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   OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09   

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OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09 (https://dejure.org/2009,878)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.06.2009 - 5 U 429/09 (https://dejure.org/2009,878)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 5 U 429/09 (https://dejure.org/2009,878)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kein Porsche für 5,50 EUR bei abgebrochener eBay-Auktion - Zur Frage, wann bei dem vorzeitigen Abbruch einer Internetauktion dem Bestehen auf die Vertragsdurchführung und der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB ...

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zum berechtigten Abrücken von einem Auktionsangebot bei eklatanter Preisdifferenz

  • webshoprecht.de

    Zum berechtigten Abrücken von einem Auktionsangebot bei eklatanter Preisdifferenz

  • IWW
  • aufrecht.de

    Es bleibt dabei

  • nomos.de PDF, S. 42 (Volltext und Kurzanmerkung)

    Einwand unzulässiger Rechtsausübung bei niedrigem Höchstgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Schadensersatzpflicht durch vorzeitigen Abbruch einer Internetauktion; Zulässigkeit des Widerrufs eines Angebots auf der Internetauktionsplattform Ebay; Rechtsfolgen des unberechtigten Widerrufs eines Angebots

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay-Auktion - Auktionsbeendigung und Übereignungsanspruch

  • rabüro.de

    Zum Recht des Ebay-Verkäufers zur vorzeitigen Beendigung einer Ebay-Auktion

  • Judicialis

    BGB § 433 Abs. 1

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Kein Porsche für 5,50 €!

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433 Abs. 1
    Zulässigkeit des Widerrufs eines Angebots auf der Internetauktionsplattform Ebay; Rechtsfolgen des unberechtigten Widerrufs eines Angebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 242 BGB
    Einen Porsche 911 gibt es tatsächlich nicht für 5,50 EUR

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Porsche für 5,50]

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einen Porsche kostet immer noch mehr als 5,50 EUR

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Porsche für 5,50 Euro

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bestätigt: Kein Porsche für 5,50 EUR bei eBay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Porsche für 5,50 EUR bei eBay

  • juracontent.de PDF, S. 3 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Porsche für 5,50 €

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Klage auf Schadensersatz wegen der Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro bei einer Internetauktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Porsche für 5,50 Euro

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Rechtsausübung bei Zuschlag eines 70.000,- Euro-Pkw für 5,50 Euro bei vorzeitigem Auktionsabbruch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro bei eBay nicht rechtmäßig - Klage auf Schadensersatz bleibt erfolglos – Vorgehensweise ist rechtsmissbräuchlich

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Volltext und Kurzanmerkung)

    Einwand unzulässiger Rechtsausübung bei niedrigem Höchstgebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antrag auf Übertragung auf die Kammer Voraussetzung der Berufung? (IBR 2010, 1081)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1412
  • MMR 2009, 630
  • MIR 2009, Dok. 162
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02

    Bindung eines Online-Anbieters an bestätigte Preise

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09
    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist eine in Rechtsprechung und Literatur anerkannte Fallgruppe des § 242 BGB, die von den Gerichten von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHZ 12, 164 ff.; OLG München v. 15.11.2002 - 19 W 2631/02 - Online-Ticket).
  • LG Bonn, 12.11.2004 - 1 O 307/04

    Keine Sittenwidrigkeit eines im Rahmen einer Internetauktion zustandegekommenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09
    Die in der Berufungsschrift angeführte Entscheidung des LG Bonn vom 12.11.2004 (1 O 307/04) steht den vorliegenden Hinweisen ebenfalls nicht entgegen.
  • OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 12 U 91/06
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09
    Zu dem gleichen Ergebnis führt auch eine andere Überlegung: Hätte der Beklagte für den Kaufgegenstand im Wert von rund 75.000 EUR einen Preis von 5, 50 EUR in einem Internetportal angegeben, wäre nicht ernsthaft in Zweifel zu ziehen, dass er diese Erklärung wegen eines Erklärungsirrtums hätte anfechten können, ein Erklärungsirrtum, der ohne Zweifel auf der Hand gelegen hätte (vgl., zu einem ähnlichen Fall OLG Stuttgart v. 10.08.2006 - 12 U 91/06 = OLGR 2007, 360) Die zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 08.12.2006 steht der vorstehenden Wertung nicht entgegen.
  • LG Berlin, 16.04.2004 - 36 O 488/03
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09
    Die Entscheidung des LG Berlin vom 16.04.2004 (36 O 488/03) steht dem nicht entgegen, da es dort um eine andere Fallkonstellation ging, nämlich einen Sofortkauf.
  • OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06

    Zur Wirksamkeit eines Auktions-Kaufvertrages bei niedrigem Höchstgebot

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09
    Diese - vom vorliegenden abweichende - Konstellation lag der Entscheidung des OLG Köln vom 08.12.2006 (19 U 109/06 = OLGR Köln 2007, 565 = MMR 2007, 446 = CR 2007, 598) zugrunde.
  • BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion

    Auch ein Rechtsmissbrauch sei entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (MMR 2009, 630), wonach ein "Schnäppchen" nur ein solches sei, welches innerhalb einer realistischen Preisspanne liege, nicht gegeben.

    Die von der Revision angeführte Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Hinweisbeschluss vom 3. Juni 2009 - 5 U 429/09, MMR 2009, 630; ebenso bereits die Vorinstanz: LG Koblenz, NJW 2010, 159, 160 f.; siehe auch AG Dieburg, Urteil vom 4. Juli 2011 - 20 C 65/11, juris Rn. 28 ff.), der Käufer sei nicht schutzwürdig, weil er von dem nicht zu erwartenden vorzeitigen Abbruch der Auktion profitieren wolle und nicht damit rechnen könne, den Kaufgegenstand bei Fortgang der Auktion tatsächlich zu dem geringen Gebot zu erwerben, ist im Schrifttum zu Recht auf Ablehnung gestoßen (Oechsler, Jura 2012, 497, 500; Härting, Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 546; Wenn, jurisPR-ITR 16/2009 Anm. 4; Höhne, jurisPR-ITR 9/2009 Anm. 5; siehe auch BeckOK BGB/Sutschet, Stand: 1. August 2014, § 242 Rn. 93).

  • OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13

    Kaufvertrag über eine Internet-Versteigerungsplattform: Abschluss und

    b) Von der Instanzrechtsprechung wurde vor Erlass des Urteils des BGH vom 08.06.2011 (VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643, siehe oben I 1) überwiegend davon ausgegangen, dass die Wirksamkeit des durch das Einstellen eines Artikels auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründeten verbindlichen Angebots nur in den gesetzlich zulässigen Möglichkeiten, etwa mittels einer Anfechtung, wieder beseitigt werden kann (so OLG Oldenburg NJW 2005, 2556; OLG Koblenz MMR 2009, 630; KG NJW 2005, 1053; LG Koblenz MMR 2009, 419; LG Berlin MMR 2007, 802; LG Berlin NJW 2004, 2831).

    Insoweit bedarf es vielmehr zusätzlich hinzutretender Umstände (BGH, Urteil vom 28.03.2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723; OLG Köln MMR 2007, 446; OLG Koblenz MMR 2009, 630).

  • OLG Jena, 15.01.2014 - 7 U 399/13

    Schadenersatz wegen Nichterfüllung aufgrund des Abbruchs der Versteigerung durch

    In solchen Fällen nehme die Rechtsprechung einen Rechtsmißbrauch an (OLG Koblenz, MMR 2009, 630 f.).

    Die anderslautende Rechtsprechung des OLG Koblenz, MMR 2009, 630 f. ist in der Rechtsliteratur auf Ablehnung gestoßen (Oechsler, Jura 2012, 497 ff.; Wenn, jurisPR-ITR 16/2009 Anm. 4).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 54/13

    Vorbehalt des Zwischenverkaufs in einer eBay-Auktion ist zulässig

    (2) Ob dem Beklagten als Anbietenden vom Kläger aufgezeigte andere Möglichkeiten beim Verkauf des Motorrades durch Optionen innerhalb einer eBay-Auktion (z. B. durch die Optionen "Sofortkauf", "Mindestpreis" bzw. "Preis vorschlagen" o. ä.; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 03.06.2009, 5 U 429/09, MDR 2009, 1412; OLG Köln, Urteil vom 08. Dezember 2006, 19 U 109/06, OLGR 2007, 565) oder mittels anderer Verkaufswege (Kleinanzeigenportale etc.) offen gestanden hätten, um einen gewünschten Mindestpreis für das Motorrad zu erzielen bzw. der Gefahr eines dem Beklagten zu gering erscheinenden Höchstgebots zu entgehen, ist im vorliegenden Verfahren nicht entscheidungserheblich.
  • LG Detmold, 22.02.2012 - 10 S 163/11

    Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages bei Abbruch einer Internetauktion

    Dabei ist von besonderem Gewicht, ob sich die wesentliche Begründung, den Anbieter an seinem Angebot festzuhalten und den Bieter nicht seiner Willkür auszusetzen, im konkreten Einzelfall realisiert hat (OLG Koblenz MMR 2009, 630).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 127/13

    EBay-Auktion - vorzeitige Beendigung - Irrtumsanfechtung zwecks Vermeidung der

    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschluss vom 03. Juni 2009, 5 U 429/09, MDR 2009, 918), steht der vorstehenden Wertung nicht entgegen.
  • LG Essen, 16.12.2011 - 13 S 147/11

    Schadensersatz statt der Leistung nach abgebrochener eBay-Auktion

    Unter weiterer Berücksichtigung der genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die vorzeitige Beendigung des Angebots durch den Anbieter die Wirksamkeit dieses Angebots und des bereits abgegebenen Höchstgebots nicht - § 9 Nr. 11 und § 10 Nr. 1 sehen vor, dass der Widerruf eines wirksam abgegebenen Angebots (nur) bei Vorliegen eines "gesetzlichen Grundes" erlaubt ist (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 03.06.2009 - 5 U 429/09, OLGR 2009, 918; LG Berlin, Urt. v. 15.05.2007 - 31 O 270/05, NJW-RR 2009, 132).
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