Rechtsprechung
   KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08   

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https://dejure.org/2009,5592
KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08 (https://dejure.org/2009,5592)
KG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 24 W 362/08 (https://dejure.org/2009,5592)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 24 W 362/08 (https://dejure.org/2009,5592)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Bestimmung in einer Teilungserklärung betreffend die Nutzung und Unterhaltung von Flächen durch einen Sondernutzungsberechtigten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Abwälzung der Instandsetzungkosten auf einen Sondernutzungsberechtigten zusätzlich zu den in der Teilungserklärung ausdrücklich genannten Instandhaltungskosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abwälzung Instandsetzungskosten auf Sondernutzungsberechtigten

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandsetzungsmaßnahmen am Garagendach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Terrasse auf der Wohnanlagen-Garage - Der Eigentümer der Terrassenwohnung muss Sanierung der Garagen nicht allein finanzieren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wann der Sondernutzungsberechtigte Instandsetzungskosten übernehmen muss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Instandhaltung oder Instandsetzung? (IMR 2009, 209)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1387
  • NZM 2009, 867
  • ZMR 2009, 625
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 11.06.2008 - 85 T 354/07
    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08
    hat der 24.Zivilsenat des Kammergerichts in 10781 Berlin-Schöneberg, Elßholzstraße 30-33, durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Harte und die Richter am Kammergericht Einsiedler und Landwehrmeyer auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin - 85 T 354/07 - vom 11. Juni 2008 am 25. Februar 2009 .

    Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Berlin - 85 T 354/07 - vom 11. Juni 2008 wird abgeändert wie folgt: .

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08
    Damit kommt es nicht auf den Willen des Erklärenden an, sondern auf das, was jeder gegenwärtige und zukünftige Betrachter als objektiven Sinn der Erklärung ansehen muss (BGH ZMR 2004, 834 -Rdnr.22 nach juris; BGH NZM 2006, 465-Rdnr. 18 nach juris).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 25.09.2007 - 73 II 71/06

    Wohnungseigentum: Kostentragung des Sondernutzungsberechtigten für die

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner wird unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Charlottenburg - 73 II 71/06 WEG - vom 25.September 2007 der Antrag der Antragstellerin insgesamt zurückgewiesen.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08
    Damit kommt es nicht auf den Willen des Erklärenden an, sondern auf das, was jeder gegenwärtige und zukünftige Betrachter als objektiven Sinn der Erklärung ansehen muss (BGH ZMR 2004, 834 -Rdnr.22 nach juris; BGH NZM 2006, 465-Rdnr. 18 nach juris).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    Die Abgrenzung der Instandhaltung von der Instandsetzung kann aber von Bedeutung sein, wenn die Kosten solcher Maßnahmen in einer Gemeinschaftsordnung oder Vereinbarung unterschiedlich geregelt worden sind (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 33/09, NZM 2009, 866 Rn. 9; KG, ZMR 2009, 625; OLG Hamburg, WE 2007, 57; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 111; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 44).
  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09

    Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die

    Anders als in dem Fall, der dem Beschluss des Senats vom 22. April 1999, BGHZ 141, 224, zugrunde liegt, unterscheidet die Gemeinschaftsordnung zwischen den Kosten der Instandhaltung einerseits und den Kosten der Instandsetzung andererseits (vgl. KG ZMR 2009, 625).
  • LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Entfernung einer Markisenkonstruktion;

    Ob aus Begriffen wie "zu unterhalten", "instandzuhalten" oder "zu pflegen" in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung eine Überbürdung auch der Verpflichtung zur Instandsetzung (d.h. zur Reparatur und Erneuerung) auf den Sondereigentümer folgt, lässt sich nicht abstrakt, sondern stets nur Kontext des konkreten Regelungszusammenhangs und der von der Teilungserklärung in diesem Zusammenhang verwendeten Begrifflichkeiten ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 124/16, Rn. 18, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 25.02.2009 - 24 W 362/08, Rn. 5, zitiert nach juris; vgl. auch LG München I, Urteil vom 04.02.2013 - 1 S 26400/11, ZMR 2013, 477, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 21.11.2011 - 3 W 75/11

    Streitwert einer Klage gegen die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch

    Das OLG Celle bezieht sich insoweit auf die entsprechende Auffassung des LG Lüneburg in der Vorinstanz und des LG München I in ZMR 2009, 625 .
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 277/08   

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https://dejure.org/2008,8981
OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 277/08 (https://dejure.org/2008,8981)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.12.2008 - 2 W 277/08 (https://dejure.org/2008,8981)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 2 W 277/08 (https://dejure.org/2008,8981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 03.08.1999 - 1 WF 143/99
    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 277/08
    Zwar kommt ein Absehen von einer Kostenentscheidung nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt darüber hinaus auch dann in Betracht, wenn ausschließlich ein Rechenfehler des Gerichts vorliegt, nicht aber die Berechtigung einer Erstattungsposition im Streit steht (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 362).
  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 277/08
    Denn § 93 ZPO ist eine Vorschrift, die sich eindeutig auf das Anerkenntnisverfahren bezieht und der Ausnahmecharakter zukommt (vgl. BGH JZ 1994, 1009, 1010. Musielak/Wolst, a. a. O., § 93 Rdz. 21).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.12.2020 - 2 T 7568/20

    Auslegung unzulässiger Kostenbeschwerde als Erinnerung

    Wird der Beschwerde - wie hier - abgeholfen, so hat das Ausgangsgericht aber auch eine erforderliche Kostenentscheidung zu treffen (OLG Celle Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 277/08, BeckRS 2009, 3098; BeckOK ZPO/Wulf, 38. Ed. 1.9.2020, ZPO § 572 Rn. 9; Musielak/Voit/Ball, 17. Aufl. 2020, ZPO § 572 Rn. 23).
  • AG Bünde, 20.11.2020 - 5 C 344/19

    Erinnerungsrecht, Kostenrecht

    Gemessen an diesem Grundsatz fallen die Kosten einer erfolgreich eingelegten Erinnerung gemäß § 91 Abs. 1 ZPO ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden der Partei grundsätzlich dem Erinnerungsgegner zur Last (vgl. Zöller, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008, Az.: 2 W 277/08).
  • AG Siegburg, 28.02.2020 - 104 C 83/18
    Bei einer vollumfänglich erfolgreichen sofortigen Beschwerde hat die Kostenentscheidung in dem Abhilfebeschluss auf Grundlage des § 91 ZPO zu erfolgen, da § 91 ZPO unabhängig von einem etwaigen Verschulden der Partei ausschließlich an das Unterliegen der Partei anknüpft (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 277/08 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 04.12.2008 - 2 U 36/06   

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https://dejure.org/2008,17634
OLG Braunschweig, 04.12.2008 - 2 U 36/06 (https://dejure.org/2008,17634)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.12.2008 - 2 U 36/06 (https://dejure.org/2008,17634)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 2 U 36/06 (https://dejure.org/2008,17634)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3; ; GKG § 22 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 31 Abs. 2; ; GKG § 29; ; GKG § 29; ; GKG § 66 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Kosten der Berufung des Beklagten nach Klagerücknahme während des Berufungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 895
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08   

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https://dejure.org/2008,4953
OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,4953)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.04.2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,4953)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. April 2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,4953)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 29; ; ZPO § ... 36 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 37 Abs. 1; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; GVG § 71 Abs. 1; ; GVG § 23 Nr. 1; ; EnWG § 36; ; EnWG § 37; ; EnWG § 42; ; EnWG § 102; ; EnWG § 102 Abs. 1; ; EnWG § 102 Abs. 1 Satz 1; ; EnWG § 102 Abs. 1 Satz 2; ; EnWG § 103; ; EnWG § 103 Abs. 1; ; StromGVV § 9; ; StromGVV § 19 Abs. 2; ; StromGVV § 22; ; NAV § 21; ; NAV § 21 Abs. 1 Satz 1; ; NAV § 24 Abs. 2; ; NAV § 24 Abs. 3; ; NDAV § 21; ; GWB § 87; ; BGB § 315; ; BGB § 315 Abs. 1; ; BGB § 315 Abs. 3; ; Delegations-VO § 1; ; Konzentrations-VO § 1 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zustimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht; Bindungswirkung einer Verweisung; Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen des Kunden eines Energieversorgungsunternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 987
  • ZMR 2009, 525
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90
    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Solche Unzuständigkeitserklärungen liegen hier mit den Beschlüssen des Amtsgerichts Euskirchen vom 28.12.2007, des Landgerichts Bonn vom 21.02.2008 und des Landgerichts Köln vom 07.03.2008 ungeachtet einer eventuellen Bindungswirkung der Verweisungsbeschlüsse des Amtsgerichts Euskirchen oder des Landgerichts Bonn im Sinne von § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO vor, denn auch der Zurückverweisungsbeschluss des Landgerichts Köln vom 07.03.2008 ist grundsätzlich unanfechtbar und daher rechtskräftig im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (ebenso BayOblG, Beschluss vom 09.05.1990 - 1 ZR 45/90, NJW-RR 1991, 187).

    a) Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO sind nicht nur allgemeine Zuständigkeitsvorschriften, sondern auch die verfahrensrechtlichen Bindungswirkungen (§ 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO) und Zuständigkeitsverfestigungen (§ 261 Abs. 3 ZPO) zu beachten (ständige Rechtsprechung, Nachweise bei Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28 m.w.N.; ebenso BayOblG, Beschluss vom 09.05.1990 - 1 ZR 45/90, NJW-RR 1991, 187).

    Die Bindungswirkung des ersten Verweisungsbeschlusses wirkt daher auch im Bestimmungsverfahren fort (Vollkommer, ebd., m.w.N.), weshalb regelmäßig das Gericht als zuständig zu bestimmen ist, an das die Sache durch den ersten - bindenden - Verweisungsbeschluss gelangt ist (BayOblG, Beschluss vom 09.05.1990 - 1 ZR 45/90, NJW-RR 1991, 187).

  • LG Kassel, 10.05.2007 - 1 S 430/06

    Sachlich und örtlich zuständiges Gericht für die Klage eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Ein solcher Streit stellt keine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 102 Satz 1 EnWG dar, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt, und die Entscheidung des Rechtstreits hängt auch nicht im Sinne von § 102 Satz 2 EnWG ganz oder teilweise von einer Entscheidung ab, die nach diesem Gesetz zu treffen ist (Senat, Beschlüsse vom 24.10.2007 - 8 W 80/07 - und 14.09.2007 - 8 W 75/07; ebenso LG Kassel, Urteil vom 10.05.2007 - 1 S 430/06, BeckRS 2007, 09957, LSK 2007, 410162).
  • OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07

    Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Vertragsverletzungen einzelner Kunden des

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Ein solcher Streit stellt keine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 102 Satz 1 EnWG dar, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt, und die Entscheidung des Rechtstreits hängt auch nicht im Sinne von § 102 Satz 2 EnWG ganz oder teilweise von einer Entscheidung ab, die nach diesem Gesetz zu treffen ist (Senat, Beschlüsse vom 24.10.2007 - 8 W 80/07 - und 14.09.2007 - 8 W 75/07; ebenso LG Kassel, Urteil vom 10.05.2007 - 1 S 430/06, BeckRS 2007, 09957, LSK 2007, 410162).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Dies wäre der Fall, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden könnte, also nicht etwa nur auf eventuell unrichtiger Rechtsanwendung beruhte, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte (ständige Rechtsprechung, BGH, Beschluss vom 06.10.1993 - XII ARZ 22/93, NJW-RR 1994, 126 m.w.N.; BGH NJW 2002, 3634 ff.; Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Dies wäre der Fall, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden könnte, also nicht etwa nur auf eventuell unrichtiger Rechtsanwendung beruhte, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte (ständige Rechtsprechung, BGH, Beschluss vom 06.10.1993 - XII ARZ 22/93, NJW-RR 1994, 126 m.w.N.; BGH NJW 2002, 3634 ff.; Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28 m.w.N.).
  • LG Mönchengladbach, 10.11.2005 - 7 O 116/05
    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Denn das vorliegende Verfahren hat diese Frage nicht zum Gegenstand und unterscheidet sich hierdurch von anderen gerichtlichen Verfahren, deren Entscheidungen sich zur sachlichen Zuständigkeit der Amts- oder Landgerichte im Zusammenhang mit § 102 EnWG verhalten (z.B. Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 10.11.2005 - 7 O 116/05; weitere Nachweise bei Holling/Peters, ZNER 2007, 161, insbesondere in Fn. 13 und 18).
  • BGH, 17.09.2003 - VIII ZR 321/02

    Erfüllungsort bei einem Energie- oder Wasserlieferungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    (a) Die sachliche Zuständigkeit folgt in Fällen wie dem vorliegenden aus § 23 Nr. 1 GVG, die örtliche aus § 22 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz - Stromgrundversorgungsverordnung; entsprechende Regelungen in § 22 GasGVV ) und § 29 ZPO (BGH NJW 2003, 3418; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Auflage, 2007, § 29 Rn. 25 "Energieversorgungsverträge", m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2018 - EnZB 53/17

    Möglichkeit der fristwahrenden Einlegung einer Berufung bei dem nach § 119 GVG

    Der Anwendungsbereich des § 102 EnWG ist nicht eröffnet, wenn die streitentscheidende Norm nicht aus dem Energiewirtschaftsgesetz, sondern etwa nur aus den energiewirtschaftlichen Verordnungen stammt (vgl. Theobald/Werk in Danner/Theobald, Energierecht, 95. EL. Oktober 2017, § 102 EnWG Rn. 4; Burmeister/Elspaß in Rosin/Pohlmann/Gentzsch/Metzenthin/Böwing, EnWG, Stand: August 2016, § 102 Rn. 5; wohl auch OLG Köln, NJW-RR 2009, 987, 988; OLG Hamm, ZNER 2015, 273, 274).
  • OLG Hamm, 20.10.2014 - 32 Sa 72/14

    Gerichtliche Zuständigkeit für Vergütungsansprüche eines Versorgungsunternehmens

    In diesem Sinne haben bislang die Oberlandesgerichte - im Hinblick auf die veröffentlichten Entscheidungen wohl einhellig - entschieden, vgl. Senat, Beschlüsse vom 02.01.2012 (32 SA 102/11), vom 23.07.2012 (32 SA 32/12) und vom 29. Juli 2011 (32 SA 57/11), alle veröffentlicht unter juris.de; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2011 (1 AR 47/11); OLG Celle, Beschluss vom 23. Dezember 2010 (13 AR 9/10); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2010 (VI-W (Kart) 8/10); OLG Frankfurt (Main), Beschluss vom 16. Dezember 2010 (11 AR 3/10); OLG München, Beschluss vom 15.05.2009 (AR (K) 7/09); OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. Januar 2011 (5 AR 35/10), alle zitiert nach juris.de; wohl auch: KG Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 2009 ( 2 AR 48/09); OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2008 (8 W 19/08), beide zitiert nach juris.de.
  • OLG Oldenburg, 03.01.2011 - 5 AR 35/10

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) im

    § 36 Abs. 1 EnWG gibt dem Haushaltskunden lediglich einen Anspruch auf Grundversorgung, regelt also im Sinne eines Kontrahierungszwangs das "Ob" des Abschlusses eines Versorgungsvertrages, nicht aber die Einzelheiten der Ausgestaltung des Individualvertrages über die Energielieferung und die Höhe der Bezugspreise (OLG Celle 4. ZS RdE 2010, 185; OLG Köln OLGR 2009, 406; OLG Frankfurt IR 2008, 135).
  • OLG Hamm, 23.07.2012 - 32 Sa 32/12
    Derartige Zahlungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG jedoch nicht erfasst, da hier nicht der Anspruch auf Grundversorgung oder eine sich aus dem EnWG ergebende Rechtsbeziehung Streitgegenstand ist (bisher wohl einhellige Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte: Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2011 - 1 AR 47/11, zitiert nach juris.de; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2010 - 13 AR 9/10, zitiert nach juris.de; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2010, - VI-W (Kart) 8/10, zitiert nach juris.de; OLG Frankfurt (Main), Beschluss vom 16.12.2010, - 11 AR 3/10, zitiert nach juris.de; OLG München, Beschluss vom 15.05.2009 - AR (K) 7/09, zitiert nach juris.de; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.01.2011 - 5 AR 35/10, zitiert nach juris.de; wohl auch: KG Berlin, Beschluss vom 09.10.2009 - 2 AR 48/09, zitiert nach juris.de; OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2008 - 8 W 19/08, zitiert nach juris.de).
  • LG Hagen, 25.03.2009 - 7 S 84/08

    Generelle Spezialzuständigkeit wegen der Unterwerfung der Energieversorger unter

    Das OLG Köln hat eine Spezialzuständigkeit über § 102 EnWG offen gelassen, zieht aber den Weg über § 87 GWB ernsthaft in Betracht (Beschluss vom 03.04.2008, 8 W 19/08).
  • OLG Köln, 21.08.2015 - 8 U 13/15
    Der Senat hat bereits entschieden, dass es der Konzentration energiewirtschaftsrechtlicher Rechtsstreitigkeiten bei bestimmten, besonders sachkundigen Gerichten und Spruchkörpern nur bezüglich Fragen bedarf, die von grundsätzlicher, über den einzelnen Fall hinausgehender Bedeutung sind, wohingegen es dieser Zweck gerade nicht erfordert, auch hinsichtlich individueller Streitigkeiten über einzelvertragliche Ansprüche die allgemeine Zuständigkeitsregelung außer Kraft zu setzen (OLG Köln v. 03. April 2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2009, 987).
  • KG, 09.10.2009 - 2 AR 48/09

    Zuständigkeit: Bindungswirkung einer Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit

    Das OLG Köln hat in NJW-RR 2009, 987 Willkür sogar in einem Fall verneint, in dem es nur um die Klage auf Duldung des Zutritts und der Einstellung der Energieversorgung wegen Zahlungsverzugs und nicht die Klärung der Tarifhöhe ging.
  • OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 1 AR 47/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Zahlungsanspruch eines Versorgungsunternehmens auf

    Solche Zahlungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG nicht erfasst, da hier nicht der Anspruch auf Grundversorgung Streitgegenstand ist (Senat JMBl. 2011, 25, 26; ebenso die wohl einhellige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.01.2011, 5 AR 35/10, zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2010, 13 AR 9/10, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.12.2010, 11 AR 3/10, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2009, 2 AR 23/09, zitiert nach Juris; OLG München, Beschluss vom 15.05.2009, AR (K) 7/09, zitiert nach Juris; wohl auch: KG, Beschluss vom 09.10.2009, 2 AR 48/09, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2008, 8 W 19/08, zitiert nach Juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.08.2008, 1 W 43/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2011 - 1 AR 8/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; sachliche

    Derartige Zahlungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG jedoch nicht erfasst, da hier nicht der Anspruch auf Grundversorgung Streitgegenstand ist (so auch die bisher wohl einhellige Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte: OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. Januar 2011, Az. 5 AR 35/10, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 23. Dezember 2010, Az. 13 AR 9/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Dezember 2010, Az. 11 AR 3/10, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juli 2009, Az. 2 AR 23/09; OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, Az. AR (K) 7/09, zitiert nach juris; wohl auch KG, Beschluss vom 9. Oktober 2009, Az. 2 AR 48/09, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 3. April 2008, Az. 8 W 19/08, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15. August 2008, Az. 1 W 43/07, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2011 - 1 AR 38/11

    Zuständigkeit des Gerichts für die Klage eines Versorgungsunternehmens wegen auf

    Derartige Zahlungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG jedoch nicht erfasst, da hier nicht der Anspruch auf Grundversorgung Streitgegenstand ist (Senat JMBl. 2011, 25, 26; ebenso die bisher wohl einhellige Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte: OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.01.2011, 5 AR 35/10, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2010, 13 AR 9/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt (Main), Beschluss vom 16.12.2010, 11 AR 3/10, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2009, 2 AR 23/09; OLG München, Beschluss vom 15.05.2009, AR (K) 7/09, zitiert nach juris; wohl auch KG, Beschluss vom 09.10.2009, 2 AR 48/09, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2008, 8 W 19/08, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.08.2008, 1 W 43/07, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2011 - 1 AR 42/11

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit: Bindungswirkung des

  • OLG Hamm, 02.01.2012 - 32 Sa 102/11

    Zuständigkeit, Gaslieferung, Preiserhöhung, Bindungswirkung, Verweisungsbeschluss

  • LG Dortmund, 02.03.2022 - O 11/22
  • LG Ulm, 27.01.2010 - 1 S 107/09

    Kein Zwang zur gerichtlichen Überprüfung von Preiserhöhungen bei Erdgasverträgen;

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.02.2009 - 11 WF 135/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5790
OLG Koblenz, 16.02.2009 - 11 WF 135/09 (https://dejure.org/2009,5790)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.02.2009 - 11 WF 135/09 (https://dejure.org/2009,5790)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 11 WF 135/09 (https://dejure.org/2009,5790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Keine Prozesseröffnung ohne Vermittlungsversuch beim Jugendamt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 620c
    Mutwilligkeit eines Antrags auf Regelung des Umgangsrechts ohne Vermittlungsbemühungen des Jugendamts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1425
  • FamRZ 2009, 1230
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 26.11.2007 - 26 WF 1792/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2009 - 11 WF 135/09
    Die Auffassung, dass ein Antrag zur Regelung des Umgangsrechts nicht deswegen mutwillig ist, weil nicht vorher die Hilfe des Jugendamts in Anspruch genommen wurde, hat z.B. das OLG München, FamRZ 2008, 1089 vertreten.
  • OLG Schleswig, 09.06.2011 - 10 WF 86/11

    Kinderausweis - Streit vor Gericht zwischen den Eltern

    Ein gerichtliches Vorgehen ohne vorherige Einschaltung des Jugendamtes kann nur dann mutwillig sein, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in einer angemessenen Zeit zum Erfolg geführt hätten (so auch OLG Koblenz, FamRZ 2009 S. 1230 ; OLG Schleswig, OLGR 2008, S. 107).
  • OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit eines Hilfsbedürftigen in Sorge- bzw.

    Eine solche Verpflichtung kann aber nur angenommen werden, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in einer angemessenen Zeit zum angestrebten Erfolg geführt hätten (so bereits OLG Koblenz, FamRZ 2009, 1230; OLG Schleswig, OLGR, 2008, 107; OLG Schleswig, FamRZ 2011, 188).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne

    Schließlich wird die - vermittelnde - Auffassung vertreten, die Einschaltung des Jugendamtes sei je nach Lage des Einzelfalles erforderlich, wenn davon auszugehen sei, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in angemessener Zeit zum Erfolg geführt hätten (OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 51, 52; OLG Koblenz, NJW 2009, 1425; OLG Schleswig, BeckRS 2008, 02579; OLG Karlsruhe, FPR 2002, 543; OLG Celle, ZKJ 2012, 358; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 114 Rn. 31; Reichling, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 5. Edition, § 114 Rn. 63.1).
  • OLG Rostock, 08.03.2011 - 10 WF 23/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren; Mutwilligkeit der

    b) Nach anderer Ansicht ist das gerichtliche Vorgehen ohne vorherige Einschaltung des Jugendamtes nur mutwillig, wenn davon auszugehen ist, dass die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes in angemessener Zeit zum Erfolg geführt hätten (OLG Koblenz FamRZ 2009, 1230 ; OLG Schleswig OLGR 2008, 107; Zöller/Geimer, ZPO , 28. Aufl., § 114 RdNr. 31; so auch noch OLG Rostock Beschluss vom 16.06.2010 - 10 WF 95/10).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 13 WF 52/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs für

    Sind solche Bemühungen dagegen fehlgeschlagen, erkennbar aussichtslos oder verbietet eine besondere Dringlichkeit die Inanspruchnahme außergerichtlicher Hilfe, ist Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich zu gewähren (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 584; OLG Brandenburg, FuR 2014, 181; OLG Koblenz FamRZ 2009, 1230; OLG Köln FamRZ 2013, 1241; OLG Hamm NZFam 2015, 510).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 13 WF 189/21

    Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs für eine Kindschaftssache Mutwillige

    Sind solche Bemühungen dagegen fehlgeschlagen, erkennbar aussichtslos oder verbietet eine besondere Dringlichkeit die Inanspruchnahme außergerichtlicher Hilfe, ist Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich zu gewähren (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 584; OLG Brandenburg, FuR 2014, 181; OLG Koblenz FamRZ 2009, 1230; OLG Köln FamRZ 2013, 1241; OLG Hamm NZFam 2015, 510).
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