Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08   

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https://dejure.org/2009,3876
OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08 (https://dejure.org/2009,3876)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2009 - 9 UF 85/08 (https://dejure.org/2009,3876)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 9 UF 85/08 (https://dejure.org/2009,3876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt wegen versuchten Prozessbetruges und Nichtbeachtung der Vermögensinteressen des Unterhaltsverpflichteten

  • RA Kotz

    Geschiedenenunterhalt und unwahre Angaben über Einkünfte

  • fr-blog.com

    Verwirkung Unterhaltsanspruch wegen versuchten Prozessbetrugs und anderem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 3
    Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt wegen versuchten Prozessbetruges und Nichtbeachtung der Vermögensinteressen des Unterhaltsverpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer eigene Einkünfte bewusst verschleiert, verwirkt Anspruch auf Ehegattenunterhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschiedene Frau redete ihre Erwerbsmöglichkeiten klein - Ex-Mann wird deshalb fast 20 Jahre nach der Scheidung von Unterhaltszahlungen befreit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Geschiedenenunterhalt: Kein Anspruch bei bewusster Verschleierung eigener Einkunftsmöglichkeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhalt: Kein Anspruch bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte - Mangelnde nacheheliche Solidarität führt zum Verlust des Unterhaltsanspruchs

Besprechungen u.ä.

  • ra-braune.de (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Angaben über Einkommen können zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89

    Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Als Abänderungsgrund beruft sich der Kläger auf die rechtsvernichtende Einwendung der Verwirkung, wofür inzwischen höchstrichterlich die Abänderungsklage als zulässige Klageform - jedenfalls neben der weiterhin diskutierten Vollstreckungsabwehrklage - angesehen wird (vgl. BGH FamRZ 1990, 1095).

    Insoweit entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass grundsätzlich bereits ein versuchter Prozessbetrug, also eine Täuschung über das Ausmaß der eigenen Bedürftigkeit, die Voraussetzungen des genannten Verwirkungstatbestandes erfüllt (vgl. BGH FamRZ 1990, 1095; OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 220 jeweils m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 217/06

    Nachehelichenunterhalt; Abänderungsklage: Darlegungs- und Beweislast eines die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Diese hat sie vielmehr erst im Rahmen des von ihr selbst betriebenen nachfolgenden Abänderungsverfahrens (AG Bad Liebenwerda 22 F 190/06 = Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 UF 217/06) zur Akte gereicht; daraus ergibt sich zwar nicht zwingend die Unrichtigkeit ihrer im Vorprozess gemachten Angaben zu ihren tatsächlichen Einkünften, jedenfalls aber deren Unvollständigkeit.
  • OLG Zweibrücken, 29.08.1995 - 5 UF 147/94

    Unterhaltsverwirkung bei Leugnen eigener Einkünfte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Insoweit entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass grundsätzlich bereits ein versuchter Prozessbetrug, also eine Täuschung über das Ausmaß der eigenen Bedürftigkeit, die Voraussetzungen des genannten Verwirkungstatbestandes erfüllt (vgl. BGH FamRZ 1990, 1095; OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 220 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Unvollständige, fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben zum Einkommen und/oder Vermögen stellen einen Prozessbetrug dar (BGH FamRZ 2007, 1532).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Auf eine angebliche Abweichung von der Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann die Revisionszulassung schon deshalb nicht gestützt werden, weil sie durch das übergeordnete Rechtsmittel nicht überprüft werden kann, § 238 Abs. 3 ZPO (Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. Auflage, § 238 Rz. 12; BVerfG, NJW 1980, 1095).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Als Gegenvorstellung wären die Ausführungen nicht fristgerecht, da die 2-Wochen-Frist nicht eingehalten worden ist (BGH/MDR 2007, 1276) im Übrigen besteht kein Anlass zur Abänderung der getroffenen Entscheidung.
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08
    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Unterhalt betreffender Prozessvergleich in materieller Hinsicht an die veränderten Verhältnisse anzupassen ist, ergibt sich nicht aus § 323 ZPO, sondern allein aus dem materiellen Vertragsrecht (BGH, FamRZ 2001, 1687).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09

    Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten

    Die Bewerbungen der Antragsgegnerin sind zudem von ihrer Zahl her diskontinuierlich und weisen zeitliche Lücken auf (siehe dazu Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Mai 2009 - 9 UF 85/08).

    Hierfür muss der Unterhaltsberechtigte im Einzelnen darlegen, dass er bei den bestehenden objektiven Gegebenheiten (z.B. Alter, Ausbildung, fehlende Berufspraxis, äußere Erscheinung, Gesundheitszustand, Arbeitsmarkt) nicht vermittelbar ist und auch durch eigene Bemühungen keine Beschäftigung erlangen kann (Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Mai 2009 - 9 UF 85/08 m.w.N.).

    Es besteht vielmehr ihre grundsätzliche Erwerbspflicht bis zum Erreichen des allgemeinen Renteneintrittsalters (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1999, 708; Urteil des 9. Senats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Mai 2009 - 9 UF 85/08).

  • OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08

    Berücksichtigung kindbezogener Gründe im Rahmen des nachehelichen

    Dabei geht der Senat davon aus, dass die Antragstellerin nach ihrem Alter, ihrer Ausbildung, ihrer längeren Berufspause, ihrem Gesundheitszustand und nach den derzeitigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt (vgl. hierzu: Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Mai 2009 - 9 UF 85/08 m.w.N.) eine vollschichtige Anstellung in ihrem vorehelich ausgeübten Beruf als Außendienst-mitarbeiterin finden könnte.
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.09.2009 - 31 Wx 110/09   

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https://dejure.org/2009,1756
OLG München, 22.09.2009 - 31 Wx 110/09 (https://dejure.org/2009,1756)
OLG München, Entscheidung vom 22.09.2009 - 31 Wx 110/09 (https://dejure.org/2009,1756)
OLG München, Entscheidung vom 22. September 2009 - 31 Wx 110/09 (https://dejure.org/2009,1756)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Umsetzung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" gegen Einlagen in mehreren Tranchen

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 182
    Hauptversammlungbeschluss über Kapitalerhöhung nach § 182 AktG, der Höchstbetrag bestimmt, kann nicht zeitlich unbegrenzt in mehreren Tranchen durchgeführt werden

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Grenzen der Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Höchstbetrag

  • Betriebs-Berater

    Eintragung einer Kapitalerhöhung

  • Betriebs-Berater

    Keine Durchführung einer ordentlichen Kapitalerhöhung als "Bis-zu-Kapitalerhöhung" in Tranchen

  • Judicialis

    AktG § 182

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eintragung einer Kapitalerhöhung: Ausnutzung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" in mehreren Tranchen

  • rechtsportal.de

    AktG § 182
    Zeitliche Grenzen der Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Höchstbetrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen gem. § 182 AktG: Keine Durchführung in mehreren Schritten bei Angabe eines Höchstbetrags im Kapitalerhöhungsbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 182
    Zur Umsetzung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung" in mehreren Tranchen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mehrfache Ausnutzung einer beschlossenen "Höchstbetragskapitalerhöhung"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eintragung einer Kapitalerhöhung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hauptversammlungsbeschlüsse zur Kapitalerhöhung bis zu einem Höchstbetrag müssen innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden

Besprechungen u.ä.

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine mehrfache Ausnutzung einer "Bis-zu-Kapitalerhöhung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1954
  • DNotZ 2010, 153
  • FGPrax 2010, 45
  • BB 2009, 2265
  • BB 2010, 80
  • DB 2009, 2426
  • Rpfleger 2010, 28
  • NZG 2009, 1274
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 29.10.1999 - 11 U 71/99

    Teilnichtigkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses bei einer AG, hier: Einräumung

    Auszug aus OLG München, 22.09.2009 - 31 Wx 110/09
    Der endgültige Erhöhungsbetrag hängt also davon ab, wie viele Aktien tatsächlich gezeichnet werden, und steht fest mit der Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung (§ 188 Abs. 1 AktG), die auf einen bestimmten Betrag lauten muss (vgl. OLG Hamburg AG 2000, 326/327).

    Wird die Durchführungsfrist wesentlich zu großzügig bemessen, kann der Beschluss der Hauptversammlung anfechtbar oder sogar nach § 241 Abs. 1 Nr. 3 AktG nichtig sein (OLG Hamburg AG 2000, 326/328; Hüffer § 182 Rn. 17; KKAktG/Lutter § 182 Rn. 17 a.E.; GroßKommAktG/Wiedemann § 182 Rn. 58; MünchKommAktG/Peifer § 182 Rn. 38; Bürgers/Körber/Marsch-Barner § 182 Rn. 22).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12

    Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen:

    Eine solche Bis-zu-Kapitalerhöhung ist jedenfalls dann zulässig, wenn - wie hier durch die Anordnung des Ungültigwerdens des Beschlusses, falls nicht die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 31.01.2013 im Handelsregister eingetragen ist - die Hauptversammlung der Verwaltung nicht unter Überschreitung der Grenzen zum genehmigten Kapital völlig freie Hand lässt, sondern eine Durchführungsfrist bestimmt (OLG München, NZG 2009, 1274 [juris Rz. 11]).
  • KG, 06.12.2010 - 23 AktG 1/10

    Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Urkundlicher Nachweis des unstreitigen

    Hierdurch wäre der Hauptversammlungsbeschluss verbraucht mit der Folge, dass die Antragstellerin eine weitere Kapitalerhöhung aufgrund desselben Beschlusses nicht mehr vornehmen kann (OLG München NZG 2009, 1274).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09   

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https://dejure.org/2009,10116
OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09 (https://dejure.org/2009,10116)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.06.2009 - 6 WF 55/09 (https://dejure.org/2009,10116)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 6 WF 55/09 (https://dejure.org/2009,10116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Abänderungsklage trotz Erklärung, derzeit keinen Unterhalt zu fordern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1521
  • FamRZ 2009, 1938
  • AnwBl 2009, 198
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 03.12.1998 - 12 WF 1327/98

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09
    Unabhängig davon könnte das Rechtsschutzbedürfnis auch nicht mit der Begründung verneint werden, dass es - nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Unterhaltsgläubigers - nicht erforderlich sein soll, den Titel herauszugeben, sofern er noch zur Vollstreckung von Rückständen benötigt wird (vgl. hierzu (OLG Köln, FamRZ 2006, 718; OLG München, FamRZ 1999, 942; vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 470).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05

    Klageveranlassung für eine Unterhaltsabänderungsklage bei Nichtherausgabe des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09
    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Unterhaltsgläubiger den Titel nicht herausgibt und nur einen widerruflichen Vollstreckungsverzicht bis zu dem Zeitpunkt erklärt, in dem sich die zu Grunde liegenden Verhältnisse wieder ändern (OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 630; OLGR Karlsruhe 2000, 174).
  • OLG Köln, 25.07.2005 - 4 WF 104/05

    Familienrecht - Zur Frage der Mutwilligkeit der Klageerhebung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09
    Unabhängig davon könnte das Rechtsschutzbedürfnis auch nicht mit der Begründung verneint werden, dass es - nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Unterhaltsgläubigers - nicht erforderlich sein soll, den Titel herauszugeben, sofern er noch zur Vollstreckung von Rückständen benötigt wird (vgl. hierzu (OLG Köln, FamRZ 2006, 718; OLG München, FamRZ 1999, 942; vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 470).
  • OLG Hamm, 11.09.2012 - 6 WF 113/12

    Beendigung der Beistandschaft des Jugendamtes im Kindesunterhaltsverfahren

    Solange der Gläubiger jedoch den Titel in nicht abgeänderter Form in Händen hält, droht eine jederzeitige Vollstreckung in Höhe des titulierten Betrages (OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 1938; im Ergebnis auch OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 944; Zöller-Philippi, 29. Aufl., § 114 Rdnr. 32).
  • OLG Köln, 13.08.2018 - 10 UF 91/18

    Berücksichtigung von Nebenforderungen bei der Berechnung der Rechtsmittelbeschwer

    Ebenso ist bereits entschieden, dass - wenn die Frage, ob zukünftig nach einer erneuten Änderung der Verhältnisse wieder ein Unterhaltsanspruch entsteht, noch völlig offen ist - der Unterhaltsgläubiger gehalten wäre, im Fall einer solchen Änderung ein neues Verfahren einzuleiten, und diese - auch in der Darlegungslast für den potentiell späteren Unterhaltsschuldner günstige (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.09.2005 - 16 WF 115/05, FamRZ 2006, 630) - Rechtslage nicht damit vereinbar ist, dass der Antragsgegner den Unterhaltstitel behält und sich damit die Möglichkeit vorbehält, stets dann, wenn er meint, wieder einen Unterhaltsanspruch zu haben, aus dem Titel vollstrecken zu können (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 09.06.2009 - 6 WF 55/09, FamRZ 2009, 1938).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.05.2009 - 12 WF 188/08   

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https://dejure.org/2009,4268
OLG Schleswig, 26.05.2009 - 12 WF 188/08 (https://dejure.org/2009,4268)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.05.2009 - 12 WF 188/08 (https://dejure.org/2009,4268)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 12 WF 188/08 (https://dejure.org/2009,4268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Fiktive Nebeneinkünfte, ALG-2, gesteigerte Erwerbsobliegenheit

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603; SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7
    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber einem minderjährigen Kind; Zurechnung fiktiver Nebeneinkünfte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 221
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 UF 157/07

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen unverheirateten Kindes: Ausländischer

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.05.2009 - 12 WF 188/08
    Bei der Arbeitssuche darf er sich nicht auf die Erlangung einer Arbeit in dem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf beschränken; vielmehr ist ihm grundsätzlich anzusinnen, sich um jede Art von Tätigkeit, auch solcher, die unterhalb seines Ausbildungsniveaus liegen, zu bewerben ( Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2008, 2304,2305).

    Hieraus folgt, dass der Kläger ab Januar 2009 auch mit Nebeneinkünften in Höhe von 500, 00 EUR netto in der Lage wäre, den titulierten Unterhalt aufzubringen (vergl. OLG Hamm Beschluss vom 40.07.2007 - Az.: 6 UF 90/07 gefunden bei juris; OLG Brandenburg NJW 2009, 150 m.w.N.; FamRZ 2008, 2304 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 03.03.2008 - 9 UF 16/08

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.05.2009 - 12 WF 188/08
    Dies folgt aus der die Eltern treffenden rechtlichen und sittlichen Pflicht, ihre Kinder am Leben zu erhalten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2009 S. 150 - 151).
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 39/11

    Kindesunterhalt: Eintritt des volljährig gewordenen Kindes in das Verfahren im

    Daraus ist von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen worden, dass den Unterhaltspflichtigen, der leistungsberechtigt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, die unterhaltsrechtliche Obliegenheit treffe, eine Nebentätigkeit auszuüben und zugleich einen Titel errichten zu lassen, damit ihm das diesbezügliche Einkommen zur Unterhaltszahlung verbleibe (OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1297, 1299; FamRZ 2007, 1905, 1906; FamRZ 2008, 2304, 2306 mwN; NJW 2008, 3366, 3368; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 221, 222; KG FamRZ 2011, 1302).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Dabei wird die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen nicht allein durch dessen tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten; demzufolge kann dem Unterhaltsschuldner ein fiktives Einkommen zugerechnet werden, wenn er eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 - ; NJW-RR 2008, 1025; Bundesgerichtshof FamRZ 2003, 1471; Oberlandesgericht Brandenburg NJW-RR 2009, 150; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 2010, 221).

    Die Arbeitssuche darf sich dabei nicht auf die Erlangung einer Arbeit in dem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf beschränken; von dem Arbeitsuchenden wird vielmehr verlangt, sich um jede Art von Tätigkeit zu bewerben, d.h. auch solcher, die unterhalb seines Ausbildungsniveaus liegen (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 2304; Schleswig-Holsteinisches OLG, NJW-RR 2010, 221).

  • OLG Frankfurt, 23.02.2011 - 2 UF 414/10

    Kindesunterhalt: Voraussetzungen für Annahme der Leistungsunfähigkeit des

    Die erwähnte Bestimmung lässt zwar zu, dass vom Einkommen Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag abzusetzen sind, dies bedeutet aber nicht, dass dies auch für noch zu erstellende Titel in einem laufenden Verfahren gilt, sondern lediglich für bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits vorhandene (wie hier OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 1740; OLG Hamm, NJE 2009, 3446; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 795; abweichend, soweit ersichtlich, OLG Brandenburg NJW 2008, 3366; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 8 UF 90/07 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 10 WF 144/07; OLG Schleswig FamRB 2010, 231).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2010 - 2 UF 274/10

    Kindesunterhalt: mangelnde Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

    Die erwähnte Bestimmung lässt zwar zu, dass vom Einkommen Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag abzusetzen sind, dies bedeutet aber nicht, dass dies auch für noch zu erstellende Titel in einem laufenden Verfahren gilt, sondern lediglich für bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits vorhandene (wie hier OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 1740; OLG Hamm NJW 2009, 3446;  OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 795; abweichend, soweit ersichtlich, OLG Brandenburg NJW 2008, 3366; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 8 UF 90/07 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 10 WF 144/07; OLG Schleswig FamRB 2010, 231).
  • KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10

    Minderjährigenunterhalt: Leistungsfähigkeit bei Bezug von Leistungen nach dem SGB

    Wenn aber der Unterhaltsschuldner derartige Einkünfte hat oder erzielen könnte und er mit diesem und den Sozialleistungen zusammen Einkünfte hat, die oberhalb des Selbstbehalts liegen, spricht aus Sicht des Senats nichts dagegen, dass der Unterhaltsschuldner den oberhalb des Selbstbehalts liegenden Teil der Einkünfte für den Unterhalt einsetzen muss (vgl. auch Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1 Rn 83; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 8 UF 90/07 -, zitiert nach juris; OLG Schleswig, OLGR 2009, 861; das OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1653 setzt sich mit dieser Erwägung nicht auseinander).
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