Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 05.12.2008 - 22 U 1/08 BSch |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang und Höhe der Schadensersatzpflicht bei Beschädigung einer Schleuse; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Schadenshöhe; Erforderlichkeit eines Vergabeverfahrens
- Judicialis
BGB § 249; ; BHO § 55; ; BinSchG § 2; ; BinSchG § 3; ; BinSchStrO § 6.28 Nr. 8
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang und Höhe der Schadensersatzpflicht bei Beschädigung einer Schleuse; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Schadenshöhe; Erforderlichkeit eines Vergabeverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 17.12.2007 - 76 C 6/06
- OLG Karlsruhe, 05.12.2008 - 22 U 1/08 BSc
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.09.2004 - VI ZR 97/04
Gezahlte Mehrwertsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2008 - 22 U 1/08
Die Anschlussberufung der Beklagten ist zulässig, aber angesichts der vom Senat für zutreffend erachteten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZV 2005, 39) nicht begründet, wonach dann, wenn die zuständige Behörde wegen der Reparatur einer beschädigten Sache Umsatzsteuer an eine Fachfirma zahlt, ihr ein Schadensersatzanspruch auch in Höhe des der Bundesrepublik Deutschland zufallenden Umsatzsteueranteils zusteht.
- OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 53/10
Kostenerstattung wegen der Beseitigung einer Ölspur auf der Bundesautobahn: Zur …
Die Tatsache, dass die Erforderlichkeit der Leistung durch einen Schädiger ausgelöst worden ist, der als Schadensersatzpflichtiger gegenüber der geschädigten Öffentlichen Hand die Vergütung letztlich zu ersetzen hat, rechtfertigt nicht das Absehen von geltenden Vergaberechtsgrundsätzen (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2009, 355). - OLG Naumburg, 11.05.2016 - 12 U 172/14
Schadensersatzanspruch des Landes wegen Verunreinigung der Fahrbahn durch …
Zum Zeitpunkt des Schadensvorfalls bestand für das klagende Land kein Verhandlungs- und Entscheidungsspielraum mehr, was die Auswahl der zu beauftragenden Reinigungsfirma und die konkreten Preisansätze für die Reinigungsarbeiten und die Erdreichsanierung anbelangte, denn an die Ölwehr als seine Vertragspartnerin und die mit dieser ausgehandelten Preise hatte sich das klagende Land nämlich bereits mit Zuschlagserteilung und Abschluss eines Rahmenvertrages schon vor dem eigentlichen Schadensvorfall vertraglich gebunden (z. B. OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Januar 2013, 4 U 40/11 zitiert nach Juris; OLG Brandenburg VRS 120, 3 ff; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 355; OLG Naumburg, Urteil vom 23. Oktober 2013, 5 U 99/13). - OLG Naumburg, 10.08.2016 - 12 U 4/16
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Angemessenheit der in einer Rahmenvereinbarung …
Daraus ergeben sich (vgl. auch das Senatsurteil vom 11. Mai 2016, Gesch. Nr.: 12 U 172/14) für den vorliegenden Fall folgende Feststellungen: Zum Zeitpunkt des Schadensvorfalls bestand für das klagende Land kein Verhandlungs- und Entscheidungsspielraum mehr, was die Auswahl der zu beauftragenden Reinigungsfirma und die konkreten Preisansätze für die Reinigungsarbeiten und die Erdreichsanierung anbelangte, denn an die Ölwehr als seine Vertragspartnerin und die mit dieser ausgehandelten Preise hatte sich das klagende Land nämlich bereits mit Abschluss eines Rahmenvertrages schon vor dem eigentlichen Schadensvorfall vertraglich gebunden (z.B. OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Januar 2013, 4 U 40/11 zitiert nach Juris; OLG Brandenburg VRS 120, 3 ff; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 355; OLG Naumburg, Urteil vom 23. Oktober 2013, 5 U 99/13). - AG Duisburg-Ruhrort, 26.09.2017 - 5 C 3/15
Schadensersatz wegen Verletzung nebenvertraglicher Pflichten aus einem …
2.3.2Der Klägerin als Geschädigter oblag der Beweis, dass die als Schadensersatz geltend gemachten Kosten erforderlich waren, um die unfallbedingten Schäden auszugleichen (vgl. Schifffahrtsobergericht OLG Karlsruhe 22 U 1/08 Beschluss vom 05.12.2008 -juris).