997 a.a.O.; Urteil vom 05.12.2007 a.a.O.).

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 7/06

    Aufrechnung mit Nebenkostenguthaben der Mieter in der Insolvenz des Vermieters

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08
    Forderungen auf Zahlung des Mietzinses sind deshalb regelmäßig keine betagten, sondern befristete Forderungen (BGH, Urteil vom 28.03.1990 - VIII ZR 17/89, BGHZ 111, 84; Urteil vom 30.01.1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513; Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388; Urteil vom 02.06.2005 - IX ZR 263/03, ZIP 2005, 1521; Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 7/06, ZIP 2007, 239; Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 183/05, ZIP 2008, 117).
  • BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87

    Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08
    Nicht erfüllbar, da noch nicht entstanden, sind hingegen künftige Ansprüche (BGH, Urteil vom 10.03.1988 - VII ZR 8/87, BGHZ 103, 362; Bamberger/Roth/Dennhardt, BeckOK § 387 Rn. 34f.; Palandt/Grüneberg a.a.O. § 387 Rn. 12; MünchKomm-BGB/ Schlüter, BGB 5. Aufl. § 387 Rn. 38; Staudinger/Gursky, BGB § 387 Rn. 120).
  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 161/06

    Geschaftsführerhaftung für abgeführte Lohnsteuer bei unberechtigt bezogener

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08
    Forderungen auf Zahlung des Mietzinses sind deshalb regelmäßig keine betagten, sondern befristete Forderungen (BGH, Urteil vom 28.03.1990 - VIII ZR 17/89, BGHZ 111, 84; Urteil vom 30.01.1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513; Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388; Urteil vom 02.06.2005 - IX ZR 263/03, ZIP 2005, 1521; Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 7/06, ZIP 2007, 239; Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 183/05, ZIP 2008, 117).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08
    Forderungen auf Zahlung des Mietzinses sind deshalb regelmäßig keine betagten, sondern befristete Forderungen (BGH, Urteil vom 28.03.1990 - VIII ZR 17/89, BGHZ 111, 84; Urteil vom 30.01.1997 - IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513; Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388; Urteil vom 02.06.2005 - IX ZR 263/03, ZIP 2005, 1521; Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 7/06, ZIP 2007, 239; Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 183/05, ZIP 2008, 117).
  • BGH, 09.02.1983 - VIII ZR 305/81

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 12 U 101/08
    Teilweise wird für den Fall, dass eine bestimmte Dauer des Mietverhältnisses feststeht, die Ansicht vertreten, dass es sich bei den auf diese bestimmte Dauer des Mietverhältnisses entfallenden Mietzinsen um betagte Forderungen handelt (Bamberger/Roth/Dennhardt, BeckOK a.a.O. § 387 Rn. 34; Staudinger/Gursky a.a.O. § 387 Rn. 121; vgl. BGH, Urteil vom 09.02.1983 - VIII ZR 305/81, BGHZ 86, 382).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schaffung einer Aufrechnungslage

  • BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 327/00

    Rechtsfolgen der Kenntnis einer Vorausabtretung

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08   

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https://dejure.org/2009,3099
OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08 (https://dejure.org/2009,3099)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.01.2009 - 11 U 70/08 (https://dejure.org/2009,3099)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 11 U 70/08 (https://dejure.org/2009,3099)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Kapitalanlegers gegen einen Anlageberater; Begriff der groben Fahrlässigkeit

  • Betriebs-Berater

    Zum grob fahrlässigen Handeln eines Kapitalanlegers

  • Judicialis

    BGB § 199

  • rechtsportal.de

    BGB § 199
    Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Kapitalanlegers gegen einen Anlageberater; Begriff der groben Fahrlässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verjährungsbeginn bei Ansprüchen wegen Falschberatung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum grob fahrlässigen Handeln eines Kapitalanlegers

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 52 -, - FalkFonds 75 -, grob fahrlässige Unkenntnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 438
  • BB 2009, 337 (Kurzinformation)
  • NZG 2009, 273 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Bei der Würdigung von Beweisen muss der Richter "nach freier Überzeugung" (so § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) davon überzeugt sein, dass auf der Grundlage eines Beweisergebnisses eine Tatsache mit derart hoher Wahrscheinlichkeit festzustellen ist, dass Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie - in Anbetracht der allgemeinen Grenzen menschlicher Erkenntnisfähigkeit - völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256. BGHZ 61, 165, 169. BGH NJW 2000, 953, 954).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Bei der Würdigung von Beweisen muss der Richter "nach freier Überzeugung" (so § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) davon überzeugt sein, dass auf der Grundlage eines Beweisergebnisses eine Tatsache mit derart hoher Wahrscheinlichkeit festzustellen ist, dass Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie - in Anbetracht der allgemeinen Grenzen menschlicher Erkenntnisfähigkeit - völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256. BGHZ 61, 165, 169. BGH NJW 2000, 953, 954).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Die Beklagte, die die Einrede der Verjährung erhebt, muss auch die grob fahrlässige Unkenntnis des Klägers im Sinne von § 199 BGB beweisen (vgl. BGHZ 171, 1 ff. BGH NJW 2008, 2576 ff.).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, kein Freibrief für den Vermittler ist, Risiken abweichend davon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (BGH, NJW-RR 2007, 1690. Senat Beschluss vom 7. September 2007 - 11 U 135/07).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Die Beklagte, die die Einrede der Verjährung erhebt, muss auch die grob fahrlässige Unkenntnis des Klägers im Sinne von § 199 BGB beweisen (vgl. BGHZ 171, 1 ff. BGH NJW 2008, 2576 ff.).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Bei der Würdigung von Beweisen muss der Richter "nach freier Überzeugung" (so § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) davon überzeugt sein, dass auf der Grundlage eines Beweisergebnisses eine Tatsache mit derart hoher Wahrscheinlichkeit festzustellen ist, dass Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie - in Anbetracht der allgemeinen Grenzen menschlicher Erkenntnisfähigkeit - völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256. BGHZ 61, 165, 169. BGH NJW 2000, 953, 954).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Weitere Voraussetzung ist, dass der Prospekt dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden ist, dass der Inhalt des Prospektes von dem Interessenten noch zur Kenntnis genommen werden konnte (BGH, Urteil vom 21. März 2005 - II ZR 140/03 m. w. N.).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Eine Reihe von Oberlandesgerichten hält es für einen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigenden schweren Verstoß gegen die Gebote des eigenen Interesses des Anlageinteressenten, wenn er es im Zusammenhang mit einer bedeutsamen Investitionsentscheidung unterlässt, den ihm von einem Anlageberater oder einem Anlagevermittler zur Verfügung gestellten Anlageprospekt durchzulesen, und aus diesem Grunde nicht bemerkt, dass er falsch beraten oder ihm eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist (so OLG Frankfurt am Main, OLGR 2008, 880, 881 f und Beschluss vom 20. September 2007 - 14 W 75/07 - juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18. April 2008 - I-16 U 275/06 - juris Rn. 58 ff; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 13 U 10/08 - juris Rn. 7 f; Brandenburgisches OLG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 12 U 140/08 - juris Rn. 26 ff und vom 30. April 2009 - 12 U 225/08 - juris Rn. 24; OLG Celle, OLGR 2009, 121) Dabei wird teilweise grob fahrlässige Unkenntnis selbst für den Fall bejaht, dass der Prospekt erst bei oder sogar kurz nach der Zeichnung übergeben worden ist (OLG Köln aaO; Brandenburgisches OLG aaO), teilweise nur für den Fall, dass der Prospekt ausreichende Zeit vor dem abschließenden Beratungsgespräch vorgelegen hat (OLG Celle aaO).
  • OLG Köln, 25.08.2009 - 24 U 154/08

    Haftung eines Anlageberaters

    Unabhängig von solchen konkreten Anlässen mag ein Anleger zwar im eigenen Interesse gehalten sein, einen übergebenen Prospekt zu studieren und auch die darin enthaltenen Risikohinweise zur Kenntnis zu nehmen (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 145/06, NJW-RR 2007, 1692 f.); grobe Fahrlässigkeit fällt ihm dann jedoch nach Einschätzung des Senats nicht zur Last (ebenso OLG München, Urt. v. 06.09.2006, 20 U 2694/06; OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2007, 4 U 98/07; a.A. OLG Celle, MDR 2009, 438 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2008, 880 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.04.2008, I-16 U 275/06; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.02.2009, 12 U 140/08).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 19 U 2/10

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Es ist ausgeschlossen, dass ein Anlageinteressent im Laufe des Beratungsgesprächs von dem Inhalt eines derartigen Prospekts Kenntnis nehmen kann (so im Ergebnis auch: OLG Celle, Urteil vom 8.01.2009, 11 U 70/08, zitiert nach Juris; a.A.: OLG Frankfurt/M., Urteil vom 19.08.2009, 17 U 98/09, zitiert nach Juris).
  • LG Bremen, 28.01.2010 - 2 O 2431/08
    Ob demgegenüber die erstgenannte Auffassung, die in ihren Grundsätzen der Ansicht des Gerichts entspricht, einer Qualifikation dahingehend bedarf, dass bei sehr umfangreichen Prospekten, die erst im Beratungsgespräch am Tage der Beitrittserklärung übergeben wurden, nicht in gleicher Weise eine Kenntnisnahme vom Anleger erwartet werden kann (so OLG Celle, Urt. v. 08.01.2009 - 11 U 70/08, MDR 2009, 438), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden: Da unstreitig die Übergabe des Prospekts im Vorfeld der Zeichnung erfolgte und der Prospekt den Gesprächen vor der Zeichnung zugrunde lag, hatte der Kläger jedenfalls genügend Zeit und auch Anlass, den Prospekt inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen.
  • LG Bremen, 09.04.2009 - 2 O 2547/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB wegen

    Ob demgegenüber die erstgenannte Auffassung, die in ihren Grundsätzen der Ansicht des Gerichts entspricht, einer Qualifikation dahingehend bedarf, dass bei sehr umfangreichen Prospekten, die erst im Beratungsgespräch am Tage der Beitrittserklärung übergeben wurde, nicht in gleicher Weise eine Kenntnisnahme vom Anleger erwartet werden kann (so OLG Celle, Urt.v. 08.01.2009, Az.: 11 U 70/08), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden: Da der Kläger den Prospekt bereits im Februar 2002 erhielt, hatte er jedenfalls genügend Zeit und wegen der erneuten Zeichnung einer Beteiligung am Falk-Fonds 75 am 11.03.
  • OLG Schleswig, 28.01.2010 - 14 U 88/09

    Pflichten des Anlageberaters

    So führt das OLG Celle (OLGReport Celle 2009, 121) ebenfalls aus, dass mit der Abgabe der Beitrittserklärung des Anlegers die Anlageberatung abgeschlossen ist.
  • OLG Koblenz, 17.02.2009 - 1 U 727/08
    Die im Hinweisbeschluss für den vorliegenden Einzelfall geäußerte - vorläufige - Rechtsansicht (grob fahrlässig i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterlassene Kenntnisnahme des sich nach dem Inhalt des Fondsprospekts unmittelbar aufdrängenden Beratungsfehlers) stellt sich im Übrigen keinesfalls als unvertretbar dar (vgl. zuletzt etwa OLG Celle, Urteil vom 8. Januar 2009 - 11 U 70/08 - juris); die in der Berufungsbegründung angezogenen höchstrichterlichen Judikate sind für die hier inmitten stehende Verjährungsfrage nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - I-10 W 109/08   

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https://dejure.org/2008,2503
OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - I-10 W 109/08 (https://dejure.org/2008,2503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2008 - I-10 W 109/08 (https://dejure.org/2008,2503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2008 - I-10 W 109/08 (https://dejure.org/2008,2503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RVG § 55; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 3; ; ZPO §§ 104 f; ; BerHG § 1 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ausweg Anrechnung auf den Gebührensatz bei Prozesskostenhilfe?

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2009, 276
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Oldenburg, 08.05.2008 - 8 W 57/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
    Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08 (JURIS) sogar weitergehend auch für den Fall, dass die Prozesspartei Anspruch auf Beratungshilfe hätte; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    auch eine etwaige Bedürftigkeit des Mandanten im Sinne der Beratungshilfe offenbar, so dass der Anwalt sich über die Vorschriften der Beratungshilfe absichern kann (vgl. auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08; OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08).

    Überdies bestünde die Gefahr, dass der Anwalt neben der aus der Staatskasse zu erstattenden vollen Verfahrensgebühr auch die vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen bis dahin noch solventen Mandanten erhält (vgl. auch OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08).

  • OLG Braunschweig, 12.09.2008 - 2 W 358/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
    Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08 (JURIS) sogar weitergehend auch für den Fall, dass die Prozesspartei Anspruch auf Beratungshilfe hätte; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    auch eine etwaige Bedürftigkeit des Mandanten im Sinne der Beratungshilfe offenbar, so dass der Anwalt sich über die Vorschriften der Beratungshilfe absichern kann (vgl. auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08; OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08).

    Auch steht § 58 Abs. 2 RVG nicht entgegen, weil es in den hier fraglichen Fällen nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen oder Zahlungen geht, sondern um die Frage, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstehen und festzusetzen sind (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS).

  • OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08

    Verminderte Verfahrensgebühr bei Tätigkeit eines Anwalts im vorgerichtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
    Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08 (JURIS) sogar weitergehend auch für den Fall, dass die Prozesspartei Anspruch auf Beratungshilfe hätte; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    Auch steht § 58 Abs. 2 RVG nicht entgegen, weil es in den hier fraglichen Fällen nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen oder Zahlungen geht, sondern um die Frage, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstehen und festzusetzen sind (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS).

  • OLG Bamberg, 01.07.2008 - 2 WF 92/08

    Prozesskostenhilfe: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
    Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08 (JURIS) sogar weitergehend auch für den Fall, dass die Prozesspartei Anspruch auf Beratungshilfe hätte; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    Der durch die Kürzung entfallende Teil der Verfahrensgebühr lebt nicht nachträglich wieder auf, sofern es dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nicht gelingt, seinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der Geschäftsgebühr gegenüber seinem Mandanten oder dem Gegner zu realisieren; eine solche Ausnahme lässt sich weder der Anrechnungsvorschrift entnehmen (vgl. auch OLG Bamberg Beschluss vom 01.07.2008, 2 WF 92/08 und OLG Oldenburg Beschluss vom 27.05.2008, 2 WF 81/08) noch erscheint sie geboten.

  • OLG Oldenburg, 23.06.2008 - 5 W 34/08

    Abzug der vorgerichtlich entstehenden Geschäftsgebühr für Beratungshilfe nach Nr.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
    Unterlässt er den gebotenen Hinweis und wird ohne Beratungshilfeschein tätig, so steht ihm lediglich die Gebühr des RVG VV-Nr. 2500 in Höhe von EUR 10,- zu (OLG Oldenburg Beschluss vom 23.06.2008, 5 W 34/08), die nur der Mandant schuldet und die nicht anzurechnen ist.

    Ob aus der späteren Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gefolgert werden kann, dass regelmäßig bereits vorprozessual die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe erfüllt waren (so OLG Oldenburg Beschluss v. 23.06.2008, 5 W 34/08), erscheint zweifelhaft, mag aber letztlich dahinstehen.

  • OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08

    Automatische Kürzung der Verfahrensgebühr bei der Entstehung der Geschäftsgebühr;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
    Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08 (JURIS) sogar weitergehend auch für den Fall, dass die Prozesspartei Anspruch auf Beratungshilfe hätte; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    Der durch die Kürzung entfallende Teil der Verfahrensgebühr lebt nicht nachträglich wieder auf, sofern es dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nicht gelingt, seinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der Geschäftsgebühr gegenüber seinem Mandanten oder dem Gegner zu realisieren; eine solche Ausnahme lässt sich weder der Anrechnungsvorschrift entnehmen (vgl. auch OLG Bamberg Beschluss vom 01.07.2008, 2 WF 92/08 und OLG Oldenburg Beschluss vom 27.05.2008, 2 WF 81/08) noch erscheint sie geboten.

  • LAG Düsseldorf, 07.08.2008 - 13 Ta 185/08

    Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren; Anrechnung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
    auf einen maximal abzusetzenden Gebührensatz Bezug nimmt, liegt es nahe, die nach § 49 RVG zu bemessene Verfahrensgebühr nicht um den hälftigen Betrag der nach § 13 RVG berechneten Geschäftsgebühr, sondern um den hälftigen Gebührensatz der angefallenen Geschäftsgebühr zu vermindern (im Ergebnis ebenso LAG Beschluss vom 07.08.2008, 13 TA 185/08: die Höhe der anzurechnenden Geschäftsgebühr ist unter Anwendung der Tabelle des § 49 RVG zu berechnen).
  • OLG Schleswig, 03.03.2008 - 15 WF 9/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vorrangige Verrechnung der außergerichtlich entstandenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
    Der Senat vermag der Ansicht nicht zu folgen, dass die für den Fall des § 58 Abs. 2 RVG vorgesehene vorrangige Verrechnung der anteilig anzurechnenden Geschäftsgebühr auf die Differenz zwischen der Regelvergütung und Wahlanwaltsvergütung auch dann vorzunehmen ist, wenn die Geschäftsgebühr noch nicht gezahlt worden ist (vgl. OLG Schleswig Beschluss vom 03.03.2008, 15 WF 9/08, MDR 2008, 947).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
    Mit Beschluss vom 22.01.2008, VIII ZB 57/07 (Rpfleger 2008, 332 = MDR 2008, 592 = AGS 2008, 158) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtssprechung dahingehend präzisiert, dass die Verfahrensgebühr gem. RVG VV-Nr. 3100 wegen der in RVG VV-Vorbem. 3 Abs. 4 vorgesehenen Anrechnung eines Teils der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 von vornherein nur in gekürzter Höhe entsteht.
  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berufung der Staatskasse im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08
    Es gibt auch nach Auffassung des Senats keine rechtfertigenden Gründe dafür, im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG eine Anrechnung nur dann vorzunehmen, wenn der Anwalt die anrechenbare zweite Hälfte der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr tatsächlich erhalten hat (so aber OLG Stuttgart Beschluss vom 15.01.2008, 8 WF 5/08).
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06

    Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der

    Die Frage, ob diese Grundsätze auch auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG anzuwenden sind, stellt sich - wie der Senat bereits im Beschluss vom 27.11.2008, I-10 W 109/08 ausgeführt hat - nur dort, wo ein Anwendungsfall der RVG VV-Vorbemerkung 3.4 vorliegt, das heißt eine Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 angefallen ist.

    Anders als in dem dem Senatsbeschluss vom 27.11.2008, 10 W 109/08 zugrunde liegenden Fall ist hier anzunehmen, dass die Voraussetzungen, unter denen Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, bereits zum Zeitpunkt der vorprozessualen Tätigkeit des Antragstellers vorgelegen haben.

    Eine angefallene Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.11.2008, 10 W 109/08) auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2009 - 10 W 120/08
    Die Frage, ob diese Grundsätze auch auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG anzuwenden sind, stellt sich - wie der Senat bereits im Beschluss vom 27.11.2008, I-10 W 109/08 ausgeführt hat - nur dort, wo ein Anwendungsfall der RVG VV -Vorbemerkung 3.4 vorliegt, das heißt eine Geschäftsgebühr nach RVG VV -Nr. 2300 angefallen ist.

    Anders als in dem dem Senatsbeschluss vom 27.11.2008, 10 W 109/08 zugrunde liegenden Fall ist hier anzunehmen, dass die Voraussetzungen, unter denen Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, bereits zum Zeitpunkt der vorprozessualen Tätigkeit des Antragstellers vorgelegen haben.

    Eine angefallene Geschäftsgebühr nach RVG VV -Nr. 2300 ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.11.2008, 10 W 109/08) auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV -Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV -Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

  • OLG Hamm, 25.09.2009 - 25 W 333/09

    Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts bei Möglichkeit von Beratungshilfe;

    Da das Gesetz in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV zum RVG nicht danach unterscheidet, ob der Partei im nachfolgenden Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet wird, ist die Anrechnung nicht auf die Wahlanwaltsgebühren beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2008, AZ: 10 W 109/08, Tz. 10 = OLGR Düsseldorf 2009, 121-123).

    Die Geschäftsgebühr nach Ziff. 2300 VV zum RVG ist zur Hälfte uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV zum RVG anzurechnen und nicht auf die Differenz zwischen der Vergütung des beigeordneten Anwalts und die Wahlanwaltsvergütung (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27.11.2008, AZ: 10 W 109/08 Tz. 15 = OLGR Düsseldorf 2009, 121-123 und vom 27.01.2009, AZ: 10 W 120/08, Tz. 19, OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2009, AZ: 8 WF 211/08, Tz. 14 = OLGR Stuttgart 2009, 222-224, OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2009, AZ: 17 WF 192/08).

  • OLG Bamberg, 21.03.2018 - 2 WF 15/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei bewilligter

    Das Beschwerdegericht hält an seiner bisherigen Auffassung (vgl. Beschluss vom 13.11.2017, Az. 2 WF 264/17) fest, die auch vom 7. (Familien-)Senat des Oberlandesgerichts Bamberg (vgl. Beschluss vom 21.10.2016, Az. 7 WF 252/16) und vom 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg (vgl. Beschluss vom 21.08.2008, 4 W 118/08 = JurBüro 2008, 640) sowie weiteren Oberlandesgerichten geteilt wird (z.B. OLG Dresden vom 30.11.2016, Az. 20 WF 1122/16 = FamRZ 2017, 994; OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.2009, 25 W 333/09 - juris; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 133).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10

    Reduzierung der von der Staatskasse auszugleichenden Verfahrensgebühr

    12 Die nach § 13 RVG berechnete Geschäftsgebühr reduziert in Anwendung der oben geschilderten Grundsätze die von der Staatskasse an den Beschwerdegegner auszugleichende Verfahrensgebühr (wie hier OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.5.2008, Az.: 2 WF 81/08; OLG Celle, Beschluss vom 13.11.2008, Az.: 20 WF 312/08; OLG Dresden, Beschluss vom 26.11.2008, Az.: 20 WF 839/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2008, Az.: 10 W 109/08, sämtlich zitiert nach juris).

    Die Anrechnung widerspricht auch der in § 122 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO vorgesehenen Forderungssperre nicht, da diese nur für die durch Prozesskostenhilfe abgedeckten Gebühren gilt und die anwaltliche Geschäftsgebühr durch die vorgerichtliche Anwaltstätigkeit ausgelöst wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2008, Az.: 10 W 109/08 -zitiert nach juris).

  • OLG Koblenz, 23.06.2009 - 14 W 380/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung einer fiktiven Geschäftsgebühr auf die

    Zitierungen zu Leitsatz 1: Anschluss OLG Hamm, 28. Januar 2009, 6 WF 426/08, OLGR Hamm 2009, 221 und OLG Düsseldorf, 27. November 2008, 10 W 109/08, OLGR Düsseldorf, 2009, 121; entgegen OLG Stuttgart, 15. Januar 2008, 8 WF 5/08, FamRZ 2008, 1013 (Rn.20).

    Mit der ganz herrschenden Meinung der Oberlandesgerichte (OLG Braunschweig AGS 2008, 606; OLG Bamberg JurBüro 2008, 640; OLG Düsseldorf v. 27.11.2008, I-10 W 109/08; OLG Koblenz, v. 14.11.2008, 9 WF 728/08; OLG Celle v. 13.11.2008, 10 WF 312/08; OLG Oldenburg v. 27.5.2008, 2 WF 81/08 sowie v. 8.5.2008, 8 W 57/08; LAG Düsseldorf, v. 2.11.2007, 13 Ta 181/07, Niedersächs.

  • OLG Hamm, 28.01.2009 - 6 WF 426/08

    PKH: (Keine) Anrechnung fiktiver Geschäftsgebühren

    Der Senat folgt grundsätzlich der mittlerweile in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vorherrschenden Ansicht, dass auch bei der Vergütungsfestsetzung für einen im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt die Anrechnungsvorschrift in Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG Anwendung findet (in diesem Sinne auch OLG Braunschweig, B.v.12.9.2008, AGS 2008, 606; OLG Bamberg, B. v. 21.8.2008, JurBüro 2008, 640; OLG Düsseldorf, B. v. 27.11.2008, Az. I 10 W 109/08; OLG Koblenz, B. v. 14.11.2008, Az. 9 WF 728/08; OLG Celle, B. v. 13.11.2008, Az. 10 WF 312/08; OLG Oldenburg, B. v. 27.5.2008, Az. 2 WF 81/08 sowie B. v. 8.5.2008, Az. 8 W 57/08; LAG Düsseldorf, B. v. 2.11.2007, Az. 13 Ta 181/07, Niedersächs.
  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 13 Ta 302/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Die Kammer folgt in diesem Punkt der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2009 - I-10 W 120/08 -, AGS 2009, 123; OLG Düsseldorf vom 27. November 2008 - 10 W 109/08 -, JurBüro 2009, 133; OLG Braunschweig vom 12. September 2008 - 2 W 358/08 -, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 7. August 2008 - 13 Ta 185/08 -, Rpfleger 2009, 158; OLG Bamberg vom 1. Juli 2008 - 2 WF 92/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 27. Mai 2008 - 2 WF 81/08 -, zitiert nach juris; ).
  • LAG Hessen, 12.06.2009 - 13 Ta 303/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Die Kammer folgt in diesem Punkt der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2009 - I-10 W 120/08 -, AGS 2009, 123; OLG Düsseldorf vom 27. November 2008 - 10 W 109/08 -, JurBüro 2009, 133; OLG Braunschweig vom 12. September 2008 - 2 W 358/08 -, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 7. August 2008 - 13 Ta 185/08 -, Rpfleger 2009, 158; OLG Bamberg vom 1. Juli 2008 - 2 WF 92/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 27. Mai 2008 - 2 WF 81/08 -, zitiert nach juris; ).
  • LAG Hessen, 28.04.2009 - 13 Ta 115/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Die Kammer folgt in diesem Punkt der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2009 - I-10 W 120/08 -, AGS 2009, 123; OLG Düsseldorf vom 27. November 2008 - 10 W 109/08 -, JurBüro 2009, 133; OLG Braunschweig vom 12. September 2008 - 2 W 358/08 -, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 7. August 2008 - 13 Ta 185/08 -, Rpfleger 2009, 158; OLG Bamberg vom 1. Juli 2008 - 2 WF 92/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 27. Mai 2008 - 2 WF 81/08 -, zitiert nach juris; ).
  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 13 Ta 530/09

    Kürzung der Verfahrensgebühr wegen außergerichtlich entstandener Geschäftsgebühr

  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 13 Ta 177/10

    Rechtsanwaltsgebühren - Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr

  • OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen

  • LAG Hessen, 08.11.2010 - 13 Ta 374/10

    Kostenfestsetzung - Rechtsanwaltsvergütung - Gesetzesänderung - Berechnung bei

  • LAG Hessen, 19.04.2010 - 13 Ta 104/10

    Kostenfestsetzung - Anrechnung von Gebühren - Geschäftsgebühr - Verfahrensgebühr

  • OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 258/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich

  • VG Minden, 25.03.2009 - 6 K 782/06
  • OLG Hamm, 12.02.2009 - 6 WF 475/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Bewilligung

  • OLG Hamm, 28.01.2009 - 6 WF 384/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11

    Notwendigkeit der Beachtung des zum 05.08.2009 in Kraft getretenen § 15a RVG bei

  • VG Frankfurt/Main, 08.02.2011 - 7 O 2000/10

    Jugendwohlfahrts und Jugendförderungsrecht

  • AG Bad Iburg, 22.01.2009 - 5 F 412/08

    Anrechnung einer anteiligen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Rahmen

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