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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05 - 102   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1991
OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05 - 102 (https://dejure.org/2009,1991)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.01.2009 - 5 U 698/05 - 102 (https://dejure.org/2009,1991)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 5 U 698/05 - 102 (https://dejure.org/2009,1991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen aus einer bestehenden Vollkaskoversicherung bei Kollision mit einem Fahrzeug eines vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmers im Zustand relativer Fahruntüchtigkeit; Herbeiführen eines Versicherungsfalls durch Alkoholisierung des ...

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; VVG § 61

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Herbeiführung eines Unfalls mit BAK von 0,7 Promille

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 2 b Abs. 1 e; AKB § 2 b Abs. 2; VVG a. F. §§ 6 Abs. 3; VVG a. F. §§ 61
    Das Einfahren in eine unübersichtliche bevorrechtigte Straße mit einer BAK von 0,7 ‰ ist grob fahrlässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer; grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Trunkenheit des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Alkoholthemen - Alkohol und Versicherung - Grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls - Regressbegrenzung - Versicherungsthemen

  • IWW (Kurzinformation)

    Korrektur - Alkoholunfall: So erfolgt die BAK-Rückrechnung

  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko - Kreuzungsunfall mit 0,7 Promille: Grob fahrlässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unter Alkoholeinfluß Vorfahrt genommen - Versicherung ist leistungsfrei!

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Das Einfahren in eine bevorrechtigte und unübersichtliche Straße mit einer BAK von 0,7 Promille ist grob fahrlässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorfahrtsverletzung durch angetrunkenen Fahrer

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein Vollkasko-Schutz bei Alkohol

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    0,7 Promille: Vollkasko zahlt nicht

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und grob fahrlässige Herbeiführung des Unfalls

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    0,7 Promille: Vollkasko zahlt nicht

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Vollkasko-Schutz bei Alkohol

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall - Grobe Fahrlässigkeit bereits unter 1,1 Promille

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall - Grobe Fahrlässigkeit bereits unter 1,1 Promille

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Versicherung - So erfolgt die Rückrechnung der BAK beim Alkoholunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 685
  • NZV 2009, 340
  • NZV 2010, 405
  • VersR 2009, 1068
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 5 U 267/01

    Regreß des Kfz-Versicherers: Trunkenheitsfahrt des mitversicherten Fahrers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05
    Gleiches gilt für die Abmeldung des Kraftfahrzeugs des Klägers bei der Zulassungsstelle (Senat, Urt. v. 14.11.2001 - 5 U 267/01 -VersR 2002, 1415 ff.), mit der das versicherte Interesse nicht entfällt.
  • OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 111/99

    Beginn der Kündigungsfrist gem. § 6 Abs. 1 VVG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05
    Aus der Mitteilung eines Versicherungsnehmers, er habe vor einem Verkehrsunfall Alkohol genossen und sein Führerschein sei aus Anlass des Geschehens beschlagnahmt worden kann auf die positive Kenntnis des Versicherers von der Verletzung der Obliegenheit geschlossen werden (OLG Köln r+s 2000, 227, 228).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 5 U 563/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05
    Während allerdings in Fällen absoluter Fahruntüchtigkeit ein Anscheinsbeweis für die vom Versicherer zu beweisende Ursächlichkeit der Alkoholisierung für den Versicherungsfall spricht, muss der Versicherer in Fällen relativer Fahruntüchtigkeit alkoholtypische Ausfallerscheinungen beweisen, die den Schluss auf die alkoholbedingte Herbeiführung des Versicherungsfalls rechtfertigen (BGH, Urt. v. 5.12.1990 - IV ZR 13/90 - VersR 1991, 289; Senat Urt. v. 22.11.2000 - 5 U 563/00-46-zfs 2001, 214).
  • BGH, 05.12.1990 - IV ZR 13/90

    Wirksamkeit einer Ausschlußklausel in den BBUZ wegen vorsätzlicher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05
    Während allerdings in Fällen absoluter Fahruntüchtigkeit ein Anscheinsbeweis für die vom Versicherer zu beweisende Ursächlichkeit der Alkoholisierung für den Versicherungsfall spricht, muss der Versicherer in Fällen relativer Fahruntüchtigkeit alkoholtypische Ausfallerscheinungen beweisen, die den Schluss auf die alkoholbedingte Herbeiführung des Versicherungsfalls rechtfertigen (BGH, Urt. v. 5.12.1990 - IV ZR 13/90 - VersR 1991, 289; Senat Urt. v. 22.11.2000 - 5 U 563/00-46-zfs 2001, 214).
  • OLG Saarbrücken, 07.04.2004 - 5 U 688/03

    Bei relativer Fahruntüchtigkeit wird der Versicherer von der Leistung nur bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05
    Damit hat der Kläger in objektiver und subjektiver Hinsicht schwer schuldhaft gehandelt (Senat, Urt. v. 7.4.2004 - 5 U 688/03-66 - VersR 2004, 1262).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, und wer auch in subjektiver Hinsicht ein unentschuldbares Fehlverhalten gezeigt hat, das ein gewöhnliches Maß erheblich überschreitet (BGH, Urt. v. 29.12003 - IV ZR 173/01 -VersR 2003, 364).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05
    Von der Beklagten als einem großen Versicherungsunternehmen kann erwartet werden, dass sie auf ein entsprechendes rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Entschädigung nachkommt, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (BGH, Urt. v. 15.3.2006 - IV ZR 4/05 - VersR 2006, 830).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89

    Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05
    Legt man gemäß den Angaben des Klägers ein Trinkende um 19.30 Uhr zu Grunde, so errechnet sich hieraus - nach den insoweit im Versicherungsrecht auch geltenden Rückrechnungsregeln bei Annahme eines Abbauwerts von höchstens 0.1 Promille pro Stunde ab Beendigung der zwei Stunden nach Trinkende abgeschlossenen Resorptionsphase (BGH, Urt. v. 26.9.1990 - IV ZR 176/89- VersR 1990, 1268 ff.) -für den Unfallzeitpunkt um 20.30 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0, 7 Promille.
  • BGH, 25.04.2001 - IV ZR 305/00

    Bezugsrecht des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05
    Damit ist das Feststellungsinteresse insoweit entfallen (vgl. grundsätzlich BGH, Urt. v. 25.4.2001 - IV ZR 305/00 - VersR 2001, 883 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2022 - 5 U 22/22

    Leistungen aus einer Kfz-Vollkaskoversicherung Alkoholisierter Fahrer Darlegung

    Das Führen eines Fahrzeugs im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit (d.h.: mit einer BAK von mehr als 1, 1 ?) stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen grundlegende Verhaltensregeln des Straßenverkehrsrechts dar und ist grundsätzlich objektiv und subjektiv als grob fahrlässig anzusehen (BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, BGHZ 190, 120 = VersR 2011, 1037; Senat, Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 U 698/05-102, VersR 2009, 1068; LG Saarbrücken, RuS 2016, 343).

    Dabei sind die Anforderungen an die Beweiskraft entsprechender Hinweise umso geringer, je näher die Blutalkoholkonzentration an dem Grenzwert von 1, 1 ? liegt (Senat, Urteil vom 7.April 2004 - 5 U 688/03 - ZfSch 2004, 323; Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 U 698/05 - VersR 2009, 1068; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2004 - 4 U 132/03, ZfSch 2004, 520; OLG Hamm, Urteil vom 25. August 2010 - I-20 U 74/10, juris).

    Damit hat die Klägerin in objektiver und subjektiver Hinsicht schwer schuldhaft gehandelt (vgl. Senat, Urteil vom 7. April 2004 - 5 U 688/03-66, VersR 2004, 1262; Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 U 698/05 - 102, juris).

    Während allerdings - wie bereits dargelegt - in Fällen absoluter Fahruntüchtigkeit ein Anscheinsbeweis für die vom Versicherer zu beweisende Ursächlichkeit der Alkoholisierung für den Versicherungsfall spricht, muss der Versicherer in Fällen relativer Fahruntüchtigkeit alkoholtypische Ausfallerscheinungen beweisen, die den Schluss auf die alkoholbedingte Herbeiführung des Versicherungsfalls rechtfertigen (BGH, Urteil vom 5.Dezember 1990 - IV ZR 13/90 - VersR 1991, 289; Senat, Urteil vom 22.November 2000 - 5 U 563/00-46 - ZfSch 2001, 214; Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 U 698/05 - 102 -, juris; Urteil vom 9. September 2022 - 5 U 2/22, VersR 2022, 1296).

    Er muss - mit zunehmender Höhe des Blutalkoholgehaltes gewichtigere - Anhaltspunkte dafür geben, dass eine andere Erklärung des Unfallverlaufs als seine alkoholbedingte Verursachung nicht fernliegt, sondern eine denkbare Möglichkeit darstellt (Senat, Urteil vom 7. April 2004 - 5 U 688/03, ZfSch 2004, 323; Senat, Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 U 698/05 - 102, juris).

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2022 - 5 U 2/22

    1. Zum Regress des Kaskoversicherers, wenn das versicherte Mietfahrzeug durch den

    Das Führen eines Fahrzeugs im - wie hier - Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit (d.h.: mit einer BAK von mehr als 1, 1 Promille) stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen grundlegende Verhaltensregeln des Straßenverkehrsrechts dar und ist grundsätzlich objektiv und subjektiv als grob fahrlässig anzusehen (BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, BGHZ 190, 120 = VersR 2011, 1037; Senat, Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 U 698/05-102, VersR 2009, 1068; LG Saarbrücken, RuS 2016, 343).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Auch im Versicherungsrecht gelten die strafrechtlichen Rückrechnungsregeln erst ab Beendigung der zwei Stunden nach Trinkende abgeschlossenen Resorptionsphase (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 176/89, VersR 1990, 1268; Senat, Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 U 698/05-102, VersR 2009, 1068).
  • AG Bad Segeberg, 29.12.2011 - 17 C 294/10

    Versicherungsnehmer muss für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    17 Andere vertreten die Auffassung, die Übergangsvorschriften des Art. 1 EGVVG seien ohne Einschränkungen auf sämtliche Bestimmungen des VVG, also auch § 215 Abs. 1 VVG, anzuwenden, weshalb bei Altverträgen gemäß Art. 1 Abs. 2 EGVVG das bis zum 31.12.2007 geltende VVG anzuwenden ist, wenn der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 eingetreten ist (so OLG Braunschweig, Beschl. v. 05.10.2011 - 3 W 43/11; OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.06.2008 - 7 AR 5/08, RuS 2009, 102; OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2009 - 20 W 4/09; OLG Hamm, Beschl. v. 20.05.2009 - 20 U 110/08; MDR 2009, 1391 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 08.04.2011 - 20 W 8/11, NJW-RR 2011, 1405 f.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 02.03.2010 - 8 W 353/10, NJW-RR 2010, 1186 f.; OLG Bamberg, Beschl. v. 21.09.2010 - 1 W 39/10, NJW-RR 2011, 388 f.; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.10.2009 - 4 W 35/09, VersR 2010, 374 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.06.2010 - 4 U 162/09, VersR 2010, 1354 ff.; LG Bückeburg, Beschl. v. 24.06.2009 - 2 O 59/09, ZfS 2009, 510; LG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2010 - 332 O 213/10, VersR 2011, 514; Schwintowski/Brömmelmeyer/Klär, PK-VVG, § 215 Rn. 16; Abel/Winkens, RuS 2009, 102, 104 f.; Bauer/Rajkowski, VersR 2010, 1559).
  • AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Regressanspruch wegen

    Während in Fällen absoluter Fahruntüchtigkeit ein Anscheinsbeweis für die vom Versicherer zu beweisende Ursächlichkeit der Alkoholisierung für den Versicherungsfall spricht, muss der Versicherer in Fällen relativer Fahruntüchtigkeit alkoholtypische Ausfallerscheinungen beweisen, die den Schluss auf die alkoholbedingte Herbeiführung des Versicherungsfalles rechtfertigen (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 698/05).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 176/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9586
OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 176/08 (https://dejure.org/2009,9586)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.2009 - 9 U 176/08 (https://dejure.org/2009,9586)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 9 U 176/08 (https://dejure.org/2009,9586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Kein Mangel eines Wohnmobils bei Zeitraum von zwei Jahren zwischen Herstellung und Erstzulassung

  • verkehrslexikon.de

    Kein Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf - : 2 Jahre altes Wohnmobils mit 35 km Laufleistung als Vorführfahrzeug

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mängel eines als "Vorführwagen zum Sonderpreis mit Zulassung" verkauften Wohnmobils bei langem Zeitraum zwischen Fertigstellung und Erstzulassung

  • rechtsportal.de

    Mängel eines als "Vorführwagen zum Sonderpreis mit Zulassung" verkauften Wohnmobils bei langem Zeitraum zwischen Fertigstellung und Erstzulassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zulassung zwei Jahre nach Fertigstellung - kein Mangel bei "Vorführwagen mit Zulassung"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Mangelhaftigkeit eines als "Vorführwagen zum Sonderpreis mit Zulassung" verkauften Wohnmobils

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sachmangel wegen Standzeiten eines Wohnmobils - Standzeit von zwei Jahren muss unter Umständen akzeptiert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 501
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 15.09.2010 - VIII ZR 61/09

    Zum Begriff "Vorführwagen" beim Autokauf

    Das Berufungsgericht (OLG Karlsruhe, MDR 2009, 501 = OLGR 2009, 308) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit im Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 AR 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25010
OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 AR 9/08 (https://dejure.org/2008,25010)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2008 - 9 AR 9/08 (https://dejure.org/2008,25010)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 9 AR 9/08 (https://dejure.org/2008,25010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeitsbestimmung bei Klage auf Abänderung eines Unterhaltstitels; Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichts bei einfachen Streitgenossen; Bestimmung des allgemeinen Gerichtsstands als gemeinsamer Gerichtsstand

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des allgemeinen Gerichtsstands als gemeinsamer Gerichtsstand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 797
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 18.12.2002 - 1 AR 58/02

    Voraussetzungen einer Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das im Rechtszug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 AR 9/08
    Anerkanntermaßen ist die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil für die Klage gegen einen der Streitgenossen - hier gem. § 642 Abs. 1 ZPO für die beabsichtigte Klage gegen die minderjährige Tochter - ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist, wohingegen für die Klage gegen den volljährigen Sohn allein der allgemeine Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO ) besteht (vgl. Brandenburgisches OLG, OLGR 2003, 273 m.w.N.).

    Zwar ist dabei der ausschließliche Gerichtsstand in die Erwägungen über die Zuständigkeitsbestimmung besonders zu berücksichtigen, weil im Falle der Geltung eines ausschließlichen Gerichtsstandes ein Beklagter grundsätzlich nur vor dem ausschließlich zuständigen Gericht verklagt werden soll (vgl. OLG Brandenburg, OLGR 2003, 273, 274).

  • BayObLG, 20.10.1998 - 1Z AR 75/98

    Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf das selbständige Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 AR 9/08
    Daran ändert auch nichts, dass die vom Antragsteller beabsichtigten Klagen noch nicht anhängig bzw. rechtshängig sind (vgl. auch (BayObLG, BayObLGR 1999, 6; vgl. auch Vossler, NJW 2006, 117, 118).
  • BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 AR 9/08
    Für die Durchführung von Abänderungsklagen (§ 323 ZPO ) bezüglich mehrerer Unterhaltsberechtigter kann ein gemeinschaftliches Gericht bestimmt werden, denn die Kinder sind einfache Streitgenossen (§ 60 ZPO ), weil die in Frage stehenden Unterhaltsansprüche gleichartig sind und auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhen (BGH, FamRZ 1986, 660, 661).
  • OLG Rostock, 25.03.2010 - 10 UFH 1/09

    Bestimmung eines gemeinsamen örtlichen Gerichtsstandes in einer Unterhaltssache

    Wie für den Fall zweier miteinander konkurrierenden auschließlichen Zuständigkeiten nach § 642 Abs. 1 S. 1 ZPO a. F. anerkannt (vgl. etwa Bay. ObLG, Beschluss v. 7. Juli 2000, 4 Z AR 71/00, FamRZ 2001, 295 f.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 8.10.2008, 9 AR 9/08, FamRZ 2009, 797 f.), kann nach Auffassung des Senats aus Gründen der Zweckmäßigkeit auch bei einem sich aus § 232 FamFG ergebenden ausschließlichen Gerichtsstand, der mit einem sich aus einer anderen Bestimmung ergebenden ausschließlichen Gerichtsstand konkurriert, die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 36 ZPO in Betracht kommen.
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