Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 23.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.01.2009 - 1 W 57/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,960
OLG Schleswig, 05.01.2009 - 1 W 57/08 (https://dejure.org/2009,960)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.01.2009 - 1 W 57/08 (https://dejure.org/2009,960)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Januar 2009 - 1 W 57/08 (https://dejure.org/2009,960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Kennst Du mich noch?" - Zur Streitwertbemessung im Fall des E-Mail-Spam und zur Zurechnung von eigenen, die Beeinträchtigung verstärkenden, Handlungen des Unterlassungsgläubigers zu Lasten des Unterlassungschuldners.

  • openjur.de

    §§ 823, 1004 BGB; § 34 BDSG

  • Telemedicus

    Streitwertfestsetzung bei Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • Telemedicus

    Streitwertfestsetzung bei Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • webshoprecht.de

    Zum Streitwert bei unerwünscht zugesandten Werbe-E-Mails

  • JurPC

    Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • aufrecht.de

    Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • info-it-recht.de

    Streitwert bei E-Mail-Spam betragt 4500 Euro

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 3 ZPO
    Bei unaufgeforderter Zusendung von Werbe-E-Mails gilt ein Streitwert von 4.500,00 EUR

  • damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 3 ZPO
    Zum Streitwert für datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Streitwert bei unerwünscht zugesandten Werbe-E-Mails

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung]

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Berechnung des Streitwertes eines Unterlassungsbegehrens bei E-Mail-Spam

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Berechnung des Streitwertes eines Unterlassungsbegehrens bei E-Mail-Spam

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streitwert bei SMS-Mitteilung über eingegangene (unaufgeforderte) E-Mail

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Streitwert bei SMS-Mitteilung über eingegangene (unaufgeforderte) E-Mail

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei unerwünschter E-Mail-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei E-Mail-Spam 4.500,- EUR

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei E-Mail-Spam 4.500,- EUR

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
  • MMR 2009, 215 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 022
  • afp 2009, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der

    Zum Teil wird zur Begründung angeführt, es müsse auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen berücksichtigt werden (z.B. OLG Schleswig, JurBüro 2009, 256, wohl auch KG, Beschluss vom 27.2.2007, 21 W 7/07 [nicht veröffentlicht], zit. nach OLG Schleswig, aaO.).
  • KG, 17.01.2022 - 5 W 152/21

    Catch-all-Funktion - Gegenstandswert bei Anspruch auf Unterlassung unerbetener

    (cc) Bei der Bewertung der Bedeutung, die jede unerbetene E-Mail-Werbung für die Nutzung der für private Belange unterhaltenen E-Mail-Adresse hat, ist ferner dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich bei der Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails um ein Massenphänomen handelt, bei dem jedes einzelne E-Mail-Schreiben dazu beiträgt, dass der Empfänger die eigene Privatsphäre nicht ohne sein Zutun von unverlangten Zuschriften freihalten kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17, BGHZ 219, 233-242, Rn. 25 nach juris; vgl. ferner Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05. Januar 2009 - 1 W 57/08, Rn. 12, juris).
  • AG Düsseldorf, 10.07.2012 - 29 C 2193/12

    Unterlassungsanspruch wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten

    Auch der Abschreckungseffekt für die Zukunft ist zu berücksichtigen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2009, Az.: 1 W 57/08, zitiert nach Juris).
  • AG Hamburg, 29.12.2011 - 17b C 66/11
    Maßgeblich ist, dass nicht nur die Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und Löschen der E-Mails, sondern auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen, die in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Belästigung erst bestimmen, zu berücksichtigen sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.01.2009, 1 W 57/08, zitiert nach juris).
  • AG Westerstede, 30.09.2009 - 21 C 52/09
    Dem vom Kläger zitierten Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 05.01.2009 (1 W 57/08) lässt sich nichts für eine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Westerstede im vorliegenden Rechtsstreit entnehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.10.2008 - 8 U 487/07 - 137   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10032
OLG Saarbrücken, 23.10.2008 - 8 U 487/07 - 137 (https://dejure.org/2008,10032)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.10.2008 - 8 U 487/07 - 137 (https://dejure.org/2008,10032)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 8 U 487/07 - 137 (https://dejure.org/2008,10032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen eines im Strafverfahren erstatteten Gutachtens mit anschließender Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § ... 21; ; StGB § 63; ; StPO § 112a; ; StPO § 126a; ; ZPO § 301 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 412; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 538 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7; ; BGB § 839a Abs. 1; ; BGB § 839a Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 8 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Haftung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen eines im Strafverfahren erstatteten Gutachtens mit anschließender Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 21.07.2004 - 26 U 8/04

    Schadensberechnung bei nachteiligem Unterhaltsvergleich aufgrund falscher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2008 - 8 U 487/07
    1. Die Berufung hätte schon deshalb (vorläufigen) Erfolg, weil das Landgericht entgegen § 301 Abs. 1 S. 2 ZPO nur ein Teilgrundurteil über die Leistungsanträge zu 1 und 2 erlassen hat, ohne zugleich über den Klageantrag zu 3 (Feststellungsantrag) zu entscheiden, was wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen erforderlich gewesen wäre (vgl. dazu BGH NJW 2001, 155; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 414 f. - zitiert nach juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2008 - 8 U 487/07
    Dieser Grundsatz, der der Prozesswirtschaftlichkeit dient, verdient in den Fällen eines unzulässigen Teilurteils Vorrang vor dem Verbot, einen in der Vorinstanz anhängig gebliebenen Klageteil in die Berufungsinstanz zu ziehen (OLG Schleswig NJW-RR 1997, 1092, 1094 m. w. N.; vgl. auch BGH WM 1994, 865 Rn. 25 - zitiert nach juris).
  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2008 - 8 U 487/07
    Dabei bedarf es zur Beurteilung ihres Schweregrades einer Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Tatvorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 12.06.2008 - 3 StR 84/08 - zitiert nach juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2008 - 8 U 487/07
    Dieser hat vielmehr bestätigt (Bl. 334), dass man bei Zugrundelegung der im Schriftsatz des Beklagten vom 09.07.2007 (Bl. 322 ff.) dargestellten 13 Kategorien auf eine Borderlinestörung nach heutigem Sinne schließen könne, die die Vermutung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB nahe lege (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 18.03.2008 - 4 StR 6/08 - zitiert nach juris Rn. 4).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2008 - 8 U 487/07
    Diese Beurteilung ist überzeugend: Aus der von dem Beklagten aufgrund der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnis, dass die Taten des Klägers zum Nachteil der vernommenen Zeuginnen ohne äußeren Anlass abrupt und impulshaft begannen und während der Episoden eine Einengung des Wahrnehmungsfeldes sowie eine fehlende Ansprechbarkeit für Außenreize und eine fehlende Sinnkontinuität des Erlebens zu beobachten war, dass sich nach kurzem zeitlichen Verlauf die Symptomatik mit vollständiger Distanzierung zurückbildete, dass nachfolgend eine affektive Schwankung mit Niedergeschlagenheit und Zerknirschung zu beobachten war und dass keine über den Augenblick hinausreichenden Intensionen festzustellen waren, ist zu schließen, dass auch eine Einordnung unter das 4. Merkmal des § 20 StGB (schwere andere seelische Abartigkeit) gerechtfertigt wäre (vgl. hierzu grundlegend BGHSt 49, 45 ff., Rn. 32 - zitiert nach juris).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2008 - 8 U 487/07
    1. Die Berufung hätte schon deshalb (vorläufigen) Erfolg, weil das Landgericht entgegen § 301 Abs. 1 S. 2 ZPO nur ein Teilgrundurteil über die Leistungsanträge zu 1 und 2 erlassen hat, ohne zugleich über den Klageantrag zu 3 (Feststellungsantrag) zu entscheiden, was wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen erforderlich gewesen wäre (vgl. dazu BGH NJW 2001, 155; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 414 f. - zitiert nach juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 23.01.2008 - 2 StR 426/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand); Schuldunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2008 - 8 U 487/07
    Damit sind aber die Anforderungen an einen Zustand im Sinne des § 63 StGB erfüllt, da es genügt, dass die Befindlichkeit des Täters aufgrund einer länger andauernden seelischen Störung derart beschaffen ist, dass bereits alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit in Bezug auf eine konkrete Tat auslösen können (BGH vom 23.1.2008 - 2 StR 426/07 - Rn. 4 - zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 27.05.1997 - 3 U 148/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2008 - 8 U 487/07
    Dieser Grundsatz, der der Prozesswirtschaftlichkeit dient, verdient in den Fällen eines unzulässigen Teilurteils Vorrang vor dem Verbot, einen in der Vorinstanz anhängig gebliebenen Klageteil in die Berufungsinstanz zu ziehen (OLG Schleswig NJW-RR 1997, 1092, 1094 m. w. N.; vgl. auch BGH WM 1994, 865 Rn. 25 - zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Insoweit sei auf das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 23.10.2008 (8 U 487/07, OLGR 2009, 196 ff.) zu verweisen.

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn es von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht - auch: wenn die festgestellten Tatsachen überhaupt nicht existieren (MünchKomm-BGB/Wagner, aaO Rn. 19) -, die Befunderhebung, soweit nicht vom Gericht vorgegeben, fehlerhaft oder unvollständig ist (Palandt/Sprau, BGB 76. Aufl. § 839a Rn. 3) oder wenn das Gutachten aus Befundtatsachen (SaarlOLG OLGR 2009, 196, 197) bzw. dem festgestellten Sachverhalt falsche Schlüsse zieht (BGHZ 198, 265, 269 Rn. 17; Knerr in Geigel, aaO Rn. 6).

    aa) Dieser Maßstab gilt gleichermaßen für die Haftung des Sachverständigen nach § 839a BGB; der Gutachter muss unbeachtet gelassen haben, was jedem Sachkundigen hätte einleuchten müssen, und seine Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar sein (BGHZ 198, 265, 273 Rn. 27; SaarlOLG OLGR 2009, 196, 198; OLG Braunschweig, Urteil vom 19.01.2017 - 2 U 119/14, juris Rn. 38; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts 2. Aufl. Rn. 677).

    Die Darlegung und der Nachweis eines (mindestens) grob fahrlässigen Verschuldens des gerichtlichen Sachverständigen obliegen dem Geschädigten (BGHZ 198, 265, 274 Rn. 29; SaarlOLG OLGR 2009, 196, 197).

    aa) Bei dem Anspruch aus § 839a BGB besteht im Unterschied zu sonstigen Schadensersatzansprüchen die Besonderheit, dass die Erstattung eines unrichtigen Gutachtens zur Begründung der Haftung nicht ausreicht, der Sachverständige vielmehr vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben muss, und dass das Vorliegen (mindestens) grober Fahrlässigkeit, wie oben ausgeführt, aus der Perspektive eines Sachkundigen (BGHZ 198, 265, 273 Rn. 27; SaarlOLG OLGR 2009, 196, 198; OLG Braunschweig, Urteil vom 19.01.2017 - 2 U 119/14, juris Rn. 38; Stein/Itzel/Schwall, aaO Rn. 677), also hier eines Aussagepsychologen, zu beurteilen ist.

  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    a) Unrichtig ist ein Sachverständigengutachten, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht; dies ist insbesondere der Fall, wenn es von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht oder aus dem festgestellten Sachverhalt falsche Schlüsse zieht (s. OLG Rostock, OLGR 2006, 803; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 197; OLG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 U 8/10, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 839a Rn. 3; MünchKommBGB/Wagner, 6. Aufl., § 839a Rn. 17; Bamberger/Roth/Reinert, BGB, 3. Aufl., § 839a Rn. 5; Staudinger/Wöstmann, BGB [2013], § 839a Rn. 9; Erman/Hecker, BGB, 13. Aufl., Rn. 4).

    Dieser Maßstab gilt gleichermaßen für die Haftung des Sachverständigen nach § 839a BGB; der Gutachter muss unbeachtet gelassen haben, was jedem Sachkundigen hätte einleuchten müssen, und seine Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar sein (s. OLG Schleswig, DS 2008, 32, 33; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 198; OLG Köln, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch OLG Celle, DS 2010, 32, 33 und OLG Rostock, OLGR 2006, 803, die allerdings - entgegen der Ansicht des erkennenden Senats - darauf abstellen wollen, dass die Unrichtigkeit des Gutachtens jedermann, also auch den entscheidenden Richtern, auf Grund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht