Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.01.2009 - 5 W 1/09   

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https://dejure.org/2009,2592
OLG Hamburg, 08.01.2009 - 5 W 1/09 (https://dejure.org/2009,2592)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.01.2009 - 5 W 1/09 (https://dejure.org/2009,2592)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 5 W 1/09 (https://dejure.org/2009,2592)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Markenrecht, Kerntheorie & "Vertipper"-Domains - Die Anwendung der Kerntheorie im Markenrecht kann nicht dazu führen, das von einem auf eine konkrete Marke bezogenen Verbotstenor auch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die allein dem Strukturprinzip folgen, welches ...

  • markenmagazin:recht

    "gübstiger.de" und "günstigert.de"

    §§ 567, 793 ZPO
    Erstreckung eines Verbotstenors auf ähnliche Domainnamen

  • openjur.de

    §§ 567, 793 ZPO

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Tippfehlerdomains sanktionslos bei beschränktem Verbot

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Tippfehlerdomains sanktionslos bei beschränktem Verbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der für das Wettbewerbsrecht entwickelten Kerntheorie im Markenrecht; Erstreckung eines Verbotstenors in Bezug auf eine konkrete Marke auf alle einem verbotenen Strukturprinzip folgenden Zeichen

  • kanzlei.biz

    Die Verschreiber-Domain

  • info-it-recht.de

    Zur Anwendung der Kerntheorie im Markenrecht ("Vertipper"-Domains)

  • Judicialis

    ZPO § 567; ; ZPO § 793

  • kanzlei.biz

    Die Verschreiber-Domain

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567; ZPO § 793
    Umfang des markenrechtlichen Schutzes; Schutz vor sog. "Vertipper"-Domains

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 UWG
    Was gehört eigentlich zum Verbots-Kernbereich einer einstweiligen Verfügung? (II) / günstiger.de

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    "Tippfehlerdomains” grundsätzlich schwer angreifbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Markenrechtlicher Schutz gegen "Vertipper"-Domains

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Umfang des markenrechtlichen Schutzes bei Vertipper-Domains (hier: günstiger.de)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang des markenrechtlichen Schutzes bei Vertipper-Domains (günstiger.de)

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertipper-Domains und Markenschutz - knapp vorbei und doch daneben?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang des markenrechtlichen Schutzes bei Vertipper-Domains (günstiger.de)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 323
  • MMR 2009, 503
  • MIR 2009, Dok. 082
  • K&R 2009, 345
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.01.2009 - 5 W 1/09
    Diese Fallgestaltung lässt sich deshalb auch nicht mit dem Austausch eines verbotenen (roten) Farbtons gegen einen anderen vergleichen, der Gegenstand der BGH-Entscheidung "Rotes Kreuz" war (BGH GRUR 94, 844, 846 - Rotes Kreuz).
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09   

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https://dejure.org/2009,5015
OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09 (https://dejure.org/2009,5015)
OLG München, Entscheidung vom 19.05.2009 - 34 Wx 36/09 (https://dejure.org/2009,5015)
OLG München, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 34 Wx 36/09 (https://dejure.org/2009,5015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 40

    BGB §§ 876, 877; GBO §§ 19, 29; WEG § 5 Abs. 4
    Zustimmung von Grundpfandgläubigern bei Sondernutzungsrechten

  • openjur.de

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Zustimmungerfordernis der Grundpfandrechtsgläubiger zur Aufhebung und Neubegründung von Sondernutzungsrechten

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 876, 877; GBO §§ 19, 29; WEG § 5 Abs. 4
    Zustimmung von Grundpfandgläubigern bei Sondernutzungsrechten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung eines Sondernutzungsrechts: Zustimmungserfordernis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung von Sondernutzungsrechten: Zustimmung der Grundpfandgläubiger erforderlich? (IMR 2009, 316)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 205
  • ZMR 2009, 870
  • Rpfleger 2009, 562
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09
    Ist nach materiellem Recht für die Rechtsänderung die Zustimmung von Drittberechtigten wie etwa Grundpfandgläubigern notwendig, bedarf es grundbuchrechtlich auch deren Eintragungsbewilligung gemäß § 19 GBO (BGHZ 91, 343/347).

    Auf eine etwaige wirtschaftliche Gleichwertigkeit, wie etwa im Falle der Aufhebung und Neueinräumung eines Kfz-Stellplatzrechts bei der Wohnung Nr. 4 oder gar eine wirtschaftliche Verbesserung wie etwa bei der Wohnung Nr. 1, der drei neubegründete Sondernutzungsrechte zugeordnet wurden, kommt es bei dieser Fallgestaltung nicht an (vgl. BGHZ 91, 343).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09
    Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, den aus der Rechtspraxis entwickelten Begriff zu definieren, versteht darunter aber offensichtlich das Recht, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss des Mitgebrauchs der übrigen Wohnungseigentümer allein zu nutzen (BT-Drucks 16/887 S. 16; vgl. BGHZ 145, 158; Palandt/Bassenge BGB 68. Aufl. § 13 Rn. 8).
  • Drs-Bund, 20.06.2006 - BT-Drs 16/1887
    Auszug aus OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09
    Dies sei in der Praxis vor allem dann der Fall, wenn der Gläubiger bei einer Vollstreckung keinen Zugriff mehr auf ein Sondernutzungsrecht habe, etwa an einem Kfz-Stellplatz oder an dem Garten einer Erdgeschoßwohnung; eine Wohnung ohne Parkmöglichkeit oder ohne Garten sei regelmäßig weniger wert (BT-Drucks 16/1887 S. 15).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2022 - 20 W 68/22

    Erforderlichkeit der Zustimmung dinglich Berechtigter zur Aufhebung und

    Die Schwerfälligkeit der bisherigen Regelung hatte den Gesetzgeber dazu bewogen, das Zustimmungserfordernis danach abzugrenzen, dass die betroffenen Rechte und der Gegenstand der Vereinbarung unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Zustimmung konkret festgelegt werden (so OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568, je zitiert nach juris).

    Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, den aus der Rechtspraxis entwickelten Begriff zu definieren, versteht darunter aber offensichtlich das Recht, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss des Mitgebrauchs der übrigen Wohnungseigentümer allein zu nutzen (vgl. die Nachweise bei OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568; Grüneberg/Wicke, BGB, 81. Aufl., § 13 WEG Rz. 9; Jennißen/Grziwotz, WEG, 7. Aufl., § 5 Rz. 52 m. w. N.).

    Die gegenständlich begründeten wie aufgehobenen Rechte an Flächen fallen hierunter, so dass nach § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG die Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger erforderlich ist, wenn nicht die Ausnahme in Satz 3 (a. F.) greift (vgl. OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568, m. w. N.).

    Die Entscheidung über das Zustimmungsbedürfnis kann insbesondere im Grundbuchverfahren nicht davon abhängen, ob im Hinblick auf die Änderung von Sondernutzungsrechten eine Gleichwertigkeit vorliegt, denn eine Prüfung dieses Kriteriums scheidet aufgrund der im Grundbuchverfahren eingeschränkten Beweismittel aus (vgl. OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568; Jennißen/Grziwotz, a.a.O., § 5 Rz. 60; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 5 Rz. 76; Münchener Kommentar/Krafka, BGB, 8. Aufl., § 5 WEG Rz. 49; Staudinger/Rapp, BGB, Neub.

  • OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 94/10

    Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Errichtung und Unterhaltung einer

    Ob § 5 Abs. 4 S. 3 WEG einschränkend dahin zu interpretieren ist, dass die Kompensation ein gleichartiges und zumindest annähernd gleichwertiges Sondernutzungsrecht betreffen muss (so Gursky in: Staudinger, BGB , 2007, § 877 Rdn. 59; OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 93; zur Gegenansicht neigend: OLG München, FGPrax 2009, 205), kann offen bleiben.
  • OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13

    Wohnungsgrundbuch: Zustimmungserfordernis des Grundpfandrechtsgläubigers zur

    Die Ausnahmebestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG geift insoweit nicht ein (siehe bereits Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09).

    Denn nur erforderlich ist die Zustimmung der aufgeführten Drittberechtigten, wenn es um die Begründung eines Sondernutzungsrechts (zum Begriff etwa BGHZ 145, 158; Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09 = Rpfleger 2009, 562) zugunsten einer anderen Wohnung oder aber um die Aufhebung, Änderung oder Übertragung eines mit dem belasteten Sondereigentum verbundenen Sondernutzungsrechts geht (Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 5 Rn. 61).

  • OLG Köln, 07.02.2018 - 2 Wx 5/18

    Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger von Wohnungseigentum für

    Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 19.05.2009 (- 34 Wx 36/09 - FGPrax 2009, 205; festhaltend OLG München, Beschluss vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13 - RNotZ 2014, 232; zustimmend: Staudinger/Rapp, Neubearbeitung 2018, § 5 WEG Rz. 109) ausgeführt:.
  • OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis bei fehlender Zustimmung des Dritten zur

    So gilt die Zustimmungsfreiheit nicht für den Tausch oder die gleichzeitige Aufhebung von Sondernutzungsrechten (vgl. Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09 = Rpfleger 2009, 562).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 96/10

    Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!

    Ob § 5 Abs. 4 S. 3 WEG einschränkend dahin zu interpretieren ist, dass die Kompensation ein gleichartiges und zumindest annähernd gleichwertiges Sondernutzungsrecht betreffen muss (so Gursky in: Staudinger, BGB, 2007, § 877 Rdn. 59; OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 93; zur Gegenansicht neigend: OLG München, FGPrax 2009, 205), kann offen bleiben.
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10

    Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!

    Ob § 5 Abs. 4 S. 3 WEG einschränkend dahin zu interpretieren ist, dass die Kompensation ein gleichartiges und zumindest annähernd gleichwertiges Sondernutzungsrecht betreffen muss (so Gursky in: Staudinger, BGB, 2007, § 877 Rdn. 59; OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 93; zur Gegenansicht neigend: OLG München, FGPrax 2009, 205), kann offen bleiben.
  • OLG Köln, 07.02.2018 - 2 Wx 5/18 Wx 10/18

    Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger von Wohnungseigentum für

    Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 19.05.2009 (- 34 Wx 36/09 - FGPrax 2009, 205 ; festhaltend OLG München, Beschluss vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13 - RNotZ 2014, 232; zustimmend: Staudinger/Rapp, Neubearbeitung 2018, § 5 WEG Rz. 109) ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.01.2009 - I-3 U 124/08   

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https://dejure.org/2009,7273
OLG Köln, 27.01.2009 - I-3 U 124/08 (https://dejure.org/2009,7273)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2009 - I-3 U 124/08 (https://dejure.org/2009,7273)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - I-3 U 124/08 (https://dejure.org/2009,7273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    SGB X § 116; ; SGB X § ... 119; ; BGB § 252; ; BGB § 842; ; ZPO § 156; ; ZPO § 287; ; SGB II § 5 Abs. 2 S. 1; ; SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; SGB II § 11; ; SGB II § 12 Abs. 1; ; SGB II § 19 S. 2; ; SGB II § 24; ; SGB II § 24 Abs. 2; ; SGB XII §§ 27 ff.; ; SGB XII § 82; ; SGB XII § 83; ; SGB XII § 84; ; SGB XII § 90 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 842
    Ersatzfähigkeit des Verlustes des Anspruchs auf ALG II als Erwerbsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.2008 - VI ZR 49/07

    Erwerbsschaden eines arbeitsunfähig gewordenen Arbeitslosengeldempfängers

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2009 - 3 U 124/08
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sowohl das Arbeitslosengeld als auch die Arbeitslosenhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Recht (zunächst §§ 100 ff./ 134 ff. AFG, sodann §§ 117 ff./ 190 ff. SGB III) ersatzfähige Vermögenswerte im Sinne von § 842 BGB sind (BGH, Urteil vom 20.3.1984, VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334 = NJW 1984, 1811, Rn. 9 und 18; BGH, Urteil vom 8.4.2008, VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 = NJW 2008, 2185, Rn. 9).

    Es ist indes anerkannt, dass dem Verlust der Arbeitsfähigkeit als solcher kein zu ersetzender Vermögenswert zukommt (st. Rspr. des BGH, zuletzt Urteil vom 8.4.2008, a.a.O., Rn. 9).

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2009 - 3 U 124/08
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sowohl das Arbeitslosengeld als auch die Arbeitslosenhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Recht (zunächst §§ 100 ff./ 134 ff. AFG, sodann §§ 117 ff./ 190 ff. SGB III) ersatzfähige Vermögenswerte im Sinne von § 842 BGB sind (BGH, Urteil vom 20.3.1984, VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334 = NJW 1984, 1811, Rn. 9 und 18; BGH, Urteil vom 8.4.2008, VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 = NJW 2008, 2185, Rn. 9).

    Denn die Arbeitslosenhilfe setze keine Bedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfevorschriften voraus, werde nach dem Arbeitsentgelt bemessen und knüpfe ebenso wie das Arbeitslosengeld an die Eingliederung des Anspruchsberechtigten in das Arbeitsleben an (BGH, Urteil vom 20.3.1984, a.a.O., Rn. 18).

  • BGH, 07.11.2000 - VI ZR 400/99

    Ersatz des Verdienstausfalls bei Vorruhestand

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2009 - 3 U 124/08
    Die Frage des Vorteilsausgleichs stellt sich aber erst dann, wenn ein ersatzfähiger Schaden als solcher feststeht (vgl. BGH, Urteil vom 7.11.2000, VI ZR 400/99, NJW 2001, 196, Rn. 11).
  • BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

    Mit dem Sozialgesetzbuch II hat der Gesetzgeber ein völlig neues Leistungssystem geschaffen, das Elemente der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in sich vereint und deshalb als spezielles Fürsorgesystem für Erwerbsfähige ohne oder ohne ausreichende Erwerbsarbeit zu qualifizieren ist (vgl. BT-Drucks. 15/1516 S. 41, 49; OLG Stuttgart, OLGR 2008, 795; OLG Köln, OLGR 2009, 538, 540; OLGR 2009, 611 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - IV ZR 287/10, VersR 2012, 427 Rn. 14: "Transfereinkommen"; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einf.

    Im Unterschied zur Arbeitslosenhilfe kommt ihm keine Lohnersatzfunktion zu (vgl. BT-Drucks. 15/1516, S. 72 sowie § 3 Abs. 4 SGB III; BSGE 107, 66 Rn. 33; BSG, Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 14/11 B, juris Rn. 8; OLG München, NJW-RR 2006, 439, 440; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 358; OLG Dresden, OLGR 2007, 306; OLG Schleswig, OLGR 2008, 951, 953; OLG Hamm, OLGR 2009, 15; OLG Köln, OLGR 2009, 538, 540; OLGR 2009, 611 ff.; Gagel/Steinmeyer, § 116 SGB III Rn. 2, 16 f. [Stand: Juli 2010]; aA BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 20/07 R, UV-Recht Aktuell 2008, 888, 894; vgl. Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearb.

    (b) Aus diesen Gründen verneint ein Teil der Literatur und der Instanzgerichte den Eintritt eines Erwerbsschadens, wenn ein hilfebedürftiger Erwerbsfähiger verletzungsbedingt seinen Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld II verliert (OLG Köln, OLGR 2009, 611 ff.; OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2012 - 14 U 193/10, juris Rn. 89; Plagemann/Probst, DAR 2012, 61, 67; BeckOK BGB/Spindler, § 842 Rn. 5 [Stand: 1. Februar 2013]; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rn. 168; Pardey, Berechnung von Personenschäden, 4. Aufl., Rn. 2120, 2123; Rüßmann in jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 842 Rn. 4; Erman/Schiemann, BGB, 13. Aufl., § 842 Rn. 3).

  • ArbG Würzburg, 22.02.2010 - 6 Ca 1084/09

    Kongruenz für einen Anspruchsübergang gem. § 115 SGB X

    Dies gilt nach Ansicht des Gerichts auch für den Fall der Gewährung von Arbeitslosengeld II gem. § 19 SGB II (vgl. zur Einordnung der Leistungen des SGB II als Spezialfall der Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfsbedürftige ausführlich OLG Köln, Urt. v. 27.01.2009, Az: 3 U 124/08, juris; vgl. auch BGH, Urt. v. 19.11.2008, Az: XII ZR 129/06, juris).
  • OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 527/11

    Regress eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers: Rentenleistungen für

    Damit ist ein (vom Gesetzgeber gewollter) Systemwechsel verbunden, der im Ergebnis bedeutet, dass dem ALG II eine Lohnersatzfunktion abgesprochen werden muss (ebenso ausführlich OLG Köln, Urteil vom 27.01.2009 - 3 U 124/08 - dort Nr. 14 - 17 m.w.Nw., zit. nach juris).
  • OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10

    Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitslosen durch einen Verkehrsunfall:

    Soweit die Beklagte aus der von ihr vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Januar 2009 (3 U 124/08; Anlage B 3 zum Schriftsatz vom 7. Juni 2012) etwas anderes ableiten will, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • LG Erfurt, 17.06.2011 - 9 O 1855/10

    Verkehrsunfall - Erwerbsschadensersatz - Langzeitarbeitsloser

    Unabhängig von der Frage, ob das Arbeitslosengeld II grundsätzlich keine Lohnersatzfunktion besitzt (so OLG Köln, Urteil vom 27.01.2009, Az.: 3 U 124/08) ist die Kammer der Auffassung, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorliegend nicht davon ausgegangen werden kann, dass das der Frau ... gezahlte Arbeitslosengeld II eine Lohnersatzfunktion hat.

    Die Kammer ist mit dem OLG Köln (vgl. OLG Köln 3 U 124/08) der Auffassung, dass erhebliche Argumente dafür vorhanden sind, dass das zum 01.01.2005 eingeführte Arbeitslosengeld II keine Lohnersatzfunktion besitzt, und damit ein Erwerbsschaden grundsätzlich ausgeschlossen ist.

  • OLG Köln, 11.10.2012 - 7 U 62/12

    Berechnung des Erwerbsscahdens eines Unfallgeschädigten

    Soweit demgegenüber das beklagte Land unter Verweis auf das Urteil des 3. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln vom 27.01.2009 - 3 U 124/08 - anführt, der Berechnung des Landgerichtes sei jedenfalls für das Arbeitslosengeld II entgegenzutreten, weil dessen Verlust keinen Erwerbsschaden begründe, so rechtfertigt auch dies keine andere Entscheidung, und zwar unabhängig davon, ob man die nicht unbestritten gebliebene Meinung des 3. Zivilsenates in der zitierten Entscheidung teilt.
  • ArbG Nürnberg, 22.02.2010 - 6 Ca 1084/09
    Dies gilt nach Ansicht des Gerichts auch für den Fall der Gewährung von Arbeitslosengeld II gem. § 19 SGB II (vgl. zur Einordnung der Leistungen des SGB II als Spezialfall der Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfsbedürftige ausführlich OLG Köln, Urt. v. 27.01.2009, Az: 3 U 124/08, juris; vgl. auch BGH, Urt. v. 19.11.2008, Az: XII ZR 129/06, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.02.2009 - 4 UF 93/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9534
OLG Naumburg, 12.02.2009 - 4 UF 93/08 (https://dejure.org/2009,9534)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.02.2009 - 4 UF 93/08 (https://dejure.org/2009,9534)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 4 UF 93/08 (https://dejure.org/2009,9534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Außergewöhnliche Verzögerung i.R.e. im Wesentlichen zeitgleichen Entscheidungsreife der Folgesache mit der Ehesache; Berufen auf Verzögerung bei Geltendmachen einer Folgesache im Verbund und eigenem dilatorischen Verhaltens

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; ZPO § ... 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 628 Satz 1 Nr. 4; ; ZPO § 629 Abs. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 9 Satz 1; ; BGB § 242; ; BGB § 1374 Abs. 2; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Abtrennung von Folgesachen aus dem Scheidungsverbund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1158
  • FamRZ 2009, 1510
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.03.1996 - XII ZR 83/95

    Fassung von Berufungsanträgen; Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.02.2009 - 4 UF 93/08
    Aufgrund der Berufung der Antragsgegnerin - die nur mittels eines Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch die unzulässige Abtrennung der Folgesache aus dem Scheidungsverbund anfechten konnte (BGH, FamRZ 1996, 1070, 1071; Philippi, in: Zöller, 27. Aufl. 2009, § 628 Rdnr. 13) - war daher antragsgemäß nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO wie auch von Amts wegen nach § 538 Abs. 2 Satz 3 ZPO das angefochtene Urteil nebst zugrunde liegendem Verfahren aufzuheben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung, auch unter Einbeziehung des zu Unrecht abgetrennten Verfahrens zum Zugewinnausgleich, an das Amtsgericht zurückzuverweisen.
  • OLG Bremen, 30.04.2009 - 4 WF 45/09

    Höhe der Anwaltsgebühren bei Einlegung der Anschlussberufung vor Vorliegen der

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal vom 26.03.2009 dahingehend abgeändert, dass die von der Antragsgegnerin an den Antragsteller nach dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 19.11.2008 (Gesch.-Nr. 4 UF 93/08) zu erstattenden Kosten auf EUR 514, 68 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2008 festgesetzt werden.

    Sodann hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen mit Beschluss vom 19.11.2008 (4 UF 93/08) der Antragsgegnerin die Kosten der Berufungsinstanz (einschließlich der Kosten der Anschlussberufung) auferlegt und den Streitwert der Berufungsinstanz (einschließlich Anschlussberufung) auf EUR 6.732,00 festgesetzt.

    Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 26.03.2009 nach Antrag des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers die von der Antragsgegnerin an den Antragsteller nach dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 19.11.2008 (4 UF 93/08) zu erstattenden Kosten auf EUR 737, 80 festgesetzt, wobei es auf der Grundlage des Streitwerts von EUR 6.732,00 von einer 1, 6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG für die Berufungsinstanz ausgegangen ist.

    Der sich daraus ergebenden Summe von EUR 432, 50 ist nach Nr. 7008 VV RVG die Umsatzsteuer von 19%, mithin ein Betrag von EUR 82, 18 hinzuzurechnen, so dass sich die nach dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 19.11.2008 (Gesch.-Nr. 4 UF 93/08) von der Antragsgegnerin an den Antragsteller zu erstattenden Kosten auf insgesamt EUR 514, 68 belaufen.

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