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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - I-24 W 28/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10603
OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - I-24 W 28/09 (https://dejure.org/2009,10603)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.05.2009 - I-24 W 28/09 (https://dejure.org/2009,10603)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - I-24 W 28/09 (https://dejure.org/2009,10603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Ein Rechtsanwalt hat im Falle einer Prozesstrennung das Wahlrecht, ob er die Gebühren einheitlich aus dem Gesamtstreitwert oder gesondert aus den getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten geltend macht. Nebeneinander dürfen die Gebühren wegen § 15 Abs. 2 RVG ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgebühren im Falle der Prozesstrennung

  • Judicialis

    ZPO § 145; ; VV-RVG Nr. 3100

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 145; RVG -VV Nr. 3100
    Anwaltsgebühren im Falle der Prozesstrennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99

    Anwaltsgebühren und Streitwert bei Prozesstrennung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 24 W 28/09
    Dabei bleiben die vor der Prozesstrennung entstandenen Gebühren bestehen und sie entstehen danach, und zwar nur aus den Werten der getrennten Verfahren, noch einmal (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, OLGR Düsseldorf 2000, 74 = AGS 2000, 84; Müller/Rabe Handbuch des FA f. FamR 2. Aufl., 17. Kap., Rn. 153; AK-RVG/Onderka VV Vorb. 3 Rn. 65; Gerold/Schmidt/Madert/Müller-Rabe, RVG 18. Aufl., VV 3100 Rn. 96; Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Aufl.VV Vorb. Teil 3 Rn. 36).
  • BGH, 24.09.2014 - IV ZR 422/13

    Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung

    § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG a.F. verhindert den wiederholten Gebührenanfall nicht; er verbietet lediglich die - hier gerade nicht vorgenommene - kumulative Geltendmachung von in derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit mehrfach entstandenen Gebühren (BVerwG aaO Rn. 7; OLG Düsseldorf OLGR 2009, 778; LG Saarbrücken aaO; vgl. Mayer in Gerold/Schmidt, RVG 21. Aufl. § 15 Rn. 2; zu § 13 Abs. 2 BRAGO: OLG Hamm JurBüro 1989, 195, 196; Mümmler, JurBüro 1989, 250).
  • VG München, 20.12.2016 - M 6 M 15.5384

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Nebeneinander kann er sie wegen § 15 Abs. 2 RVG nicht geltend machen (OLG Düsseldorf, B. v. 25.9.2009 - I-24 W 28/09, 24 W 28/09 - juris Rn. 3; BVerwG, B. v. 4.9.2009 - 9 KSt 10/09 u. a. - juris Rn. 5; OVG LSA, B. v. 1.7.2010 - 2 O 154/09 - juris Rn. 58).

    Vielmehr genüge es, wenn der Prozessbevollmächtigte jedenfalls den Einstellungsbeschluss empfangen habe (so OLG Düsseldorf, B. v. 25.9.2009 - I-24 W 28/09, 24 W 28/09 - juris Rn. 5; VG Marburg, B. v. 27.10.2010 - 9 A 60/10 - juris Rn. 8).

    Der Schriftsatz vom ... August 2014, mit dem der Kläger Klage gegen die Bescheide des Beklagten vom 4. Oktober 2013 und vom 21. Juli 2014 erhoben und diese näher begründet hat, ist vor der mit Beschluss vom 31. Juli 2015 erfolgten Verfahrenstrennung noch zum Verfahren M 6a K 14.3739 eingereicht worden, so dass er diesem Verfahren zuzuordnen ist (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 25.9.2009 - I-24 W 28/09, 24 W 28/09 - juris Rn. 7; VG Marburg, B. v. 27.10.2010 - 9 A 60/10 - juris Rn. 9).

  • OLG Brandenburg, 03.01.2011 - 6 W 176/10

    Festsetzung der Terminsgebühr bei Verfahrensabtrennung

    15 2.) Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich wählen, ob er die Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung oder aus den zwei getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten verlangt (OLG Düsseldorf, 10 WF 27/99, OLGR Düsseldorf 2000, 74; OLG Düsseldorf 24 W 28/09, OLGR Düsseldorf 2009, 778; jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 126/17

    1. Die Berücksichtigung des Leistungsaufwandes der sogenannten 'Altlasten

    Bei Prozesstrennung fallen in jedem der neuen Verfahren die Gebühren nach dem jeweils maßgebenden Einzelstreitwert an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.05.2010, - 1 W 443/09, RdNr. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009, - I-24 W 28/09, 24 W 28/09, RdNr. 3 und LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 15.12.2011, - 1 T 286/11, RdNr. 14, alle juris).
  • SG Dresden, 01.07.2015 - S 25 KR 711/13
    Bei Prozesstrennung fallen in jedem der neuen Verfahren die Gebühren nach dem jeweils maßgebenden Einzelstreitwert an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.05.2010, Az. 1 W 443/09, juris, Rn. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009, Az. I-24 W 28/09, 24 W 28/09, juris, Rn. 3 und LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 15.12.2011, Az. 1 T 286/11, juris, Rn. 14).
  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 96/17
    Bei Prozesstrennung fallen in jedem der neuen Verfahren die Gebühren nach dem jeweils maßgebenden Einzelstreitwert an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.05.2010 - 1 W 443/09, RdNr. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009 - I-24 W 28/09, 24 W 28/09, RdNr. 3 und LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 15.12.2011 - 1 T 286/11, RdNr. 14, alle juris).
  • VG Würzburg, 29.04.2020 - W 1 M 20.30478

    Kostenfestsetzung nach teilweiser Klagerücknahme im Asylstreitverfahren

    Auch die Übersendung des Empfangsbekenntnisses hinsichtlich des Protokolls über die mündliche Verhandlung sowie dessen ggf. erfolgte Übersendung an die Mandantschaft stellen keine als selbständig zu bewertenden Verfahrenshandlungen in dem abgetrennten "neuen" Verfahren dar, die im abgetrennten Verfahren das Entstehen einer neuen Verfahrensgebühr begründen könnten; sie dienten vielmehr allein der Abwicklung des ursprünglichen Verfahrens (W 5 K 19.31577) (zutreffend HessVGH, B.v. 24.8.2012 - 3 F 1152/12 - juris Rn. 16; VG Würzburg, B.v. 17.3.2015 - W 4 M 15.30130 - juris Rn. 13; VG München, B.v. 13.10.2015 - 11 M 15.4169, BeckRS 2016, 42433; a.A. OLG Düsseldorf, B.v. 25.5.2009 - 24 W 28/09, BeckRS 2009, 23464; VG Magdeburg, B.v. 27.10.2010 - 9 A 60/10, BeckRS 2010, 55819).
  • SG Dresden, 24.04.2013 - S 25 KR 37/09

    Ausgehen von jeweils wiederkehrenden Beschäftigungsverhältnissen oder von einem

    Bei Prozesstrennung fallen in jedem der neuen Verfahren die Gebühren nach dem jeweils maßgebenden Einzelstreitwert an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.05.2010, Az. 1 W 443/09, Juris, Rn. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009, Az. I-24 W 28/09, 24 W 28/09, Juris, Rn. 3 und LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 15.12.2011, Az. 1 T 286/11, Juris, Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2013 - 12 E 1008/12

    Vergütung eines Rechtsanwalts bei bereits eingetretener Erledigung des

    Eine dazu erforderliche Tätigkeit zur Ausführung des anwaltlichen Auftrages, also ein Betreiben des Geschäftes, vgl. insoweit zum Fall der Verfahrenstrennung: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Mai 2009 - I - 24 W 28/09 -, juris, war hier aufgrund der bereits eingetretenen Erledigung des Streitstoffes aber von vornherein nicht angesagt und ist auch tatsächlich nicht nachgewiesen.
  • VG Magdeburg, 27.10.2010 - 9 A 60/10

    Verfahrensgebühr bei Verfahrenstrennung

    Denn ein Rechtsanwalt ist im Falle der Verfahrenstrennung grundsätzlich berechtigt, zu wählen, ob er einheitlich die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert oder gesondert aus den getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelstreitwerten geltend macht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009 - I-24 W 28/09, 24 W 28/09 - juris).
  • VG Wiesbaden, 04.06.2013 - 3 O 1378/12

    Zur Kostenfestsetzung bei abgetrennten Verfahren

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Rechtsprechung
   OLG München, 07.07.2009 - 31 Wx 115/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4482
OLG München, 07.07.2009 - 31 Wx 115/08 (https://dejure.org/2009,4482)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.2009 - 31 Wx 115/08 (https://dejure.org/2009,4482)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 31 Wx 115/08 (https://dejure.org/2009,4482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 64 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    HGB §§ 161, 108; BGB §§ 2205, 2209
    Anmeldung der Sondererbfolge in Kommanditanteile durch Testamentsvollstrecker

  • openjur.de

    Testamentsvollstreckung: Befugnis des Abwicklungsvollstreckers zur Anmeldung eines Kommanditistenwechsels zum Handelsregister

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2205; 2209; HGB §§ 108; 161
    Anmeldung eines durch den Tod eines Kommanditisten eingetretenen Gesellschafterwechsels zur Eintragung in das Handelsregister durch einen Abwicklungs-Testamentsvollstrecker

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Gesellschafterwechsels durch den (Abwicklungs-) Testamentsvollstrecker

  • rechtsportal.de

    HGB § 161; HGB § 108; BGB § 2205; BGB § 2209
    Anmeldung eines Gesellschafterwechsels durch den (Abwicklungs-)Testamentsvollstrecker

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 64 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    HGB §§ 161, 108; BGB §§ 2205, 2209
    Anmeldung der Sondererbfolge in Kommanditanteile durch Testamentsvollstrecker

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 385 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 15
  • ZIP 2009, 2059
  • FamRZ 2010, 330
  • Rpfleger 2009, 567
  • NZG 2009, 1234
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 07.03.1991 - 1 W 3124/88

    Anmeldung; Anmeldungsbefugnis; Testamentsvollstrecker; Handelsregister;

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 31 Wx 115/08
    Wenn hingegen nur eine Abwicklungsvollstreckung vorliegt, ist der Testamentsvollstrecker grundsätzlich nicht befugt, anstelle des oder der Erben-Gesellschafter den Übergang des Kommanditanteils auf sie zum Handelsregister anzumelden (KG OLGZ 1991, 261 = NJW-RR 1991, 835).

    Etwas anderes gilt allerdings für die aus der Kommanditbeteiligung abzuleitenden übertragbaren Vermögensrechte, die nach der Rechtsprechung nicht aus dem gesamthänderisch gebundenen übrigen Nachlass ausgegliedert werden (BGHZ 108, 187/192; KG OLGZ 1991, 261/265).

    Insoweit reicht, wie ebenfalls bereits das Kammergericht überzeugend ausgeführt hat (KG OLGZ 1991, 261/266 f.), das vorgelegte Testamentsvollstreckerzeugnis.

  • BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89

    Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 31 Wx 115/08
    Ist für den betreffenden Kommanditanteil Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, so ist der Testamentsvollstrecker zur Anmeldung berechtigt und verpflichtet (vgl. BGHZ 108, 187).

    Etwas anderes gilt allerdings für die aus der Kommanditbeteiligung abzuleitenden übertragbaren Vermögensrechte, die nach der Rechtsprechung nicht aus dem gesamthänderisch gebundenen übrigen Nachlass ausgegliedert werden (BGHZ 108, 187/192; KG OLGZ 1991, 261/265).

  • BayObLG, 06.07.1982 - BReg. 3 Z 49/82

    Beschwerderecht bei mehreren Anmeldepflichtigen

    Auszug aus OLG München, 07.07.2009 - 31 Wx 115/08
    Nach der Rechtsprechung können mehrere anmeldepflichtige Gesellschafter (§§ 161, 108 HGB) hinsichtlich der ihnen obliegenden Anmeldung auch ihr Beschwerderecht nur gemeinsam ausüben (BayObLG MDR 1982, 1030 m.w.N.; Rpfleger 1977, 321; Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 20 Rn. 72; Krafka/Willer Registerrecht 7. Aufl. Rn. 2455).
  • OLG Hamm, 07.12.2010 - 15 W 636/10

    Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Anmeldung eines Gesellschafterwechsels

    Da sich der Übergang des Kommanditanteils auf die Erben im Wege der Sonderrechtsnachfolge ohne Mitwirkung des Testamentsvollstreckers vollzieht, ist für eine Verwaltung des Kommanditanteils durch den Testamentsvollstrecker kein Raum, so dass die Befugnis des Testamentsvollstreckers entfällt, die Beteiligung an der Gesellschaft als Teil des Nachlasses unter den Miterben auseinanderzusetzen und bis dahin zu verwalten (KG OLGZ 1991, 261 = NJW-RR 1991, 835 = FamRZ 1991, 1109 = Rpfleger 1991, 318; OLG München NJW-RR 2010, 15 = FamRZ 2010, 330 = Rpfleger 2009, 567).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2019 - 20 W 41/18

    Testamentsvollstreckervermerk im Handelsregister

    Denn in diesem Fall sei für eine Verwaltung des Kommanditanteils durch den Testamentsvollstrecker kein Raum, so dass die Befugnis des Testamentsvollstreckers entfalle, die Beteiligung an der Gesellschaft als Teil des Nachlasses unter den Miterben auseinanderzusetzen und bis dahin zu verwalten (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 07.07.2009, Az. 31 Wx 115/08, Rn. 5 f; OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2010, Az. 15 W 636/10, Rn. 2; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 07.03.1991, Az. 1 W 3124/88, Rn. 10; jeweils zitiert nach juris; Thiessen in Staub, HGB, Großkommentar, 5. Aufl., 2014, § 177, Rn. 30; Haas/Mock in Röhricht/von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl., 2014, § 177, Rn. 18).
  • OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09

    Beschwerdebefugnis mehrerer gesamtvertretungsberechtigter Gesellschafter im

    Insbesondere können mehrere anmeldepflichtige Gesellschafter ihr Beschwerderecht grundsätzlich nur gemeinsam zulässig ausüben, so dass im Zweifel davon auszugehen ist, dass das Rechtsmittel auch gemeinsam eingelegt werden soll (OLG München, Rpfleger 2009, S. 567 f.; BayObLG, Rpfleger 1977, S. 321).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2009 - 11 Wx 37/09

    Zuweisung von Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers an

    Notarassessor Stefan Heinze, Köln 6. Handels-/Gesellschaftsrecht - Anmeldung eines durch den Tod eines Kommanditisten eingetretenen Gesellschafterwechsels zur Eintragung in das Handelsregister durch einen Abwicklungs-Testamentsvollstrecker (OLG München, Beschluss vom 7.7. 2009 - 31 Wx 115/08 - mitgeteilt von Richterin am OLG München Margaretha Förth) BGB §§ 2205; 2209 HGB §§ 108; 161 Ein Testamentsvollstrecker, dem die Abwicklung des Nachlasses und die Auseinandersetzung unter mehreren Erben obliegt (sogenannte Abwicklungsvollstreckung im Unterschied zur Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung), ist nicht befugt, den durch den Tod eines Kommanditisten eingetretenen Gesellschafterwechsel anstelle des oder der Erben, die im Wege der Sondererbfolge Kommanditisten geworden sind, zum Handelsregister anzumelden.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 334/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6593
OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 334/08 (https://dejure.org/2009,6593)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.07.2009 - 5 U 334/08 (https://dejure.org/2009,6593)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - 5 U 334/08 (https://dejure.org/2009,6593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Untersuchungspflicht bei Feststellung eines wallnussgroßen Pilzfruchtkörpers an einer Hybridpappel

  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich eines Straßenbaumes

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfall durch Umstürzen eines morschen Baums

  • wn.de (Pressemeldung, 07.12.2009)

    Baumkontrolleur schludert: Gemeinde haftet bei Unfall

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Umsturz eines Baumes - Baumkontrolleur haftet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinde haftet für ihre Baumkontrolleure, wenn ein Baum umfällt und einen Unfall verursacht - Gemeinde muss Straßenbäume sorgfältig kontrollieren und dabei fachlich vorgebildete Kontrolleure einsetzen

Besprechungen u.ä.

  • baeumeundrecht.de PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine generelle Forderung zweimal jährlicher Baumkontrolle

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 334/08
    Danach ist eine jährlich zweimal in belaubtem und unbelaubtem Zustand durchgeführte äußere Sichtprüfung, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit des Baumes erforderlich, aber auch ausreichend, wenn dabei keine konkreten Defektsymptome des jeweiligen Baumes, wie etwa spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall erkennbar sind (vgl. dazu grundlegend BGH, NJW 65, 815; VersR 2004, 877).
  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 9 U 158/02

    Verkehrssicherungspflicht, Straßenbäume, Defektsymptome, Sichtprüfung,

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 334/08
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, kann sich der Pflichtige mit einer sorgfältigen äußeren Besichtigung, also einer Gesundheits- und Zustandsprüfung begnügen und braucht eine eingehende fachmännische Untersuchung nur bei Feststellung verdächtiger Umstände zu veranlassen (vgl. dazu etwa OLG Hamm, NZV 2005, 371).
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 334/08
    Diese Vorschrift greift ein, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil nach § 304 erfolglos blieb (Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., Rdn. 2 zu § 97; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 67. Aufl., Rn. 55 und 74 zu § 97; OLG Oldenburg JurBüro 92, 492; BGHZ 20, 397 = NJW 56, 1235; anders: OLG Frankfurt NJW-RR 88, 1213).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 334/08
    Danach ist eine jährlich zweimal in belaubtem und unbelaubtem Zustand durchgeführte äußere Sichtprüfung, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit des Baumes erforderlich, aber auch ausreichend, wenn dabei keine konkreten Defektsymptome des jeweiligen Baumes, wie etwa spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall erkennbar sind (vgl. dazu grundlegend BGH, NJW 65, 815; VersR 2004, 877).
  • OLG Frankfurt, 25.07.1986 - 10 U 55/85
    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 334/08
    Diese Vorschrift greift ein, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil nach § 304 erfolglos blieb (Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., Rdn. 2 zu § 97; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 67. Aufl., Rn. 55 und 74 zu § 97; OLG Oldenburg JurBüro 92, 492; BGHZ 20, 397 = NJW 56, 1235; anders: OLG Frankfurt NJW-RR 88, 1213).
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