Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - I-24 U 84/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6534
OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - I-24 U 84/08 (https://dejure.org/2008,6534)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2008 - I-24 U 84/08 (https://dejure.org/2008,6534)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - I-24 U 84/08 (https://dejure.org/2008,6534)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter nach Veräußerung des Grundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs; Umlegung der Wasserkosten bei Unterbleiben des Einbaus eines Wasserzähler; Anforderungen an die Feststellung eines Verzichts des Vermieters auf die Geltendmachung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aktivlegitimation; Vermieterwechsel; Grundstücksübereignung unter Nießbrauchsvorbehalt; Betriebskostenumlage; Wasserkosten; Umlagemaßstab; Verwirkung; Nebenkostenforderung

  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 315

  • rewis.io
  • prewest.de PDF, S. 22

    §§ 535, 315 BGB
    Gewerberaummiete; Ladenlokal; Wasserabrechnung; billiger Maßstab nach Mietobjekten im Gebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315; BGB § 535
    Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter nach Veräußerung des Grundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs; Umlegung der Wasserkosten bei unterbleiben des Einbaus eines Wasserzähler; Anforderungen an die Feststellung eines Verzichts des Vermieters auf die Geltendmachung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterbliebener Einbau von Wasserzähler befreit nicht von Nebenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbemiete: Vermieterseitige Festlegung des Verteilungsschlüssels bei Betriebskosten? (IMR 2009, 385)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vermieterwechsel bei Veräußerung der Mietsache unter Vorbehalt des Nießbrauchs! (IMR 2009, 1023)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 1 O 346/07
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - I-24 U 84/08

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 844
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 W 1/00

    Kurze Verjährung für Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung im gewerblichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08
    Das Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen gibt dem Vermieter einen bis an die objektiven Grenzen reichenden Ermessenspielraum bei der Wahl der in Betracht kommenden Verteilungsschlüssel (OLG Hamm WM 1983, 315; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 215 f.).

    Deshalb obliegt es im Streitfall zunächst dem Mieter, die Billigkeit der getroffenen Leistungsbestimmung substantiiert zu bestreiten (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2000, 215 f.).

  • LG Düsseldorf, 05.07.1994 - 24 S 66/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08
    Eine Änderungsverpflichtung des Vermieters gemäß §§ 242, 315 BGB wird auch nur dann angenommen, wenn der bisherige Maßstab grob unbillig ist oder im Laufe der Zeit unbillig geworden ist (LG Düsseldorf WuM 1996, 777; Schmid, a.a.O., Rn. 4119), für einen Mieter zu nicht mehr hinnehmbaren Belastungen führt und ein Wechsel des Maßstabs möglich und zumutbar ist (vgl. Schmid, a.a.O., Rn. 4119 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08
    Der Verstoß gegen Treu und Glauben, der den Verwirkungstatbestand begründet, besteht in der Illoyalität der verspäteten Geltendmachung des Anspruchs, die darin zu sehen ist, dass die Forderung noch verfolgt wird, obwohl der Vertragspartner bereits darauf vertrauen durfte, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden und er sich hierauf auch bereits eingerichtet hat (BGHZ 25, 47 (52); BGH NJW 1984, 1684 f.).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08
    Der Verstoß gegen Treu und Glauben, der den Verwirkungstatbestand begründet, besteht in der Illoyalität der verspäteten Geltendmachung des Anspruchs, die darin zu sehen ist, dass die Forderung noch verfolgt wird, obwohl der Vertragspartner bereits darauf vertrauen durfte, dass keine Forderungen mehr geltend gemacht werden und er sich hierauf auch bereits eingerichtet hat (BGHZ 25, 47 (52); BGH NJW 1984, 1684 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 111/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit umlagefähiger Betriebskosten; Verwirkung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08
    Die Kläger haben die Nebenkosten jährlich abgerechnet und damit auch geltend gemacht, weshalb sich daraus nichts herleiten lässt (vgl. zu einer möglichen Verwirkung bei unterlassener Abrechnung von Nebenkosten: Senat ZMR 2000, 603 f.).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08
    Denn dann müssten hierzu neben dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die die Feststellung rechtfertigen könnten, der Vermieter habe die Forderung nicht mehr geltend machen wollen (BGHZ 91, 62 (71)).
  • LG Mannheim, 27.01.1999 - 4 S 141/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08
    Die Unbilligkeit muss evident sein und ein anderer Maßstab muss zu gerechteren Ergebnissen führen (LG Mannheim NZM 1999, 365; Schmidt, a.a.O., Rn. 4119).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02

    Zum Recht auf außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses trotz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08
    Sie wird nicht berührt, denn die Grundstücksübertragung unter gleichzeitigem Vorbehalt des Nießbrauchs führt keinen Vermieterwechsel herbei (§ 566 Abs. 1 BGB; vgl. hierzu BGH NJW 2006, 51; Senat ZMR 2003, 570 ff.; Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Auflage, § 566 Rn. 4; ders./Bassenge, § 1030 Rn. 4).
  • BGH, 07.09.2005 - VIII ZR 24/05

    Verzug des Mieters mit den Mietzahlungen bei Tod des Vermieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08
    Sie wird nicht berührt, denn die Grundstücksübertragung unter gleichzeitigem Vorbehalt des Nießbrauchs führt keinen Vermieterwechsel herbei (§ 566 Abs. 1 BGB; vgl. hierzu BGH NJW 2006, 51; Senat ZMR 2003, 570 ff.; Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Auflage, § 566 Rn. 4; ders./Bassenge, § 1030 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 27.09.1983 - 4 REMiet 14/82

    Anwendbarkeit des Flächenmaßstabs bei der Umlegung der verbrauchsabhängigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08
    Das Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen gibt dem Vermieter einen bis an die objektiven Grenzen reichenden Ermessenspielraum bei der Wahl der in Betracht kommenden Verteilungsschlüssel (OLG Hamm WM 1983, 315; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 215 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 195/09

    Mietminderung bei negativer Umsatzentwicklung in Gewerbemieträumen

    Ein Anspruch ist nach ständiger Rechtsprechung (BGH DWW 2005, 153; NJW 2003, 824; Senat ZMR 2009, 844) als verwirkt zu behandeln, wenn er längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht worden ist (Zeitmoment) und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (Umstandsmoment).

    Es müssen vielmehr noch besondere Umstände vorliegen, die die Feststellung rechtfertigen, der Schuldner habe bereits darauf vertrauen können, dass der Gläubiger die Forderung nicht mehr geltend mache (vgl. BGHZ 91, 62; BGH, NJW 1984, 1684; Senat, ZMR 2009, 844; 2000, 281).

  • KG, 11.02.2013 - 8 U 227/12

    Anspruchsverwirkung

    Es müssen vielmehr noch besondere Umstände vorliegen, die die Feststellung rechtfertigen, der Schuldner habe bereits darauf vertrauen können, dass der Gläubiger die Forderung nicht mehr geltend mache (vgl. BGHZ 91, 62; OLG Düsseldorf, ZMR 2009, 844).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - 24 W 17/11

    Verfahrensrecht - Zur Verwirkung und Verjährung von Kostenfestsetzungsansprüchen

    Ein Anspruch ist nach ständiger Rechtsprechung (BGH DWW 2005, 153; NJW 2003, 824; Senat ZMR 2009, 844) als verwirkt zu behandeln, wenn er längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht worden ist (Zeitmoment) und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (Umstandsmoment).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1508
OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09 (https://dejure.org/2009,1508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2009 - 11 W 27/09 (https://dejure.org/2009,1508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2009 - 11 W 27/09 (https://dejure.org/2009,1508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kosten der Auskunftsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG - Werden einem Auskunftsbegehren nach § 101 Abs. 9 UrhG eine Vielzahl unterschiedlicher, verschiedene Werke betreffende Rechtsverletzungen zu Grunde gelegt, handelt es sich gebührenrechtlich um inhaltlich unterschiedliche ...

  • openjur.de

    § 101 UrhG; § 128c KostO

  • Justiz Hessen

    § 128c Abs 1 Nr 4 KostO, § 101 Abs 9 UrhG, § 3 Nr 30 TKG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gerichtskostenansatz für einen Antrag auf Gestattung der Erteilung von Auskünften über die Inhaber von IP-Adressen

  • JurPC

    KostO § 128 c; UrhG § 101 IX
    Vorliegen mehrerer Anträge nach § 109 Abs. 9 UrhG

  • Judicialis

    KostO § 128 c; ; UrhG § 101 Abs. 9

  • kanzlei.biz

    Gebühren pro Werk

  • rechtsportal.de

    KostO § 128c; UrhG § 101 Abs. 9
    Gerichtsgebühren bei Geltendmachung unterschiedlicher Rechtsverletzungen hinsichtlich einer Vielzahl unterschiedlicher Werke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 128c Nr. 4 KostO, § 101 Abs. 9 UrhG
    Schwere Zeiten für Filesharing-Abmahner - Auskünfte zu 55 illegal angebotenen Werken kosten 11.000,00 EUR

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abmahnung - Abmahnkosten - Urheberrechtsschutz - Wettbewerbsverstöße

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Kostenhöhe des Auskunftsanspruchs nach § 101 UrhG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtsgebühren bei Geltendmachung unterschiedlicher Rechtsverletzungen hinsichtlich einer Vielzahl unterschiedlicher Werke

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kostenansatz für urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kosten für urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen werden für Rechteinhaber teuer

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Vielzahl unterschiedlicher, verschiedene Werke betreffende Rechtsverletzungen bedingt mehrere Anträge mit gesonderten Gebühren nach § 128 c KostO

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahner muss 11.000 Euro zahlen für einheitlichen Auskunftsantrag unterschiedlicher Werke!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anzahl der IP-Adressen nicht maßgeblich für Kosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 407
  • MMR 2009, 551
  • MIR 2009, Dok. 141
  • ZUM 2009, 641
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.10.2008 - 6 W 123/08

    Urheberrecht - Gegenstandswert im Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG n.F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Aus der Verwendung unterschiedlicher IP-Adressen kann dagegen nicht sicher darauf geschlossen werden, wie viele Personen eine Schutzrechtsverletzung begangen haben (OLG Karlsruhe, wie vor; OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38).

    Der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt unterscheidet sich auch dann für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in wesentlichen Punkten und bildet jeweils einen inhaltlich gesonderten Antrag, wenn mehrere unterschiedliche Werke zum Download angeboten werden (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38 OLG Düsseldorf, I-10 W 11/09, Beschl. v. 12.3.2009).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09

    Gebühren für mehrere Auskunftsersuche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Der Intention des Gesetzgebers, die Gebühr einerseits zu pauschalieren, andererseits aber am entstehenden Aufwand auszurichten, entspricht es vor diesem Hintergrund am besten, wenn auch im Falle der Zusammenfassung mehrerer inhaltlich unterschiedlicher Anträge für jeden Antrag eine gesonderte Gebühr anfällt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009 - 6 W 4/09, WRP 2009, 335).

    Unterscheidet sich der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in einem wesentlichen Punkt, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128c KostO auslösen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009 - 6 W 4/09, WRP 2009, 335).

  • OLG Frankfurt, 27.11.2008 - 11 W 37/08

    Keine selbstständige Anfechtung des Trennungsbeschlusses nach § 145 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Auch der Senat hatte sich in einem obiter-dictum ursprünglich diese Auffassung angeschlossen (Beschl. v. 27.11.2008, 11 W 37/08).
  • LG Köln, 02.09.2008 - 28 AR 4/08

    Zum gewerblichen Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Im Schrifttum wird mit Hinweis auf BT-Drucks. 16/5048, S. 56 vertreten, die Gebühr nach § 128 c Abs. 1 Nr. 4 KostO falle für jede einzelne IP-Adresse an (so Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 39; im Ergebnis ohne nähere Begründung ebenso LG Köln, Beschl. v. 2.9.2008 - 28 AR 4/08, MMR 2008, 761).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt unterscheidet sich auch dann für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in wesentlichen Punkten und bildet jeweils einen inhaltlich gesonderten Antrag, wenn mehrere unterschiedliche Werke zum Download angeboten werden (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38 OLG Düsseldorf, I-10 W 11/09, Beschl. v. 12.3.2009).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101, Rdn. 70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2011 - 6 W 69/11

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Kostenansatz bei

    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 15.01.2009 (6 W 4/09, InstGE 11, 29 = WRP 2009, 335) dargelegten Auffassung fest, dass die Festgebühr nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO mehrfach anfällt, wenn in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen (ebenso OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; a.A. OLG München, GRUR-RR 2011, 230).

    Diese Auffassung wird von den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 12.03.2009 - 10 W 11/09, OLGR Düsseldorf 2009, 525) und Frankfurt (Beschluss vom 15.04.2009 - 11 W 27/09, OLGR Frankfurt 2009, 579 = GRUR-RR 2009, 407) geteilt; das Oberlandesgericht München (GRUR-RR 2011, 230) ist dagegen der Auffassung, maßgeblich sei allein, dass formal eine Antragsschrift vorliege und eine Gerichtsentscheidung verlangt werde.

  • OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12

    Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13

    Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]); jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1894/10

    Gerichtskosten: Gebührenanfall für eine richterliche Gestattungsanordnung über

    Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen , dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen , die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476) , oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551) , vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen .
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 440/17

    Gerichtsgebühren bei Stellung von Auskunftsersuchen gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wegen

    Denn in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde die vorstehend zitierte Auffassung des Senats nahezu einhellig geteilt (vgl. OLG Köln, 2 Wx 391/12, Beschluss vom 28. Januar 2013; OLG Karlsruhe, 6 W 69/11, Beschluss vom 12. Dezember 2011; OLG Frankfurt, 11 W 27/09, Beschluss vom 15. April 2009).
  • OLG Köln, 07.01.2014 - 2 Wx 302/13

    Verwirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, dass die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).
  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1868/10

    Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen:

    Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen, dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen, die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476), oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12

    Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen

    Es entspricht der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, daß die Festgebühr nach § 128 e Abs. 1 KostO mehrfach anfällt, wenn in einer Antragsschrift mehrere Anträge zusammengefaßt sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zugrunde liegen und die insbesondere dem Schutz unterschiedlicher Werke dienen (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, WRP 2009, 335; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 441/17

    Gerichtsgebühren beim Verbindung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen nach

  • LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12

    Gerichtsgebühren für eine Auskunft nach § 101 UrhG fallen für jedes Werk

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 442/17

    Gerichtskosten bei Zusammenfassung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen

  • LG Köln, 12.04.2010 - 9a OH 820/09

    Erinnerung gegen eine Gebührenentscheidung betreffend eine Entscheidung über "den

  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1900/10

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Tauschbörse: Erhöhung des

  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1906/10

    Gestattungsverfahren betreffend einen Auskunftsanspruch gegen den

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Rechtsprechung
   OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13456
OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09 (https://dejure.org/2009,13456)
OLG München, Entscheidung vom 26.03.2009 - 33 Wx 6/09 (https://dejure.org/2009,13456)
OLG München, Entscheidung vom 26. März 2009 - 33 Wx 6/09 (https://dejure.org/2009,13456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Festsetzung der Betreuervergütung aus der Staatskasse: Voraussetzungen einer Kürzung wegen nicht rechtzeitig vor Eintritt der Mittellosigkeit geltend gemachter Vergütungsansprüche

  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Betreuervergütung wegen Erkennbarkeit allmählichen Vermögensverfalls

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögensverfall des Betreuten, Betreuervergütung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Muss der Betreuer erkennen, dass künftig eine Festsetzung gegen den Betroffenen wegen dessen allmählichen Vermögensverfalls nicht möglich sein wird, und stellt er gleichwohl schuldhaft den Vergütungsantrag im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren nicht so zeitig, dass er die Vergütung noch aus dem Vermögen des Betroffenen erhalten kann, so kann seine Vergütung nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben auf die Vergütung gekürzt werden, die für die Betreuung eines mittellosen Betroffenen anzusetzen wäre (vgl. BayObLGZ 2003, 261 = FamRZ 2004, 305).

    Muss der Betreuer erkennen, dass künftig eine Festsetzung gegen den Betroffenen wegen dessen allmählichen Vermögensverfalls nicht möglich sein wird, und stellt er gleichwohl schuldhaft den Vergütungsantrag im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren nicht so zeitig, dass er die Vergütung noch aus dem Vermögen des Betroffenen erhalten kann, so kann seine Vergütung nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben auf die Vergütung gekürzt werden, die für die Betreuung eines mittellosen Betroffenen anzusetzen wäre.Es reicht nicht aus, dass der späte Abrechnungszeitpunkt ursächlich dafür ist, dass die Staatskasse mit der Betreuervergütung in Anspruch genommen wird, vielmehr muss der Betreuer diese Folge auch zu vertreten haben, sie also vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt haben (vgl. BayObLGZ 2003, 261 = FamRZ 2004, 305).

  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Macht der Betreuer seine Vergütung innerhalb dieses Zeitrahmens geltend, so kann ihm eine Vergütung aus der Staatskasse nicht mit der Begründung versagt werden, dass bei einer ihm möglichen früheren Geltendmachung, etwa jeweils nach Ablauf eines Betreuungsquartals, noch eine Festsetzung gegen den Betroffenen möglich gewesen wäre bzw, dass er seine Vergütung bereits früher aus dem Vermögen des Betroffenen hätte entnehmen können, da der Betreuer dazu von Gesetzes wegen nicht verpflichtet ist (BayObLGZ 1997, 301/304 = FamRZ 1998, 507/508).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
  • OLG München, 18.09.2008 - 33 Wx 100/08

    Betreuervergütung: Höhe des Stundenansatzes bei während des Abrechnungszeitraums

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Dies gilt auch nach der Neuregelung der Betreuervergütung zum 1.7.2005 (Senatsbeschluss vom 18.9.2008 BtPrax 2009, 30 = FGPrax 2009, 21 = FamRZ 2009, 453).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Feststellung des Vergütungsschuldners ist bezüglich der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen (BayObLG BtPrax 1996, 29; 1998, 79; FamRZ 2002, 1289).
  • OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Tatsachenfeststellung für die

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

    Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers;

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Der Vergütungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung beim Vormundschaftsgericht geltend gemacht wird (§ 2 Satz 1 VBVG), wobei als Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der Ablauf des jeweiligen Betreuungsquartals anzusehen ist (Senatsbeschluss vom 5.12.2008 - 33 Wx 282/07; vgl. auch BGH FamRZ 2008, 1611).
  • OLG Brandenburg, 30.07.2007 - 11 Wx 14/07

    Betreuungsrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Vergütungshöhe

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
  • BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95

    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Feststellung des Vergütungsschuldners ist bezüglich der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen (BayObLG BtPrax 1996, 29; 1998, 79; FamRZ 2002, 1289).
  • LG Frankenthal, 24.01.2007 - 1 T 388/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09
    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
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Rechtsprechung
   KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10874
KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08 (https://dejure.org/2009,10874)
KG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 11 U 35/08 (https://dejure.org/2009,10874)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 11 U 35/08 (https://dejure.org/2009,10874)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen eines Vermögenszuordnungsbescheides bei mehreren am Vermögenszuordnungsverfahren Beteiligten; Voraussetzungen der alleinigen Fondsinhaberschaft der das auf einem Grundstück aufstehenden Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit

  • grundeigentum-verlag.de

    Feststellungswirkung des Vermögenszuordnungsbescheides; Fondsinhaberschaft; Wirtschaftseinheit; Umwandlung; Rechtsträger; Bewirtschaftungsrecht; Restitutionsausschlussgrund; Anteilsveräußerung

  • Judicialis

    TreuhG § 11 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    TreuhG § 11 Abs. 2 S. 2
    Wirkungen eines Vermögenszuordnungsbescheides bei mehreren am Vermögenszuordnungsverfahren Beteiligten; Voraussetzungen der alleinigen Fondsinhaberschaft der das auf einem Grundstück aufstehenden Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 463/99

    Übergang von Grund und Boden in das Eigentum der nutzenden Kapitalgesellschaft

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Ein Vermögenszuordnungsbescheid wirkt nur für und gegen alle am Vermögenszuordnungsverfahren Beteiligten (wie BGH, Urteil vom 23. Februar 2001, V ZR 463/99, WM 2001, 1002, 1004).

    Der Bescheid, der zudem gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VZOG vorbehaltlich des Eigentums, der Rechtsinhaberschaft oder sonstiger privater Rechte Dritter ergeht, berührt die Klägerin nicht in ihren Rechten, so dass ihr für eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Klagebefugnis gefehlt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 -, WM 2001, 1002 ; KG, Urteil vom 29. November 2004 - 12 U 303/03 -, KGR 2005, 401; OLG Naumburg, Urteil vom 30. November 1999 - 11 U 111/99 - OLG-NL 2000, 270 ).

    bb) Die alleinige Fondsinhaberschaft des V R an dem streitgegenständlichen Flurstück 334 (vgl. zu dieser Voraussetzung: BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 - WM 2001, 1002 ) ist nicht deshalb zweifelhaft, weil sich die von der Klägerin eingereichten Alt-Unterlagen teilweise auch auf andere Nutzer des "Dienstleistungswürfels" beziehen.

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Steht die alleinige Fondsinhaberschaft der das aufstehende Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit zur Überzeugung des Gerichts fest, ist das bebaute Grundstück in das Eigentum des Rechtsnachfolgers des Fondsinhabers über gegangen (wie BGH, Urteil vom 9. Januar 1998, V ZR 263/96, VIZ 1998, 259, 262; BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994, 7 C 48/93, BVerwGE 97, 31, 36).

    Sie sollte in erster Linie sicherstellen, dass Grund und Boden effektiv und zweckmäßig genutzt wurden, diente also im Wesentlichen raumordnerischen, bauplanerischen und siedlungspolitischen Aufgaben sowie volkswirtschaftlichen Zielen (so die Feststellungen im Urteil des BVerwG vom 13. Oktober 1994 - 7 C 48/93 - BVerwGE 97, 31 ).

  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96

    Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR;

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Steht die alleinige Fondsinhaberschaft der das aufstehende Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit zur Überzeugung des Gerichts fest, ist das bebaute Grundstück in das Eigentum des Rechtsnachfolgers des Fondsinhabers über gegangen (wie BGH, Urteil vom 9. Januar 1998, V ZR 263/96, VIZ 1998, 259, 262; BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994, 7 C 48/93, BVerwGE 97, 31, 36).

    (2) Fallen Fondsinhaberschaft der die aufstehenden Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit und Rechtsträgerschaft am Grund und Boden ausnahmsweise auseinander, ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das gesamte bebaute Grundstück grundsätzlich in das Eigentum des Rechtsnachfolgers des Fondsinhabers übergegangen ist (BGH, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96 - VIZ 1998, 259 ; BVerwG, a.a.O., 35 ff.; KG, a.a.O., 402 f.).

  • OLG Naumburg, 30.11.1999 - 11 U 111/99
    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Der Bescheid, der zudem gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VZOG vorbehaltlich des Eigentums, der Rechtsinhaberschaft oder sonstiger privater Rechte Dritter ergeht, berührt die Klägerin nicht in ihren Rechten, so dass ihr für eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Klagebefugnis gefehlt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 -, WM 2001, 1002 ; KG, Urteil vom 29. November 2004 - 12 U 303/03 -, KGR 2005, 401; OLG Naumburg, Urteil vom 30. November 1999 - 11 U 111/99 - OLG-NL 2000, 270 ).
  • KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03

    Vermögenszuordnung: Zuordnung des Grundstückseigentums bei Auseinanderfallen von

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Der Bescheid, der zudem gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VZOG vorbehaltlich des Eigentums, der Rechtsinhaberschaft oder sonstiger privater Rechte Dritter ergeht, berührt die Klägerin nicht in ihren Rechten, so dass ihr für eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Klagebefugnis gefehlt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 -, WM 2001, 1002 ; KG, Urteil vom 29. November 2004 - 12 U 303/03 -, KGR 2005, 401; OLG Naumburg, Urteil vom 30. November 1999 - 11 U 111/99 - OLG-NL 2000, 270 ).
  • BGH, 03.06.2005 - V ZR 196/04

    Eigentum der Deutschen Telekom AG an Telefon-Hausnetzen in der ehemaligen DDR

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Die Rechtsträgerschaft war eine bloße Verwaltungsbefugnis (BGH, Urteil vom 3. Juni 2005 - V ZR 196/04 - ZOV 2005, 279 ).
  • VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14

    Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung

    Die Frage, ob die Standortgenehmigung und das Aufführen in der DM-Eröffnungsbilanz ausreichen, kann hier offenbleiben (bejahend zu Planungsunterlagen KG Berlin, Urteil vom 25. Februar 2009 - 11 U 35/08 -, ZOV 2009, 185 = juris Rdnr. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2008 - L 9 U 170/08
    Zur Begründung hat das SG im Wesentlichen zunächst darauf hingewiesen, der Beschwerdeführer habe keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht und sich hierfür auf den Beschluss des SG vom 22. April 2008 (S 11 U 35/08 ER) bezogen.
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