Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.06.1993 - 20 W 201/93   

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https://dejure.org/1993,3735
OLG Frankfurt, 30.06.1993 - 20 W 201/93 (https://dejure.org/1993,3735)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.1993 - 20 W 201/93 (https://dejure.org/1993,3735)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - 20 W 201/93 (https://dejure.org/1993,3735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 986
  • FamRZ 1994, 197
  • Rpfleger 1994, 24
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 3 Wx 35/19

    Zur Auslegung von Erklärungen als Erbverzicht oder als Zuwendungsverzicht;

    Jedoch kann es auch bei (scheinbar) eindeutigem Wortlaut an der Eindeutigkeit der Erklärung fehlen (OLG Frankfurt, OLGZ 1994, 201 = MittBayNot 1994, 235; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 133, 6) und ist auch in den - seltenen - Fällen "klaren und eindeutigen" Wortlauts der Auslegung eines Testaments durch eben diesen Wortlaut keine Grenze gesetzt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 17 W 33/93   

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https://dejure.org/1993,6270
OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 17 W 33/93 (https://dejure.org/1993,6270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1993 - 17 W 33/93 (https://dejure.org/1993,6270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 17 W 33/93 (https://dejure.org/1993,6270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a
    Berücksichtigung unstreitiger Tatsachen nach Erledigterklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erledigungserklärung; Berücksichtigung neuer Tatsachen

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1120
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 12.03.1990 - 17 W 10/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 17 W 33/93
    Bei der Entscheidung nach § 91 a ZPO dürfen Tatsachen, die erst nach der Erledigungserklärung vorgetragen worden sind, jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn sie unstreitig sind (OLG Köln, MDR 1969, 848; Zöller/Vollkommer, 17. Aufl., § 91 a Rdn. 26; Thomas/Putzo, 18. Aufl., § 91 a Rdn. 46; aA.: OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 978 ; Baumbach/Hartmann, 51. Aufl., § 91 a Rdn. 112 f., 116).
  • OLG Köln, 21.02.1969 - 1 W 17/69
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 17 W 33/93
    Bei der Entscheidung nach § 91 a ZPO dürfen Tatsachen, die erst nach der Erledigungserklärung vorgetragen worden sind, jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn sie unstreitig sind (OLG Köln, MDR 1969, 848; Zöller/Vollkommer, 17. Aufl., § 91 a Rdn. 26; Thomas/Putzo, 18. Aufl., § 91 a Rdn. 46; aA.: OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 978 ; Baumbach/Hartmann, 51. Aufl., § 91 a Rdn. 112 f., 116).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21

    Widerruf der Vorsorgevollmacht von weiteren Einzelvertretungsberechtigten

    Bei dessen Beurteilung kann auch neuer, das heißt nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung und ggf. auch erst im Beschwerdeverfahren vorgebrachter Tatsachenvortrag noch zu berücksichtigen sein; dies gilt zwar nicht uneingeschränkt (siehe allgemein Jaspersen, in: BeckOK ZPO, 43. Edition 2021, § 91a Rn. 29 m. w. N.), jedenfalls aber für unstreitigen Tatsachenvortrag, der keiner weiteren Aufklärung oder gar Beweisaufnahme bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.6.1993, 17 W 33/93, MDR 1993, 1120; OLG Köln, Beschluss vom 7.5.2018, 24 W 1/18; Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 91a Rn. 49).
  • OLG Köln, 07.05.2018 - 24 W 1/18

    Kostenentscheidung nach Erledigung der klageweisen Geltendmachung des

    Auch vor diesem Hintergrund ist allerdings neuer Tatsachenvortrag jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn er unstreitig ist (OLG Düsseldorf MDR 1993, 1120; MünchKomm/Schulz, a.a.O., § 91a Rdn. 48).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.08.1993 - 20 W 293/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5112
OLG Frankfurt, 03.08.1993 - 20 W 293/93 (https://dejure.org/1993,5112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.08.1993 - 20 W 293/93 (https://dejure.org/1993,5112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. August 1993 - 20 W 293/93 (https://dejure.org/1993,5112)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung eines Nachlaßpflegers; Verhandlung mit Erben; Beschränkt persönliche Dienstbarkeit; Örtliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachlaßgericht; Amtsgericht der Fürsorge; Zuständigkeitsstreit; Bestellung eines Nachlaßpflegers; Beschränkt persönliche Dienstbarkeit; Örtliche Zuständigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 73

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 179
  • Rpfleger 1994, 67
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt für einen ähnlich gelagerten Streit zwischen dem Amtsgericht der Fürsorge des § 74 FGG und einem Nachlaßgericht abweichend von der vom Senat vertretenen Auffassung die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG bejaht hat (OLGZ 1994, 340 [341]), kommt eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG nicht in Betracht, da das Oberlandesgericht in dem Bestimmungsverfahren nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG nicht als Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren der weiteren Beschwerde tätig wird (BayObLGZ 1974, 7 [9]; KG, OLGZ 1970, 96 [108]; OLG Zweibrücken, OLGR 1997, 206; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 36).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.03.1993 - 12 W 2/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5848
OLG Hamm, 24.03.1993 - 12 W 2/93 (https://dejure.org/1993,5848)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.1993 - 12 W 2/93 (https://dejure.org/1993,5848)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 1993 - 12 W 2/93 (https://dejure.org/1993,5848)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 269 Abs. 3 § 485
    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Rücknahme des Antrages

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 21 OH 1/92
  • OLG Hamm, 24.03.1993 - 12 W 2/93
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 28.12.1999 - 21 W 34/98

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Zwar folgt der Senat der wohl inzwischen überwiegenden Auffassung, daß über die Fälle des § 494 a Abs. 2 ZPO hinaus auch im selbständigen Beweisverfahren entsprechend § 269 Abs. 3 oder § 91 a ZPO eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragstellers dann veranlaßt ist, wenn dieser den Antrag im selbständigen Beweisverfahren zurücknimmt (OLG Hamm, OLGZ 94, S. 233; Notthoff, JurBüro 98, S. 61 ff, jeweils mit weiteren Nachweisen), für erledigt erklärt (OLG Koblenz, Baurecht 98, S. 1045) oder das Verfahren - wie hier - nicht weiter betreibt (OLG Celle, NJW-RR 98, S. 1079).
  • OLG Koblenz, 10.01.2000 - 8 W 810/99

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei Antragsrücknahme

    a) Während die weit überwiegende Meinung im Fall einer Antragsrücknahme den Erlass einer Kostenentscheidung entsprechend 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO für zulässig und geboten erachtet (OLG Köln in MDR 94, 315; OLG München in MDR 94, 624; OLG Nürnberg in MDR 94, 623; OLG Karlsruhe in NJW-RR 96, 1343; Brandenburgisches OLG in BauR 96, 584; OLG Celle in OLGR 1995, 136; OLG Hamm in OLGR 1993, 263; Pfälzisches OLG in OLGR 93, 263; OLG Köln - 19. Zivilsenat - in OLGR 1994, 359; LG Halle in JurBüro 97, 531; Zöller-Herget a.a.0.; Lindacher in JR 99, 278; Stein-Jonas-Leipold, ZPO, Anm. III vor § 485; Münchener Kommentar/Schreiber, ZPO, § 485 Rdnr. 21, ThomasPutzo, ZPO, § 494 a Rdnr. 6), hält eine Minderheit (vgl. OLG Koblenz - 9. Zivilsenat - in MDR 96, 101; OLG Köln - 27. Zivilsenat - in OLGR 1992, 125; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 5 91 Rdnr. 193) eine solche Kostenentscheidung für unzulässig.
  • OLG Braunschweig, 17.01.2001 - 8 W 61/00

    Auferlegung der Kosten auf den Antragsteller eines selbstständigen

    Der Senat folgt der insoweit überwiegenden Meinung, die es jedenfalls dann für zulässig hält, auf Antrag des Antragsgegners entsprechend § 269 Abs. 3 S. 2, 3 ZPO durch Beschluss dem Antragsteller die Kosten aufzuerlegen, wenn dieser Beweissicherungsantrag nicht in einem anhängigen Hauptsacheprozess gestellt worden ist und wenn die Beweisaufnahme noch überhaupt nicht durchgeführt worden ist (so Stein - Jonas - Leipold, ZPO , Bd. 4/2, 21. Aufl., vor § 485 Rdnr. 8; Zöller - Herget, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Selbständiges Beweisverfahren"; OLG Frankfurt OLGZ 1993, 441 f.; OLG Hamm OLGZ 1994, 233 ff.; OLG München BauR 1994, 276 f.; OLG Celle NJW-RR 1988, 1079, das § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO sogar entsprechend auf den Fall anwendet, dass der Antragsteller lediglich den Vorschuss für die Auslagen des Sachverständigen nicht einzahlt; OLG Celle MDR 1993, 914 f. [OLG Celle 30.11.1992 - 7 W 87/92] ; KG MDR 1996, 968 f.; so auch Schreiber in MK - ZPO , Bd. II. § 485 Rdnr. 21; so schembar auch BGH MDR 1983, 284; Göttlich - Mümmler, BRAGO, 18. Aufl. Anm. 7.11).
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