Rechtsprechung
   OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08   

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https://dejure.org/2009,2304
OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08 (https://dejure.org/2009,2304)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.2009 - 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08 (https://dejure.org/2009,2304)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08 (https://dejure.org/2009,2304)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 50

    BGB §§ 104 Nr. 2, 164, 1896 Abs. 2 Satz 2
    Beurteilung der Geschäftsfähigkeit bei Vorsorgevollmachten

  • openjur.de

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei fortschreitender Demenz

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1896 Abs. 2 Satz 2, 104 Nr. 2, 164 ff.
    Zweifel an der wirksamen Erteilung der Vorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer notariellen Vorsorgevollmacht bei fortschreitender Demenz

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer notariellen Vorsorgevollmacht bei fortschreitender Demenz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht, Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB §§ 164 ff.; ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 104 Nr. 2; BGB § 164; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
    Wirksamkeit einer notariellen Vorsorgevollmacht bei fortschreitender Demenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Notarielle Vorsorgevollmacht und fortschreitende Demenz

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Vorsorgevollmacht: Fortschreitende Demenz lässt frühere Vollmacht nicht unwirksam werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1599
  • DNotZ 2011, 43
  • FGPrax 2009, 221
  • FamRZ 2009, 2033
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt einer Vollmachtserteilung beeinträchtigen die Eignung der Vollmacht als Alternative zur Betreuung nur dann, wenn sie konkrete Schwierigkeiten des Bevollmächtigten im Rechtsverkehr erwarten lassen (Abgrenzung zu BayObLG FamRZ 1994, 720).

    bb) Das Landgericht hat zwar diese Frage letztlich offen gelassen, sich aber unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1994, 720 darauf berufen, dass bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Vollmacht diese nicht geeignet sei, eine Betreuung zu vermeiden.

  • OLG Koblenz, 17.10.1991 - 6 U 982/91

    Konkursverwaltung; Firmenveräußerung; Natürliche Person als einziger Komplementär

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Das ist der Fall, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidung von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. RGZ 130, 71; BGH NJW 1970, 681; BGH FamRZ 1984, 1003; BayObLG NJW 1992, 2101).

    Maßgebendes Kriterium für die Geschäftsunfähigkeit ist nach der bereits oben unter 2. b aa (1) zitierten Rechtsprechung, dass die krankhafte Störung die freie Willensbestimmung ausschließt, der Betroffene also nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidung von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. RGZ 130, 71; BGH NJW 1970, 681; BGH FamRZ 1984, 1003; BayObLG NJW 1992, 2101).

  • BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Bloße Willensschwäche oder leichte Beeinflussbarkeit genügen nicht, ebenso wenig das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen (vgl. BGH NJW 1961, 261).

    Nicht einmal das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen, rechtfertigt für sich genommen die Annahme der Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1961, 261).

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Das ist der Fall, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidung von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. RGZ 130, 71; BGH NJW 1970, 681; BGH FamRZ 1984, 1003; BayObLG NJW 1992, 2101).

    Maßgebendes Kriterium für die Geschäftsunfähigkeit ist nach der bereits oben unter 2. b aa (1) zitierten Rechtsprechung, dass die krankhafte Störung die freie Willensbestimmung ausschließt, der Betroffene also nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidung von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. RGZ 130, 71; BGH NJW 1970, 681; BGH FamRZ 1984, 1003; BayObLG NJW 1992, 2101).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95

    Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Dagegen kann die übermäßig krankhafte Beherrschung durch den Willen anderer die Anwendung von § 104 Nr. 2 BGB rechtfertigen (vgl. RG JW 1938, 1590; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1064).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von BGB § 1304

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Entschieden wurde dies beispielsweise für die Eheschließung gemäß § 1304 BGB (vgl. BayObLGZ 1996, 100 = FamRZ 1997, 294; BVerfG NJW 2003, 1382).
  • BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96

    Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Entschieden wurde dies beispielsweise für die Eheschließung gemäß § 1304 BGB (vgl. BayObLGZ 1996, 100 = FamRZ 1997, 294; BVerfG NJW 2003, 1382).
  • BGH, 06.05.1965 - III ZR 229/64

    Vermutung der Geschäftsunfähigkeit bei bestehender krankhafter Störung der

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    § 104 Nr. 2 BGB umfasst nicht nur Geisteskrankheit, sondern auch Geistesschwäche (vgl. RGZ 130, 71; RGZ 162, 228; BGH WM 1965, 895).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Bleiben Bedenken, kommt es darauf an, ob die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil entsprechendes konkret zu besorgen ist (so auch OLG München NJW-RR 2009, 1599, 1602 f.; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 51; BeckOGK/Schmidt-Recla BGB [Stand: November 2015] § 1896 Rn. 236; Erman/Roth BGB 14. Aufl. § 1896 Rn. 41; jurisPK-BGB/Bieg [Stand: 26. Oktober 2015] § 1896 Rn. 52).
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16

    Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles

    Bei einer Altersdemenz mittleren Grades, die progredient verläuft und bei der die Annahme von luziden Intervallen oder zeitweiligen Verbesserungen auszuschließen ist, sind auch die Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB gegeben, wenn durch die Erkrankung eine freie Willensbildung ausgeschlossen ist (vgl. OLG München NJW-RR 2009, 1599; Palandt-Ellenberger § 104 BGB Rz. 5).
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 10 U 5/20

    Erbverzichtsvertrag; Geschäftsfähigkeit

    Für die gerichtliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit ausreichend ist aber schon ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. OLG München NJW-RR 09, 1599; Juris-Hansen, 9. Aufl., § 104 BGB Rz. 11 ff; Palandt-Ellenberger, 80. Aufl., § 104 BGB Rz. 6 ff).
  • BGH, 29.07.2020 - XII ZB 106/20

    Bleiben bei der wirksamen Bevollmächtigung ohne positive Feststellung der

    Deshalb kann die Wirksamkeit einer Bevollmächtigung zu bejahen sein, wenn keine Zweifel bestehen, dass der Vollmachtgeber das Wesen seiner Erklärung begriffen hat und diese in Ausübung freier Willensentschließung abgibt, sollte auch seine Geschäftsfähigkeit im allgemeinen Rechtsverkehr nicht mehr gesichert sein (vgl. OLG München FamRZ 2009, 2033, 2034; Staudinger/Bienwald BGB [2017] § 1896 Rn 274; Nedden-Boeger BtPrax 2019, 87).
  • OLG München, 04.11.2009 - 33 Wx 285/09

    Betreuung: Rückschluss auf eine Demenz bei nicht erkennbarer geistiger

    Sind zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht für die soziale Umgebung des Vollmachtgebers einschließlich seiner Hausärztin keine geistigen Beeinträchtigungen bei ihm erkennbar, unterliegt die rückschauende Diagnose der Voraussetzungen einer Geschäftsunfähigkeit durch einen Sachverständigen, der den Betroffenen erstmals nach mehr als vier Monaten seit der Vollmachtserteilung untersucht, strengen Anforderungen (vgl. auch Senatsentscheidung vom 5.6.2009 - 33 Wx 278/09 u.a. = BtPrax 2009, 240).

    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt einer Vollmachtserteilung beeinträchtigen die Eignung der Vollmacht als Alternative zur Betreuung nur, wenn sie konkrete Schwierigkeiten des Bevollmächtigten im Rechtsverkehr erwarten lassen (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 5.6.2009 a.a.O. in Abgrenzung zu BayObLG FamRZ 1994, 720).

    11 Die Diagnose einer fortschreitenden Demenz steht der Wirksamkeit einer früher erteilten Vorsorgevollmacht nicht entgegen, solange nicht die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bereits zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung hinreichend sicher feststeht (Senatsbeschluss vom 5.6.2009 - 33 Wx 278/08 und 33 Wx 279/08 = BtPrax 2009, 240).

  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines

    Dies ergibt sich schon daraus, dass der Tatbestand der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB keineswegs in jedwedem dementiellen Stadium erfüllt ist (OLG Koblenz NJW-RR 2015, 917, 918 m. w. N.; OLG München NJW-RR 2009, 1599, 1601).

    Dass dies nicht geschah, vermag allerdings einen den Vorwurf der Rechtsbeugung rechtfertigenden Verfahrensfehler nicht zu begründen, insbesondere weil mit dem amtsärztlichen Zeugnis ein relativ zeitnahes ärztliches Zeugnis vorlag, das lediglich beginnende Demenz konstatierte, der Anhörungstermin vom 09.10.2009 unwiderlegt nichts erbrachte, was auf eine Geschäftsunfähigkeit schließen ließ (s. o. (bbb)) und schließlich - worauf die Beklagten in der Klagerwiderung mit Recht hingewiesen haben (S. 12 f., Bl. 128 f.) - die von der Klägerin aufgrund der von ihr mitgeteilten Umstände als zu prüfen aufgeworfene Frage, ob Ma. S. "heute in der Lage ist, die Konsequenzen einer Adoption von Herrn M. H. in all ihren erbschaftsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Verästelungen zu verstehen und das, was verstanden wurde, dann auch noch nachhaltig zu erinnern" (S. 25 zweiter Absatz der Anl. K 10), auch wenn sie zu verneinen gewesen wäre, nicht zwingend auf die Geschäftsunfähigkeit von Ma. S. hätte schließen lassen, weil nicht einmal das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen, für sich genommen die Annahme der Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB rechtfertigt (BGH NJW 1961, 261; OLG München NJW-RR 2009, 1599, 1601).

  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Ist aber der positive Nachweis fehlender Testierfähigkeit nicht zu erbringen, hat es nach den Regeln der Feststellungslast beim Regelfall, nämlich ihrem Vorliegen, zu verbleiben (Palandt/Weidlich § 2229 Rn. 11; Palandt/Ellenberger § 104 Rn. 8; aus der Rechtspr. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; OLG München - 3. Zivilsenat - FGPrax 2009, 221/223 für Vorsorgevollmacht).
  • AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20

    Keine Betreuerbestellung bei Vorsorgevollmacht auch ohne Bankvollmacht

    Daher ist von Geschäftsfähigkeit auszugehen, da diese die Regel, ihr Fehlen die Ausnahme und nachzuweisen ist (allg. M., OLG München BtPrax 2009, 240 m Verw auf BGH NJW 1972, 681 und BayObLG Rpfleger 1982, 286; Palandt BGB Komm. 79. Aufl. 2020 § 104 Rn.8).

    Dies kann aber z.B. nicht allein mit dem nicht näher substantiierten Hinweis auf allgemeine Zweifel an der Wirksamkeit in Abrede gestellt werden (OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 278/08 -, Rn. 74, juris).

  • AG Altötting, 26.11.2020 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: fehlender Betreuungsbedarf bei bestehender

    Daher ist von Geschäftsfähigkeit auszugehen, da diese die Regel, ihr Fehlen die Ausnahme und nachzuweisen ist (allg. M., OLG München BtPrax 2009, 240 m Verw auf BGH NJW 1972, 681 und BayObLG Rpfleger 1982, 286; Palandt BGB Komm. 79. Aufl. 2020 § 104 Rn.8).

    Dies kann aber z.B. nicht allein mit dem nicht näher substantiierten Hinweis auf allgemeine Zweifel an der Wirksamkeit in Abrede gestellt werden (OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 278/08 -, Rn. 74, juris).

  • LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18

    Anordnung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei störendem

    Dagegen kann die übermäßig krankhafte Beherrschung durch den Willen anderer die Anwendung von § 104 Nr. 2 BGB rechtfertigen (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08 -, juris, m.w.N).
  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

  • OLG Koblenz, 29.01.2015 - 5 U 1389/14

    Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Eigentumsumschreibung bei

  • OLG Koblenz, 22.08.2012 - 5 U 578/12

    Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Person des Empfängers

  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

  • LG Frankenthal, 06.10.2017 - 1 T 165/17

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht, Geeignetheit der Vorsorgevollmacht zur

  • LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12

    Geldentschädigung: Herstellung von Bildaufnahmen während gynäkologischer

  • OLG Hamm, 22.06.2011 - 15 Wx 118/11

    Überprüfung der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bei der Erteilung einer

  • LG Essen, 11.03.2020 - 7 T 84/18

    Betreuung, Vorsorgevollmacht

  • LG Itzehoe, 03.04.2017 - 4 T 76/17
  • OLG Koblenz, 27.07.2012 - 5 U 578/12

    Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Person des Empfängers

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12313
OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08 (https://dejure.org/2009,12313)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2009 - 10 UF 65/08 (https://dejure.org/2009,12313)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 10 UF 65/08 (https://dejure.org/2009,12313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Unterhaltsbedarfs beim Trennungsunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen; Anwendbarkeit des § 1578b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur auf den nachehelichen Unterhalt aufgrund der systematischen Stellung der Norm; Anwendbarkeit des § 1578b BGB auf den ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361 Abs. 1 S. 1; BGB § 1578b
    Obliegenheit des Unterhaltsverpflichteten zur Anwendung des Realsplittings; Voraussetzungen der Anrechnung des Vorteils des mietfreien Wohnens; Umfang der Erwerbsobliegenheit der unterhaltsberechtigten Ehefrau

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Wohnvorteil, wenn nach Trennung Immobilien erworben wurden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein "Wohnvorteil" bei Immobilienerwerb nach Trennung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1356
  • FamRZ 2009, 1837
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Den Unterhaltspflichtigen trifft grundsätzlich eine Obliegenheit, mögliche Steuervorteile im Wege des Realsplittings nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu realisieren, soweit dadurch nicht eigene Interessen verletzt werden (BGH, FamRZ 2008, 968 ff., Rz. 37).

    Danach sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt oder ob die Veränderung auf Seiten des Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltsberechtigten eingetreten ist (BGH, FamRZ 2008, 968, Rz. 44).

    Daher sind nur solche Steigerungen des verfügbaren Einkommens zu berücksichtigen, die schon in der Ehe angelegt waren, nicht aber z. B. ein Einkommenszuwachs auf Grund eines Karrieresprungs (BGH, FamRZ 2008, 968, Rz. 46).

    Soweit es um den sogenannten Basisunterhalt nach § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB geht, wird allerdings die Auffassung vertreten, dass eine entsprechende Befristung auszusprechen sei (vgl. zum Meinungsstand Maurer, Anm. zu BGH, FamRZ 2008, 968, 975 m.w.N.).

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Sie bestimmen daher jedenfalls den Bedarf des Kindes und nicht denjenigen des betreuenden Elternteils (BGH, FamRZ 2008, 1152 ff., Rz. 19).

    Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind somit unabhängig davon, ob die Einrichtung halb- oder ganztags besucht wird, zum Bedarf eines Kindes zu rechnen (BGH, FamRZ 2008, 1152 ff., Rz. 17).

    Jedenfalls soweit die Kosten nicht den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch übersteigen, sind sie regelmäßig im laufenden Kindesunterhalt enthalten, falls dieser das Existenzminimum für ein Kind des entsprechenden Alters deckt (BGH, FamRZ 2008, 1152, Rz. 25).

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Die Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile aus dem Realsplitting geht allerdings nur soweit, wie seine Unterhaltspflicht einem Anerkenntnis oder einer rechtskräftigen Verurteilung folgt oder freiwillig erfüllt wird (BGH, FamRZ 2007, 882, Rz. 28).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Für die Monate Januar bis Dezember 2008 ergibt sich insoweit insgesamt ein Abzugsbetrag von 677, 72 EUR, was einem monatlichen Durchschnittsbetrag von rund 56 EUR entspricht, der sich im Rahmen der zulässigen Höchstgrenze für eine zusätzliche Altersvorsorge von 4 % des Bruttoeinkommens hält (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1817).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 2 WF 62/08

    Neues Unterhaltsrecht: Alleinerziehender mit zwei Grundschulkindern ist nur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Die neue Regelung des § 1570 BGB verlangt keineswegs einen abrupten übergangslosen Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollzeittätigkeit (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1861; Ehinger, in: Ehinger/Griesche/Rasch, Handbuch Unterhaltsrecht, 5. Aufl., Rz. 440a unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/6980).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 3 WF 294/07

    Keine Befristung oder Beschränkung des Trennungsunterhalts auf den angemessenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Auf den Trennungsunterhalt ist die Bestimmung auch nicht entsprechend anwendbar (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1539; Schürmann in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., Kap. 1, Rz. 1023).
  • OLG Jena, 24.07.2008 - 1 UF 167/08

    Bedarf und Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Von einem Elternteil, der ein Kind betreut, das den Kindergarten besucht, kann in der Regel keine Vollbeschäftigung erwartet werden (OLG Jena, FamRZ 2008, 2203; Wendl/Pauling, a.a.O., § 4, Rz. 73).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Lässt der Unterhaltspflichtige allerdings einen Teilbetrag unangegriffen, so trifft ihn insoweit auch weiterhin eine Obliegenheit zur Durchführung des Realsplittings (vgl. BGH, FamRZ 2007, 793, Rz. 43).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10

    Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen:

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, scheidet eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts entsprechend der für den nachehelichen Unterhalt geltenden Regelung des § 1587 b BGB aus (Senat, OLGR 2009, 427; FamRZ 2009, 1837; FamRZ 2010, 299).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 47/10

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus

    Wie bereits ausgeführt, wäre die Ausübung einer 30-Stunden-Tätigkeit ohne Schichtdienst nicht überobligatorisch (vgl. auch Senat, FamRZ 2009, 1837).
  • VG Köln, 23.04.2009 - 26 K 5879/08

    Kostenbeitrag, Einkommensreduzierung durch Wahl unsinniger Steuerklasse;

    Grundsatz des Unterhaltsrechts ist es, dass ein Unterhaltsverpflichteter zugunsten des Unterhaltsberechtigten nicht nur seine Arbeitskraft bestmöglich einsetzen muss, was gegebenenfalls zur Zurechnung fiktiven erzielbaren Einkommens führt, vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 13 WF 128/08 -, in juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Februar 2006 - 8 UF 214/05 -, in juris, OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2008 - 4 WF 104/08 - in juris, sondern in zumutbarer Weise erzielbare Steuervorteile nutzen und die Schmälerung durch unnötig hohe gesetzliche Abzüge unterlassen muss, vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 -, in juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10. Februar 2009 - 10 UF 65/08 - in juris; OLG München, Urteil vom 4. Juni 2008 - 12 UF 1125/07 -, in juris.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.03.2009 - II-6 UF 191/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8515
OLG Düsseldorf, 27.03.2009 - II-6 UF 191/08 (https://dejure.org/2009,8515)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.2009 - II-6 UF 191/08 (https://dejure.org/2009,8515)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 2009 - II-6 UF 191/08 (https://dejure.org/2009,8515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; FGG § ... 13 a Abs. 1 S. 2; ; FGG § 19; ; FGG § 33; ; FGG § 33 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 33 Abs. 2 S. 2; ; FGG § 33 Abs. 3 S. 1; ; FGG § 64 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 2; ; ZPO § 543; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1684; FGG § 33
    Anordnung eines Zwangsgeldes gegen den betreuenden Elternteil zur Vollziehung einer Umgangsregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Einflussnahme, wenn Kind den Umgang verweigert

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einflussnahme auf Kind bei Umgangsverweigerung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sohn will den Vater nicht sehen - Der fordert Zwangsmittel gegen die Ex-Frau, um den Kontakt durchzusetzen

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3312
  • FGPrax 2009, 265 (Ls.)
  • FamRZ 2009, 1419
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 2 WF 129/00

    Umgangsregelung - Zwangsgeldandrohung - Wille des Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2009 - 6 UF 191/08
    F. ist mittlerweile 11 Jahre alt, so dass seinem nachvollziehbaren Willen bei der Umgangsregelung eine erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 624, 625; FamRZ 2005, 1698, 1700).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2009 - 6 UF 191/08
    F. ist mittlerweile 11 Jahre alt, so dass seinem nachvollziehbaren Willen bei der Umgangsregelung eine erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 624, 625; FamRZ 2005, 1698, 1700).
  • OLG Köln, 12.03.2014 - 4 WF 167/13

    Durchsetzung einer Umgangsregelung

    Von einer Einwirkungsmöglichkeit zur Durchsetzung des Umgangsrechts kann bei Kindern ab dem Alter von etwa 9 - 11 Jahren in der Regel nicht mehr ausgegangen werden ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2009- 6 UF 191/08 - zitiert nach juris Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2007 - 10 WF 196/07 - zitiert nach juris Rn. 9 f. ).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2009 - 1 WF 188/09

    Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils: Vollstreckungsfähigkeit

    Insoweit folgt der Senat den Entscheidungen des OLG Hamm vom 12.12.2007 (FamRZ 2008, 1371) und OLG Düsseldorf vom 27.3.2009 (FamRZ 2009, 1419).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.02.2009 - 3 W 195/08   

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https://dejure.org/2009,7763
OLG Zweibrücken, 02.02.2009 - 3 W 195/08 (https://dejure.org/2009,7763)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.02.2009 - 3 W 195/08 (https://dejure.org/2009,7763)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 3 W 195/08 (https://dejure.org/2009,7763)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    "Gewerbliches Ausmaß" bei Filesharing über Internettauschbörse

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens wegen Verletzung von Urheberrechten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 377
  • MMR 2009, 702
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2009 - 3 W 195/08
    Zum anderen macht derjenige, der seinen Anschluss der Öffentlichkeit zugänglich macht, auch die ihm für diesen Zeitraum zugewiesene IP-Adresse öffentlich, so dass sein Schutzbedürfnis ohnehin nicht erheblich ist (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 21. Oktober 2008, Az. 6 Wx 2/08).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2009 - 3 W 195/08
    Die Zuordnung zur dynamischen IP-Adresse ist eine Verwendung der IP-Adresse, durch die Umstände eines Telekommunikationsvorgangs berührt und offenbart werden (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 12 f = MMR 2009, 43 ff = ZUM-RD 2008, 605 ff; Begr.
  • LG Offenburg, 17.04.2008 - 3 Qs 83/07

    Kundendaten zur IP-Adresse sind Bestandsdaten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2009 - 3 W 195/08
    16/5048, S. 59 zu § 101 Abs. 2 UrhG; Kitz, NJW 2008, 2374, 2376; Hoeren, NJW 2008, 3099, 3100; LG Darmstadt, K&R 2006, 290 ff = MMR 2006, 330 ff = GRUR-RR 2006, 173, 174; a.A. LG Offenburg, Beschluss vom 17. April 2008 - 3 Qs 83/07).
  • LG Darmstadt, 25.01.2006 - 25 S 118/05

    Zur Speicherung von Verbindungsdaten bei Flatrate-Tarif

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2009 - 3 W 195/08
    16/5048, S. 59 zu § 101 Abs. 2 UrhG; Kitz, NJW 2008, 2374, 2376; Hoeren, NJW 2008, 3099, 3100; LG Darmstadt, K&R 2006, 290 ff = MMR 2006, 330 ff = GRUR-RR 2006, 173, 174; a.A. LG Offenburg, Beschluss vom 17. April 2008 - 3 Qs 83/07).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    S. des § 3 Nr. 30 TKG handelt (vgl. OLG Köln a.a.O. S. 9 - Ganz anders; OLG Karlsruhe MMR 2009, 412, 411; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 379, 380 - Datensicherung zur Auskunftserteilung; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12 - Internet-Tauschbörse; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 377, 378 - Erheblicher Marktwert; LG Hamburg MMR 2009, 570; LG Frankenthal MMR 2008, 687; Czychowski/Nordemann NJW 2008, 3095, 3096).

    Gleichwohl geht es der Sache nach um die Identifizierung der Teilnehmer an einem konkreten Telekommunikationsvorgang und nicht um Auskünfte über ein Vertragsverhältnis (so auch OLG Karlsruhe CR 2009, 373, 374; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 377, 378 - Erheblicher Marktwert).

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Andere Gerichte haben diese Auslegung verworfen und in Filesharing Fällen, wo ja vor der Auswertung der Verkehrsdaten denknotwendig stets nur ein einzelner Download betrachtet werden kann, die Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß verneint (so OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12; Beschl. v. 02.02.2009, 3 W 195/08, zitiert nach juris; OLGR Oldenburg 2009, 109).
  • LG Kiel, 02.09.2009 - 2 O 221/09

    Keine Rasterfahndung bei Filesharing

    Durch diese Einschränkung ist zumindest klargestellt, dass bei illegalen Kopien und Verbreitungen im Internet über Tauschbörsen ein Umfang erreicht werden muss, der über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch entspräche (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.10.2008, Aktenzeichen 3 W 184/08; Beschluss vom 2.2.2009, Aktenzeichen 3 W 195/08).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.2009 - 4 W 45/09

    Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren

    Der Senat teilt insoweit die in der Rechtsprechung und auch in der Literatur überwiegend vertretene Auffassung (vgl. etwa OLG Köln, OLGR 2009, 357 Rn. 13 und Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08 - PfOLG Zweibrücken, Beschluss des 3. Zivilsenates vom 2. Februar 2009 - 3 W 195/08 - = OLGR 2009, 656 f; Musiol GRUR-RR 2009, 1, 4; Maaßen MMR 2009, 511, 512), dass sich die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung allein auf den objektiven Tatbestand derselben beziehen muss und nicht auf die Frage, ob der Inhaber der IP-Adresse tatsächlich die Rechtsverletzung begangen hat.
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