Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09   

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OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,6651)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.08.2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,6651)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. August 2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,6651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Trägers eines privaten Gymnasiums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Schulvertrag) - Ordentliche Vertragskündigung zum Ende des Tertials und Legasthenie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formularmäßige Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Trägers eines privaten Gymnasiums

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksame Kündigungsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 703
  • MDR 2009, 1379
  • NVwZ-RR 2010, 396
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Da sich eine anderweitige Befristung aus dem Erziehungsvertrag nicht ergibt, ist davon auszugehen, dass nach den Interessen der Parteien und dem von ihnen verfolgten Zweck der Schulvertrag so lange läuft, bis der Sohn der Kläger die Schule mit einem Schulabschluss verlässt (vgl. BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 11).

    Ebenso wenig besteht die Kündigungsmöglichkeit nach § 627 Abs. 1 BGB, weil die Beklagte als Schulträger in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht, wozu auch monatliches Schulgeld gehört (BGH NJW 1985, 2085 = juris Rn. 11, BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 13).

    Jedoch geht das Gesetz davon aus, dass sich bei langfristigen Dienstverträgen der Dienstverpflichtete nach Ablauf von 5 Jahren vom Vertrag lösen kann, auch wenn kein wichtiger Grund zur Kündigung nach § 626 BGB vorliegt (§ 624 BGB, vgl. BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 16).

    Die Beklagte ist demgegenüber eine Schule in freier Trägerschaft gem. §§ 2 Abs. 3, 115 ff. des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, für die die Bestimmung des § 19 ebenso wie die Bestimmung des § 25 des Schulgesetzes bezüglich Maßnahmen bei Erziehungskonflikten nicht gilt (vgl. BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 17 für das hessische Schulgesetz, das ebenfalls zwischen öffentlichen Schulen und privaten Schulen in freier Trägerschaft differenziert).

    In Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (NJW 2008, 1064 = juris Rn. 17; vgl. auch Rn. 22) ist auch der Senat der Auffassung, dass dieses Grundrecht Schulträgern nicht nur das Recht zugesteht, bei Abschluss des Schulvertrages eine Auswahlentscheidung zu treffen, sondern die Gewährleistung des Grundrechts letztlich auch bedeutet, dass sich ein privater Schulträger vom Schüler wieder trennen können muss, und zwar nicht nur zu den erschwerten Bedingungen, die für staatliche Schulen gelten.

    Eine Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteilung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (BGH NJW 2005, 1774, 1775; BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 19).

    Grundlage der vom Landgericht bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 2008, 1064 war eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines privaten Schulträgers enthaltene Klausel, wonach das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei (nur) zum 31. Januar oder zum 31. Juli unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden kann.

    Diese eigenverantwortliche Prägung und die Ausgestaltung des Unterrichts bedingt die Freiheit des Schulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann (BverfGE 112, 74, 83 = juris Rn. 41; BGH NJW 2008, 1064 = juris 22).

    Denn genauso wie die Eltern eines Schülers, die zu der Auffassung gelangten, dass die ausgewählte Schule für ihr Kind doch nicht die "richtige" Schule sei, ein Interesse daran hätten, eine Kündigung zum Schul-(halb-) Jahresende nicht gegenüber dem Schulträger oder - im Streitfalle - vor Gericht rechtfertigen zu müssen, habe der Schulträger ein Interesse daran, nicht anlässlich einer solchen, in Verfolgung seines Erziehungskonzepts ausgesprochene Kündigung seine pädagogischen Grundprinzipien auf den Prüfstand stellen zu müssen (BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 21-23).

    Für den hier gegebenen Fall der Kündigung zum Ende des dritten Tertials, das mit dem Ende des Schuljahres nach § 14 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes zusammenfällt, bestehen derartige Bedenken ohnehin nicht, weil jedenfalls das Schuljahresende eine in der Natur eines Schulvertrages liegende deutliche Zäsur darstellt (vgl. dazu die schon mehrfach zitierte Entscheidung BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 16).

    Auch in diesem Zusammenhang ist erneut zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Fehlen einer wirksamen Kündigungsklausel dem Vertragspartner des Schulträgers gemäß den §§ 242, 157 BGB ein ordentliches Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen jedenfalls zum Ende des ersten Schulhalbjahres und zu jedem Schuljahresende zuzugestehen ist (BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 23).

  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Bestandteil des grundrechtlich geschützten Rechts zur Einrichtung von privaten Schulen nach Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG ist das Recht zur freien Schülerwahl (BverfGE 112, 74, 83 = juris Rn. 41).

    Diese eigenverantwortliche Prägung und die Ausgestaltung des Unterrichts bedingt die Freiheit des Schulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann (BverfGE 112, 74, 83 = juris Rn. 41; BGH NJW 2008, 1064 = juris 22).

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Jedoch ist zu bedenken, dass die Möglichkeit eines ungehinderten Wechsels von der Ersatzschule auf eine öffentliche nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einmal zum Ende eines jeden Schuljahres zu den Genehmigungsvoraussetzungen nach Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG zählt (BVerwGE 112, 263 = juris Rn. 28 u. H. a. die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 in BVerfGE 27, 195).

    Anerkannt ist auch, dass es nach Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG zu genehmigende Ersatzschulen gibt, für deren Schüler ein Wechsel zur öffentlichen Schule ausscheidet (BVerwGE 112, 263 = juris Rn. 28 u. H. a. BVerfGE 90, 107, 125).

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Ebenso wenig besteht die Kündigungsmöglichkeit nach § 627 Abs. 1 BGB, weil die Beklagte als Schulträger in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht, wozu auch monatliches Schulgeld gehört (BGH NJW 1985, 2085 = juris Rn. 11, BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 13).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Jedoch ist zu bedenken, dass die Möglichkeit eines ungehinderten Wechsels von der Ersatzschule auf eine öffentliche nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einmal zum Ende eines jeden Schuljahres zu den Genehmigungsvoraussetzungen nach Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG zählt (BVerwGE 112, 263 = juris Rn. 28 u. H. a. die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 in BVerfGE 27, 195).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Eine Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteilung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (BGH NJW 2005, 1774, 1775; BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 19).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Anerkannt ist auch, dass es nach Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG zu genehmigende Ersatzschulen gibt, für deren Schüler ein Wechsel zur öffentlichen Schule ausscheidet (BVerwGE 112, 263 = juris Rn. 28 u. H. a. BVerfGE 90, 107, 125).
  • AG München, 09.07.2015 - 213 C 13499/15

    Kündigungsfrist für Kindergartenplatz

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BGH (BGHZ 175, 102) oder OLG Schleswig (NJW-RR 2010, 703), die völlig anders gelagerte Sachverhalte betreffen.
  • OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 4 U 183/21

    Fortbestehen eines Privatschulvertrages Begriff des dauernden Dienstverhältnisses

    Hinzu kommt, dass es dem Regelfall entspricht, dass sich ein Dienstleister eines auf Dauer angelegten Vertrages ein ordentliches Kündigungsrecht ausbedingt, und zwar insbesondere auch bei Privatschulverträgen (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 74/07 - OLG Schleswig - Beschluss vom 24.08.2009 - 3 U 86/09 - OLG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2011 - 15 U 84/10 -).

    Mit ihrer Entscheidung, ihr Kind eine auf das International Baccalaureate als Schulabschluss ausgerichtete Privatschule besuchen zu lassen, haben die Erziehungsberechtigten allerdings von vornherein das Risiko in Kauf genommen, bei der (vorzeitigen) Beendigung des Schulvertrages mit erheblichen Reibungsverlusten auf eine staatliche Schule wechseln zu müssen oder eine andere Privatschule mit einem vergleichbaren Bildungsangebot wie die von der Verfügungsbeklagten geführte Schule - die es im Großraum Berlin nach dem Kenntnisstand des Senats gibt, mag das Angebot auch überschaubar sein - suchen zu müssen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 24.08.2009 - 3 U 86/09 - Rn 28).

  • OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22

    Kündigung eines Privatschulvertrags nach Drohungen und Vorwürfen der Eltern

    Damit hat der Bundesgerichtshof sogleich die Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Parteien als möglichen Kündigungsgrund nach Maßgabe der § 307 f. BGB anerkannt (vgl. ebenso jüngst ausdrücklich OLG Schleswig, Beschluss vom 24.08.2009, Az. 3 U 86/09).
  • LG Koblenz, 24.11.2022 - 3 O 37/22

    Darf eine private Kindertagesstätte Betreuungsverträge ohne Angabe von Gründen

    Wird deshalb in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für beide Seiten die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ohne Angabe von Gründen eingeführt, entspricht dies der Interessenlage der Vertragsparteien und stellt insoweit die notwendige Vertragsparität her (vgl. hierzu auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes vom 24.08.2009, Az.: 3 U 86/09).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6839
OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08 (https://dejure.org/2009,6839)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2009 - 16 Wx 169/08 (https://dejure.org/2009,6839)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2009 - 16 Wx 169/08 (https://dejure.org/2009,6839)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwerdeentscheidung - keine Zurückverweisung an das Amtsgericht (IMR 2009, 255)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 627
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97

    Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Nach ständiger Rechtsprechung beruht eine Beschlussfassung nicht auf einem formellen Mangel, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (BGH NJW 2002, 1647, 1651; Senat v. 9.1.1996, OLGR 1996, 209; BayObLG, NJW-RR 1997, 289; KG, ZMR 1999, 426; OLG Hamm, WE 1996, 33).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 31/02

    Amtsermittlungsgrundsatz und Darlegungslast im Wohnungseigentumsverfahren -

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Auf diesen Vortrag hat sich jedoch die die Anfechtung geltend machende Antragstellerin vor dem Amtsgericht nicht mehr bezogen, obgleich ihr die Darlegungslast im Anfechtungsverfahren obliegt, aus welchen Gründen sie die Beschlüsse anfechten will (so Rspr. des Senats, Beschluss vom 20.09.2002, OLGR 2003, 97).
  • BayObLG, 10.07.1996 - 3Z BR 78/96

    Ungültigkeit einer Wahl bei Ladungsmängeln

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Nach ständiger Rechtsprechung beruht eine Beschlussfassung nicht auf einem formellen Mangel, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (BGH NJW 2002, 1647, 1651; Senat v. 9.1.1996, OLGR 1996, 209; BayObLG, NJW-RR 1997, 289; KG, ZMR 1999, 426; OLG Hamm, WE 1996, 33).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Nach ständiger Rechtsprechung beruht eine Beschlussfassung nicht auf einem formellen Mangel, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (BGH NJW 2002, 1647, 1651; Senat v. 9.1.1996, OLGR 1996, 209; BayObLG, NJW-RR 1997, 289; KG, ZMR 1999, 426; OLG Hamm, WE 1996, 33).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 280/01

    Sofortige Beschwerde gegen Löschungsankündigung des Beschwerdegerichts -

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Soweit im Einzelfall darauf abgestellt wird, dass durch das Erstgericht eine ganz ungenügende Aufklärung des Sachverhalts erfolgt ist, so dass auch deshalb eine Zurückverweisung gerechtfertigt sein könnte (so BayObLG, NJW-RR 2002, 679), handelt es sich um einen Sonderfall, in dem das Obergericht als Erstbeschwerde entschieden hat.
  • OLG Schleswig, 15.04.1996 - 2 W 10/96

    Beschränkung der Nutzung von Teileigentum durch Bauordnungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Nach ständiger Rechtsprechung beruht eine Beschlussfassung nicht auf einem formellen Mangel, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (BGH NJW 2002, 1647, 1651; Senat v. 9.1.1996, OLGR 1996, 209; BayObLG, NJW-RR 1997, 289; KG, ZMR 1999, 426; OLG Hamm, WE 1996, 33).
  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02

    Zurückverweisung an Tatsacheninstanz durch Beschwerdegericht bei schwerwiegendem

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08
    Eine ausnahmsweise Zurückverweisung ist nur zulässig, wenn das Verfahren des Gerichts erster Instanz an schwerwiegenden Verfahrensmängeln leidet (BayObLG, BayObLGR 1995, 2; BayObLG, NJW-RR 2002, 1086; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 819; OLG L, FamRZ 1971, 188).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2808
OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08 (https://dejure.org/2008,2808)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2008 - 22 U 23/08 (https://dejure.org/2008,2808)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 22 U 23/08 (https://dejure.org/2008,2808)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG
    Unterlassungsanspruch einer Stadt wegen Verletzung ihres Ansehens in der Öffentlichkeit: Ironisch-satirischer "Aufruf" an rechtsgerichtete Gruppierungen in einem Satiremagazin als Meinungsäußerung

  • Telemedicus

    Zur Einstufung eines satirischen Aufrufs

Kurzfassungen/Presse (11)

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Verfügung gegen Verfasser eines ironisch-satirischen Artikels gegen rechtsgerichtete Kundgebungen in Rüsselsheim aufgehoben

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Verfügung gegen Verfasser eines ironisch-satirischen Artikels gegen rechtsgerichtete Kundgebungen in Rüsselsheim aufgehoben

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassungsansprüche hinsichtlich ironisch-satirischer Texte; Begriff der Meinungsäußerung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Satire über Zulassung rechtsgerichteter Demonstrationen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Satire über Zulassung rechtsgerichteter Demonstrationen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Ironisch-satirische Texte und das Grundrecht der Meinungsfreiheit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit: Einstweilige Verfügung gegen Verfasser eines ironisch-satirischen Textes aufgehoben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung gegen Verfasser eines ironisch-satirisch Textes aufgehoben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Satire über Zulassung rechtsgerichteter Demonstrationen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit schützt ironisch-satirischen Artikel gegen rechte Kundgebungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ironisch-satirischer Artikel gegen rechtsgerichtete Kundgebungen in Rüsselsheim ist zulässig

Besprechungen u.ä.

  • 213.172 (Entscheidungsanmerkung, 13.12.2008)

    Vom Schicksal der Satire

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 475
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    (so wörtlich Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - zitiert nach Juris Rn 45 - 47).

    Hinzu treten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW 2002, 1193).

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    Lässt sich das tatsächliche Element nicht derart vom wertenden Aspekt trennen, dass letzterer seine Aussagekraft verliert, so ist insgesamt von einer Meinungsäußerung auszugehen (BGH NJW 1994, 124, 126; Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 4, Rn 53, Seite 113).

    In diesem Sinne darf ein Kritiker seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn andere sie für falsch halten (BGH NJW 1994, 124, 126; OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 15 U 125/04 - zitiert nach Juris Rn. 51).

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    Um den objektiven Sinngehalt zu ermitteln, sind bei der Deutung ausgehend vom Wortlaut der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die für die Leser erkennbaren Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen; maßgeblich ist hierbei das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums (BGH, st. Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 - zitiert nach Juris Rn 14).
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80

    Persönlichkeitsrecht und Satire

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    Zu den Gewährleistungen des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gehört es, auch ihnen einen Freiraum zu sichern (BGH, Urteil vom 8. Juni 1982 - VI ZR 139/80 - zitiert nach Juris Rn 28).
  • OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04

    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    In diesem Sinne darf ein Kritiker seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn andere sie für falsch halten (BGH NJW 1994, 124, 126; OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 15 U 125/04 - zitiert nach Juris Rn. 51).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    Im Übrigen folgt aus der für die Demokratie konstituierenden Bedeutung der Meinungsfreiheit eine Vermutung zugunsten freier Rede (vgl. BVerfG NJW 2001, 2069, 2070), weshalb die Verfügungsklägerin verbleibende Belastungen aus harscher und ironischer Kritik an der Art und Weise, wie sie agiert hat, hinnehmen muss.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 UH 3/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18807
OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 UH 3/09 (https://dejure.org/2009,18807)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.05.2009 - 3 UH 3/09 (https://dejure.org/2009,18807)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 3 UH 3/09 (https://dejure.org/2009,18807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinsamen besonderen Gerichtsstand

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinsamem besonderen Gerichtsstand

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Zulässigkeit der Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinsamem besonderen Gerichtsstand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 03.12.1998 - 2 AR 6/98

    Nichtbegründung eines gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes als

    Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 UH 3/09
    Für solche Fälle hat das OLG Stuttgart (Beschl. v. 03.12.1998, 2 AR 6/98, NJW-RR 1999, 744) einen besonderen Gerichtsstand des § 26 ZPO auch über dessen unmittelbaren Wortlaut hinaus bejaht (ebenso vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 26 Rn. 2).
  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 UH 3/09
    Wird der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt, ist über die Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens in entsprechender Anwendung des § 91 ZPO zu entscheiden (BGH, Beschl. v. 05.02.1987, I ARZ 703/86, NJW-RR 1987, 757).
  • AG Landstuhl, 14.05.2009 - 1 C 52/09
    Auszug aus OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 UH 3/09
    1 C 52/09 AG RDG.
  • LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 203/10

    Erbauseinandersetzungsvertrag: Klage gegen Miteigentümer auf Bestellung von

    Die Eigentümerstellung ist nicht Grundlage des Anspruchs auf Bestellung der Dienstbarkeit, wie es § 26 ZPO voraussetzt, sondern lediglich Voraussetzung der Erfüllbarkeit dieses Anspruchs durch den - bzw. hier die - Beklagten (vgl., zu § 748 BGB, OLG Rostock, Beschluss vom 19.05.2009 - 3 UH 3/09, OLGR 2009, 753, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 4, unter Bezug auf OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 744).
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Rechtsprechung
   KG, 16.04.2009 - 12 U 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11982
KG, 16.04.2009 - 12 U 19/08 (https://dejure.org/2009,11982)
KG, Entscheidung vom 16.04.2009 - 12 U 19/08 (https://dejure.org/2009,11982)
KG, Entscheidung vom 16. April 2009 - 12 U 19/08 (https://dejure.org/2009,11982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über einen Ablehnungsantrag nach Unterzeichnung des die Berufung zurückweisenden Beschlusses

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Entscheidung über einen Ablehnungsantrag nach Unterzeichnung des die Berufung zurückweisenden Beschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 30 O 202/07
  • KG, 16.04.2009 - 12 U 19/08

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus KG, 16.04.2009 - 12 U 19/08
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (allgemeine Meinung, vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653 = MDR 2007, 1331 = VersR 2008, 274 m. w. N.).

    Die abgelehnte Richterin musste sich zu den Tatsachen, auf die die Ablehnung gestützt wird, nicht nach § 44 Abs. 3 ZPO äußern, weil derartiges bei unzulässigen Gesuchen nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007, a.a.O.; Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 44 Rn 3; MüKo/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl. 2008, § 44 Rn 9).

  • BGH, 08.02.2001 - III ZR 45/00

    Befangenheit nach Unterzeichnung, aber vor Verkündung des Berufungsurteils

    Auszug aus KG, 16.04.2009 - 12 U 19/08
    Durch Eingang eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit zu einem Zeitpunkt, in welchem der Beschluss über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO bereits von ihm und zwei weiteren Mitgliedern des Berufungsgerichts unterschrieben war, wird das bloße Absenden des Beschlusses nicht gehindert (vgl. ebenso für die bloße Verkündung des zuvor unterschriebenen Urteils: BGH, Urteil vom 8. Februar 2001, III ZR 45/00, NJW 2001, 1502).

    Die nach Beschlussfassung eingetretene Handlungsunfähigkeit des abgelehnten Richters stand daher einer bloßen Absendung des zuvor gefassten Beschlusses nicht entgegen (ebenso für die bloße Verkündung des bereits abgesetzten und unterzeichneten Urteils: BGH , Urteil vom 8. Februar 2001 - III ZR 45/00 - NJW 2001, 1502 = MDR 2001, 707 = VersR 2002, 1547).

  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 93/06

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Richterablehnung

    Auszug aus KG, 16.04.2009 - 12 U 19/08
    Auch kann ein Ablehnungsgrund zu einem Ausscheiden des abgelehnten Richters frühestens dann führen, wenn die Partei deswegen eine Besorgnis der Befangenheit geltend macht (vgl. § 47 ZPO); hingegen werden die bisherigen richterlichen Handlungen nicht dadurch rückwirkend unwirksam oder anfechtbar (BGH , Beschluss vom 30. November 2006 - III ZR 93/06 - NJW-RR 2007, 775 = MDR 2007, 599).
  • VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15

    Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch

    Angesichts dieses unzulässigen Ablehnungsgesuchs war es auch entbehrlich, dass Richterin ... eine dienstliche Stellungnahme zu dem Ablehnungsgesuch abgibt (vgl. KG Berlin, B. v. 16.04.2009 - 12 U 19/08 -, juris; LG Stuttgart, B. v. 01.02.2018 - 19 O 114/17 -, juris).
  • FG Hamburg, 25.07.2013 - 3 K 145/12

    Gegenvorstellung und Richterablehnung nach Urteilsverkündung

    b) Die nachträgliche Ablehnung wirkt nicht zurück (BFH-Beschluss vom 02.12.1992 X B 66/92, BFH/NV 1994, 31; KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009 12 U 19/08, MDR 2009, 1303, Juris Rz. 11).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    Insbesondere setzt sie sich nicht mit der allgemeinen Rechtsauffassung auseinander, wonach unzulässige, offensichtlich missbräuchliche und nicht schlüssig begründete Ablehnungsgesuche die Äußerungspflicht nach § 44 Abs. 3 ZPO nicht auslösen (vgl. Heinrich in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 44 Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 - juris Rn. 2; Beschluss vom 2. Mai 2006, BVerfGK 8, 59 [60]; KG Berlin, Beschluss vom 16. April 2009, MDR 2009, 1303 [1304]).
  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17

    Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die

    Bei unzulässigen (rechtsmissbräuchlichen) oder nicht schlüssig begründeten Anträgen ist die Abgabe einer Erklärung nach § 44 Abs. 3 ebenfalls entbehrlich (KG MDR 2009, 1303; Musielak/Voit/Heinrich Rn. 9).
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