Rechtsprechung
   OLG München, 28.01.2009 - 31 Wx 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,810
OLG München, 28.01.2009 - 31 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,810)
OLG München, Entscheidung vom 28.01.2009 - 31 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,810)
OLG München, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 31 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,810)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Notare Bayern PDF, S. 74

    EGGmbHG § 3 Abs. 1; GmbHG §§ 8 Abs. 4 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1; HRV § 24 Abs. 2
    Anmeldung der inländischen Geschäftsanschrift nach Inkrafttreten des MoMiG

  • openjur.de

    Anmeldepflicht der inländischen Geschäftsanschrift einer Gesellschaft nach der Übergangsvorschrift des § 3 Abs. 1 EGGmbHG

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EGGmbHG § 3 Abs. 1; GmbHG §§ 8 Abs. 4 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1; HRV § 24 Abs. 2
    Anmeldung der inländischen Geschäftsanschrift nach Inkrafttreten des MoMiG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Anmeldung der inländischen GmbH-Geschäftsanschrift nach Inkrafttreten des MoMiG

  • Judicialis

    EGGmbHG § 3 Abs. 1; ; GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1; ; GmbHG § 10 Abs. 1 S. 1; ; HRV § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht einer GmbH zur Anmeldung ihrer inländischen Geschäftsanschrift in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de

    Pflicht einer GmbH zur Anmeldung ihrer inländischen Geschäftsanschrift in Übergangsfällen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Anmeldung der Geschäftsanschrift im Handelregister unter der Geltung des MoMiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltung der Anmeldepflicht nach § 8 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) für bereits vor dem 1.11.2008 im Handelsregister eingetragene Altgesellschaften; § 3 Abs. 1 S. 2 Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anmeldung der inländischen Geschäftsanschrift einer GmbH nach Inkrafttreten des MoMiG

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anmeldepflicht von vor Inkrafttreten des MoMiG im Handelregister eingetragenen Gesellschaften ist eingeschränkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 366
  • DNotZ 2009, 231
  • FGPrax 2009, 126
  • BB 2009, 572
  • DB 2008, 387
  • DB 2009, 387
  • Rpfleger 2009, 236
  • NZG 2009, 304
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Individualisierung des

    Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 31 Wx 5/09
    Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die vom Registergericht beanstandete Nichtanmeldung der Geschäftsanschrift, nicht aber die weitere Beanstandung oder gar die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst ist (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1996, 413/414 m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.05.2010 - 2 Wx 53/10

    Anforderungen an die Androhung eines Zwangsgeldes; Zulässigkeit des Einspruchs

    Hierdurch soll die Zustellung an die Gesellschaft erleichtert werden (OLG München, BB 2009, 572 m.w.N.).
  • OLG München, 02.02.2009 - 31 Wx 9/09

    Handelsregistersache: Pflicht einer vor dem 1. November 2008 eingetragenen

    Auch unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien verbleibt es daher bei der sich aus der Norm selbst ergebenden Auslegung: Nur für die Fälle, in denen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 EGAktG eine Verpflichtung zur Anmeldung der Geschäftsanschrift überhaupt besteht, regelt § 18 Abs. 1 Satz 2 EGAktG Art und Weise sowie die Frist zur Vornahme der Anmeldung (zur wortgleichen Übergangsregelung in § 3 EGGmbHG vgl. Senatsbeschluss vom 28.1.2009, Az. 31 Wx 05/09; Wicke GmbHG 2008 § 8 Rn. 17; Wedemann GmbHR 2008, 1131 f.; Steffek BB 2007, 2077 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08 - 20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5930
OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08 - 20 (https://dejure.org/2009,5930)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.02.2009 - 4 U 61/08 - 20 (https://dejure.org/2009,5930)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 4 U 61/08 - 20 (https://dejure.org/2009,5930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Anwaltsgebühren für die außerprozessualer Abwicklung eines Verkehrsunfalls

  • Judicialis

    RVG § 14 Abs. 1 S. 1; ; RVG § 14 Abs. 1 S. 2; ; RVG VV Nr. 2300

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Höhe der Anwaltsgebühren für die außerprozessualer Abwicklung eines Verkehrsunfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Die Grenze der Unbilligkeit ist dann erreicht, wenn sie um mehr als 20% von der als angemessen anzuerkennenden Gebührenhöhe abweicht (BGH, Urt. v. 31.10.2006 - VI ZR 261/05, NJW-RR 2007, 420; Fraunholz in: Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., § 14 RVG Rdnr. 5; vgl. Madert in: Gerold/Schmidt/van Eicken, RVG, 17. Aufl., § 14 Rdnr. 12).

    Allerdings haben die in § 14 RVG normierten Berechnungsgrundsätze in Nr. 2400 VV eine Einschränkung erfahren: Der Rechtsanwalt kann eine Gebühr über 1, 3 wegen des im Gebührenverzeichnis enthaltenen Nachsatzes nur dann fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin überdurchschnittlich gewesen ist (BGH, NJW-RR 2007, 420; Baschek in: Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht, § 8 Rdnr. Rdnr. 40; Sonderkamp NJW 2006, 1477, 1479; Otto, NJW 2004, 1420).

    Denn es entspricht der Vorstellung des Gesetzgebers, dass in durchschnittlichen Fällen die Schwellengebühr von 1, 3 eine Regelgebühr darstellt und ähnliche Funktion erfüllt wie die 7, 5/10 Gebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO (amtliche Begründung, BT-Drucksache 15/1971 Seite 206 f., BGH, NJW-RR 2007, 420; ebenso: Baschek, aaO Rdnr. 42; Hansens, zfs 2008, 709).

  • LG Zweibrücken, 11.04.2008 - 1 O 64/07

    Angemessenheit einer 2,5-Geschäftsgebühr bei komplizierteren Unfallsachen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Diese Voraussetzungen werden in der Kasuistik insbesondere dann anerkannt, wenn sich die vorgerichtliche Tätigkeit auf die Ermittlung und Geltendmachung von Schmerzensgeld-, Haushaltsführungs- und Unterhaltsansprüchen aus einem Verkehrsunfallereignis mit erheblichen Schadensfolgen erstreckt (vgl. LG Zweibrücken, zfs 2008, 708).
  • LG Saarbrücken, 03.03.2005 - 14 O 458/04
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Diesen grundlegenden Zusammenhang hat die im angefochtenen Urteil zitierte Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (Urteil vom 3.3.2005 - 14 O 458/04) nicht hinreichend beachtet (Baschek, aaO., Rdnr. 40).
  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 1701/07

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist dieser Einschätzung gefolgt (LG Saarbrücken, Urt. v. 12.8.2008 - 4 O 121/08; OLG München, Urt. v. 16.5.2008 - 10 U 1701/07; LG Oldenburg, Urt. v. 17.4.2008 - 9 S 758/07).
  • LG Oldenburg, 17.04.2008 - 9 S 758/07

    RVG - Über- und unterdurchschnittliche Unfallregulierung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist dieser Einschätzung gefolgt (LG Saarbrücken, Urt. v. 12.8.2008 - 4 O 121/08; OLG München, Urt. v. 16.5.2008 - 10 U 1701/07; LG Oldenburg, Urt. v. 17.4.2008 - 9 S 758/07).
  • LG Saarbrücken, 12.08.2008 - 4 O 121/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist dieser Einschätzung gefolgt (LG Saarbrücken, Urt. v. 12.8.2008 - 4 O 121/08; OLG München, Urt. v. 16.5.2008 - 10 U 1701/07; LG Oldenburg, Urt. v. 17.4.2008 - 9 S 758/07).
  • BGH, 18.09.2008 - IX ZR 174/07

    Voraussetzungen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08
    Denn es entspricht der Vorstellung des Gesetzgebers, dass in durchschnittlichen Fällen die Schwellengebühr von 1, 3 eine Regelgebühr darstellt und ähnliche Funktion erfüllt wie die 7, 5/10 Gebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO (amtliche Begründung, BT-Drucksache 15/1971 Seite 206 f., BGH, NJW-RR 2007, 420; ebenso: Baschek, aaO Rdnr. 42; Hansens, zfs 2008, 709).
  • OLG Saarbrücken, 18.10.2011 - 4 U 400/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Glatteisunfall eines potentiellen Kunden auf

    Zum anderen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats lediglich eine Geschäftsgebühr (Rahmengebühr) gemäß §§ 13, 14 RVG, KV Nr. 2300 von 1, 3, nicht aber 1, 5 zu erstatten, da dies dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit - in mit einem durchschnittlichen Verkehrsunfall vergleichbarer Weise - angemessen ist (vgl. Senat, Urt. v. 24.02.2009 - 4 U 61/08 - 20, 4 U 61/08, OLGR Saarbrücken 2009, 449 - 551, juris Rdn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 122/16

    Personenschaden bei Verkehrsunfall: Haushaltsführungsschaden eines im Haushalt

    Die Geltendmachung einer höheren Gebühr kann nicht mehr als billige Ermessensausübung angesehen werden, so dass sie auch nicht verbindlich ist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Februar 2009 - 4 U 61/08 u.a. -, juris, Rn. 27; LG Saarbrücken, Urteil vom 12. August 2008 - 4 O 121/08 -, juris, Rn. 46 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 2006 - VI ZR 261/05 -, VersR 2007, S. 265).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 12 U 33/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallbedingtheit von

    Bei der Abwicklung eines "durchschnittlichen" oder "normalen" Verkehrsunfalls ist in der Regel eine Geschäftsgebühr von 1, 3 gerechtfertigt (vgl. BGH NJW-RR 2007, 420, 421; BGH NJW 2008, 3641, 3642; OLG München NZV 2007, 211; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 549 f.).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2012 - 4 U 112/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständiger und Reparaturbetrieb als

    Allerdings bedarf die Höhe der Gebührenforderung einer Korrektur: Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (seit OLGR Saarbrücken 2009, 549 = Schaden-Praxis 2009, 376) ist für die außerprozessuale Abwicklung eines durchschnittlichen Verkehrsunfalls lediglich eine 1, 3-fache Geschäftsgebühr angemessen.
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2013 - 4 U 184/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Wartepflichtigen und

    Überdurchschnittlichkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn sich die vorgerichtliche Tätigkeit auf die Ermittlung und Geltendmachung von Schmerzensgeld-, Haushaltsführungs- und Unterhaltsansprüchen aus einem Verkehrsunfallereignis mit erheblichen Schadensfolgen erstreckt (Senat OLGR 2009, 549, 550).

    Ist die Gebühr - wie im vorliegenden Fall - von einem Dritten zu ersetzen, so ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nach § 14 Abs. 1 S. 4 RVG nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Senat OLGR 2009, 549, 550).

  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 87/10

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädelprellung, HWS-Schleudertrauma, Prellung der

    Für die Abwicklung eines Verkehrsunfalls ohne Besonderheiten ist eine 1, 3-fache Geschäftsgebühr in der Regel angemessen (BGH NJW 2008, 3641 f.; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 549 f.).
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10

    Schmerzensgeldprozess nach Verkehrsunfall: Zulässigkeit einer offenen Teilklage;

    c) Hinsichtlich der Berechnung der vorprozessualen Anwaltskosten bleibt die Berufung ohne Erfolg: Nach der Rspr. des Senats (seit Urt. v. 24.2.2009 - 4 U 61/08-20-, OLGR 2009, 549 = Schaden-Praxis 2009, 376) sind "durchschnittliche" Verkehrsunfälle nach einer 1, 3-fachen Gebühr abzurechnen.
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20

    Haftung einer Gemeinde für den nicht ordnungsgemäßen Zustand eines in den

    Die Geltendmachung einer höheren Gebühr kann nicht mehr als billige Ermessensausübung angesehen werden, so dass sie auch nicht verbindlich ist (Senatsurteil vom 24.02.2009 - 4 U 61/08 - 20, juris Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Unfall auf beampelter Kreuzung

    Die erstmals in der Berufungsinstanz vom Kläger ausgeführten Umstände (streitiger Verkehrsunfall, Vorwurf eines Rotlichtverstoßes, Leasingfahrzeug, Schadenshöhe, Stundungsabrede) rechtfertigen nicht die Annahme einer umfangreichen oder schwierigen Tätigkeit wie sie beispielsweise im Falle erheblicher Schadensfolgen bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungs- und Unterhaltsschäden anzunehmen ist (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 24.2.2009, 4 U 61/08, Juris).
  • AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23
    Gemäß 8 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG kann für Fälle durchschnittlicher Schwierigkeit - auch im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2006 - VI ZR 261/05, Rn. 8; BGH, Urteil vom 25. September 2008 - IX ZR 133/07, Rn. 8; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 24. Februar 2009 - 4 U 61/08 - 20, Rn. 27; OLG Frankfurt, Urteil vom 08. Februar 2011 - 22 U 162/08, Rn. 75; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2012 - I-1 U 139/11, Rn. 78; OLG Frankfurt, Urteil vom 02. Dezember 2014 - 22 U 171/13, Rn. 29; OLG Köln, Urteil vom 11. Juni 2015 - |-8 U 54/14, Rn. 45; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01. Juni 2017 - 4 U 122/16, Rn. 86, jew. zit. nach juris) - eine Geschäftsgebühr von 1, 3 berechnet werden.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08

    Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler:

  • AG Krefeld, 27.08.2010 - 5 C 106/10

    Anspruch eines Verkehrsunfallgeschädigten auf Vergütung seiner vorgerichtlichen

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 13.03.2009 - 1 W 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18236
OLG Rostock, 13.03.2009 - 1 W 19/09 (https://dejure.org/2009,18236)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.03.2009 - 1 W 19/09 (https://dejure.org/2009,18236)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. März 2009 - 1 W 19/09 (https://dejure.org/2009,18236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Protokollberichtigung; Entscheidung des gesamten Spruchkörpers im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Begehrens auf Protokollberichtigung; Besetzung des Beschwerdegerichts

  • Judicialis

    ZPO § 160a Abs. 3; ; ZPO § 160a Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 165; ; ZPO § 348 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Auszug aus OLG Rostock, 13.03.2009 - 1 W 19/09
    Zutreffend bringt das Gericht erster Instanz allerdings zum Ausdruck, dass in dem Fall, in dem eine inhaltliche Protokollberichtigung (bzw. eine Ergänzung, wobei eine Entscheidung zur Qualität des Antrags hier unterbleiben kann) abgelehnt wird, ein darüber eingelegtes Rechtsmittel unzulässig ist, da dem Beschwerdegericht - mangels Teilnahme an der Sitzung - eine sachliche Überprüfung des Protokollinhalts nicht möglich ist (vgl. BGH, MDR 2005, 46 = NJW-RR 2005, 214 m.w.N.; Zöller/Stöber, a.a.O., § 164 Rn. 11 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11679
OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08 (https://dejure.org/2008,11679)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.10.2008 - 19 W 17/08 (https://dejure.org/2008,11679)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - 19 W 17/08 (https://dejure.org/2008,11679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 767; ; ZPO § 793; ; ZPO § 887 Abs. 2; ; ZPO § 892; ; HGB § 87 a Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 92 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Erfüllung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges; Voraussetzungen einer Durchsuchungsanordnung in der Zwangsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    HV, Anspruch auf Neuerteilung eines Buchauszuges, Gleichwertigkeit von Angaben, Vollstreckung des Buchauszuges, Unzulässigkeit einer vorläufigen Durchsuchungsansordnung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08
    Ist ein Buchauszug formal unvollständig, kann der Schuldner die Ergänzung des Buchauszuges verlangen (BGH MDR 2005, 426 ff.; BGH WM 2007, 1418 ff.).

    Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit des Buchauszuges, wie sie von dem Gläubiger auch im Beschwerdeverfahren vorgetragen worden sind, ändern daran jedoch nichts (BGH WM 2007, 1418 ff. m. w. Nachw.).

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01

    Feuerversicherung für eine Gewerbehalle: Eintrittspflicht nach Hallenbrand trotz

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08
    Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht erkannt, dass der von der Schuldnerin erteilte Buchauszug mit Ausnahme der sich aus dem Tenor zu Ziffer 1 der angefochtenen Entscheidung ergebenen Einschränkungen als Erfüllung der ihr durch das rechtskräftige Urteil des Senats vom 28.05.2004 -19 U 143/01, 19 U 175/01- auferlegten Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges über die seit dem 01.01.1998 bis zum 08.11.2000 vermittelten Geschäfte anzusehen ist.
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    - prämien- bzw. provisionsrelevante Sondervereinbarungen (BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99, MDR 2001, 823, OLG Köln, Urt. v. 12.2.2010 - 10 U 105/09, juris; OLG München, Beschl. v. 26.3.2002 - 7 W 691/02, MDR 2002, 909), wobei die ergänzende Mitteilung des Unternehmens im Prozess, etwa dass Besonderheiten nicht angefallen seien, zu einer dann vollständigen Auskunft führen kann (OLG Köln, Beschl. v. 31.10.2008 - 19 W 17/08, OLGR 2009, 549; Urt. v. 28.5.2004 - 19 U 247/01, n.v.).

    Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der im Buchauszug getätigten Angaben stehen der Erfüllung nicht entgegen (BGH, WM 2007, 1418; OLG Köln, Beschl. v. 31.10.2008 - 19 W 17/08, OLGR 2009, 549).

  • KG, 09.02.2011 - 19 W 34/10

    Zwangsvollstreckung: Ersatzvornahme bei titulierter Pflicht zur Erteilung einer

    Mögliche Verzögerungen der Schuldner bei der Erbringung der titulierten Leistungen rechtfertigen jedenfalls nicht die Annahme, sie würden nach Erlass des Ermächtigungsbeschlusses dem Gläubiger oder dessen Beauftragten das Betreten und Durchsuchen ihrer Wohn- und Geschäftsräume auch weiterhin verweigern (OLG Köln, OLGR Köln 2009, 549 Tz. 9).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen

    Denn die Beklagte trägt vor, dass solche Sondervereinbarungen nicht bestünden, was ausreichend ist (Senat, Beschl. v. 31.10.2008, -19 W 17/08-, zitiert nach juris) und nicht verspätet sein kann - wie der Kläger aber meint -, weil der Vortrag der Beklagten insofern unstreitig ist.
  • LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Auch ein Anspruch auf die Auskunft über provisionsrelevante Sondervereinbarungen (Feld 9) besteht nicht, weil vom Kläger nicht behauptet wird, dass entsprechende Vereinbarungen überhaupt getroffen wurden, obwohl der Beklagte bestreitet, dass derartige Vereinbarungen getroffen wurden (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12; OLG Köln Beschuss vom 31.10.2008 - 19 W 17/08).
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