Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2686
OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,2686)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,2686)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,2686)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für Beleuchtungsgeräte

  • kanzlei.biz

    "Power Moon"

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 4

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    "Power Moon"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für Beleuchtungsgeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Für Lampen eingetragene Marke "Power Moon" ist kennzeichnungskräftig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marke "Power Moon" ist unterscheidungskräftig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Was ist Powermoon?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 335
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Der Senat kann dabei offen lassen, ob dem Element "Power Moon" nach der Verkehrsauffassung unabhängig von der Kennzeichnungsfunktion der mit dem (r)-Symbol hervorgehobenen Buchstabenfolge "LED-LENSER" bereits die Funktion eines selbständig verwendeten Zweitkennzeichens für die entsprechende Produktlinie zukommt (vgl. zu solchen möglichen Konstellationen BGH, GRUR 2004, 865 [866] - Mustang; Büscher, GRUR 2005, 802 [808 f.]; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 9 Rn. 254).

    Ein entsprechender Erfahrungssatz ist für die Stammbestandteile von Zeichenserien angenommen worden (BGH, GRUR 1996, 977 - DRANO/P3-drano; GRUR 1998, 927 [929] - COMPO-SANA), wobei die tatrichterliche Würdigung im Einzelfall allerdings auch zu einem abweichenden Ergebnis führen kann (vgl. BGH, GRUR 1996, 774 [775] - falke-run / LE RUN; GRUR 2002, 342 [344] - ASTRA / ESTRA-Puren; GRUR 2004, 865 [866] - Mustang).

  • LG Köln, 25.09.2008 - 31 O 327/08

    Markenmäßige Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Sie rügt unter Hinweis auf das gleichzeitig verkündete Urteil der Kammer gegen einen (anderen) Anbieter einer "LED-Lenser V13 Big Power-Moon 2AAA Stiftleuchte" - 31 O 327/08 LG Köln - die fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts.

    Hinzu kommt, dass das (r)-Symbol, das (anders als zu 31 O 327/08 LG Köln) die Markenqualität der Zeichenfolge "LED-LENSER" betont, in der akustischen Wahrnehmung überhaupt nicht zum Tragen kommt, so dass im Klangbild sogar ohne Abkürzung der von der Beklagten verwendeten Bezeichnung auf den (mit dem Klang der Klagemarke identischen) Bestandteil "Power Moon" schon wegen des auf dem Ende einer längeren Wortfolge liegenden Akzents eine nicht geringe Ähnlichkeit zwischen "Powermoon" und der angegriffenen, als "Led Lenser (oder: L-E-D-Lenser) Power Moon" ausgesprochenen Bezeichnung festzustellen ist.

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Für die Beurteilung der Ähnlichkeit im Bild, im Klang oder in der Bedeutung ist von der Klagemarke so auszugehen, wie sie eingetragen ist (vgl. BGHZ 153, 131 [142] = GRUR 2003, 332 - Abschlussstück; GRUR 2007, 235 [Rn. 21] - Goldhase); bei Wortzeichen genügt dann in der Regel (zur Abgrenzung vgl. EuGH, GRUR 2006, 237 [Rn. 23] - Picasso) hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH, GRUR 2004, 783 [784] - Neuro-Vibolex / Neuro-Fibraflex).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Für die Beurteilung der Ähnlichkeit im Bild, im Klang oder in der Bedeutung ist von der Klagemarke so auszugehen, wie sie eingetragen ist (vgl. BGHZ 153, 131 [142] = GRUR 2003, 332 - Abschlussstück; GRUR 2007, 235 [Rn. 21] - Goldhase); bei Wortzeichen genügt dann in der Regel (zur Abgrenzung vgl. EuGH, GRUR 2006, 237 [Rn. 23] - Picasso) hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH, GRUR 2004, 783 [784] - Neuro-Vibolex / Neuro-Fibraflex).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Ein entsprechender Erfahrungssatz ist für die Stammbestandteile von Zeichenserien angenommen worden (BGH, GRUR 1996, 977 - DRANO/P3-drano; GRUR 1998, 927 [929] - COMPO-SANA), wobei die tatrichterliche Würdigung im Einzelfall allerdings auch zu einem abweichenden Ergebnis führen kann (vgl. BGH, GRUR 1996, 774 [775] - falke-run / LE RUN; GRUR 2002, 342 [344] - ASTRA / ESTRA-Puren; GRUR 2004, 865 [866] - Mustang).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit langem (schon vor der Thomson-Life-Entscheidung des EuGH) anerkannt, dass bei zusammengesetzten Marken ein für den Verkehr als Unternehmenskennzeichen erkennbarer Bestandteil in der Bedeutung für den Gesamteindruck regelmäßig zurücktritt, weil der Verkehr hier die eigentliche Produktkennzeichnung in anderen Bestandteilen erblickt (BGH, GRUR 1998, 942 - ALKA-SELTZER; GRUR 2001, 164 [166] - Wintergarten).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 43/03

    Unterlassung des Inverkehrbringens nachgeahmter Leuchten; Herstellung und

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Dass Assoziationen an das keinerlei Bezug zu technischem Gerät aufweisende, sondern aus der natürlichen Umwelt bekannte und auch als poetisches Motiv geläufige Licht des Mondes geweckt werden, mag bei Beleuchtungsgeräten nicht besonders orginell sein (vgl. zu "Moonlight" als Bezeichnung für kugelsegmentförmigen Leuchten, allerdings ohne Behandlung kennzeichenrechtlicher Fragen, die Urteile des Senats vom 30.11.2001 - 6 U 118/01 - und 02.04.2004 - 6 U 43/03), ändert aber nichts daran, dass sich schon bei den ballonartigen (vollmondförmigen?) Leuchten der Klägerin und erst recht bei den von der Beklagten angebotenen Stablampen die Kombination von "Mond" (-Licht) mit dem eher beschreibenden, weil umgangssprachlich für besonders starke Energie stehenden Begriff "Power" als fantasievolle und fantasieanregende Bezeichnung darstellt.
  • OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01

    Annahme einer wettbewerblicher Eigenart bei der Herstellung und des Vertriebs von

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Dass Assoziationen an das keinerlei Bezug zu technischem Gerät aufweisende, sondern aus der natürlichen Umwelt bekannte und auch als poetisches Motiv geläufige Licht des Mondes geweckt werden, mag bei Beleuchtungsgeräten nicht besonders orginell sein (vgl. zu "Moonlight" als Bezeichnung für kugelsegmentförmigen Leuchten, allerdings ohne Behandlung kennzeichenrechtlicher Fragen, die Urteile des Senats vom 30.11.2001 - 6 U 118/01 - und 02.04.2004 - 6 U 43/03), ändert aber nichts daran, dass sich schon bei den ballonartigen (vollmondförmigen?) Leuchten der Klägerin und erst recht bei den von der Beklagten angebotenen Stablampen die Kombination von "Mond" (-Licht) mit dem eher beschreibenden, weil umgangssprachlich für besonders starke Energie stehenden Begriff "Power" als fantasievolle und fantasieanregende Bezeichnung darstellt.
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Bildet "Power Moon" nach alledem eine hinreichend kennzeichnungskräftige Bezeichnung, muss davon ausgegangen werden, dass sie jedenfalls auch zur Identifizierung von Waren eines bestimmten Unternehmens, also als Marke benutzt wird und damit ihrer Art nach die Funktionen der Klagemarke und insbesondere ihre Hauptfunktion, die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, im Sinne der ständigen Rechtsprechung des EuGH zu Art. 5 Abs. 1 der (Markenrechts-) Richtlinie 89/104/EWG beeinträchtigen kann (vgl. nur EuGH, GRUR 2005, 153 [Rn. 59] - Budvar; GRUR 2007, 971 [Rn. 27] - Céline; GRUR 2008, 698 [Rn. 56 ff.] - O2 m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Denn auch wenn eine solche Verselbständigung nicht angenommen, sondern von einem die Gesamtbezeichnung umfassenden Kombinationszeichen ausgegangen wird, das von dem Bestandteil "Power Moon" weder geprägt noch dominiert wird, kommt diesem Bestandteil bei Würdigung aller Umstände des Streitfalles neben "LED-LENSER(r)" jedenfalls eine selbständig kennzeichnende Stellung zu, was die Gefahr begründet, dass das Publikum die fraglichen Waren zumindest einem mit der Klägerin wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen zuordnet (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 [Rn. 30 f.] - Thomson Life; BGH, GRUR 2007, 1071 [Tz. 35] - Kinder II, m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96

    "COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • OLG München, 17.11.2005 - 29 U 1927/05

    "MEMORY/EDUCA memory game"; Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken

  • BGH, 04.07.1996 - I ZB 6/94

    "DRANO/P3-drano"; Gesamteindruck einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

  • LG Köln, 24.06.2015 - 84 O 13/15

    Amazon: Markenverletzung durch Autocomplete

    Dabei darf nicht unbeachtet bleiben, dass der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit zu fassen ist (BGH GRUR 2002, 613 - GERRI/KERRY Spring; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).
  • OLG Köln, 21.03.2014 - 6 U 181/13

    "Aztekenofen"

    Der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs ist im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes grundsätzlich weit zu fassen (BGH, GRUR 1996, 68, 70 - COTTON LINE; Senat, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Begriff "Aztekenofen" vom Verkehr inzwischen beschreibend als Gattungsbegriff verstanden wird, so dass auch unter diesem Aspekt keine Schwächung anzunehmen ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 335, 336f. - Power Moon; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 665).

  • OLG Köln, 08.05.2014 - 6 U 64/14

    Begriff der Benutzung eines Handelns im geschäftlichen Verkehr i.S. von § 14

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon; WRP 2009, 1290 = juris Tz. 63 - AQUA CLEAN KOI), die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Oberlandesgerichte steht (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, vor §§ 14-19d Rn. 296 m. w. N.).
  • BPatG, 30.09.2014 - 24 W (pat) 29/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "FOXyHUNTER (Wort-Bildmarke)/FOX" - teilweise

    Des Weiteren hat der Inhaber der angegriffenen Marke die Buchstabenfolge "FOX" nicht mit einem bekannten oder sonst als solchem erkennbaren eigenen Unternehmenskennzeichen oder einer bekannten Marke des Inhabers der angegriffenen Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rn. 34 - THOMPSON LIFE) oder bekannten Stammbestandteil eines Serienzeichens des Inhabers der angegriffenen Marke kombiniert (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 259, Rn. 33 - INTERCONNECT/T-interconnect; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon).
  • LG Köln, 16.12.2020 - 84 O 153/20
    Der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs ist im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit zu fassen ist (BGH GRUR 2002, 613 - GERRI/KERRY Spring; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).
  • BPatG, 18.12.2012 - 24 W (pat) 533/11

    Markenbeschwerdeverfahren "Patho Products (Wort-Bildmarke)/PP (Wort-Bildmarke)" -

    "Patho Products" stellt weder eine bekannte Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rn. 34 - THOMPSON LIFE), noch einen bekannten Stammbestandteil eines Serienzeichens der Inhaberin der angegriffenen Marke dar (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 259, Rn. 33 - INTERCONNECT/T-interconnect; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon).
  • BPatG, 11.11.2014 - 24 W (pat) 65/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "UNIT01/UNIT 4" - Waren- und

    Des Weiteren hat der Inhaber der angegriffenen Marke die Buchstabenfolge "UNIT" nicht mit einem bekannten oder sonst als solchem erkennbaren eigenen Unternehmenskennzeichen oder einer bekannten Marke des Inhabers der angegriffenen Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rn. 34 - THOMPSON LIFE) oder bekannten Stammbestandteil eines Serienzeichens des Inhabers der angegriffenen Marke kombiniert (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 259, Rn. 33 - INTERCONNECT/T-interconnect; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon).
  • LG Köln, 19.12.2018 - 84 O 205/18
    Dabei darf nicht unbeachtet bleiben, dass der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit zu fassen ist (BGH GRUR 2002, 613 - GERRI/KERRY Spring; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.05.2009 - I-4 U 16/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7795
OLG Hamm, 14.05.2009 - I-4 U 16/09 (https://dejure.org/2009,7795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2009 - I-4 U 16/09 (https://dejure.org/2009,7795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - I-4 U 16/09 (https://dejure.org/2009,7795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; UWG § 12 Abs. 4; ; UWG § 14 Abs. 2; ; BGB § 126 b; ; BGB § 312 c Abs. 1; ; BGB § 312 c Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 312 c Abs. 2; ; BGB § 312 d; ; BGB-InfoV § 14 Abs. 1; ; AGB § 10; ; AGB § 11; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Vorabbelehrung über das Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzgeschäft; Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für eine Abmahnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 700
  • GRUR-RR 2010, 217
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 4 W 1/07

    Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 16/09
    Die Berufung hat -entsprechend den Entscheidungen in Parallelfällen (vgl. etwa Senatsurteil vom 6. März 2008 (4 U 4/08) und Senatsurteil vom 12. März 2009 4 U 225/08 sowie OLGR Hamm 2007, 387)- keinen Erfolg.

    Die gewählte pauschale Formulierung ist sogar in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise irreführend (vgl. OLG Hamm MMR 2007, 377).

  • KG, 05.12.2006 - 5 W 295/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 16/09
    Das ist in Rechtsprechung und Literatur nicht streitig (vgl. etwa KG MMR 2007, 185 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 2/05

    Verstoß gegen die Belehrungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UWG bei unzureichender

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 16/09
    Bei § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Unterrichtungspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen regelt, handelt es sich um eine Verbraucherschutzvorschrift, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt (BGH MMR 2007, 40, 42 -Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 16/09
    Bei § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Unterrichtungspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen regelt, handelt es sich um eine Verbraucherschutzvorschrift, die das Marktverhalten von Unternehmern im Interesse der Marktteilnehmer bestimmt (BGH MMR 2007, 40, 42 -Anbieterkennzeichnung im Internet; OLG Hamm NJW 2005, 2319 = MMR 2005, 540).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 4 U 225/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 16/09
    Die Berufung hat -entsprechend den Entscheidungen in Parallelfällen (vgl. etwa Senatsurteil vom 6. März 2008 (4 U 4/08) und Senatsurteil vom 12. März 2009 4 U 225/08 sowie OLGR Hamm 2007, 387)- keinen Erfolg.
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 4 U 4/08

    Anforderungen an die Belehrung über die Widerrufsfrist bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 16/09
    Die Berufung hat -entsprechend den Entscheidungen in Parallelfällen (vgl. etwa Senatsurteil vom 6. März 2008 (4 U 4/08) und Senatsurteil vom 12. März 2009 4 U 225/08 sowie OLGR Hamm 2007, 387)- keinen Erfolg.
  • LG Essen, 13.11.2014 - 4 O 97/14

    Fehlende Anbieterkennzeichnung im Impressum einer Internetseite für die

    Der von der Klägerin angesetzte Gegenstandswert von 10.000,00 EUR begegnet keinen Bedenken und ist gemessen an der Rechtsprechung des OLG Hamm (vgl. etwa Urteil vom 22.11.2011, I-4 U 98/11, 4 U 98/11, GRUR-RR 2012, 282; Urteil vom 14. Mai 2009, I-4 U 16/09, zitiert nach juris), der sich auch das Gericht anschließt, sogar noch im unteren Bereich angesiedelt.
  • OLG Koblenz, 08.03.2010 - 9 U 1283/09

    "40 Euro Klausel"

    Ihre Verwendung stellt einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar (KG-GRUR-RR 2008, 308 ; OLG Hamm, OLGR 2009, 810).
  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 4 U 168/09

    Eilbedürftigkeit im gewerblichen Rechtsschutz

    Die richtige Belehrung über die Widerrufsfrist betrifft elementare Verbraucherschutzrechte und kann keine Bagatelle sein (vgl. Senat OLGR 2009, 810).
  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 4 U 121/09

    Umfang der Beratungspflichten der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen eins

    Eine solche Belehrung hat der Senat sogar in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise für irreführend gehalten (vgl. OLG Hamm MMR 2007, 377; vgl. Urteil vom 6. März 2008 -4 U 206/07; Urteil vom 12. März 2009 -4 U 225/08; Urteil vom 14. Mai 2009 -4 U 16/09 und Urteil vom 30. Juli 2009 -4 U 58/09).
  • OLG Hamm, 30.07.2009 - 4 U 58/09

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft

    Das hat der Senat gerade im Hinblick auf die hier gebrauchte Formulierung nun schon wiederholt entschieden (vgl. zuletzt nur Urteil vom 14. Mai 2005 4 U 16/09).
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