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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.2009 - I-9 U 187/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2269
OLG Hamm, 20.03.2009 - I-9 U 187/08 (https://dejure.org/2009,2269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2009 - I-9 U 187/08 (https://dejure.org/2009,2269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2009 - I-9 U 187/08 (https://dejure.org/2009,2269)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines zunächst angesichts eines Einsatzfahrzeugs wartenden die Warteposition aber verlassenden PKW mit dem Notarztwagen

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 38 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines zunächst angesichts eines Einsatzfahrzeugs wartenden, die Warteposition aber verlassenden PKW mit dem Notarztwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Sofort freie Bahn schaffen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Dauer der Wartepflicht gegenüber Einsatzfahrzeug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision mit dem Notarztwagen - Ist ein Autofahrer beiseite gefahren, muss er dort bleiben, bis der Notarztwagen vorbei ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1183
  • MDR 2009, 1338
  • NZV 2009, 458 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 U 58/02

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen der unfallbedingten Schäden, die

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2009 - 9 U 187/08
    Die Entscheidung, welchen Weg er nimmt, obliegt zunächst allein dem Vorrechtsfahrer, der diese Wahl unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 35 Abs. 8 StVO) und Rücksichtnahme auf die übrigen Verkehrsteilnehmer (§ 1 Abs. 1 StVO) zu treffen hat (vgl. OLG Brandenburg, Urt. vom 28.10.2002, 2 U 58/02).
  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2009 - 9 U 187/08
    In diesem Moment darf er die von ihm gewählte Fahrstrecke in Anspruch nehmen und darauf vertrauen, dass der in Anspruch genommene Weg weiter frei gehalten wird (BGH NJW 1975, 648; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 38 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1986 - 1 U 171/85

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Notarztwagen im Einsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2009 - 9 U 187/08
    Dabei hat er den Vorrang anderer Fahrzeuge so lange zu beachten, bis er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass ihn die anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen haben und ersichtlich freie Bahn schaffen (OLG Düsseldorf, VersR 1988, 813; OLG Brandenburg, a.a.O.).
  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 63/65

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2009 - 9 U 187/08
    Beide Anspruchsgrundlagen sind nebeneinander anwendbar (vgl. BGH NJW 1968, 1962; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 7 StVG Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 20 U 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7080
OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 20 U 8/08 (https://dejure.org/2009,7080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2009 - 20 U 8/08 (https://dejure.org/2009,7080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 20 U 8/08 (https://dejure.org/2009,7080)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AktG § 256; HGB § 321; HGB § 322
    Anforderungen an Form und Inhalt der Prüfung des Jahresabschlusses; Rechtsfolgen unvollständiger Prüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klage auf Nichtigerklärung des Jahresabschlusses ? Anforderungen an ordnungsgemäße Mitwirkung von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Feststellung des Jahresabschlusses ? Erfüllung der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses ? Formale Voraussetzungen für die Erteilung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2342 (Ls.)
  • ZIP 2010, 1295
  • DB 2009, 1521
  • NZG 2009, 951 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Stuttgart, 05.11.2008 - 34 O 65/08

    Voraussetzungen für die Nichtigkeitserklärung der Entlastung eines Aufsichtsrats;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 20 U 8/08
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 05.11.2008 - Az. 34 O 65/08 KfH - wird zurückgewiesen.

    das am 05.11.2008 vom Landgericht Stuttgart verkündete Urteil (Az. 34 O 65/08) abzuändern und wie folgt zu erkennen:.

  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung aus einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 20 U 8/08
    Dazu genügt es aber, wenn der Erklärende damit rechnen konnte und auch gerechnet hat, dass die Erklärung - wenn auch auf Umwegen - den richtigen Empfänger erreicht; dies hat die Rechtsprechung für ein Rücktrittsschreiben bejaht, das der Erklärende nicht an den Rücktrittsgegner, sondern an den Notar gerichtet hatte, der den Vertrag beurkundet hatte, von dem der Erklärende zurücktreten wollte (vgl. BGH, NJW 1979, 2032 [juris LS und Rn. 12]).
  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 26/93

    Beweiskraft einer notariellen Niederschrift über eine Hauptversammlung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 20 U 8/08
    Da das Protokoll die Beurkundung eines vom Notar wahrgenommenen Vorgangs i.S.v. § 415 Abs. 1 ZPO darstellt (vgl. BGH, NJW 1994, 320 [juris Rn. 15]), ist davon auszugehen, dass sich seine Beweiskraft nicht nur auf die wiedergegebenen Einzelereignisse, sondern auch auf deren zeitliche Beziehung zueinander erstreckt, die Bestandteil der Wahrnehmung des Notars ist.
  • OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04

    Aktiengesellschaft: Informationspflichten des Vorstands gegenüber der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 20 U 8/08
    Soweit das Oberlandesgericht Schleswig (AG 2006, 120) die Wirksamkeit der Amtsniederlegung wegen der Weiterleitung an den richtigen Empfänger bejaht habe, habe die Satzung nicht die Erklärung gegenüber einer bestimmten Person gefordert, sondern lediglich den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens nach dem Zugang bei bestimmten Personen bemessen (Bl. 234); im Übrigen sei das Niederlegungsschreiben dort zumindest auch dem richtigen Adressaten übermittelt worden (Bl. 235).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.03.2009 - 5 W 143/09   

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https://dejure.org/2009,23642
OLG Koblenz, 31.03.2009 - 5 W 143/09 (https://dejure.org/2009,23642)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.03.2009 - 5 W 143/09 (https://dejure.org/2009,23642)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. März 2009 - 5 W 143/09 (https://dejure.org/2009,23642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert einer Klage auf Bewilligung der Löschung einer Tilgungshypothek; Löschung einer Rückauflassungsvormerkung bei gleichartigen Rechten zugunsten anderer Vormerkungsberechtigter

  • rechtsportal.de

    Streitwert einer Klage auf Bewilligung der Löschung einer Tilgungshypothek; Löschung einer Rückauflassungsvormerkung bei gleichartigen Rechten zugunsten anderer Vormerkungsberechtigter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 32
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10

    Streitwertbemessung: Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Sicherungshypothek

    Deshalb wird nach inzwischen wohl herrschender Meinung für eine Klage auf Löschung eines Grundpfandrechts, das nicht valutiert, lediglich 20 % des Nominalbetrags als Streitwert angesetzt (vgl. Zöller-Herget, a.a.O. § 3 RN 16 "Löschung" m.w.N.; OLG Nürnberg MDR 2009, 217; OLGR Rostock 2009, 969; OLGR Koblenz 2009, 580).
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