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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.03.2009 - I-17 W 18/09   

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https://dejure.org/2009,7886
OLG Köln, 06.03.2009 - I-17 W 18/09 (https://dejure.org/2009,7886)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2009 - I-17 W 18/09 (https://dejure.org/2009,7886)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2009 - I-17 W 18/09 (https://dejure.org/2009,7886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Privatsachverständige: Kosten für Teilnahme an mündlicher Verhandlung erstattungsfähig! (IBR 2010, 1129)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 08.04.1998 - 22 W 18/98

    Notwendigkeit eines Privatgutachtens im Bauprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2009 - 17 W 18/09
    Nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 175 m. w. N.; Zöller/Herget, ZPO, 27. Auflage, § 91 Rn. 13 "Privatgutachten" m. w. N.; OLG Düsseldorf BauR 1998, 1282; OLG Stuttgart BauR 2002, 665, 666; Senat, Beschluss vom 15. September 2006 - 17 W 179/06 -) sind derartige Kosten dann erstattungsfähig, wenn eine Partei auf andere Weise nicht in der Lage ist, die Auffassung des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu erschüttern.
  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2009 - 17 W 18/09
    Anm. Mümmler; OLG München NJW-RR 1995, 1470; Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 176; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Auflage, § 91 Rn. 103; Thomas / Putzo/Hüßtege, ZPO, 29. Auflage, § 91 Rn. 49; a. A. nur: OLG Saarbrücken JB 1990, 623 mit abl.
  • OLG Stuttgart, 13.11.2001 - 8 W 481/01
    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2009 - 17 W 18/09
    Nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 175 m. w. N.; Zöller/Herget, ZPO, 27. Auflage, § 91 Rn. 13 "Privatgutachten" m. w. N.; OLG Düsseldorf BauR 1998, 1282; OLG Stuttgart BauR 2002, 665, 666; Senat, Beschluss vom 15. September 2006 - 17 W 179/06 -) sind derartige Kosten dann erstattungsfähig, wenn eine Partei auf andere Weise nicht in der Lage ist, die Auffassung des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu erschüttern.
  • OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 W 48/94
    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2009 - 17 W 18/09
    Hält es noch nicht einmal die betreffende Partei für notwendig, das Privat-Gutachten in Gänze in das Verfahren einzuführen, dann kann von einer Notwendigkeit im Sinne des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anlässlich der Prüfung der Kostenerstattung nicht ausgegangen werden (OLG Bamberg JB 1989, 392; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 39; OLG Frankfurt JB 1984, 1083 mit Zust.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (vgl. OLG Köln OLGR 2009, 527; KG KGR 2008, 487; OLG Koblenz Rpfleger 91, 388; OLG Schleswig VersR 91, 117; OLG Saarbrücken JurBüro 88, 1360).
  • OLG Rostock, 26.11.2009 - 3 U 103/06

    Schadensersatz bei Beschädigung eines Kunstwerks: Unmöglichkeit der

    Eine Partei kann ohne ein Gutachten nicht sachgerecht vortragen (BGH, Beschl. v. 23.05.2006, VI ZB 7/05, NJW 2006, 2415, 2416; OLG Köln, Beschl. v. 06.03.2009, 17 W 18/09, BeckRS 2009, 15798), mag es um die Ermittlung eines klagebegründenden Sachverhalts gehen, die Prüfung der Verteidigungsaussicht oder die qualifizierte Stellungnahme zu einem Beweisergebnis (ggf. auch zu einem gegnerischen Privatgutachten).
  • OLG Dresden, 07.01.2016 - 22 UF 966/14

    Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten im Sorgerechtsverfahren auf Gewährung

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (vgl. OLG Köln, DS 2009, 316 = OLG-Report 2009, 527; KG, KG-Report 2008 487 = BeckRS 2008, 04030, beck-online; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1991, 388 = NZV 1991, 315; OLG Schleswig, VersR 1991, 117; OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1360 = BeckRS 2011, 077865, beck-online; OLG Stuttgart vom 13.11.2001, 8 W 481/01, juris; vom 11.07.2007 8 W 265/07, juris ; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2009, 2 W 148/08; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013, Az. 25 W 94/13, juris).
  • OLG Köln, 21.09.2015 - 17 W 64/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Bauprozess

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH, aaO mit Hinweis u.a. auf die Entscheidung des hiesigen Senats vom 6. März 2009, OLGR 2009, 527 f. = juris Rn 13 f.; Pastor, aaO Rn 175).
  • LG Köln, 04.06.2012 - 11 T 11/12

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit

    (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2009, Az.: 17 W 18/09 - allerdings betreffend ein während des Rechtsstreits eingeholtes Privatgutachten und basierend auf der (nachgehend vom 6. Senat des BGH, vgl. unten a.a.O., verworfenen) Rechtsansicht, dass das Privatgutachten das Prozessergebnis beeinflusst haben muss -, OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2011, Az.: 2 W 8/11 und OLG München, Beschluss vom 09.02.1995, Az.: 11 W 689/95, (m.w.N. auf weitere ältere Entscheidungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.1994, Az.: 10 W 48/94 - maßgebliches - jedoch nicht überzeugendes - Argument ist, dass der Gegner keine Gelegenheit erhält, sich mit dem Gegengutachten auseinanderzusetzten; jedoch ist der Gegner nicht daran gehindert, substantiierten Vortrag anzugreifen - OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.1983, Az.: 6 W 126/83 - noch unter Beruf darauf, dass das Gutachten den Prozess nachweislich gefördert haben muss - und OLG Bamberg, Beschluss vom 29.09.1988, Az.: 3 W 87/88, auch unter dem Eindruck der Rechtsansicht, dass sich das Gutachten prozessförderlich ausgewirkt haben muss).

    Es kann auch nicht aus der Nichtvorlage oder Nichtbezugnahme des Gutachtens gefolgert werden, dass die Einholung des Privatgutachtens nicht notwendig gewesen sein kann (so aber OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2009, Az.: 17 W 18/09).

  • OLG Köln, 27.06.2016 - 17 W 273/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachters im

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGHZ 192, 140 ff. aaO mit Hinweis auf OLG Köln - 17 W 18/09 -, OLGR 2009, 527 f.; KG KGR 2008, 487; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 388; OLG Schleswig, VersR 1991, 117; OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1360; Pastor in Werner/Pastor: Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn 175).
  • OLG Köln, 04.05.2016 - 17 W 216/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten privat eingeholter Sachverständigengutachten

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGHZ 192, 140 ff. aaO mit Hinweis auf OLG Köln - 17 W 18/09 -, OLGR 2009, 527 f.; KG KGR 2008, 487; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 388; OLG Schleswig, VersR 1991, 117; OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1360; Pastor in Werner/Pastor: Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn 175).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 25 W 10/22

    Kosten für Privatgutachten als Kosten des Rechtsstreits

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (vgl. OLG Köln OLGR 2009, 527; KG KGR 2008, 487; OLG Koblenz Rpfleger 1991, 388; OLG Schleswig VersR 91, 117; OLG Saarbrücken JurBüro 1988, 1360).
  • OLG Hamm, 31.03.2023 - 6 WF 13/23

    Gerichtsgutachten nachteilig: Privatgutachten notwendig!

    Dazu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH, Beschluss vom 20.12.2011, VI ZB 17/11, Juris Langtext Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2009, 17 W 18/09, OLGR 2009, 527, Rn. 13; Herget, in Zöller, ZPO, 34. Auflage 2022, § 91, Rn. 13.73).
  • OLG Köln, 30.12.2015 - 17 W 145/15
    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGHZ 192, 140 ff. aaO mit Hinweis auf OLG Köln - 17 W 18/09 -, OLGR 2009, 527 f.; KG KGR 2008, 487; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 388; OLG Schleswig, VersR 1991, 117; OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1360; Pastor in Werner/Pastor: Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn 175).
  • LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines privaten

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 1058/08   

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https://dejure.org/2009,4723
OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 1058/08 (https://dejure.org/2009,4723)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.03.2009 - 14 U 1058/08 (https://dejure.org/2009,4723)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. März 2009 - 14 U 1058/08 (https://dejure.org/2009,4723)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundschuldbesicherter Darlehensvertrag: Rechtsfolgen der Rückerstattung des zur Tilgung überwiesenen Betrages

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vollstreckung aus einer zur Sicherung einer Darlehensforderung bestellten Grundschuld nach Rückerstattung eines zur Darlehenstilgung verwendeten Betrages

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung bei fehlender Erfüllung der Darlehensforderung aufgrund von der Bank wieder zurückzuzahlenden Tilgungsbetrages

  • Judicialis

    BGB § 362 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 362 Abs. 1
    Zulässigkeit der Vollstreckung aus einer zur Sicherung einer Darlehensforderung bestellten Grundschuld nach Rückerstattung eines zur Darlehenstilgung verwendeten Betrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gescheiterte Tilgung: Vollstreckung zulässig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 362 Abs. 1
    Fortbestehen der Darlehensforderung, wenn ein zur Darlehenstilgung verwendeter Betrag zurückerstattet werden muss

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wiederaufleben einer Darlehensforderung nach gescheiterter Tilgung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 714
  • WM 2009, 1191
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.1996 - XI ZR 75/95

    Erfüllung einer Geldschuld; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Leistung auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 1058/08
    Darf er den Betrag nicht behalten, so ist der Leistungserfolg nicht eingetreten (BGH, Urteil vom 23. Januar 1996, XI ZR 75/95, Rn. 2; BGH, Urteil vom 27. Juni 2008, V ZR 83/07, Rn. 26, zitiert nach juris).

    Die Annahme einer unzureichenden Leistung als Erfüllung führt nach § 363 BGB nur zur Umkehr der Beweislast, nicht jedoch zum Erlöschen des Schuldverhältnisses nach § 362 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 23. Januar 1996, XI ZR 75/95, Rn. 3, zitiert nach juris).

    Der Auffassung der Klägerin, aus der Formulierung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1996 (XI ZR 75/95) "Bei einer Geldschuld wird dieser Erfolg ...nur dann erzielt, wenn der Gläubiger den Geldbetrag ... endgültig zur freien Verfügung übereignet oder überwiesen erhält sei zu folgern, dass der Bundesgerichtshof davon ausgehe, die Erfüllungswirkung einer Banküberweisung trete immer dann ein, wenn die Überweisung unwiderruflich ist, vermag der Senat nicht zu folgen.

    In dieser Entscheidung bekräftigte der Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 23. Januar 1996 (XI ZR 75/95) ausdrücklich, dass bei einer Banküberweisung der zur Erfüllung erforderliche Leistungserfolg mangels anderer Vereinbarung nur dann erzielt werde, wenn der Gläubiger den geschuldeten Geldbetrag endgültig zur freien Verfügung erhält.

  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07

    Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 1058/08
    Darf er den Betrag nicht behalten, so ist der Leistungserfolg nicht eingetreten (BGH, Urteil vom 23. Januar 1996, XI ZR 75/95, Rn. 2; BGH, Urteil vom 27. Juni 2008, V ZR 83/07, Rn. 26, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 1058/08
    Die Unwirksamkeit der formularmäßigen Erstreckung der Haftung auf künftige Forderungen erfasst aber nicht die Haftung der Klägerin für die Darlehensverbindlichkeit des Schuldners H. aus dem Darlehensvertrag Nr. ... vom 17./25. Juni 1992, da es sich insoweit um eine "gegenwärtige" Forderung handelt, nämlich die nicht erloschene ursprüngliche Forderung (siehe 2.), die Anlass der Sicherungszweckerklärung vom 19.10./27.12.1994 war (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1995, IX ZR 108/94 = BGHZ 130, 19-37).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 157/97

    Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 1058/08
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1998 (VIII ZR 157/97) betraf die Frage, wann Erfüllungswirkung eintritt, wenn der Gläubiger nicht alleinige Verfügungsbefugnis über das Konto hat, dem der überwiesene Betrag gutgeschrieben wurde.
  • BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 1058/08
    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1988 (II ZR 320/87 = NJW 1988, 351-352) betraf nicht die Fragestellung der Erfüllungswirkung einer Gutschrift, die der Gläubiger nicht endgültig behalten darf.
  • BGH, 23.11.1999 - XI ZR 98/99

    Entstehung des Anspruchs aus der Gutschrift bei Überweisung durch elektronische

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 1058/08
    Vielmehr setzte sich der Bundesgerichtshof - ebenso wie in dem von der Klägerin genannten Beschluss vom 23. November 1999 (XI ZR 98/99) - allein mit der Frage auseinander, bis zu welchem Zeitpunkt der Widerruf eines Überweisungsauftrags möglich ist.
  • BGH, 08.09.2009 - XI ZR 123/09
    OLG Nürnberg - Az. 14 U 1058/08 vom 30.03.2009;.
  • AG Marl, 18.07.2022 - 24 C 32/22

    Rentenversicherung verlangt Mietzahlung zurück: Miete nicht geleistet

    Dürfe er den Betrag nicht behalten, so trete der Leistungserfolg nicht ein (BGH, Urteil vom 27.06.2008, V ZR 83/07, Rn. 26, juris; BGH, Beschluss vom 23.01.1996, XI ZR 75/95, Rn. 2, juris; so auch BAG, Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 135/16 , juris, Rn. 31; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.02.2010, 4 U 149/08, Rn. 75 juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2009, 14 U 1058/08, Rn. 21, juris; Staudinger/Kern (2022), BGB, § 362 Rn. 16).
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Rechtsprechung
   KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13513
KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08 (https://dejure.org/2008,13513)
KG, Entscheidung vom 20.11.2008 - 19 U 10/08 (https://dejure.org/2008,13513)
KG, Entscheidung vom 20. November 2008 - 19 U 10/08 (https://dejure.org/2008,13513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begriff der baulichen Anlage; Übergang von Bereinigungsansprüchen bei Rückübertragung des Grundstücks; Umfang einer Grunddienstbarkeit über ein Geh- und Fahrrecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ankaufsrecht; Gebäudeanbau; bauliche Anlage; bauliche Nutzung; Bebauung; Bereinigungsanspruch; Erbbaurecht; Fahrrecht; Gehrecht; Grunddienstbarkeit; Nachbargrundstück; Nutzer; Restitutionsumfang; Rückübertragungsumfang

  • Judicialis

    SachenRBerG § 12; ; SachenRBerG § 12 Abs. 3; ; SachenRBerG § 14 Abs. 2; ; SachenRBerG § 14 Abs. 3; ; SachenRBerG § 29 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Begriff der baulichen Anlage; Übergang von Bereinigungsansprüchen bei Rückübertragung des Grundstücks; Umfang einer Grunddienstbarkeit über ein Geh- und Fahrrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 246/01

    Rechtsstellung des Nutzers einer bebauten Kleingartenparzelle

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Nach der Entscheidung des Gesetzgebers ist neben der Übertragung des Besitzes an dem errichteten Gebäude eine Übertragung des Anspruchs nach dem SachenRBerG erforderlich (vgl. auch BGH VIZ 2002, 642).

    Nutzt dieser dagegen das übernommene Gebäude oder beabsichtigt er eine zukünftige Nutzung, so kann sich der Grundstückseigentümer auch dann nicht auf die Einrede des § 29 Abs. 1 SachenRBerG berufen, wenn der frühere Nutzer die Nutzung aufgegeben hatte (BGH VIZ 2002, 642).

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Zu den bei der Auslegung einer Grundbucheintragung zu berücksichtigenden ohne weiteres erkennbaren Umständen gehören die tatsächlichen Verhältnisse der beteiligten Grundstücke, insbesondere die Lage und Verwendungsart des herrschenden Grundstücks (BGH NJW-RR 2003, 1235), hier also Lage und Öffnungsmöglichkeit der Tore.
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Das wäre aber erforderlich, damit Herr K erkennen konnte, dass sein Verhalten als Abtretungserklärung aufgefasst werden konnte, und der Kläger es tatsächlich auch so verstanden hat (zu diesen Voraussetzungen BGH NJW 1990, 454).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Für den Umfang einer Grunddienstbarkeit ist vorrangig auf Wortlaut und Sinn der Grundbucheintragung und der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung anzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGH NJW 1985, 385).
  • BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04

    Rechtsfolgen der Restitution des Erbteils an einem Grundstück

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Danach gehen im Fall der Rückübertragung eines Grundstücks auch sämtliche Rechtsverhältnisse über, die Leistungen beinhalten, die in einem nicht trennbaren Bezug zu dem Grundstück stehen (BGH NJW-RR 2006, 158).
  • BGH, 10.10.2003 - V ZR 96/03

    Eigentum an von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Gebäuden

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Allein der Umstand, dass der Kläger nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIZ 2004, 130) Eigentümer des Werkstattanbaus geworden sein könnte, eröffnet nicht die Sachenrechtsbereinigung.
  • BGH, 21.09.1995 - VII ZR 80/94

    Anpassung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Schuldverhältnissen nach

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Diese Regelung, mit der der Nutzer an dem Bodenwert beteiligt wird, ist nur gerechtfertigt, wenn der Nutzer eine erhebliche Investition erbracht hat (BGH VIZ 1996, 27).
  • Drs-Bund, 09.06.1993 - BT-Drs 12/5092
    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Der Gesetzgeber hat sich aber für das Erfordernis einer Abtretung der Ansprüche entschieden (Bundestagsdrucksache 12/5092, Seite 113).
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